das Verlegesystem der zukunft! KFO FUNKTIONSERHALT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "das Verlegesystem der zukunft! KFO FUNKTIONSERHALT"

Transkript

1 das Verlegesystem der zukunft! KFO FUKTIOSERHAT VEREgESySTEm OHE zusätziche gewidestab 2009

2 das VEREgESySTEm der zukuft

3 PICTOGRAMME der Werkstoff mit den vielen positiven Eigenschaften: nicht brennbar, Stahl, mechanisch hoch belastbar, magnetisierbar, abschirmende Wirkung (Faraday), keine statische Aufladung, brandlastfrei, halogenfrei, zu 100% recyclingfähig u.v.a.m. B V G Stahl, blank Stahl, galvanisch verzinkt nach DI , blaupassiviert Stahl, galvanisch verzinkt nach DI , dickschichtpassiviert S Stahl, bandverzinkt nach DI E F Stahl, tauchfeuerverzinkt nach DI E ISO 1461 (Ersatz für DI ) FD Stahl, tauchfeuerverzinkt nach dem Double Dip-Verfahren SB Stahl, schwarz brüniert C COOR Stahl, bandverzinkt und elektrostatisch pulverbeschichtet * R W G A Modell-r. um reinweiß cremeweiß lichtgrau steingrau schwarz Farbkennbuchstaben RA 9010 RA 9001 RA 7035 RA 7030 RA 9005 ergänzen ab ager lieferbar kurzfristig lieferbar Edelstahl Rostfrei E1 Werkstoff r.: E2 Werkstoff r.: E3 Werkstoff r.: , E4 Werkstoff r.: , E7 Werkstoff r.: E5 Werkstoff r.: E8 Werkstoff r.: E6 Werkstoff r.: E9 Werkstoff r.: F1 F2 Stahl, galvanisch verzinkt/chromatiert Zinkauflage von 8-12 Mikron Dicke, elektrolytisch aufgebracht und durch Chromatieren nachbehandelt. Die Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühtest nach DI (ASTM-B117-90) beträgt ca. 72 Std. Stahl, tauchfeuerverzinkt Zinkauflage von Mikron Dicke, im Schmelztauchverfahren aufgebracht. F3 Stahl, rostfrei (Werkstoff r [316]) Geeignet zur Anwendung im Innen- und Außenbereich in feuchter und schwach korrosiver Umgebung. F4 F5 Stahl, lackiert Dekorlack zum Einsatz in trockenen Innenräumen in korrosionsarmer Umgebung. Messing Zur ausschließlichen Verwendung in Innenräumen. F6 F7 F8 F9 Eigenfarbe Unbehandelt und nicht korrosionsgeschützt. Stahl, kunststoffuantelt EVA (Äthylenvinyalkohol Copolymer-Kunststoff, evasint ), brandgeprüft nach DI Stahl, mechanisch verzinkt/passiviert Hochwertiges Beschichtungsverfahren. Die Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühtest nach DI (ASTM-B117-90) beträgt mind. 500 Std. Stahl, mechanisch verzinkt/passiviert Hochwertiges Beschichtungsverfahren. Die Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühtest nach DI (ASTM-B117-90) beträgt mind. 600 Std. A P Aluminium ( = naturanodisiert, * = elektrostatisch pulverbeschichtet in RA - Farbtönen) Porzellan MS Messing CU Kupfer Kunststoffe verändern bei Temperaturschwankungen ihre Eigenschaften. Aus diesem Grunde sollten Artikel aus Kunststoff vor der Verarbeitung unterhalb des Gefrierpunktes in wärmerer Umgebung gelagert werden, um die Funktionalität voll zu gewährleisten. (Eine Beständigkeitstabelle finden Sie im Informationsteil) K01 PA - Polyamid, halogenfrei K02 PS - Polystyrol, schlagfest, halogenfrei K03 PE - Polyethylen, halogenfrei K04 PP - Polypropylen, halogenfrei K05 PC - Polycarbonat, halogenfrei K06 SBR/BR - Styrol-Butadien-itril-Kautschuk K07 CR - eoprene (Chloroprene-Kautschuk) K08 BR - itril-butadien-kautschuk K09 PVC-hart - Polyvinylchlorid, hart, halogenhaltig K10 PVC-weich - Polyvinylchlorid, weich, halogenhaltig K11 ABS - Acrylnitril-Butadien-Styrol K12 ASA - Acrylsäureester-Styrol-Acrylnitril-Pfropfcopolymer K13 PC/ABS - Polycarbonat/Acrylnitril-Butadien-Styrol K14 POM - Polyacetal K15 SBR - Styrol-Butadien-Kautschuk K16 CR/BR - Chloroprene/itril-Butadien Kautschuk K17 CR/SBR - Chloroprene-Kautschuk/Styrol-Butadien-Kautschuk K18 TPE - Thermoplastische Elastomere K19 FS 31 - Formstoff 31, (Phenolharz) K20 SI - Silikonkautschuk K21 PUR - Polyurethane eu im Sortiment Informationen Montageanleitung Montagehinweis Befestigungszubehör Schnelle Montage Kantenhöhe in Seildurchmesser in Auslaufmodell Fragen Sie nach den U-Zertifizierungen In der EA-Spalte ist der 6-stelligen uer jeweils folgende Konstante voranzustellen: 40 (für Deutschland) (für IEDAX). Beispiel: EA für TK =

4 Klassifizierungen Die Tabellen zeigen den Stand bei Drucklegung! Den aktuellen Stand sowie ergänzte Tabellen bzgl. weiterer Hersteller, Kabel oder anderer Systeme finden Sie im Downloadbereich unter Kabelhersteller Telefon-r.: Kabeltype Kabelverlegeart Deckenmontage Kabelrinne HU 5050/ B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m Deckenmontage Kabelrinne HU 6040/ B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m Wandmontage Kabelrinne KTAS... B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m DÄTWYER AG Hattersheim 06190/ ()HXH FE180 E30-E60 E 60 E 60 E 60 n x > 1,5 ()HXH FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x > 1,5 ()HXCH FE180 E30-E60 E 60 E 60 E 60 n x > 1,5 ()HXCH FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x > 1,5 JE-H(St)H...Bd FE180 E30-E90 E 30 E 30 E 60 n x 2 x 0,8 JE-H(St)HRH...Bd FE180 E30-E90 E 60 E 60 E 30 n x 2 x 0,8 Kabelhersteller Telefon-r.: Kabeltype Kabelverlegeart Deckenmontage Kabelrinne HU 5050/ B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m Deckenmontage Kabelrinne HU 6040/ B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m Wandmontage Kabelrinne KTAS... B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m KABEWERK EUPE AG Eupen +32 (0) 87/597-0 ()HXH FE180 E30-E60 E 60 E 60 E 60 n x > 1,5 ()HXH FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x > 1,5 ()HXCH FE180 E30-E60 E 30 E 30 E 30 n x > 1,5 ()HXCH FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x > 1,5 JE-H(St)H...Bd FE180 E30 E 30 E 30 E 60 n x 2 x 0,8 JE-H(St)HRH...Bd FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x 2 x 0,8 Kabelhersteller Telefon-r.: Kabeltype Kabelverlegeart Deckenmontage Kabelrinne HU 5050/ B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m Deckenmontage Kabelrinne HU 6040/ B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m Wandmontage Kabelrinne KTAS... B < 400 qmax. < 20 /m < 1,50 m PRYSMIA KABE UD SYSTEME GMBH Schwerin 0385/ ()HXH FE180 E30-E60 E 60 E 60 E 60 n x > 1,5 ()HXH FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x > 1,5 ()HXCH FE180 E30-E60 E 60 E 60 E 60 n x > 1,5/1.5 ()HXCH FE180 E90 E 90 E 90 E 90 n x > 2,5/2,5 JE-H(St)H...Bd FE180 E30 E 30 E 30 E 30 n x 2 x 0,8 Weitere Verlegearten mit integriertem Funktionserhalt finden Sie in unserem Katalog KF.

5 KFO 1

6 FUKTIOSERHAT KFO 2

7 KFO 3

8 SYSTEM HÄGESTIE HU 5050/... Hängestiel U-Profil Modell-r. Gesamtlänge F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ F HU 5050/ EA Gesamtlänge = änge des U-Profils der Kopfplatte Um die Verformung des Hängestielprofils bei der Montage von Auslegern zu verhindern, ist aus statischen Gründen das Hängestiel-Distanzprofil mit Sechskantschraube zu berücksichtigen. Dreiseitige anglochanordnung 13x40 Profil U 5050 Modell-r. änge F U 5050/300 F 300 F U 5050/400 F 400 F U 5050/500 F 500 F U 5050/600 F 600 F U 5050/700 F 700 F U 5050/800 F 800 F U 5050/900 F 900 F U 5050/1000 F 1000 F U 5050/1100 F 1100 F U 5050/1200 F 1200 F U 5050/1500 F 1500 F U 5050/2000 F 2000 F U 5050/3000 F 3000 F U 5050/4500 F 4500 F U 5050/6000 F 6000 EA Dreiseitige anglochanordnung 13x x 2 m x 3 m x 6 m zur Herstellung von Hängestielen und Tragkonstruktionen mit Systembauteilen Hängestiel-Distanzprofil Modell-r. F HDS F 1 SKM 10x80 F, 2 UGM 10 EA Verwendbar für: Profil U 5050/... und Hängestiel HU 5050/... 7,5 50 Schraubkopfplatte Modell-r. Gesamtlänge F KU Kopfplattenstärke (t) zur Montage an waagerechten Decken 5 2 FM 10x25 F EA Gesamtlänge = änge des U-Profils der Kopfplatte Verwendbar für: U 5050/... Profil Dreiseitige anglochanordnung 12x40 im Verbindungsprofil KFO 4

9 Schraubkopfplatte horizontal, mit Verstellbereich von ± 30 Modell-r. Gesamtlänge F KUGH Kopfplattenstärke (t) zur Montage an schrägen Decken 6 2 SKM 10x80 F EA Gesamtlänge = änge der vertikalen Profile der Kopfplatte Verwendbar für: U 5050/... Profil Schraubkopfplatte vertikal, mit Verstellbereich von ± 30 Modell-r. Gesamtlänge F KUGV Kopfplattenstärke (t) 6 2 SKM 10x80 F EA zur Montage an schrägen Decken Gesamtlänge = änge der vertikalen Profile der Kopfplatte Verwendbar für: U 5050/... Hängestiel- und Wandausleger schwer Modell-r. Höhe H änge F KTAS F KTAS F KTAS F KTAS EA zur Hängestiel- und Wandmontage , , Erforderliches Befestigungszubehör für S und F bitte gesondert bestellen: für Kabelrinnen: FM 6x12 F für Kabelleitern: KTB 6 F Kabelrinne leicht gelocht, ohne Verbinder Modell-r. Höhe H Breite B S RC OV S RC OV S RC OV S RC OV F RC OVF F RC OVF F RC OVF F RC OVF EA Verbinder RVC 60/2 bitte gesondert bestellen. m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m mit versetzt angeordneter Seiten- und Bodenperforation für stufenlose Befestigung und Anbindung der Systembauteile. Verbinder für den zusätzlichen Bedarf Modell-r. Höhe H S RVC 60/ FM 6x12 F RVC 60/2 F 60 2 FM 6x12 F Bedarf: 2 Stück je Stoßstelle EA KFO 5

10 SYSTEM HÄGESTIE HU 5050/... Stoßstellenleiste Modell-r. Breite B S RSC ,5 4 FM 6x12 S RSC FM 6x12 S RSC FM 6x12 S RSC FM 6x12 F RSC 100 F 41,5 4 FM 6x12 F F RSC 200 F FM 6x12 F F RSC 300 F FM 6x12 F F RSC 400 F FM 6x12 F EA ,8 1 9,5 1 16,5 1 23, ,3 1 17,7 1 25,2 1 Flachrundkopfschraube ähnlich DI 603 mit verzahnter Flanschmutter V Modell-r. FM 6 X 12 Gewinde M6 änge 12 Festigkeitsklasse F FM 6 X 12 F M Steigetrasse/Kabelleiter Sprossenabstand 300 Modell-r. Höhe H Breite B änge S STF / S STF / S STF / F STF /6 F F STF /6 F F STF /6 F EA EA m Passende Bügelschellen (B...) finden Sie im KI-Katalog. 0,8 10 0, x 6 m x 6 m x 6 m x 6 m x 6 m x 6 m Für die Montage als Steigetrasse siehe Installationshinweise im KF-Katalog. Stoßstellenverbinder Modell-r. Höhe H F KVB 60/4 60 Bedarf: 2 Stück je Stoßstelle 4 FM 8x13 F EA Kabelleiterbefestigung S F Modell-r. KTB 6 KTB 6 F 1 FM 6x16 F 1 FM 6x16 F Bedarf: 2 Stück je Ausleger EA Klestück zur Befestigung der Kabelleitern auf Ausleger KFO 6

11 OTIZE KFO 7

12 FUKTIOSERHAT KFO 8

13 KFO 9

14 SYSTEM HÄGESTIE HU 6040/... Hängestiel U-Profil Modell-r. Gesamtlänge F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ F HU 6040/ EA Gesamtlänge = änge des U-Profils der Kopfplatte Dreiseitige anglochanordnung 13x40 Um die Verformung des Hängestielprofils bei der Montage von Auslegern zu verhindern, ist aus statischen Gründen das Hängestiel-Distanzprofil mit Sechskantschraube zu berücksichtigen. Profil U 6040 Modell-r. änge F U 6040/300 F 300 F U 6040/400 F 400 F U 6040/500 F 500 F U 6040/600 F 600 F U 6040/700 F 700 F U 6040/800 F 800 F U 6040/900 F 900 F U 6040/1000 F 1000 F U 6040/1100 F 1100 F U 6040/1200 F 1200 F U 6040/1500 F 1500 F U 6040/2000 F 2000 EA Dreiseitige anglochanordnung 13x x 2 m zur Herstellung von Hängestielen und Tragkonstruktionen mit Systembauteilen Hängestiel-Distanzprofil Modell-r. F HDS F 1 SKM 10x90 F, 2 UGM 10 EA Verwendbar für: Profil U 6040/... und Hängestiel HU 6040/... 8,5 50 Schraubkopfplatte Modell-r. Gesamtlänge F KU Kopfplattenstärke (t) zur Montage an waagerechten Decken 6 2 FM 10x25 F EA Gesamtlänge = änge des C-förmigen Verbindungsprofils der Kopfplatte KFO 10

15 Hängestiel- und Wandausleger schwer Modell-r. Höhe H änge F KTAS F KTAS F KTAS F KTAS EA zur Hängestiel- und Wandmontage , , Erforderliches Befestigungszubehör für S und F bitte gesondert bestellen: für Kabelrinnen: FM 6x12 F für Kabelleitern: KTB 6 F Kabelrinne leicht gelocht, ohne Verbinder Modell-r. Höhe H Breite B S RC OV S RC OV S RC OV S RC OV F RC OVF F RC OVF F RC OVF F RC OVF EA Verbinder RVC 60/2 bitte gesondert bestellen. m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m x 3 m mit versetzt angeordneter Seiten- und Bodenperforation für stufenlose Befestigung und Anbindung der Systembauteile. Verbinder für den zusätzlichen Bedarf Modell-r. Höhe H S RVC 60/ FM 6x12 F RVC 60/2 F 60 2 FM 6x12 F Bedarf: 2 Stück je Stoßstelle EA Stoßstellenleiste Modell-r. Breite B S RSC ,5 4 FM 6x12 S RSC FM 6x12 S RSC FM 6x12 S RSC FM 6x12 F RSC 100 F 41,5 4 FM 6x12 F F RSC 200 F FM 6x12 F F RSC 300 F FM 6x12 F F RSC 400 F FM 6x12 F EA ,8 1 9,5 1 16,5 1 23, ,3 1 17,7 1 25,2 1 Flachrundkopfschraube ähnlich DI 603 mit verzahnter Flanschmutter V Modell-r. FM 6 X 12 Gewinde M6 änge 12 Festigkeitsklasse F FM 6 X 12 F M EA ,8 10 0,8 50 KFO 11

16 SYSTEM HÄGESTIE HU 6040/... Steigetrasse/Kabelleiter Sprossenabstand 300 Modell-r. Höhe H Breite B änge S STF / S STF / S STF / F STF /6 F F STF /6 F F STF /6 F EA m Passende Bügelschellen (B...) finden Sie im KI-Katalog x 6 m x 6 m x 6 m x 6 m x 6 m x 6 m Für die Montage als Steigetrasse siehe Installationshinweise im KF-Katalog. Stoßstellenverbinder Modell-r. Höhe H F KVB 60/4 60 Bedarf: 2 Stück je Stoßstelle 4 FM 8x13 F EA Kabelleiterbefestigung S F Modell-r. KTB 6 KTB 6 F 1 FM 6x16 F 1 FM 6x16 F Bedarf: 2 Stück je Ausleger EA Klestück zur Befestigung der Kabelleitern auf Ausleger KFO 12

17 OTIZE KFO 13

18 FUKTIOSERHAT KFO 14

19

20 FUKTIOSERHAT KFO 16

21 KFO 17

22 IEDAX AGEMEIE VERKAUFS- UD IEFERBEDIGUGE I. AGEMEIE BESTIMMUGE 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und IEDAX geschlossenen Verträge über die ieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für IEDAX unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn IEDAX in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Verkäufe an Verbraucher finden nicht statt. 2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und IEDAX zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. 3. Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestiungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. II. PREISE UD ZAHUGSBEDIGUGE 1. Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versendungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Die Preise gelten bei Aufträgen bis 600,- Euro netto ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen über 600,- Euro netto zur geschlossenen Abnahme in einer Sendung liefern wir frei deutsche Bahnempfangsstation einschließlich Verpackung. Rollgelder am Empfangsort gehen zu asten des Auftraggebers. 3. Kleinstaufträge unter 100,- Euro netto werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto je Auftrag abgerechnet. Kleinstpackungen bzw. -gebinde sind auf den Bedarf abgestit und werden nur im kompl. Zustand abgegeben. Für Bestellungen, die von den Verpackungseinheiten abweichen, wird pro Anbruch (Packung oder Gebinde) ein Unkostenaufpreis von 5,- Euro netto erhoben. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 5. Bei ieferungen auf Baustellen treten wir in Frachtvorlage. Die vorgelegten Frachtkosten werden dem Kunden berechnet, wenn frachtfreie ieferung nicht gegeben ist. 6. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 45 Tagen netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei dieser Regelung ist unterstellt, dass unsere Rechnung nicht vor ieferung versendet wurde. Wurde die Rechnung im einzelnen Falle vor ieferung versandt, rechnen die Zahlungsziele ab ieferung. 7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkot, z. B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren ieferungen sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen ieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, an Stelle der Erfüllung Schadenersatz wegen ichterfüllung zu verlangen. 8. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. III. IEFER- UD EISTUGSZEIT 1. Die Einhaltung von Fristen für ieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der zu leistenden Mitwirkung durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn IEDAX die Verzögerung zu vertreten hat. 2. Kot IEDAX in ieferverzug, ist die Haftung wegen Verzugsschaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, es sei denn, der ieferverzug beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, wobei IEDAX derartiges Verhalten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. 3. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm aus dem ieferverzug Schaden entstanden ist, kann er für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung von je 3,0 %, insgesamt jedoch höchstens 15 % des ieferwertes verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genoen werden konnte 4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat agergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der ieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der achweis höherer oder niedrigerer agerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenoen. 5. Ist die ichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.b. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, z.b. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. IV. GEFAHRÜBERGAG, ETGEGEAHME, RÜCKAHME 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier ieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei ieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden ieferungen vom ieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei ieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kot, so geht die Gefahr auf den Besteller über. 3. Der Besteller darf die Entgegennahme von ieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 4. Warenrücksendungen müssen mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestit werden. Sonderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. V. EIGETUMSVORBEHAT 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige eben- und Sicherungsrechte aus dem Verkauf und - falls Miteigentum an der Vorbehaltsware besteht - zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns. 4. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen amen einzuziehen - so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkot und nicht in Vermögensverfall gerät. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkot. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 5. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, erfolgt jegliche Verarbeitung für uns. 6. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir neben der Rücknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials auch zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Besteller ist daraufhin zur Herausgabe verpflichtet. 7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

23 IEDAX AGEMEIE VERKAUFS- UD IEFERBEDIGUGE VI. MÄGEGEWÄHREISTUG 1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekoen ist. 2. Bei Vorliegen eines Mangels ist IEDAX zunächst Gelegenheit zur acherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die achbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere achbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schlägt die acherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer ebenfalls erst geltend machen, wenn die acherfüllung fehlgeschlagen ist, soweit es sich nicht um Schadensersatz gemäß Ziffer VIII. handelt. 3. Aufwendungen zum Zweck der acherfüllung werden von IEDAX nur getragen, soweit sie erforderlich sind und sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der ieferung nachträglich an einen anderen Ort als die iederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestiungsgemäßen Gebrauch. 4. Mängelansprüche bestehen nicht: Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenoen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5. Wir haften für Schäden an eben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, nach den gesetzlichen Bestiungen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestiungen. In diesem Fall ist aber die Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. 6. Wir haften für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 7. Rücriffsansprüche des Bestellers gegen den ieferer gemäß 478 BGB (Rücriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 8. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 r. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rücriffsanspruch) und 634a Abs. 1 r. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des ebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. VII. UMÖGICHKEIT, VERTRAGSAPASSUG 1. Soweit die ieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der ieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 15% des Wertes desjenigen Teils der ieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genoen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des ebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum achteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern höhere Gewalt im Sinne von Art. III r. 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der ieferung erheblich verändert oder auf den Betrieb der IEDAX erheblich einwirkt, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht IEDAX das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der ieferzeit vereinbart war. VIII. SOSTIGE SCHADESERSATZASPRÜCHE 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden. Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des ebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des ebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum achteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VIII r. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 4. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist des Art. VIII r. 2 gilt auch für Maßnahmen der Schadenabwehr, insbesondere Rückrufaktionen. IX. ERFÜUGSORT; GERICHTSSTAD; AZUWEDEDES RECHT 1. Erfüllungsort für ieferungen und Zahlungen ist inz. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen IEDAX und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) wird ebenfalls vom Erfüllungsort bestit. IEDAX ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftsitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des U-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Stand 04/2008 IEDAX GmbH & Co. KG Gesellschaft für Verlegungsmaterial. Postfach D inz/rhein. Tel: +49 (0) 2644/ Fax: +49 (0) 2644/

24 IADSVERTRETUGE Berlin Bernd Palwizat Am See 40 D Bad Saarow/ OT Petersdorf Tel:+49 (0) 33631/5756 Fax: +49 (0) 33631/5756 Hd:+49 (0) 172/ Dortmund / Unna Schwarz GmbH & Co. KG Alfred-obel-Straße 12 D Unna Tel:+49 (0) 2303/ Fax:+49 (0) 2303/ schwarz-unna@t-online.de Frankfurt/Main Reinhard Schaum, Elektrotechnische Vertretungen Rheinstraße 8 D Hüttenberg Tel: +49 (0) 6403/ Fax:+49 (0) 6403/ /21 / info@schaum.tobit.net Hannover Alfons Bremer Kirchstraße 15 D Hoya/Weser Tel:+49 (0) 4251/ Fax: +49 (0) 4251/ Hd: +49 (0) 175/ alfons.bremer@niedax.de eipzig Stefan Beierlein Schletterstr. 20 D eipzig Tel:+49 (0) 341/ Fax: +49 (0) 341/ Hd:+49 (0) 175/ stefan.beierlein@niedax.de München Jürgen Doerner, Industrievertretungen GmbH Bussardstraße 8 D Gräfelfing Tel:+49 (0) 89/ Fax: +49 (0) 89/ / info@doerner-muenchen.de Saarbrücken Alfons Schmidt GmbH Gewerbegebiet Heeresstraße D ebach Tel:+49 (0) 6881/93560 Fax:+49 (0) 6881/40 51 info@schmidt-lebach.de Ulm Klaus Greiner Alpenstraße 13 D Tannheim Tel:+49 (0) 8395/ Fax:+49 (0) 8395/ Hd:+49 (0) 177/ klaus.greiner@niedax.de Bielefeld Schwarz GmbH & Co. KG Striegauer Straße 15 D Bielefeld Tel:+49 (0) 521/ Fax:+49 (0) 521/ schwarz-gmbh-bielefeld@t-online.de Dresden Frank Albert Olbernhauer Straße 17 b D Dresden Tel:+49 (0) 351/ Fax: +49 (0) 351/ Hd:+49 (0) 172/ frank.albert@niedax.de Freiburg Fred Abel GmbH, Vertretungen der Elektroindustrie Im Ebnet 1 D Ehrenkirchen Tel:+49 (0) 7633/ Fax:+49 (0) 7633/ / info@fredabel.de Kassel Heinz Ringelberg OHG, Industrievertretungen Bunsenstraße 67 D Kassel Tel:+49 (0) 561/ Fax:+49 (0) 561/83631 ringelberg-ohg@t-online.de Magdeburg Günter Tetzel Klusda 29 a D Magdeburg Tel:+49 (0) 391/ Fax: +49 (0) 391/ Hd:+49 (0) 172/ guenter.tetzel@niedax.de ürnberg Jürgen Doerner, Handelsvertretungen GmbH Kafkastraße 5 D ürnberg - angwasser Tel:+49 (0) 911/ Fax:+49 (0) 911/ / info@doerner-nuernberg.de Siegen Klaus & Knuth Janson, Handelsvertretungen Glück-Auf-Weg 6 D Wenden - Gerlingen (Industriegebiet) Tel:+49 (0) 2762/ Fax:+49 (0) 2762/ janson.hv@t-online.de Zwickau Jürgen Doerner, Handelsvertretungen GmbH Bahnhofchaussee 1 D Zwickau/ OT Cainsdorf Tel:+49 (0) 375/ Fax:+49 (0) 375/ / zentrale@doerner-zwickau.de Bremen Frank Intemann Veerser Weg 25 a D Scheeßel Tel: +49 (0) 4263/4778 Hd:+49 (0) 172/ frank.intemann@niedax.de Essen Schardt OHG, Elektro-System-Technik Bunsenstraße 10 D Velbert Tel:+49 (0) 2051/ Fax:+49 (0) 2051/ / info@schardtohg.de Hamburg Hans J. Möller, Handelsvertretung Wendenstraße 195 a D Hamburg Tel:+49 (0) 40/ Fax:+49 (0) 40/ info@hjmoeller.de Köln Schundelmaier, Industrievertretungen Elektrotechnik Marktstraße 27 D Köln - Raderberg Tel: +49 (0) 221/ Fax:+49 (0) 221/ info@schundelmaier.de / Mannheim Ralph Knobloch, Vertretungen der Elektroindustrie Soldnerstraße 4 D Mannheim Tel:+49 (0) 621/ Fax:+49 (0) 621/ / knobloch@r-knobloch.de Rostock Thomas Weiemann Uferstraße 8 D Rostock Tel:+49 (0) 381/ Fax: +49 (0) 381/ Hd:+49 (0) 170/ thomas.weiemann@niedax.de Stuttgart unzio Ferreri Spittlerstraße 23 D Wimsheim Tel:+49 (0) 7044/ Fax: +49 (0) 7044/ Hd:+49 (0) 160/ nunzio.ferreri@niedax.de REGIOA- UD AUSIEFERUGSÄGER inz / Rhein IEDAX GmbH & Co. KG, Zentrale Asbacher Straße 141 D inz am Rhein Tel:+49 (0) 2644/ Fax: +49 (0) 2644/ / info@niedax.de Katharinen IEDAX GmbH & Co. KG, Zentrallager Industriestraße 44 D Katharinen / info@niedax.de Berlin IEDAX GmbH & Co. KG, Auslieferungslager Seestraße 17, Brandenburg Park D udwigsfelde - Genshagen Tel:+49 (0) 3378/862521/22 Fax: +49 (0) 3378/ / genshagen@niedax.de Kirchlinteln IEDAX GmbH & Co. KG, Zentrallager ord Stellmannskamp 7 D Kirchlinteln bei Verden/Aller Tel:+49 (0) 4236/1531/34 Fax:+49 (0) 4236/ / kirchlinteln@niedax.de Kirchheim IEDAX GmbH & Co. KG, Regionallager Südwest Stuttgarter Straße 128 D Kirchheim/Teck Tel:+49 (0) 7021/ Fax:+49 (0) 7021/ / kirchheim@niedax.de Raguhn IEDAX GmbH & Co. KG, Auslieferungslager Bahnhofstraße 4 D Raguhn bei Dessau Tel:+49 (0) 34906/21188 Fax:+49 (0) 34906/ / raguhn@niedax.de 0908

25 IEdAX gmbh & co. Kg Asbacher Straße 141 d inz/rhein Postfach 1286 d inz/rhein Tel: +49 (0) 2644/ Fax: +49 (0) 2644/ X

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Mehr

KABELSCHUTZROHRSYSTEM

KABELSCHUTZROHRSYSTEM KABELSCHUTZROHRSYSTEM 2012 PICTOGRAMME Stahl B V G Stahl, blank Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50 961, blaupassiviert Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50 961, dickschichtpassiviert S Stahl, bandverzinkt

Mehr

1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN

1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN 1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bösl & Partner Handelsgesellschaft mbh (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Gund Service + Commerce

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen den Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011)

Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011) Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Folie an Unternehmer ( AGB ) (Stand Februar 2011) 1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Folien und Leistungen, einschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, mithin für die gesamten Geschäftsbeziehungen

Mehr

Stand: 06/2016. I. Zahlung

Stand: 06/2016. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-

Mehr

Katalog Stifte und Nieten. Kapitel 10. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Katalog Stifte und Nieten. Kapitel 10. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax: Katalog 2015 Kapitel 10 Stifte und Nieten Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 10 Stifte und Nieten DIN Artikel Seite 1 / St Kegelstifte 106-107

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

1. Geltungsbereich. 2. Angebot. 3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 4. Selbstbelieferungsvorbehalt. 5. Zahlungsbedingungen. 6.

1. Geltungsbereich. 2. Angebot. 3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 4. Selbstbelieferungsvorbehalt. 5. Zahlungsbedingungen. 6. Stand: Dezember 2014 Seite 1 von 12 1. Geltungsbereich 2. Angebot 3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang 4. Selbstbelieferungsvorbehalt 5. Zahlungsbedingungen 6. Liefertermine 7. Eigentumsvorbehalt 8. Sachmängel

Mehr

3. Der Besteller ist an eine Bestellung auf die Dauer von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei uns gebunden.

3. Der Besteller ist an eine Bestellung auf die Dauer von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei uns gebunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen

Mehr

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5 NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich

Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich Allgemeine Verkaufsbedingungen ideapro gmbh Seite 1 von 5 ideapro gmbh Binnenhafenstraße 7 68159 Mannheim Tel. 0621-107563-00 Fax 0621-107563-10 www.ideapro.de info@ideapro.de Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mehr

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR ERZEUGNISSE UND LEISTUNGEN DER ELEKTROINDUSTRIE Unverbindliche Konditionenempfehlung des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI) e. V. - Stand: Januar

Mehr

AGB - Ei Electronics GmbH (Stand: ) 1

AGB - Ei Electronics GmbH (Stand: ) 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ei Electronics GmbH ( AGB ) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die AGB der Ei Electronics GmbH(im Folgenden: Lieferer ) gelten nur für Verträge zwischen dem Lieferer und

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR -

für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und andere Leistungen der Schuette.Ruhr GmbH - im Folgenden: SCHUETTE.RUHR - zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i. S. d. 14 BGB 1 Anwendungsbereich

Mehr

Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003

Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003 Paul Jores GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 0 Oktober 2003 1 Allgemeine Bedingungen: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH K. H. Dewert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH I. Geltung der Bedingungen 1. Wir schließen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen)

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Vertragspartner und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KWS Kölle GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KWS Kölle GmbH Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KWS Kölle GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Vereinbarungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge. Abweichende

Mehr

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HEINZ KETTLER GmbH & Co. KG, Ense-Parsit

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HEINZ KETTLER GmbH & Co. KG, Ense-Parsit Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma HEINZ KETTLER GmbH & Co. KG, 59463 Ense-Parsit 1. Allgemeines Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH 1. Allgemeines, Angebote Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ausschließlich auf Grundlage

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (1) Geltungsbereich, Vertragsschluss, Kollision (2) Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche die Verkäuferin

Mehr

Seite 1 von 5. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Seite 1 von 5. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen an Bauwerken oder für bestimmte Bauwerke gelten die Verdingungsordnung für die Bauleistungen Teil B (VOB/B), ergänzt

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen zwei Unternehmen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen zwei Unternehmen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen zwei Unternehmen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) 1. Allgemeines / Vertragsabschluß a) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem

Mehr

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen der WINDHOFF Bahn- und Anlagentechnik GmbH,

Allgemeine Verkaufsbedingungen der WINDHOFF Bahn- und Anlagentechnik GmbH, Allgemeine Verkaufsbedingungen der WINDHOFF Bahn- und Anlagentechnik GmbH, 1. Allgemeines und Integritätsklausel Stand: November 2016 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend Verkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen der Firma SCHAUF GmbH

Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen der Firma SCHAUF GmbH Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen der Firma SCHAUF GmbH 1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss 1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Montageleistungen mit Ausnahme von Software- Pflege

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei

Mehr

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie und Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt Stand: Juni 2005 I. Allgemeine Bestimmungen 1.Für die Rechtsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH 1. Anwendungsbereich mscom widerspricht der Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es gelten für alle Werkverträge - auch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der thinkarella ag, Galileo-Galilei-Str. 18, Mainz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der thinkarella ag, Galileo-Galilei-Str. 18, Mainz Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der thinkarella ag, Galileo-Galilei-Str. 18, 55129 Mainz Stand: 01.01.2013 1 Geltungsbereich (1) Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 01. Januar

Mehr

SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen

SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen I. Geltung dieser Bedingungen 1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des

Mehr

AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel

AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel 1 Allgemeines... 1 2 Vertragsschluss... 1 3 Auskünfte... 2 4 Sonstige Leistungen... 2 5 Preise und Zahlungsbedingungen... 2 6 Lieferung, Liefer-

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. der. Heinrich Müller GmbH

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. der. Heinrich Müller GmbH Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Heinrich Müller GmbH 1 Geltung der Bedingungen, Abweichende Vereinbarungen; Nebenabreden 1. Alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden kurz Waren ) der Heinrich

Mehr

INSTAL Engineering GmbH

INSTAL Engineering GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen INSTAL Engineering GmbH INSTAL Engineering GmbH 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der INSTAL Engineering

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Für die Ausführung aller uns erteilten Aufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen unserer

Mehr

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen

Mehr

WIR VERKAUFEN UND LIEFERN

WIR VERKAUFEN UND LIEFERN WIR VERKAUFEN UND LIEFERN ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes bestimmt

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

6. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen gültig ab 01.08.2010 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG (Stand 3/2011) 1. Allgemeines Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen insbesondere in Einkaufsbedingungen des

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichtraum GmbH. Für Verträge mit Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichtraum GmbH. Für Verträge mit Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichtraum GmbH Für Verträge mit Unternehmen 1. Gültigkeit der Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (1) Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines, Geltungsbereich Alle Lieferungen erfolgen nur zu nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-solution UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-solution UG (haftungsbeschränkt) elektrotechnische Komponenten und Baugruppen e-solution UG Leibnizstr.4 72202 Nagold customer Kontakt: e-solution UG (haftungsbeschränkt) Leibnizstr.4 72202 Nagold Telefon: 07452/882 432 Fax: 07452/882

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Stand: Januar 2015 Wichtig:!!!Ziffer 19 enthält eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten!!! 1. Geltungsbereich

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen interstil Diedrichsen GmbH & Co. KG Liebigstraße 1-3, D-33803 Steinhagen Amtsgericht Gütersloh HRA 4523 Ust-ID-Nr.:DE126951371 Persönlich haftende Gesellschafterin: interstil Diedrichsen Verwaltungs-GmbH

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) der SL3D Gesellschaft für 3D-Konstruktion & Reverse Engineering

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) der SL3D Gesellschaft für 3D-Konstruktion & Reverse Engineering Seite 1 von 8 Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) der SL3D Gesellschaft für 3D-Konstruktion & Reverse Engineering mbh 1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für die Erstellung von 3D Datensätzen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rudolf Schuy GmbH & Co. KG Rudolf-Schuy-Strasse 5 65549 Limburg Fassung für Unternehmer 1 Geltung der Bedingungen (1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen R I M A N N GmbH & Co. KG Pietätgrosshandel Turmstraße 135 36093 Künzell Tel.: 06 61 / 67 92 70 Fax: 06 61 / 6 79 27 21 kontakt@rimann-fulda.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Unsere

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma idumo Europe GbR, vertreten durch die Gesellschafter Matthias Schoy und Dieter Häuslmaier, Hohenzollernstraße 15, D-80801 München, E-Mail: info@idumo-europe.net,

Mehr

AGB Drucker Support Wohlgemuth

AGB Drucker Support Wohlgemuth AGB Drucker Support Wohlgemuth Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Steffi Wohlgemuth - Drucker Support Wohlgemuth 1. Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch

Mehr

AGB. Verkaufs- und Lieferbedingungen der EPOXONIC GmbH

AGB. Verkaufs- und Lieferbedingungen der EPOXONIC GmbH AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen der EPOXONIC GmbH 0. Allgemeineses 0.1 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen gelten die nachstehenden Bedingungen für unsere Angebote, Lieferungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Citron Gesellschaft für CAD und Industrieelektronik mbh, Augsburg nachfolgend Citron genannt I. Geltungsbereich 1. Für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich

Mehr

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen GoldmannLindenberger GmbH + Co.KG April 2011 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsvertretung Koppe 1. Geltung unserer AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsvertretung Koppe 1. Geltung unserer AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsvertretung Koppe 1. Geltung unserer AGB a) In den Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch

Mehr

Kaufvertrag. zwischen. und

Kaufvertrag. zwischen. und Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.

Mehr

Katalog Sicherungselemente aus Stahl. Kapitel 9. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Katalog Sicherungselemente aus Stahl. Kapitel 9. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax: Katalog 2015 Kapitel 9 Sicherungselemente aus Stahl Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 9 Sicherungselemente aus Stahl DIN Artikel Seite 127

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yin-Yang Asiatika 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Yin-Yang Asiatika, Klaus Dellefant, Schloßstraße 157, 82140 Olching

Mehr

Entwässerungssysteme aus Edelstahl

Entwässerungssysteme aus Edelstahl Entwässerungssysteme aus Edelstahl Entwässerungssysteme aus Edelstahl rostfrei Für die fachgerechte Bodenentwässerung in Nassräumen, Küchen und in der gesamten Lebensmittelindustrie bieten wir mit unseren

Mehr

I. Allgemeines 1. Allen Angaben und Vereinbarungen liegen ausschließlich folgende Bedingungen zu Grunde, abweichende Bedingungen des Kunden haben auch dann keine Wirksamkeit, wenn Ihnen im Einzelfall nicht

Mehr

Wir verkaufen und liefern, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, unter folgenden Bedingungen:

Wir verkaufen und liefern, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, unter folgenden Bedingungen: Verkaufs- und Lieferbedingungen Wir verkaufen und liefern, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, unter folgenden Bedingungen: I. Umfang und Lieferpflicht Für Bestellung und Umfang

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gewerbliche Kunden, wenn Sie eine Privatperson sind, dann bitten wir Sie, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse (Lieferungen) und Leistungen der SSB Duradrive GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern. Stand: Juli 2009

Mehr

3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht voraussehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Liefer

3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht voraussehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Liefer Ferd. Haecker KG August 2011 Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 BGB, nicht aber gegenüber Verbrauchern.

Mehr

(1) Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

(1) Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines und Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer ). Die

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WEINHAUS-MACHMER

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WEINHAUS-MACHMER ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WEINHAUS-MACHMER 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 1 Allgemeine Bedingungen 1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Wiederverkäufern oder gewerblichen Abnehmern (Besteller) im Sinne des 14

Mehr

Liefer- und Geschäftsbedingungen. der. PressFinish GmbH. 1 Allgemeines Geltungsbereich

Liefer- und Geschäftsbedingungen. der. PressFinish GmbH. 1 Allgemeines Geltungsbereich Liefer- und Geschäftsbedingungen der PressFinish GmbH 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Liefer- und Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der und Plattfuss

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden AEB der AZ Intec GmbH, Olbernhau, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir bestellen Lieferungen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Stand 03/2014)

Allgemeine Verkaufsbedingungen Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Stand 03/2014) Allgemeine Verkaufsbedingungen Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Stand 03/2014) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen und Leistungen der Hella Aglaia Mobile Vision GmbH (Hella Aglaia), erfolgen ausschließlich

Mehr

1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen:

1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge über bewegliche Sachen: Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma LDT Lager- und Dichtungstechnik, Konstruktions- und Vertriebsgesellschaft mbh für die Lieferung beweglicher Sachen 1. Geltungsbereich/Kauf- und Werklieferungsverträge

Mehr

D E R M A R M A T O G M B H

D E R M A R M A T O G M B H A L L G E M E I N E GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) F Ü R MARKETING- UND VERTRIEBSLEISTUNGEN D E R M A R M A T O G M B H 1. Allgemeines 1.1 Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop (B2C) Fa. KLEEN-TEX Industries in Europa GmbH Im Folgenden kurz KLEEN-TEX genannt Münchnerstraße 21, 6330 Kufstein Tel. 05372 / 61380, Fax 05372 / 61380-49

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Suhler Werkstätten ggmbh

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Suhler Werkstätten ggmbh Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Suhler Werkstätten ggmbh I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Vertragspartner und der Suhler Werkstätten

Mehr

3. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB.

3. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB. Allgemeine Verkaufsbedingungen der Nolte-Möbel GmbH + Co. KG 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende

Mehr