Freiwillige Feuerwehr Viersen Löschzug Viersen Jugendfeuerwehr Viersen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Freiwillige Feuerwehr Viersen Löschzug Viersen Jugendfeuerwehr Viersen"

Transkript

1 Freiwillige Feuerwehr Viersen Löschzug Viersen Jugendfeuerwehr Viersen Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Viersen im Löschzug Viersen V3.0 /11. Januar 2003 (überarbeitet /RH) Eingearbeitet sind folgende Änderungsbeschlüsse: 1. vom (Beisitzer im JA 8(4.1), 9(2.7) ) 2. vom (JF-TM1 15(4),17(4) ) 3. vom (Altersobergrenze 6(6) ) 4. vom : ( 3(1,3), 4, 5(1), 15(2, 4), 16(2, 4), 17(1, 2, 3) Änderung des FSHG und der LVO NRW) Vorwort Bei allen in dieser Jugendordnung genannten Regelungen wurde einheitlich bei Peronenbezeichnungen die männliche Form gewählt. Alle Bezeichnungen sind aber geschlechtsneutral zu sehen. Sie gelten in gleicher Weise für weibliche Personen. Bei der 4. Änderung wurde, auf Grund der Änderung des FSHG NW und der LVO NRW, der Begriff des Wehrführers durch den Begriff Leiter der Feuerwehr ersetzt.

2 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 2 / 8 1 Name, Wesen, Leitung, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehr Viersen besteht aus der Jugendgruppe des Löschzuges Viersen der Freiw. Feuerwehr Viersen. Sie gehört der "Deutschen Jugendfeuerwehr" im Deutschen Feuerwehrverband an. (2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluß von Jugendlichen im Alter von 10 bis 18 Jahren; sie gestaltet ihr Jugendleben als selbständige Jugendgruppe innerhalb des Löschzuges Viersen nach dieser Ordnung selbst. (3) Die Jugendfeuerwehr wird durch den Jugendfeuerwehrwart geleitet. Er wird unterstützt durch ständige Betreuer. (4) Als unmittelbares Mitglied des Löschzuges Viersen untersteht die Jugendfeuerwehr der Aufsicht des Löschzugführers. 2 Aufgaben und Ziele (1) Die Jugendfeuerwehr will ihre Mitglieder zu tätiger Nächstenliebe anregen. Dieser Aufgabe dient der Dienst in der Jugendfeuerwehr mit Schulung, Ausbildung und Einsatz und besonderen Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege. (2) Die Jugendfeuerwehr will ihre Mitglieder zu bewußtem und kritischem Umgang mit der Natur und der Gesellschaft, zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln anleiten. Sie soll die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Jugendlichen fördern. (3) Die Jugendfeuerwehr will dem gegenseitigen Verstehen und dem Frieden unter den Völkern dienen. Dieses Ziel soll durch Auslandsfahrten, Begegnungen, Treffen und Wettkämpfen mit ausländischen Jugendfeuerwehren und anderen Jugendgruppen angestrebt werden. (4) Die Jugendfeuerwehr fordert von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, das Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Bereitschaft, die sich daraus ergebenden staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen. 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied der Jugendfeuerwehr können männliche und weibliche Jugendliche mit Wohnsitz im Bereich des LZ Viersen im Alter von 10 bis 18 Jahren werden (LVO FF), wenn die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigen vorliegt. Es gilt das Alter am Tage der Einstellung. Ein Mitglied der Jugendfeuerwehr Viersen ist gleichzeitig auch Mitglied des Löschzuges Viersen und der Freiw. Feuerwehr Viersen. (2) Die Jugendfeuerwehr ist offen auch für ausländische Jugendliche. (3) Der Aufnahmeantrag muß schriftlich an die Jugendfeuerwehr gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet der Leiter der Feuerwehr auf Vorschlag des Jugendausschusses und im Einvernehmen mit dem Löschzugführer. (4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten einen Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr.

3 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 3 / 8 4 Rechte und Pflichten (1) Jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr hat das Recht, a) bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken, b) in eigener Sache gehört zu werden und c) die Organe zu wählen. (2) Jedes Mitglied übernimmt mit dem Eintritt in die JF freiwillig die Verpflichtung a) an den angesetzten Übungen und Gruppenveranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen, oder sich im Falle der Verhinderung vor Dienstbeginn beim Jugendwart zu entschuldigen. b) die im Rahmen dieser Ordnung gegebenen Anordnungen zu befolgen und c) die Kameradschaft innerhalb der Jugendfeuerwehr zu pflegen und zu fördern. 5 Ordnungsmaßnahmen (1) Bei Verstößen gegen Ordnung, Disziplin und Kameradschaft können folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden: a) Verweis unter vier Augen, b) Verweis vor der Jugendfeuerwehr und c) Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr (2) Verweise werden nach Beratung im Jugendausschuß vom Jugendwart erteilt; der Ausschluß aus der Jugendfeuerwehr wird nach Beschluß des Jugendausschusses, im Einvernehmen mit dem Löschzugführer, vom Leiter der Feuerwehr ausgesprochen. (3) Ist ein Ausschluß ausgesprochen worden, so kann das Mitglied innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Der Einspruch muß schriftlich oder zur Niederschrift beim Leiter der Feuerwehr eingereicht werden, der über den Einspruch entscheidet. (4) Beschlüsse über Ordnungsmaßnahmen werden zu Protokoll genommen und in der Personalakte des Mitgliedes vermerkt. 6 Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Viersen erlischt (1) wenn der Wohnsitz im Bereich des Stadtgebietes Viersen aufgegeben wird, (2) bei Vorlage einer schriftlichen Abmeldung durch den Erziehungsberechtigten, (3) auf Wunsch des Mitgliedes, (4) durch Ausschluß, (5) durch Versetzung zu einer aktiven Einheit des LZ Viersen, (6) durch Erreichen der Altersobergrenze von 19 Jahren. Bei seinem Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr und der Freiw. Feuerwehr Viersen erhält das Mitglied eine Bescheinigung des Leiters der Feuerwehrs über seine Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr.

4 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 4 / 8 7 Organe Organe der Jugendfeuerwehr Viersen sind (1) die Mitgliederversammlung (2) der Jugendausschuß 8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich als Jahreshauptversammlung statt. Sie ist vom Jugendwart im Einvernehmen mit dem Löschzugführer mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung wird vom Jugendwart geleitet. (2) Die Mitgliederversammlung ist für Mitglieder des LZ Viersen und für die Erziehungsberechtigten der JF-Mitglieder öffentlich. Der Jugendwart kann Gäste einladen. (3) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, sofern die Ordnung nicht etwas anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendgruppensprechers. Der Jugendfeuerwehrwart hat das Einspruchsrecht. (4) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a) Wahl des Jugendgruppensprechers, des Kassenführers der Kameradschaftskasse, der beiden Kassenprüfer und des Schriftführers sowie eines bzw. zweier Beisitzer für die Dauer eines Jahres. b) Wahl der Delegierten zu übergeordneten Organen der Deutschen Jugendfeuerwehr. c) Genehmigung des Jahresberichtes und Kassenberichtes. d) Entlastung des Kassenführers der Kameradschaftskasse, des Jugendausschusses und des Jugendgruppensprechers e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge f) Beratung und Beschlußfassung über eingebrachte Anträge. 9 Jugendausschuß (1) Der Jugendausschuß wird vom Jugendwart nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr, einberufen. (2) Der Jugendausschuß setzt sich zusammen aus a) dem Jugendfeuerwehrwart b) dem stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart c) den ständigen Betreuern der Jugendfeuerwehr d) dem Jugendgruppensprecher e) dem Schriftführer und f) dem Kassenwart der Kameradschaftskasse g) 1 bzw. 2 Beisitzer, wobei gewährleistet sein muß, daß mind. doppelt so viele ständige Betreuer wie Mitglieder der JFV dem JA angehören (3) Der Jugendausschuß hat folgende Aufgaben: a) Entscheidungen über Vorschläge zur Aufnahme von Mitgliedern im Einvernehmen mit dem Löschzugführer b) Verhängung von Ordnungsmaßnahmen c) d) Aufstellung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes der Kameradschaftskasse Aufstellung des Dienstplanentwurfes.

5 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 5 / 8 10 Jugendgruppensprecher (1) Der Jugendgruppensprecher wird im ersten Wahlgang mit Zweidrittelmehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, so entscheidet die einfache Mehrheit. Die Wahlen werden als geheime Wahlen durchgeführt. (2) Er hat die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder der Jugendfeuerwehr gegenüber dem Jugendfeuerwehrwart und im Jugendausschuß zu vertreten. (3) Sollte er anstehende Probleme mit dem Jugendfeuerwehrwart nicht lösen können, so hat er das Recht, diese Probleme dem Löschzugführer vorzutragen. Führt auch dies nicht zum Erfolg, steht der Weg zum Leiter der Feuerwehr offen. 11 Jugendfeuerwehrwart, ständige Betreuer (1) Der Jugendfeuerwehrwart, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, leitet die Jugendfeuerwehr nach Maßgabe dieser Jugendordnung. (2) Der Jugendfeuerwehrwart sowie sein Stellvertreter sind aktive Feuerwehrangehörige des LZ Viersen und müssen mindestens einen Gruppenführerlehrgang an einer Landesfeuerwehrschule bestanden, sowie einen Jugendgruppenleiterlehrgang besucht haben. Beide werden vom Leiter der Feuerwehr auf Vorschlag des LZ- Führers bestellt. Der JFW ist Mitglied im Vorstand des Löschzuges Viersen und der FF Viersen. (3) Für die Betreuung und Ausbildung der JF stehen dem JFW ständige Betreuer zur Verfügung. Sie werden vom LZ-Führer nach Beratung im Jugendausschuß und mit den Führungskräften des LZ beauftragt. Zusätzlich können vom JFW in Sonderfällen Feuerwehrmänner des LZ Viersen oder Eltern von JF-Mitgliedern unter seiner Aufsicht oder der Aufsicht eines ständigen Betreuers eingesetzt werden. Für die Ausbildung im JF-TM1 können vom Lehrgangsleiter außer den ständigen Betreuern in Absprache mit dem LZ-Führer FM des LZ Viersen eingesetzt werden, sofern diese mind. einen Gruppenführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule bestanden haben. (4) Der JFW beruft mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung und einen Elternabend ein. (5) Der Jugendfeuerwehrwart koordiniert den Einsatz der Betreuer und Ausbilder. (6) Der Jugendfeuerwehrwart legt dem Löschzugführer die Dienstplanentwürfe vor. (7) Der Jugendfeuerwehrwart ermittelt rechtzeitig den Bedarf an Ausrüstung und Finanzmitteln für das nachfolgende Jahr und meldet den Bedarf beim LZ-Führer an. Im Bereich der jugendpflegerischen Arbeit stellt er selbständig Anträge auf Zuschüsse beim Stadtjugendring bzw. beim Jugendamt der Stadt Viersen. Der LZ- Führer wird hierüber informiert.

6 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 6 / 8 12 Schriftgut (1) Die Verantwortung für sämtliches Schriftgut obliegt dem Jugendfeuerwehrwart. (2) Die Führung des Mitgliedsverzeichnisses und des Dienstbuches sowie die Erledigung sonstiger schriftlicher Arbeiten ist Aufgabe des Schriftführers. Für die Weiterleitung des Jahresberichtes ist der Jugendfeuerwehrwart verantwortlich. (3) Das Mitgliedsverzeichnis muß außer den Personalangaben der Mitglieder noch das Eintrittsdatum in die Jugendfeuerwehr und das Datum der Übernahme in den aktiven Dienst einer Einheit der FF Viersen bzw. des Ausscheidens aus der Jugendfeuerwehr enthalten und ist fortlaufend zu führen. Veränderungen sind entsprechend den Richtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr weiterzuleiten. Für die Weiterleitung ist der Jugendfeuerwehrwart verantwortlich. (4) Das Dienstbuch soll kurze Berichte über alle Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr sowie der Niederschriften über die Organversammlungen aufnehmen. 13 Kassenwesen (1) Zur Durchführung der Jugendarbeit wird eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die ihre Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen und Spenden erhält. Die Verwaltung der Kameradschaftskasse obliegt dem Kassenführer. (2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Jugendausschusses fest; sie beschließt auch über die Verwendung der Geldmittel. (3) Die Kameradschaftskasse ist jährlich durch 2 gewählte Kassenprüfer zu überprüfen. Über das Ergebnis erstatten die Kassenprüfer auf der Jahreshauptversammlung Bericht. (4) Der JFW überwacht regelmäßig die Kameradschaftskasse. 14 Stärke, Ausrüstung (1) Die Jugendfeuerwehr hat eine Sollstärke von 27 Mitgliedern, wobei anzustreben ist, 1/3 der Plätze mit weiblichen Mitgliedern zu besetzen. (2) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten für die Ausbildung und den Übungsdienst entsprechend den Bekleidungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr die Bekleidung und Ausrüstung kostenlos gestellt. Beim Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr sind die erhaltenen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke an die Jugendfeuerwehr zurückzugeben. (3) Die Pflege der Ausrüstung ist Aufgabe der Jugendfeuerwehrmitglieder.

7 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 7 / 8 15 Ausbildung, Einsatz, Jugendarbeit (1) Die feuerwehrtechnische Ausbildung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr erfolgt auf Grundlage der Ausbildungsvorschriften (FwDV) für die Feuerwehr unter Anpassung an die Leistungsfähigkeit der Jugendlichen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die theoretische und praktische Schulung in allen Sparten des Feuerwehrdienstes. (2) Eine Verwendung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr an Einsatzstellen der Freiw.Feuerwehr Viersen erfolgt frühestens im letzten Jahr vor der Versetzung in den aktiven Dienst! Der Einsatz muß stets im Zusammenwirken mit erfahren aktiven Feuerwehrmännern und außerhalb des Gefahrenbereiches erfolgen! (3) Die Jugendarbeit wird in regelmäßigen Gruppenveranstaltungen, bei Sport und Spiel, Wanderungen und Fahrten, Zeltlagern und Jugendtreffen, Basteln und Werken, Singen und Musizieren, Vorträgen und Aussprachen usw. geleistet. (4) (entfällt, da TM-1-JF entfällt!) 16 Soziale Sicherung (1) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind gegen Unfälle im Dienst der Jugendfeuerwehr bei der Feuerwehrunfallkasse Rheinland versichert. (2) Sachschäden, die im Dienst der Jugendfeuerwehr entstehen, werden nach den gleichen Grundsätzen gedeckt wie im aktiven Dienst der Freiw.Feuerwehr ( 12(7)FSHG). (3) Die UVV Feuerwehr und übrige in Frage kommende UVV sind grundsätzlich und jederzeit einzuhalten. Die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. (4) Fahrzeuge, in denen JF-Mitglieder befördert werden, dürfen die Sonderrechte nach 35 StVO nicht in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme hiervon ist zulässig, wenn es sich um JF-Mitglieder handelt, die entsprechend 15 (2) am Dienst der aktiven Einheit teilnehmen. (6) Während sämtlicher Dienstveranstaltungen der Jugendfeuerwehr ist der Genuß von Alkohol und Nikotin untersagt. Bei besonderen Anlässen kann der Jugendwart unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften Ausnahmen zulassen. Das Alkoholund Nikotinverbot gilt auch für die Betreuer und Ausbilder. (7) Bei Auslandsaufenthalten sind zusätzlich die landesrechtlichen Jugendschutzvorschriften zu beachten. 17 Übernahme in den aktiven Dienst der FF Viersen (1) Im letzten Jahr vor der vorgesehenen Versetzung besuchen die JF-Mitglieder den Dienst in der zuständigen aktiven Einheit der FF Viersen. (2) Eine Voraussetzung für die Übernahme in den aktiven Dienst ist die Feuerwehrtauglichkeit. Sie ist durch einen von der Feuerwehr benannten Arzt zu überprüfen. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres besucht das JF-Mitglied ausschließlich den Dienst der zuständigen aktiven Einheit. Die Versetzung erfolgt auf der nächstmöglichen Jahreshauptversammlung des Löschzuges Viersen. Ist die Feuerwehr

8 Freiw.Feuerwehr Viersen Jugendordnung Seite 8 / 8 (3) (entfällt) tauglichkeit nur vorübergehend (max. 1 Jahr) nicht gegeben, so verlängert sich die Mitgliedschaft in der JF bis max. zum Erreichen der Altersobergenze von 19 Jahren. Bei dauerhafter Feuerwehruntauglichkeit ist das Mitglied durch den Leiter der Feuerwehr zu entlassen. (4) Mitglieder, die sich im Jugendfeuerwehrdienst bewährt haben und den Bedingungen für die Aufnahme in die aktive Feuerwehr entsprechen, können in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen werden. Die Versetzung in eine aktive Einheit des LZ Viersen erfolgt nach deren Zustimmung durch den Löschzugführer; eine Versetzung in einen anderen LZ erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr. Die Probezeit bei der aktiven Einheit entfällt. (5) Wird ein Mitglied der Jugendfeuerwehr nicht in den aktiven Dienst übernommen, so erhält es beim Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr Viersen eine Bescheinigung des Leiters der Feuerwehrs über seine Dienstzeit. 18 Schlußbestimmungen Bei Erstellung der Geschäftsordnung für den Löschzug Viersen werden die Abschnitte 11.2, 11.3 und 11.7 in die GO-LZV, Kapitel Jugendfeuerwehr übernommen. Sie entfallen dann ohne förmlichen Beschluß in dieser Ordnung. (1) Diese Jugendordnung wurde am 11.Januar 1992 von der Mitgliederversammlung beschlossen. (2) Diese Jugendordnung wurde am 18.Mai 1992 vom Löschzugführer des Löschzuges Viersen bestätigt. (3) Diese Jugendordnung wurde am 20.Juli 1992 vom Leiter der Freiw. Feuerwehr Viersen genehmigt. Sie tritt mit diesem Tag in Kraft. (4) Änderungen dieser Jugendordnung müssen von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden und bedürfen der Zustimmung des Löschzugführers und des Leiters der Feuerwehrs. (5) Eine Auflösung der Jugendfeuerwehr Viersen bedarf der Zustimmung des Löschzugführers des LZ Viersen, des Leiters der Freiw. Feuerwehr Viersen und des Trägers des Feuerschutzes. Bei Auflösung der Jugendfeuerwehr Viersen fällt die vorhandene Ausstattung und das Vermögen der Jugendfeuerwehr an den Löschzug Viersen. für die Mitgliederversammlung : gez. Detlef Groterath,OBM Jugendfeuerwehrwart gez. Michael Nöllner Jugendgruppensprecher für den LZ Viersen: für die FF Viersen: gez. Helmer Schürkes,HBM Löschzugführer gez. W.Josef Dobbelstein,StBM Wehrführer (Das Original mit Unterschriften liegt im Löschzug vor)

2.2 Die Jugendfeuerwehr will das Gemeinschaftsleben und die demokratischen Lebensformen unter den Jugendlichen fördern.

2.2 Die Jugendfeuerwehr will das Gemeinschaftsleben und die demokratischen Lebensformen unter den Jugendlichen fördern. Jugendordnung 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach ist die Jugendgruppe der Freiw. Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Asbach. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr

Mehr

1. Name, Wesen, Aufsicht. "Jugendfeuerwehr" und den Ortsteilnamen als Zusatz

1. Name, Wesen, Aufsicht. Jugendfeuerwehr und den Ortsteilnamen als Zusatz 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Gründau sind die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gründau. Sie gehören der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen

Mehr

JUGENDORDNUNG. für die Jugendfeuerwehren der Stadt Eschborn

JUGENDORDNUNG. für die Jugendfeuerwehren der Stadt Eschborn JUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehren der Stadt Eschborn I. 1. Begriff 1.1 Diese Satzung hat Gültigkeit für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn. 1.2 Im Teil I. sind

Mehr

Musterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern

Musterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern Musterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern 1 1 Name 1.1 Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr., in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt, ist

Mehr

Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Odenthal / Rhein. Berg. Kreis / NRW

Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Odenthal / Rhein. Berg. Kreis / NRW Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Odenthal / Rhein. Berg. Kreis / NRW 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Odenthal ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal. Sie gehört

Mehr

Ordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels

Ordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels Ordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels sind die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Braunfels. Sie

Mehr

Satzung für die Jugendfeuerwehren. der Gemeinde Fürth/Odw.

Satzung für die Jugendfeuerwehren. der Gemeinde Fürth/Odw. Satzung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Fürth/Odw. Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Gemeinde Rems-Murr-Kreis Gemeinde 7/12 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Wesen, Aufsicht... 3 2 Aufgaben und Ziele... 3 3 Mitgliedschaft...

Mehr

J u g e n d o r d n u n g

J u g e n d o r d n u n g J u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung) der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Scharnebeck 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar ist in dieser Jugendordnung Jugendfeuerwehr genannt. (2) Der Jugendfeuerwehrwart ist der Leiter

Mehr

JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER GEMEINDE HÜNSTETTEN

JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER GEMEINDE HÜNSTETTEN JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER GEMEINDE HÜNSTETTEN Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch

Mehr

Jugendordnung. der Jugendfeuerwehren. der Gemeinde Hosenfeld

Jugendordnung. der Jugendfeuerwehren. der Gemeinde Hosenfeld Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hosenfeld Hinweis: In der Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hosenfeld wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche

Mehr

Richtlinie für die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Edermünde

Richtlinie für die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Edermünde Richtlinie für die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Edermünde 1 Name, Wesen, Aufsicht Die Kinderfeuerwehr Edermünde ist die Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Edermünde. Sie ist eine anerkannte Einrichtung

Mehr

Kinderordnung der Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen

Kinderordnung der Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen Kinderordnung der Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen (1) Die Kinderfeuerwehren der 1 Namen, Wesen, Aufsicht Freiwillige Feuerwehr Bischoffen Ortsteil Bischoffen Freiwillige

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Bonn vom

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Bonn vom Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Bonn vom 15.03.2012 1 Name, Wesen, Aufsicht, Zuständigkeit... 2 2 Aufgaben und Ziele... 2 3 Mitgliedschaft... 3 4 Rechte und Pflichten... 3 5 Beendigung der Mitgliedschaft...

Mehr

J u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Gellersen

J u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Gellersen J u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Gellersen 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Gellersen und

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Alsbach-Hähnlein JUGENDORDNUNG

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Alsbach-Hähnlein JUGENDORDNUNG Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Alsbach-Hähnlein Aufgrund des 8 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in der Fassung vom 03. Dezember 2010 (GVBl. I S. 502) und des 10

Mehr

Jugendordnung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Reiskirchen

Jugendordnung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Reiskirchen Jugendordnung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Reiskirchen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat in ihrer Sitzung am 08.12.2004 die nachstehende Jugendordnung für die Freiwillige

Mehr

MINI-Feuerwehr. Frankfurt am Main - Rödelheim. K i n d e r o r d n u n g

MINI-Feuerwehr. Frankfurt am Main - Rödelheim.  K i n d e r o r d n u n g MINI-Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim www.feuerwehr-roedelheim.org K i n d e r o r d n u n g Minifeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim - Inhalt: INHALT:... 1 1 NAME, WESEN,

Mehr

Anlage 2 zur Feuerwehrsatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd - Ordnung für die Jugendfeuerwehr

Anlage 2 zur Feuerwehrsatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd - Ordnung für die Jugendfeuerwehr Anlage 2 zur Feuerwehrsatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd - Ordnung für die Jugendfeuerwehr 1 Namen, Wesen, Aufgabe (1) Die Jugendfeuerwehr Schwäbisch Gmünd ist die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr

Mehr

J u g e n d o r d n u n g der Jugendfeuerwehr Lauchhammer. Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Lauchhammer. Seite 1

J u g e n d o r d n u n g der Jugendfeuerwehr Lauchhammer. Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Lauchhammer. Seite 1 Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Lauchhammer Seite 1 1. Name, Wesen, Aufsicht 2. Aufgaben und Ziele 3. Mitgliedschaft 4. Rechte und Pflichten 5. Ordnungsmaßnahmen 6. Verlust der Mitgliedschaft

Mehr

Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südbrookmerland)

Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südbrookmerland) 1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südbrookmerland) Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung und haben

Mehr

Ordnung für die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband Kiel

Ordnung für die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband Kiel 1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1.1. Der Stadtfeuerwehrverband Kiel - die Jugendfeuerwehr (im nachfolgenden Jugendfeuerwehr Kiel genannt) ist der Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren in der Landeshauptstadt

Mehr

Ordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Pohlheim

Ordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Pohlheim Anlage zur Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim (gem. 10 Abs. 2) Ordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Namen, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehren in der Stadt

Mehr

Jugendordnung der Kinder- und Jugendfeuerwehr Marburg (Jugendordnung)

Jugendordnung der Kinder- und Jugendfeuerwehr Marburg (Jugendordnung) 1. Name, Wesen, Aufsicht Jugendordnung der Kinder- und Jugendfeuerwehr Marburg (Jugendordnung) 1.1 Die Kinder- und Jugendabteilungen sind die Kinder- und Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Universitätsstadt

Mehr

Muster einer Ordnung für eine Jugendfeuerwehr (eingliedrig)

Muster einer Ordnung für eine Jugendfeuerwehr (eingliedrig) Rechtsgrundlagen von Jugendfeuerwehr und Feuerwehrverband: Muster einer Ordnung für eine Jugendfeuerwehr (eingliedrig) Fassung vom 01. November 2011 In den Jugendverbänden und den Jugendgruppen wird Jugendarbeit

Mehr

Jugendfeuerwehr Mülheim an der Ruhr. Jugendordnung

Jugendfeuerwehr Mülheim an der Ruhr. Jugendordnung Jugendfeuerwehr Mülheim an der Ruhr Jugendordnung Auf Grund der besseren Lesbarkeit werden in dieser Jugendordnung lediglich die männlichen Funktionsbezeichnungen benutzt. Diese gelten jedoch in der jeweils

Mehr

1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele

1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele 1 Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Alfeld (Leine) gemäß 11 der vorstehenden Satzung für die Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Alfeld (Leine) 1

Mehr

Jugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt Gräfenhainichen 25.05.1993 26.05.1998-10.06.1993

Jugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt Gräfenhainichen 25.05.1993 26.05.1998-10.06.1993 Jugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt Gräfenhainichen Satzung Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung in den Schaukästen der Stadt Gräfenhainichen Jugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt

Mehr

Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen

Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen Feuerwehr Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Gemeint sind jedoch immer sowohl männliche

Mehr

(2) Der Feuerwehrkommandant betreut die Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr untersteht seiner fachlichen Aufsicht.

(2) Der Feuerwehrkommandant betreut die Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr untersteht seiner fachlichen Aufsicht. Ordnung der Jugendfeuerwehr Weinstadt (Jugendordnung) Aufgrund von 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 6 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg hat der

Mehr

1 Namen, Sitz und Rechtstellung

1 Namen, Sitz und Rechtstellung JUGENDFEUERWEHR BREMEN im Landesfeuerwehrverband Jugendordnung 1 Namen, Sitz und Rechtstellung 1.1 Die.Jugendfeuerwehr Bremen. ist der Zusammenschluss aller Mitglieder der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

JUGENDORDNUNG. in der Form vom

JUGENDORDNUNG. in der Form vom in der Form vom 12.3.2005 JUGENDORDNUNG des Bundesverbandes für Country Westerntanz Deutschland e.v. (BfCW) German Country & Western Dance Association e.v. (GCWDA) 1 Name Die Bundesverband für Country

Mehr

Muster einer Satzung

Muster einer Satzung Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg

Mehr

Jugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V.

Jugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Jugendordnung Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Anerkennung gemäß 75 Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) Präambel Die Vereinssatzung

Mehr

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)

Mehr

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) 1. Aufgaben Die ARGE dient der Zusammenarbeit Denkendorfer Vereine auf freiwilliger Basis. Die Aufgaben der ARGE sind es, ein reges Vereinsleben

Mehr

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rositz Beschluss Nr.: Ausgefertigt: Bekanntmachung Amtsblatt Inkrafttreten: I / 371 / 98 ö. 22.01.1999 30./31.01.1999 01.02.1999 Aufgrund des 19 der

Mehr

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille. S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille Auf Grund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 19 Abs. 1 (GVBl. S. 501) und 38 Abs. 1 3 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr Satzung

Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr Satzung Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb e.v. gegr. 1993 Satzung des Immendorfer Karnevalsverein Blau Gelb e.v., gegr. 1993 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Immendorfer Karnevalsverein Blau-Gelb

Mehr

JUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf

JUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf JUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf Folgende Abkürzungen innerhalb dieser Jugendordnung haben Gültigkeit für die männliche und die weibliche Person: JFW Jugendfeuerwehrwart

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011 SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft Jugendordnung Mai 2011 1 Zuständigkeit und Mitgliedschaft Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung der Sportgemeinde Leutershausen

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Stadtrecht Az Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadtrecht Az Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Stadtrecht Az. 020-00-114 Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Wetter (Hessen) Inhaltsverzeichnis: 1 Namen, Wesen, Aufsicht Seite 3 2 Aufgaben und Ziele Seite 3 3 Mitgliedschaft

Mehr

Satzung der komba jugend mönchengladbach

Satzung der komba jugend mönchengladbach 1 Satzung der komba jugend mönchengladbach I. Name, Sitz, Zweck, Aufbau und Mitgliedschaft 1 (1) Die Jugendgruppe Mönchengladbach der komba jugend nrw in der deutschen beamtenbund jugend führt den Namen

Mehr

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

Satzung Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter

Mehr

Satzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen.

Satzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen. Satzung 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Rechtsform Der Fanclub ist eine Vereinigung von Fanmitgliedern und wurde am 13.05.06 gegründet. Der Sitz des Vereins ist in 66571

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gumperda (Feuerwehrsatzung)

Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gumperda (Feuerwehrsatzung) Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gumperda (Feuerwehrsatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

S a t z u n g über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal

S a t z u n g über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal S a t z u n g über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Obermaßfeld-Grimmenthal Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.August 1993 (GBVI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

STADT FRIEDRICHSDORF

STADT FRIEDRICHSDORF STADT FRIEDRICHSDORF Hochtaunuskreis SATZUNG FÜR DIE FREIWILLIGEN FEUERWEHREN der Stadt Friedrichsdorf 1 Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993,

Mehr

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub

Mehr

Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v.

Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v. Satzung des Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Bundeswehr Leipzig e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Landsberger Straße

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim. 1 Name, Sitz, Rechtsform Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Fehlheim". (2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bensheim

Mehr

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Luisenthal

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Luisenthal Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Luisenthal Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April

Mehr

JUGENDORDNUNG DER JUGENDFEUERWEHR WINNENDEN

JUGENDORDNUNG DER JUGENDFEUERWEHR WINNENDEN JUGENDORDNUNG DER JUGENDFEUERWEHR WINNENDEN In den Jugendverbänden und den Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet (Kinder-

Mehr

Bürvenicher Karnevalsverein 1972 e.v. SATZUNG

Bürvenicher Karnevalsverein 1972 e.v. SATZUNG SATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck Der Verein führt den Namen: Karnevalsgesellschaft Er wurde im Jahre gegründet Sitz des Vereins ist Bürvenich. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Euskirchen unter

Mehr

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach. Name, Sitz und Rechtsform

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach. Name, Sitz und Rechtsform 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach" im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereins ist Neuensteiner Str. 6, 36286 Neuenstein-Mühlbach

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Anlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe. 1 Name

Anlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe. 1 Name Anlage Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe (Jugendfeuerwehr) ist eine Abteilung der Freiwilligen

Mehr

Neue Schule Wolfsburg

Neue Schule Wolfsburg Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich

Mehr

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung. Name, Sitz und Rechtsform

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung. Name, Sitz und Rechtsform Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e. V. im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz

Mehr

Vereinssatzung. Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v.

Vereinssatzung. Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v. Vereinssatzung Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Schreufa und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung

Mehr

Freunde und Förderer der Freiherr-vom-Stein-Schule in Hünfelden-Dauborn. Vereinssatzung

Freunde und Förderer der Freiherr-vom-Stein-Schule in Hünfelden-Dauborn. Vereinssatzung Vereinssatzung 1 von 6 Änderungshistorie Version Datum Autor Freigabe Kurzbeschreibung V 1.0 01.06.93 Grundlage der Anpassung V 1.01 01.10.10 Michael Donnert Entwurf: Anpassung aus der Ursprungssatzung

Mehr

SATZUNG FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WALLDÜRN E.V.

SATZUNG FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WALLDÜRN E.V. SATZUNG FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WALLDÜRN E.V. 1 Name, Sitz und Zweck Der Verein führt den Namen "FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR WALLDÜRN e.v. 74731 Walldürn Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Georgenthal

Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Georgenthal Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Georgenthal Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung des 3. Gesetzes zur Änderung

Mehr

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, 01917 Kamenz 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein BSZ Kamenz (im folgenden Verein genannt) und hat

Mehr

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 1 Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ellersleben vom 18.07.2000 Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Satzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v.

Satzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v. in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 21.11.2014 1 Name, Sitz 1) Der Verein führt den Namen Verein sächsischer Bürgermeister e.v. 2) Der Verein hat

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Herrenhof

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Herrenhof Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Herrenhof Auf Grund des 9 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16 August 1993 (GVBI. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar

Mehr

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen

Mehr

Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG

Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG Stadt Haigerloch Jugendordnung der Jugendfeuerwehr in der Fassung vom 26.02.2004 Inhaltsübersicht 1 Name und Gliederung 2 Aufgabe und Zweck 3 Mitgliedschaft

Mehr

S a t z u n g über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Masserberg

S a t z u n g über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Masserberg Amtliche Abkürzung : Ausfertigungsdatum 11.11.1998 Gültig ab: 04.12.1998 - Fundstelle: Amtsblatt Nr. 11vom 01.08.2003 S a t z u n g über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Masserberg Aufgrund des

Mehr

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins

Mehr

KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977

KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977 KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache e. V. 1977 KG Bergheimer Torwache e.v.1977 Jugendordnung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Die Jugend ist eine Abteilung innerhalb der KG. Das Geschäftsjahr der Jugend

Mehr

Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald

Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald Grundlage für eine Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Satzung unseres Fördervereins, die wir Ihnen zu Informationszwecken

Mehr

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad

Mehr

Satzung der Gemeinde Untermaßfeld über die Freiwillige Feuerwehr - Feuerwehrsatzung -

Satzung der Gemeinde Untermaßfeld über die Freiwillige Feuerwehr - Feuerwehrsatzung - Satzung der Gemeinde Untermaßfeld über die Freiwillige Feuerwehr - Feuerwehrsatzung - (FeuWeSa-Untermaßfeld) 1 Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kindergarten-Förderverein Ansbach- St.Gumbertus/Lenauweg. (2) Der Verein

Mehr

Satzung über die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde LIMPEWERRA

Satzung über die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde LIMPEWERRA Satzung über die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde LIMPEWERRA Aufgrund des 19 Abs. l der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBL. S. 73), zuletzt

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt

Mehr

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes

Mehr

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Schützenverein Harste von 1927 e. V. Schützenverein Harste von 1927 e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Schützenverein Harste hat seinen Sitz in Harste und ist unter dem Namen Schützenverein Harste von 1927 e. V. in das Vereinsregister beim

Mehr

Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung

Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung Verein der Freunde des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen Satzung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz! 3 2 Zweck! 3 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)! 3 4 Erwerb der Mitgliedschaft! 3 5 Beendigung

Mehr

Vereinssatzung. Freiwillige Feuerwehr Hirschhausen e.v.

Vereinssatzung. Freiwillige Feuerwehr Hirschhausen e.v. Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Hirschhausen e.v. Seite 1 V E R E I N S S A T Z U N G der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weilburg, Stadtteil Hirschhausen. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein

Mehr

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet

Mehr

Satzung. über die Freiwillige Feuerwehr. der Gemeinde Weira

Satzung. über die Freiwillige Feuerwehr. der Gemeinde Weira Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Weira Auf Grund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998

Mehr

Satzung über die. Freiwillige Feuerwehr Artern

Satzung über die. Freiwillige Feuerwehr Artern Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Artern Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom 8. Juni

Mehr

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr