Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH Schürmannstraße 19 b Essen
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- Irmgard Sternberg
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1 Überwachungszertifikat-Nr.: Der Betrieb erfüllt die Anforderungen als Erstbehandlungsanlage gemäß 21 Abs. 4. des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom für den in der Anlage bezeichneten Standort. Essen GmbH Schürmannstraße 19 b Bonn, 16. Dezember 2015 Gültig bis: 09. März 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Christian von Hülst Seite 1 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
2 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Auditierung vom 10./ durch den beauftragten Sachverständigen, welches gemäß den Prüfungsanforderungen der bvse-entsorgergemeinschaft, den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den hierzu ergangenen, amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder ermittelt wurde, erhält die Firma Schürmannstraße 19 b Hessenbusch 186a Münster Essen GmbH Schürmannstraße 19 b als Mitglied der bvse-entsorgergemeinschaft an den Standorten für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten Erzeugernummer: E Entsorgernummer: E Beförderernummer: E Händler-/Maklernummer: E113M0033 Erzeugernummer: E515E12304 Entsorgernummer: E515A7011 [4] Beförderernummer: E Händler-/Maklernummer: E113M0033 Erzeugernummer: E Entsorgernummer: E Beförderernummer: E Händler-/Maklernummer: E113M0033 Betrieb Schürmannstraße 19 b Sammeln und Befördern Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 24. Februar 2012) Seite 2 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
3 Schürmannstraße 19 b Schürmannstraße 19 b Handeln und Makeln bundesweit grenzüberschreitend Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 24. Februar 2012) Lagern Zwischenlager Deinking-Schlämme aus dem Papierrecycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Bleibatterien * Ni-Cd-Batterien * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) * Holz, das gefährliche Stoffe enthält * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 3 von 20
4 Schürmannstraße 19 b Schürmannstraße 19 b Lagern Zwischenlager * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Lagern, Behandeln und Verwerten Umschlag, Sortieren, Schreddern, Pressen Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle Abfälle anders nicht genannt Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen Seite 4 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
5 Schürmannstraße 19 b Lagern, Behandeln und Verwerten Umschlag, Sortieren, Schreddern, Pressen Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Betonabfälle und Betonschlämme Kunststoffspäne und -drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Altreifen Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas Bauteile anders nicht genannt * gefährliche Bestandteile de gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Alkalibatterien (außer ) andere Batterien und Akkumulatoren Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 5 von 20
6 Schürmannstraße 19 b Lagern, Behandeln und Verwerten Umschlag, Sortieren, Schreddern, Pressen gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen, anders nicht genannt Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (hier: keine Verwertung) Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Eisen und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 6 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
7 Schürmannstraße 19 b Lagern, Behandeln und Verwerten Umschlag, Sortieren, Schreddern, Pressen andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Glas Bekleidung Textilien Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle sonstige Fraktionen anders nicht genannt biologisch abbaubare Abfälle Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 7 von 20
8 Schürmannstraße 19 b Lagern, Behandeln und Verwerten Umschlag, Sortieren, Schreddern, Pressen Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Siedlungsabfälle anders nicht genannt Hessenbusch 186a Münster Sammeln und Befördern Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 24. Februar 2012) Hessenbusch 186a Münster Handeln und Makeln Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 24. Februar 2012) Hessenbusch 186a Münster Lagern und Behandeln Umschlag und Sortieren mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kupfer, Bronze, Messing Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 8 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
9 Hessenbusch 186a Münster Hessenbusch 186a Münster Lagern und Behandeln Umschlag und Sortieren gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Papier und Pappe Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Behandeln mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kupfer, Bronze, Messing Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 9 von 20
10 Hessenbusch 186a Münster Behandeln gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Papier und Pappe Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Sammeln und Befördern Handeln und Makeln bundes grenzüberschreitend Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 24. Februar 2012) Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 24. Februar 2012) Lagern Betriebseinheit 01/ Deinking-Schlämme aus dem Papierrecycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Lagern Betriebseinheit 01/03 Umschlag gem und des Anhangs zur 4.BImSchV mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Seite 10 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
11 Lagern Betriebseinheit 01/03 Umschlag gem und des Anhangs zur 4.BImSchV Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Walzzunder Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Betonabfälle und Betonschlämme Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Schweißabfälle Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest), einschließlich geleerter Druckbehältnisse Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 11 von 20
12 Lagern Betriebseinheit 01/03 Umschlag gem und des Anhangs zur 4.BImSchV Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (hier: max. 0,5 Tonnen) Altreifen (hier: max. 1 Tonnen) Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile Glas Bauteile anders nicht genannt * gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe * gefährliche Bestandteile de gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Bleibatterien * Ni-Cd-Batterien Alkalibatterien (außer ) andere Batterien und Akkumulatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin (außer ) * gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen, anders nicht genannt * gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Seite 12 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
13 Lagern Betriebseinheit 01/03 Umschlag gem und des Anhangs zur 4.BImSchV Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen (hier: max. 20 Tonnen) Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 13 von 20
14 Lagern Betriebseinheit 01/03 Umschlag gem und des Anhangs zur 4.BImSchV Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Glas * Holz, das gefährliche Stoffe enthält (hier: max. 10 Tonnen) Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (hier: max. 20 Tonnen) feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle (hier: max. 0,5 Tonnen) * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 14 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
15 Lagern Betriebseinheit 01/03 Umschlag gem und des Anhangs zur 4.BImSchV Lagern und Behandeln Umschlag und Sortieren * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle (hier: max. 10 Tonnen) Marktabfälle Straßenkehricht Siedlungsabfälle anders nicht genannt Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle Abfälle anders nicht genannt Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 15 von 20
16 Lagern und Behandeln Umschlag und Sortieren Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke Anodenschrott Aluminiumoxidabfälle Hartzink Kunststoffspäne und -drehspäne Abfälle anders nicht genannt Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Abfälle anders nicht genannt aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Eisen und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Seite 16 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
17 * gefährliche Abfälle Lagern und Behandeln Umschlag und Sortieren Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Papier und Pappe Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle Sperrmüll für einen Zeitraum von 18 Monaten das Überwachungszertifikat und die Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens gem. 56 Abs. 2 - Abs. 4 KrWG. Überwachungsaudit: September 2016 Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 17 von 20
18 Seite 18 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
19 Essen Gültig bis: 09. März 2017 Seite 19 von 20
20 Seite 20 von 20 Gültig bis: 09. März 2017 Essen
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