REGIONALLIGA OST. Nachrichten. Rundschreiben Nr. 23 Wien,

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1 REGIONALLIGA OST Nachrichten Geschäftsstelle für das Spieljahr 2017/2018 Wiener Fußball-Verband Ernst Happel-Stadion, Sektor B, Meiereistr. 7, 1020 Wien Tel.: 01/60151/13 bzw. 14 Fax: DW 44 Rundschreiben Nr. 23 Wien, Beschluss Paritätische Kommission vom Die Paritätische Kommission der Regionalliga Ost informiert, dass der oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtmäßigkeit des 4 (4) der ÖFB-Regionalligabestimmungen bestätigt hat. Nachdem der Verein First Vienna FC anstatt eine sportliche Lösung mit dem WFV anzunehmen, den Weg zu Gericht gegangen ist, hat der OGH nun die Rechtsansicht des ÖFB und der Verbände bestätigt. Somit wird, wie in der Sitzung der Paritätischen Kommission am einstimmig beschlossen, der Verein First Vienna FC mit sofortiger Wirkung aus der RLO-Meisterschaft 2017/18 entfernt. Die Auslosung mit 17 Vereinen bleibt jedoch aufrecht, der jeweilige Gegner des Vereines First Vienna FC ist spielfrei. Spielverschiebungenen 19. Runde: SC Marchfeld Mannsdorf FCM Traiskirchen Alter Termin: Fr., , 19:30 Uhr Neuer Termin: So., , 15:00 Uhr SC Marchfeld Mannsdorf FC Karabakh Wien Alter Termin: Fr , Uhr Neuer Termin: So., , 15:00 Uhr Der Wiener Fußball-Verband bedankt sich als federführender Landesverband der Regionalliga Ost bei allen in Verbindung mit der RLO tätigen Personen für die bisherige Zusammenarbeit, wünscht ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest und Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg für das Jahr 2018 Wiener Fußball-Verband Geschäftsstelle der RLO 2017/18 1

2 Wichtige Termine für die Frühjahrsmeisterschaft 2018 Übertrittszeit Winter 2018 Dauer: Start der Meisterschaft im Frühjahr Runde: 23./ Beginn Sommerzeit 2018 Sonntag, Geprüfter Jahresabschluss Sämtliche Vereine der Regionalligen müssen gem. 2 der ÖFB-Richtlinien für die Regionalliga bis spätestens des laufenden Spieljahres in der Regionalliga einen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften geprüften Jahresabschluss per 30. Juni des Vorjahres im Wege der Geschäftsstelle des jeweiligen Landesverbandes bei der Paritätischen Kommission einreichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachfrist bis zum gesetzt werden. Verstreicht auch diese Frist, so wird von der Paritätischen Kommission eine Geldstrafe in der Höhe von 2.500,- bis 5.000,- verhängt. Ausnahmen: Im ersten Spieljahr nach dem Aufstieg in die Regionalliga sind die Vereine von dieser Verpflichtung befreit. Weiters haben Vereine, die im Falle einer entsprechenden sportlichen Qualifikation den Aufstieg in die Bundesliga anstreben, bereits bis zum des laufenden Spieljahres einen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften geprüften Jahresabschluss an die Österreichische Fußball-Bundesliga zu übermitteln. Meldung von Amateurmannschaften Die Amateurmannschaften müssen für das jeweils kommende Spieljahr bis zum 30. April bei den Landesverbänden gemeldet werden, wobei mitzuteilen ist, ob auch eine Reservemannschaft teilnimmt. Mögliche Aufsteiger müssen ebenfalls bis 30. April ihre Absichtserklärung beim Landesverband deponieren. Zulassung von Sportanlagen für die dritthöchste Leistungsstufe Vor Beginn der jeweiligen Meisterschaft muss gemäß den Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalligen bei allen Regionalliga-Vereinen eine bestimmungsgemäße Zulassung der Sportanlage und/oder eine Zulassung eines bestimmungsgemäßen Ausweichsstadions durch den zuständigen Landesverband vorliegen, welcher auf Basis von jährlich stattzufindenden Kommissionierungen über diese Zulassungen entscheidet. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind von den Regionalliga-Vereinen für die Folgesaison bis spätestens des jeweiligen Spieljahres (für das Spieljahr 2018/19 bis ), von den Aufsteigern aus der 4. Leistungsstufe bis spätestens (für das Spieljahr 2018/19 bis ) einzureichen. Relegationsbewerb zwischen der zweit- und dritthöchsten Leistungsstufe Die beiden möglichen Relegationstermine lauten: Hinspiel: 30./ Rückspiel: 2./ Zulassungsverfahren 2018/19 Im Rahmen des Bundesliga-Workshops vom wurden die Regionalliga Klubs über das Zulassungsverfahren informiert und auf die Regelung der ÖFB-Richtlinien für die Regionalliga hingewiesen, wonach aufstiegsambitionierte Klubs mit Frist der Bundesliga einen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften geprüften Jahresabschluss per vorlegen müssen. 2

3 Bis dato sind von nachstehenden Klubs der Regionalliga Ost Jahresabschluss-Unterlagen in der Bundesliga-Geschäftsstelle eingegangen: FC Karabakh Wien SKU Amstetten SV Horn Es wird darauf hingewiesen, dass Zulassungsantragsunterlagen im Jänner 2018 (nur) an jene Klubs übersandt werden, welche fristgemäß Jahresabschlussunterlagen bei der Bundesliga einreichen. ******************************** Protokoll der Sitzung der Paritätischen Kommission vom Anwesend: BFV: VP Renner, Pekovics NÖFV: VP Ruzak, Hummer WFV: Willrader, VP Mag. Dobretsberger Von den Geschäftsstellen: BFV: Schmidt NÖFV: Wesely WFV: Raisinger (Protokoll) Von den Schiedsrichter-Landeskollegien: BFV: Benkö NÖFV: Schlosser WFV: Pikner Herr Willrader begrüßt die anwesenden Mitglieder der Paritätischen Kommission bzw. der Schiedsrichterkommissionen sowie die Mitarbeiter der 3 Geschäftsstellen zur heutigen Sitzung in der Sportschule Lindabrunn und hält einen kurzen Rückblick auf die abgelaufene Herbstsaison. Die Paritätische Kommission musste keine außerordentliche Sitzung einberufen, die Meisterschaft verlief planmäßig, auch wenn zu Beginn die Auslosung aufgrund der Causa Vienna zweimal geändert werden musste. Das spricht vor allem dafür, dass die Vereine hervorragend arbeiten, sehr gut untereinander kommunizieren und auf Fairness viel Wert legen. Weiters gilt sein Dank der Geschäftsstelle des WFV für die reibungslose Meisterschafts-abwicklung, dem Schiedsrichterkollegium sowie natürlich den Vereinen für die gute Zusammenarbeit. Seitens des Tiroler Fußball-Verbandes wurde die Paritätische Kommission in Kenntnis gesetzt, dass es zwei Anträge der Regionalliga West an die Sportkommission des ÖFB gibt zu den Themen Einsatzregelung junger Spieler in der Regionalliga West bzw. Erweiterung des Transferfensters in der Sommerübertrittszeit analog der Amateurvereine der Bundesliga. Betreffend der Jugendspielerregelung, die derzeit in den ÖFB-Richtlinien für die Regionalligen geltend sind, sieht die Paritätische Kommission der Regionalliga Ost derzeit keinen Handlungsbedarf, zumal ein Lockerungsversuch vor einigen Jahren bereits vom ÖFB abgelehnt wurde. Weiters ist die einheitliche Meinung, dass eine Ausweitung der Sommerübertrittszeit nicht sinnvoll ist, da die Meisterschaft der Regionalliga Anfang August beginnt und die Übertrittsphase nicht in die laufende Meisterschaft übergreifen soll. Die jeweiligen Vereine der Bundesliga haben gemäß den Bestimmungen für die Teilnahme von Amateurmannschaften in den Bewerben der Landesverbände eine Teilnahmegebühr von je ,- bezahlt. Dies ergibt in der Regionalliga Ost eine Summe von ,-. Es wurde nunmehr 3

4 beschlossen, diesen Betrag durch 13 (inkl. First Vienna FC) zu teilen. Der Anteil vom Verein First Vienna FC wird jedoch zurückgehalten bis ein Urteil des laufenden Verfahrens rechtskräftig ist, da das Verfahren derzeit noch in Schwebe ist. Sollte das Urteil gegen den Verein First Vienna FC ausfallen, wird der Anteil, der dem Verein zustehen würde, an die restlichen 12 Vereine aufgeteilt. Meisterschaftsbeginn für die Saison 2018/19 ist der 3./4./5. August Die 16 Runde wird wie in den Jahren davor vorgezogen. Es wird festgehalten, dass im Frühjahr 2018 die Landesligen im Burgenland und in Niederösterreich zur gleichen Zeit enden, nur die Wiener Stadtliga endet eine Woche später. Dies könnte bei einer eventuellen Relegation bedeuten, dass die Vereine von Burgenland und Niederösterreich eine Wartezeit von 14 Tagen hätten. Der Wunsch wäre, dass alle 3 Landesligen zur selben Zeit enden würden. Herr Mag. Dobretsberger wird diese Problematik in der nächsten Sitzung der Wiener Stadtliga vorbringen und versuchen, eine Vorverlegung, zumindest der eventuell betroffenen Vereinen, zu erreichen. Die aufstiegswilligen Vereine aus den Landesligen sind rechtzeitig von den Landesverbänden zu eruieren, eventuell auch die Absicht schriftlich bestätigen zu lassen. Vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird es noch eine Sitzung der Paritätischen Kommission geben. In dieser Sitzung wird man sich mit dem Aufstieg aus der Regionalliga Ost in die 2. Bundesliga befassen. Zu diesem Zeitpunkt sollte es ein Urteil des OGH in der Causa Vienna geben. Ebenso stehen nach dem Zulassungs-Workshop am die Zulassungsbewerber bzw. die aufstiegswilligen Vereine aller Regionalligen fest. Herr Benkö berichtet von dem Vorfall bei einem Spiel auf der Hohen Warte. Hier musste der Schiedsrichter in der Halbzeit verletzt ausscheiden und der Assistent 1 übernahm die Leitung des Spieles. In den Durchführungsbestimmungen gibt es jedoch keine Regelung was in dem Fall zu tun ist und ob ein Verein verpflichtet ist, einen Assistenten zu stellen oder ob das Spiel mit nur einem Assistenten zu Ende gespielt werden darf. Es wird angeregt, die Vereine in der Spiel- und Klassenausschusssitzung darüber selbst abstimmen zu lassen und dies dann in den Durchführungsbestimmungen zu ergänzen. Ebenso bedarf es einer Adaptierung der Bestimmung bezüglich Verhalten eines verletzten Spielers. Erhält der Spieler, der das Foul begangen hat die Gelbe bzw. rote Karte, muss der gefoulte Spieler das Spielfeld nicht verlassen und kann am Spielfeld gelabt werden. Nachdem keine Wortmeldungen mehr fallen, dank Herr Willrader den Anwesenden für ihre Mitarbeit, wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest und schließt die Sitzung. Reinhard Willrader e.h. (Vorsitzender der Paritätischen Kommission) 4

5 Protokoll der Sitzung des Spiel- und Klassenausschusses vom Anwesend: Vereinsvertreter: Baraznowski (Admira Juniors), Muhr (Austria Amateure), Hinterndorfer, (Amstetten), Winkelmeyer (Bruck/L.), Heidenreich (Ebreichsdorf), Bauer (Horn), Modli (Karabakh), Gschweidl (Mannsdorf), Stranz (Neusiedl/See), Sutrich (Parndorf), Wiebogen (Rapid Amateure), Cieslar (Stadlau), Ambichl (St.Pölten Juniors), Mladenov, Walzer (Schwechat), Trost (Traiskirchen), Kleer (Vienna), Solly (Wiener Sport-Club) Von der Paritätischen Kommission: Willrader, VP Mag. Dobretsberger, VP Renner, Pekovics, VP Ruzak, Hummer. Von der Schiedsrichterkommission: Pikner, Benkö, Schlosser. Von den Geschäftsstellen: Schmidt, Wesely, Kolarik, Raisinger (Protokoll) Gäste: Präsident Gartner (NÖFV) Punkt 1 Bericht des Vorsitzenden des Spiel- und Klassenausschusses: Herr Solly begrüßt die anwesenden Vereinsvertreter, die Vertreter der Paritätischen Kommission, die Vertreter der Schiedsrichterkommissionen, die Mitarbeiter der Geschäftsstellen sowie den Präsidenten des Niederösterreichischen Fußball-Verbandes. Die abgelaufene Herbstsaison verlief bis zum Ende spannend und konnte ohne gröberen Probleme absolviert werden. Er bedankt für die gute Zusammenarbeit und der guten Kommunikation mit und unter den Vereinen und der Geschäftsstelle des WFV für die geleistete Arbeit im Rahmen der Federführung. Herr Solly gratuliert dem Herbstmeister SV Horn und wünscht eine ebenso spannende Frühjahrsmeisterschaft. Punkt 2 Bericht des Vorsitzenden der Paritätischen Kommission: Herr Willrader berichtet, dass die Paritätische Kommission keine außerordentliche Sitzung einberufen musste und die Herbstmeisterschaft ordnungsgemäß verlaufen ist. Die jeweiligen Vereine der Bundesliga haben gemäß den Bestimmungen für die Teilnahme von Amateurmannschaften in den Bewerben der Landesverbände eine Teilnahmegebühr von je ,- bezahlt. Dies ergibt in der Regionalliga Ost eine Summe von ,-. Es wurde nunmehr beschlossen, diesen Betrag durch 13 (inkl. First Vienna FC) zu teilen. Der Anteil vom Verein First Vienna FC wird jedoch zurückgehalten bis ein Urteil des laufenden Verfahrens rechtskräftig ist, da das Verfahren derzeit noch in Schwebe ist. Sollte das Urteil gegen den Verein First Vienna FC ausfallen, wird der Anteil, der dem Verein zustehen würde, an die restlichen 12 Vereine aufgeteilt. Es gab einen Vorfall bei einem Spiel auf der Hohen Warte, bei dem der Schiedsrichter in der Halbzeit verletzt ausscheiden musste und der Assistent 1 die Leitung des Spieles übernahm. In den Durchführungsbestimmungen gibt es jedoch keine Regelung was in diesem Fall zu tun ist und ob ein Verein verpflichtet ist, einen Assistenten zu stellen oder ob das Spiel mit nur einem Assistenten zu Ende gespielt werden darf. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig festgehalten, dass auf jeden Fall ein 2. Assistent durch den Heimverein zu stellen ist, der jedoch nur Out anzeigen darf. 5

6 Die Vorgangsweise wäre zuerst mittels Lautsprecherdurchsage einen geprüften Ersatzschiedsrichter zu eruieren, der das Amt als Assistent 2 übernimmt. Lässt sich damit keiner finden, stellt der Heimverein einen geeigneten Assistenten. Die Meisterschaften im Frühjahr 2018 enden in den Landesligen im Burgenland und in Niederösterreich zur gleichen Zeit. In Wien endet die Wiener Stadtliga eine Woche später. Dies hätte eine Wartezeit von 14 Tagen bei einer möglichen Relegation zur Folge. Um dies zu vermeiden, wird Herr Mag. Dobretsberger diese Problematik in der nächsten Sitzung der Wiener Stadtliga vorbringen und versuchen, eine Vorverlegung, zumindest der eventuell betroffenen Vereinen, zu erreichen. Vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird es noch eine Sitzung der Paritätischen Kommission geben. In dieser Sitzung wird man sich mit dem Aufstieg aus der Regionalliga Ost in die 2. Bundesliga befassen. Zu diesem Zeitpunkt sollte es ein Urteil des OGH in der Causa Vienna geben. Ebenso stehen nach dem Zulassungs-Workshop am die Zulassungsbewerber bzw. die aufstiegswilligen Vereine aller Regionalligen fest. Für die derzeit gültige Jugendspielerregelung laut ÖFB-Richtlinien für die Regionalligen ist derzeit keine Änderungen geplant, zumal ein Lockerungsversuch vor einigen Jahren bereits vom ÖFB abgelehnt wurde. Betreffend Aufstieg aus der Regionalliga Ost in die 2. Bundesliga wird festgehalten, dass die beiden ersten Vereine fix aufsteigen. Sollte der letztplatzierte Verein der derzeitigen 2.Bundesliga ein Verein der Region Ost sein (derzeit FAC), muss der 3. platzierte Verein der Regionalliga Ost Relegation spielen. Kommt der letztplatzierte Verein aus einer anderen Region, steigt auch der 3.platzierte Verein fix auf. Voraussetzung für einen Aufstieg ist das positive Zulassungsverfahren der Bundesliga für aufstiegswillige Vereine. Punkt 3 Terminplan Frühjahr 2018: Die den Vereinen im Vorfeld zur heutigen Sitzung zugegangene Auslosung für die Frühjahrsmeisterschaft wird konkretisiert und liegt diesem Protokoll bei. Pflichttermin der letzten Runden für Spiele, die für den Auf- bzw. Abstieg entscheidend sind, wurde wie folgt festgelegt: 34. Runde: Freitag, , Uhr Meisterschaftsbeginn für die Saison 2018/19 ist der 3./4.5.Áugust Die 16. Runde wird wieder analog zum heurigen Spieljahr auf Herbst 2018 vorgezogen (nach der 15. Runde) Punkt 4 Allfälliges: Auf Anfrage betreffend der Jugendspielerregelung wird festgehalten, dass es den Vereinen frei steht, erneut über einen Antrag um Lockerung bzw. Aufhebung der bestehenden Regelung abzustimmen. Sollte ein Antrag seitens der Vereine zustande kommen, wird dieser Antrag ausformuliert an den ÖFB übermittelt. Ein besserer Ansatz wäre jedoch im eigenen Landesverband die bestehenden 1B-Regelungen zu überdenken um den Vereinen den Einsatz junger Spieler zu erleichtern. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wünscht der Vorsitzende den Vereinen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für 2018 und schließt die Sitzung. Adolf Solly e.h. (Vorsitzender Spiel- und Klassenausschuss) 6

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