0. Hinweise für den Fahrzeughalter

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1 Teilegutachten Nr.: Seite 1 von 4 2. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang vom Typ des Herstellers : Sonderräder und Reifen : : Scipiostraße 11 D Bremen 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Austauschblatt 1 vom

2 Teilegutachten Nr.: Seite 3 von 4 Reifen siehe Pkt 2. in den Anlagen zum Teilegutachten gemäß I. (Verwendungsbereich) III. keine Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen IV. Hinweise und Auflagen Fahrzeugspezifische Hinweise und Auflagen siehe Punkt 3. in den Anlagen zum Teilegutachten gemäß I. (Verwendungsbereich) Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand ) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit (Stand Mai 2000) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage 0: Auflistung der Anlagen Fahrzeugspezifische Anlagen

3 Teilegutachten Nr.: Seite 2 von 4 I. Verwendungsbereich siehe Anlagen zum Gutachten II. Fertigung: Art: Beschreibung des Teils / des Änderungsumfangs Kennz. und Ausf.: Radgröße: Kennzeichnung: Radtyp Radgröße Einpreßtiefe Herstelldatum Herkunftsmermal Tecnoforming S.p.A. (I) Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. A 1168 bzw. A 1178 (mit Edelstahlverkleidung) 9 ½ J x 18 H2 Außenseite Innenseite TF A ½ J x 18 H2 ET 35 Fertigungsdatum und Jahr Made in Italy Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) Ventile: Metallschraubventile nach DIN 7780 Radprüfung gemäß Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für Krafträder durch die TÜV Automotive GmbH lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 1. D2 A 11 8 D2 Ø 66,6 / Ø 72,6 112/5 66, K 24 A 11 8 K24 ohne Ring 120/5 70, B3 A 11 8 B3 ohne Ring 120/5 72, K16 A 11 8 K16 ohne Ring 127/5 71, W9 A 11 8 W9 ohne Ring 130/5 71, K5 A 11 8 K5 ohne Ring 139,7/5 95, K25 A 11 8 K25 ohne Ring 150/5 110, K12C A 11 0 K12C ohne Ring 139,7/6 67, K27 A 11 0 K27 ohne Ring 139,7/6 77, K7 A 11 0 K7 ohne Ring 139,7/ K10 A 11 0 K10 ohne Ring 139,7/6 110, zutreffende Kennzeichnung einsetzen (6 oder 7) Austauschblatt 1 vom

4 Teilegutachten Nr.: Seite 4 von 4 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller hat den Nachweis erbracht (Reg.- Nr / Dekra ITS) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- EXC Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

5 Anlage 0 Seite 1 von 1 1. Auflistung des Verwendungsbereichs: Anlage BMW 01 vom Anlage Chrysler 01 vom Anlage Chrysler 02 vom Anlage DC 01 vom Anlage GMC 01 vom Anlage Hyundai 01 vom Anlage KIA 01 vom Anlage MMC 01 vom Anlage Nissan 01 vom Anlage Porsche 01 vom Anlage Land Rover 01 vom Anlage Land Rover 02 vom Anlage Land Rover 03 vom Anlage Toyota 01 vom Anlage Toyota 02 vom Anlage VW 01 vom Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- EXC Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

6 Anlage BMW Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: Bezeichnung: KW-Bereich: ETG - Nr.: BMW AG X 53 X e1*98/14*0153*- - München e1*2001/116*0153* Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 3) 285/50 R *) 1), 2), 3) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

7 Anlage BMW 01 Fortsetzung zu 3) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Seite 2 von 2 Abrollumfang 3. B3 A 11 8 B3 ohne Ring 120/5 72, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage BMW 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

8 Anlage Chrysler Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: Bezeichnung: KW-Bereich: ETG - Nr.: Daimler Chrysler WJ Jeep Grand e4*98/14*0039*- - Corp. / USA WG Cherokee bzw. EBE EBE... Einzelbetriebserlaubnisse 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2), 3), 4), 5) 285/50 R *) 1), 2), 3), 4), 5) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

9 Anlage Chrysler 01 Fortsetzung zu 3) Die Sicherungsringe an den Radbolzen vorn und hinten müssen entfernt werden. Seite 2 von 2 4) Der Einfederanschlag an der Hinterachse ist durch Einbau einer 15 mm dicken Kunststoffpatte zu unterlegen. 5) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mitten-- loch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 4. K16 A 11 8 K16 ohne Ring 127/5 71, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Chrysler 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

10 Anlage Chrysler 02 Seite 1 von 2 1. Verwendungsbereich: Bezeichnung: KW-Bereich ETG - Nr.: Daimler Chrysler Corp. (USA) WH Jeep Grand Cherokee e4*2001/116*0095*- - bzw. EBE EBE... Einzelbetriebserlaubnisse 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 255/55 R *) 1), 2), 3), 5) 265/55 R *) 1), 2), 4), 5) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).

11 Anlage Chrysler 02 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Für diese Reifendimension ist eine Bescheinigung der Reifenherstellers für die Maulweite 9 ½ " erforderlich. 4) Durch Begrenzen des Lenkanschlags ist eine ausreichender Freigängigkeit zum Stabilisator herzustellen. 5) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 4. K16 A 11 8 K16 ohne 127/5 71, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Chrysler 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

12 Anlage DC Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Daimler Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG, Stuttgart Seite 1 von 2 Typ Genehmigungs - Nr. Baumuster Handelsbezeichnung 163 e1*96/79*0083* ML Reifen: ML ML ML ML ML 55 AMG ML 270 CDI ML 400 CDI Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2), 3), 4) 285/50 R *) 1), 2), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).

13 Anlage DC 01 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Diese Reifenkombination ist bei ML 500, ML 55 AMG und ML 400 CDI (Baumuster , und ) nur als M+S Bereifung zulässig. 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 1. D2 A 11 8 D2 Ø 66,6 / Ø 72,6 112/5 66, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage DC 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

14 Anlage GMC Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Bezeichnung: kw-bereich ETG - Nr.: General Motors GMC (USA) GMT 820 Tahoe e13*98/14*0053*-- e13*2001/116*0053*-- EBE *) EBE... Einzelbetriebserlaubnisse 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/60 R *) 1), 2), 4) 285/55 R *) 1), 2), 4) 285/60 R *) 1), 2), 3), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).

15 Anlage GMC 01 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 9. K27 A 11 0 K27 ohne Ring 139,7/6 77, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage GMC 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

16 Anlage Hyundai Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: Bezeichnung: KW-Bereich: ETG - Nr.: Hyundai / ROK HP Terracan e4*98/14*0057*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2) 285/50 R *) 1), 2) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 10. K7 A 11 0 K7 ohne Ring 139,7/

17 Anlage Hyundai Abnahme des Anbaus: Seite 2 von 2 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Hyundai 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

18 Anlage Kia Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: Bezeichnung: KW-Bereich: ETG - Nr.: Kia Motors Corp. / ROK JC Sorento e9*98/14*0045*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 255/55 R *) 1), 3), 4), 5) 265/55 R *) 1), 3), 5) 285/50 R *) 1), 2), 3), 5) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Vorderachse muß im Bereich hinter dem Rad (Freigang bei voll eingeschlagenen Vorderrädern) der Innenkotflügel mittels Heißluft eingeformt und neu befestigt werden. 3) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit an der Hinterachse muß im Bereich von ca. 30 um die Radmitte der Radlaufrand umgelegt oder gekürzt werden. Der in das Radhaus ragender Teil der Kotflügelverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen.

19 Anlage Kia 01 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 4) Für diese Reifendimension ist eine Bescheinigung der Reifenherstellers für die Maulweite 9 ½ " erforderlich. 5) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 6. K5 A 11 8 K5 ohne Ring 139,7/5 95, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Kia 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

20 Anlage MMC Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: ETG-NR.: kw-bereich Bezeichnung: Mitsubishi Motors Corp. (J) V60 e1*98/14*0142*-- e1*2001/116*0142* Pajero 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2), 4) 265/60 R *) 1), 2), 4) 285/50 R *) 1), 2), 3), 4) 285/55 R *) 1), 2), 4) 285/60 R *) 1), 2), 3), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).

21 Anlage MMC 01 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 2) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder - und Hinterachse bei Fahrzeugen ohne ausreichende serienmäßige Radabdeckungs verbreiterungen anzubauen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 8. K12C A 11 0 K12C ohne Ring 139,7/6 67, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage MMC 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

22 Anlage Nissan Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: ETG-NR.: kw-bereich Bezeichnung: Nissan Mot. (J) Y 61 e6*95/54*0051*-- e6*98/14*0051* Nissan Patrol GR 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/60 R *) 1), 2), 4) 285/55 R *) 1), 2), 4) 285/60 R *) 1), 2), 3), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 235/80 R 16 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.

23 Anlage Nissan 01 Fortsetzung zu 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Seite 2 von 2 Abrollumfang 11. K10 A 11 0 K10 ohne Ring 139,7/6 110, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Nissan 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

24 Anlage Porsche Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Bezeichnung: kw-bereich ETG - Nr.: Dr.Ing.h.c. F. Porsche AG, (D) 9PA Cayenne e13*2001/116*0089*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2), 3) 285/50 R *) 1), 2), 3) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 3) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 5. W9 A 11 8 W9 ohne Ring 130/5 71,

25 Anlage Porsche Abnahme des Anbaus: Seite 2 von 2 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Porsche 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

26 Anlage Land Rover Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Bezeichnung: kw-bereich ETG - Nr.: Rover Group LTD (GB) LM Range Rover e11*98/14*0185*-- Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von maximal 1950 kg. 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/60 R *) 1), 2), 3), 4) 285/55 R *) 1), 2), 3), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung).

27 Anlage Land Rover 01 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit sind in den hinteren Radhäusern die über der äußeren Reifenlauffläche befindlichen scharfen Kanten zu entfernen. Der Falz der hinteren Radlaufkante ist leicht anzulegen. 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 3. B3 A 11 8 B3 ohne Ring 120/5 72, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Land Rover 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

28 Anlage Land Rover Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: ETG-NR.: kw-bereich Bezeichnung: Land Rover / GB LA e11*2001/116*0101* Discovery III 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/60 R *) 1), 2), 3) 285/55 R *) 1), 2), 3) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

29 Anlage Land Rover 02 Fortsetzung zu 3) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Seite 2 von 2 Abrollumfang 3. B3 A 11 8 B3 ohne Ring 120/5 72, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Land Rover 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

30 Anlage Land Rover Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Bezeichnung: kw-bereich ETG - Nr.: Land Rover (GB) LS Range Rover Sport e11*2001/116*0243*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 255/55 R *) 1), 2), 3), 4) 265/55 R *) 1), 2), 4) 285/50 R *) 1), 2), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Für diese Reifendimension ist eine Bescheinigung der Reifenherstellers für die Maulweite 9 ½ " erforderlich.

31 Anlage Land Rover 03 Fortsetzung zu 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Seite 2 von 2 Abrollumfang 3. B3 A 11 8 B3 ohne Ring 120/5 72, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Land Rover 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

32 Anlage Toyota Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: Bezeichnung: KW-Bereich ETG - Nr.: Toyota Motor Europe J 10 Land Cruiser e6*95/54*0055*-- (B) (100 Serie) e6*2001/116*0055* Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/60 R *) 1), 2) 285/55 R *) 1), 2) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 7. K25 A 11 8 K25 ohne Ring 150/5 110,

33 Anlage Toyota Abnahme des Anbaus: Seite 2 von 2 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Toyota 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

34 Anlage Toyota Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Fahrzeughersteller: ETG - Nr. kw-bereich: Handelsbezeichnung: Toyota Motor Europe J 12 e6*2001/116*0089* Land Cruiser (B) (120 Serie) 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2), 3), 4) 265/60 R *) 1), 2), 3), 4) 285/50 R *) 1), 2), 3), 4) 285/55 R *) 1), 2), 3), 4) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.

35 Anlage Toyota 02 Fortsetzung zu Seite 2 von 2 3) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 265/65 R 17 ist die Abdeckung der vorderen und hinteren Reifenlaufflächen durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen wieder herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 4) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Abrollumfang 11. K10 A 11 0 K10 ohne Ring 139,7/6 110, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage Toyota 02 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

36 Anlage VW Verwendungsbereich: Seite 1 von 2 Bezeichnung: kw-bereich ETG - Nr.: Volkswagen, VW (D) 7L Touareg e1*2001/116*0203*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3. ) 265/55 R *) 1), 2), 3) 285/50 R *) 1), 2), 3) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *)... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

37 Anlage VW 01 Fortsetzung zu 3) Folgende Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Nr.: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring Lochkreis / -zahl Mittenloch Einpreßtiefe Radlast [kg] Seite 2 von 2 Abrollumfang 5. W9 A 11 8 W9 ohne Ring 130/5 71, Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von - Fahrzeughersteller - Fahrzeugtyp - Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage VW 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Filderstadt, den TA-CP/FIL-Sz/-- Exc Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025

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