St. Moritz Bernina-Express Glacier-Express Zermatt

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1 St. Moritz Bernina-Express Glacier-Express Zermatt Leserreise 24. bis 28. Juni 2016

2 Liebe Leserin, lieber Leser, für viele Reisefreunde zählen die Fahrten mit den berühmten Schweizer Gebirgsbahnen zu den Traumreisen schlechthin. Wir haben die schönsten Routen für Sie ausgesucht und das zu einer sehr attraktiven Zeit. Es ist ein faszinierendes Erlebnis, wenn die Züge die Berge erklimmen und im Frühsommer ein Panorama wie aus einer Märchenwelt während der Fahrt an Ihnen vorbeizieht. Der Bernina-Express fährt quer durch Graubünden nach Tirano (Italien) und bietet atemberaubende Aussichten: Kühn geschwungene Viadukte, Kehrtunnel und Galerien, reißende Gebirgsbäche und eiszeitliche Gletscher bieten ein einmaliges Panorama. Auf der ca. 2½-stündigen eindrucksvollen Fahrt über den Berninapass klettert die Bahn ohne Zahnrad auf eine Höhe von 2253 m und überwindet dabei Steigungen bis zu 70. Glacier-Express - der schönste Reiseweg zwischen Graubünden und dem Wallis. Wer hat diesen berühmten Zug nicht schon einmal im Fernsehen gesehen? Acht Stunden abwechslungsreichste Bahnfahrt über 291 Brücken, durch 91 Tunnels und über den 2033 m hohen Oberalppass. Die Fahrt im "langsamsten Schnellzug der Welt" vom Jet-Set-Ort St. Moritz bis nach Zermatt am Fuße des Matterhorn wird auch Sie in Ihren Bann ziehen! Ihr Erlebnisprogramm 1. Tag, Anreise nach St. Moritz Gemütliche Fahrt von Ihrem Heimatbahnhof nach Zürich. Hier empfängt Sie bereits Ihre Schweizer Reiseleitung, die gemeinsam mit Ihnen nach St. Moritz weiterfährt. St. Moritz - weltbekannter Treffpunkt der Schönen und Reichen. Nach dem Zimmerbezug im Hotel möchten Sie sicherlich noch das legendäre "Champagner-Klima" schnuppern. Bummeln Sie durch den Ort und beobachten Sie das Treiben. 2. Tag, Bernina-Express Dieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, die wunderschöne Landschaft um St. Moritz auf eigene Faust zu erkunden. Wenn Sie einen besonders schönen Blick von oben auf das Oberengadin genießen möchten, nutzen Sie das vielfältige Angebot an Bergbahnen. Oder Sie schließen sich unserem zusätzlich angebotenen Ausflug mit dem Bernina-Express an. Die wunderschöne Fahrt geht von St. Moritz über den Bernina-Pass nach Tirano im benachbarten

3 Die Dorfstraße lädt zum Bummeln und Verweilen ein. Hier geben sich alte Holzhäuser mit den eleganten Hotels und Läden ein Stelldichein. 4. Tag, Zermatt Italien. Unterwegs erschließt sich Ihnen eine Fülle von Naturschönheiten wie z. B. der gewaltige Bernina- Gletscher. In Tirano haben Sie Gelegenheit zu einem Spaziergang durch die Altstadt. Genießen Sie die Atmosphäre in einer der kleinen typischen Bars und Cafés bei einem Espresso oder Cappuccino. Am Nachmittag Rückfahrt nach St. Moritz. Ausflugspreis: 43,-- pro Person 3. Tag, Glacier-Express Freuen Sie sich auf ein großes Bahnreisevergnügen und sicherlich Höhepunkt dieser Reise - Sie besteigen den Glacier-Express! In den Panoramawagen mit Rundumverglasung entgeht Ihnen nichts von der spektakulären Landschaft, die Sie mit herrlichen Bildern begeistern wird. Wer mag, lässt sich das Mittagessen während der Fahrt am Sitzplatz servieren. Genießen Sie Ihren Aufenthalt in Zermatt. Ihre Reiseleitung gibt Ihnen eine Reihe von Tipps und Informationen für die Freizeitgestaltung. Wie wär s mit einem Ausflug mit der Zahnradbahn auf den Gornergrat oder mit der Luftseilbahn zum Kleinen Matterhorn? (Witterungsabhängig, deswegen nur vor Ort buchbar.) Oder Sie unternehmen eine Wanderung zu Füßen des eindrucksvollen und berühmten Matterhorns, 388 km gepflegte Wander- und Spazierwege bieten sich an. Entscheiden Sie ganz nach Belieben und genießen Sie die Alpenwelt auf Ihre Weise. 5. Tag, Abreise von Zermatt Es heißt Abschied nehmen von der herrlichen Bergwelt. Mit der Bahn geht es gemütlich zurück zu Ihrem Heimatbahnhof in Deutschland. Änderungen des Reiseverlaufs bleiben vorbehalten! Bitte bei Buchung unbedingt angeben: 29,-- Tagesteller 45,-- 3-Gänge-Menü Am frühen Abend erreichen Sie das autofreie Zermatt. Der beliebte Ferienort am Fuße des Matterhorns hat seinen ganz ureigenen Charme bewahrt.

4 Reisepreis pro Person: 1.195,-- im Doppelzimmer 1.315,-- im Einzelzimmer 120,-- Zuschlag Halbpension (4 Abendessen) 43,-- Ausflug Bernina-Express Mittagessen im Glacier Express 29,-- Tellergericht 45,-- 3-Gang-Menü Eingeschlossene Leistungen: Bahnfahrten 2. Klasse von Ihrem Heimatbahnhof bis zur Schweizer Grenze u. z. Bahnfahrten 2. Klasse von der Schweizer Grenze nach St. Moritz und zurück von Zermatt Platzreservierungen (sofern in den Zügen möglich) Fahrt im 2. Klasse Panoramawagen des Glacier-Express von St. Moritz nach Zermatt 2 Übernachtungen in St. Moritz im Hotel Soldanella o. ä. (3***Sterne-Hotel) 2 Übernachtungen in Zermatt im Hotel Holiday o. ä. (3***Sterne-Hotel) Tägliches Frühstücksbuffet Gepäcktransport in Zermatt vom Bahnhof zum Hotel und zurück Schweizer Reiseleitung ab Zürich Reisebegleitung durch Ihre Evangelische Wochenzeitung ab 20 Personen Erforderliche Reisepapiere: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie: Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH. Mindestbeteiligung: 20 Personen Die Zahlungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert. Sie erhalten zusammen mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein. An- und Restzahlung/Reiseunterlagen: Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vom Reisepreis zu leisten (siehe Anmeldeformular). Die Restzahlung ist entsprechend zu tätigen, so dass diese 3 Wochen vor Reisebeginn auf dem Konto von LLOYD TOURISTIK eingeht. Die Reiseunterlagen erhalten Sie etwa 14 Tage vor Reisebeginn. Beratung und Anmeldung: Frau Ursula Steiner Cansteinstr Bielefeld Telefon 0521 / Telefax 0521 / u.steiner@unserekirche.de Reiseveranstalter: Lloyd Touristik Heinz Riebesehl GmbH Freiladestr Bremerhaven Telefon: 0471 / Telefax: 0471 / info@lloydtouristik.de Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE BIC: BRLADE21BRS Prospektdruck & Tarifstand: November 2015 Bildquelle: Switzerland Tourism, Ausnahme 3. Seite/rechte Spalte Lothar Henke, pixelio.de

5 Leserreise S C H W E I Z 24. bis 28. Juni 2016 Die Anmeldung bitte einsenden an: Unsere Kirche Telefon 0521 / Frau Ursula Steiner Telefax 0521 / Cansteinstr. 1 u.steiner@unserekirche.de Bielefeld Bitte buchen Sie für mich/uns verbindlich folgende Leistungen (Preise pro Person): im Doppelzimmer 1.195,-- im Einzelzimmer 1.315,-- Zuschlag Halbpension (4 Abendessen) 120,-- Ausflug Bernina-Express 43,-- Mittagessen im Glacier-Express Tellergericht 29,-- 3-Gang-Menü 45,-- Bahnfahrt gewünscht ab/bis Wir empfehlen ELVIA Reiseschutz ohne Selbstbehalt Reiserücktritt-Vollschutz 70,-- bzw. 90,-- (Reisepreis bis 1.500,-- bzw ,--) inkl. Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch & Umbuchungsgebührenschutz Komplettschutz 96,-- bzw. 124,-- (Reisepreis bis 1.500,-- bzw ,--) inkl. Reiserücktritt-Vollschutz, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport kein Reiseschutz gewünscht Name Straße Telefon (tagsüber) Mobiltelefon Name Straße Telefon (tagsüber) Mobiltelefon Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Mit dem Erscheinen meines/unseres Namens und Wohnortes auf einer Teilnehmerliste bin/sind ich/wir: einverstanden nicht einverstanden Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises + ggf. Versicherungsprämie werde/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung auf das Konto von LLOYD TOURISTIK bei der Weser-Elbe Sparkasse überweisen: IBAN: DE BIC-Code: BRLADE21BRS Die hier erfassten Daten werden von LLOYD TOURISTIK zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert. Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, die der Unterzeichner anerkennt. Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführte Person, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, auch für die Vertragsverpflichtungen des von mir angemeldeten Teilnehmers, wie für meine eigenen einzustehen. Ort/Datum Unterschrift

6 Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, nachfolgend LLOYD TOURISTIK genannt. Sie gelten für Reisen, die von LLOYD TOURISTIK veranstaltet werden. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde LLOYD TOURISTIK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LLOYD TOURISTIK zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird LLOYD TOURISTIK dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LLOYD TOURISTIK vor, an das LLOYD TOURISTIK für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z. B. den Antritt der Reise, annimmt. 2. Bezahlung 2.1. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sowie Aushändigung des Insolvenzscheins ist eine Anzahlung zu leisten, die vorbehaltlich abweichender Angaben in der Reiseausschreibung 20 % des Reisepreises beträgt Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann Wenn der Reisepreis trotz Fälligkeit und anschließender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder sonst bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt wird, kann LLOYD TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt nach Ziffer 5.2. verlangen. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und ergänzend aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospekt) von LLOYD TOURISTIK. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LLOYD TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen LLOYD TOURISTIK ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich zu informieren LLOYD TOURISTIK kann die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Kunden, jedoch nur bis 21 Tage vor Reisebeginn, ändern. Die Änderung erfolgt dergestalt, dass die von LLOYD TOURISTIK aufgrund der Erhöhung zu tragenden Mehrkosten oder Mehrabgaben je Beförderungsmittel zu gleichen Teilen auf die an der Beförderung teilnehmenden Reisenden umgelegt werden, und der Reisepreis für jeden Reisenden um den sich danach je Reisendem ergebenden Mehrbetrag erhöht wird. 5. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsentgelt 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsentgelt) verlangen. Das Rücktrittsentgelt entspricht abhängig vom Tag des Rücktritts folgendem Anteil des Reisepreises: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % ab 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % Auf Ausnahmen dieser Regelung wird gesondert hingewiesen. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei LLOYD TOURISTIK. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens vorbehalten, LLOYD TOURISTIK kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 6.1. LLOYD TOURISTIK kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl genannt wurde und diese bis 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht erreicht ist. LLOYD TOURISTIK hat den Rücktritt in diesem Fall spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären und ihm sodann unverzüglich die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zu erstatten LLOYD TOURISTIK kann nach 651j BGB den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen LLOYD TOURISTIK kann vor oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von LLOYD TOURISTIK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet hierauf jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern erstatteter Beträge. 7. Haftung 7.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von LLOYD TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis für den Reisenden beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit LLOYD TOURISTIK aus Vertrag für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Ein Schadensanspruch gegen LLOYD TOURISTIK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort bei diesen gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen den Kunden und LLOYD TOURISTIK; für solche Leistungen übernimmt LLOYD TOURISTIK keine Haftung. 8. Gewährleistung 8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. LLOYD TOURISTIK kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Diese Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende den Reisemangel nicht unverzüglich der Reiseleitung oder LLOYD TOURISTIK anzeigt Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn LLOYD TOU- RISTIK keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, sie von LLOYD TOURISTIK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist Schadensersatzansprüche stehen dem Reisenden daneben nur bei einem von LLOYD TOURISTIK zu vertretenden Mangel zu Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber LLOYD TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 9.1. LLOYD TOURISTIK steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Passund Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist LLOYD TOURISTIK in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u. a. hingewiesen LLOYD TOURISTIK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende LLOYD TOURISTIK mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LLOYD TOURISTIK die Verzögerung zu vertreten hat Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von LLOYD TOURISTIK bedingt sind. 10. Versicherungen LLOYD TOURISTIK weist auf die Möglichkeit hin, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport bzw. ein Versicherungspaket abzuschließen. Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen. Bei Reisebuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Die Produkt- u. Verbraucherinformationen sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB) können Sie unter einsehen oder auf telefonische Anfrage unter +49(0) zugesandt bekommen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der Kunde kann LLOYD TOURISTIK nur an deren Sitz verklagen Für Klagen von LLOYD TOURISTIK gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von LLOYD TOURISTIK maßgebend. 13. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 14. Reiseveranstalter Freiladestr Bremerhaven Telefon 0471 / Telefax 0471 / info@lloydtouristik.de Internet: Geschäftsführerin: Silke Kirovski Sitz der Gesellschaft: Bremerhaven Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eingetragen beim Amtsgericht Bremen (bis Amtsgericht Bremerhaven) zu HRB 2870 Stand: 29. September 2011

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