VERPFLICHTENDER EINSATZ VON U22-SPIELERN IN DER KAMPFMANNSCHAFT ab der Saison 2016/17

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1 JAHRGANG 2016, Ausgabe 1, 17. Februar 2016 VERPFLICHTENDER EINSATZ VON U22-SPIELERN IN DER KAMPFMANNSCHAFT ab der Saison 2016/17 Ausgangssituation Der OÖ FUSSBALLVERBAND ist dem zunehmenden Bedarf seitens der Vereine nach einer eindringlichen Analyse nachgekommen und evaluierte seine Bestimmungen. Ein mit Vertretern aus allen Ligen besetztes Expertengremium kam zu dem Schluss, dass die bisher existierende E-24- Spieler Bestimmung auf Sicht nicht mehr zielführend ist, da sie für einige Vereine existenzbedrohende Auswirkungen haben kann und teilweise am eigentlichen Sinn vorbeigeht. Dafür sprechen vor allem folgende Gründe: Durch den allgemeinen Geburtenrückgang sowie das geänderte Freizeitverhalten der heutigen Kinder wird es für viele Vereine, besonders für jene in strukturschwachen Gegenden, immer schwerer genügend Nachwuchsspieler zu rekrutieren und ausreichend viele dann auch in die Kampfmannschaft zu bringen, um den bisher geltenden E-24-Spieler Bestimmungen entsprechen zu können. Bekanntermaßen werden schon, und dies nicht nur vereinzelt, E-24-Spieler als Ersatzspieler nominiert, die gar nicht mehr aktiv spielen und auch nicht beim Spiel anwesend sind. Dies führt letztendlich auch dazu, dass Vereine, die hier bereits Probleme haben, auf die wenigen E-24-Spieler angewiesen sind, die sich dies dann, nach Angaben der Vereine, auch mitunter entsprechend finanziell abgelten lassen. Im obersten Leistungssegment wiederum bewirkt die E-24-Regel nach Ansicht der betroffenen Vereine, dass mitunter Spieler eingesetzt werden müssen, die dem Niveau nicht entsprechen und so die Leistungsstärke nicht nur des einzelnen Vereins, sondern der gesamten Leistungsebene geschwächt wird. Mit dem Ziel den Nachwuchsspielern auch weiterhin einen hohen Stellenwert zu geben, entschied man sich für die Abänderung der E-24-Spieler Bestimmung in eine U-22-Spieler Bestimmung.

2 Sonderbestimmung gem. 23 Abs. 4 der Meisterschaftsregeln des ÖFB Beschluss des Vorstandes des OÖ FUSSBALLVERBANDES vom 09. November Ab der Meisterschaft 2016/2017 sind bei allen Kampfmannschaft-Meisterschaftsspielen der im Abs. 2 angeführten Ligen oder Klassen verpflichtend eine gemäß Abs. 2 angeführte Anzahl an Spielern, die laut ÖFB-Stichtagsbestimmungen für eine U22-Mannschaft spielberechtigt sind (nachfolgend U22-Spieler genannt), zu nominieren. Ausgenommen sind die Amateurmannschaften der Bundesligavereine. Bei 1b-Mannschaften der Regionalliga- und Oberösterreich-Liga-Vereine richtet sich die Anzahl der geforderten U22-Spieler nach der jeweiligen Spielklasse, in welcher sie eingeteilt sind. 2. Anzahl der geforderten U22-Spieler: Oberösterreich-Liga 4 U22-Spieler Landesligen 3 U22-Spieler Bezirksligen 3 U22-Spieler 1. Klassen 2 U22-Spieler 2. Klassen 1 U22-Spieler 3. Während der gesamten Spielzeit der 1. Spielhälfte hat durchgehend zumindest ein U22- Spieler am Spiel teilzunehmen, sofern nicht alle geforderten U22-Spieler durch Verletzung aus dem Spiel ausgeschieden sind oder der eingesetzte U22-Spieler durch Ausschluss ausscheiden musste. Der Tormann genießt keine Sonderstellung. 4. Die U22-Spieler sind automatisch ausgewiesen. Wird die Verwendung eines herkömmlichen Spielberichtes erforderlich, sind die verpflichtend vorgeschriebenen U22-Spieler auf dem Spielbericht mit U22 und den Geburtsdaten zu kennzeichnen. Für die Einhaltung der Sonderbestimmung ist der Verein allein verantwortlich.

3 5. Bei Verstoß gegen diese Sonderbestimmung wird das Spiel strafverifiziert. Es tritt Punkteverlust ein, das Spiel wird dem Gegner mit 3:0 Toren gutgeschrieben, falls das erzielte Ergebnis kein besseres ist. Wird bei einem Meisterschaftsspiel von beiden Vereinen die Sonderbestimmung nicht eingehalten, dann gehen beiden Vereinen die Punkte verloren und wird das Spielergebnis mit 0:0 strafverifiziert. Gegen die Strafbeglaubigungen und Strafen ist ein Protest an das Protestreferat zulässig.

4 MEISTERSCHAFTSTERMINE 2016/2017 Für alle Ligen und Klassen außer OÖLiga: Beginn Herbstmeisterschaft 2016: 21. August 2016 Ende Herbstmeisterschaft 2016: 13. November 2016 Nachtragstermine Herbstmeisterschaft 2016: 26. Oktober 2016, 20. und 27. November 2016 Beginn Frühjahrsmeisterschaft 2017: 19. März 2017 Ende Frühjahrsmeisterschaft 2017: 11. Juni 2017 Nachtragstermine Frühjahrsmeisterschaft 2017: 25. Mai 2017 Alle Nachtragstermine gelten auch für die Reservemannschaft. Bei Absage eines Meisterschaftsspieles nach dem letzten Ersatztermin ist für alle Ligen und Gruppen der darauffolgende Dienstag der Nachtragstermin. Termine für Relegationsspiele: Hinspiel: 15. Juni Uhr Rückspiel: 18. Juni Uhr

5 Für OÖLiga: Beginn Herbstmeisterschaft 2016: 14. August 2016 Ende: 20. November 2016 Beginn Frühjahrsmeisterschaft 2017: 12. März 2017 Ende: 11. Juni 2017 mit einem Wochentagstermin. Bei Absage eines Meisterschaftsspieles ist während der Sommerzeit immer der darauffolgende Dienstag der Ersatztermin. Terminschutz für Nationalmannschaft: An Tagen, an denen die Nationalmannschaft ihre Spiele austrägt, dürfen keine Spiele angesetzt werden, die später als zwei Stunden vor dem Länderspieltermin beginnen.

6 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN LANDESCUP DES OÖ FUSSBALLVERBANDES Gültig für den Bewerb 2016/2017 Die Durchführungsbestimmungen für den Landescup des OÖ FUSSBALLVERBANDES wurden vom Vorstand des OÖ FUSSBALLVERBANDES in seiner Sitzung am für die Saison 2016/17 erlassen. Details finden Sie auf der Homepage der OÖ FUSSBALLVERBANDES unter Service Center / Bestimmungen / OÖ FUSSBALLVERBAND oder unter folgendem Link:

7 RÜCKENNUMMER 88 UNZULÄSSIG Gemäß 22, Abs.5, der Meisterschaftsregeln darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Die Rückennummern müssen mit den Nummern am Online-Spielbericht übereinstimmen. Der Vorstand des OÖ FUSSBALLVERBAND hat in Ergänzung dieser Bestimmung und in Abänderung des Vorstandsbeschlusses vom in seiner Sitzung vom den Beschluss gefasst, dass es ab der Meisterschaft 2015/2016 in allen Spielklassen gestattet ist, dass ein Spieler ein Meisterschaftsspiel mit einer Rückennummer zwischen 1 und 99 beginnt. Ergänzend dazu wurde in der Sitzung vom per Vorstandsbeschluss die Vergabe der Rückennummer 88 als unzulässig erklärt. Damit reagiert der OÖ FUSSBALLVERBAND auf die jüngsten Vorfälle im Fußball, bei denen diese Nummer als Zahlencode für rechtsorientiertes Gedankengut zum Einsatz gebracht wurde.

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