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1 für den Master-Studiengang Process Automation der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Stand Dieses Dokument dient nur zur Information! Es ist eine Zusammenfassung der am vom Akademischen Senat beschlossenen Satzung sowie der darauf folgenden Änderungssatzungen. Es ist daher nicht rechtsrelevant. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich und Zweck der 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Regelstudienzeit 5 Studienbeginn 6 Gliederung des Studiums 7 Inhalt des Studiums 8 Lehr- und Lernformen 9 Exkursionen 10 Studienberatung 11 Inkrafttreten Anlage 1: Studienplan Anlage 2: Besondere Bestimmungen
2 Seite 2 1 Geltungsbereich und Zweck der (1) Diese regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Master- Studiengang Process Automation das Studium für den Master-Studiengang Process Automation an der Hochschule Wismar, University of Technology, Business and Design. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Process Automation geregelt. (2) Die dient zur Information und Beratung der Studierenden für eine sinnvolle Gestaltung des Studiums. Sie ist zugleich Grundlage für die studienbegleitende fachliche Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots durch den Fachbereich. (3) Der Studienplan (Anlage 1), die Modulbescheibungen (Anlage 2) und die Besonderen Bestimmungen (Anlage 3) sind Bestandteil der. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums in den Master-Studiengängen ist der Studienabschluss mit dem akademischen Grad Fächergruppe Gestaltung Ingenieurwissenschaften Rechtswissenschaften Wirtschaftswissenschaften Abschlussbezeichnung Master of Arts (M.A.) Nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Master of Science (M.Sc.) oder Master of Engineering (M.Eng.) Master of Laws (LL.M) nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.) Die genaue Bezeichnung für den Master-Grad regelt die Anlage 3. Für Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Master-Studiengänge dürfen auch Master-Grade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen. (2) Die Hochschule Wismar vermittelt durch das Master-Studium die Zusammenhänge des studierten Faches, die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und Methodik des Faches und von theoretisch-analytischen Fähigkeiten. Darüber hinaus vermittelt das Master-Studium die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Das Studium ist ferner auf die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Herausbildung intellektueller und sozialer Kompetenzen sowie die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden die Zusammenhänge des Faches überblicken und in der Lage sein, selbständig auch komplexe Probleme im Kontext zu analysieren, Beurteilungen und Lösungen wissenschaftlich fundiert zu erarbeiten und in einem sozialen Umfeld zu realisieren.
3 Seite 3 3 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium ist ein erster akademischer Abschluss in einem entsprechenden oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule. Die Gesamtnote des diesen Studienabschluss bestätigenden Zeugnisses muss mindestens 2,5 betragen. Näheres wird in der Anlage 3 geregelt. Eine einschlägige Berufspraxis kann die Gesamtnote verbessern. Darüber und über andere Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. 4 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit wird in der Anlage 3 geregelt. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, die Prüfungen, einschließlich der Master-Thesis. 5 Studienbeginn Der Zeitpunkt des Studienbeginns ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung sowie der Anlage 3. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Studium ist in Module gegliedert. Module sind in sich abgeschlossene Lehreinheiten, deren erfolgreicher Abschluss durch eine Modulprüfung dokumentiert wird Die erfolgreiche Teilnahme an einer Modulprüfung ist Voraussetzung für die Vergabe von Credits gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS). Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Process Automation. (2) Module können zu gemeinsamen Veranstaltungen zusammengelegt werden. Darüber entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss. Zusammengelegte Module können nur gemeinsam belegt werden. (3) Die Zahl der Semesterwochenstunden, die einzelnen Module sowie die Art der Lehrveranstaltungen je Semester sind dem Studienplan - Anlage 1- zu entnehmen. (4) Die Bearbeitungszeit für die Master-Thesis wird in der Anlage 3 geregelt. (5) Ein Semester soll nach Möglichkeit an einer der ausländischen Hochschulen absolviert werden, mit denen die Hochschule Wismar Kooperationsvereinbarungen geschlossen hat. Die Anerkennung der Module, die im Ausland erbracht werden sollen, ist mit dem Prüfungsausschuss vor Aufnahme des Studienaufenthaltes im Ausland zu klären. 7 Inhalt des Studiums Das Lehrangebot für den Master-Studiengang Process Automation umfasst die in der Anlage 1 zu der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Process Automation näher beschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule.
4 Seite 4 8 Lehr- und Lernformen (1) Lehrveranstaltungen sind Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesung Seminaristischer Unterricht: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesungen und Seminare Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen, gegebenenfalls mit Referaten der Teilnehmer Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer Anwendung Praktikum: Praktische Ausbildung in einem Unternehmen Exkursion: Studienfahrt zu Firmen, Institutionen, Messen etc. Laborpraktikum (2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage 1) festgelegt. (3) Lehrveranstaltungen können auch als Blockveranstaltungen durchgeführt werden. 9 Exkursionen (1) In das Studium sind Fachexkursionen als fachwissenschaftliche Veranstaltungen integriert, die als eigenständige Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule angeboten werden. Der Gesamtumfang wird in der Anlage 3 geregelt. (2) Die Teilnahme an durchgeführten Exkursionen ist Voraussetzung für die Gewährung der für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Credits. 10 Studienberatung (1) Alle Studierenden können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der Hochschule Wismar beraten lassen (2) Die Hochschule informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung über die von ihr getragenen weiterbildenden Studienmöglichkeiten. (3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen Prüfungsangelegenheiten wird vom zuständigen Fachbereich durchgeführt. Die Studienfachberatung sollte insbesondere zu Beginn des Studiums, bei nicht bestandenen Prüfungen und bei Studienplatzwechsel in Anspruch genommen werden.
5 Seite 5 11 Inkrafttreten (1) Die vorliegende tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger der Hochschule Wismar in Kraft. (2) Diese gilt erstmalig für die Studierenden, die im Wintersemester 2004/2005 im Master-Studiengang an der Hochschule Wismar eingeschrieben werden. (3) Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats der Hochschule Wismar vom sowie der Genehmigung des Rektors vom sowie nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß 13 Abs. 2 LHG (Schreiben des Bildungsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom xx.yy.2004, Az. xxxxx). Wismar, den Der Rektor der Hochschule Wismar Professor Dr. Norbert Grünwald
6 Anlage 1 Seite 6 Studienplan Studiengang Master Process Automation 1. Semester 2. Semester 3. Semester Modul CR CR CR Credits PM 01 Automation Systems II 2/0/2 5 5 PM 02 Antriebssysteme 3/0/1 5 5 PM 03 Sensor Systems 2/0/2 5 5 PM 04 Mikroprozessortechnik II 2/0/2 5 5 PM 05 Computational Engineering II 2/0/2 5 5 PM 06 Control Systems II 2/0/2 5 5 PM 07 Robotics 2/0/2 5 5 PM 08 Building Automation 2/1/1 5 5 PM 09 Mikrosystemtechnik II 2/1/1 5 5 PM 10 Qualitäts- und Projektmanagement 2/2/0 5 5 WPM 01 Wahlpflichtmodul aus Katalog WPM 02 Wahlpflichtmodul aus Katalog Master-Thesis, einschließlich Kolloquium 1 Semester Credits Es werden jedes Jahr die folgenden Wahlpflichtmodule angeboten, aus denen insgesamt so viele im Master-Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden müssen, dass 10 CR erreicht werden. Wahlpflichtmodul Katalog der Wahlpflichtmodule Studiengang Master Process Automation 1. Semester 2. Semester 3. Semester WM01 Felder und dynamische Strukturen 2/2/0 5 WM02 Network Programming 2/0/2 5 WM03 Funktionaltransformationen 2/2/0 5 WM04 Schaltkreisentwurf 2/0/2 5 WM05 Communication Systems 2/1/1 5 WM06 Distributed and Parallel Systems 2/0/2 5 CR Credits Semesterwochenstunden LV Lehrvortrag Ü Übung P Praktikum PM Pflichtmodul WPM Wahlpflichtmodul Die WM01 bis WM06 dürfen jeweils nur einmal während des Bachelor-Master-Studiums ausgewählt werden. Die Kreditpunkte für ein Modul werden grundsätzlich erst nach erfolgreicher Modulprüfung anerkannt. CR
7 Anlage 2 Seite 7 Besondere Bestimmungen für den Master-Studiengang Process Automation 1 Ziele des Studiums (1) Ziel des Master-Studienganges Process Automation ist der Studienabschluss mit dem akademischen Grad Master of Engineering, abgekürzt M. Eng.. (2) Der Master-Studiengang Process Automation baut konsekutiv auf dem breit angelegten Bachelor-Studiengang Electrical Engineering auf. Durch das Masterstudium sollen die Kenntnisse in den Grundlagenfächern vertieft und weiterführende theoretische und praxisrelevante Kenntnisse in Spezialgebieten vermittelt werden. Die Absolventen sollen über ein breit angelegtes wissenschaftlich fundiertes Grundwissen und für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse verfügen, Fähigkeiten zum analytischen, vernetzten Denken und methodischen eigenverantwortlichen Handeln besitzen, in der Lage sein, mit Fachkollegen zu kooperieren, im kritischen Diskurs nach Lösungen zu suchen, im Team zu arbeiten und ihre Arbeit überzeugend zu vertreten. (3) Die Studieninhalte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft. Sie basieren auf dem Prinzip der Einheit von Lehre und Forschung. 2 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Das Studium gliedert sich in zwei reine Theoriesemester und ein Semester zur Anfertigung der Master-Thesis. 3 Master-Thesis Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt ein Semester. Die Master-Thesis wird in der Regel im 3. Semester bearbeitet. In begründeten Fällen kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss und mit Meldung an das Prüfungsamt die Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verlängert werden. 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium Process Automation ist der mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser bewertete erste berufsqualifizierende Studienabschluss Bachelor oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) in einem Studiengang Electrical Engineering oder in einem verwandten Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule. Im Zweifelsfalle entscheidet der Prüfungsausschuss. 5 Studienbeginn Der Zeitpunkt des Studienbeginns ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung. 6 Fachexkursionen Fachexkursionen können Bestandteil der Lehrmodule sein. Der Gesamtumfang einschließlich Vor- und Nachbereitung darf 60 Stunden nicht überschreiten.
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