Prüfungen & Prüfungsanmeldung
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- Kevin Schumacher
- vor 6 Jahren
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1 Prüfungen & Prüfungsanmeldung am FB 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport [Stand: WiSe 2014/15] SoWi?So!-Studienberatung Fachbereich 02 Sozialwiss., Medien und Sport Georg Forster-Gebäude Raum Jakob-Welder-Weg Mainz Telefon: facebook: sowisostudienberatung
2 Liebe Studierende des Fachbereichs 02, Sie stehen zum ersten Mal vor der Prüfungsanmeldung und haben verständlicherweise Fragen über Fragen? Wie funktioniert das genau mit der Anmeldung über JOGU-StINe? Wie sehen die Prüfungen während meines Studiums aus und wo genau ist dies festgelegt? Wo kann ich nachschauen und wen kann ich fragen, wenn mir etwas unklar ist? Und welche Pflichten und Rechte habe ich eigentlich, wenn ich mal nicht an einer Prüfung teilnehmen kann oder wenn eine Prüfung nicht so gut gelaufen ist? Die Antworten auf diese und andere Fragen gibt die sog. Rahmenprüfungsordnung genauer: die Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07.* Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Prüfungen niedergeschrieben. Da die Lektüre einer solchen Ordnung gerade zu Beginn recht mühsam sein kann, haben wir einige wichtige Inhalte der Prüfungsordnung auf den folgenden Seiten für Sie zusammengestellt, sodass hoffentlich einige Ihrer Unsicherheiten abgebaut werden; nichtsdestotrotz sollten Sie sich im Laufe Ihrer ersten Semester auch die Zeit nehmen, einmal in Ruhe die für Sie gültige Prüfungsordnung komplett zu lesen. Viel Erfolg für Ihre Prüfungen wünscht Ihnen das SoWi?So!-Team * Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf die Rahmenprüfungsordnung, welche für die 2-Fächer-Bachelorstudiengänge des FB 02 gilt. Die Studiengänge des Psychologischen Instituts sowie des Instituts für Sportwissenschaft haben jeweils eine eigene Prüfungsordnung. Die dortigen Bestimmungen sind aber oftmals ähnlich. Inhaltsverzeichnis 1.) Allgemeine Informationen ) Informationen zu Modulprüfungen ) Prüfungsformen ) Bewertung von Modulprüfungen ) Wiederholungsprüfungen
3 1.) ALLGEMEINE INFORMATIONEN Warum sind Prüfungsordnungen und Modulhandbücher wichtig? In der Prüfungsordnung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zu absolvierenden Prüfungsleistungen, also letztlich für das gesamte Bachelor-Studium, festgehalten. Sie gibt vor, welche Studieninhalte und Module Sie absolvieren sollen, welche Leistungen und Prüfungen Sie für ein erfolgreiches Studium erbringen müssen und an welche Fristen und Formalia Sie sich dabei halten müssen. Gleichzeitig sind in der Prüfungsordnung aber auch Ihre Rechte und Ansprüche in Prüfungsfragen festgehalten. Obwohl die Prüfungsordnung bereits Informationen zu den Studieninhalten gibt, haben die meisten Fächer die zu absolvierenden Module und Prüfungen noch einmal in Modulhandbüchern zusammengefasst. Das Modulhandbuch listet die zu absolvierenden Module auf und gibt jeweils nähere Informationen zu Inhalten, einzelnen Lehrveranstaltungen, Studienleistungen und Prüfungen sowie zum zeitlichen Umfang und zu Leistungspunkten. Die Modulhandbücher sollten Sie bei der Planung Ihres Studiums als Orientierung nutzen. Was sind Module? Alle Lehrveranstaltungen und zum Teil auch Praktika sind im Bachelorstudiengang in Form von Modulen organisiert. Module sind thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte Lehreinheiten, welche Sie für einen erfolgreichen Abschluss absolviert haben müssen. Sie erstrecken sich in der Regel über ein oder zwei Semester und werden mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen, welche aus mehreren Teilprüfungen bestehen kann und entweder alle oder nur ausgewählte Inhalte des Moduls abfragt. Nähere Informationen finden Sie in den Modulhandbüchern bzw. der Prüfungsordnung. Dort sind auch Form (schriftlich/mündlich/praktisch) und Umfang der jeweiligen Prüfung geregelt. Was sind Leistungspunkte und wie viele soll bzw. muss ich haben? Leistungspunkte (LP) sind eine Angabe bzw. ein Maß für den zeitlichen Aufwand zur Erbringung von Leistungen im Studium. Ein Leistungspunkt entspricht dabei i.d.r. 30 Stunden Arbeit, unabhängig davon, wo diese erbracht wird, ob im Hörsaal (Präsenzzeit) oder außerhalb (Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung). Anhand der Leistungspunkte können Sie also sehen, wie viel Arbeitsaufwand für jede Lehrveranstaltung vorgesehen ist. Leistungspunkte werden manchmal auch als credits oder ECTS -Punkte bezeichnet. Insgesamt müssen Sie im Bachelor-Studium mindestens 180 LP erbringen. Bei einem Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang entfallen dabei 120 LP auf das Kernfach und 60 LP auf das Beifach. 2
4 2.) INFORMATIONEN ZU MODULPRÜFUNGEN Grundsätzliches Modulprüfungen werden studienbegleitend erbracht und schließen das jeweilige Modul ab Ihr Gegenstand sind grundsätzlich die Inhalte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls Es gilt das Prinzip des exemplarischen Prüfens (Teilgebiete können den Prüfungsgegenstand aus dem Prüfungsgebiet darstellen) Modulprüfungen können aus mehreren Prüfungsleistungen (Modulteilprüfungen) bestehen Hierbei muss jede Prüfungsleistung bestanden werden Die Art und Dauer der Modulprüfungen sind in fachspezifischen Anhängen geregelt Es ist eine verbindliche und fristgerechte An- und Abmeldung zu den jeweiligen Modulprüfungen erforderlich Die An- und Abmeldung ist nur in der festgesetzten Prüfungsanmeldephase möglich An- und Abmeldung Die An- und Abmeldung erfolgt i.d.r. über Ihr persönliches JOGU-StINe Portal Falls Sie sich aus technischen Gründen nicht in der Anmeldephase anmelden können, schicken Sie noch rechtzeitig vor Ende der Anmeldephase (!) eine formlose Mail an Ihr Prüfungsamt und schildern Sie das Problem (diese wird i.d.r. als fristgerechte Anmeldung anerkannt) Bedingung für das Abschließen des Moduls ist die regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Moduls Rücktritt Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch in begründeten Einzelfällen möglich, z.b. durch eine nachgewiesene Erkrankung Eine Erkrankung wird nachgewiesen durch: Ärztliches Attest, ohne schuldhaftes Verzögern einzureichen bis spätestens zum dritten Tag nach der Prüfung; im Wiederholungsfall kann die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests verlangt werden (Sonderregelungen in der Sportwissenschaft) Zusätzliche Informationen: Widerspruch, Täuschung, Informationsrechte, ( ) Gegen Prüfungsentscheidungen kann fristgerecht nach Bekanntgabe der Entscheidung bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich Widerspruch eingelegt werden Bei nachträglich festgestellter Täuschung kann der Prüfungsausschuss die Note berichtigen und die Prüfungs- oder Studienleistung für nicht oder nur teilweise bestanden erklären 3
5 Bei länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung muss den Studierenden gestattet werden, die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in anderer, gleichwertiger Form zu erbringen (Sonderregelungen in der Sportwissenschaft) Hierbei kann die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attests verlangt werden Studierende haben ein Informationsrecht und können nach Anmeldung Einsicht in Prüfungsleistungen (z.b. Hausarbeiten, Klausuren und Protokolle mündlicher Prüfungen) erhalten Einsichtnahme wird i.d.r. mit der/dem jeweiligen DozentIn vereinbart 3.) PRÜFUNGSFORMEN Mündliche Modulprüfungen Mündliche Prüfungen finden i.d.r. im Beisein von 2 PrüferInnen bzw. jeweils 1 PrüferIn und 1 (sachkundigem/r) BeisitzerIn statt Präsentationen/Referate und ähnliche Prüfungen werden oft von nur 1 PrüferIn abgenommen Präsentationen/Referate können auch als Teilleistung in Verbindung mit einer abschließenden Hausarbeit als Modulprüfungen gelten (vgl. fachspezifische Anhänge der Prüfungsordnung) Der Verlauf einer mündlichen Modulprüfung wird protokolliert Es besteht die Möglichkeit, als ZuhörerIn anwesend zu sein (nach Absprache und Zustimmung) Der zeitliche Umfang einer mündlichen Modulprüfung beträgt i.d.r. 15 oder 20 Minuten; hier bestehen fachspezifische Regelungen Die Prüfungsthemen werden i.d.r. mit dem/der PrüferIn im Vorfeld abgesprochen Schriftliche Modulprüfungen Klausur Die zeitliche Dauer einer Klausur umfasst i.d.r. mindestens eine, höchstens zwei Stunden Klausuren können multimedial durchgeführt werden (z.b. e-klausuren) Hausarbeit Abgabefristen und Umfänge der entsprechenden Prüfungsleistungen werden von den Fächern bzw. DozentInnen bekannt gegeben Mit Zustimmung des Prüfers/der Prüferin ist die Anfertigung einer Hausarbeit auch in der Gruppe möglich (sog. Gruppenprüfung) 4
6 Portfolio Ein Portfolio bezeichnet das selbstständige Verfassen, Auswählen und Zusammenstellen von schriftlichen Dokumenten zu den Themen eines Moduls Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.r. zwei Wochen Bewertungszeitraum von schriftlichen Modulprüfungen schriftliche Modulprüfungen werden i.d.r. von 1 PrüferIn und innerhalb von vier Wochen bewertet; dies gilt für sämtliche Formen schriftlicher Modulprüfungen Studienleistungen Studienleistungen bezeichnen zusätzlich zu erbringende Leistungen innerhalb eines Moduls Deren Benotung geht nicht mit in die Modulnote ein Sie dienen vornehmlich der individuellen Leistungskontrolle Studienleistungen können vielfältige Formen annehmen z.b. Klausuren, Protokolle, Referate, ( ) 4.) BEWERTUNG VON MODULPRÜFUNGEN Modulprüfungen sind bestanden, wenn die im Modul gemäß Anhang zugeordneten Leistungen erbracht sind alle Lehrveranstaltungen des Moduls erfolgreich abgeschlossen sind die abschließende Modulprüfung bestanden oder mit mind. ausreichend (4,0) bewertet wurde Modulprüfungen sind nicht bestanden, bei nicht ausreichender Bewertung der Prüfungsleistung Nichterscheinen ohne triftige Gründe Rücktritt ohne triftige Begründung Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel 5
7 5.) WIEDERHOLUNGSPRÜFUNGEN Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden insgesamt 3 Versuche! AUSNAHME: Bachelorarbeit (hier nur eine Wiederholung möglich!) Besteht eine Modulprüfung aus mind. zwei Modulteilprüfungen, muss jede für sich bestanden werden bei Nichtbestehen ist nur die nicht bestandene Modulteilprüfung zu wiederholen Nicht bestandene Pflichtmodulprüfungen können nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden Das Nichtbestehen einer finalen Modulprüfung (3. Versuch) führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung = der Bachelorstudiengang kann (in ganz Deutschland) nicht mehr in dieser Form fortgeführt werden Nicht bestandene Prüfungsleistungen in gleichen oder ähnlichen Zwei-Fächer- und/oder Ein- Fach-Bachelorstudiengängen an anderen deutschen Hochschulen werden angerechnet Eine Wiederholung zur Notenverbesserung oder zum Erwerb zusätzlicher Leistungspunkte ist nicht möglich Die 1. Wiederholungsprüfung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt (!) innerhalb von 6 Monaten nach Nichtbestehen erfolgen, die 2. Wiederholungsprüfung wiederum innerhalb von 6 Monaten nach Nichtbestehen der 1. Wiederholungsprüfung Nur in begründeten Einzelfällen sind längere Fristen möglich (diese sind z.b.: Beurlaubung, Auslandssemester, Krankheit) - die 2. Wiederholungsprüfung darf jedoch nicht später als zwei Jahre nach dem ersten Nichtbestehen erfolgen Wird die rechtzeitige Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung versäumt, gilt sie als nicht bestanden ACHTUNG: Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbst aktiv anmelden! 6
8 SoWi?So! wünscht Ihnen Viel Erfolg bei Ihren Prüfungen! 7
SoWi?So!-Informationsveranstaltung
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