Papier- und Zellstofftechnik

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1 Curriculum für das Masterstudium Papier- und Zellstofftechnik Curriculum 2006 Dieses Curriculum wurde von der Curricula-Kommission der Technischen Universität Graz in der Sitzung vom genehmigt. Der Senat der Technischen Universität Graz erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002 idgf das vorliegende Curriculum für das. 1 Allgemeines Das umfasst vier Semester. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS-Credits. Absolventinnen und Absolventen dieses Studiums wird der akademische Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, abgekürzt Dipl.-Ing. oder DI, verliehen. Der akademische Grad Dipl.-Ing. entspricht international dem "Master of Science", abgekürzt (MSc). Der Inhalt des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik baut auf den Inhalten eines wissenschaftlichen Bachelorstudiums mit geeigneter fachlicher Ausrichtung gem. 64 Abs. 5 UG 2002 auf, zum Beispiel auf das Bachelorstudium Verfahrenstechnik der TU Graz. Dieses Bachelorstudium muss einen Umfang von zumindest 180 ECTS-Credits aufweisen. Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Credits zu erreichen, ist die Zuordnung ein- und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen. Das steht auch Studierenden aus anderen technisch-naturwissenschaftlichen Bachelorstudien offen. Je nach Vorbildung der Studienbewerberin bzw. des Studienbewerbers können im Rahmen dieses Masterstudiums bis zu 23 ECTS-Credits aus den Lehrveranstaltungen des dreijährigen Bachelorstudium Verfahrenstechnik festgelegt werden (17 ECTS-Credits Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 1 von 13

2 Wahllehrveranstaltungen und 6 ECTS-Credits Freie Wahllehrveranstaltungen). Jedenfalls vorgeschrieben ist der Nachweis der Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen: * Faserphysik (3 ECTS-Credits), * Grundlagenlabor P+Z (2 ECTS-Credits) und * Einführung in die Simulationsprogramme P+Z (4 ECTS-Credits). Die festgelegten Lehrveranstaltungen reduzieren den im Curriculum festgelegten Aufwand für Wahllehrveranstaltungen und Freie Wahllehrveranstaltungen in entsprechendem Umfang. Den Abschluss des Studiums bilden eine Masterarbeit aus einem technisch-wissenschaftlichen Fachgebiet und eine abschließende kommissionelle Prüfung. 2 Qualifikationsprofil zum Das Programm zur Diplom-Ingenieurin bzw. zum Diplom-Ingenieur aus Papierund Zellstofftechnik zielt auf eine Vertiefung der allgemeinen und wissenschaftlichen Ausbildung ab und bereitet die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Verfahrenstechnik auf die Eigeninitiative beim Denken, Entscheiden und Handeln vor. Daher enthält das Programm einen adäquaten Anteil an Freiheit bei der Zusammenstellung der Lehrinhalte. Dies ist durch die Wahllehrveranstaltungen 5a und Freien Wahllehrveranstaltungen 5b gegeben und ermöglicht es, den Studierenden eine Gewichtung der Ausbildungsschwerpunkte vorzunehmen, um auf dem jeweiligen Niveau der künftigen beruflichen Tätigkeit optimal ausgebildet zu sein. Das Masterstudium baut auf dem Inhalt des Bachelorstudiums auf und verfolgt folgende Ausbildungsziele: - Vertiefung der Grundvorgänge und Grundoperationen der Verfahrenstechnik, um wissenschaftliche Ansätze zur Lösung verfahrenstechnischer Probleme im Bereich der Papier- und Zellstofftechnik zu realisieren. Dies sowohl im Bereich der Grundoperationen als auch in der Auslegung, im Betrieb und in der Optimierung von Anlagen, - verbesserte theoretische Erfassung bzw. Vernetzung der verschiedenen Gebiete der Verfahrenstechnik und Anpassung an die Erfordernisse der Papier- und Zellstoffherstellung sowie der Weiterverarbeitung dieser Produkte, - Spezialisierung für Berufe auf dem Industrie- und Technologiesektor, - Fähigkeit, nicht nur im Rahmen disziplinärer Paradigmen neue Erkenntnisse zu erwerben (first order learning), sondern diese anlassbezogen in Frage zu stellen und zu entwickeln (second order learning) und - Fähigkeit zum selbständigen Denken. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 2 von 13

3 Weitere Ausbildungsziele des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik sind: - Die Studierenden mit vertieftem technologischen und technischen Wissen auf dem Gebiet der Faserstoff- und Papierherstellung auszustatten, - fundiertes Wissen über angrenzende technische Bereiche zu vermitteln und so das notwendige Verständnis zur interdisziplinären Zusammenarbeit und für ökologische und ökonomische Zusammenhänge zu wecken, - die Kompetenz der Studierenden zur selbständigen Wissenserweiterung zu entwickeln, um die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung zu erkennen und zu realisieren. Nach Absolvierung des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik - haben Absolventinnen und Absolventen ihr fachspezifisches Wissen in den Bereichen Fasertechnik, Papierherstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Papier und Karton sowie Prozess- und Anlagentechnik wesentlich vertieft und sind in der Lage, sich auch in der Forschung, in den soeben angeführten Teilbereichen der verschiedenen Fachgebiete, weiter zu entwickeln, - haben Absolventinnen und Absolventen komplexe wissenschaftliche Methoden kennen gelernt, um die oben angeführten Bereiche effizient im Beruf einzusetzen und ihr Wissen selbständig zu erweitern, - sind Absolventinnen und Absolventen in der Lage, Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen ihres Fachgebietes zu definieren und zu interpretieren, - ihr Wissen sowie ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch in neuen und unvertrauten Situationen anzuwenden, - mit komplexen Situationen umzugehen, - wissenschaftlich fundierte Entscheidungen auch auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen zu fällen und - die gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Auswirkungen ihrer Entscheidungen zu verstehen. Ferner haben Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik folgende Soft Skills erworben: - kritisches und analytisches Denken, Verfassen wissenschaftlicher Texte - Problemlösungstechniken, - Kommunikations- und Präsentationstechniken, - Flexibilität, - Verhandlungsstrategien, - Teamfähigkeit und Führungskompetenz und - organisatorische Kompetenz: z.b.: Zeitmanagement Der Aufbau des Studienprogramms ermöglicht darüber hinaus eine flexible Anpassung an individuelle Studienziele, das eine wirksame Basis für die wissenschaftlich-technische Weiterbildung in einem Doktorat bildet. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 3 von 13

4 3 ECTS-Credits Im Sinne des europäischen Systems zur Anrechnung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System) sind den einzelnen Leistungen ECTS-Credits zugeordnet, welche den Arbeitsaufwand der Studierenden widerspiegeln. Das Arbeitspensum eines Studienjahres beträgt 60 ECTS-Credits. 4 Aufbau des Studiums Das besteht aus 1. Pflichtlehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 67 ECTS-Credits 2. sowie Wahllehrveranstaltungen im Umfang von 17 ECTS-Credits, 3. Freien Wahllehrveranstaltungen, die grundsätzlich 6 ECTS-Credits ausmachen müssen und der 4. Masterarbeit (30 ECTS-Credits). Die Masterarbeit muss einer Pflichtlehrveranstaltung oder einer gewählten Wahllehrveranstaltung zuzuordnen sein, in der auch die abschließende kommissionelle Prüfung abzulegen ist. 5. Insgesamt sind im Rahmen des Masterstudiums ca. 70 Semesterstunden mit Ausnahme der Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren, davon 6 ECTS- Credits innerhalb der Freien Wahllehrveranstaltungen Die folgende Tabelle enthält die Aufteilung der Summen der ECTS-Credits auf Pflichtlehrveranstaltungen, Wahllehrveranstaltungen und Freie Wahllehrveranstaltungen. Dauer des Masterstudiums 4 Semester Papier- und Zellstofftechnik Umfang der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen ~70 Semesterstunden Gesamtaufwand ohne Masterarbeit Pflichtlehrveranstaltungen Wahllehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen (6 SSt) Masterarbeit Summe Masterstudium Papier- und Zellstofftechnik 67 ECTS-Credits 17 ECTS-Credits 6 ECTS-Credits 90 ECTS-Credits 30 ECTS-Credits 120 ECTS-Credits Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 4 von 13

5 5 Semesterplan Fachgebiet Lehrveranstaltung LV Semester mit ECTS SSt Art ECTS I II III IV Verfahrenstechnik Partikelverfahrenstechnik II 3 VU 4 4 Thermische VT II 3 VU 4 4 Zwischensumme Verfahrenstechnik Halbstoffe Primärfaserstoffe 3 VO 5 5 Labor Primärfaserstoffe 3 LU 3 3 Papiertechnisches Praktikum Zellstofffabrik 4 EX 4 4 Zwischensumme Halbstoffe Papiererzeugung Faserstoffaufbereitung 3 VO 4 4 Papier- und Kartonherstellung 4 VO 6 6 Papiertechnisches Praktikum Papierfabrik 4 EX 4 4 Zwischensumme Papiererzeugung Weiterverarbeitung und Veredelung Streichtechnologie und Weiterverarbeitung 3 VO 5 5 Labor Papier- und Streichtechnologie 3 LU 3 3 Zwischensumme Weiterverarbeitung und Veredelung Erweiterte Grundlagen Elektrotechnik & MRT II 3 VO 4 4 Papier- und Hilfsmittelchemie 2 VO 3 3 Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre 3 VO 4 4 Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre 2 UE 3 3 Zwischensumme Erweiterte Grundlagen EDV-Anwendungen Computermethoden in der Papier- und Zellstofftechnik 3 VU 3 3 Zwischensumme EDV-Anwendungen Projekte & Abschlussarbeiten Anlagen für die Papier- und Zellstofftechnik 6 KU 8 8 Masterarbeit Zwischensumme Projekte & Abschlussarbeiten Summe Pflichtlehrveranstaltungen Summe Wahllehrveranstaltungen lt. 5a ~ Freie Wahllehrveranstaltungen lt. 5b Summen Gesamt ~ Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 5 von 13

6 5a Wahllehrveranstaltungen Lehrveranstaltungstitel Semesterstunden ECTS- Credits Morphologie der Faserrohstoffe 2 3 VO Cellulosechemie 2 3 VO Holzstofferzeugung AK 2 3 VO Papier- und Kartonherstellung - VA 2 3 VO Mikrobiologische Prozesse in der P&Z 2 3 VO Mineralische Stoffe in der P&Z 2 3 VO Drucktechnik 2 3 VO Arbeitssicherheit P&Z 1 1 VO Grenzflächenverfahrenstechnik 2 3 VU Datenanalyse 3 4,5 VU Strömungsmechanik und Stoffaustausch VA Technische Nutzung Nachwachsender Rohstoffe Art 3 4 VU 2 3 VO Luftreinhaltung / Abluftreinigung 3 4 VU Wärmetechnik I 2 3 VO Laborübung Strömungsmechanik 2 3 LU Chemisch-/Thermische Abwasserreinigung 3 4 VU Biologische Abwasserreinigung 2 3 VU Exkursion P&Z 1 1 EX 5b Freie Wahllehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen im dienen der individuellen Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung der Studierenden und können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Jeder Semesterstunde (SSt) einer freien Wahllehrveranstaltung wird durchschnittlich 1 ECTS-Credit zugeordnet. Lehrveranstaltungen, die zum Abschluss des zur Zulassung zu diesem Studium berechtigenden Bachelorstudiums verwendet wurden, sind nicht Bestandteil dieses Masterstudiums. Wurden Pflichtlehrveranstaltungen, die in diesem Curriculum vorgesehen sind, bereits im Rahmen des zuvor beschriebenen Bachelorstudiums verwendet, so sind diese durch zusätzliche Wahllehrveranstaltungen im selben Umfang zu ersetzen. 6 Zulassungsbedingungen zu Prüfungen Es sind keine Bedingungen zur Zulassung zu Prüfungen festgelegt. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 6 von 13

7 7 Prüfungsordnung Lehrveranstaltungen werden einzeln beurteilt. 1. Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Vorlesungen (VO) abgehalten werden, hat die Prüfung über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen. 2. Über Lehrveranstaltungen, die in Form von Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU), Übungen (UE), Konstruktionsübungen (KU), Projekten (PR) und Seminaren (SE) abgehalten werden, erfolgt die Beurteilung laufend auf Grund von Beiträgen, die von den Studierenden geleistet werden und/oder durch begleitende Tests. Für Lehrveranstaltungen des Typs VU sind künftig mindestens 4 Prüfungstermine pro Jahr vorgeschrieben. 3. Der positive Erfolg von Prüfungen ist mit sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3) oder genügend (4) und der negative Erfolg ist mit nicht genügend (5) zu beurteilen. Besonders ausgewiesene Lehrveranstaltungen werden mit mit Erfolg teilgenommen bzw. ohne Erfolg teilgenommen beurteilt. Die Lehrveranstaltungsarten sind in Teil 3 des Anhangs festgelegt. Ergänzend zu den Lehrveranstaltungstypen werden folgende maximale Gruppengrößen festgelegt: 1. Für Laborübungen (LU) und Projekte (PR): Gruppengröße Für Konstruktionsübungen (KU) ist die maximale Gruppengröße Für Seminare (SE) ist die maximale Gruppengröße 30. Abweichungen von diesen vorgegebenen Gruppengrößen können in besonders begründeten Fällen durch die Studiendekanin/den Studiendekan zugelassen werden Die Vergabe von Plätzen in den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt gemäß den Richtlinien in Teil 3 des Anhangs. 7a Masterprüfung (1) Die Masterprüfung besteht aus: Punkt 1 dem Nachweis der positiven Beurteilung aller Prüfungsfächer gemäß 5 Punkt 2 der positiv beurteilten Masterarbeit Punkt 3 der abschließenden kommissionellen Prüfung (2) Die Zulassung zur abschließenden kommissionellen Prüfung setzt Punkt 1 und Punkt 2 voraus. Dem Prüfungssenat der abschließenden kommissionellen Prüfung gehören die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit und zwei weitere Mitglieder an, die nach Anhörung der Kandidatin oder des Kandidaten von der Studiendekanin oder vom Studiendekan nominiert werden. Den Vorsitz führt jenes Mitglied des Prüfungssenats, welches weder Betreuerin oder Betreuer der Masterarbeit noch Prüferin oder Prüfer ist. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 7 von 13

8 (3) Die abschließende kommissionelle Prüfung besteht aus einer Präsentation der Masterarbeit (max. 20 Minuten) der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über ein Fachgebiet, welches in einem fachlichen Zusammenhang mit der Masterarbeit steht. Das Fachgebiet wird von der Studiendekanin oder vom Studiendekan auf Vorschlag der Kandidatin/des Kandidaten festgelegt. Die Gesamtzeit der abschließenden kommissionellen Prüfung hat 60 Minuten nicht zu überschreiten. Die Gesamtnote dieser kommissionellen Prüfung wird vom Prüfungssenat festgelegt. (4) Das Zeugnis über die Masterprüfung enthält alle Prüfungsfächer gemäß 5 und deren Beurteilungen, den Titel der Masterarbeit und deren Beurteilung die Beurteilung der abschließenden kommissionellen Prüfung. Die positive Absolvierung der Freien Wahllehrveranstaltungen gemäß 5b ist ohne Auflistung der Lehrveranstaltungen, aber im Umfang der ECTS-Credits, am Zeugnis über die Masterprüfung zu vermerken. 8 Inkrafttreten Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 8 von 13

9 Anhang zum Curriculum des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik Teil 1 des Anhangs: A.) Äquivalenzen: Lehrveranstaltungen, die bezüglich Titel, Typ, Anzahl der ECTS-Credits und Semesterstundenanzahl übereinstimmen, werden als äquivalent betrachtet und sind deshalb nicht explizit in einer Äquivalenzliste angeführt. Für diese Lehrveranstaltungen und für Lehrveranstaltungen, die in den Anrechnungslisten angeführt sind, ist eine Anerkennung durch die zuständige Studiendekanin bzw. durch den zuständigen Studiendekan nicht erforderlich. B.) Anrechnungen¹: ad¹) Siehe auch Anrechnungslisten des Bachelorstudiums Verfahrenstechnik Laut Anrechnungsliste. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 9 von 13

10 Anrechnungsliste : Anrechnung von Prüfungen für das gemäß dem Beschluss der Curriculakommission am Prüfungen über folgende Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Verfahrenstechnik (Version 2004/2005) werden als Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik angerechnet. Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums LV-Nr. Verfahrenstechnik (Version 2004/05) Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre Lehrveranstaltungen Typ ECTS LV-Nr. des Masterstudiums Papier- und Zellstofftechnik VO 4, Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre Typ ECTS VO Primärfaserstoffe VO 4, Primärfaserstoffe VO Labor LU 4, Labor LU 3 Primärfaserstoffe Primärfaserstoffe Faserstoffaufbereitung VO 4, Faserstoffaufbereitung VO Papiertechnisches Papiertechnisches EX Praktikum - EX 4 Praktikum ZF Zellstofffabrik Streichtechnologie und Weiterverarbeitung Computermethoden in der Papier- und Zellstofftechnik Papiertechnisches Praktikum PF Anlagen für Papierund Zellstofftechnik Meß- und Regeltechnik VT VO 4, VU 4, EX KU VO 4, Streichtechnologie und Weiterverarbeitung Computermethoden in der Papier- und Zellstofftechnik Papiertechnisches Praktikum - Papierfabrik Anlagen für die Papier- und Zellstofftechnik Papier- und Kartonherstellung VA Elektrotechnik & MRT II VO 5 VU 3 EX 4 KU 8 VO 3 VO 4 Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 10 von 13

11 Teil 2 des Anhangs: Empfohlene Freie Wahllehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen können laut 5b dieses Curriculums frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden Teil 3 des Anhangs: Lehrveranstaltungsarten (gemäß der Richtlinie über Lehrveranstaltungstypen der Curricula-Kommission des Senats der Technischen Universität Graz vom ) 1. Lehrveranstaltungen mit Vorlesungstyp: VO, VU In Lehrveranstaltungen vom Vorlesungstyp wird in didaktisch gut aufbereiteter Weise in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden eingeführt. Die Beurteilung erfolgt durch Prüfungen, die je nach Wahl des Prüfers/der Prüferin schriftlich, mündlich, schriftlich und mündlich sowie schriftlich oder mündlich stattfinden können. Der Prüfungsmodus muss in der Lehrveranstaltungsbeschreibung definiert werden. a. VO In Vorlesungen (VO) werden die Inhalte und Methoden eines Faches vorgetragen. b. VU Vorlesungen mit Übungen (VU) bieten neben der Einführung in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden auch Anleitungen zum eigenständigen Wissenserwerb oder zur eigenständigen Anwendung in Beispielen. Der Anteil von Vorlesungen und Übungen ist im Studienplan festzulegen. Die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter. 2. Lehrveranstaltungen mit Seminartyp: SE, SP Lehrveranstaltungen vom Seminartyp dienen der wissenschaftlichen Arbeit und Diskussion und sollen in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführen. Dabei werden von den Studierenden schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation sowie eine Teilnahme an der kritischen Diskussion verlangt. Seminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. a. SE Seminare dienen zur Vorstellung von wissenschaftlichen Methoden, zur Erarbeitung und kritischen Bewertung eigener Arbeitsergebnisse, spezieller Kapitel der wissenschaftlichen Literatur und zur Übung des Fachgesprächs. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 11 von 13

12 b. SP In Seminarprojekten werden wissenschaftliche Methoden zur Bearbeitung von experimentellen, theoretischen und/oder konstruktiven angewandten Problemen herangezogen bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt. Seminarprojekte werden mit einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Präsentation abgeschlossen, die Teil der Beurteilung bildet. Seminarprojekte können als Teamarbeit oder als Einzelarbeiten durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilbar bleiben. 3. Lehrveranstaltungen mit Übungstyp: UE, KU, LU, PR, EX In Übungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller, theoretischer und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt. Übungen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Die maximale Gruppengröße wird durch den Studienplan bzw. die Studiendekanin/den Studiendekan festgelegt. Insbesondere muss dabei auf die räumliche Situation und die notwendige Geräteausstattung Rücksicht genommen werden. Der Studienplan kann festlegen, dass die positive Absolvierung der Übung Voraussetzung für die Anmeldung zur zugehörigen Vorlesungsprüfung ist. a. UE In Übungen werden die Fähigkeiten der Studierenden zur Anwendungen des Faches auf konkrete Problemstellungen entwickelt. b. KU In Konstruktionsübungen werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung vermittelt. Es sind spezielle Geräte bzw. eine besondere räumliche Ausstattung notwendig. c. LU In Laborübungen (LU) werden zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung mit besonders intensiver Betreuung vermittelt. Laborübungen enthalten als wesentlichen Bestandteil die Anfertigung von Protokollen über die durchgeführten Arbeiten. d. PR In Projekten werden experimentelle, theoretische und/oder konstruktive angewandte Arbeiten bzw. kleine Forschungsarbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt. Projekte werden mit einer schriftlichen Arbeit abgeschlossen, die Teil der Beurteilung bildet. Projekte können als Teamarbeit oder als Einzelarbeiten durchgeführt werden, bei Teamarbeit muss die individuelle Leistung beurteilbar bleiben. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 12 von 13

13 e. EX Exkursionen (EX) stellen den Praxisbezug zum, in den Vorlesungen erworbenen Wissen durch Firmenbesuche dar. 4. Freie Wahllehrveranstaltungen: In diesem Bereich sind alle Lehrveranstaltungsarten aus dem universitären Bereich zulässig. Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit limitierter Teilnehmerzahl: Melden sich mehr Studierende zu einer Lehrveranstaltung an als einer Gruppe entsprechen, sind zusätzliche Gruppen oder parallele Lehrveranstaltungen vorzusehen. Werden in Ausnahmefällen bei Wahllehrveranstaltungen die jeweiligen Höchstteilnehmerinnenzahlen/Höchstteilnehmerzahlen mangels Ressourcen überschritten, ist dafür Sorge zu tragen, dass die angemeldeten Studierenden zum frühest möglichen Zeitpunkt die Gelegenheit erhalten, diese Lehrveranstaltung zu absolvieren. Curriculum 2006 in Kraft ab Seite 13 von 13

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