Merkblatt zur Übernachtungssteuersatzung in Potsdam (sog. Bettensteuer)

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1 Merkblatt zur Übernachtungssteuersatzung in Potsdam (sog. Bettensteuer) Stand: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam hat am 12. Mai 2014 beschlossen, eine Bettensteuer in Potsdam einzuführen. Hoteliers sollen demnach verpflichtet werden, von privat übernachtenden Gästen eine Bettensteuer einzuziehen und dann an die Stadt Potsdam abzuführen. Selbstverständlich werden wir diese Satzung juristisch prüfen lassen. Eine gerichtliche Klärung nimmt jedoch Zeit in Anspruch. Bis dahin gilt die Satzung. Das vorliegende Merkblatt soll daher zunächst einen Überblick über die beschlossenen Regelungen geben. Es wird selbstverständlich aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. 1. Wann tritt die Übernachtungssteuersatzung in Kraft? Die Satzung wurde am 11. September 2014 im Amtsblatt verkündet und tritt zum 1. Oktober 2014 in Kraft. 2. Wo gilt die Übernachtungssteuer? Die Übernachtungssteuer gilt in der Stadt Potsdam. Beispiel: Das Hotel befindet sich außerhalb Potsdams, lediglich die Betreibergesellschaft des Hotels hat ihren Sitz in Potsdam. Die Übernachtungen finden jedoch in dem Hotel, also außerhalb Potsdams statt. In diesem Fall ist keine Übernachtungssteuer zu erheben. 3. Ist jede Übernachtung jetzt steuerpflichtig? Nein, nur bei privat veranlassten Übernachtungen ist eine Bettensteuer zu erheben. Es gibt Ausnahmen (siehe nächste Frage). 4. Welche Übernachtungen unterliegen nicht der Übernachtungssteuer? Berufsbedingte Übernachtungen Übernachtungen von Minderjährigen, also von Personen unter 18 Jahre Übernachtungen von Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen, sind steuerfrei. Als Jugendliche gelten Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres. 5. Sind Übernachtungen im Rahmen von ärztlichen Heilbehandlungen steuerpflichtig? Nein, sofern die Aufenthalte in Beherbergungsbetrieben ausschließlich aus Anlass ärztlich verordneten ambulanten Heilbehandlung oder Reha-Maßnahme stattfinden und ausschließlich damit verbunden sind. 6. Werden Aus-, Fort- oder Weiterbildungsreisen besteuert? Nein, soweit diese Reisen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder für berufliche Prüfungen zwingend erforderlich sind. Seite 1

2 7. Von wem zieht die Stadt Potsdam die Steuer ein? Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Der Beherbergungsbetrieb muss die Steuer von den privat übernachtenden Gästen einfordern. 8. Was versteht man unter einem Beherbergungsbetrieb im Sinne der Übernachtungssteuersatzung? Beherbergungsbetriebe sind Betriebe, die Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Konkret fallen darunter Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze, Erholungs- und Ferienheime, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Schulungsheime, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen. 9. Wie hoch ist die Übernachtungssteuer? Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des Übernachtungsentgelts, abzüglich der Umsatzsteuer und sonstiger Dienstleistungen. 10. Wie berechne ich die Höhe der Übernachtungssteuer? Bemessungsgrundlage ist das reine Entgelt für die Übernachtung, d. h. abzüglich der Umsatzsteuer, abzüglich der Kosten für Frühstück und abzüglich sonstiger Nebenleistungen (W-LAN, Sauna, Tiefgarage). Davon sind 5 % beim Gast, sofern er privat übernachtet, einzuziehen und später an die Stadt abzuführen. 11. Wie berechne ich die Übernachtungssteuer, wenn in meinen Zimmerpreisen auch Frühstück und Verpflegung enthalten sind? Grundsätzlich ist für die Übernachtungssteuer der Nettozimmerpreis, also ohne Frühstück und ohne Mehrwertsteuer, von Bedeutung. Sofern eine Pauschale existiert und sich der Preis für Frühstück, Halb- oder Vollpension nicht errechnen lässt, wird vom Betrag eine Pauschale abgezogen. Dies sind 7 Euro für das Frühstück und 10 Euro für Mittagessen und Abendessen je Gast und Mahlzeit. 12. Wir haben unsere Zimmer bereits im Vorfeld an Reiseveranstalter verkauft. Wir kennen nicht den Nettopreis, zu welchem der Reiseveranstalter die Zimmer an die Endkunden veräußert hat. Was nehme ich jetzt als Bemessungsgrundlage für die zu erhebende Bettensteuer? Nach Auskunft der Stadt kann in diesem Fall die eigene Kostenkalkulation des Hoteliers herangezogen werden, da alles andere nicht bekannt ist. 13. Muss ich auf die Übernachtungssteuer nochmals Umsatzsteuer abführen? Ja. In einem ersten Schritt wird die Bettensteuer berechnet und dann auf den Betrag nochmals die Umsatzsteuer erhoben. 14. Welcher Zeitraum wird besteuert? Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Satzung tritt zum 1. Oktober 2014 in Kraft. Die Steuererklärung für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2014 ist auf einem amtlichen Formular dann erstmals zum 15. Januar 2015 bei der Stadt Potsdam abzugeben. Für den Zeitraum Januar bis März 2015 ist die Steuererklärung bis zum 15. April 2015 abzugeben. Für den Zeitraum April bis Juni 2015 ist die Steuererklärung dann am 15. Juli 2015 abzugeben. Seite 2

3 15. Ein Gast hat ein Zimmer gebucht. Muss ich die Steuer bereits bei der Buchung oder mit der ersten Übernachtung entrichten? Die Übernachtungssteuer ist mit der Bezahlung des Entgelts für die Übernachtung entstanden, frühestens jedoch mit der Übernachtung. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Steuer mit der Übernachtung entsteht. 16. In welchen Schritten läuft das Besteuerungsverfahren ab? Zunächst muss der Hotelier der Stadt mitteilen, wie viele privat veranlasste Übernachtungen er im Kalendervierteljahr hatte. Diese Erklärung ist auf einem amtlichen Formular abzugeben. Diese Erklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Stadt Potsdam einzureichen, d. h. für den Zeitraum 1. Oktober Dezember 2014 wäre die Erklärung bis zum 15. Januar 2015 bei der Stadt abzugeben. Die Erklärung ist von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Auf dieser Grundlage erlässt die Landeshauptstadt einen Steuerbescheid, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebes zu bezahlen ist. Die Steuerbescheide für den Zeitraum Oktober Dezember 2014 ergehen daher frühestens im Januar Achtung: Legen Sie gegen den Steuerbescheid immer Einspruch ein und sichern Sie so Ihre Rechte, falls die Gerichte die Übernachtungssteuersatzung für rechtswidrig erklären. Den Einspruch können Sie erst nach Erhalt des Steuerbescheides einlegen, also auch frühestens im Januar Die Übernachtungssteuer ist nur von privat übernachtenden Gästen zu erheben. Wie kann ich sicherstellen, dass der privat übernachtende Gast nicht vorgibt, seine Übernachtung sei beruflich bedingt. Der Satzungstext sieht vor, dass Ihr Gast seine berufliche Veranlassung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft zu machen hat. Dies kann durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Rechnungen und Quittungsbelege geschehen. Diese Belege sind mit der Abgabe der Steuererklärung bei der Stadt Potsdam einzureichen. Achtung! Sie als Hotelier sind in der Nachweispflicht. Sie müssen also gegenüber der Stadt den Nachweis erbringen, dass eine Bettensteuer von dem Gast nicht zu erheben war. Für Sie als Hotelier gilt daher, wenn Sie auf die Erhebung der Bettensteuer verzichten: Belege sammeln, Belege sammeln, Belege sammeln. 18. Welche Prüfrechte hat die Stadt Potsdam? Nach dem Wortlaut der Satzung kann die Stadt verlangen, dass ihr sämtliche Belege, die zur Berechnung der Steuer erforderlich sind, im Original vorgelegt werden. Dieser Fall tritt jedoch nur ein, wenn die Stadt dies vorher im Regelfall schriftlich - verlangt. Sonderfall: berufliche Veranlassung Wenn Sie als Hotelier auf die Erhebung der Bettensteuer verzichten, weil der Gast beruflich bedingt übernachtet, dann sind Sie verpflichtet, die Belege zur Glaubhaftmachung bereits mit der Abgabe der Steuererklärung einzureichen. Diese Belege können Sie außerdem innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Steuererklärung bei der Stadt nachreichen. Seite 3

4 19. Unter welchen Umständen darf ich von einer beruflichen Veranlassung ausgehen und auf die Erhebung der Übernachtungssteuer verzichten? 1. Die Buchung erfolgt direkt über den Arbeitgeber. In diesem Fäll können Sie von einer beruflichen Veranlassung ausgehen und auf die Erhebung der Übernachtungssteuer verzichten. Der Nachweis ist erbracht. 2. Die Rechnung wird vom Arbeitgeber bezahlt. Auch hier ist der Nachweis einer beruflichen Veranlassung erbracht und es muss keine Übernachtungssteuer erhoben werden. 3. Die Rechnung wird direkt vom Arbeitgeber bezahlt. Auch in diesem Fall ist keine Übernachtungssteuer zu erheben. 4. Der Übernachtungsgast legt Ihnen eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vor, aus dem Name und Sitz des Unternehmens und die Dauer des Aufenthalts angegeben sind. Nach Auskunft der Stadt soll es auch möglich sein, dass die Arbeitgeber sog. Gesamtbescheinigungen für einen längeren Zeitraum vorlegen. Eine Glaubhaftmachung per Fax oder soll auch ausreichen, sofern sie bei einer späteren Steuerprüfung abrufbar sind. 5. Angestellte und Arbeiter können auch eine Eigenbestätigung vorlegen. Auf dem amtlichen Vordruck müssen dann die Gäste selbst den Zeitraum, die private Anschrift und den Namen und den Sitz des Arbeitgebers eintragen. 6. Selbständige, Freiberufler und Mitunternehmer können die berufliche Veranlassung ebenfalls mittels einer Eigenbestätigung glaubhaft machen. Die Stadt wird hierzu Vordrucke bereit halten. 20. Kann die Arbeitgeberbestätigung auch für mehrere Übernachtungen ausgestellt werden? Ja, wenn die Übernachtungstermine feststehen (z. B. Der Arbeitnehmer übernachtet jeden Dienstag in dem Hotel). Eine Gesamtbescheinigung kann aber auch dann gestellt werden, wenn die Übernachtungstermine vorher nicht im Einzelnen bekannt sind. In diesen Bescheinigungen ist dann aber der Hinweis aufzunehmen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Beherbergungsbetrieb die privat veranlassten Aufenthalte zu benennen. Der Arbeitnehmer hat die Kenntnisnahme des Hinweises mit seiner Unterschrift zu bestätigen. 21. Kann die Glaubhaftmachung auch per Fax oder per erfolgen? Die Bestätigung der beruflichen Veranlassung kann vom Arbeitgeber auch per Fax oder per erfolgen. 22. Was passiert, wenn der Gast keinen dieser Belege oder Nachweise vorlegen kann. In diesem Fall sind Sie als Hotelier verpflichtet, die Bettensteuer zu erheben. Weisen Sie bitte jedoch Ihren Gast darauf hin, dass er die Möglichkeit hat, sich die gezahlte Bettensteuer direkt von der Stadt erstatten zu lassen. Dafür muss der Gast dann innerhalb von drei Monaten den Nachweis bei der Stadt erbringen. Seite 4

5 23. Muss mir der Gast auf die Frage, ob er beruflich bedingt übernachtet antworten? Nein, die Angaben sind alle freiwillig. Sie sind jedoch in diesem Fall verpflichtet, die Bettensteuer vom Gast zu erheben. Der Gast kann sich die Bettensteuer bei der Stadt wieder erstatten lassen, sofern er dort die Nachweise seiner beruflich bedingten Übernachtung erbringt. 24. Wird der von einer juristischen Person getragene Übernachtungsaufwand besteuert? Wird der Übernachtungsaufwand vollständig von der juristischen Person (z. B. einem Verein) getragen, ohne dass die Teilnehmer daran auch nicht indirekt beteiligt werden, fällt keine Übernachtungssteuer an. 25. Gibt es Vereinfachungen bei Reisegruppen? Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, dass bei den Teilnehmern einer Reisegruppe, deren Reiseanlass eindeutig beruflich bzw. geschäftlich ist, eine Sammelbestätigung durch den Arbeitgeber erstellt wird, die die Namen der Teilnehmer und den Grund des Aufenthaltes enthält. Hierfür kann der Vordruck für die Arbeitgeberbestätigung verwendet werden. 26. Wie gehe ich mit den Belegen um, aus denen hervorgeht, dass der Gast beruflich übernachtet hat. Immer wenn der Gast beruflich bedingt übernachtet, brauchen Sie keine Übernachtungssteuer vom Gast erheben. Sie müssen jedoch die berufliche Veranlassung gegenüber der Stadt nachweisen und diesen Nachweis der Steuererklärung beifügen. 27. Kann ich eigene Formulare für die Arbeitgeberbescheinigung, Eigenbestätigung entwickeln oder muss ich die amtlichen Vordrucke verwenden? Sie müssen die amtlichen Vordrucke verwenden. Die Stadt stellt diese kostenfrei zur Verfügung. Die Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Stadt unter folgendem Link: Was passiert, wenn ich mich weigere die Übernachtungssteuer zu erheben? Im schlimmsten Fall kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 29. Ein Gast hat sein Zimmer bereits im April 2014 für November 2014 gebucht. Die Bettensteuersatzung tritt am 1. Oktober in Kraft. Muss von dem Gast eine Übernachtungssteuer erhoben werden? Nein, für die Übernachtung im November fällt keine Übernachtungssteuer an. Die Übernachtungssteuersatzung ist nur auf Übernachtungen anwendbar, die nach ihrem Inkrafttreten rechtsverbindlich vereinbart worden sind. Im oben genannten Beispiel erfolgte die Buchung lange vor Inkrafttreten der Satzung. Da es darauf ankommt, wann die Übernachtung rechtsverbindlich vereinbart worden ist (hier im April, also vor Inkrafttreten der Satzung), spielt es keine Rolle, dass die Übernachtung erst im November erfolgt. 1. Ausnahme: Der Vertrag enthält eine Preisanpassungsklausel, welche es dem Hotel ermöglicht, den Preis nachträglich anzupassen. In diesem Fall müssen Sie auch bei Altverträgen eine Bettensteuer erheben. Konkret bedeutet dies, dass Sie alle Altverträge auf diese Preisanpassungsklauseln durchsehen müssen. Enthält der Vertrag eine solche Klausel, wäre für jede Übernachtung ab dem 1. Oktober die Bettensteuer zu erheben. Seite 5

6 2. Ausnahme: Die Übernachtung wird im Zeitraum 11. September 30. September 2014 für die Zeit ab dem 1. Oktober 2014 oder später gebucht. Die Stadt wird auch hier grundsätzlich eine Bettensteuer erheben. Am 11. September 2014 wurde die Satzung offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Die Satzung gilt damit als für jeden Unternehmer bekannt. Ein Vertrauensschutz besteht nicht mehr. Die Bettensteuer kann ab diesem Zeitpunkt eingepreist werden. 30. Sind Stornierungen übernachtungssteuerpflichtig? Stornierungen vor der Inanspruchnahme der Übernachtung sind nicht bettensteuerpflichtig, da es zu keiner Übernachtung kam. 31. Wie werden einbehaltene Anzahlungen behandelt? Wird die Reise vor Reisebeginn storniert, dann entfällt auf eine einbehaltene Anzahlungen keine Übernachtungssteuer. 32. Wird die Bettensteuersatzung gerichtlich überprüft? Ja, der DEHOGA Brandenburg unterstützt eine Musterklage gegen die Bettensteuer. 33. Wie schütze ich meine Rechte, wenn die Bettensteuer gerichtlich für nichtig erklärt wird? Wichtig ist, dass Sie gegen jeden Ihrer Steuerbescheide fristgerecht, schriftlich Einspruch einlegen. Nur so bewahren Sie Ihre Rechte. Andernfalls würden die Steuerbescheide bestandskräftig werden und Sie müssten zahlen, obwohl die Satzung rechtswidrig ist. Musterformulare für Einsprüche stellen wir gern zur Verfügung. 34. Muss ich die Satzung befolgen, obwohl gegen die Satzung geklagt wird? Ja. Die Satzung ist geltendes Recht. Sie ist solange ein Gericht nicht das Gegenteil festgestellt hat zu befolgen. Ihre Rechte können Sie nur dadurch schützen, indem sie gegen die Steuerbescheide fristgerecht Einspruch einlegen. 35. In anderen Städten wurden Bettensteuersatzungen bereits für rechtswidrig erklärt. Welche Auswirkungen hat dies auf die Potsdamer Satzung? Im Prinzip gilt, dass jede Satzung gesondert überprüft werden muss. Ob und inwieweit die Potsdamer Satzung rechtswidrig ist, muss durch ein Gericht gesondert geklärt werden. 36. Wo finde ich weiteres Informationsmaterial, Vordrucke etc. zur Übernachtungssteuersatzung Auf den Internetseiten der Stadt Potsdam ist eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten und allen amtlichen Formularen hinterlegt: Seite 6

7 37. Ich habe weitere Fragen zur Bettensteuer. Von welcher Stelle erhalte ich konkrete Auskünfte zum Besteuerungsverfahren? Merkblatt Stadt Potsdam: Herr Holger Schmidt, Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Steuern, Friedrich-Ebert-Str , Potsdam, Telefon: , Selbstverständlich steht der DEHOGA Brandenburg auch mit Rat und Tat zur Seite. 38. Wie kann ich mich gegen die Bettensteuer zur Wehr setzen? Zunächst einmal müssen Sie die Satzung befolgen. Sie können Ihre Rechte nur dadurch schützen, indem Sie gegen den Übernachtungssteuerbescheid Einspruch einlegen. 39. Muss ich die Übernachtungssteuer abführen, obwohl ich gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt habe? Trotz des Einspruchs müssen Sie Übernachtungssteuer vom Gast erheben und später an die Stadt abführen. Der Einspruch hat keine sog. aufschiebende Wirkung, d. h. sie müssen erst einmal zahlen und können lediglich später hoffen, dass die gezahlte Übernachtungssteuer zurück erstattet wird. Dies hängt vom Ausgang des Musterverfahrens ab. 40. Wann und wie oft muss ich Einspruch einlegen? Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheides bei der Stadt Potsdam einzulegen. Da die Steuerbescheide jeweils für einen Dreimonatszeitraum erstellt werden, müssen Sie gegen jeden weiteren Steuerbescheid wieder Einspruch einlegen. Im Klartext: Sie müssen gegen den 1. Steuerbescheid für den Zeitraum Oktober bis Dezember Einspruch einlegen, ebenso müssen Sie gegen den 2. Steuerbescheid für den Zeitraum Januar bis März Einspruch einlegen u.s.w. Den ersten Steuerbescheid dürften Sie frühestens im Januar erhalten, dann ist auch der Einspruch einzulegen. Sehr geehrte Mitglieder das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur einen ersten Überblick geben. Sobald nähere Details bekannt werden, aktualisieren wir selbstverständlich das Merkblatt. Bitte teilen Sie uns daher auch Ihre Fragen mit, damit wir diese hier einfließen lassen können. Seite 7

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