KFV-Nachwuchsbestimmungen 2016/17

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1 KFV-Nachwuchsbestimmungen 2016/17 Stichtage: Um für den Bewerb der betreffenden Altersstufe spielberechtigt zu sein, muss der Spieler am oder nach dem festgesetzten Stichtag geboren sein. Die Spielberechtigung richtet sich nach den Vorschriften des ÖFB für den Nachwuchsspielbetrieb ( 14, 23). Unter Juniorenliga Spielberechtigt sind Spieler der Jahrgänge 1999, 2000 bis ältere Spieler der Jahrgänge 1995, 1996, 1997 und 1998 Mädchen Jahrgang sind in der U18+4 spielberechtigt. Tormänner der Jahrgänge 1990 und jünger sind spielberechtigt Spieltermine: Die Vereine der Unter 18+4 können die Spiele im gegenseitigen Einvernehmen von Freitag bis Dienstag ansetzten. An einem Spieltag der Kampfmannschaft (gilt bei Spielgemeinschaften nur für den federführenden Verein) kann kein U 18+4-Spiel angesetzt werden, außer im beiderseitigen Einvernehmen (z.b. Vorspiel). Teilnahmebedingungen: a)trainerqualifikation Mindestens Landesverbandstrainerkurs oder Jugendtrainerkurs mit jeweils gültiger Ausbildungserlaubnis. b) Trainingsintensität Durchführung von mindestens 3-maligem Training pro Woche. Wird nach den Nennungen vom Nachwuchsreferat bestimmt. Unter 17: Spielberechtigt sind Spieler der Jahrgänge 2000, 2001 und 2002 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 17 spielberechtigt. Wird nach den Nennungen vom Nachwuchsreferat bestimmt. 1

2 Unter 16: Spielberechtigt sind Spieler der Jahrgänge 2001, 2002 und 2003 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 16 spielberechtigt. Einteilung und Austragungsmodus der U16 in der Saison 2016/17: Herbst 2016: In die zwei neuen Leistungsgruppen werden die Mannschaften aus der abgelaufenen Frühjahrssaison 2016, welche in der U16 OPO (8) gespielt haben und die jeweils 3 bestplatzierten Vereine der zwei MPO (6) eingeteilt. Die restlichen 2 Mannschaften werden vom Referat für Nachwuchsfußball, nachdem sie einen Antrag beim KFV um Teilnahme an der Leistungsgruppe inkl. Begründung (LAZ Spieler, Auswahlspieler) gestellt haben, eingeteilt. Pro Verein kann nur eine Mannschaft oder Spielgemeinschaft an den Spielbetrieb der Leistungsgruppen teilnehmen. NEU!!!Der Antrag muss bis an den KFV gestellt werden. Sollten Vereine auf einen LG Platz verzichten, so werden diese vom Referat für Nachwuchsfußball vergeben. Die Vereine spielen eine einfache Hin-und Rückrunde. Die restlichen Vereine werden in regionalen Gruppen eingeteilt und spielen entweder eine einfache Hin-und Rückrunde oder eine Hinrunde, abhängig von der Gruppengröße. Frühjahr 2017: Oberes Play Off: Die ersten vier aus der LG 1 und 2 spielen eine einfache Hin- und Rückrunde um den Kärntner Meister. Mittleres Play Off: Je vier Absteiger aus der LG 1 und 2 sowie acht Aufsteiger aus den regionalen Gruppen spielen in zwei Achtergruppen eine Hin- und Rückrunde. Aufsteiger sind die Erstplatzierten bzw. die besten Zweitplatzierten der regionalen Gruppen (es zählt der Koeffizient Punkte: Spiele) Die restlichen Mannschaften spielen in regionalen Gruppen. Die Einteilung erfolgt durch das Referat für Nachwuchsfußball. Unter 15: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 (Mädchen mit Jahrgang sind in der U 15 spielberechtigt) Wird nach den Nennungen vom Nachwuchsreferat bestimmt. Unter 14: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2003, 2004 und 2005 (Mädchen mit Jahrgang sind in der U 14 spielberechtigt) 2

3 Einteilung und Austragungsmodus der U14 in der Saison 2016/17: Herbst 2016 In die zwei neuen Leistungsgruppen werden die Mannschaften aus der abgelaufenen Frühjahrssaison 2016, welche in der U14 OPO (8) gespielt haben und die jeweils 2 bestplatzierten Vereine der drei MPO (6) eingeteilt. Die restlichen 2 Mannschaften werden vom Referat für Nachwuchsfußball, nachdem sie einen Antrag beim KFV um Teilnahme an der Leistungsgruppe inkl. Begründung (LAZ Spieler, Auswahlspieler) gestellt haben, eingeteilt. Pro Verein kann nur eine Mannschaft oder Spielgemeinschaft an den Spielbetrieb der Leistungsgruppen teilnehmen. NEU!!! Der Antrag muss bis an den KFV gestellt werden. Sollten Vereine auf einen LG Platz verzichten, so werden diese vom Referat für Nachwuchsfußball vergeben. Die Vereine spielen eine einfache Hin-und Rückrunde. Die restlichen Vereine werden in regionalen Gruppen eingeteilt und spielen entweder eine einfache Hin-und Rückrunde oder eine Hinrunde, abhängig von der Gruppengröße. Frühjahr 2017: Oberes Play Off: Die ersten vier aus der LG 1 und 2 spielen eine einfache Hin- und Rückrunde um den Kärntner Meister. Mittleres Play Off: Je vier Absteiger aus der LG 1 und 2 sowie die Gruppensieger und besten Zweiten bzw. Dritten, sodass die Anzahl von 24 Mannschaften erzielt wird. (es zählt der Koeffizient Punkte: Spiele) spielen in drei Achtergruppen eine Hin- und Rückrunde. Die restlichen Mannschaften spielen in den regionalen Gruppen. Die Einteilung erfolgt durch das Referat für Nachwuchsfußball. Wechselspieler in der U17, U16, U15, U14 und U12 (auch bei SPG) Wenn ein Verein 2 Mannschaften in der U17, U16, U15, U14, U13 oder in der U12 hat, so sind 6 Spieler des jüngeren Jahrganges in beiden Mannschaften spielberechtigt. Diese 6 Spieler sind vor Beginn der Meisterschaft dem KFV mittels einer Spielerliste bekannt zu geben. Pro Spieltag (siehe Definition) sind maximal 4 Spieler in beiden Mannschaften spielberechtigt. Im Winter kann die Spielerliste verändert werden. Unter 13: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2004, 2005 und 2006 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 13 spielberechtigt. Spieleranzahl: 10+1 Spielfeld: Großfeld Wird nach den Nennungen vom Nachwuchsreferat bestimmt. 3

4 Unter 12 (9er): Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2005, 2006 und 2007 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 12 spielberechtigt. Spieleranzahl: Spielfeld: max. Breite 55m und 16er : 16er auf Kleinfeldtore NEU Das Spielfeld muss eindeutig einem Rechteck entsprechen und kann auch mit Hütchen markiert werden. Strafraumgröße: 12m x 29 m Strafstoß: 8 m Abseitsregel: Ja Rückpassregel: wird angewendet nicht über die Mittellinie. Der Ball muss in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Das Spielfeld muss eindeutig einem Rechteck entsprechen und kann auch mit Hütchen markiert werden. Je nach Gruppenstärke eine Hinrunde oder eine Hin- und Rückrunde. Im Frühjahr erfolgt eine gruppeninterne Neueinteilung durch das Nachwuchsreferat Ob eine Einteilung der besten Mannschaften in eine Elitegruppe im Frühjahr erfolgt, entscheidet das Nachwuchsreferat. Wechselspieler in der U17, U16, U15, U14, U13 und U12 (auch bei SPG) Wenn ein Verein 2 Mannschaften in der U17, U16, U15, U14, U13 oder in der U12 hat, so sind 6 Spieler des jüngeren Jahrganges in beiden Mannschaften spielberechtigt. Diese 6 Spieler sind vor Beginn der Meisterschaft dem KFV mittels einer Spielerliste bekannt zu geben. Pro Spieltag (siehe Definition) sind maximal 4 Spieler in beiden Mannschaften spielberechtigt. Im Winter kann die Spielerliste verändert werden. COCA COLA CUP 2017 für U12 MANNSCHAFTEN: Die besten 16 Mannschaften nach Ende der Herbstmeisterschaft sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Qualifikation ergibt sich aus den Gruppensiegern und den besten zweitplatzierten Vereinen nach dem Koeffizienten (Punkte dividiert durch Spiele). Über eine begründete Nichtteilnahme entscheidet das Nachwuchsreferat. Der Veranstalter und auch der Vorjahressieger müssen sich sportlich qualifizieren und sind nicht gesetzt. Es kann nur eine Mannschaft pro Verein oder Spielgemeinschaft am Coca-Cola Finale teilnehmen. 4

5 Unter 11: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2006, 2007 und 2008 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 11 spielberechtigt. Spieleranzahl: Spielfeld: max. Breite 55m und 16er : 16er auf Kleinfeldtore Das Spielfeld muss eindeutig einem Rechteck entsprechen und kann auch mit Hütchen markiert werden Strafraumgröße: 12m x 29 m Strafstoß: 8 m Abseitsregel: Ja Rückpassregel: wird angewendet nicht über die Mittellinie. Der Ball muss in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Je nach Gruppenstärke eine Hinrunde oder eine Hin- und Rückrunde.. Im Frühjahr erfolgt eine gruppeninterne Neueinteilung durch das Nachwuchsreferat Ob eine Einteilung der besten Mannschaften in eine Elitegruppe im Frühjahr erfolgt, entscheidet das Nachwuchsreferat. Unter 10: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2007, 2008 und 2009 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 10 spielberechtigt. Spieltermine: Freitag Spielerzahl: 6+1 Spielfeldgröße: Halbfeld Quer Fixgröße 35 m x 50 m NEU Strafraumlinie: bei 10m über die gesamte Breite Strafstoß: 8m Abseitsregel: Nein Rückpassregel: wird nicht angewendet nicht über die Mittellinie. Der Ball muss in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Je nach Gruppenstärke eine Hinrunde oder eine Hin- und Rückrunde. Im Frühjahr erfolgt eine gruppeninterne Neueinteilung durch das Nachwuchsreferat. 5

6 Unter 9: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2008, 2009 und 2010 Mädchen mit Jahrgang sind in der U 9 spielberechtigt. Spieltermin: Freitag, Samstag, Sonntag Spieleranzahl: 6+1 Spielfeldgröße: Einheitlich 35 m X 50m Strafraumlinie: bei 10m über die gesamte Breite Strafstoß: 8m Abseitsregel: Nein Rückpassregel: wird nicht angewendet nicht über die Mittellinie. Der Ball muss in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Je nach Gruppenstärke eine Hinrunde oder eine Hin- und Rückrunde. Im Frühjahr erfolgt eine gruppeninterne Neueinteilung durch das Nachwuchsreferat. Unter 8: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2009 und jünger. Mädchen mit Jahrgang 2008 und jünger sind in der U 8 spielberechtigt. Spieltermin: Samstag, Sonntag Spieleranzahl: 4+1 Spielfeldgröße: Einheitlich 25m X 35m Strafraumlinie: bei ca.6,50m-7m Strafstoß: 6m Abseitsregel: Nein Rückpassregel: wird nicht angewendet Gegner muss sich hinter die Mittellinie zurückziehen und erst bei erstem Kontakt des Mitspielers dürfen sie wieder die Mittellinie überqueren. Turniere Unter 7: Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2010 und jünger. Mädchen mit Jahrgang 2009 und jünger sind in der U 7 spielberechtigt. Spieltermin: Samstag, Sonntag Spieleranzahl: 4+1 Spielfeldgröße: Einheitlich 25m X 35m Strafraumlinie: bei ca.6,50m-7m Strafstoß: 6m Abseitsregel: Nein Rückpassregel: wird nicht angewendet Gegner muss sich hinter die Mittellinie zurückziehen und erst bei erstem Kontakt des Mitspielers dürfen sie wieder die Mittellinie überqueren. Turnier 6

7 Unter 6: Spielberechtigung: Jahrgänge 2011 und jünger Mädchen Jahrgang 2010 und jünger Spieleranzahl: 4+1 Spielfeldgröße: Einheitlich: 25 x 35 m Turnierform Gruppeneinteilung: Wenn sich aus einer Region zu wenige Mannschaften melden, werden diese der nächsten Region zugeteilt, oder durch die nächstgelegenen Mannschaften ergänzt. Mädchenmeisterschaft Unter 14: Spielberechtigung: Jahrgänge 2003, 2004 und 2005 (3 Spielerinnen JG 2002) Spieleranzahl: 8+1 Spielfeld: Von 16er : 16er auf Kleinfeldtore Allgemeine Regeln: Spielzeiten: U18+4 2x 45 Minuten Unter 17 2x 45 Minuten Unter 16 2x 45 Minuten Unter 15 2x 45 Minuten Unter 14 2x 40 Minuten Unter 13 2x 35 Minuten Unter 11/12 2x 30 Minuten Unter 9/10 2x 25 Minuten Unter-6-, Unter-7-, Unter-8-Turnier: Die Gesamtspieldauer sollte 60 Minuten an einem Spieltag nicht überschreiten. Ballgrößen: Ballgröße 3: U-6, U-7, U-8 Ballgröße 4: U-9 bis U-12 Ballgröße 4 oder 5 Light: U13 bis U14 Ballgröße 5: U-15 bis U-18 7

8 Kunstrasenplätze: Spiele im Nachwuchs können entweder auf Natur- oder Kunstrasen ausgetragen werden. Es wird tunlichst empfohlen Nachwuchsspiele am Naturrasenplatz auszutragen. Früheste Beginnzeiten: Samstag: Kleinfeld: Uhr 16er-16er: Uhr Großfeld: Uhr NEU Montag Freitag: Sommerzeit: Uhr Winterzeit: Uhr Sonn- und Feiertag: Gegen Gegner aus dem gleichen Ort: Uhr Gegen Gegner aus einem anderen Ort - bei einer Entfernung bis zu 60 Km: Uhr - bei einer Entfernung von über 150 Km : Uhr Änderungen im beiderseitigen Einvernehmen sind gestattet. Späteste Beginnzeiten: Die späteste Beginn-Zeit ist Uhr. Im Einvernehmen ist eine Festsetzung bis spätestens Uhr möglich. Ersatztermine: Unter 16: Freitag der übernächsten Woche. Unter 14 Leistungsgruppe: Mittwoch der übernächsten Woche. Unter 14 Regionalgruppe: Mittwoch der übernächsten Woche. Unter 12 Unter 9: Dienstag der übernächsten Woche. In besonders begründeten Fällen kann der Vorsitzende des Nachwuchsreferats Nachverlegungen von Spielen genehmigen. Sonderregelung - Nachverlegung der ersten Runden bis 11. September 2016: In den Altersklassen U9-U12 sowie in den regionalen Gruppen U14 und U16 ist es bis inklusive Spieltermin 11.September 2016 möglich, Spiele zu verschieben. Voraussetzung ist: - Einverständnis des gegnerischen Vereins - verpflichtende sofortige schriftliche Bekanntgabe (Fax, , Brief) des neuen Termins an den KFV 8

9 Diese nachverlegten Spiele müssen bis spätestens 9. Oktober 2016 nachgetragen werden. Wird das Spiel nicht nachgetragen, so wird es dem Strafausschuss zur Anzeige gebracht. Dieser entscheidet über eine Strafverifizierung des Spieles. ÖFB-LV-Veranstaltungen: Der Verein ist von seinem Pflichtspiel im Nachwuchsbewerb nur dann befreit, wenn am Spieltag mindestens zwei Spieler an einer ÖFB- bzw. Landesverbandsveranstaltung teilnimmt. Bestimmungen des KFV ivm 9 ÖFB-NW-Best. für die Bildung von Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich Die Bildung von Spielgemeinschaften ist im Jugendfussball mit maximal 5 Vereinen und im Kinderfussball mit maximal 3 Vereinen möglich. Vor Beginn der Meisterschaft müssen die Kader der einzelnen Spielgemeinschaftsmannschaften im Netzwerk definiert werden. Die Kaderdefinitionen können während der Saison nur durch den KFV geändert werden. Ergänzungen mit Spielern, die noch nicht in der entsprechenden Kaderdefinition aufscheinen, können vom Verein im Netzwerk selbst durchgeführt werden. Ein Spieler kann nur in jener Mannschaft eingesetzt werden, in deren Kaderdefinition sich der Spieler befindet. Die Spieler der Vertragspartner einer Spielgemeinschaft sind für jene Nachwuchsmannschaften der Spielgemeinschaft, die im Vertrag angeführt sind, uneingeschränkt und ohne gesonderte Eintragung im Spielerpass spielberechtigt, wenn sie altersmäßig den Bestimmungen entsprechen, einen ordnungsgemäßen Spielerpass vorweisen können und in der Kaderdefinition eingetragen sind. Finden die Spieler in Mannschaften außerhalb der Spielgemeinschaft Verwendung, dann ist die Spielberechtigung nur für jenen Verein gegeben, dessen Name im Spielerpass aufscheint. Hat ein an der Spielgemeinschaft beteiligter Verein in der gleichen Altersstufe eine eigene Mannschaft im Bewerb, so ist der Spieler nur in einer dieser beiden Mannschaften spielberechtigt. Ein Wechsel eines Spielers von Mannschaft A zu Mannschaft B kann nur in der Winterübertrittszeit stattfinden. Federführung-Subvention-Anforderungsprofil Nur der federführende Verein ist subventionsberechtigt für eine allfällige Förderung. Außerdem ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen zuständig. Besondere Spielgemeinschaft fürs Anforderungsprofil Wenn bei einer Spielgemeinschaft im Bereich der U 18+4, U17, U 16, U15, U 14 und U13 zweier Vereine jeder der beiden Vereine auf einer eingeschränkten Spielerkaderliste von maximal 25 Spielern dem KFV mindestens 8 nachwuchsberechtigte Spieler der jeweiligen Alterskategorie siehe unten angeführte Jahrgänge - seines Vereines schriftlich meldet, so zählt diese besondere Spielgemeinschaft auch für den nicht federführenden Verein fürs Anforderungsprofil. 9

10 U 18+4 Jahrgänge 1999 und 2000 U 17 Jahrgänge 2000 bis 2001 U 16 Jahrgänge 2001 und 2002 U 15 Jahrgänge 2002 bis 2003 U 14 Jahrgänge 2003 und 2004 U 13 Jahrgänge 2004 bis 2005 In diesem Fall wird die Nachwuchsförderung auch nur dem federführenden Verein zuerkannt. Jeder Verein ist für die Einhaltung dieser Bestimmung während der gesamten Meisterschaft selbst verantwortlich. Bei Wegfall der Voraussetzungen dürfen etwaige auf dem Anforderungsprofil basierenden Vergünstigungen nicht mehr in Anspruch genommen werden (z.b. Kooperationsspieler). Einsatz in zweiten Mannschaften im Nachwuchs: Führt ein Verein in verschiedenen Altersgruppen zwei oder mehr Mannschaften (z.b. SK Austria Klagenfurt U10 A und B, U12 A und B), müssen vor Beginn der Meisterschaft die Kader der einzelnen Mannschaften im Netzwerk definiert werden. Ein Spieler kann ausnahmslos nur in derjenigen Mannschaft eingesetzt werden, bei der er in der Kaderdefinition steht. Eine Ausnahme stellen die sogenannten Wechselspieler im Bereich Unter 12, Unter 14 und Unter 16 dar. Ergänzungen mit Spielern, die noch nicht in der entsprechenden Kaderdefinition aufscheinen, können vom Verein im Netzwerk selbst durchgeführt werden. Ein Wechsel eines Spielers von Mannschaft A zu Mannschaft B kann nur in der Winterübertrittszeit stattfinden. Spielerpass, Tabellen, Spieltag-Definition, Spielverbot, Spielbericht: Bei allen Bewerben im Bereich des Kärntner Fußballverbandes gilt Spielerpasspflicht! Im Kinderfußball werden während der Saison 2016/2017 Torschützen im Netz angezeigt. Tabellen, aber keine Als Spieltag gilt bei Wochenendrunden der Zeitraum von Freitag bis Sonntag/Montag, bei Werktagsrunden Montag/Dienstag bis Donnerstag oder ein anderer vom Verband festgesetzter Pflichtspieltermin, wie z.b. Oster- oder Pfingstmontag. Am Karfreitag und am Karsamstag bis 14:00 Uhr herrscht ein generelles Spielverbot. Bei den Unter 18+4, Unter 17, Unter 16, Unter 15, Unter 14 und Unter 13 - Mannschaften können jeweils 18 Spieler am Spielbericht eingetragen werden. Bei den restlichen Altersstufen werden 16 Spieler eingetragen! 10

11 Satzungen, Bestimmungen: Im Übrigen wird auf die Satzungen sowie die Meisterschaftsregeln und Bestimmungen des Österreichischen Fußballbundes und des Kärntner Fußballverbandes hingewiesen. Wir machen darauf aufmerksam, dass alle Mitglieder des KFV (also Spieler, Trainer und Funktionäre) der Strafgewalt des ÖFB und des KFV unterliegen. Mit der Durchführung der Mannschaftsmeldungen via Netzwerk für die Fußballmeisterschaft 2016/2017 nimmt der Verein die aktuellen Satzungen und Bestimmungen des ÖFB und KFV ersichtlich auf der Homepage des KFV ( - zur Kenntnis und verpflichtet sich, diese seinen Vereinsmitgliedern (Spielern, Trainern, Funktionären usw.) kundzutun. 11

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