LEITFADEN zur Einrichtung von Dual-Degree-Programmen mit interna onalen Partneruniversitäten an der Universität Bremen
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- Oldwig Hummel
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1 LEITFADEN zur Einrichtung von Dual-Degree-Programmen mit interna onalen en an der EINLEITUNG Die hat in den letzten Jahren den Ausbau von Austausch-Koopera onen deutlich vorangetrieben, um den Studierenden eine interna onal ausgerichtete Hochschulausbildung an-bieten zu können. Auch das Angebot an Dual-Degree-Programmen in Koopera on mit interna onalen en wurde ausgebaut, und es ist erklärtes Ziel, dieses weiter auszubauen. Nicht zuletzt durch Dri mi elprogramme, wie z.b. das Erasmus- Mundus- Programm oder das Double Degree- Programm des DAAD, gibt es an der eine Reihe von Studiengängen in Koopera on mit interna onalen en, in deren Rahmen die Studierenden einen gemeinsamen Abschluss erwerben können (Double- oder Joint Degree). Die Einrichtung weiterer Programme wird von der Hochschulleitung ausdrücklich gewünscht. Im Vergleich zum Abschluss eines Koopera onsabkommens, bei dem auf Studiengangs- oder Fachbereichsebene ein Studierenden-oder Lehrendenaustausch verabredet wird, bedarf es bei der Einrichtung gemeinsamer Dual-Degree-Programme mit interna onalen en eines zeitaufwendigen und inhaltlich anspruchsvollen Abs mmungsverfahrens mit der und universitätsintern. Bi e beachten Sie daher, dass Sie für die Abs mmung zur Einrichtung eines gemeinsamen Studienprogramms oder eines gemeinsamen Studiengangs mit einer interna onalen mindestens Monate benö gen. Dieser Lei aden soll den Wissenscha lern und Wissenscha lerinnen der eine Hilfestellung bieten zur Planung und Umsetzung eines Dual-Degree-Programms mit einer. Zunächst werden die verschiedenen Koopera onsformen vorgestellt und Begrifflichkeiten erklärt. Dann werden die nächsten Schri e zur Umsetzung erläutert und es wird dargestellt, mit welchen Verwaltungseinheiten innerhalb der welche Schri e zu besprechen sind. Im letzten Teil des Lei adens finden Sie eine Checkliste, die Sie bei der Konzep on Ihres interna onalen Studienprogramms prak sch unterstützen soll. EINE EINFÜHRUNG IN DIE BEGRIFFLICHKEITEN UND KOOPERATIONSFORMEN Zu Beginn der Planung eines gemeinsamen Studienprogramms mit einer ausländischen ist zunächst zu entscheiden, welche Form der Koopera on mit der ausländischen gewünscht ist. Dabei ist zunächst zu klären, ob an der ein eigener Studiengang für den Dual Degree gegründet werden soll, oder ob ein gemeinsames Studienprogramm in einen exis erenden Studiengang der integriert werden soll. 1
2 GEMEINSAMER STUDIENGANG ODER GEMEINSAMES STUDIENPROGRAMM? Bei einem gemeinsamen Studiengang wird auf Grundlage der Absprachen mit der 1 ein Dual-Degree-Studiengang eigens gegründet. Dies setzt eine Kapazität von mindestens 20 Studierenden voraus. Die en bieten jeweils nur einen Teil des Studienprogramms an (siehe Anlage 2). Gleichzei g wird der Studiengang an jeder der beiden en jedoch für eine gesamte Studienkohorte gegründet und jeweils in inhaltsgleichen Zugangs- und Zulassungsordnungen und Prüfungsordnungen an beiden en umgesetzt. Es findet ein gemeinsames Auswahlverfahren aller Studierenden sta. Ein gemeinsames Studienprogramm mit einer 2 hingegen baut auf exis erenden Studiengängen beider en auf (siehe Anlage 1). Dies hat den Vorteil, dass nicht eigens für die Koopera on ein eigener Studiengang an der eingerichtet werden muss. Das gemeinsame Studienprogramm eignet sich daher für Studienkohorten, die keinen komple en Studiengang füllen (< 20). Studierende, die in den im gemeinsamen Studienprogramm verbundenen Studiengängen eingeschrieben sind oder sich für diese Studiengänge bewerben, können sich gleichzei g für das gemeinsame Studienprogramm bewerben. Voraussetzung ist, dass sie die gegebenenfalls abweichenden Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen beider Studiengänge erfüllen. Soweit sie in dem gemeinsamen Studienprogramm aufgenommen worden sind, verbringen sie in der Regel die Häl e der Studienzeit ihres Studiums im Studiengang der. Das Studienprogramm, das an der absolviert wird, sollte mit dem Studienprogramm an der in Inhalt, Umfang und Anforderungen äquivalent sein, denn um den Abschlussgrad der zu erwerben, müssen auch alle Studierenden im gemeinsamen Studienprogramm die gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich bestanden haben. Soweit das Studienprogramm an der inhaltlich von dem Studienprogramm an der abweicht, muss dies in die fachspezifische Prüfungsordnung der aufgenommen werden. JOINT DEGREE ODER DOUBLE DEGREE? Bei der Planung eines Dual-Degree-Programms müssen sich die Partner zunächst auch einig werden, ob der gemeinsame Abschluss in Form eines Joint Degrees oder in Form eine Dual Degrees verliehen werden soll. Bei einem Double Degree stellt jede eine eigene Urkunde aus. Dem Absolventen werden also zwei Urkunden ausgehändigt, auf denen vermerkt ist, dass die Urkunde in einem gemeinsamen Studienprogramm mit der verliehen wird. Dieser Zusatz dient der Vermeidung des Anscheins, dass beide Studiengänge unabhängig voneinander absolviert wurden. Die Verleihung eines Double Degrees hat zum einen den Vorteil, dass der Koordina onsaufwand deutlich geringer ist, da die Urkunden nicht zur Unterzeichnung von zu versandt werden müssen. Zum anderen kann ein Double Degree auch dann verliehen werden, wenn die en nicht gleichlautende Abschlussgrade verleihen. Bei einem Joint Degree verleihen die en in der Regel einen gemeinsamen Abschlussgrad durch eine gemeinsame Urkunde. Die Verleihung eines Joint Degrees ist im Vergleich zum Double Degree insoweit aufwendiger, als dass die Urkunde zunächst von den gemäß Prüfungsordnung Unterzeichnungsberech gten einer unterzeichnet werden muss und dann an die versandt werden muss, um die Unterschri en der dort Unterzeichnungsberech gten einzuholen. Darüber hinaus muss abgesichert werden, dass die den gleichen Abschlussgrad verleiht wie die (-gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung des Studiengangs der.) 1 Soweit hier von zwei en ausgegangen wird, dient dies der Vereinfachung. Der gemeinsame Studiengang kann auch zwischen mehr als zwei en vereinbart werden. 2 Soweit hier von zwei en ausgegangen wird, dient dies der Vereinfachung. Das gemeinsame Studienprogramm kann auch zwischen mehr als zwei en vereinbart werden. 2
3 PLANUNG UND UMSETZUNG EINES DUAL DEGREE-PROGRAMMS Im Rahmen der Planung eines gemeinsamen Dual-Degree-Programms müssen sich die en über die verschiedenen Themen abs mmen. Im Folgenden werden die Themen jeweils für ein gemeinsames Studienprogramm oder einen gemeinsamen Studiengang aufgelistet : Studieninhalte und Studienverläufe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Gemeinsames Studienprogramm Bei der Planung muss zunächst der Studienverlauf des gemeinsamen Studienprogramms vereinbart werden, d.h. es muss festgelegt werden, welches Semester die Studierenden an der Partnerhochschule verbringen. Dann müssen die Studieninhalte beider am gemeinsamen Studienprogramm beteiligten, bereits exis erenden Studiengänge miteinander verglichen werden. Falls die Studieninhalte und Studienverläufe abweichen, muss der abweichende Verlauf an der Partnerhochschule in der fachspezifischen Prüfungsordnung des Studiengangs an der abgebildet werden Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen beider am gemeinsamen Studienprogramm beteiligten, bereits exis erenden Studiengänge müssen miteinander verglichen werden. Wenn sich die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen der beiden Studiengänge unterscheiden, muss gewährleistet werden, dass die Studierenden des gemeinsamen Studienprogramms die Voraussetzungen beider Hochschulen erfüllen! Die Zulassungsentscheidungen werden von den en jeweils getrennt verantwortet. Bewerbungsfristen- und Modalitäten müssen mit dem SfS abges mmt werden. Gemeinsamer Studiengang Bei der Planung legen die Partnerhochschulen gemeinsam die Studieninhalte und den Studienverlauf fest. Dabei muss insbesondere geklärt werden, welche in welchem Semester das Studienprogramm anbietet (siehe Anlage 2). Wird ein Dual-Degree-Studiengang neu gegründet, legen die Partnerhochschulen gemeinsam die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den gemeinsamen Studiengang fest. In der Regel wird eine gemeinsame Zulassungskommission bes mmt. Die verfahrenstechnische Umsetzung der gemeinsamen Zulassungsentscheidung muss in Absprache mit dem SfS abges mmt werden. Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen werden dann in einer Aufnahmeordnung der umgesetzt. Bewerbungsfristen- und Modalitäten müssen mit dem SfS abges mmt werden. 3 3
4 Gemeinsames Studienprogramm Gemeinsamer Studiengang Es ist zu berücksich gen, dass die Allgemeinen Teilen der Prüfungsordnungen (AT-BPO und AT-MPO) für alle Studiengänge der verbindlich sind. Im Rahmen eines Dual-Degree-Programms mit einer Partnerhochschule wird daher in der Regel vereinbart, dass die an der sta indenden Prüfungen gemäß der allgemeinen und fachspezifischen Prüfungsordnungen der sta inden, die Prüfungen der gemäß deren Prüfungsrecht. Jedoch befinden sich die Studierenden so zwischen zwei prüfungsrechtlichen Systemen. Prüfungsverfahren Müssen Prüfungen wiederholt werden, gelten daher die prüfungsrechtlichen Regelungen der, die das Modul verantwortet, auch wenn die Wiederholungsprüfung örtlich an der anderen Hochschule abgelegt wird. Bei gemeinsamen Studienprogrammen muss festgelegt werden, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen für Studierende ein Wechsel von dem gemeinsamen Studienprogramm in den regulären Studienverlauf an der zulässig sein soll. Bei der Planung müssen sich die Partner einig werden, ob der gemeinsame Abschluss in Form eines Joint Degrees oder in Form eines Dual Degrees verliehen werden soll. Gradverleihung Im Rahmen eines Double Degrees verleiht jede eine eigene Urkunde mit ihrem Grad und der Absolvent erhält zwei Urkunden, auf denen jeweils ein Hinweis auf die zweite Urkunde vermerkt ist. Im Rahmen der Verleihung eines Joint Degree verleihen die en einen gemeinsamen Abschlussgrad durch eine gemeinsame Urkunde. Wenn sich die en aufgrund zwingender prüfungsrechtlicher Regelungen nicht auf einen gemeinsamen Abschlussgrad einigen können, muss ein Double Degree verliehen werden. 4
5 MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG EINES DUAL DEGREE PROGRAMMS STUDIENGANG ODER STUDIENPROGRAMM : Diese sollten 1,5-2 Jahre vor Start des Programms eingeleitet werden. 1. Abs mmung mit Dekan und Fachbereich über die Gründung eines gemeinsamen Studiengangs mit der bzw. über die Integra on eines gemeinsamen Studienprogramms mit der in den bereits exis erenden Studiengang 2. Festlegung eines Koordinators für den Studiengang im Fachbereich an der und an der Partnerhochschule 3. Erstkontakt/Beratung beim Interna onal Office über Fördermöglichkeiten und Antragstellungen für das gemeinsame Studienprogramm 4. Abs mmung mit dem Referat 11 (Dezernat 1) über die geplante Kapazität für den Studiengang bzw. im Fall eines gemeinsamen Studienprogramms über die verfügbare Kapazität im exis erenden Studiengang 5. Abs mmung mit dem Referat 13 (Dezernat 1) über den Gang des Verfahrens zur Gründung eines gemeinsamen Studiengangs mit der bzw. zur Integra on eines gemeinsamen Studienprogramms mit der in den bereits exis erenden Studiengang (d.h. über die Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung und der Zulassungs- und Zugangsordnung des exis erenden Studiengangs, über Fragen der Akkredi erung etc.) 6. Abs mmung mit der Rechtsstelle über den Entwurf einer Koopera onsvereinbarung (von Seiten der Rechtsstelle können hierfür Muster zur Verfügung gestellt werden) 7. Abs mmung mit dem Sekretariat für Studierende über das Zulassungsverfahren zu dem gemeinsamen Studiengang bzw. dem gemeinsamen Studienprogramm 8. Abs mmung mit dem Prüfungsamt über Module und Abschlussurkunde Weitere Punkte, die im Fachbereich und in Zusammenarbeit mit der Partnerhochschule geklärt werden müssen: Zuständigkeiten unter den en Berücksich gung unterschiedlicher Semester-/Studienzeiten an den en Finanzierung des Studiengangs, falls keine Dri mi el zur Verfügung stehen (auch: Koordina on, Informa onsmaterialien) Ggf. Zuständigkeit/Koordina on in bei Beteiligung mehrerer Fachbereiche Werbung für den Studiengang (Broschüren, Poster, Website) Betreuung der Studierenden Bedarf an Sprachkursen (Fachenglisch, Deutsch) Unterkun der Studierenden der in 5
6 ABLAUFPLAN Abs mmung mit der / den en - Studienverlauf und Studieninhalte - Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren - Prüfungsverfahren - Abschlussgrad - gemeinsame Gremien, Öffentlichkeitsarbeit - Zuständigkeiten Dekan Abs mmung über Unterstützung durch FB und Gremienweg Interna onal Office Beratung zu Fördermi eln Referat 13 - Prüfungsordnung - Zulassungsordnung - Akkredi erung Referat 11 Kapazitätsplanung Prüfungsamt - Ausstellung der Urkunden - Prüfungs- Verwaltung SFS Zulassungsverfahren Rechtstelle Koopera onsvertrag 6
7 ANLAGE 1: Beispiel für einen Studienverlauf eines gemeinsamen Studienprogramms in einem Masterstudiengang (der Ablauf der Semester 1 4 kann abweichend gestaltet werden, das gemeinsame Studienprogramm ist blau gekennzeichnet) Gemeinsames Studienprogramm mit der Studienverlauf im regulären Studienprogramm an der Studienverlauf im gemeinsamen Studienprogramm (an und ) Studienverlauf im gemeinsamen Studienprogramm (an und ) Studienverlauf im regulären Studienprogramm an der Zulassung zum Studiengang Zulassung zum gemeinsamen Studienprogramm (kann gemeinsam mit der Zulassung zum Studienbeginn erfolgen oder im 1. Semester) Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur durch gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur durch gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der oder Gemeinsame Zulassungsentscheidung unter Beachtung der Zugangs- und Zulassungsordnungen beider en gemäß Zugangsund Zulassungsordnung der und der 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Gradverleihung Grad der verliehen durch die Verleihung des jeweiligen Grads der durch zwei getrennte Urkunden mit dem Vermerk der Teilnahme an einem gemeinsamen Studienprogramm (Double Degree) oder Verleihung eines gemeinsamen Grads in einer gemeinsamen Urkunde (Joint Degree) Grad der verliehen durch die 7
8 ANLAGE 2: Beispiel für einen Studienverlauf eines gemeinsamen Studiengangs in einem Masterstudiengang (der Ablauf der Semester 1 4 kann abweichend gestaltete werden) Zulassung zum Studiengang Gemeinsame Zulassungsentscheidung gemäß gemeinsam festgelegter und in den jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnungen inhaltsgleich abgebildeter Voraussetzungen und Verfahren 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Gradverleihung In der Regel: Verleihung eines gemeinsamen Grads in einer gemeinsamen Urkunde (Joint Degree) 8
2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.
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