DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität

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1 MERKBLATT für die Durchführung von Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern in Afrika, Asien und Lateinamerika zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Antragsschluss: Förderzeitraum: Als Entwicklungsländer, die für dieses Programm in Frage kommen, gelten die Länder auf der beigefügten DAC-Liste der OECD

2 DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität, Merkblatt Welche Ziele hat das Maßnahmenpaket? Wer kann einen Antrag stellen? Zielgruppe Mit dem DAAD- Maßnahmenpaket zur Durchführung von Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität erhalten die deutschen Hochschulen Mittel, um den fachlichen wissenschaftlichen Austausch zum Thema Biodiversität unter den Alumni deutscher Hochschulen, sowie den Aufbau und die Vertiefung fachlicher Netzwerke in den Entwicklungsländern (s. DAC-Liste, Anlage 5) zu fördern; nachhaltige Effekte im Sinne einer strukturellen Verbesserung von Lehre, Forschung, Dienstleistung, Technologietransfer und Management zum Thema Biodiversität an Hochschulen in den Entwicklungsländern zu erreichen; die Entwicklungsländer beim Erhalt, der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der ausgewogenen sowie gerechten Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, zu unterstützen; autochthon vorhandenes Wissen zu Biodiversität in den Entwicklungsländern zu bewahren, anwendungsbezogen aufzubereiten und neue Erkenntnisse gemeinsam zu generieren; So leistet das DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität einen Beitrag zur Verbesserung des Managements und zum langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt in Entwicklungsländern. Für die Umsetzung der Ziele können verschiedene bewährte Programme des DAAD (s.u.) eingesetzt werden. Das Paket zur Biodiversität richtet sich vorzugsweise an forst-, agrar-, umwelt- und naturwissenschaftliche sowie biologische Fachbereiche deutscher Hochschulen, die Erfahrungen mit für Entwicklungsländer relevanten Problemstellungen im Rahmen der Biodiversität haben und die über dauerhafte Kontakte zu qualifizierten Partnern in den Entwicklungsländern verfügen bzw. diese aufbauen wollen. Antragsberechtigt sind in der Regel deutsche Hochschulen auf Institutsoder Fachbereichsebene und eingetragene Alumnivereine in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen. Unter der Federführung einer deutschen Hochschule können auch Konsortialanträge gestellt werden. Eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen muss mit dem Antrag eingereicht werden. Zielgruppe des DAAD-Pakets zur Biodiversität sind Wissenschaftler/-innen und Alumni deutscher Hochschulen sowie andere Teilnehmende aus dem Bereich Ressourcenschutz der Entwicklungsländer. Die in Deutschland durchgeführten Veranstaltungen sind offen für Teilnehmende aus Entwicklungsländern in Afrika, Asien und Lateinamerika (s. DAC-Liste). Bevorzugt zu berücksichtigen sind mögliche Teilnehmende aus den Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Umweltsektor oder aus deren Nachbarländern. 1

3 Merkblatt Qualitätsnetz Biodiversität Was kann gefördert werden? Auswahl Gefördert werden Maßnahmen, die zur Anbahnung und Stärkung internationaler wissenschaftlicher Hochschulpartnerschaften im Bereich der Biodiversität in Entwicklungsländern beitragen. Die Vorhaben sollen auf die Themen Management, Schutz und Erhalt der Biodiversität, Ökosystemare Dienstleistungen, Eco-Labelling, Natur- und Umweltbildung, Erfassung und Bewertung von Biodiversität, Inwertsetzung von Biodiversität und gerechter Vorteilsausgleich, Biologische Sicherheit, Wissenstransfer, sowie Umwelt- und Planungsrecht fokussieren. Die Entwicklung von Master- oder Doktorandenprogrammen, welche zum Management und Erhalt von Biodiversität in den Entwicklungsländern beitragen können, kann ebenfalls gefördert werden. Das Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität enthält 4 Module, die miteinander kombiniert werden können. Modul 1: Fact-Finding-Missions (Anbahnungsreisen für künftige Hochschulkooperationen) Modul 2: Fachbezogene Partnerschaft mit Hochschulen in Entwicklungsländern Modul 3: Alumni-Fortbildungsveranstaltungen im Entwicklungsland oder an deutschen Hochschulen Modul 4: Beraterprogramm (Beratung ausländischer Hochschulen durch deutsche Hochschullehrer oder Emeriti) Genauere Erläuterungen zu den Modulen 1 4 finden Sie in den Anlagen. Ein Maßnahmenpaket kann mit bis zu max ,- pro Jahr gefördert werden. Förderhöchstgrenzen für die einzelnen Module entnehmen Sie bitte den Anlagen. Die Förderdauer beträgt max. vier Kalenderjahre. Die Entscheidung über die Anträge trifft eine vom Vorstand des DAAD berufene Auswahlkommission aus Fachwissenschaftler(n)/-innen mit besonderen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Folgende inhaltliche Kriterien werden bei der Beurteilung besonders beachtet: die akademische Qualität des Vorhabens, wobei die fachliche Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Management im Vordergrund steht; die entwicklungspolitische Relevanz des Vorhabens; die erfolgreiche systematische Vernetzung mit weiteren Hochschulen oder anderen Stakeholdern in den Entwicklungsländern; das Potential des Vorhabens, einen Beitrag zu einer nachhaltigen strukturellen Verbesserung im Bereich Biodiversität in den Partnerländern bzw. zum Institutionenaufbau im Partnerland zu leisten; Besonders förderungswürdig sind einander ergänzende Vorhaben, die zu einer dauerhaften institutionellen Verbindung führen, z. B. die Einrichtung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen, die abschnittsweise an den Partnerhochschulen durchgeführt werden, oder die gemeinsame Entwicklung neuer Formen des Lehrens und Lernens; eine mögliche Förderung muss durch Eigenleistungen der deutschen Hochschule, weitere Landes- und Drittmittel sowie finanzielle oder geldwerte Leistungen der Partnerhochschule im Entwicklungsland flankiert werden; angemessene Kostenplanung; die Bedeutung der Partnerhochschulen in ihrer Region; die Ausgewogenheit des Nutzens der Kooperationsmaßnahmen für die beteiligten Hochschulen. 2

4 Merkblatt Qualitätsnetz Biodiversität Antragstellung Von der Antragstellenden Hochschule ist ein(e) verantwortliche(r) Hochschullehrer(in) als Ansprechpartner(in) im Entwicklungsland zu benennen. Der/ Die Verantwortliche an der deutschen Hochschule ist für den DAAD die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Er/sie ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich. Bitte beachten Sie bei der Gestaltung der Anträge unbedingt die Hinweise zur Antragstellung in den Erläuterungen zum jeweiligen Modul. Die Förderung des Vorhabens kann ab Januar 2011 beginnen und erfolgt über Zuwendungsverträge mit der deutschen Hochschule bzw. dem Alumniverein. Der DAAD empfiehlt allen Antragstellern, eine zentrale Stelle der Hochschule (z. B. das Akademische Auslandsamt) mit der Bearbeitung der Anträge und der Abrechnung der Mittel zu beauftragen oder beratend hinzuzuziehen. Anträge können für die Module 1-3 ab sofort online unter gestellt werden. Bitte wählen Sie das Förderprogramm entsprechend aus: Modul 1 = Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität_Fact Finding Missions ab 2011; Modul 2 = Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität_ Hochschulpartnerschaften ab 2011; Modul 3 = Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität_Alumni ab 2011; Für das Modul 4 ist nur eine schriftliche Antragstellung möglich. Die Informationen zum Biodiversitäts-Maßnahmenpaket (Module, Antragstellung, Förderleistungen u.a.) finden Sie auch im Internet unter: Antragsfrist für die Module 2 und 3. Für die Module 1 und 4 gibt es keine Antragsfrist, Anträge können laufend gestellt werden. Kontakt und Beratung Anlagen zur Ausschreibung Für die Beratung zur Antragstellung steht Ihnen Frau Sina Bremer (Tel.: 0228/ ) gerne zur Verfügung ( bremer@daad.de) Anlage 1 Erläuterungen zu Modul 1: Fact-Finding-Missions Anlage 2 Erläuterungen zu Modul 2: Hochschulpartnerschaften Anlage 3 Erläuterungen zu Modul 3: Alumni-Fortbildungsveranstaltungen Anlage 4 Erläuterungen zu Modul 4: Beraterprogramm Anlage 5 DAC-Liste 3

5 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 1 Erläuterungen zum Modul 1: Fact-Finding-Missions Der DAAD möchte die Zusammenarbeit deutscher Hochschulen mit Entwicklungsländern mit dem Ziel einer längerfristig angelegten und vertraglich gebundenen Zusammenarbeit auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene fördern. Es werden Anbahnungsreisen von Fachdelegationen deutscher Hochschullehrer/- innen zur Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern gefördert. Durch Besuche an mehreren Hochschulen, ggf. auch Ministerien und anderen Institutionen, soll der Bedarf der Partnerinstitutionen ermittelt werden. Die Maßnahme dient der Vorbereitung von längerfristig angelegten Kooperationen, die nach einer erfolgreichen Anschubphase geeignet sind, in das Programm Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern aufgenommen zu werden. In besonders begründeten Einzelfällen können auch Reisen ausländischer Fachdelegationen nach Deutschland bezuschusst werden. Nicht gefördert werden können: Einzelreisen Anträge, die ausschließlich auf Forschungsförderung abzielen, Vorhaben, die bereits von anderen Einrichtungen gefördert werden, Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug und Exkursionen. Zuwendungsfähige Ausgaben Die Höchstsumme für ein Projekt beträgt maximal ,- pro Jahr. Zuwendungsfähige Ausgaben für deutsche Teilnehmende: Bezuschussung der internationalen Beförderungskosten von Hochschulort zu Hochschulort (inklusive Steuern und Sicherheitsgebühren), Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder gemäß Bundesreisekostengesetz in Verbindung mit der Auslandsreisekostenverordnung (gegen Nachweis), Visagebühren und Impfkosten. In Ausnahmefällen sind für ausländische Teilnehmende aus besonders finanzschwachen Partnerhochschulen in Entwicklungsländern zuwendungsfähig: Beförderungskosten nach Deutschland bis maximal 2.000,- pro Person, Tagessätze bis zu maximal 95,- pro Person/Tag. Aus diesen Regelsätzen ist auch die Krankenversicherung zu begleichen, falls im Heimatland keine ausreichende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden kann. Vorausgesetzt wird in der Regel ein Eigenanteil der Partnerhochschule von 50% der Gesamtkosten. Sollte dieser von finanzschwachen Hochschulen bzw. LLDC Delegationen nicht aufgebracht werden können, so ist dies gesondert zu begründen. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Kosten für Stammpersonal, Infrastruktur, Dolmetscher, Saalmieten, Bewirtungen, Gastgeschenke, Porto und Telefon/Internet, Großrechnerbenutzung, Begleitungen, Teilnahmegebühren für Messen, Seminare, Tagungen. Modul1: Fact-Finding-Missions 1

6 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 1 Hinweise zur Antragstellung Zur Bewerbung reichen Sie bitte einen vollständigen Online-Antrag über das DAAD-Portal ein: Förderprogramm: Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität_ Fact Finding Missions ab 2011 Es existiert keine Antragsfrist. Der Antrag umfasst folgende Unterlagen: 1. klare inhaltliche Vorhabensbeschreibung; 2. detailliertes Besuchsprogramm mit Angabe der Gesprächspartner, -themen und ziele; 3. Formular Finanzierungsplan (DAAD-Portal). Es wird von den Antragstellenden Hochschulen erwartet, dass sie einen Eigenbeitrag einbringt, der im Finanzierungsplan anzuzeigen ist. Eigenleistungen, sofern sie zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören, sind im Finanzierungsplan - ebenso wie die beantragten DAAD-Mittel nach den vorgegebenen Ausgabearten aufzulisten. Handelt es sich bei den Eigenleistungen hingegen um nicht zuwendungsfähige Ausgaben wie Stammpersonal und Infrastruktur auf Seiten der deutschen und der Partnerhochschule/n, so sind diese im gesonderten Teil des Finanzierungsplans geschätzt anzuzeigen; 4. Antragsbefürwortung durch die deutsche Hochschule (Formular s. e.html). Der DAAD bittet um Benennung eines/ einer verantwortlichen Hochschullehrers/ -lehrerin als Projektverantwortlichen. Für den DAAD ist der/ die Projektverantwortliche die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht und ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, Konsortialanträge unter der Federführung einer deutschen Hochschule zu stellen. Modul1: Fact-Finding-Missions 2

7 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 Erläuterungen zum Modul 2: Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern Im Mittelpunkt des Moduls steht die Strukturbildung an der Partnerhochschule. Hierunter versteht der DAAD sowohl die curriculare Weiterentwicklung und die Einrichtung internationaler Studiengänge, als auch die Entwicklung und Verbesserung von Dienstleistung, Forschungstransfer und wissenschaftlichem Dialog an der Hochschule im Entwicklungsland. Darunter sind folgende Punkte zu subsumieren: die Schaffung von Netzwerken zwischen deutschen Hochschulen und ihren Partnereinrichtungen; sowie die Förderung der Süd-Süd-Vernetzung; die (weitere) Qualifizierung der Hochschulen in Entwicklungsländern in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Hochschulmanagement, sofern diese der Verbesserung der Lehrsituation dient; die Verstetigung von Partnerschaften (ermöglicht durch mehrjährige Bewilligungszeiträume), die eine längerfristig angelegte institutionelle Bindung erlaubt; die Gewinnung von Partner/-innen, die als Multiplikatoren/-innen in ihrem Heimatland gezielt für den wissenschaftlichen Dialog und Forschungstransfer wirken; die stärkere Sensibilisierung der deutschen Hochschulen und ihrer Angehörigen für entwicklungspolitische Probleme und die Förderung ihrer Bereitschaft zu partnerschaftlichem Engagement. Hierbei sollen die Kenntnisse über die Bedürfnisse und die Besonderheiten in Entwicklungsländern vermehrt werden; durch die Weitergabe dieser Erfahrungen an die Studierenden kann die aktuelle und künftige Expertenbasis verbreitert werden. Höchstfördersumme: ,- pro Jahr Bei mehreren Partnerhochschulen in verschiedenen Entwicklungsländern kann die Förderung um bis zu pro Jahr erhöht werden, um den Süd-Süd-Austausch zu fördern. Die Förderentscheidung wird von einer Kommission unabhängiger Fachgutachter im Herbst 2010 getroffen. Zuwendungsverträge werden Ende des Jahres ausgestellt. Zuwendungsfähige Ausgaben I. Kosten, die vom DAAD übernommen werden können Grundsätzlich trägt die entsendende Seite die Beförderungskosten (Fahrt- und Flugkosten) bis zur Gasthochschule, die empfangende die Aufenthaltskosten und die evtl. im Rahmen der Kooperation erforderlichen Beförderungskosten im Gastland. Es ist möglich und erwünscht, die DAAD-Sätze zu unterschreiten, um möglichst viele Maßnahmen durchführen zu können. Modul 2: Hochschulpartnerschaft 1

8 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 1. Beförderungsausgaben (Fahrt- und Flugkosten): preiswerteste Verbindung von Hochschulort zu Hochschulort für deutsche Partner (inklusive Steuern, Sicherheitsgebühren). Im Falle von besonders finanzschwachen Partnerhochschulen, die die Beförderungskosten ihrer Mitarbeiter bzw. Studierenden nicht zu tragen imstande sind, kann der DAAD unter Berücksichtigung der Höchstsätze der Förderung einen Zuschuss zu den Beförderungskosten gewähren (s. II.1). Gleichwohl sind Eigenleistungen der Partner anzustreben. 2. Aufenthaltsausgaben: Tage- und Übernachtungsgelder für ausländische Partner (inkl. Krankenversicherung), - daraus sind auch alle weiteren lokalen Beförderungskosten für ausländische Partner/- innen, zu begleichen sofern diese nicht durch den Gastgeber getragen werden bis zu den unter II. genannten Höchstsätzen. Die Aufenthalte ausländischer Teilnehmer/-innen sollten unter Nutzung aller hochschuleigenen, aber auch der privaten Möglichkeiten der Unterbringung gestaltet werden. Die Förderungsdauer für die Aufenthalte der ausländischen Teilnehmer/-innen in Deutschland ist begrenzt (Studierende, Graduierte, Post-Docs 5 Monate, Übrige 1 Monat), die Mittel für längerfristige Aufenthalte sind von beiden Partnern/-innen zu erbringen. Für deutsche Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren (d.h., die keine Forschungsarbeit durchführen) ist die Höchstförderungsdauer auf 5 Monate beschränkt. Für die übrigen deutschen Teilnehmer/-innen gilt eine Höchstaufenthaltsdauer im Ausland von 1 Monat. (finanzielle Höchstgrenzen gem. Nr. III) Für besondere Veranstaltungen wie Workshops o.ä. ist die Einladung dritter Ressourcepersonen möglich, hier kann ggf. ein Zuschuss zu den Beförderungs- und den Aufenthaltskosten erfolgen. 3. Sachmittel: Für die Ausrichtung von Workshops oder Seminaren sowie als Unterrichtsmaterial bei den ausländischen Partnerhochschulen sind Ausgaben für Lehr- und Lernmaterialien (Lehrund Fachbücher u. medien; Druck- und Vervielfältigung etc.) sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinten, Folien, Disketten, CDs,) bis zu 2.500,-- pro Förderungsjahr zuwendungsfähig. Zur besseren Ausstattung der ausländischen Partnerhochschulen können für Kleingeräte einmalig bis zu 3.500,- für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass Folgekosten solcher Ausstattungen nachweislich getragen werden können. 4. Personalmittel: An der ausländischen Partnerhochschule können befristete studentische und wissenschaftliche ausländische Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz (z.b. für die Anfertigung der o.g. Medien und die Vorbereitung von Veranstaltungen sowie für Tutorien) finanziert werden. Der ausländische Partner ist über diese Möglichkeit, für die Mitarbeit am Partnerschaftsvorhaben Personalkosten einsetzen zu können, zu informieren. Die Höhe dieser Ausgaben sollte sich an der durchschnittlichen Vergütung entsprechender Kräfte an der Partnerhochschule orientieren. An der deutschen Partnerhochschule können befristete studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für den projektbezogenen Einsatz an der deutschen Partnerhochschule (z.b. für die Anfertigung der o.g. Medien und die Vorbereitung von Veranstaltungen sowie für Tutorien und administrative Tätigkeiten) finanziert werden. Kosten für den Einsatz von Projekt-Koordinatoren (in der Regel an den Partnerhochschulen vor Ort). Kosten für Übersetzung von Unterrichts- bzw. projektbezogenen Materialien können hier auch geltend gemacht werden. Modul 2: Hochschulpartnerschaft 2

9 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 5. Sonstige Nebenkosten: Visa-Gebühren, Impfungen für deutsche Partner; Für die Durchführung größerer Veranstaltungen, wie Workshops, Konferenzen o. ä., kann eine Aufwandspauschale von bis zu 1.500,- pro Förderungsjahr gewährt werden; Kosten für Exkursionen im Rahmen des Projektes für bis zu max ,- pro Förderungsjahr; Gebühren für den Geldtransfer (z.b. Überweisungsgebühren) ins Ausland in Höhe von max. 250,- pro Förderungsjahr; Zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Vorhabens können im letzten Förderungsjahr bis zu 2.500,- zusätzlich für Anbahnungsreisen gewährt werden, die die Finanzierung für die möglicherweise notwendige Fortführung des Vorhabens mit anderen internationalen Finanzquellen ermöglichen sollen. II. Höchstsätze für ausländische Teilnehmer und Teilnehmerinnen 1. Beförderungskosten: Mit besonderer Begründung können Beförderungskosten nach Deutschland für Teilnehmer aus besonders finanzschwachen Partnerhochschulen in Entwicklungsländern bis maximal 2.000,-- übernommen werden. Für Teilnehmer am Süd-Süd-Austausch können Beförderungskosten bis zu 1.500,- pro Teilnehmer übernommen werden. 2. Aufenthaltskosten: Monatlich Tagessätze bei Personengruppe Kurzaufenthalten (bis einschl. 21 Tage)... nach Deutschland Studierende (bis max. 5 Monate) 750,- 35,- Graduierte, Post-Docs (bis max ,- 70,- Monate) Professoren (Full Professor, Reader, Senior Lecturer) sowie Wissenschaftler, 1.990,- 95,- Dozenten, Assistenten sowie leitende Verwaltungsbeamte (Junior Lecturer, Lecturer) (bis max. 1 Monate)... in ein anderes Entwicklungsland (Süd-Süd-Austausch) Studierende im Süd-Süd-Austausch (bis 400,- 30,- max. 5 Monate) Graduierte, Post-Docs im Rahmen des Süd-Süd-Austauschs (bis max. 5 Monate) 500,- 40,- Im begründeten Ausnahmefall: Wissenschaftler und Professoren im im Rahmen des Süd-Süd-Austauschs (bis max. 1 Monate) 700,- 60,- Modul 2: Hochschulpartnerschaft 3

10 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 Aus diesen Richtsätzen ist auch der Beitrag zur Krankenversicherung zu begleichen: Die ausländischen Gäste sollten dringend auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hingewiesen werden. Kann eine Auslandskrankenversicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden, sollte dafür Sorge getragen werden, dass sich die ausländischen Teilnehmer unmittelbar bei ihrem Eintreffen in Deutschland versichern. III. Höchstsätze für deutsche Teilnehmer/innen (in ) 1. Aufenthaltskosten: dt. Studierende ins Partnerland (bis max. 5 Monate) monatlich 400,- Euro; In Einzelfällen und bei Fehlen von Eigenmitteln der ausländischen Partnerhochschule kann Graduierten sowie Wissenschaftlern und Professoren mit besonderer Begründung und nach Absprache mit dem DAAD ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Höhe von bis zu 50,- Euro pro Tag für maximal einen Monat geleistet werden. 2. Beförderungskosten: Preiswerteste Verbindung von Hochschulort zu Hochschulort (inklusive Steuern, Sicherheitsgebühren) IV. Kosten, die nicht vom DAAD übernommen werden können Kosten für Stammpersonal, Infrastruktur, Dolmetscher, Bewirtungen, Dekorationen, Gastgeschenke, Porto und Telefon, Großrechnerbenutzung, Begleitungen, Teilnahmegebühren für Messen, Seminare, Tagungen. Modul 2: Hochschulpartnerschaft 4

11 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 Hinweise zur Antragstellung Zur Bewerbung reichen Sie bitte einen vollständigen Online-Antrag über das DAAD-Portal bis zum 15. Juli 2010 ein: Förderprogramm: Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität_ Hochschulpartnerschaften ab 2011 Zusätzlich zu den dort auszufüllenden Formblättern fügen Sie bitte folgende Antragsunterlagen online als Anlage bei: 1. Klare inhaltliche Vorhabensbeschreibung Wir möchten Sie bitten, das fachbezogene Kooperationsvorhaben in einem konkreten maximal vierjährigen Projekt festzulegen, das von den beteiligten Instituten oder Fachbereichen unterzeichnet worden ist und somit als fachlicher Teil des Förderantrags gilt. Die Darstellung sollte in ein Oberziel, die angestrebten Einzelergebnisse und die dazu notwendigen Maßnahmen pro Förderungsjahr gegliedert sein und einen detaillierten Projektplan enthalten. Die Hochschulen in den Ländern der Entwicklungszusammenarbeit sind an der Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs sowie an der Programmplanung und Programmgestaltung zu beteiligen. Die am Vorhaben beteiligten Hochschulen sollen einen finanziellen Eigenbeitrag (Partnerschaftsleistungen) leisten. Bitte achten Sie darauf, dass das Vorhaben nachvollziehbar dargestellt wird. Neben der zeitlichen Abfolge und Dauer der geplanten Maßnahmen sollten die an der Zusammenarbeit beteiligten deutschen und - soweit möglich - die ausländischen Wissenschaftler (mindestens ein Ansprechpartner der Partnerhochschule) angeführt werden. Bitte stellen Sie außerdem dar, wie die Nachwuchsförderung (inkl. Studierendenaustausch) einbezogen werden soll. Die Ziele sollen möglichst so konkret erläutert werden, dass sowohl in den jährlichen Sachberichten als auch im Abschlussbericht deutlich wird, ob und inwieweit die Ergebnisse erreicht wurden. Ebenfalls bitten wir um Aussagen zur entwicklungspolitischen Relevanz des Vorhabens. Diese Vorhabensbeschreibung (maximal 10 Seiten inklusive Anlagen) wird vom/von der Partnerschaftsbeauftragten und vom/von der ausländischen Ansprechpartner/-in als Zeichen der Vereinbarung über das Projekt unterschrieben. 2. Tabellarische Projektplanungsübersicht mit Zielen, Maßnahmen und Beteiligten (Vorlage: 3. Die einzureichenden Unterlagen sollten stets auch eine Publikationsliste, einen Lebenslauf des Antragstellers und das Profil der ausländischen Hochschule beinhalten; 4. kurze Beschreibung des bisherigen Verlaufs der Partnerschaft; 5. Kopie des Partnerschaftsabkommens zwischen den beteiligten Hochschulen mit Unterschrift der jeweiligen Hochschulleitung (kann nachgereicht werden); 6. Bescheinigung der deutschen Hochschulleitung über Kenntnisnahme Ihres Antrags ( Modul 2: Hochschulpartnerschaft 5

12 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans Hier einige Angaben zu den Bestandteilen des Online-Formulars für den Finanzierungsplan. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt die detaillierten Ausfüllhilfen des Formulars. 1. Seite: Allgemeine Angaben, Gesamt-Einnahmen Tabelle A: Allgemeine Angaben, diese Felder füllen sich automatisch durch Ihre Eintragungen im Antragsformular Tabelle B: Gesamt-Einnahmen Hier sind alle Einnahmen anzugeben, die voraussichtlich in das Projekt einfließen werden. (Alle Einnahmen sind später auch im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Für die belegbaren Einnahmen sind auch entsprechende Nachweise an Ihrer Hochschule aufzubewahren.) Bitte tragen Sie hier auch die pro Jahr beim DAAD beantragte Zuwendung ein. Eigenleistungen der deutschen und ausländischen Hochschule in Form von vorhandenem Personal und Infrastruktur (Benutzung von Büros, Laboren, Mieten, etc.) sind als nicht belegbare Einnahmen auszuweisen. Hier können auf realistischer Grundlage geschätzte Zahlen angegeben werden, die jedoch nicht einzeln nachzuweisen (also nicht zu belegen) sind. 2. Seite: Tabelle C: Gesamt-Ausgaben Für jede dieser Kostenpositionen gibt es zusätzlich ein eigenes Tabellenblatt, das auszufüllen ist. Durch die Eintragungen in diese Einzeltabellen füllt sich die Tabelle C automatisch aus. Bitte beachten Sie unbedingt, dass in den Einzeltabellen die Gesamt-Ausgaben angegeben werden müssen, nicht nur die Ausgaben, die durch DAAD-Mittel finanziert werden sollen! Hier ist nur erforderlich, die je Kostenposition beantragten DAAD-Mittel sowie die geschätzten Ausgaben der deutschen und der ausländischen Partnerhochschule/n pro Jahr einzutragen. (Alle Ausgaben sind später auch im Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Für die belegbaren Ausgaben sind auch entsprechende Nachweise an Ihrer Hochschule aufzubewahren.) 3. Seite : 1.1 wissenschaftliche Hilfskräfte (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Hier genügen kurze, aber präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Einsatzes und der Berechnungsgrundlage, also z. B. Stundenvergütung, Tagessätze. Bitte beachten Sie, dass die beim DAAD beantragten Personalmittel insgesamt nicht mehr als 20 % der pro Jahr beim DAAD beantragten Gesamtmittel betragen sollten! (Kosten für wiss. Hilfskräfte, die einen Honorarvertrag haben, bitte bei Sachmitteln unter 2. Honorare eintragen) 4. Seite: 1.2 studentische Hilfskräfte (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Auch hier genügen kurze, aber präzise Angaben, zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Einsatzes und der Berechnungsgrundlage, also z. B. Stundenvergütung, Tagessätze. Bitte beachten Sie, dass die beim DAAD beantragten Personalmittel insgesamt nicht mehr als 20 % der pro Jahr beim DAAD beantragten Gesamtmittel betragen sollten! Modul 2: Hochschulpartnerschaft 6

13 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 2 5. Seite: 2.1 Sachmittel / Honorare (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Kosten für Hilfskräfte, die einen Honorarvertrag haben, bitte bei Sachmitteln unter 2.1 Honorare Eintragen Hier können ausschließlich Kosten für Hilfskräfte, mit denen ein Honorarvertrag geschlossen wurde, geltend gemacht werden. Zu diesen Hilfskraftmitteln bitte auch kurze, aber präzise Angaben zur Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit. Andere Honorarleistungen (z. B. für Referenten) können hier nicht abgerechnet werden! 6. Seite: 2.2 Sachmittel/Ausland (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Für die Ausrichtung von Workshops oder Seminaren sowie als Unterrichtsmaterial bei den ausländischen Partnerhochschulen sind Ausgaben für Lehr- und Lernmaterialien (Lehr- und Fachbücher u. medien; Druck- und Vervielfältigung etc.) sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tinten, Folien, Disketten, CDs,) bis zu 2.500,-- pro Förderungsjahr zuwendungsfähig. Zur besseren Ausstattung der Partnerhochschulen können für Kleingeräte einmalig bis zu 3.500,- für den gesamten Förderungszeitraum des Partnerschaftsvorhabens geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass Folgekosten solcher Einrichtungen nachweislich getragen werden können. 7. Seite: 2.3 Sachmittel- Sonstiges (hier stehen 44 Zeilen zur Verfügung) Hier können die Ausgaben für folgende Nebenkosten geltend gemacht werden: Visa-Gebühren, Impfungen für deutsche Partner Für die Durchführung größerer Veranstaltungen, wie Workshops, Konferenzen o.ä., kann eine Aufwandspauschale von bis zu 1.500,- pro Förderungsjahr gewährt werden. Kosten für Exkursionen im Rahmen des Projektes für bis zu max. Euro 5.000,- pro Förderungsjahr Gebühren für den Geldtransfer (z.b. Überweisungsgebühren) ins Ausland in Höhe von max. Euro 250,- pro Förderungsjahr Zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Vorhabens können im letzten Förderungsjahr bis zu 2.500,- zusätzlich für Anbahnungsreisen gewährt werden, die die Finanzierung für die möglicherweise notwendige Fortführung des Vorhabens mit anderen internationalen Finanzquellen ermöglichen sollen. 8. Seite: 3.1 Geförderte Personen Beförderung (hier stehen 70 Zeilen zur Verfügung) Hier werden alle Angaben zu den reinen Reisekosten von im Projekt geförderten Personen erbeten, also Reisekosten von Partnerhochschule zu Partnerhochschule 9. Seite: 3.2 Geförderte Personen Aufenthalt (hier stehen 70 Zeilen zur Verfügung) Hier werden alle Angaben zu den reinen Aufenthaltskosten von im Projekt geförderten Personen erbeten (z.b. ausländischer Student an der deutschen Partnerhochschule) Modul 2: Hochschulpartnerschaft 7

14 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 3 Erläuterungen zum Modul 3: Alumni-Fortbildungsveranstaltungen an Hochschulen im Entwicklungsland oder an deutschen Hochschulen Die Fortbildungsveranstaltungen dienen in erster Linie der fachbezogenen oder beruflichen Fortbildung der Alumni deutscher Hochschulen aus und in Entwicklungsländern, bzw. der Studierenden zu entwicklungsländerspezifischen Themen. Die Veranstaltungen sollen i.d.r. in einem Entwicklungsland stattfinden. Zu diesem Zweck können Dozenten/-innen aus Deutschland oder aus Entwicklungsländern (insbesondere Alumni) eingesetzt werden. Die Wissensvermittlung sollte partizipativ erfolgen und unter aktiver Einbeziehung regionaler Fallstudien und Erfahrungen der Teilnehmenden. Bei diesen Veranstaltungen ist sicher zu stellen, dass das fachliche Angebot dem Bedarf der Alumni gerecht wird und aktuelle Themen aus dem Bereich Erhalt und Management von Biodiversität aufgreift. Gleichzeitig sollen die Fortbildungsveranstaltungen breiten Raum für weiterführende Vorhaben der Hochschul- und Wissenschaftskooperation bieten und Kontakte zu weiteren Interessensgruppen der Entwicklungszusammenarbeit und/ oder der Wirtschaft anbahnen und/ oder vertiefen. Veranstaltungen in Deutschland können aber auch als Alumni- bzw. Nachbetreuungsmaßnahmen für die in ihr Heimatland zurückgekehrten Wissenschaftler/-innen genutzt werden. Dadurch soll die Anbindung an Deutschland gestärkt und damit weiteres Alumni- Potenzial erschlossen werden. Antragstellende Hochschulen sollten bereits aktiv Alumniarbeit betreiben und dies mit einem hochschulinternen Alumnikonzept dokumentieren, ebenso mit Aussagen über den Bestand an Alumnidaten. Fachliche Alumninetzwerke und Alumnivereine sollten auf eine angemessene Zahl von Personen zugreifen können und die Zusammenarbeit mittelfristig anlegen. Förderlich für eine Antragsbewilligung ist ein Eigenbetrag der Antragsteller. Veranstaltungsdauer min. 3 max. 10 Tage Fördervolumen max ,- Zahl der Teilnehmenden min. 15 Zielgruppe der Maßnahmen im Alumni-Programm sind Bildungsausländer/-innen, die als Studierende, Graduierte, Wissenschaftler(innen) oder Lehrbeauftragte an einer deutschen Hochschule einen Studienabschluss erworben oder mindestens drei Monate an der Hochschule studiert, geforscht oder gearbeitet haben und die inzwischen wieder im Ausland tätig sind. Die Alumni müssen aus einem DAC-Land kommen. Die Zusammenarbeit mit Alumni aus Entwicklungsländern soll insbesondere Aktivitäten umfassen, die der Erreichung der Millenium Development Goals dienen. Antragsberechtigt sind: deutsche Hochschulen (Akademische Auslandsämter bzw. die von der Hochschule beauftragte Institution, Alumni- Arbeitsstellen, Präsidialbüros etc., einzelne Fachbereiche); auch im Konsortium mit anderen Hochschulen, eingetragene Alumni-Vereine in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen (max. Antragssumme ), lokale/regionale Netzwerkstellen der fachlichen Alumni-Netzwerke in Abstimmung mit der koordinierenden deutschen Hochschule (max. Antragssumme ). Modul 3: Alumni-Programm 1

15 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 3 Zuwendungsfähige Ausgaben 1. Personal Befristeter Einsatz von wissenschaftlichen Mitarbeiter(inne)n (1 EG 13 bis zu 3 Monaten p.a.) und/oder studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften: für Planung, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Erfolgskontrolle der Vorhaben/ Aktivitäten inkl. Berichterstattung an den DAAD (zahlenmäßiger Nachweis, Sachbericht, Statistik); für Erstellen und Versand von Alumni-Informationsmaterialien und Fachliteratur; für Pflege von Alumni-Datenbanken; für die Organisation des Netzwerks (z.b. Kommunikation, Koordination, Workshops, vorhabensbezogene Schulungen/Fortbildungen von deutschen und ausländischen Netzwerkkoordinator(inn)en). 2. Sachmittel: Sachausgaben in Deutschland und beim Projektpartner für Planung, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Erfolgskontrolle der Vorhaben/Aktivitäten (inkl. Werbemaßnahmen, fachlichem und kulturellem Rahmenprogramm, Erstellen und Versand von Informationsmaterialien, keine Vorbereitungsreisen!); Visa-Gebühren und Impfungen für deutsche und ausländische Teilnehmende; Krankenversicherung (ggf. mit kombinierter Haftpflicht) bis zu 30 pro Teilnehmer/-in für die gesamte vorhabensbezogene Aufenthaltsdauer; ggf. Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen bis max. 250 pro Förderjahr; Reise- und Aufenthaltskosten des Projektpersonals der deutschen Hochschule/n (max. Sätze s.u.); Kosten für fachliche und kulturelle Exkursionen im Rahmen der Veranstaltung; Honorare bis zu 250 pro Tag für externe Experten/-innen (max. 3, die nicht zur antragstellenden Hochschule und deren ausländischen Partnerhochschulen gehören und nicht teilnehmende Alumni sind), Leistungen interner Referenten oder der Alumni gelten als Eigenbeitrag. Für die von der deutschen Hochschule aus Mitteln der Zuwendung beschafften Gegenstände, die beim ausländischen Partner verbleiben, ist dem Verwendungsnachweis eine entsprechende Überlassungserklärung beizufügen. 3. Geförderte Personen 3.1. Beförderung: Fahrtkosten der ausländischen Alumni zum Veranstaltungsort und zurück; Fahrtkosten der externen Referenten/-innen zum Veranstaltungsort und zurück. Generell sind die preiswertesten Beförderungsmittel in Anspruch zu nehmen Aufenthalt: Für alle ausländischen Alumni pro Tag bis zu 95 für Unterkunft und Verpflegung in Deutschland für max. 11 Tage (An- und Abreisetag gelten jeweils als ½ Tag); Aufenthaltskosten für externe Referenten/-innen nach dem o. g. maximalen Tagessatz. Modul 3: Alumni-Programm 2

16 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 3 Hinweise zur Antragstellung Zur Bewerbung reichen Sie bitte einen vollständigen Online-Antrag über das DAAD-Portal ein: Förderprogramm: Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität_ Alumni ab 2011 Antragsfrist ist der 15. Juli 2010 für eine Förderung im Jahr Der Antrag umfasst folgende Unterlagen: 1. Ausgefülltes Antragsformular (1 Seite); 2. Darstellung des Gesamtvorhabens inkl. Realisierungszeitplan, max. 5 Seiten! (zusätzlich: Veranstaltungsprogramm/en, Terminen, Orten, Liste/n voraussichtlicher Teilnehmender mit Angabe der ursprünglichen dt. Gasthochschule der Alumni, je 1 Seite); 3. Einbettung in das kohärente Alumnikonzept der Hochschule (1 Seite); 4. Aussagen zur entwicklungspolitischen Relevanz des Vorhabens (max. 1 Seite); 5. Angaben über Kennzahlen der Alumni- Arbeit (Anzahl nationaler und internationaler Alumni, Anzahl Alumni-Mitarbeiter/-innen, Aktivitäten etc.) (1 Seite); 6. Publikationsliste und Lebenslauf des Antragstellers, sowie ggf. Profil der ausländischen Hochschule (je 1 Seite); 7. Vollständig ausgefüllte Finanzierungspläne (Formulare werden online im Portal zur Verfügung gestellt); 8. Erläuterung der geschätzten Eigenmittel (1 Seite); 9. bei Kooperationen: Bestätigungsschreiben der Partner (je 1 Seite); 10. Antragsbefürwortung durch die deutsche Hochschule (Formular s. ml) Die Förderentscheidung wird von einer Kommission unabhängiger Fachgutachter im Herbst 2010 getroffen. Zuwendungsverträge werden Ende des Jahres ausgestellt. Modul 3: Alumni-Programm 3

17 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 4 Erläuterungen zum Modul 4: Beraterprogramm Ziele und Inhalte des Beraterprogramms Mit diesem Programm soll es den Hochschulen in Entwicklungsländern ermöglicht werden, deutsche Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gezielt für die Beratung bei der Strukturbildung an der Partnerhochschule zu engagieren. Die Hilfeleistung soll in folgenden Bereichen erfolgen: Administrative Abläufe in der Hochschule, Anbahnung von Kooperationen mit der Wirtschaft und dem kommunalen Sektor, um die Dienstleistungsfähigkeit und Netzwerke zu stärken, Vernetzung der Hochschule mit deutschen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit, Aufbau von Wissens- und Technologietransfer-Zentren an den Partnerhochschulen, Konzeptionelle Beratung in der Organisation von Forschungsvorhaben, hier insbesondere in der Festlegung von Forschungslinien, Forschungsfinanzierung und - verwertung sowie in der internationalen Vernetzung, Didaktische und konzeptionelle Beratung zur Qualifizierung der Lehre. Die Beratung kann über Schulungen von Hochschulangehörigen erfolgen, die mit Planung und Steuerung von Lehre, Forschung, Dienstleistung oder allgemeiner Administration befasst sind. Bei diesen Personengruppen kann aber auch ein Training on the Job oder die Zusammenarbeit in Kleinprojekten oder Workshops erfolgen. Im Rahmen des Beratungseinsatzes können neben Mobilitäten auch kleine Sachbeihilfen für die notwendige Kleingeräte oder Kommunikationstechnologie finanziert werden. Wer sind die Nutznießer dieses Programms? Nutznießer dieser Maßnahmen in den Hochschulen der Entwicklungsländer sind zwei Gruppen von Hochschulangehörigen: Leitende Mitarbeiter/-innen von universitären Einrichtungen sollen dabei unterstützt werden, ihre Arbeitseinheiten effektiv und effizient in die internationale Lehre, Forschung und Entwicklungszusammenarbeit einzubinden. Junge Hochschullehrer/-innen in den Partnerländern sollen ein Coaching in denjenigen tätigkeitsrelevanten Bereichen erhalten, die über die rein fachliche Qualifikation hinausgehen und die für einen erfolgreichen Einsatz ihrer oftmals in Deutschland erworbenen Kenntnisse notwendig sind, und damit auf die o.g. Leitungsfunktionen vorbereitet werden. Beide Zielgruppen sollen über die Beratung enger mit regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken der Lehre, Forschung und Entwicklungszusammenarbeit verbunden werden. Die Begleitung der Maßnahme mit Vorträgen vor einem breiteren Hochschulpublikum wird sehr begrüßt. Modul 4: Beraterprogramm 1

18 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 4 Wer und was kann in diesem Programm gefördert werden? Der DAAD fördert den bis zu viermaligen, jeweils maximal dreimonatigen (mindestens zweiwöchigen) Einsatz von deutschen Wissenschaftlern/-innen / Expert/-innen an den Partnerhochschulen im Laufe von zwei Jahren. Beförderungskosten für den/die deutschen Berater/-innen Aufenthaltskosten für den/die deutschen Berater/-innen Sachkosten für Kleingeräte und Materialien (einmalig in zwei Jahren) zum Verbleib in den Zielländern Da die Vernetzung der Partner mit Dritten ein wesentlicher Bestandteil der Vorhabens sein sollte, kann die Förderung von bis zu drei Angehörigen der Partnerhochschule mit Kurzzeitaufenthalten in Deutschland und in begründeten Ausnahmefällen auch im Drittland bezuschusst werden. Wer stellt den Antrag für ein Beratungsvorhaben? Der/die Antragsteller/-in ist ein/-e deutsche/-r Wissenschaftler/-in (Post-Doc, Hochschullehrer/-in oder Emeritus) oder leitender Angestellter der Hochschule, der/die die notwendige Kompetenz in Lehre, Forschung oder Hochschulmanagement sowie Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit nachweisen kann. Was ist bei der Beantragung einzureichen? Vom/von der Antragsteller/-in sind dem Antragsformular (s. ml) folgende Unterlagen beizufügen: eine ausführliche Beschreibung des Bedarfs und der Ziele der gewünschten Beratung an der ausländischen Gasthochschule. der daraus hervorgehende Beratungsauftrag, der zwischen Antragsteller/-in und einladender Hochschule abgestimmt und von der Leitung der einladenden Hochschule unterzeichnet ist. eine kurze Darstellung der entwicklungspolitischen Relevanz des geplanten Vorhabens. eine Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs mit Blick auf die Kompetenzen für das vorgesehene Beratungsprojekt (Lehre, Forschung, Management). einen Arbeits- und Zeitplan für den Einsatz/die Einsätze in der Partnerhochschule, aus dem die Art der Beratung ( training on the job, Lehrveranstaltung, Werkstatt), die teilnehmenden Partner, ggf. die geförderten Partner und die notwendigen Sachmittel hervorgehen. Dieser Arbeits- und Zeitplan sollte von einem Partner in der ausländischen Hochschule unterschrieben sein. Im Finanzierungsplan sollten die von der ausländischen Partnerhochschule gewährten Leistungen festgehalten und mit Unterschrift bestätigt sein. von dem/der deutschen Hochschullehrer/-in erbitten wir eine Zustimmung zu seinem/ihrem Einsatz als Berater/-in durch die deutsche Hochschulleitung. Im Falle von Emeriti ist die Zusicherung der Infrastruktur durch eine deutsche Hochschule erwünscht. Finanzierungsplan (s. html) Im Einzelfall kann der DAAD auf Initiativbewerbungen seitens der ausländischen Hochschulen versuchen, eine/-n passende/-n deutsche/-n Berater/-in zu ermitteln. Die Antragsunterlagen bzw. Teile davon können in englischer, französischer, spanischer oder in deutscher Sprache eingereicht werden. Modul 4: Beraterprogramm 2

19 DAAD-Maßnahmenpaket Qualitätsnetz Biodiversität Anlage 4 Zuwendungsfähige Ausgaben Beförderungskosten: Die deutschen Berater/-innen erhalten eine landesspezifische Pauschale. Diese deckt die internationalen Flugkosten, innerdeutsche Bahnkosten sowie etwaige Visakosten ab. Die Buchung der Flüge wird von dem/der Berater/-in selbst vorgenommen. Lokale Transporte sind von der empfangenden Gasthochschule zu tragen. Für bis zu drei Angehörige der ausländischen Partnerhochschule können die Fahrt- und Flugkosten für einen Kurzzeitaufenthalt bis zu 21 Tagen in Deutschland oder in begründeten Ausnahmefällen in ein Drittland (nur Entwicklungsland) bezuschusst werden. Der DAAD zahlt hierbei eine landesspezifische Pauschale. Die Buchung nimmt der ausländische Gast selbst vor. Aufenthaltskosten: Es wird erwartet, dass die gastgebende Hochschule die Aufenthaltskosten für die Zeit des Auslandsaufenthaltes der deutschen Berater/-innen übernimmt. In Ausnahmefällen gewährt der DAAD unter Anrechnung dieser Partnerbeiträge tägliche Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung, deren Höhe sich nach den jeweils aktuellen Sätzen für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld gem. 3 Auslandsdienstreiseverordnung richten. Der Zuschuss wird vom 61. Tag an um 50% gekürzt. Auf Antrag kann vor Antritt der Reise ein Abschlag gezahlt werden. Für die ausländischen Partner/-innen kann ein Kurzzeitaufenthalt von bis zu 21 Tagen in Deutschland oder in begründeten Ausnahmefällen in einem Drittland mit einer Pauschale von 80 pro Tag bezuschusst werden. Dabei sollte der Aufenthalt der ausländischen Partner/-innen unter Nutzung aller hochschuleigenen, aber auch privaten Unterkunftsmöglichkeiten gestaltet werden. Versicherung: Der DAAD empfiehlt allen deutschen Berater/-innen selbst eine Kranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Rückführungskosten im Krankheitsoder Todesfall abdeckt. Eine Kostenerstattung durch den DAAD ist bis zur Höhe der DAAD Regelsätze (Stand 02/2008: mtl. 111 Euro) gegen Einreichung der Kostenbelege möglich. Bei Kurzzeitaufenthalten von Angehörigen der Partnerhochschule in Deutschland können die Kosten für eine Krankenversicherung in Höhe von bis zu 30 monatlich erstattet werden. Sachkosten: Die Förderung kann auf Antrag des/der deutschen Berater/-in auch einmalig die Finanzierung von Sachmitteln für Kleingeräte (bitte Rechnung vorlegen) in Höhe von bis zu 3.500,- beinhalten, wenn diese Sachmittel für den Beratungserfolg unabdingbar sind und an der ausländischen Hochschule inventarisiert werden. Darüber hinaus ist ein einmaliger Sachmittelzuschuss von bis zu für die Ausübung der Beratungstätigkeit (z.b. Kopien, Druck, Kommunikation etc.) möglich (Aufstellung über die Ausgaben einreichen). Bitte senden Sie Ihren schriftlichen Antrag an: Deutscher Akademischer Austauschdienst Referat 434 Hochschulkooperationsprojekte z. Hd. Frau Sina Bremer Kennedyallee Bonn Modul 4: Beraterprogramm 3

20 Referat 304 DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete gültig für die Berichtsjahre Europa Afrika Amerika Asien Ozeanien Albanien nördlich der Sahara Nord- und Mittelamerika Naher und Mittlerer Osten Cookinseln Bosnien und Herzegowina Fidschi Kosovo 1 Ägypten Anguilla Irak Kiribati Kroatien Algerien Antigua und Barbuda 2 Iran Marshallinseln Mazedonien Libyen Barbados² Jemen Mikronesien Moldau, Rep. Marokko Belize Jordanien Nauru Montenegro Tunesien Costa Rica Libanon Niue Serbien 1 Dominica Oman² Palau Türkei südlich der Sahara Dominikan. Republik Palästinensische Gebiete Papua-Neuguinea Ukraine El Salvador Syrien Salomonen Weißrussland Angola Grenada Samoa Äquatorialguinea Guatemala Süd- und Zentralasien Tokelau Äthiopien Haiti Tonga Benin Honduras Afghanistan Tuvalu Botsuana Jamaika Armenien Vanuatu Burkina Faso Kuba Aserbaidschan Wallis und Futuna Burundi Mexiko Bangladesch Côte d'ivoire Montserrat Bhutan Dschibuti Nicaragua Georgien Eritrea Panama Indien Gabun St. Kitts und Nevis Kasachstan Gambia St. Lucia Kirgisistan Ghana St. Vincent/ Grenadinen Malediven Guinea Trinidad und Tobago 2 Myanmar Guinea-Bissau Nepal Kamerun Südamerika Pakistan Kap Verde Sri Lanka Kenia Argentinien Tadschikistan Komoren Bolivien Turkmenistan Kongo Brasilien Usbekistan Kongo, Dem. Rep. Chile Lesotho Ecuador Ostasien Liberia Guyana Madagaskar Kolumbien China Malawi Paraguay Indonesien Mali Peru Kambodscha Mauretanien Suriname Korea, DVR Mauritius Uruguay Laos Mayotte Venezuela Malaysia Mosambik Mongolei Namibia Philippinen Niger Thailand Nigeria Timor-Leste Ruanda Vietnam Sambia Sâo Tomé und Principe Senegal Seychellen Sierra Leone Simbabwe Somalia St. Helena Sudan Südafrika Swasiland Tansania Togo Tschad Uganda Zentralafrikan. Republik 1 dies impliziert keine rechtliche Position der OECD zum Status von Kosovo 2 gelten ab 2011 voraussichtlich nicht mehr als Entwicklungsländer Quelle: OECD / DAC

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