Informationsveranstaltung zur Prüfungs- und Studienordnung im Diplom- Bachelor und Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre

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1 ISC - Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Informationsveranstaltung zur Prüfungs- und Studienordnung im Diplom- Bachelor und Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre, 23. Oktober 2009 # 1

2 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 2

3 Vorläufige Zulassung Sobald man acht Klausuren der Diplomvorprüfung und beide Propädeutika bestanden hat, erfüllt man die Voraussetzungen zur vorläufigen Zulassung zum Hauptstudium (Diplom, Bachelor) # 3

4 Vorläufige Zulassung Sobald Sie die Voraussetzungen für eine vorläufige Zulassung zum Hauptstudium erfüllen, erhalten Sie vom ISC einen Zulassungsbescheid. Sie sind ab dann automatisch zum Hauptstudium zugelassen, sobald Sie die erste Hauptstudiumsleistung erbringen unabhängig von der Bewertung der Hauptstudiumsleistung. # 4

5 Vorläufige Zulassung Wenn Sie nicht vorläufig zum Hauptstudium zugelassen werden wollen, dann dürfen Sie bis zum endgültigen Bestehen der Diplomvorprüfung keine Hauptstudiumsleistung erbringen! # 5

6 Reguläre Zulassung 1. Mit Bestehen der Diplomvorprüfung sind Sie automatisch regulär zum Hauptstudium angemeldet 2. Bei der Abholung Ihres Vorprüfungszeugnisses erhalten Sie eine Bestätigung über die reguläre Anmeldung Der Termin für die Vergabe der Vorprüfungszeugnisse ist auf der ISC-Webseite (Terminkalender) bekanntgegeben. Notwendige Unterlagen: Studentenausweis Personalausweis/Pass # 6

7 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 7

8 Leistungspunkte Wie viele Leistungspunkte müssen erworben werden? Studiengang Anzahl der Leistungspunkte Diplom 100 Bachelor 56 Master 44 # 8

9 Verteilung der Leistungspunkte Diplom Bachelor Master* Volkswirtschaftslehre Finanzwissenschaft ABWL Pflichtwahlfach Wahlveranstaltungen Advanced Master Classes Schwerpunktseminare Diplomarbeit Bachelorarbeit (SPS) Masterarbeit * Veranstaltungen, die bereits im Rahmen des Diplom- oder Bachelorstudienganges erbracht wurden, können nicht erneut eingebracht werden. # 9

10 Leistungspunkte Eine Veranstaltungsliste mit Fachzuordnung sowie Angabe der zu erwerbenden Leistungspunkte wird jedes Semester vom ISC per Aushang und im Web veröffentlicht: _termine/index.html # 10

11 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 11

12 Fächer des Hauptstudiums Diplom: Es müssen vier Fächer (= Prüfungsfächer) studiert werden: 1. VWL, 2. Finanzwissenschaft, 3. ABWL und 4. ein Pflichtwahlfach. Bachelor: Es müssen drei Fächer (= Prüfungsfächer) studiert werden: 1. VWL, 2. Finanzwissenschaft und 3. ein Pflichtwahlfach. Master: Es müssen vier Fächer (= Prüfungsfächer) studiert werden: 1. VWL, 2. Finanzwissenschaft, 3. ein Pflichtwahlfach und 4. Advanced Master Classes. # 12

13 Pflichtveranstaltungen VWL Diplom B.A. M.A. Mikroökonomie für Fortgeschrittene, Makroökonomie für Fortgeschrittene und Empirische Ökonomie für Fortgeschrittene Mikroökonomie für Fortgeschrittene, Makroökonomie für Fortgeschrittene, Empirische Ökonomie für Fortgeschrittene, 2 LP in einer Lehrveranstaltung aus dem Gebiet Geschichte der volkswirtschaftlichen Analyse oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Letztere können entweder in der Vorlesung Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands oder in der Vorlesung Europäische Wirtschaftsgeschichte erworben werden** Keine Pflichtkurse* *außer bestimmte Auflagen müssen erfüllt werden. ** Aufgrund der Versetzung in den Ruhestand von Prof. Komlos zum sollten Studierende diese Leistung nach Möglichkeit bereits im Sommersemester 2009 oder im Wintersemester 2009/10 erbringen. # 13

14 Pflichtveranstaltungen FW Diplom B.A. M.A. Staatliche Allokationspolitik, Steuern sowie Stabilisierungspolitik oder Sozialstaat Staatliche Allokationspolitik und Steuern Der Erwerb von Leistungspunkten, in denen bereits im Rahmen der Bachelor-Prüfung Punkte erworben wurden ist ausgeschlossen. *außer bestimmte Auflagen müssen erfüllt werden. # 14

15 Pflichtwahlfächer Zugelassene Pflichtwahlfächer (in Klammern ist der Studiengang angegeben, in dem dieses Fach studiert werden kann (D, B.A., M.A.)): Außenwirtschaftliche Beziehungen (D, B.A., M.A.), Monetäre Ökonomie (D, B.A., M.A), Ökonometrie (D, B.A., M.A), Strategische Entscheidungen (D, B.A., M.A), Transformations- und Entwicklungsökonomie (D, B.A., M.A), Volkswirtschaftslehre der Versicherung (D, B.A., M.A), (kann nicht mehr neu aufgenommen werden!), Wirtschaftspolitik (D, B.A., M.A), Wirtschafts- und Sozialgeschichte, (D, B.A., M.A) (bitte Hinweis auf der nächsten Folie beachten) Regionalwissenschaft und Stadtökonomie (D, B.A., M.A), (kann nicht mehr neu aufgenommen werden!), Empirische Wirtschaftsforschung, (D, B.A., M.A.), Informatik (D), die wirtschaftlich relevanten Teile des Privatrechts (D), Öffentliches Recht (D), Politikwissenschaft (D), Soziologie (D), Statistik (D), Wirtschaft und Gesellschaft Japans (D), Wirtschafts- und Sozialpädagogik, (D) Eine spezielle Betriebswirtschaftslehre. (D) # 15

16 Pflichtwahlfach Wirtschafts- und Sozialgeschichte Aufgrund der Versetzung in den Ruhestand von Prof. Komlos zum werden an der Fakultät Veranstaltungen im Rahmen des Pflichwahlfaches Wirtschaftsgeschichte planmäßig zunächst nur noch bis zum Wintersemester 2009/10 angeboten. Bis zur Nachbesetzung des Lehrstuhls können voraussichtlich im Rahmen des Pflichtwahlfaches Wirtschaftsgeschichte keine Veranstaltungen belegt werden. Die Nachbesetzung der Professur für Wirtschaftsgeschichte kann frühestens zum Wintersemester 2010/11 erfolgen, möglicherweise dauert die Nachbesetzung aber auch noch länger. Studierende mit dem Pflichtwahlfach Wirtschaftsgeschichte sollten das Pflichtwahlfachstudium daher unbedingt bis zum Wintersemester 2009/10 abschließen. # 16

17 SBWLs Informationen zu geänderten Studienplänen Wichtig für den Diplomstudiengang VWL: Ab Wintersemester 2006/2007 gelten neue Anrechnungsregeln für SBWLs. Informationen dazu unter /index.html # 17

18 Pflichtwahlfächer Weitere Fächer sind auf schriftlichen Antrag als Pflichtwahlfach studierbar. Im Bachelor- und Masterstudiengang können nur Pflichtwahlfächer aus dem Angebot der volkswirtschaftlichen Fakultät und Ökonometrie gewählt werden. # 18

19 Schwerpunktseminare Der Besuch eines Schwerpunktseminars (SPS) wird nicht vor dem 5. Fachsemester empfohlen. Die Anmeldung zu einem SPS erfolgt zu Beginn des vorhergehenden Semesters (WS für das SoSe und SoSe für das WS). Anmeldetermine unter: erpunktseminar/index.html Bis zur Mitte des Anmeldesemesters erfährt man, in welchem Seminar man einen Platz bekommen kann. Eine endgültige Seminaranmeldung erfolgt gegen Ende des Semesters. # 19

20 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 20

21 Leistungseinheiten: Unter einer Leistungseinheit wird die Art einer Prüfungsleistung, wie z.b. Klausur oder mündliche Prüfung verstanden. Leistungskategorie: Es gibt vier Leistungskategorien A, B, C und D. Jede Leistungseinheit ist genau einer der vier Leistungskategorien zugeordnet. Leistungspunkte: Leistungseinheiten, Leistungskategorien und Leistungspunkte Für mit mind. der Note ausreichend (4,0 und besser) bewertete Leistungseinheiten (= Prüfungsleistungen) erhält man entsprechend der Zuordnung zur Leistungskategorie Leistungspunkte. Leistungskategorie A ergibt 2, Leistungskategorie B 4, Leistungskategorie C 6 und Leistungskategorie D 10 Leistungspunkte. Die Leistungspunkte entsprechen Gewichtungsfaktoren bei der Notenermittlung für ein Prüfungsfach bzw. bei der Ermittlung der Gesamtnote. # 21

22 Leistungseinheiten, Leistungskategorien und Leistungspunkte Leistungseinheiten bei Leistungskategorie A Leistungseinheiten bei Leistungskategorie B Leistungseinheiten bei Leistungskategorie C Leistungseinheiten bei Leistungskategorie D (Schwerpunktseminar) a. Studienbegleitende Klausurarbeit von 60 Dauer a. Kombination von zwei Leistungseinheiten der Leistungskategorie A b. Hausarbeit b. Studienbegleitende Klausurarbeit von 120 Dauer c. Referat c. Disputation über ein vorbereitetes Thema d. Protokoll mit Kurzreferat d. Mündliche Prüfung von 20 Dauer e. Bearbeitung einer Fallstudie a. Kombination von drei Leistungseinheiten der Leistungskategorie A b. Kombination von einer Leistungseinheit der Leistungskategorie A und einer Leistungseinheit der Leistungskategorie B c. Mündliche Prüfung von 30 Dauer Besteht aus: 1. Hausarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen 2. Mündliche Leistung, z.b. Referat 3. Zweistündige Klausurarbeit f. Bearbeitung von Übungsaufgaben g. Mündliche Prüfung von 10 Dauer h. Postererstellung 2 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte 10 Leistungspunkte # 22

23 Leistungseinheiten, Leistungskategorien und Leistungspunkte Für kombinierte Leistungseinheiten, z.b. 2 Klausuren im Semester, (Ba, Ca, Cb und D) werden nur dann Leistungspunkte vergeben, wenn alle Leistungseinheiten bestanden sind. Weitere Leistungskategorien gibt es nicht. Die Leistungseinheiten sind nicht teilbar. Weitere Leistungseinheiten können nur vom Prüfungsausschuss festgelegt werden. # 23

24 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 24

25 Fristen Master: 2 Semester Regelstudienzeit + 1 Semester = max. 3 Semester Bachelor und Diplom: Bei Vordiplom im 5. FS oder früher: Diplom: 8 Semester Regelstudienzeit + 3 Semester = max. 11 Semester Bachelor: 6 Semester Regelstudienzeit + 2 Semester = max. 8 Semester Fristverlängerung bei Vordiplom nach dem 5. FS: VD im 6. FS = 1 Semester Fristverlängerung (Dipl. 12, Bachelor 9) VD im 7. FS = 2 Semester Fristverlängerung (Dipl. 13, Bachelor 10) VD im 8. FS = 3 Semester Fristverlängerung (Dipl. 14, Bachelor 11) Diese Fristen gelten auch für Studienortwechsler! # 25

26 Maluspunkte: Maluspunkte und Freiversuche Für eine mit der Note nicht ausreichend (schlechter als 4,0) bewertete Leistungseinheit (= Prüfungsleistung) der Leistungskategorien A, B und C erhält man 1 Maluspunkt, für eine mit der Note nicht ausreichend (schlechter als 4,0) bewertete Leistungseinheit (= Prüfungsleistung) der Leistungskategorie D erhält man 2 Maluspunkte. Solange man im Diplomstudiengang nicht mehr als 4 Maluspunkte, im Bachelorstudiengang nicht mehr als 3 Maluspunkte und im Masterstudiengang nicht mehr als 2 Maluspunkte hat, hat dies keine Auswirkungen. Die Anzahl der Maluspunkte entscheidet neben weiteren Kriterien über das Bestehen oder Nichtbestehen der Diplom-, Bachelor- und Masterprüfung. Täuschung gibt 2 Maluspunkte, die nicht durch Freiversuchseinsatz gelöscht werden können. # 26

27 Maluspunkte und Freiversuche Mit Hilfe von Freiversuchen werden nicht bestandene Leistungen der Leistungskategorien A, B und C gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch durch das ISC. Es stehen im - im Diplomstudiengang in den ersten fünf Hauptstudiumssemestern 5 Freiversuche, - im Bachelorstudiengang in den ersten drei Hauptstudiumssemestern 3 Freiversuche und - im Masterstudiengang in den ersten zwei Semestern 2 Freiversuche zur Verfügung. # 27

28 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 28

29 Abschlussarbeiten - Diplomarbeit Man kann zur Diplomarbeit zugelassen werden, sobald man 1. die Diplomvorprüfung bestanden hat und regulär zum Hauptstudium zugelassen ist und 2. erfolgreich ein Schwerpunktseminar der Leistungskategorie D absolviert hat. Die Bearbeitungszeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl grundsätzlich auf zehn Wochen befristet. Bei Vorliegen triftiger Gründe, wie z.b. Krankheit, kann die Bearbeitungszeit um max. vier Wochen verlängert werden. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden, z.b. durch ein vertrauensärztliches Attest. # 29

30 Abschlussarbeiten - Bachelorarbeit Man kann die Bachelorarbeit schreiben, sobald man die Diplomvorprüfung bestanden hat und regulär zum Hauptstudium zugelassen ist. Die Bachelorarbeit wird im Rahmen eines Schwerpunktseminars der Leistungskategorie D geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen. # 30

31 Abschlussarbeiten - Masterarbeit Man kann die Masterarbeit schreiben, sobald man zum Masterstudium zugelassen ist. Die Bearbeitungszeit ist ab dem offiziellen Zeitpunkt der Themenvergabe durch den Lehrstuhl auf zehn Wochen befristet. Bei Vorliegen triftiger Gründe, wie z.b. Krankheit, kann die Bearbeitungszeit um max. vier Wochen verlängert werden. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden, z.b. durch ein vertrauensärztliches Attest. # 31

32 Abschlussarbeiten Die Diplom-/Masterarbeit ist nicht bestanden wenn: die Diplom-/Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet oder die Diplom-/Masterarbeit nicht fristgerecht beim ISC eingereicht wurde. Die Wiederholung der Diplom-/Masterarbeit muss innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Note abgeschlossen sein. Bachelor: Wird das Schwerpunktseminar insgesamt nicht bestanden, muss ein weiteres Schwerpunktseminar besucht werden, um die Bachelorarbeit zu bestehen. # 32

33 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 33

34 Nichtbestehensgründe Diplom B.A. M.A. Bewertung Diplomarbeit nicht ausreichend Masterarbeit nicht ausreichend Maluspunkte 5 oder mehr Maluspunkte 4 oder mehr Maluspunkte 3 oder mehr Maluspunkte Fristen Fristen überschritten Fristen überschritten Fristen überschritten LP- Zusammensetzung falsche Zusammensetzung der LP falsche Zusammensetzung der LP falsche Zusammensetzung der LP # 34

35 Erstmaliges Nichtbestehen Wiederholung der Prüfung Diplom B.A. M.A. MP Hatte man 5 oder mehr MP erworben, dann werden 5 MP gelöscht. Die Frist zur Ablegung der Diplomprüfung verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester. Hatte man 4 oder mehr MP erworben, dann werden 4 MP gelöscht. Die Frist zur Ablegung der Diplomprüfung verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester. Hatte man 3 oder mehr MP erworben, dann werden 3 MP gelöscht. Die Frist zur Ablegung der Diplomprüfung verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester. Frist Die Frist zur Ablegung der Diplomprüfung verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester. Hatte man weniger als 5 MP wird das MP-Konto zu Null. Die Frist zur Ablegung der B.A.-Prüfung verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester. Hatte man weniger als 4 MP wird das MP-Konto zu Null. Die Frist zur Ablegung der M.A.-Prüfung verlängert sich für die Wiederholungsprüfung um ein Semester. Hatte man weniger als 3 MP wird das MP-Konto zu Null. # 35

36 Erstmaliges Nichtbestehen Das erstmalige Nichtbestehen der Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung steht nicht im Zeugnis! Im Zeugnis werden ausschließlich die bestandenen Leistungen aufgelistet. Es stehen also auch keine Maluspunkte und entsprechend keine Freiversuche im Zeugnis. # 36

37 Endgültiges Nichtbestehen der Diplomprüfung Die Diplomprüfung ist endgültig nicht bestanden, sobald die Wiederholung der Diplomarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet ist, die Wiederholung der Diplomarbeit nicht fristgerecht abgeschlossen ist, nach dem erstmaligen Nichtbestehen der Diplomprüfung die Diplomarbeit nicht bestanden ist, die Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Diplomprüfung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgt, in der Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Diplomprüfung 5 oder mehr Maluspunkte angesammelt werden. # 37

38 Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung Die Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden, sobald in der Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Bachelorprüfung 4 oder mehr Maluspunkte angesammelt werden, die Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Bachelorprüfung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgt. # 38

39 Endgültiges Nichtbestehen der Masterprüfung Die Masterprüfung ist endgültig nicht bestanden, sobald die Wiederholung der Masterarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet wird oder die Masterarbeit nicht fristgerecht wiederholt wurde, in der Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Masterprüfung 3 oder mehr Maluspunkte angesammelt werden, nach der Feststellung des erstmaligen Nichtbestehens der Masterprüfung die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet wird oder, die Wiederholung der erstmals nicht bestandenen Masterprüfung nicht innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgt. # 39

40 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 40

41 Überzählige Leistungspunkte Wenn im Diplomstudiengang mehr als 100 Leistungspunkte erbracht werden, werden die zeitlich zuletzt erbrachten, über 100 hinausgehenden Leistungspunkte abgeschnitten (sofern es sich nicht um Punkte für Pflichtveranstaltungen handelt). Wenn im Bachelorstudiengang mehr als 56 Leistungspunkte erbracht werden, werden die zeitlich zuletzt erbrachten, über 56 hinausgehenden Leistungspunkte abgeschnitten (sofern es sich nicht um Punkte für Pflichtveranstaltungen handelt). Wenn im Masterstudiengang mehr als 44 Leistungspunkte erbracht werden, werden die zeitlich zuletzt erbrachten, über 44 hinausgehenden Leistungspunkte abgeschnitten. # 41

42 Rücktritt von einzelnen Prüfungsleistungen Man kann nach erfolgter Anmeldung bis zum festgesetzten Prüfungstermin, z.b. Beginn der Klausur, ohne Maluspunkte von der Prüfung zurücktreten. Bei Hausarbeiten oder Referaten gilt die Annahme des zu bearbeitenden Themas als Prüfungsbeginn. Bei kombinierten Leistungseinheiten (z.b. Hausarbeit und Klausur) gilt der zeitlich zuerst gelegene Prüfungstermin. Der Rücktritt von einer Prüfung aufgrund von Prüfungsunfähigkeit, z.b. Erkrankung, ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. # 42

43 Leistungsanerkennung Im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung können an anderen Universitäten (In- oder Ausland) oder in anderen Studiengängen erbrachte Prüfungsleistungen als Leistungspunkte anerkannt werden. Leistungspunkte können bis zu folgenden Obergrenzen angerechnet werden: Diplomprüfung: max. 24 Leistungspunkte Bachelorprüfung: max.14 Leistungspunkte Masterprüfung: max. 10 Leistungspunkte Grundsätzlich gilt: für jede Leistung muss eine einzelne Anerkennungsprüfung durchgeführt werden. Schwerpunktseminare sowie Bachelor-, Diplom- & Masterarbeiten sind grundsätzlich von einer Anerkennung ausgeschlossen. # 43

44 Leistungsanerkennung Für die Anerkennung wird vom ISC die formale Anerkennungsfähigkeit, von den Lehrstühlen die inhaltliche Anerkennungsfähigkeit geprüft. Die Abwicklung des gesamten Anerkennungsverfahrens läuft über das ISC. Weitere Informationen unter nerkennungen/index.html # 44

45 Einsicht in die Prüfungsakten Einsicht in die Prüfungsakten ist nach Erbringen jeder Prüfungsleistung auf Antrag möglich. Ort und Zeit werden vom ISC bzw. von den einzelnen Lehrstühlen festgelegt. Die Einsichtnahme findet i.d.r. an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Nachtermine können nicht gewährt werden. # 45

46 Stand des Leistungspunktekontos Über den Kontoauszug erfährt man den Stand des Leistungspunktekontos. Er ist für alle Studierenden eine wichtige Information zum Status quo im Prüfungsverfahren, darüber hinaus dient er Kontrollzwecken, bspw. ob alle erbrachten Leistungen dem ISC gemeldet wurden. # 46

47 Inhalt Zulassung zum Hauptstudium Verteilung der Leistungspunkte Fächer des Hauptstudiums Art und Umfang von Leistungen Fristen, Maluspunkte und Freiversuche Abschlussarbeiten Nichtbestehen Diplom, BA oder MA FAQs Wichtige Hinweise # 47

48 Wichtige Informationen Die Aushänge am Schwarzen Brett bzw. die Homepage des ISC! Die Sprechstundenzeiten am ISC VWL Hauptstudium sind: Montag, , Zi. 019A Dienstag, , Zi. 019A Mittwoch, , Zi. 020 Donnerstag, , Zi. 020 Donnerstag, , Zi. 020 Freitag, , Zi. 020 Diese Informationen sind lediglich ein Wegweiser durch die neue PO. Sie ersetzen nicht die Lektüre der Prüfungs- und Studienordnung # 48

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