LEITFADEN zur Einrichtung von Dual-Degree-Programmen mit interna onalen Partneruniversitäten an der Universität Bremen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LEITFADEN zur Einrichtung von Dual-Degree-Programmen mit interna onalen Partneruniversitäten an der Universität Bremen"

Transkript

1 LEITFADEN zur Einrichtung von Dual-Degree-Programmen mit interna onalen en an der EINLEITUNG Die hat in den letzten Jahren den Ausbau von Austausch-Koopera onen deutlich vorangetrieben, um den Studierenden eine interna onal ausgerichtete Hochschulausbildung an-bieten zu können. Auch das Angebot an Dual-Degree-Programmen in Koopera on mit interna onalen en wurde ausgebaut, und es ist erklärtes Ziel, dieses weiter auszubauen. Nicht zuletzt durch Dri mi elprogramme, wie z.b. das Erasmus- Mundus- Programm oder das Double Degree- Programm des DAAD, gibt es an der eine Reihe von Studiengängen in Koopera on mit interna onalen en, in deren Rahmen die Studierenden einen gemeinsamen Abschluss erwerben können (Double- oder Joint Degree). Die Einrichtung weiterer Programme wird von der Hochschulleitung ausdrücklich gewünscht. Im Vergleich zum Abschluss eines Koopera onsabkommens, bei dem auf Studiengangs- oder Fachbereichsebene ein Studierenden-oder Lehrendenaustausch verabredet wird, bedarf es bei der Einrichtung gemeinsamer Dual-Degree-Programme mit interna onalen en eines zeitaufwendigen und inhaltlich anspruchsvollen Abs mmungsverfahrens mit der und universitätsintern. Bi e beachten Sie daher, dass Sie für die Abs mmung zur Einrichtung eines gemeinsamen Studienprogramms oder eines gemeinsamen Studiengangs mit einer interna onalen mindestens Monate benö gen. Dieser Lei aden soll den Wissenscha lern und Wissenscha lerinnen der eine Hilfestellung bieten zur Planung und Umsetzung eines Dual-Degree-Programms mit einer. Zunächst werden die verschiedenen Koopera onsformen vorgestellt und Begrifflichkeiten erklärt. Dann werden die nächsten Schri e zur Umsetzung erläutert und es wird dargestellt, mit welchen Verwaltungseinheiten innerhalb der welche Schri e zu besprechen sind. Im letzten Teil des Lei adens finden Sie eine Checkliste, die Sie bei der Konzep on Ihres interna onalen Studienprogramms prak sch unterstützen soll. EINE EINFÜHRUNG IN DIE BEGRIFFLICHKEITEN UND KOOPERATIONSFORMEN Zu Beginn der Planung eines gemeinsamen Studienprogramms mit einer ausländischen ist zunächst zu entscheiden, welche Form der Koopera on mit der ausländischen gewünscht ist. Dabei ist zunächst zu klären, ob an der ein eigener Studiengang für den Dual Degree gegründet werden soll, oder ob ein gemeinsames Studienprogramm in einen exis erenden Studiengang der integriert werden soll. 1

2 GEMEINSAMER STUDIENGANG ODER GEMEINSAMES STUDIENPROGRAMM? Bei einem gemeinsamen Studiengang wird auf Grundlage der Absprachen mit der 1 ein Dual-Degree-Studiengang eigens gegründet. Dies setzt eine Kapazität von mindestens 20 Studierenden voraus. Die en bieten jeweils nur einen Teil des Studienprogramms an (siehe Anlage 2). Gleichzei g wird der Studiengang an jeder der beiden en jedoch für eine gesamte Studienkohorte gegründet und jeweils in inhaltsgleichen Zugangs- und Zulassungsordnungen und Prüfungsordnungen an beiden en umgesetzt. Es findet ein gemeinsames Auswahlverfahren aller Studierenden sta. Ein gemeinsames Studienprogramm mit einer 2 hingegen baut auf exis erenden Studiengängen beider en auf (siehe Anlage 1). Dies hat den Vorteil, dass nicht eigens für die Koopera on ein eigener Studiengang an der eingerichtet werden muss. Das gemeinsame Studienprogramm eignet sich daher für Studienkohorten, die keinen komple en Studiengang füllen (< 20). Studierende, die in den im gemeinsamen Studienprogramm verbundenen Studiengängen eingeschrieben sind oder sich für diese Studiengänge bewerben, können sich gleichzei g für das gemeinsame Studienprogramm bewerben. Voraussetzung ist, dass sie die gegebenenfalls abweichenden Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen beider Studiengänge erfüllen. Soweit sie in dem gemeinsamen Studienprogramm aufgenommen worden sind, verbringen sie in der Regel die Häl e der Studienzeit ihres Studiums im Studiengang der. Das Studienprogramm, das an der absolviert wird, sollte mit dem Studienprogramm an der in Inhalt, Umfang und Anforderungen äquivalent sein, denn um den Abschlussgrad der zu erwerben, müssen auch alle Studierenden im gemeinsamen Studienprogramm die gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich bestanden haben. Soweit das Studienprogramm an der inhaltlich von dem Studienprogramm an der abweicht, muss dies in die fachspezifische Prüfungsordnung der aufgenommen werden. JOINT DEGREE ODER DOUBLE DEGREE? Bei der Planung eines Dual-Degree-Programms müssen sich die Partner zunächst auch einig werden, ob der gemeinsame Abschluss in Form eines Joint Degrees oder in Form eine Dual Degrees verliehen werden soll. Bei einem Double Degree stellt jede eine eigene Urkunde aus. Dem Absolventen werden also zwei Urkunden ausgehändigt, auf denen vermerkt ist, dass die Urkunde in einem gemeinsamen Studienprogramm mit der verliehen wird. Dieser Zusatz dient der Vermeidung des Anscheins, dass beide Studiengänge unabhängig voneinander absolviert wurden. Die Verleihung eines Double Degrees hat zum einen den Vorteil, dass der Koordina onsaufwand deutlich geringer ist, da die Urkunden nicht zur Unterzeichnung von zu versandt werden müssen. Zum anderen kann ein Double Degree auch dann verliehen werden, wenn die en nicht gleichlautende Abschlussgrade verleihen. Bei einem Joint Degree verleihen die en in der Regel einen gemeinsamen Abschlussgrad durch eine gemeinsame Urkunde. Die Verleihung eines Joint Degrees ist im Vergleich zum Double Degree insoweit aufwendiger, als dass die Urkunde zunächst von den gemäß Prüfungsordnung Unterzeichnungsberech gten einer unterzeichnet werden muss und dann an die versandt werden muss, um die Unterschri en der dort Unterzeichnungsberech gten einzuholen. Darüber hinaus muss abgesichert werden, dass die den gleichen Abschlussgrad verleiht wie die (-gemäß der fachspezifischen Prüfungsordnung des Studiengangs der.) 1 Soweit hier von zwei en ausgegangen wird, dient dies der Vereinfachung. Der gemeinsame Studiengang kann auch zwischen mehr als zwei en vereinbart werden. 2 Soweit hier von zwei en ausgegangen wird, dient dies der Vereinfachung. Das gemeinsame Studienprogramm kann auch zwischen mehr als zwei en vereinbart werden. 2

3 PLANUNG UND UMSETZUNG EINES DUAL DEGREE-PROGRAMMS Im Rahmen der Planung eines gemeinsamen Dual-Degree-Programms müssen sich die en über die verschiedenen Themen abs mmen. Im Folgenden werden die Themen jeweils für ein gemeinsames Studienprogramm oder einen gemeinsamen Studiengang aufgelistet : Studieninhalte und Studienverläufe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Gemeinsames Studienprogramm Bei der Planung muss zunächst der Studienverlauf des gemeinsamen Studienprogramms vereinbart werden, d.h. es muss festgelegt werden, welches Semester die Studierenden an der Partnerhochschule verbringen. Dann müssen die Studieninhalte beider am gemeinsamen Studienprogramm beteiligten, bereits exis erenden Studiengänge miteinander verglichen werden. Falls die Studieninhalte und Studienverläufe abweichen, muss der abweichende Verlauf an der Partnerhochschule in der fachspezifischen Prüfungsordnung des Studiengangs an der abgebildet werden Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen beider am gemeinsamen Studienprogramm beteiligten, bereits exis erenden Studiengänge müssen miteinander verglichen werden. Wenn sich die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen der beiden Studiengänge unterscheiden, muss gewährleistet werden, dass die Studierenden des gemeinsamen Studienprogramms die Voraussetzungen beider Hochschulen erfüllen! Die Zulassungsentscheidungen werden von den en jeweils getrennt verantwortet. Bewerbungsfristen- und Modalitäten müssen mit dem SfS abges mmt werden. Gemeinsamer Studiengang Bei der Planung legen die Partnerhochschulen gemeinsam die Studieninhalte und den Studienverlauf fest. Dabei muss insbesondere geklärt werden, welche in welchem Semester das Studienprogramm anbietet (siehe Anlage 2). Wird ein Dual-Degree-Studiengang neu gegründet, legen die Partnerhochschulen gemeinsam die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den gemeinsamen Studiengang fest. In der Regel wird eine gemeinsame Zulassungskommission bes mmt. Die verfahrenstechnische Umsetzung der gemeinsamen Zulassungsentscheidung muss in Absprache mit dem SfS abges mmt werden. Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen werden dann in einer Aufnahmeordnung der umgesetzt. Bewerbungsfristen- und Modalitäten müssen mit dem SfS abges mmt werden. 3 3

4 Gemeinsames Studienprogramm Gemeinsamer Studiengang Es ist zu berücksich gen, dass die Allgemeinen Teilen der Prüfungsordnungen (AT-BPO und AT-MPO) für alle Studiengänge der verbindlich sind. Im Rahmen eines Dual-Degree-Programms mit einer Partnerhochschule wird daher in der Regel vereinbart, dass die an der sta indenden Prüfungen gemäß der allgemeinen und fachspezifischen Prüfungsordnungen der sta inden, die Prüfungen der gemäß deren Prüfungsrecht. Jedoch befinden sich die Studierenden so zwischen zwei prüfungsrechtlichen Systemen. Prüfungsverfahren Müssen Prüfungen wiederholt werden, gelten daher die prüfungsrechtlichen Regelungen der, die das Modul verantwortet, auch wenn die Wiederholungsprüfung örtlich an der anderen Hochschule abgelegt wird. Bei gemeinsamen Studienprogrammen muss festgelegt werden, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen für Studierende ein Wechsel von dem gemeinsamen Studienprogramm in den regulären Studienverlauf an der zulässig sein soll. Bei der Planung müssen sich die Partner einig werden, ob der gemeinsame Abschluss in Form eines Joint Degrees oder in Form eines Dual Degrees verliehen werden soll. Gradverleihung Im Rahmen eines Double Degrees verleiht jede eine eigene Urkunde mit ihrem Grad und der Absolvent erhält zwei Urkunden, auf denen jeweils ein Hinweis auf die zweite Urkunde vermerkt ist. Im Rahmen der Verleihung eines Joint Degree verleihen die en einen gemeinsamen Abschlussgrad durch eine gemeinsame Urkunde. Wenn sich die en aufgrund zwingender prüfungsrechtlicher Regelungen nicht auf einen gemeinsamen Abschlussgrad einigen können, muss ein Double Degree verliehen werden. 4

5 MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG EINES DUAL DEGREE PROGRAMMS STUDIENGANG ODER STUDIENPROGRAMM : Diese sollten 1,5-2 Jahre vor Start des Programms eingeleitet werden. 1. Abs mmung mit Dekan und Fachbereich über die Gründung eines gemeinsamen Studiengangs mit der bzw. über die Integra on eines gemeinsamen Studienprogramms mit der in den bereits exis erenden Studiengang 2. Festlegung eines Koordinators für den Studiengang im Fachbereich an der und an der Partnerhochschule 3. Erstkontakt/Beratung beim Interna onal Office über Fördermöglichkeiten und Antragstellungen für das gemeinsame Studienprogramm 4. Abs mmung mit dem Referat 11 (Dezernat 1) über die geplante Kapazität für den Studiengang bzw. im Fall eines gemeinsamen Studienprogramms über die verfügbare Kapazität im exis erenden Studiengang 5. Abs mmung mit dem Referat 13 (Dezernat 1) über den Gang des Verfahrens zur Gründung eines gemeinsamen Studiengangs mit der bzw. zur Integra on eines gemeinsamen Studienprogramms mit der in den bereits exis erenden Studiengang (d.h. über die Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung und der Zulassungs- und Zugangsordnung des exis erenden Studiengangs, über Fragen der Akkredi erung etc.) 6. Abs mmung mit der Rechtsstelle über den Entwurf einer Koopera onsvereinbarung (von Seiten der Rechtsstelle können hierfür Muster zur Verfügung gestellt werden) 7. Abs mmung mit dem Sekretariat für Studierende über das Zulassungsverfahren zu dem gemeinsamen Studiengang bzw. dem gemeinsamen Studienprogramm 8. Abs mmung mit dem Prüfungsamt über Module und Abschlussurkunde Weitere Punkte, die im Fachbereich und in Zusammenarbeit mit der Partnerhochschule geklärt werden müssen: Zuständigkeiten unter den en Berücksich gung unterschiedlicher Semester-/Studienzeiten an den en Finanzierung des Studiengangs, falls keine Dri mi el zur Verfügung stehen (auch: Koordina on, Informa onsmaterialien) Ggf. Zuständigkeit/Koordina on in bei Beteiligung mehrerer Fachbereiche Werbung für den Studiengang (Broschüren, Poster, Website) Betreuung der Studierenden Bedarf an Sprachkursen (Fachenglisch, Deutsch) Unterkun der Studierenden der in 5

6 ABLAUFPLAN Abs mmung mit der / den en - Studienverlauf und Studieninhalte - Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren - Prüfungsverfahren - Abschlussgrad - gemeinsame Gremien, Öffentlichkeitsarbeit - Zuständigkeiten Dekan Abs mmung über Unterstützung durch FB und Gremienweg Interna onal Office Beratung zu Fördermi eln Referat 13 - Prüfungsordnung - Zulassungsordnung - Akkredi erung Referat 11 Kapazitätsplanung Prüfungsamt - Ausstellung der Urkunden - Prüfungs- Verwaltung SFS Zulassungsverfahren Rechtstelle Koopera onsvertrag 6

7 ANLAGE 1: Beispiel für einen Studienverlauf eines gemeinsamen Studienprogramms in einem Masterstudiengang (der Ablauf der Semester 1 4 kann abweichend gestaltet werden, das gemeinsame Studienprogramm ist blau gekennzeichnet) Gemeinsames Studienprogramm mit der Studienverlauf im regulären Studienprogramm an der Studienverlauf im gemeinsamen Studienprogramm (an und ) Studienverlauf im gemeinsamen Studienprogramm (an und ) Studienverlauf im regulären Studienprogramm an der Zulassung zum Studiengang Zulassung zum gemeinsamen Studienprogramm (kann gemeinsam mit der Zulassung zum Studienbeginn erfolgen oder im 1. Semester) Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur durch gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der Zulassungsentscheidung bzgl. Zulassung zur durch gemäß Zugangs- und Zulassungsordnung der oder Gemeinsame Zulassungsentscheidung unter Beachtung der Zugangs- und Zulassungsordnungen beider en gemäß Zugangsund Zulassungsordnung der und der 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Gradverleihung Grad der verliehen durch die Verleihung des jeweiligen Grads der durch zwei getrennte Urkunden mit dem Vermerk der Teilnahme an einem gemeinsamen Studienprogramm (Double Degree) oder Verleihung eines gemeinsamen Grads in einer gemeinsamen Urkunde (Joint Degree) Grad der verliehen durch die 7

8 ANLAGE 2: Beispiel für einen Studienverlauf eines gemeinsamen Studiengangs in einem Masterstudiengang (der Ablauf der Semester 1 4 kann abweichend gestaltete werden) Zulassung zum Studiengang Gemeinsame Zulassungsentscheidung gemäß gemeinsam festgelegter und in den jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnungen inhaltsgleich abgebildeter Voraussetzungen und Verfahren 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Gradverleihung In der Regel: Verleihung eines gemeinsamen Grads in einer gemeinsamen Urkunde (Joint Degree) 8

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee. Zulassungsordnung für die konsekutiven Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat

Mehr

Master-Studiengang. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den

Master-Studiengang. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (BBPO-MWING) des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Darmstadt University

Mehr

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag) Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und

Mehr

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden. Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule

Mehr

(vom 6. April 2009) Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen

(vom 6. April 2009) Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen 45.45.7 Rahmenverordnung für die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten (vom 6. April 009) Der Universitätsrat

Mehr

Der hier beschriebene Prozess ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der hier beschriebene Prozess ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. beschreibung Prüfungsordnungsprozess Geltungsbereich Der hier beschriebene ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zweck Diese beschreibung beinhaltet die Vorgehensweise, Teilprozesse,

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden.

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden. Vorläufige Zulassungsordnung für den Studiengang Freie Kunst mit den Studienrichtungen Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 607 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 155 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bremen Vom 17. April

Mehr

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen vom 12. Mai 2009 FH-Mitteilung Nr. 39/2009 in

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management Logistikmanagement

Mehr

Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen für das DAP sind:

Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen für das DAP sind: Studienberatung Informationen zum Doppelabschlussprogramm Universität Passau University of Stirling im Rahmen des Masterstudiengangs Kulturwirtschaft / International Cultural and Business Studies (ICBS)

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische

Mehr

304 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Mai 2010 Nr. 47

304 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Mai 2010 Nr. 47 304 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Mai 2010 Nr. 47 Artikel 2 Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. April 2010 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Vom 01. Dezember 2018 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl.

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums Deutsche Literatur und Kultur Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

Senat. Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Senat. Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 21. Jahrgang, Nr. 5 vom 24. Mai 2011, S. 8 Senat Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.04.2011

Mehr

Hinweise zur Sprechstunde

Hinweise zur Sprechstunde Hinweise zur Sprechstunde giegler@fb3.fra-uas.de Fachbereich 3 - Wirtschaft und Recht - www.frankfurt-university.de Allgemeines Die Sprechstunde kann nur nach vorheriger Terminabsprache per Email in Anspruch

Mehr

Fachbereich Wirtschaft

Fachbereich Wirtschaft Fachbereich Wirtschaft Studium im Ausland im SS 2013 Abschließende Info-Veranstaltung 11.12.2012 1 Ansprechpartner Fachbereich Wirtschaft Fachbereich Wirtschaft: BIBA: Tanja Anschütz tanja.anschuetz@hs-emden-leer.de

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Vom 16. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Fürstengraben 1 Carl-Zeiss-Promenade 2 07743 Jena 07745 Jena Präambel Gemäß 5 Abs. 7 ThürHG sowie

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (SBW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts in der Fakultät V, Abteilung Soziale Arbeit, der Hochschule Hannover

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Vom 27. März 2014 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005,

Mehr

Studienberatung. Stand: Mai 2016 (Änderungen vorbehalten)

Studienberatung. Stand: Mai 2016 (Änderungen vorbehalten) Studienberatung Philosophische Fakultät Informationen zum Doppelabschlussprogramm Universität Passau University of Stirling (Schottland) im Rahmen des Masterstudiengangs Kulturwirtschaft / International

Mehr

Kurzinformation Förderprogramm der Deutsch-Französischen Hochschule Deutsch-französische integrierte Studiengänge mit Doppelabschluss

Kurzinformation Förderprogramm der Deutsch-Französischen Hochschule Deutsch-französische integrierte Studiengänge mit Doppelabschluss Kurzinformation Förderprogramm der Deutsch-Französischen Hochschule Deutsch-französische integrierte Studiengänge mit Doppelabschluss Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert die Beziehungen und

Mehr

Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom

Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom Gemäß 55 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 2; 67 Abs.

Mehr

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I

Mehr

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c Werner Sobek Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Informationen zur Prüfungsordnung Vorsitzender des Prüfungsausschusses Immobilientechnik

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 157/2013 I n h a l t : Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Materialwissenschaft & Werkstofftechnik (MWWT) des Departments Maschinenbau der Universität

Mehr

vom 02.April 2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13. Juli 2016

vom 02.April 2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13. Juli 2016 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Masterstudiengang Controlling (M.A.) Rechtsgrundlage: vom 02.April 2015 in der Fassung

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Z U L A S S U N G S O R D N U N G Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Gesundheit und Management für Gesundheitsberufe (B.Sc.) Gesundheits- und Krankenpflege (B.Sc.) Medizinpädagogik

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 471 15.06.2010 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Zugangsund Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Jahrgang 45 Nr. 79 Seite 603 608 3. November 2014 Dreiunddreißigste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung Beschluss Genehmigung In-Kraft-Treten FBR 06 JLU:

Mehr

Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften 07. August 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE

Mehr

Der hier beschriebene Prozess ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der hier beschriebene Prozess ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geltungsbereich Der hier beschriebene ist verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zweck Diese beschreibung beinhaltet die Vorgehensweise, Teilprozesse, Schni stellen, mitgeltenden Informa

Mehr

Inhouse Schulung für den Betriebsräte und Wahlvorstände

Inhouse Schulung für den Betriebsräte und Wahlvorstände BR Wahl 2018 Erfolgreiche Vorbereitung und rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl 2018 Inhouse Schulung für den Betriebsräte und Wahlvorstände Betriebsratswahl 2018 Know how vermi eln. Kompetenz

Mehr

11/ März 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

11/ März 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 11/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 229 11/13 27. März 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Regenerative Energien

Mehr

Stand: Geltungsbereich

Stand: Geltungsbereich Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Biochemie an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Leibniz Universität Hannover Stand: 09.03.2016 Die Medizinische

Mehr

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte. Prüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.. Der Rektor der Hochschule Bremen hat am... 200.. gemäß 110 Abs. 2 des Bremischen

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den konsekutiven, berufsbegleitenden Teilzeit-Masterstudiengang Bildungswissenschaften und Management für Gesundheitsberufe (MGB) mit dem Abschluss Master of Arts

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter

Ordnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter fachgebundener, beruflich qualifizierter Hochschulzugangsberechtigter der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Aufgrund des 11 Abs. 3, Abs. 6 i. V. m. 61 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes

Mehr

3. 6 wird wie folgt geändert An Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: Das Praxismodul fließt nicht in die Berechnung der Endnote ein.

3. 6 wird wie folgt geändert An Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: Das Praxismodul fließt nicht in die Berechnung der Endnote ein. Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Vom 16. Dezember 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes

Mehr

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2017/2018 stehen

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 1/2012 Wernigerode, 28. Februar 2012 Herausgeber: Redaktion: Hochschule

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach 1. Beifach als Erweiterungsfach 1 Studienumfang Im Beifach Spanisch als Erweiterungsfach sind insgesamt 80 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident 09.08.2013 9.10.03 Nr. 1 Fachspezifische Regelungen für den Zertifikatskurs Leitungs- und Fachspezifische Regelungen des Fachbereichs 03

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh PRÜFUNGSORDNUNG E-COMMERCE

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh PRÜFUNGSORDNUNG E-COMMERCE Prüfungsordnung - Bachelor-Studiengang "E-Commerce" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh PRÜFUNGSORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Vom 17. März 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer

Mehr

INHALTSÜBERSICHT

INHALTSÜBERSICHT Fachspezifische Externenprüfungsordnung für das Masterstudienprogramm Mechatronik der Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik an der Hochschule Esslingen vom 23.0.208 INHALTSÜBERSICHT Geltungsbereich...

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-

Mehr

Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE

Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE STiNE-Anleitung für Studierende Regionales Rechenzentrum Service und Anwendungen Campus Management Stand des Dokuments: September 16 Inhalt 1 Alles Wissenswerte

Mehr

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn Prüfungsordnung für den Deutsch-ungarischen Masterstudiengang Germanistische Sprach-, Kulturund Literaturwissenschaft des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel und des

Mehr

Verkündungsblatt. der Technischen Universität Ilmenau. Inhaltsverzeichnis: Seite

Verkündungsblatt. der Technischen Universität Ilmenau. Inhaltsverzeichnis: Seite Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 66 Ilmenau, den 18. August 2009 Inhaltsverzeichnis: Seite Aufhebung der Allgemeinen Durchführungsbestimmung zum Verfahren der Zulassung und der

Mehr

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG GERMANISTIK beschlossen in der 87. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Z U L A S S U N G S O R D N U N G Z U L A S S U N G S O R D N U N G für BACHELORSTUDIENGÄNGE IM FACHBEREICH GESUNDHEIT & SOZIALES Angewandte Psychologie (B.Sc.) Angewandte Therapiewissenschaften Ergotherapie (B.Sc.) Angewandte Therapiewissenschaften

Mehr

STEP 03 * * BEWERBUNGSVERFAHREN

STEP 03 * * BEWERBUNGSVERFAHREN STEP 03 * * BEWERBUNGSVERFAHREN DEINE BEWERBUNG Universität Münster INHALT Das Bewerbungsverfahren für die Uni Münster 5 Checkliste der Universität 8 Das Bewerbungsverfahren für die FH Münster 12 Checkliste

Mehr

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen Aufnahmeordnung für den Erasmus Mundus Master Course (EMMC) "German Literature in the European Middle Ages (GLITEMA)" der Universitäten Bremen, Palermo und Porto Vom 25. Januar 2012 Der Rektor der Universität

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Beifach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Datum: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport der Johannes Gutenberg-Universität

Datum: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport der Johannes Gutenberg-Universität Name: (ggf. Geburtsname) Datum: Vorname: Matrikelnummer: geboren am: in: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon-/Handy-Nr.: Mailadresse: Herrn Dekan des Fachbereichs 02 Sozialwissenschaften, Medien und

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin

Mehr

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA beschlossen in der 109. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Intercultural Anglophone Studies an der Universität Bayreuth Vom...

Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Intercultural Anglophone Studies an der Universität Bayreuth Vom... Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Intercultural Anglophone Studies an der Universität Bayreuth Vom... Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Begrüßung MCuB. MCuB, Wintersemester 2018/19. Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Prüfungsausschuss MCuB WS 2018/19

Begrüßung MCuB. MCuB, Wintersemester 2018/19. Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer. Prüfungsausschuss und -ordnung. Folie 1 Prüfungsausschuss MCuB WS 2018/19 Begrüßung MCuB MCuB, Wintersemester 2018/19 Prof. Dr.-Ing. Thomas Schäfer Prüfungsausschuss und -ordnung Folie 1 Kontaktpersonen im Fachbereich Vorsitzender PA: Prof. Dr. Thomas Schäfer: Tel. 06151/16-38187

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach) Vom 23. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Abkommen

Abkommen Originaltext 0.414.991.361 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Digitale Transformation (MDT) mit dem Abschluss Master of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

Zertifikatsordnung - Allgemeine Bestimmungen (ZO-AB) -

Zertifikatsordnung - Allgemeine Bestimmungen (ZO-AB) - TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zertifikatsordnung - Allgemeine Bestimmungen (ZO-AB) - Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 51 sowie 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN F a k u l t ä t II MATHEMATIK und NATURWISSENSCHAFTEN Verwaltung - Sekr. MA 4-1

TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN F a k u l t ä t II MATHEMATIK und NATURWISSENSCHAFTEN Verwaltung - Sekr. MA 4-1 TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN F a k u l t ä t II MATHEMATIK und NATURWISSENSCHAFTEN Verwaltung - Sekr. MA 4-1 10623 Berlin, den 26.11.2007 Straße des 17. Juni 136 Tel: (030) 314-23759 Fax: (030) 314-21754

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Vom 12. November 2008 Geändert am 09. Juli 2009 Geändert am 01. Oktober 2013 Geändert am 09. August

Mehr

Finale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt)

Finale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) Finale Fassung Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 10.04.2017 Präambel

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- am Fachbereich Technik der Hochschule Emden/Leer Der Senat der der Hochschule Emden/Leer hat am folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Französisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 557 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2018 ausgegeben zu Saarbrücken, 2. Juli 2018 Nr. 52 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Anlage 1 - Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Studiengang

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Business Administration Master of Business Administration (MBA)

Business Administration Master of Business Administration (MBA) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) Business Administration Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences vom

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Geschichte

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Geschichte (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Wird das Fach Geschichte im Masterstudiengang als Hauptfach studiert, sind mindestens 12 ECTS-Credits (cr) in fachwissenschaftlichen Modulen zu erwerben.

Mehr

Unterzeichnet am 20. Juni 1994 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juli 1995

Unterzeichnet am 20. Juni 1994 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juli 1995 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (inkl.

Mehr

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die

Mehr

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag 20.01.04 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 20. Januar 2004 Entwurf eines Gesetzes über die Staatsprüfung in dem Internationalen Studiengang Steuer-

Mehr

Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss

Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss Seminar Internationalisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums, Köln, 04.12.2017 Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss Almut Lemke Referentin, Referat P13 Internationalisierungsprogramme

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)

Mehr

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft

Mehr

Wegweiser durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) vom

Wegweiser durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) vom Wegweiser durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) vom 13.06.2014 Eine Orientierung 23.06.2014 Imke Buß Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 0 Für wen gilt die Allgemeine Prüfungsordnung (APO)?...

Mehr

- NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG -

- NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - - NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - Ordnung über das Auslaufen der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen

Mehr

Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.

Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats. Chemie Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Fakultät für Maschinenbau Universität Paderborn

Fakultät für Maschinenbau Universität Paderborn Universität Paderborn Informationsveranstaltung für Studierende 06. Oktober 2011 Übersicht Informationen Übergangsregelungen Prüfungsordnung v1 -> v2 Lehrveranstaltungsanmeldung in PAUL 2, Universität

Mehr

Finanzdienstleistungen - Risikomanagement

Finanzdienstleistungen - Risikomanagement HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Finanzdienstleistungen - Risikomanagement im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II

Mehr