Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 16

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1 Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 16 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven, dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Fachhochschule Hannover (FHH) Veröffentlicht im Verkündungsblatt 1/2009 vom , 1. Änderung genehmigt vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur vom , veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 7/2011 vom Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Studiengang WMM. (2) Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach 2. (3) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben ( 4). Erfüllen weniger Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Plätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren nicht statt. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) ist ein Bachelor-Abschluss (siebensemestrig bzw. mindestens 210 Credits), den die Bewerberin oder der Bewerber a) entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelor-Abschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem der dualen Studiengänge Produktionstechnik, Konstruktionstechnik oder Technischer Vertrieb im Maschinenbau oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat oder an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz ( festgestellt sowie b) die besondere Eignung gemäß Absätze 2 bis 6 nachweist. Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich eng verwandt ist, trifft die nach dieser Ordnung zuständige Auswahlkommission. (2) Die besondere Eignung wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Abschlussprüfung nach Absatz 1a) festgestellt und setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossen wurde. Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) Seite 1 von 5

2 Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 16 (3) Abweichend von Absatz 2 wird von der besonderen Eignung ausgegangen, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber bereits 90% der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht wurden (d.h. mindestens 189 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Die so ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren nach 4 berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelor-Prüfung hiervon abweicht. (4) Zusätzlich zum Bachelor-Abschluss muss der Nachweis ausreichender Praxiserfahrung geführt werden. Als solche gelten z.b. eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine Berufsausbildung in Unternehmen des Maschinenbaus. (5) Der Nachweis der Zusage eines Unternehmens für die Durchführung der Praxisphasen des dualen Master-Studiums muss vorliegen (Ausbildungs-/Arbeitsvertrag o. ä.). (6) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor-Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt über einen einschlägigen Test wie z.b. DSH Prüfung Stufe 2, TestDaF Niveaustufe 4 in allen vier Subtests oder vergleichbare Nachweise. (7) Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen aus den Absätzen (1) bis (6) erfüllen, aber einen mit 180 ECTS-Punkten Bachelorgrad erworben haben, können ebenfalls für den Studiengang WMM zugelassen werden und nehmen am Auswahlverfahren teil. Im Falle der Zulassung ist die Lücke von 30 ECTS-Punkten zu schließen. Dies geschieht auf der Basis einer mit dem Studiengangsverantwortlichen WMM abzustimmenden Vereinbarung (Learning Agreement), in welcher die zu erbringenden Studienleistungen individuell und vorbildungsbezogen definiert werden. Eine Anerkennung im Beruf erbrachter studienadäquater Leistungen ist dabei möglich. Leistungen zur Schließung der ECTS-Lücke können parallel zu den Studienleistungen im Studiengang WMM erbracht werden. 3 Studienbeginn und Bewerbungsfrist (1) Der Master-Studiengang WMM beginnt jeweils zum Sommersemester. Die schriftliche Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Januar für das Sommersemester bei der Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins. (2) Der Bewerbung sind bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie folgende Unterlagen beizufügen: a) das Abschlusszeugnis des Bachelor-Studiengangs oder wenn dieses noch nicht vorliegt eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote b) Lebenslauf c) Nachweise nach 2 Abs. 4 d) Nachweise nach 2 Abs. 5 e) Nachweise nach 2 Abs. 6. (3) Bewerberinnen und Bewerbern kann eine Nachfrist bis zu einem Monat eingeräumt werden, um den Zulassungsantrag und ergänzende Anträge zu vervollständigen. Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) Seite 2 von 5

3 Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 4 von 16 4 Zulassungsverfahren (1) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. (2) Die Auswahlentscheidung wird wie folgt getroffen: Anhand eines Scoring-Modells (Anlage I) wird eine Rangliste gebildet, in die die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote nach 2 Abs. 2 und 3 und die Praxiserfahrung der Bewerberin/des Bewerbers eingehen. Alle Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben, beginnend mit Platz 1; bei Ranggleichheit richtet sich die Studienplatzvergabe nach den Kriterien des Absatzes 4. (3) Die Auswahlkommission ( 5) erstellt die Rangliste und trifft die Auswahlentscheidung. (4) Besteht nach der so ermittelten Note zwischen einzelnen Bewerberinnen und/oder Bewerbern Ranggleichheit, so werden alle gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, falls für diesen Rang mindestens ein Studienplatz verfügbar ist. (5) Im Übrigen bleiben die allgemein für die Immatrikulation geltenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Hochschule unberührt. Die Einschreibung der Bewerberinnen und Bewerber, die nach 2 Abs. 3 als besonders geeignet gelten, erlischt, wenn das Bachelor- Zeugnis für die Einschreibung zum jeweiligen Sommersemester nicht bis zum 15. März bei der Hochschule eingereicht wird und die Bewerberin oder der Bewerber dies zu vertreten hat. 5 Auswahlkommissionen für den Master-Studiengang WMM (1) Für die Vorbereitung der Auswahlentscheidung bildet die Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik eine Auswahlkommission. (2) Einer Auswahlkommission gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an, die aus Studiengangsverantwortlichen und dem Studiendekan der Abteilung Maschinenbau dual besteht. Unter den drei Vertretern der Hochschule ist der Verantwortliche der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik für den Studiengang WMM. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat der Fakultät II eingesetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, Wiederbestellung ist möglich. Die Auswahlkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. (3) Die Aufgaben der Auswahlkommission sind: a) Erstellen der Rangliste gemäß 4, Abs. 2 b) Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung der Bewerberinnen und Bewerber c) Entscheidung gemäß 2 Abs Bescheiderteilung, Nachrückverfahren, Abschluss der Verfahren (1) Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen schriftlichen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich zu erklären hat, ob sie oder er den Studienplatz Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) Seite 3 von 5

4 Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 5 von 16 annimmt. Liegt diese Erklärung nicht frist- und formgerecht vor, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. (2) Das Nachrückverfahren wird anhand der Rangliste nach 4 Abs. 2 durchgeführt. (3) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid, in dem der erreichte Rangplatz und der Rangplatz der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers aufgeführt sind. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. (4) Die Zulassungsverfahren werden spätestens drei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeschlossen. Danach noch verfügbare Studienplätze werden auf formlosen Antrag durch Los vergeben. Der Bewerbungszeitraum hierfür beginnt zwei Wochen vor dem Vorlesungsbeginn und endet mit dem Abschluss des Verfahrens. 7 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. **** Beschluss Präsidium vom Genehmigung MWK vom Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 1/2009 vom Änderung Beschluss Präsidium vom Genehmigung MWK vom Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 7/2011 vom Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) Seite 4 von 5

5 Nr. 7/2011 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 16 Anlage I (ZulO WMM): Rangliste zur Bewertung der Eignung zum Dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau Name Vorname Abschlussnote Praxiserfahrung Score Gewichtung x 2 Gewichtung x 1!G i *K i Rang Muster Maxi Überflieger Ulf Bewertungsstufen (1 = eher schwache Eignung 4 = sehr gute Eignung) Abschlussnote 1 2,5 > 2,2 2 2,2 > 1,9 3 1,9 > 1,6 4 1,6..1,0 Praxiserfahrung 1 nachgewiesene praxisrelevante Tätigkeit in einschlägigem Betrieb ohne Abschluss 2 Lehrabschluss + nicht-duales Studium 3 duale Ausbildung (Bachelor) oder adäquate Kombination 4 duale Ausbildung oder adäquate Kombination + Berufserfahrung! Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM) Seite 5 von 5

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