MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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1 MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ 81. SONDERNUMMER Studienjahr 2016/17 Ausgegeben am d Stück Curriculum für das Bachelorstudium Archäologie Curriculum 2017 Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz. Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Internet: Offenlegung gem. 25 MedienG Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung. Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%. Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

2 Curriculum für das Bachelorstudium Archäologie an der Karl-Franzens-Universität Graz Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums Archäologie bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 17. Mai 2017 gemäß 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Bachelorstudium Archäologie erlassen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 (1) Studienvoraussetzung und Ergänzungsprüfung... 2 (2) Gegenstand des Studiums... 2 (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen... 2 (4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Allgemeine Bestimmungen... 3 (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten... 3 (2) Dauer und Gliederung des Studiums... 4 (3) Studieneingangs- und Orientierungsphase... 4 (4) Gebundene Wahlfächer ()... 5 (5) Basismodul... 5 (6) Akademischer Grad... 6 (7) Lehrveranstaltungstypen... 6 (8) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien Aufbau und Gliederung des Studiums... 7 (1) Module und Lehrveranstaltungen... 7 (2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis (3) Freie Wahlfächer (4) Bachelorarbeit (5) Auslandsstudien und Praxis (6) Lehr- und Lernformen Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen (2) Wiederholung von Prüfungen (3) Anerkennung von Prüfungen (4) Lehrveranstaltungstausch (5) Abschluss und Gesamtbeurteilung In-Kraft-Treten des Curriculums Übergangsbestimmungen Anhang I: Modulbeschreibungen Anhang II: Gebundenes Wahlfach Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften 20 Anhang III: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern Anhang IV: Äquivalenzlisten Seite 1

3 1 Allgemeines (1) Studienvoraussetzung und Ergänzungsprüfung a. Studienspezifische Zulassungsvoraussetzung Latein Vor der Zulassung zum Bachelorstudium Archäologie ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Latein gemäß 2 Abs. 1 lit. a UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen. Gemäß 2 Abs. 2 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Latein, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde. b. Ergänzungsprüfung Griechisch Vor der Anmeldung zur Lehrveranstaltung N.1 ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Griechisch gemäß 4 Abs. 1 UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Griechisch abzulegen. Gemäß 4 Abs. 2 und Abs. 3 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Griechisch, wenn Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde. (2) Gegenstand des Studiums Das Fach Archäologie (Klassische und Provinzialrömische Archäologie) versteht sich als eine historische Kulturwissenschaft. Gegenstand von Forschung und Lehre ist die materielle Hinterlassenschaft der antiken Kulturen des Mittelmeerraumes (speziell der griechischen und italischrömischen Kultur) sowie seiner Randgebiete und der von diesen geprägten Kulturen des Römischen Reiches. Im Rahmen des gesamtuniversitären Grazer Forschungsschwerpunktes Kultur- und Deutungsgeschichte Europas ist die Forschung am Institut für Archäologie derzeit auf den Forschungsbereich Die Kulturen des antiken Mittelmeerraumes und ihre Bedeutung für die Geistesund Kulturgeschichte Europas konzentriert, wobei auch der zweite gesamtuniversitäre Schwerpunkt Südöstliches Europa berücksichtigt wird. Dies wirkt sich auf das Studium der Archäologie in Graz dahingehend aus, dass die Klassische und die Provinzialrömische Archäologie gleichberechtigt nebeneinander stehen und dass die mit archäologischen Methoden zu erforschende Sachkultur des Ostalpen-, Adria-, Donau- und Balkanraums auch in der Lehre forciert wird. Die Archäologie behandelt jedwede Art materieller Spuren vergangener Kulturen, die sie anhand der ihr zur Verfügung stehenden Feldmethoden als Quellen erschließt und anhand ihrer spezifischen regelhaften Verfahren zur Aufbereitung und Analyse bearbeitet. Die Spannweite archäologischer Quellen reicht vom Kunstwerk bis zur einzelnen Gefäßscherbe, vom Tempel bis zum Pfostenloch; ihr Quellenwert leitet sich vom materiellen Habitus und von der Fundsituation ab. Durch das Erkennen, Aufdecken, Klassifizieren, Rekonstruieren, Vergleichen und Deuten der archäologischen Quellen werden Lebensformen und Verhaltensweisen der Menschen der betreffenden Kulturkreise erforscht und verständlich gemacht. Die Archäologie leistet dabei für die jeweils behandelten Zeiten und Räume einen Beitrag zur Kenntnis des historischen Universums. Die Verbindung von Klassischer und Provinzialrömischer Archäologie in Lehre und Forschung mit Betonung berufsnaher Praxis ist in der Universitätslandschaft des deutschen Sprachraumes selten. Die Vernetzung mit den Nachbarfächern der Klassischen und Provinzialrömischen Archäologie das sind die übrigen Altertumswissenschaften, die Ur- und Frühgeschichte, die Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit (Historische Archäologie), die Kunstgeschichte, die Geschichte, Europäische Ethnologie, sowie alle anderen kulturwissenschaftlichen Fächer, in denen aus der Antike stammende Bereiche behandelt werden, sowie die im Rahmen der Feldarchäologie und Fundauswertung zum Einsatz kommenden Naturwissenschaften gilt dabei als selbstverständlich. (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen (3.1) Im Sinne einer berufsnahen Ausbildung sind die Lehrinhalte des Bachelorstudiums geeignet, folgende, für das Fach Archäologie grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln: Seite 2

4 a. Überblickskenntnisse zu den materiellen Hinterlassenschaften (Denkmäler und Funde) der antiken Kulturen des Mittelmeerraumes sowie der Römischen Provinzen mit Schwerpunkt im Alpen- und Donauraum. b. Die theoretischen Grundlagen des Faches Archäologie, die methodischen Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit und deren Anwendung in der Praxis (wissenschaftliche Berufsvorbildung). c. Die methodischen Grundlagen der Feldarchäologie sowie der Fundbearbeitung und Fundauswertung und ihre Anwendung in der Praxis. (3.2) Studierende des Bachelorstudiums Archäologie sollen nach Absolvierung des Studiums in der Lage sein, a. Denkmäler, Befunde und Funde der antiken Kulturen des Mittemeerraumes und der Römischen Provinzen mithilfe der facheinschlägigen Methodik einer Analyse zu unterziehen und sie aufgrund ihrer formalen und inhaltlichen Charakteristika kulturell, stilistisch, chronologisch und räumlich einzuordnen und in ihrem Aussagewert zu beurteilen; b. selbstständig und kritisch Sekundärliteratur zu recherchieren, zu reflektieren und die Ergebnisse unter Beachtung der wissenschaftlichen Konventionen schriftlich darzustellen; c. die facheinschlägige Terminologie anzuwenden; d. unter Anwendung der erlernten Feldmethoden selbstständig die technischen Anforderungen einer Ausgrabung, insbesondere in der Dokumentation, zu bewältigen; e. selbstständig wissenschaftliche Fragestellungen zu formulieren und zu verfolgen; f. sich in eine Forschungsgruppe zu integrieren, im Team zu arbeiten und innerhalb eines Teams Arbeitsgruppen zu leiten und anzuleiten; g. sich als Fachkraft an wissenschaftlichen Grabungs-, Fundaufarbeitungs- und Ausstellungsprojekten zu beteiligen. (4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Das abgeschlossene Bachelorstudium Archäologie stellt eine Qualifikation für eine Reihe von Arbeitsbereichen dar: a. Mitarbeit an Forschungsprojekten einschlägiger Universitätsinstitute und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen b. Tätigkeit in archäologischen Abteilungen von Museen (Stadt-, Landes-, Bundes- und sonstige Museen) sowie im facheinschlägigen Ausstellungsbetrieb c. Örtliche Leitung von Grabungen von Behörden und wissenschaftlichen Institutionen sowie qualifizierte Mitarbeit in der archäologischen Landesaufnahme d. Tätigkeit in der archäologischen Praxis im Rahmen von Unternehmungen professioneller Grabungsfirmen und archäologischer Vereine e. sonstige Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Bereich wie Tourismus, Kulturmanagement, Kulturvermittlung, Kulturjournalismus, Kunsthandel, Verlagswesen, Fachbuchhandel, Vermessungswesen. 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters. Seite 3

5 (2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium Archäologie mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 124 in den Pflichtfächern, 30 in den gebundenen Wahlfächern (Module C, D, E) und 26 in den freien Wahlfächern. Davon entfallen auf: Modul PF//FWF ECTS Modul A: Fachspezifisches Basismodul PF 9 Modul B: Einführungsmodul PF 15 Modul C: Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach oder Ergänzungsfach Modul D: Gebundenes Wahlfach: Einführungsmodul/le aus dem Studienfach oder Ergänzungsfach Modul E: Gebundenes Wahlfach: Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät 6 Modul F: Archäologische Arbeitstechniken PF 8 Modul G: Griechische Archäologie PF 10 Modul H: Italische und Römische Archäologie PF 10 Modul I: Provinzialrömische Archäologie PF 14 Modul J: Ur- und Frühgeschichte PF 8 Modul K: Lehrgrabungen und Exkursionen PF 8 Modul L: Berufspraxis PF 11 Modul M: Integrationsmodul PF 21 Modul N: Bachelormodul PF 4 Bachelorarbeit PF 6 Freie Wahlfächer (universitätsweites Basismodul (6 ECTS) empfohlen) FWF 26 Summe 180 PF = Pflichtfach, = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach (3) Studieneingangs- und Orientierungsphase a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) des Bachelorstudiums Archäologie umfasst mehrere einführende Prüfungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrechnungspunkten. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll als sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. Für die Studieneingangs- und Orientierungsphase sind die Lehrveranstaltung A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten sowie die Lehrveranstaltungen B.3 Griechische Archäologie: und B.4 zu absolvieren. Folgende Prüfungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet: Prüfungen LV-Typ ECTS KStd. A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten AG 1 1 B.3 Griechische Archäologie: B.4 Summe 9 5 b. Neben den Prüfungsleistungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Prüfungen aus den Pflichtfächern, den gebundenen Wahlfächern sowie den freien Wahlfächern in einem Umfang von 22 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden. Ein Vorziehen von Prüfungen über diesen Umfang hinaus ist nicht möglich. Seite 4

6 c. Die positive Absolvierung aller Prüfungen der StEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. (4) Gebundene Wahlfächer () a. Außer den fachspezifischen Pflichtfächern und dem fakultätsweiten Basismodul sind aus einem der folgenden Bachelorstudien 24 ECTS-Anrechnungspunkte gebundene Wahlfächer zu absolvieren (2. Studienfach): Alte Geschichte und Altertumskunde, Anglistik/Amerikanistik, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (B/K/S), Europäische Ethnologie, Germanistik, Geschichte, Griechisch, Kunstgeschichte, Latein, Philosophie, Romanistik (Französisch), Romanistik (Italienisch), Romanistik (Spanisch), Russisch, Slowenisch, Sprachwissenschaft. b. Im Rahmen der gebundenen Wahlfächer kann anstelle der in Abs. 4 lit. a. angeführten Studien im Ausmaß von 24 ECTS-Anrechnungspunkten (nach Maßgabe des Angebots der Karl-Franzens- Universität) das Ergänzungsfach Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften gewählt werden. Das Ergänzungsfach wird detailliert im Anhang II beschrieben. c. Wenn die Lehrveranstaltungen der fachspezifischen Pflichtfächer des Bachelorstudiums Archäologie identisch sind mit den Lehrveranstaltungen der gewählten gebundenen Wahlfächer, müssen diese durch entsprechende gleichwertige Lehrveranstaltungen im gleichen Ausmaß ergänzt werden, damit die notwendigen 180 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht werden. d. Die 24 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Gebundenen Wahlfach setzen sich aus dem fachspezifischen Teil des Basismoduls und weiteren Modulen des zweiten Studienfachs zusammen. e. Gemeinsame Bestimmungen für den Wechsel des Studiums Wer innerhalb des ersten Studienjahres das gebundene Wahlfach vollständig absolviert hat, kann ohne Verlust an Zeit und Studienleistungen einen Wechsel in das jeweils als gebundenes Wahlfach gewählte Studium vornehmen. Sollte ein Wechsel vollzogen werden, werden die als Pflichtfach aus den Modulen A und B absolvierten Leistungen für das weitere Studium als gebundenes Wahlfach anerkannt. Dies stellt keinen Studienwechsel gemäß 17 Abs. 2 Z 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) dar. (5) Basismodul Das Basismodul umfasst insgesamt mindestens 28 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen (2x fachspezifisches und fakultätsweites Basismodul) und einem fakultativen Anteil (universitätsweites Basismodul) im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS- Anrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller vier Teile (a bis d) des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen: a. Fachspezifisches Basismodul des Bachelorstudiums Archäologie (Modul A) Modultitel LV-Typ PF empf. ECTS KStd. FWF Modul A Fachspezifisches Basismodul 9 5 A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten AG PF A.2 Einführung in die Archäologie Griechenlands (mit Kleinasien und VO PF Sizilien/Unteritalien) A.3 Einführung in die Archäologie Italiens (insbesondere Roms) VO PF b. Modul C: Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach: s. Curriculum des gewählten Fachs Seite 5

7 c. Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (Modul E) Im Rahmen des Bachelorstudiums sind 6 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zu absolvieren. Das Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät vermittelt eine Orientierung über die Geisteswissenschaften bzw. die an der Fakultät angebotenen Studien. Die Studierenden sollen die Charakteristika der Geisteswissenschaften und die wichtigsten wissenschaftlichen Zugänge zu den Gegenständen ihrer Forschung kennen lernen und sich der Bedeutung der Geisteswissenschaften in wissenschaftlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht bewusst werden. Modul FB E/FB. 1 E/FB. 2 oder E/FB. 3 Modultitel LV-Typ ECTS KStd. Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung 6 4 empf. VO Themen der Geisteswissenschaften VO Einführende Lehrveranstaltung aus einem 3. Studium VO Einschränkende Bestimmung zu E/FB. 3: Für E/FB. 3 dürfen weder Pflicht-Lehrveranstaltungen des Studiums Archäologie noch Lehrveranstaltungen des als gebundenes Wahlfach gewählten Studiums (gemäß 2 Abs. 4) gewählt werden. Wählbar sind hierfür nur einführende Vorlesungen aus anderen geisteswissenschaftlichen Studien. d. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte) Das universitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht und richtet sich an Studierende aller Studienrichtungen. Es besteht aus drei Arbeitsbereichen (Selbstmanagement in Studium und Beruf, Gender Studies sowie Verantwortung in Wissenschaft und Beruf) und hat das Ziel den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektieren. Es wird empfohlen, das universitätsweite Basismodul mit einem Umfang von 6 ECTS-Anrechnungspunkten zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. (6) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums wird der akademische Grad Bachelor of Arts, abgekürzt BA, verliehen. (7) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Proseminare (PS) sind Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln. c. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. d. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abge-schlossen. Seite 6

8 e. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen. f. Konversatorien (KV) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Fragen an die Lehrenden. g. Praktika (PR) haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. h. Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. i. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Bachelorstudiums entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Alle unter b. bis i. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (8) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien a. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt: Lehrveranstaltungstyp Teilnehmendenzahl Vorlesung (VO) keine Beschränkung Proseminar (PS) 25 Übung (UE) 25 Seminar (SE) 15 Arbeitsgemeinschaft (AG) 30 Konversatorium (KV) 25 Praktikum (PR) 12 Exkursion (EX) 25 Vorlesung mit Übung (VU) 30 b. Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens EVSO c. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit oder bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht. 3 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Module und Lehrveranstaltungen Das sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 180 ECTS- Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Prüfungen sind im Folgenden mit Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. ) genannt. In der Spalte PF//FWF ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein gebundenes Wahlfach () oder ein freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I. Seite 7

9 Modultitel LV-Typ PF empf. ECTS KStd. FWF Modul A Fachspezifisches Basismodul PF 9 5 A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten AG PF A.2 Einführung in die Archäologie Griechenlands (mit Kleinasien und VO PF Sizilien/Unteritalien) A.3 Einführung in die Archäologie Italiens (insbesondere Roms) VO PF Modultitel LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul B Einführungsmodul PF 15 8 B.1 Einführung in die Provinzialrömische Archäologie VO PF B.2 Einführung in die Feldarchäologie VO PF B.3 Griechische Archäologie: VO PF B.4 VO PF Modul C Modul D Modul E E.1 E.2 oder E.3 Modultitel LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach oder Ergänzungsfach Siehe Curriculum des gewählten Fachs Gebundenes Wahlfach: Einführungsmodul/e aus dem 2. Studienfach oder Ergänzungsfach Siehe Curriculum des gewählten Fachs Modultitel Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. 6 4 VO Themen der Geisteswissenschaften VO Einführende Lehrveranstaltung aus einem 3. Studium VO Modultitel LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul F Archäologische Arbeitstechniken PF 8 4 F.1 F.2 Dokumentieren und Zeichnen archäologischer Denkmäler Beschreiben und Bestimmen archäologischer Denkmäler PS PF PS PF Seite 8

10 Modultitel LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul G Griechische Archäologie PF 10 4 G.1 Griechische Archäologie: Spezialthema VO PF G.2 Griechische Archäologie: Spezialthema SE PF Modultitel LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul H Italische und Römische Archäologie PF 10 4 H.1 H.2 Spezialthema Spezialthema Modultitel VO PF SE PF LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul I Provinzialrömische Archäologie PF 14 6 I.1 I.2 I.3 Provinzialrömische Archäologie: Die römischen Provinzen (insbesondere des Ostalpenraums) Provinzialrömische Archäologie: Spezialthemen aus der Provinzialrömischen Archäologie Modultitel VO PF VU PF SE PF LV- Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul J Ur- und Frühgeschichte PF 8 4 J.1 Grundlagen der Ur- und Frühgeschichte VU PF J.2 Spezialthema der Ur- und Frühgeschichte und der Historischen Archäologie Modultitel VO PF LV- Typ PF FWF Modul K Lehrgrabungen, Exkursionen PF 8 ECTS KStd. K.1 Lehrgrabungen des Instituts UE PF K.2 Exkursionen ins In- und Ausland EX PF empf. K.1: Der Besuch der VO Einführung in die Feldarchäologie (B.2) wird vor der Teilnahme an der Lehrgrabung dringend nahe gelegt, bildet aber keine zwingende Anmeldungsvoraussetzung. Lehrgrabungen (UE) sind Übungen in Form von Blocklehrveranstaltungen, die in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Sie umfassen eine zu absolvierende Mindestdauer von 10 Tagen (mindestens 76 Arbeitsstunden). K.2: Exkursionen sind Blocklehrveranstaltungen, die einen Übungsteil enthalten, der auf die Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Rahmen der Exkursionsthematik abzielt. Der Leistungsnachweis ist durch die Übernahme einer Referatsarbeit und/oder einen Exkursionsbericht zu erbringen. Sie umfassen eine zu absolvierende Mindestdauer von 10 Tagen. Seite 9

11 Modultitel LV-Typ PF FWF Modul L Berufspraxis PF 11 L.1 L.2 EDV-Anwendungen für Archäologinnen und Archäologen Themen zu Bodendenkmalpflege, Feldarchäologie, Dokumentation, Methoden oder Ausstellungswesen ECTS KStd. empf. UE PF VU/ PR PF L.3 Grabungs- oder Museumspraxis PF 4 4 L.3: Facheinschlägige Tätigkeiten im Grabungs- und Museumsbereich können zur Erweiterung und Vertiefung der berufsnahen Praxis an außeruniversitären Institutionen im In- oder im Ausland absolviert werden und sind im Vorhinein genehmigungspflichtig. Über die Anerkennung der beantragten Praxis entscheidet die/der Vorsitzende der Curricula-Kommission Archäologie. Die Grabungs- und Museumspraxis hat eine verpflichtende, nachzuweisende Mindestarbeitszeit von 76 Echtstunden zu umfassen. Dieser Gesamtaufwand kann auch aus verschiedenen kürzeren Praxen zusammengesetzt werden. Modultitel LV-Typ PF FWF Modul M Integrationsmodul PF 21 ECTS KStd. empf. M.1 Alte Geschichte und Altertumskunde n. W. 7 n. W. 3 4 M.2 Griechisch / Latein n. W. 7 n. W. 3 5 M.3 Kunstgeschichte n. W. 7 n. W. 3 6 M.4 Ersatzfach für M.1 oder M.2 oder M.3 n. W. 7 n. W. 3 6 M.1 M.3: Im Integrationsmodul müssen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 21 ECTS- Anrechnungspunkten absolviert werden, davon jeweils 7 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Studienangebot der BA-Studien Alte Geschichte und Altertumskunde, Griechisch / Latein sowie Kunstgeschichte. M.4: Ersatzweise für M.1, M.2 oder M.3 können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 7 ECTS- Anrechnungspunkten in einem anderen geisteswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studium, das in sinnvoller Ergänzung zum Bachelorstudium Archäologie steht (z.b. Erdwissenschaften, Europäische Ethnologie, Geschichte, Sprachen), oder in Digitaler Geisteswissenschaft absolviert werden. Modultitel LV-Typ PF FWF ECTS KStd. empf. Modul N Bachelormodul PF 10 N.1 Begleitung der Bachelorarbeit KV PF N.1: Voraussetzung für die Anmeldung zur Lehrveranstaltung N.1 sind der Nachweis der Kenntnis des Griechischen und ein gemeldetes Thema der Bachelorarbeit sowie zumindest ein absolviertes Seminar (G.2, H.2 oder I.3). Bachelorarbeit PF 6 6 Freie Wahlfächer FWF Seite 10

12 (2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis Modul/Lehrveranstaltungstitel G.2 Griechische Archäologie: Spezialthema H.2 I.3 Spezialthema Spezialthemen aus der Provinzialrömischen Archäologie N.1 Begleitung der Bachelorarbeit Voraussetzung(en) für die Anmeldung A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten A.2 Modul F Einführung in die Archäologie Griechenlands (mit Kleinasien und Sizilien/Unteritalien) Archäologische Arbeitstechniken A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten A.3 Einführung in die Archäologie Italiens (insbesondere Roms) Modul F Archäologische Arbeitstechniken A.1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten B.1 Einführung in die Provinzialrömische Archäologie Modul F Archäologische Arbeitstechniken Griechisch, Meldung des Themas der Bachelorarbeit, zumindest ein Seminar (G.2, H.2 oder I.3) (3) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Ausmaß von 26 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS- Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. ( 18 Abs. 5 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Außeruniversitäre Praxis (z.b. Feldarchäologie, Museumsarbeit, Restaurierung, Kulturvermittlung), die in sinnvoller Ergänzung zum Bachelorstudium Archäologie steht; im Vorhinein genehmigungspflichtig Erweiternde Lehrveranstaltungen aus dem eigenen Fach und aus fachnahen Bereichen (nach Maßgabe des Lehrangebots z.b. christliche Archäologie, Etruskologie, Mykenologie, Orientalistik, Ägyptologie, Numismatik, Epigraphik, Archäometrie, Geodäsie) Sprachen Lehrveranstaltungen aus historischen und kulturwissenschaftlichen Fächern Der universitätsweite Teil des Basismoduls (6 ECTS-Anrechnungspunkte) Frauen- und Geschlechterforschung Projektmanagement EDV-Skills Soziale Kompetenz, Arbeitsrecht, Personal- und Finanzmanagement Seite 11

13 (4) Bachelorarbeit a. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen ( 51 Abs. 2 Z 7 und 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste, frühestens aber das fünfte Semester des Bachelorstudiums empfohlen. b. Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet und besteht aus einer betreuten schriftlichen Arbeit im Umfang von mindestens 25 Textseiten (exkl. Abbildungen); 12 pt, 1 1/2-zeilig. c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Module G, H, I, J oder der Lehrveranstaltung L.2 abzufassen. Sie entsteht im Rahmen der LV-Typen SE, VO und VU. d. Die Absicht, die Bachelorarbeit zu verfassen, ist zu Beginn der Lehrveranstaltung der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung bekannt zu geben. e. Die Absicht, eine Bachelorarbeit zu verfassen, und das Thema der Bachelorarbeit sind verpflichtend dem/der Vorsitzenden der Curricula-Kommission schriftlich mitzuteilen. f. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt. Da die Bachelorarbeit eine eigenständige Leistung darstellt, erfolgt ihre Beurteilung unabhängig von der Beurteilung der Lehrveranstaltung. Es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen. (5) Auslandsstudien und Praxis a. Empfohlene Auslandsstudien Studierenden wird empfohlen, im Bachelorstudium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 3. bis 5. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid). b. Empfohlene Praxis Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. ( 18 Abs. 5 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, FWF) c. Verpflichtende Praxis Im Rahmen des Bachelorstudiums Archäologie ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über die Lehrgrabung (Modul K.1) hinaus eine facheinschlägige Praxis im Umfang von 4 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben (Modul L.3), dies entspricht 76 Arbeitsstunden. Wenn es nachweislich keine Möglichkeit gibt, diese Pflichtpraxis zu absolvieren, können auch zusätzliche Lehrgrabungstage anerkannt werden. Die Praxis ist im Vorhinein genehmigungspflichtig. Über die Anerkennung der beantragten Praxis entscheidet die/der Vorsitzende der Curricula-Kommission Archäologie. (6) Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen z. B. Sommeroder Winterschulen, Intensivprogramme nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. Seite 12

14 4 Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen a. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala. b. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mindestens 80% der vorgesehenen Kontaktstunden erforderlich (dies entspricht bei wöchentlich abgehaltenen Lehrveranstaltungen im Schnitt einer höchstens dreimaligen Abwesenheit der/des Studierenden mit Begründung). (2) Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. (3) Anerkennung von Prüfungen Die Anerkennung von Prüfungen über Lehrveranstaltungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studien-leistungen (European Credit Transfer and Accumulation System ECTS). (4) Lehrveranstaltungstausch Gemäß 21 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen haben Studierende das Recht, auf Antrag Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens 18 ECTS-Anrechnungspunkten durch Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen im Sinne einer individuellen Schwerpunktsetzung zu ersetzen. Dies muss begründet und inhaltlich sinnvoll sein und wird nur genehmigt, wenn dadurch das Ziel der wissenschaftlichen Berufsvorbildung nicht beeinträchtigt wird. Über Anträge auf Lehrveranstaltungstausch entscheidet das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ binnen vier Wochen ab Antragstellung durch Bescheid. (5) Abschluss und Gesamtbeurteilung a. Der Abschluss des Bachelorstudiums Archäologie erfolgt kumulativ: Mit der positiven Beurteilung aller in 3 Abs. 1 vorgesehenen Studienleistungen wird das Studium abgeschlossen. b. Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS- Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird und jeweils alle im Modul vorgesehenen Studienleistungen eingerechnet werden. c. Zusätzlich zur Beurteilung der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen. Diese hat bestanden zu lauten, wenn jedes Modul und die Bachelorarbeit positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie nicht bestanden zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Bachelorarbeit eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung sehr gut erteilt wurde. Die Freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt. Seite 13

15 5 In-Kraft-Treten des Curriculums (1) Dieses Curriculum tritt mit in Kraft. (Curriculum 17W). 6 Übergangsbestimmungen (1) Studierende des Bachelorstudiums Archäologie, die bei In-Kraft-Treten dieses Curriculums am dem Curriculum in der Fassung 11W unterstellt sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 11W innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Archäologie in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. (2) Prüfungen, die im auslaufenden Bachelor-Curriculum 11W abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium 17W durch das zuständige Organ gem. 78 UG und entsprechend der Äquivalenzlisten anzuerkennen. (3) Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen. Der Vorsitzende des Senats: Niemann Seite 14

16 Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A Fachspezifisches Basismodul ECTS-Anrechnungspunkte 9 A.1: Die Arbeitsgemeinschaft dient als Vorbereitung für das Abfassen von Proseminar- und Seminararbeiten, indem sie eine Einführung in die Bibliotheksbenützung, Literaturrecherche (auch in einschlägigen Datenbanken) bietet und facheinschlägige Inhalte Zitierregeln (bes. DAI, FÖ, RGK) vorstellt. A.2 und A.3: Die einführenden Vorlesungen vermitteln Grundkenntnisse zu Perioden, Denkmälern und Denkmälergattungen der Griechischen und Italisch-römischen Archäologie sowie zu grundlegenden wissenschaftlichen Methoden Fragestellungen. A.1: Nach der Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft sollen die Studierenden in der Lage sein, sich in der Bibliothek zurechtzufinden, Sekundärliteratur zu recherchieren und Texte Erwartete Lernergebnisse gemäß wissenschaftlicher Konvention zu gestalten. und erworbene A.2 und A.3: Studierende sollen nach Absolvierung der beiden Kompetenzen Vorlesungen in der Lage sein, Denkmäler der griechischen und italisch-römischen Skulptur, Malerei, Architektur und Kleinkunst zu erkennen sowie stilistisch und zeitlich einzuordnen. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots A.2 und A.3: multimedial unterstützter Vortrag. A.1: multimedial unterstützter Vortrag kombiniert mit Übungen und Diskussionen (gemeinsames Erarbeiten der Lehrinhalte), Eigenleistung. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden regelmäßig einmal im Jahr, die Arbeitsgemeinschaft wird jedes Semester angeboten. Modul B Einführungsmodul ECTS-Anrechnungspunkte 15 B.1: Die einführende Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse zu Perioden, Denkmälern und Denkmälergattungen der Provinzialrömischen Archäologie sowie zu grundlegenden wissenschaftlichen Methoden und Fragestellungen. B.2: Die einführende Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse zu Theorien und Methoden der Feldarchäologie (wie Inhalte Methodenentwicklung, Prospektionsmethoden, Stratigraphische Grabung, Dokumentation, Altersbestimmung). B.3 und B.4: Die Lehrveranstaltungen vermitteln Kenntnisse über Fundstätten (Siedlungen, Nekropolen, Heiligtümer) der Griechischen und Italisch-römischen Archäologie von der Vorgeschichte bis zur Spätantike sowie zur antiken Topographie des Mittelmeeraumes. B.1: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, Denkmäler und Fundgattungen der Provinzialrömischen Archäologie zu erkennen sowie räumlich und zeitlich einzuordnen. Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen B.2: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, feldarchäologische Methoden nachzuvollziehen und über deren Einsatzmöglichkeiten Bescheid zu wissen. B.3 und B.4: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, die erworbene Denkmälerkenntnis im wissenschaftlichen Kontext einzusetzen (Vergleich, Datierung). Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Multimedial unterstützter Vortrag. Seite 15

17 Häufigkeit des Angebots Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden regelmäßig einmal im Jahr angeboten. Modul C ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte; Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen; Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden; Häufigkeit des Angebots Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach Modul C + D = 24 ECTS Siehe Curriculum des gewählten Faches Modul D ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte; Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen; Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden; Häufigkeit des Angebots Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach Modul C + D = 24 ECTS Siehe Curriculum des gewählten Faches Modul E Fakultätsweites Basismodul ECTS-Anrechnungspunkte 6 Siehe 2 Abs. 5 lit. c Modul F Archäologische Arbeitstechniken ECTS-Anrechnungspunkte 8 Inhalte Vermittlung der grundlegenden Arbeitsmethoden durch deren Anwendung an konkreten Denkmälern und Fundgegenständen. Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Erwartete Lernergebnisse Lage sein, ihnen vorgelegte antike Kunstwerke, Fundgegenstände und erworbene (Artefakte) und Befunde (Objekte) nach wissenschaftlicher Kompetenzen Konvention zu dokumentieren, zu beschreiben sowie räumlich, zeitlich und stilistisch zu bestimmen und zu interpretieren. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Multimedial unterstützter Vortrag, individuell betreuten Bestimmungs- und Zeichenübungen, Teamarbeit, Referate, Diskussionen. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden regelmäßig einmal im Jahr angeboten. Modul G Griechische Archäologie ECTS-Anrechnungspunkte 10 Die Lehrveranstaltungen behandeln Spezialthemen der Inhalte griechischen Topographie, Siedlungsarchäologie, Architektur, Skulptur, Malerei und/oder Alltagskultur im Sinne einer punktuellen Vertiefung zuvor erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten. Seite 16

18 Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, konkrete wissenschaftliche Fragestellungen der Griechischen Archäologie mit Hilfe der erlernten Methoden zu erfassen und im Rahmen einer Seminararbeit auszuarbeiten und zu präsentieren. G.1: multimedial unterstützter Vortrag. G.2: multimedial unterstützter Vortrag, Diskussion, Präsentation, Seminararbeit. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden mindestens einmal im Jahr, üblicherweise aber häufiger angeboten. Modul H Italische und Römische Archäologie ECTS-Anrechnungspunkte 10 Die Lehrveranstaltungen behandeln Spezialthemen der italischrömischen Topographie, Siedlungsarchäologie, Architektur, Inhalte Skulptur, Malerei und/oder Alltagskultur im Sinne einer punktuellen Vertiefung zuvor erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten. Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Erwartete Lernergebnisse Lage sein, konkrete wissenschaftliche Fragestellungen der Italischrömischen Archäologie mit Hilfe der erlernten Methoden zu und erworbene Kompetenzen erfassen und im Rahmen einer Seminararbeit auszuarbeiten und zu präsentieren. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots H.1: multimedial unterstützter Vortrag. H.2: multimedial unterstützter Vortrag, Diskussion, Präsentation, Seminararbeit. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden mindestens einmal im Jahr, üblicherweise aber häufiger angeboten. Modul I Provinzialrömische Archäologie ECTS-Anrechnungspunkte 14 I.1 und I.3: Die Lehrveranstaltungen behandeln Spezialthemen der Topographie, Siedlungs- und Landschaftsarchäologie, Architektur, Skulptur, Malerei und/oder Alltagskultur der römischen Provinzen Inhalte (mit Schwerpunkt Ostalpen- und Donauraum) im Sinne einer punktuellen Vertiefung zuvor erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten. I.2: Die Lehrveranstaltung vermittelt Kenntnisse über Fundstätten (Siedlungen, Nekropolen, Heiligtümer) der römischen Provinzen. I.1 und I.3: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, konkrete wissenschaftliche Fragestellungen der Provinzialrömischen Archäologie mit Hilfe der Erwartete Lernergebnisse erlernten Methoden zu erfassen und im Rahmen einer und erworbene Seminararbeit auszuarbeiten und zu präsentieren. Kompetenzen I.2: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, die erworbene Denkmälerkenntnis im wissenschaftlichen Kontext einzusetzen (Vergleich, Datierung). Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots I.1: multimedial unterstützter Vortrag. I.2: multimedial unterstützter Vortrag mit Übungsteil, Diskussion, ev. Präsentation, Prüfung und/oder kurze schriftliche Arbeit. I.3: multimedial unterstützter Vortrag, Diskussion, Präsentation, Seminararbeit. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden mindestens einmal im Jahr, üblicherweise aber häufiger angeboten. Seite 17

19 Modul J Ur- und Frühgeschichte ECTS-Anrechnungspunkte 8 J.1: Die Vorlesung mit Übung vermittelt Grundkenntnisse zu Kulturen, Epochen, Denkmälern und Denkmälergattungen, Methoden und grundlegenden Fragestellungen der prähistorischen Archäologie. Inhalte J.2: Die Vorlesung behandelt einen kulturell, räumlich oder thematisch abgegrenzten Spezialbereich der Ur- und Frühgeschichte und/oder der Historischen Archäologie (z.b. Hallstatt- und La-Tène-Kultur, Urgeschichte Österreichs, Gräberkunde). Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Erwartete Lernergebnisse Lage sein, die jeweils behandelten Denkmäler und Fundgattungen und erworbene der prähistorischen Archäologie zu erkennen sowie räumlich und Kompetenzen zeitlich einzuordnen. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots J.1: multimedial unterstützter Vortrag mit Übungsteil, Diskussion, ev. Präsentation, Prüfung und/oder kurze schriftliche Arbeit. J.2: multimedial unterstützter Vortrag. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden regelmäßig einmal im Jahr angeboten. Modul K Lehrgrabungen, Exkursionen ECTS-Anrechnungspunkte 8 K.1: Anwendung der erlernten feldarchäologischen Methoden an Inhalte Fundplätzen im In- und/oder Ausland. K.2: Besichtigung und Diskussion von archäologischen Stätten und Museen im In- und Ausland. K.1: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, die wissenschaftlichen Grabungs- und Dokumentationsmethoden (stratigraphische Methode, Grundlagen der Vermessung, analoge und digitale Befunddokumentation, Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Grabungsphotographie usw.) anzuwenden, Funde richtig zu bergen und zu versorgen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten. K.2: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, archäologische Befunde und Denkmäler auf Grabungsplätzen sowie archäologische Funde und Kunstwerke in Museen kritisch zu betrachten, zu vergleichen und zu interpretieren. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots K.1: angeleitete Anwendung der archäologischen Feldmethoden, individuelle Betreuung, Dokumentationsübungen, Teamarbeit. K.2: Führungen, eigenständige Erarbeitung von Teilaspekten oder Einzelobjekten der besuchten Stätten mit Präsentation vor Ort. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden regelmäßig einmal im Jahr angeboten. Modul L Berufspraxis ECTS-Anrechnungspunkte 11 L.1: Einführung in die facheinschlägig zur Anwendung kommenden EDV-Anwendungen (GIS, Digitale Grabungsdokumentation, Planverarbeitung, Bilddatenbanken, Online-Bibliographien, Präsentations- und Publikationstechniken). Inhalte L.2: Je nach Lehrveranstaltungsangebot werden praxisnahe Fertigkeiten und Arbeitsabläufe im Denkmalschutz (inklusive der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen), am Gebiet der archäologischen Grabung, Prospektion oder Experimentalarchäologie (inklusive der dazu nötigen modernen Seite 18

20 Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Dokumentationsmethoden) sowie in der Ausstellungsgestaltung vermittelt und an konkreten Aufgabenstellungen geübt. L.3: die Inhalte richten sich nach dem jeweiligen Praxisplatz. L.1: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein, die zur Bewältigung wissenschaftlicher Arbeitsvorhaben nötige Hard- und Software zu bedienen und anzuwenden. L.2: Studierende sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung je nach deren Schwerpunktsetzung in der Lage sein, konkrete Fallbeispiele und Problemstellungen des jeweiligen Bereiches zu lösen. L.3: Kennenlernen der Abläufe und Erfordernisse des zukünftigen Berufslebens als Archäologin/als Archäologe. L.1: Praktische Ausführung diverser EDV-Anwendungen nach Anleitung, Anwendung der einschlägigen Software, Erarbeiten von Lösungen und Präsentationen im Team. L.2: multimedial unterstützter Vortrag mit starker Betonung des Übungsteils (Bewältigung konkreter Aufgabenstellungen meist in Teamarbeit), Diskussion, ev. Präsentation, Prüfung und/oder kurze schriftliche Arbeit. L.3: außeruniversitär, Bewältigung konkreter Arbeitsaufgaben. L.1 und L.2: Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden regelmäßig einmal im Jahr angeboten. L.3: ist von den Studierenden selbst zu organisieren, wobei Hilfestellung von Seiten der Lehrenden angeboten wird. Modul M Integrationsmodul ECTS-Anrechnungspunkte 21 Inhalte; Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen; Siehe Curriculum der gewählten Fächer Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden; Häufigkeit des Angebots Modul N Bachelormodul ECTS-Anrechnungspunkte 4 N.1: Diskussion wissenschaftlicher Fragestellungen aus der Inhalte Themenbreite aller in Arbeit befindlicher Bachelorarbeiten anhand mündlicher Präsentationen durch die Studierenden und Lehrenden- Feedback. Studierende sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, Erwartete Lernergebnisse konkrete wissenschaftliche Fragestellungen zu formulieren, zu und erworbene präsentieren, einen kritischen wissenschaftlichen Diskurs zu Kompetenzen führen. Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Recherchen, Diskussion, Präsentation. Häufigkeit des Angebots N.1 wird jedes Semester angeboten. Seite 19

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