M. S. MEDIA-SERVICE & VERLAGSGESELLSCHAFT mbh. Mediadaten Nr. 11. Gültig ab Juli 2016

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1 M. S. MEDIA-SERVICE & VERLAGSGESELLSCHAFT mbh Mediadaten Nr. 11

2 2 ALLGEMEIN Verlagsanschrift M. S. MEDIA-SERVICE & VERLAGSGESELLSCHAFT mbh Heinkelstraße Regensburg Telefon: (0941) Fax: (0941) Internet: info@blizz-regensburg.de Bankverbindungen Sparkasse Regensburg IBAN: DE BIC: BYLADEM1RBG Hypovereinsbank Regensburg IBAN: DE BIC: HYVEDEMM447 Anzeigenschluss Mittwoch, 15 Uhr. Wenn Mittwoch ein Feiertag ist: Dienstag, 15 Uhr. Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. 2% Skonto nur bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite berechnet. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen / Beilagen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Alle Preisangaben zuzüglich gesetzlich gültiger MwSt. BLIZZ Mediadaten Nr. 11

3 VERBREITUNG 3 Verbreitungsgebiet Kallmünz Gesamtauflage: ca Stück Stadt Regensburg: ca Exemplare Landkreis Regensburg: ca Exemplare Hemau Beratzhausen Duggendorf Laaber Brunn Deuerling Nittendorf Wolfsegg Holzheim am Forst Pielenhofen Pettendorf Sinzing Lappersdorf Regenstauf Zeitlarn Regensburg Wenzenbach Bernhardswald Tegernheim Donaustauf Bach / Do. Neutraubling Altenthann Barbing Brennberg Wiesent Wörth / Do. Verbreitungsart Kostenlose Verteilung an alle frei zugänglichen Haushalte Erscheinungstermin Jeden Samstag oder Sonder-Erscheinungstermine nach vorheriger Ankündigung des Verlags Digitale Ausgabe E-Paper unter Pentling Obertraubling Pfatter Mintraching Köfering Alteglofsheim Riekofen Thalmassing Hagelstadt Mötzing Aufhausen Sünching Pfakofen Schierling

4 4 PREISE Beilagen-Preise Gewicht Grundpreis Lokalpreis bis 20 gr. 51,70 43,95 bis 25 gr. 54,60 46,40 bis 30 gr. 57,55 48,90 bis 35 gr. 60,35 51,30 bis 40 gr. 63,25 53,75 bis 45 gr. 66,10 56,20 bis 50 gr. 68,95 58,60 Höchstgewicht 50 Gramm, darüber auf Anfrage. Mindestmenge Stück. Anlieferung von Beilagen erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Auch Teilbelegung möglich. Beilagen-Anlieferung MDLZ, c/o VIA Rathenaustr. 11, Regensburg Kennung: Beilagen BLIZZ AVIS: Telefon (09 41) Die Anlieferung der Prospekte muss immer bis spätestens Mittwoch, 17 Uhr erfolgen. Bei Feiertagswochen ist die Auftragserteilung/Anlieferung zwingend einen Werktag vorzuverlegen. Die Prospekte müssen gebündelt angeliefert werden. Beilagen-Format Mindestformat: 135 x 90 mm Höchstformat: 315 x 230 mm BLIZZ Mediadaten Nr. 11

5 PREISE 5 Anzeigen-Preise Grundpreis Lokalpreis Private Familien-Anzeigen 2,47 / mm 2,10 / mm 1,00 / mm Abweichende Preise Fließtextanzeigen (180 Zeichen): privat 4,00 inkl. MwSt., gewerblich 16,00 zzgl. MwSt. Chiffre-Gebühr 5,35 zzgl. MwSt. Zuschläge Farbzuschlag 1 Zusatzfarbe 20% Farbzuschlag 4 30% Sämtliche Zuschläge sind nicht rabattfähig. Alle Platzierungswünsche vorbehaltlich technischer Machbarkeit. Abschluss-Rabatte 6 Schaltungen oder 3000 mm 12 Schaltungen oder mm 26 Schaltungen oder mm 52 Schaltungen oder mm 5% Rabatt 10% Rabatt 15% Rabatt 20% Rabatt Erweiterte Mengenstaffel für Großkunden auf Anfrage. Rabattanspruch besteht erst nach Vorlage eines schriftlichen Anzeigen- / Beilagen-Jahresauftrages. Bei Erreichen der nächsthöheren Staffel ist eine Vergütung in Form von Naturalrabatt mit einer Abnahmepflicht bis 1 Monat nach Ablauf des Anzeigen- / Beilagen-Jahresauftrages möglich. Darüber hinaus verfällt der Anspruch. AE-Vergütung 15% Rabatt auf den jeweiligen Grundpreis für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Agenturen.

6 6 SONDERPLATZIERUNGEN Sonderplatzierungen Titelseite 1 2 sp. 130 mm 949,00 Grundpreis 1116, sp. 90 mm 738,00 Grundpreis 868, sp. 40 mm 252,00 Grundpreis 296, sp. 50 mm 158,00 Grundpreis 185, sp. 100 mm 630,00 Grundpreis 741, sp. 100 mm 1260,00 Grundpreis 1482, sp. 100 mm 1890,00 Grundpreis 2223, Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. BLIZZ Mediadaten Nr. 11

7 FORMATE 7 Format und Satzspiegel Berliner Format, 6 Spalten à 43 mm (Spaltenabstand: 4 mm). Geringe Abweichung der Spaltenbreite im Textteil möglich. Satzspiegel 1/1 Seite: 278 x 415 mm (2490 mm). Spaltenbreiten 1-spaltig 2-spaltig 3-spaltig 4-spaltig 5-spaltig 6-spaltig 43 mm 90 mm 137 mm 184 mm 231 mm 278 mm Druckunterlagen Zur Anzeigengestaltung können Reinzeichnungen und reprofähige Vorlagen (zum Beispiel Firmenlogos) verwendet werden. Bei Anlieferung druckfertiger Anzeigen können ausschließlich digitale Daten verarbeitet werden. Die Verwendung von Reprofilmen ist nicht möglich. Anlieferung digitaler Anzeigendaten Verwenden Sie bitte aussagekräftige Dateinamen, aus denen insbesondere der Kundenname und das Erscheinungsdatum hervorgehen. Für technische und / oder inhaltliche Fehler in angelieferten Daten übernehmen wir keine Haftung. Ihre Daten werden von uns auf technische Verwendbarkeit geprüft, eine inhaltliche Kontrolle findet nicht statt. Der Absender ist für den rechtzeitigen Eingang der Daten (Anzeigenschluss!) verantwortlich. Sollte wegen Nichtbeachtung der Vorgaben oder aus sonstigen Gründen ein Abdruck nicht möglich sein, übernimmt der Verlag keine Haftung. Unterstützte Dateiformate und -versionen PDF / EPS / PS TIFF / JPEG QuarkXPress* InDesign* FreeHand* Illustrator* Word, Excel* alle Versionen alle Versionen alle Versionen bis CS 6 alle Versionen bis CS 6 bis Office 2013 * Bei allen offenen Formaten (QuarkXPress, InDesign, FreeHand, Word) müssen alle externen Daten wie zum Beispiel Bilder oder Schriften mitgeliefert werden.

8 8 TECHNISCHE DATEN Technische Spezifikationen Separation: PDF: Postscript: Schriften: Bilder: Farben: Sämtliche Daten müssen composite vorliegen. Die Verarbeitung separierter Daten ist nicht möglich. Nach Möglichkeit sollten Schriften in PDF-Dateien immer vollständig (nicht als Untergruppe) eingebettet sein. PDF-Dateien dürfen keinen Optional Content (z. B. Kommentare, Ebenen etc.) enthalten. Solche Zusatzelemente werden ungeprüft verworfen, was unter Umständen zu einem veränderten Druckbild führen kann. Darauf zurück zu führende Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Postscript Level 1, 2 oder Postscript 3, ASCII oder Binär, nicht farb-separiert, keine DCS-Daten. Sämtliche verwendete Schriften müssen bei offenen Dateien vollständig mitgeliefert werden, bei geschlossenen Formaten müssen sie eingebettet oder in Zeichenwege konvertiert sein. Es können Schriften in den Formaten Postscript Typ 1, Truetype oder OpenType (TT oder PS) verwendet werden. Bei Typ-1-Schriften müssen sowohl der Zeichensatzkoffer als auch die Outline-Datei vorliegen. Bilder müssen eine Auflösung von 200 dpi (CMYK, Graustufen) bzw. 800 dpi (Strich) bei einer Platzierungsgröße von 100% aufweisen und entweder im Strich-, Graustufen- oder CMYK-Modus vorliegen. Die Verwendung von echten Duplex- / Triplex-Bildern ist nicht möglich. Alle Farben sollten vierfarbig gemäß dem Standard ISOnewspaper26v4 angelegt sein. Der Gesamtfarbauftrag darf einen Wert von 280% nicht übersteigen. Sämtliche Elemente und Bilder, die nicht dem genannten Farbraum ISOnewspaper26v4 entsprechen und / oder einen zu hohen Farbauftrag aufweisen, werden automatisiert an den Druckfarbraum angepasst. Diese Anpassung kann in seltenen Fällen zu sichtbaren Farbabweichungen führen. Für die korrekte Wiedergabe von Farben, die nicht im passenden Farbraum angelegt sind, sowie Schmuck- und Sonderfarben kann keine Garantie übernommen werden. Eventuell auftretende Farbabweichungen aufgrund falsch gelieferter Farbdaten berechtigen nicht zur Reklamation. Ihr Ansprechpartner für technische Fragen DTP-Studio DENZL, Abteilung Satztechnik Blizz Telefon: / , blizztechnik@dtpd.com, Internet: BLIZZ Mediadaten Nr. 11

9 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigenaufträge 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in der Zeitung BLIZZ, einem Produkt der M.S. Media-Service- und Verlagsgesellschaft mbh (nachfolgend Verlag genannt), zum Zwecke der Verbreitung. 2. Bei Abschlüssen sind Anzeigen zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Die gleiche Anzeige je Woche wird im Rahmen eines Abschlusses einmal abgerechnet, auch wenn sie in mehreren Ausgaben erscheint. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten oder der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Ablehnung und Nichterfüllung von Aufträgen 4. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten uns den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Eine Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung trotz höherer Gewalt dem Risikobereich des Verlags zuzuordnen ist. 5. Anzeigenaufträge, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Positionen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6. Aufträge, die nach Anzeigenschluss eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazität erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. 7. Der Verlag behält sich vir, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag (wegen der Herkunft oder der technischen Form) unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts- und Annahmestellen, telefonisch oder bei Vertretern aufgegeben werden. 8. Bei der Berechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 9. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Änderungen und Streichungen in Anzeigen 10. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen. 11. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Rubrizierte Anzeigen werden in den jeweiligen Rubriken abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Abbestellungen bzw. Änderungen; Übernahme der Kosten 12. Abbestellungen und Änderungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss (bzw. zum letzten Beilegeänderungstermin) der betreffenden Ausgabe vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Kosten berechnet, mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis). Bei nicht oder nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen behält sich der Verlag die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis). 13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. Chiffre-Anzeigen 14. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Eingänge, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. 15. Eingehende Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eingehende Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Päckchen, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sind von der Entgegennahme und Weiterleitung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit dem Verlag die Selbstabholung oder die gebührenpflichtige Zurücksendung zu vereinbaren. Auch kann der Auftraggeber dem Verlag ein Vertretungsrecht dahin gehend einräumen, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. 16. Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Zifferanzeigen werden nicht befördert. Anzeigenbeleg 17. Bei der Abwicklung über Werbungsmittler liefert der Verlag auf ausdrücklichen Wunsch einen Anzeigenbeleg. Statt eines Belegs kann der Verlag eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Anzeige erteilen. 18. Bei Fließsätzen, PR-Anzeigen und privaten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg. Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung 19a. Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung oder bei Bankabbuchung entgegengenommen. Eine Zahlung nach Rechnungserhalt ist nur bei gewerblichen Auftraggebern möglich. Sämtliche Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden des Verlages nach. Im Fall des Zahlungsverzugs kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Kann ein Bankabbuchungsauftrag aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht durchgeführt werden, so haftet der Auftraggeber für die anfallenden Kosten. 19b.Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu ermäßigten Grundpreisen werden nicht verprovisioniert. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, gelten nicht als Lokalinserenten. Eine Entscheidung hierüber behält sich der Verlag vor. Agenturen werden nur nach Eintrag in das Handelsregister als solche anerkannt. Sonderberechnung; gesonderte Preisliste; nachträglicher Nachlass 20. Der Verlag behält sich vor, die Preise für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven sowie für großformatige Anzeigen, Anzeigen-Beilagenstrecken und Anzeigen mit speziellen Formaten in einer gesonderten Preisliste zu regeln.

10 10 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 21. Werden Preislisten vom Verlag geändert, so gelten die Änderungen auch für die laufenden Aufträge und Abschlüsse, und zwar ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. 22. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen schriftlichen und vom Verlag schriftlich bestätigten Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass. 23. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Verantwortlichkeit des Auftraggebers 24. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. 24bBei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Schaltung auf den Fehler hinweist. 25. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bei der Übersendung des Probeabzugs in der gesetzten Frist mitgeteilt werden. 26. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche aus der Ausführung des Auftrags erwachsen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Auftraggeber wegen seiner Insertion bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, er dies dem Verlag jedoch nicht mitgeteilt hat. 27. Filme und Fotoabzüge werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Geht beim Verlag eine solche Anforderung nicht ein, werden Filme und Fotoabzüge nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Ablauf des Auftrags vernichtet. Verantwortlichkeit des Verlags; Haftungsfreistellung 28. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 29. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Der Verlag haftet nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 30. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg. Rechte des Auftraggebers; Reklamations- und Verjährungsfrist 31. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Anzeigenpreises) oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Ein Anspruch aus 284 BGB (neue Fassung) ist ausgeschlossen. 32. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung bei nicht offensichtlichen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. 33. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit dem Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. in Fällen der leichten Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen ( Kardinalpflichten ). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertrags - untypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt. 34. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. 35. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 15 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 36. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche) beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. Sobald es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Fälle höhere Gewalt; Arbeitskampfmaßnahmen 37. Fälle höherer Gewalt als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Entsprechendes gilt für vom Verlag unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen. Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers 38. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Urheberrecht und Datenschutz 39. Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag oder ihren Erfüllungsgehilfen übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich beim Verlag aktuell. Vervielfältigung oder elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages zulässig. Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden ( 33 BDSG). Erfüllungsort und Gerichtsstand 40. Erfüllungsort ist Regensburg. Gerichtsstand für Ansprüche des Velags gegen den Auftraggeber ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Regensburg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt, so ist als Gerichtsstand Regensburg vereinbart. BLIZZ Mediadaten Nr. 11

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