Rechtsschutz. für private Haushalte. Ab sofort mit JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich. Ab sofort mit Mediation
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- Hannelore Dressler
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsschutz für private Haushalte Ein Angebot der Fahrlehrerversicherung VaG in Kooperation mit der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Ab sofort mit Mediation das außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren Ab sofort mit JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich RS 204 (10/2014) In einem modernen Rechtsstaat kann sich jeder Einzelne darauf verlassen, dass er vor Willkür und Unrecht geschützt ist. Damit Sie im Paragraphen-Dschungel nicht ohne Hilfe dastehen, benötigen Sie einen fachkundigen Anwalt. Dieser kostet aber meist viel Geld. Hier hilft ROLAND Rechtsschutz mit einem speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmten Angebot. Mit unserem Rechtsschutz für private Haushalte ist Ihr Recht in guten Händen!
2 Überblick Die Fahrlehrerversicherung VaG bietet Ihnen Rechtsschutz-Versicherungen über ein Rahmenabkommen mit der ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG an. Durch diesen Rahmenvertrag ergeben sich für Sie folgende Vorteile: Günstige Beiträge Der von uns angebotene Tarif ist bis zu 20 % günstiger als der ROLAND-Tarif-Beitrag. Kompetente Ansprechpartner Wie mit allen anderen Versicherungsfragen können Sie sich auch im Bereich der Rechtsschutz- Versicherung direkt an uns wenden. Zusätzlich steht Ihnen die 24-Stunden-ServiceLine der ROLAND-Versicherung zur Verfügung. Die Mitarbeiter unserer Kundenbetreuung in Stuttgart erreichen Sie unter Tel Unser Kompakt-Rechtsschutz Gönnen Sie sich das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben. Mit dem Kompakt- Rechtsschutz sichern Sie auf einen Schlag die wichtigsten Lebensbereiche ab. Selbst die Fahrzeuge Ihrer volljährigen Kinder in der Ausbildung sind mitversichert. Ihr Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte besteht aus > Privat-Rechtsschutz > Berufs-Rechtsschutz > Verkehrs-Rechtsschutz > Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Mit der Rechtsschutz-Versicherung haben Sie die Sicherheit, dass die Kosten für Anwälte, Gericht, Sachverständige und Zeugen übernommen werden, damit Sie - notfalls vor Gericht - Ihr Recht durchsetzen können. Sogar die notwendigen Vorschüsse werden getragen. Wichtiger Hinweis: Der Kompakt-Rechtschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Sofern ein Gesamtjahresumsatz vom Versicherungsnehmer und/oder von den mitversicherten Personen in Höhe von nicht überschritten wird, können auch selbstständig und freiberuflich Tätige den Kompakt-Rechtsschutz abschließen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen. Rechtsschutz - damit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht zum Glücksspiel wird! Verzichten Sie nicht aus Angst vor den finanziellen Risiken auf Ihre Ansprüche. Was kostet ein Rechtsstreit? Lange Verfahrenswege und hohe Kostenbelastungen verhindern oft die rechtliche Interessendurchsetzung. Wer eine Rechtsschutz-Versicherung hat, braucht nicht aus Angst vor den finanziellen Risiken auf seinen Anspruch verzichten. Das schafft Chancengleichheit vor Gericht. Außerdem wird Ihnen auf Wunsch ein auf das jeweilige Spezialgebiet qualifizierter Anwalt vermittelt, was Ihre Erfolgschance bei einem Rechtsstreit nochmals erhöhen kann. Die nebenstehende Tabelle zeigt, dass Kosten für einen Rechtsstreit enorm sind, teilweise übersteigen diese sogar den eigentlichen Streitwert. Diese Kostendarstellung basiert auf sogenannten Mittelgebühren für den eigenen Rechtsanwalt. bei einem Streitwert bis außergerichtlicher Vergleich in der 1. Instanz Beträgt das Prozesskostenrisiko in Zivilsachen in der 1. und 2. Instanz Seite 2
3 Rechtsschutzfälle aus der Praxis Beispiel: Kündigung im Job Jochen Müller wird nach langjähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber fristlos und unerwartet gekündigt. Nach den tarifvertraglichen Bestimmungen ist Herr Müller gezwungen, sein Gehalt jeden Monat einzuklagen. Diese Situation zieht sich über ein halbes Jahr hin, und der Streitwert steigt auf fast So hilft ROLAND Bei arbeitsrechtlichen Streitfällen trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten - unabhängig vom Ausgang - selbst. Im Fall von Herrn Müller übernimmt ROLAND rund an Kosten. Das Plus für Sie Speziell dem Arbeits-Rechtsschutz kommt für Arbeitnehmer bis hin zum Übergang in die Rente eine wachsende Bedeutung zu. ROLAND Rechtsschutz trägt maßgeblich zur beruflichen Existenzsicherung bei. Beispiel: Autounfall mit Folgen Johanna Beyer wird auf der Fahrt zum Einkaufen von einem anderen Auto in einen Unfall verwickelt. Sie erleidet einen Lendenwirbelbruch, der sie in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich einschränkt. In der Folge verklagt sie den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hat, auf Schmerzensgeld in Höhe von So hilft ROLAND Die Rechtsschutzversicherung hilft bei unklarer Schuldfrage. ROLAND zahlt für Frau Beyer die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 2.000, damit sie ohne Kostendruck den Unfallverursacher in Anspruch nehmen kann. Seite 3
4 Leistungsumfang im Kompakt-Rechtsschutz Privat- und Berufs-Rechtsschutz Wir versichern Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen in Ihrem privaten Umfeld. Wer kennt das nicht? Sie haben sich eine Wohnzimmereinrichtung gekauft, und schon kann der Ärger los gehen. Oder der Arbeitgeber kündigt fristlos und unerwartet und nur eine Kündigungsschutzklage kann helfen. JurLine - die telefonische Rechtsberatung. Wenn Sie eine Auskunft zu einem rechtlichen Problem im privaten Lebensbereich brauchen, werden Ihre Fragen von einem Anwalt am Telefon beantwortet. Dies gilt auch bei Fragen zu nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Versicherte Personen: Versicherungsnehmer Ehe-/Lebenspartner minderjährige Kinder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben. Versicherte Leistungen: Schadenersatz-Rechtsschutz: z. B. weil ein Gast Rotwein auf Ihrem Teppich verschüttet und für den Schaden nicht aufkommen möchte. Arbeits-Rechtsschutz: z. B. wegen der Notwendigkeit einer Kündigungsschutzklage. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: z. B. bei Streitigkeiten wegen Reisemängeln oder nach einem Möbelkauf. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: z. B. weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat. Sozialgerichts-Rechtsschutz: z. B. weil ein Arbeitsunfall nicht anerkannt wird oder die Krankenkasse den Kuraufenthalt nicht bewilligt. Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten: im privaten Bereich für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, z. B. wenn gegen einen Schulverweis geklagt werden muss. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. wegen eines Dienstvergehens. JurLine: Telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich. Straf-Rechtsschutz: für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. weil man sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet hat oder angeblich Müll im Wald entsorgt haben soll. Opfer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage, z. B. als Opfer eines Überfalls mit Verletzungsfolge. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaftsund Erbrecht: für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwaltes nach einer geänderten Rechtslage, z. B. Nachlassstreitigkeiten nach einem Erbfall. Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers: Droht durch ein beantragtes Insolvenzverfahren des Arbeitgebers einer versicherten Person in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsvertrages, werden Beratungskosten für eine Beratung durch einen ROLAND-Partneranwalt bis zu 250 übernommen. Rechtsschutz - hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen z. B. nach dem Kauf einer neuen Wohnzimmereinrichtung Seite 4
5 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Bei uns gehen Sie als Hausbesitzer oder als Mieter auf Nummer sicher. Rechnen Sie mit unserer Hilfe. Versicherte Leistungen: Als Mieter einer Wohnung, z. B. Streit über Nebenkosten Als Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, z. B. Streit mit der Eigentümergemeinschaft Als Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, z. B. bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen Als Vermieter einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus benötigen Sie eine zusätzliche Absicherung. Verkehrs-Rechtsschutz Wenn Sie auf die Straße treten, sind Sie schon Verkehrsteilnehmer - also auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer. Kommt es zum Unfall, kann es um erhebliche Summen gehen. Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall müssen geltend gemacht und oft vor Gericht eingeklagt werden. Dies gilt aber nicht nur bei Unfällen: Auch bei Ärger mit der Werkstatt oder bei Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkaufs eines Fahrzeuges steht ROLAND Ihnen bei. Versicherte Leistungen: Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z. B. Schmerzensgeld nach einem Unfall. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: z. B. wenn das Auto mangelhaft repariert wurde. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: z. B. weil das Finanzamt die Kfz-Steuer falsch berechnet hat. Sozialgerichts-Rechtsschutz: z. B. wenn Sie sich nach einem Wegeunfall um Ihre Ansprüche mit der Berufsgenossenschaft gerichtlich streiten müssen. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: z. B. bei Entzug oder Einbehaltung Ihres Führerscheins. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: z. B. nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen des Vorwurfes eines Verkehrsdeliktes. Straf-Rechtsschutz: z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Versicherte Personen und Fahrzeuge: Es sind alle auf Sie Ihren Ehe-/Lebenspartner und die Kinder (minderjährige und volljährige, unverheiratete Kinder, solange sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben) zugelassenen oder gemieteten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft versichert. Mitversichert sind auch alle berechtigten Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge. Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder haben auch Schutz beim Fahren fremder Fahrzeuge. Mängel am neuen Auto werden von der Werkstatt nicht behoben? Der ROLAND Kompakt-Rechtsschutz hilft. Seite 5
6 Ergänzende Hinweise Rechtsschutzfall (Auszug 4 ARB) Der Rechtsschutzfall ist eingetreten, wenn ein begangener oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften vorliegt. Rein vorbeugende Beratungen (z. B. Erstellung eines Testaments) sind nicht versichert. Im Schadenersatz-Rechtsschutz von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt; Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gilt bei Auseinandersetzungen als Rechtsschutzfall ein Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des versicherten Personenkreises zur Folge hat (z. B. Tod oder Geburt). Ist ein Schaden bereits eingetreten oder droht bereits eine rechtliche Auseinandersetzung, ist dieser Sachverhalt nicht mehr versicherbar. Mediation - außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren Jeder vierte Deutsche war in den letzten fünf Jahren in mindestens eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt*. Einen möglichen Ausweg weist eine alternative Methode der Streitbeilegung, die Mediation. ROLAND Rechtsschutz bietet für alle versicherten Leistungsarten die Kostenübernahme für Mediationsverfahren an (2.000 je Mediation, maximal im Jahr). Ihre Vorteile: Schnelle, unbürokratische und effiziente Lösung des Problems. Kooperative und konstruktive Resultate. Sie umgehen einen öffentlichen Prozess und sparen so Energie, Zeit und Geld. Ihre Bedürfnisse und die konkrete Situation beider Konfliktpartner werden berücksichtigt. Versicherungssumme / Selbstbeteiligung Die Versicherungssumme im Kompakt-Rechtsschutz beträgt bis zu je Rechtsschutzfall, zusätzlich werden darlehensweise für Strafkautionen bis zu zur Verfügung gestellt. Der Kompakt-Rechtsschutz kann wahlweise ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Selbstbeteiligung von 150 bzw. 250 je Rechtsschutzfall abgeschlossen werden. Geltungsbereich Wartezeit Der Versicherungsschutz besteht in Europa einschließlich Madeira sowie auf den Kanarischen Inseln, Azoren und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Bei weltweiten Aufenthalten, die längstens 6 Monate dauern, werden für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis zu einem Höchstbetrag von übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht eine weltweite Deckung bis zu einem Höchstbetrag von Eine Wartezeit von drei Monaten gilt in den Leistungsarten + Arbeits-Rechtsschutz inkl. Beratung bei schriftlichem Angebot zur Aufhebung des bestehenden Arbeitsvertrages + Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten (Ausnahme: in Verkehrssachen) + Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Ausnahme: Durchsetzung gesetzlicher Schadenersatzansprüche) Versicherungsbedingungen In dieser Information haben wir die wichtigsten Punkte und Beispiele für Sie zusammengefasst, sie hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die ausführliche Beschreibung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2010, Stand 1. Oktober 2010) Seite 6 *Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz im Herbst 2009
7 Rechtsschutz mit klaren Verhältnissen Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 3 der Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (Auszug): Auch eine Rechtsschutz-Versicherung muss in einigen Fällen passen. Damit Sie keine Beiträge für seltene, schwer kalkulierbare Risiken zahlen müssen, sind die Interessenwahrnehmungen im Zusammenhang mit den folgenden Rechtsgebieten in den Angeboten nicht versichert. Die wichtigsten Ausschlüsse im Kompakt-Rechtsschutz sind: + Baurisiko + Der Erwerb und die Veräußerung eines vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles oder zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks + Abwehr von Schadenersatzansprüchen + Spiel- und Wettverträge; Gewinnzusagen + Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z. B. Anleihen, Aktien und Investmentanteilen) und die Beteiligung an Kapitalanlagengeschäften (z. B. geschlossene Immobilienfonds) + Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes (z. B. Unterhaltsklagen, Scheidungen und Erbprozesse) ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen Rat oder eine Auskunft handelt + Streitigkeiten aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft + Recht der Handelsgesellschaften und aus dem Anstellungsverhältnis gesetzlicher Vertreter juristischer Personen + Patent, Urheber-, Marken-, Geschmacksmusterrechte oder sonstige Rechte aus geistigem Eigentum + Kartell- und sonstiges Wettbewerbsrecht + Verteidigung gegen den Vorwurf, eine ausschließlich vorsätzlich begehbare Straftat begangen zuhaben (Weitere Risikoausschlüsse sind in den ROLAND Rechtsschutz-Bedingungen ARB 2010, Stand 1. Oktober 2010, geregelt ). Wir schreiben das Kleingedruckte groß......damit Sie wissen, was Sie unterschreiben Seite 7
8 Tarif-Übersicht Die folgende Tarifübersicht gilt nur für private Haushalte Jahresbeiträge (inklusive Versicherungssteuer) Kompakt-Rechtsschutz mit JurLine* Privat-, Berufs-, Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 26 ARB sowie Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz für eine selbst genutzte Wohneinheit gemäß 29 ARB 2010 Keine 150 Euro 250 Euro 338,54 296,29 245,36 214,38 214,31 187,07 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 26 ARB 2010 (ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 ARB 2010) Keine 150 Euro 250 Euro 281,67 239,42 206,58 175,60 181,57 154,33 *Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nicht für JurLine Zusatzangebote zum Kompakt-Rechtsschutz Die nachfolgenden Beiträge gelten auch für Alleinstehende Keine 150 Euro 250 Euro Keine 150 Euro 250 Euro Vermietete Einliegerwohnung Vermietete Wohnung 56,87 5,27 %* 38,78 3,45 %* 32,74 3,04 %* Vermietete Wohnung Mindestbeitrag Eine zweite selbstgenutzte Wohneinheit 5,80 %* 51,70 174,00 3,62 %* 36,93 108,50 3,19 %* 96,00 31,18 *von der Jahresbruttomiete (jährlicher *von der Jahresbruttomiete Mietzins zuzüglich (jährlicher aller Nebenkosten Mietzins z.b. zuzüglich für Heizung; aller Nebenkosten gerundet auf z.b. volle für 100 Heizung) Euro) So erreichen Sie uns Hausadresse Fahrlehrerversicherung VaG Mittlerer Pfad Stuttgart Postadresse Fahrlehrerversicherung VaG Postfach Stuttgart Einzeldeckung: Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 ARB 2010 Keine 113,10 Je Pkw 78, Euro 84,02 Je Pkw 54, Euro 68,94 Je Pkw 48,47 Internet info@fvvag.de Telefon Telefax Seite 8
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