VON GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHKOSTEN/ SCHRIFTDOLMETSCHKOSTEN

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1 An das Sozialministeriumservice Zentrale Poststelle Gruberstraße Linz Eingangsstempel ANTRAG auf ÜBERNAHME VON GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHKOSTEN/ SCHRIFTDOLMETSCHKOSTEN aus Budgetmitteln im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung ANTRAGSTELLER/IN Geschlecht: männlich weiblich Sozialversicherungsnummer: Staatsbürgerschaft: Telefonnummer/SMS: Fax-Nummer: BANKVERBINDUNG des ANTRAGSTELLERS/der ANTRAGSTELLERIN (Achtung: nur vollständig, wenn alle Felder/Kästchen ausgefüllt sind) und sind auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich sozialministeriumservice.at

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS Ich bin gehörlos/schwerhörig und beantrage die Kostenübernahme für eine Gebärdensprachdolmetsch-/Schriftdolmetschleistung, da die Dolmetschung beruflich notwendig war. Angelegenheit: Ort/Anschrift der Dolmetschleistung: einmalige Leistung: Ja Nein mehrmalige Leistung Ja Nein Datum (am): von bis Bei längerfristigen Leistungen (z.b. Ausbildungen): für eine Person: Ja Nein für mehrere Personen: Ja Nein Vor-/Nachname: Versicherungsnummer: ANGABEN ZUM DOLMETSCHER/ZUR DOLMETSCHERIN Telefonnummer: (Achtung: nur vollständig, wenn alle Felder/Kästchen ausgefüllt sind) und sind auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich DVR: Seite 2 von 5 01/2016

3 Teamdolmetschung: Ja Nein BEI TEAMDOLMETSCHUNG: ANGABEN ZUM WEITEREN DOLMETSCHER/ZUR WEITEREN DOLMETSCHERIN Telefonnummer: (Achtung: nur vollständig, wenn alle Felder/Kästchen ausgefüllt sind) und sind auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Die Antragsvoraussetzungen und Hinweise auf Seite 4 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen und mit der Unterfertigung des Antrages bestätigt. Ich verzichte auf eine schriftliche Enderledigung und bin damit einverstanden, dass der Gesamtbetrag der Dolmetschkosten an den/die Rechnungsleger/in überwiesen wird. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch., (Ort, Datum) Unterschrift der Antragsteller/in oder des Antragstellers bzw. der gesetzlichen Vertretung Ich als DienstgeberIn/Ausbildungseinrichtung/VeranstalterIn/Vortragende/r bestätige die Inanspruchnahme der Dolmetschleistung im oben angeführten Zeitraum. Firmenmäßige Unterfertigung/Unterschrift des/der Vortragenden DVR: Seite 3 von 5 01/2016

4 WICHTIGE HINWEISE Antragstellung: Bei kurzfristigen (einmaligen) Dolmetschtätigkeiten ist der Antrag samt Rechnung binnen 6 Monaten nach Inanspruchnahme der DolmetscherIn bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice einzubringen. Bei langfristigen Dolmetschtätigkeiten oder Teamdolmetschung ist der Antrag zur Abklärung der Förderungsmöglichkeiten vorher beim Sozialministeriumservice einzubringen. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, ist eine Kostenübernahme grundsätzlich nicht mehr möglich. Seitens des Sozialministeriumservice werden für geprüfte Dolmetscher/innen nachstehende Honorarsätze vergütet (Stand 03/ 2014): Für Gebärdensprachdolmetschtätigkeit vor 27,- für jede begonnene ½ Stunde (zuzügl. USt.) Bei mehrfachen Dolmetschleistungen (Pauschalierungen) in derselben Angelegenheit und bei Teamdolmetschen können Abweichungen vom o.a. Betrag vorliegen. Für Schriftdolmetschtätigkeit vor 23,- für jede begonnene ½ Stunde (zuzügl. USt.) Bei mehrfachen Dolmetschleistungen (Pauschalierungen) in derselben Angelegenheit und bei Teamdolmetschen können Abweichungen vom o.a. Betrag vorliegen. Für die Fahrtzeit: 23,- pro angefangene Stunde (zuzügl. USt; Hin- und Rückreisezeit werden addiert). Für die Fahrtkosten: Diese Kosten werden je nach Anfall (amtliches Kilometergeld oder öffentliches Verkehrsmittel) ersetzt. nicht vor (Dolmetschung unter Verwendung technischer Kommunikationsmittel) Diese Art der Dolmetschleistung ist grundsätzlich für zeitlich begrenzte Dolmetscherfordernisse (max. 1 Stunde) vorgesehen. Als Kostenersatz wird ein Honorar von 1 /Minute zuzügl. USt festgelegt. Bestätigung: Bei einmaliger Dolmetschtätigkeit reicht eine Bestätigung des/der Gesprächspartners/in am Antrag aus. Bei längerfristigen Dolmetschtätigkeiten ist eine nach Tagen und Anzahl der Stunden aufgegliederte und unterfertigte Bestätigung der Institution/Berufsschule/etc. nachzureichen. DVR: Seite 4 von 5 01/2016

5 I n f o r m a t i o n Ihr Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine e- lektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für Sie zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die Ihnen auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht. Landesstelle Burgenland Neusiedler Straße Eisenstadt Tel / Landesstelle Kärnten Kumpfgasse Klagenfurt Tel / Landesstelle Niederösterreich Standort St. Pölten Daniel Gran-Straße 8/3. Stock 3100 St. Pölten Tel / Standort Wien Babenbergerstraße Wien Tel. 01 / Landesstelle Oberösterreich Gruberstraße Linz Tel / Landesstelle Salzburg Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Tel / Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Tel / Telefon österreichweit Landesstelle Tirol Herzog Friedrichstraße Innsbruck Tel / Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32/ Bregenz Tel / Landesstelle Wien Babenbergerstraße Wien Tel. 01 / DVR: Seite 5 von 5 01/2016

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