Preisliste und Mediadaten Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG, Peine, Werderstraße 49 Nr. 1a, gültig ab 17.

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1 Preisliste und Mediadaten Nr. 1a, gültig ab 17. Januar 2015

2 2 Verbreitungskarte Allgemeine Verlagsangaben Gifhorn Erscheinungsweise: Groß Oesingen Schönewörde Samtgemeinde Wesendorf Wahrenholz Ummern Wesendorf NeudorfPlatendorf 4 Müden (Aller) Sassenburg Satzspiegel: Berliner Format 430 mm hoch, 277,5 mm breit 6 Spalten à 45 Millimeter 1/1 Seite = 2580 mm Anzeigenschluss und Rücktrittstermin: Mittwoch Uhr Druckverfahren: Rollenoffset Druckunterlagen: auf Datenträger: CD, DVD, USB-Stick per anzeigen@hallogifhorn.de (bis 10 MB) Anschrift: Anzeigenabteilung hallo Gifhorn Steinweg 73, Gifhorn Telefon: ( ) und ( ) Telefax: ( ) anzeigen@hallogifhorn.de Internet: Samtgemeinde Meinersen 188 Meinersen Leiferde Gifhorn Samtgemeinde Isenbüttel Hillerse Wasbüttel Meine wöchentlich am Samstag Verbreitete Auflage: Millimetere für gestaltete Anzeigen s/w Direkt 1,25 Grund 1,49 2c Direkt 1,41 Grund 1,64 Direkt 1,56 3c / 4c Grund 1,82 15% oder mm Fließsatz* Direkt 5,99 Grund 7,05 Nachlässe bei Abschlussvereinbarung für 12 Monate 5% ab 6 Anzeigen oder mm Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 10% ab 12 Anzeigen oder mm ab 24 Anzeigen 20% ab 52 Anzeigen oder mm *inkl. Veröffentlichung im Hallo Wolfsburg

3 3 Sonderplatzierungen Titelseite Titelkopf Textteilanzeigen Titelfuss 1-spaltig: 45 x 65 mm (B x H) Nach Verfügbarkeit, mind. 50 mm Höhe, max. 210 mm Höhe, mehrere Anzeigen möglich Variable Höhe, 100 bis 150 mm Höhe, 277,5 mm breit Direkt: mm 2,59 Grund: mm 3,05 Direkt: mm 1,75 Grund: mm 2,06 Direkt: 168,35 Grund: 198,25 2-spaltig: 91,5 x 65 mm (B x H) Direkt: 336,70 Grund: 396,50 Sonstige Angaben Bankverbindung: IBAN DE BIC DRESDEFF250 Verzugszinsen: 1 Prozent über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Inkassoberechtigt: Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co KG., Hannover Kennzifferzuschlag: Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt Bei Abholung 3,60, bei Zusendung 7,20 je Veröffentlichung, inkl. MwSt. AE-Provision: 15 Prozent Skonto: 2 Prozent bei Ausgleich sofort nach Rechnungserhalt bzw. Bankeinzug für gewerbliche Anzeigen, die über einen Anzeigenabschluss abgerechnet werden. Preise: Grundsätzlich gelten die im Tarif ausgewiesenen Preise plus Mehr wertsteuer. Nicht ausgewiesene Preise erfragen Sie unter Telefon ( )

4 4 Verbreitungskarte Allgemeine Verlagsangaben Peine 444 Erscheinungsweise: wöchentlich am Samstag Verbreitete Auflage: Satzspiegel: Berliner Format 430 mm hoch, 277,5 mm breit 6 Spalten à 45 Millimeter 1/1 Seite = 2580 mm Edemissen 214 Vöhrum 2 Anzeigenschluss und Rücktrittstermin: Mittwoch Uhr Druckverfahren: Rollenoffset Druckunterlagen: auf Datenträger: CD, DVD, USB-Stick per anzeigen@hallopeine.de (bis 10 MB) Anschrift: Anzeigenabteilung hallo Peine Werderstraße 49, Peine Telefon: ( ) Telefax: ( ) anzeigen@hallopeine.de Internet: Wendeburg Peine 65 Bortfeld Hohenhameln Ilsede Lahstedt 1 Vechelde Groß Lafferde Millimetere für gestaltete Anzeigen s/w Direkt 1,54 Grund 1,80 2c Direkt 1,77 Grund 2,09 Direkt 1,92 3c / 4c Grund 2,25 15% oder mm Direkt 4,77 Fließsatz Grund 5,59 20% oder mm Nachlässe bei Abschlussvereinbarung für 12 Monate 5% ab 6 Anzeigen oder mm Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 10% ab 12 Anzeigen oder mm ab 24 Anzeigen ab 52 Anzeigen

5 5 Sonderplatzierungen Titelseite Titelkopf Textteilanzeigen Titelfuss 1-spaltig: 45 x 65 mm (B x H) Nach Verfügbarkeit, mind. 20 mm Höhe, max. 210 mm Höhe, mehrere Anzeigen möglich Variable Höhe, 100 bis 150 mm Höhe, 277,5 mm breit Direkt: mm 3, Grund: mm 3,53 Direkt: mm 1,99 Grund: mm 2,33 Direkt: 195, Grund: 229,45 2-spaltig: 91,5 x 65 mm (B x H) Direkt: 390, Grund: 458,90 Sonstige Angaben Bankverbindung: IBAN DE BIC DRESDEFF250 Verzugszinsen: 1 Prozent über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Inkassoberechtigt: Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co KG., Hannover Kennzifferzuschlag: Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt Bei Abholung 3,60, bei Zusendung 7,20 je Veröffentlichung, inkl. MwSt. AE-Provision: 15 Prozent Skonto: 2 Prozent bei Ausgleich sofort nach Rechnungserhalt bzw. Bankeinzug für gewerbliche Anzeigen, die über einen Anzeigenabschluss abgerechnet werden. Preise: Grundsätzlich gelten die im Tarif ausgewiesenen Preise plus Mehr wertsteuer. Nicht ausgewiesene Preise erfragen Sie unter Telefon ( )

6 6 Verbreitungskarte Allgemeine Verlagsangaben Salzgitter Erscheinungsweise: Lengede Engelnstedt Salzgitter Burgdorf Satzspiegel: Berliner Format 430 mm hoch, 277,5 mm breit 6 Spalten à 45 Millimeter 1/1 Seite = 2580 mm Thiede 39 Broistedt Anzeigenschluss und Rücktrittstermin: Mittwoch Uhr Druckverfahren: Rollenoffset Druckunterlagen: auf Datenträger: CD, DVD, USB-Stick per anzeigen@hallosalzgitter.de (bis 10 MB) Anschrift: Anzeigenabteilung hallo Salzgitter Berliner Straße 11, Salzgitter Telefon: ( ) Telefax: ( ) anzeigen@hallosalzgitter.de Internet: Lichtenberg Gebhardshagen Samtgemeinde Baddeckenstedt Heere Salzgitter-Bad Ringelheim wöchentlich am Samstag Verbreitete Auflage: Millimetere für gestaltete Anzeigen s/w Direkt 1,54 Grund 1,80 2c Direkt 1,71 Grund 2,02 Direkt 1,91 3c / 4c Grund 2,24 15% oder mm Direkt 3,60 Fließsatz Grund 4,24 20% oder mm Nachlässe bei Abschlussvereinbarung für 12 Monate 5% ab 6 Anzeigen oder mm Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 10% ab 12 Anzeigen oder mm ab 24 Anzeigen ab 52 Anzeigen

7 7 Sonderplatzierungen Titelseite Titelkopf Textteilanzeigen Titelfuss 1-spaltig: 45 x 65 mm (B x H) Nach Verfügbarkeit, mind. 20 mm Höhe, max. 210 mm Höhe, mehrere Anzeigen möglich Variable Höhe, 100 bis 150 mm Höhe, 277,5 mm breit Direkt: mm 3, Grund: mm 3,53 Direkt: mm 1,99 Grund: mm 2,33 Direkt: 195, Grund: 229,45 2-spaltig: 91,5 x 65 mm (B x H) Direkt: 390, Grund: 458,90 Sonstige Angaben Bankverbindung: IBAN DE BIC DRESDEFF250 Verzugszinsen: 1 Prozent über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Inkassoberechtigt: Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co KG., Hannover Kennzifferzuschlag: Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt Bei Abholung 3,60, bei Zusendung 7,20 je Veröffentlichung, inkl. MwSt. AE-Provision: 15 Prozent Skonto: 2 Prozent bei Ausgleich sofort nach Rechnungserhalt bzw. Bankeinzug für gewerbliche Anzeigen, die über einen Anzeigenabschluss abgerechnet werden. Preise: Grundsätzlich gelten die im Tarif ausgewiesenen Preise plus Mehr wertsteuer. Nicht ausgewiesene Preise erfragen Sie unter Telefon ( )

8 8 Verbreitungskarte Allgemeine Verlagsangaben Wolfsburg Samtgemeinde Brome 248 Erscheinungsweise: Brome Ehra-Lessien Tülau Parsau Samtgemeinde Boldecker Land 244 Rühen Satzspiegel: Berliner Format 430 mm hoch, 277,5 mm breit 6 Spalten à 45 Millimeter 1/1 Seite = 2580 mm Anzeigenschluss und Rücktrittstermin: Mittwoch Uhr Druckverfahren: Rollenoffset Druckunterlagen: auf Datenträger: CD, DVD, USB-Stick per anzeigen@hallowob.de (bis 10 MB) Anschrift: Anzeigenabteilung hallo Wolfsburg Porschestraße 74, Wolfsburg Telefon: ( ) /-63 Telefax: ( ) anzeigen@hallowob.de Internet: Wendschott Vorsfelde 188 Wolfsburg Velpke EhmenMörse Hehlingen Heiligendorf Bahrdorf Groß Samtgemeinde Twülpstedt Velpke 39 wöchentlich am Samstag Verbreitete Auflage: Lehre 2 Millimetere für gestaltete Anzeigen s/w Direkt 1,97 Grund 2,30 2c Direkt 2,25 Grund 2,65 Direkt 2,42 3c / 4c Grund 2,85 15% oder mm Fließsatz* Direkt 5,99 Grund 7,05 Nachlässe bei Abschlussvereinbarung für 12 Monate 5% ab 6 Anzeigen oder mm Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer 10% ab 12 Anzeigen oder mm ab 24 Anzeigen 20% ab 52 Anzeigen oder mm *inkl. Veröffentlichung im Hallo Gifhorn

9 9 Sonderplatzierungen Titelseite Titelkopf Textteilanzeigen Titelfuss 1-spaltig: 45 x 65 mm (B x H) Nach Verfügbarkeit, mind. 50 mm Höhe, max. 210 mm Höhe, mehrere Anzeigen möglich Variable Höhe, 100 bis 150 mm Höhe, 277,5 mm breit Direkt: mm 4,56 Grund: mm 5,36 Direkt: mm 2,59 Grund: mm 3,05 Direkt: 296,40 Grund: 348,40 2-spaltig: 91,5 x 65 mm (B x H) Direkt: 592,80 Grund: 696,80 Sonstige Angaben Bankverbindung: IBAN DE BIC DRESDEFF250 Verzugszinsen: 1 Prozent über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Inkassoberechtigt: Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co KG., Hannover Kennzifferzuschlag: Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt Bei Abholung 3,60, bei Zusendung 7,20 je Veröffentlichung, inkl. MwSt. AE-Provision: 15 Prozent Skonto: 2 Prozent bei Ausgleich sofort nach Rechnungserhalt bzw. Bankeinzug für gewerbliche Anzeigen, die über einen Anzeigenabschluss abgerechnet werden. Preise: Grundsätzlich gelten die im Tarif ausgewiesenen Preise plus Mehr wertsteuer. Nicht ausgewiesene Preise erfragen Sie unter Telefon ( )

10 Kombiliste: Höhere Auflage, niedrigere Preise! Satzspiegel: Berliner Format = 430 mm hoch, 277,5 mm breit alle Angaben in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer Kombi 2c Preis 3c /4c Kombi 3c / 4c Fließsatz pro Zeile Kombi Fließsatz pro Zeile Anzeigenschluss bei Kombi-Belegung Preis 2c Anzeigenschluss bei Einzelbelegung Kombi s/w Erscheinungstermin Anzeigen s/w Verbreitete Aulagen 10 Hallo Peine 1,54 1,80 1,39 1,62 1,77 2,09 1,59 1,88 1,92 2,25 1,73 2,03 4,77 5,59 4,29 5, * Sa. Hallo Salzgitter 1,54 1,80 1,39 1,62 1,71 2,02 1,54 1,82 1,91 2,24 1,72 2,02 3,60 4,24 3,24 3, * Sa. Hallo Gifhorn 1,25 1,49 1,13 1,34 1,41 1,64 1,27 1,48 1,56 1,82 1,40 1,64 7, * Sa. 5,99 Hallo Wolfsburg 1,97 2,30 1,77 2,07 2,25 2,65 2,03 2,39 2,42 2,85 2,18 2, * Sa. Harzer Panorama am Sonntag 1,46 1,69 1,31 1,52 1,64 1,90 1,48 1,71 1,88 2,17 1,69 1,95 4,38 5, So. Fr., 10 Uhr Wolfenbütteler Schaufenster 1,81 2,08 1,63 1,87 1,99 2,29 1,79 2,06 2,51 2,89 2,26 2,60 5,42 6,24 4,88 5, So. Fr., 12 Uhr 9,57 11,16 8,62 10,04 10,77 12,59 9,69 11,34 12,20 14,22 10,98 12,81 22,78 26, Gesamtauflage Werbeträger Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund Alle Kombie ab Belegung von mindestens zwei Titeln am gleichen Tag! *geprüfte Auflage 2. Quartal 2014

11 11 Beilagene (Euro pro 1000 Exemplare, zzgl. Mehrwertsteuer) 20 g 30 g 40 g 50 g Versandanschriften für Beilagen: je weitere 10 g Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund- Direkt- Grund Cellesche Zeitung Schweiger & Pick-Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG Bremer Weg 186, Celle-Klein Hehlen Anlieferung nur Montag bis Freitag 7.00 bis Uhr Hallo Gifhorn Hallo Peine 71, 83, 77, 89, 83, 95, 89, 101, + 6, + 6, Hallo Salzgitter Auflage: Um Auflagenschwankungen auszugleichen und bedingt durch das maschinelle Einlegen ist es notwendig, 1% mehr als die Auflagenzahl anzuliefern, maximal jedoch 500 Exemplare je Titel. Hallo Wolfsburg Teilbeilagen zusätzlich 4, Euro pro 1000 Exemplare, zzgl. Mehrwertsteuer Technische Angaben Teilbelegung: Nach Absprache Mindestauflage: Exemplare in einem in sich geschlossenen Gebiet. Beilagenauflage: Bedingt durch maschinelles Einlegen ist es notwendig, 1 Prozent mehr Exemplare als Auflage anzuliefern. Sonstige Angaben Liefertermin: Spätestens Dienstag, 14 Uhr, vor Erscheinen. Annahme von Montag bis Freitag 7.00 bis Uhr. Anlieferung: frei Haus. Letzter Rücktrittstermin: 7 Tage vor Erscheinen. Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6). Höchstformat: 1/2 Berliner Format (220 x 290 mm, größere Formate müssen entsprechend gefalzt angeliefert werden, Leporellofalzung nicht möglich). Rabatte: Wiederholungs- und Abschlussrabatte werden auf Beilagen nicht gewährt. Muster: Die termingerechte Beilagenausführung ist nur nach Vorlage von drei Mustern 7 Tage vor Beilegung möglich. Beilagenhinweis: Erfolgt kostenlos in der belegten Ausgabe. Sonderformen: Gestanzte Beilagen nur auf Anfrage und Mustervorlage. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten und nicht durch Format- oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken. Papiergewicht: 1-Blatt-Beilagen mindestens 140 g/m2 (Postkartenqualität). Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

12 12 Technische Richtlinien für Fremdbeilagen FORMATE UND GEWICHTE Grundsätzlich sind Format, Umfang und Gewicht einer Beilage dem Verlag bei Auftragserteilung, aber spätestens 14 Tage vor Erscheinungstermin zu nennen. Bei Prospekten, die in ihrer Beschaffenheit dem Verlag zu diesem Termin nicht bekannt gemacht werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht von 1 bis max. 6 Werktagen vor. Die Auftragsbestätigung ist für den Verlag erst nach Angabe der o. g. Daten verbindlich. 1. Formate: Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm). Maximalformat entspricht der jeweiligen Vorgabe des Verlages (Berliner Zeitungsformat 220 x 310 mm). Kleinformate (DIN A6 bis DIN A5) müssen dem Verlag vorab gemeldet werden. 2. Gewichte: Das Gewicht einer Beilage soll 70 g /Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Anfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich. 3. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g /m2 nicht unter schreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g /m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. 4. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich, oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den jeweiligen Verlag nicht möglich. 8. Draht-Rückenheftung Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Grundsätzlich jedoch muss das Produkt 1,5 mal stärker als die Klammerung sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt werden. Dünne Beilagen müssen grundsätzlich mit Rücken oder Falzleimung hergestellt werden. RICHTLINIEN FÜR VERPACKUNG UND TRANSPORT 9. Anlieferungszustand Grundsätzlich müssen die angelieferten Beilagen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Bei Nichtverarbeitbarkeit der Beilagen behält sich der Verlag ein Rücktrittsrecht vor. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Beilagen, die in ihrer Beschaffenheit (Format, Umfang, Papierqualität etc.) nach Vorlage von 3 Mustern für die Produktion nicht beurteilbar sind, bittet der Verlag um die kurzfristige Vorlage von mindestens 50 Mustern vorab, um die Beilage in realem Produktionszustand prüfen zu können. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. RICHTLINIEN ZUR VERARBEITUNG 5. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello (Z)und Altarfalz (V7) sind maschinell nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. 6. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Lagen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Vorsortierung wegen zu dünner Lagen ist nicht möglich. Das Ver arbeiten verschnürter oder verpackter einzelner Lagen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Verlag möglich. Sollte es bei Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte zu einem Mehraufwand k ommen, wird dieser dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

13 Palettierung Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken. Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und Mengenangabe gekennzeichnet sein. Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr). Bei Anlieferung von gewickelten Beilagen ist eine Rücksprache mit dem Verlag in jedem Fall erforderlich. HINWEISE ZUM MATERIALEINSATZ 12. Packmitteleinsatz Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. 13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig). Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden. RICHTLINIEN ZUR ABWICKLUNG 14. Begleitpapiere Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen: zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben Einsteck- bzw. Erscheinungstermin Auftraggeber der Beilage Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller Absender und Empfänger Anzahl der Paletten Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Stückzahl der Beilagen je Palette Ferner sind erforderlich: Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte Raum für Vermerke Angabe unserer Auftragsnummer, die Sie der Auftragsbestätigung entnehmen können, um eine einwandfreie Zuordnung zu gewährleisten. 15. In Ausnahmefällen ist eine kostenpflichtige Nachbearbeitung der Prospeke durch den Verlag in Absprache möglich. 16. Die Palettenhöhe darf 1,20 m nicht überschreiten.

14 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risiko bereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlich werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestímmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden Entgelts. Das gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlages für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer SEPA-Lastschrift die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sogenannte Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist. 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Belegversand siehe Zusätzliche Geschäftsbedingungen, Ziffer d. 17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

15 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsan sprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anweisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages, soweit nicht der Auftraggeber Ansprüche gegen den Verlag im Mahnverfahren geltend macht. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßstabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. c) Weitergehende Schadenersatzansprüche bei Anzeigen sowie Schadenersatzansprüche bei Beilagen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Verlages oder seiner leitenden Angestellten vor. Soweit es die Gesetze zwingend vorsehen, haftet der Verlag auch für Ersatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist der Höhe nach, soweit dies gesetzlich zulässig ist, in erster Linie auf eine Ersatzanzeige, hilfsweise auf den Wert der Anzeige, bei Beilagen auf den Herstellungswert der Beilagen beschränkt. d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. e) Neue Anzeigene treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Anzeigenaufträge ohne Abschluss für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von drei Monaten erscheinen sollte. f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Kollektiven und Sonderbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie bei Abnahme von mm und mehr Sonderkonditionen zu gewähren. g) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. h) Die Werbungsmittler sind verpichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. i) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer die Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG. Inkassoberechtigt ist die Verlagsgesellschaft Madsack, Hannover.

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