Industrial and Construction Tires

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1 Industrial and Construction Tires Händlerpreisliste Gültig ab 1. Mai

2 KONTAKT Mitas GmbH Großer Kolonnenweg Hannover Deutschland Mitas Service Center Telefon: / info-de@mitas-tyres.com Verkaufsgebiete Industrial and Construction Tires Händlerpreisliste Diese Preisliste ersetzt vorherige Ausgaben. Alle aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen erfolgen zu unseren Geschäftsbedingungen. Technische Details zu unseren Produkten entnehmen Sie bitte dem separaten Produktkatalog.

3 INHALT LUFTREIFEN FÜR INDUSTRIE UND BAUGEWERBE ÜBERSICHT REIFENPROFILE 04 ERDBEWEGUNGSREIFEN MITAS EM RADIALREIFEN 08 MITAS EM DIAGONALREIFEN 09 MITAS MOBILBAGGER REIFEN 10 MITAS GRADER UND WALZEN REIFEN 11 MOBILKRANREIFEN MITAS MOBILKRAN RADIALREIFEN 14 MEHRZWECKREIFEN MITAS MPT RADIALREIFEN 16 MITAS MPT DIAGONALREIFEN 17 LÖFFELBAGGERREIFEN MITAS LÖFFELBAGGER DIAGONALREIFEN 20 KOMPAKTLADERREIFEN MITAS KOMPAKTLADER DIAGONALREIFEN 22 INDUSTRIEREIFEN MITAS INDUSTRIE RADIALREIFEN 24 MITAS INDUSTRIE DIAGONALREIFEN 25 LKW - TRUCK MITAS LKW TRUCK DIAGONALREIFEN 28 MITAS SCHNEEMOBIL REIFEN 29 ZUBEHÖR 31 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 32 3

4 ÜBERSICHT REIFENPROFILE ERDBEWEGUNGSREIFEN ERL-20 ERL-30 ERL-40 ERL-50 ERD-20 ERD-30 ERD-40 ERD-45 EM-01 EM-02 EM-20 (NB 38) EM-30 (NB 57) EM-60 EM-70 EM-80 EM-22 EM-23 NB 38 NB 38 EXTRA ML NB 57 TI-12 COMPACTOR TG-02 UK 5 UK 10 EMR-01 MOBILKRANREIFEN CR-01 CR-02 MEHRZWECKREIFEN MPT-20 MPT-21 SRT2 MPT-02 MPT-03 MPT-04 MPT-05 MPT-06 MPT-07 MPT-08 EM-02 4

5 LÖFFELBAGGERREIFEN TI-02 TI-04 TI-06 TI-09 TR-09 TR-10 GRIP N RIDE TG-01 KOMPAKTLADERREIFEN SK-01 SK-02 SK-05 BIG BOY TR-10 INDUSTRIEREIFEN FLR-01 FL-01 FL-02 FL-03 FL-04 FL-05 FL-06 FL-07 FL-08 LKW - TRUCK CT-01 CT-02 CT-06 NB 62 NB 37 NB 41 NB 59 NB 60 NT 8 NT 9 NR 21 NR 36 ST 5

6 6

7 ERDBEWEGUNGSREIFEN 7

8 ERDBEWEGUNGSREIFEN MITAS EM RADIAL REIFEN EM-01 EM-02 ERL-20 ERL-30 ERL-40 ERL-50 EMR-01 ERD-20 ERD-30 ERD-40 ERD-45 Zoll Reifengröße Alternative Bezeichnung Kennung Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro 335/80 R 18 (12.5R18) 139B EM-02 TL ,00 18" 365/70 R B EM-01 TL ,00 405/70 R 18 (16/70R18) 141B EM-01 TL ,00 405/70 R 18 (16/70R18) 156B EM-01 TL ,00 335/80 R 20 (12.5R20) 136B EM-01 TL ,00 20" 365/80 R 20 (14.5R20) 141B EM-01 TL ,00 405/70 R 20 (16/70R20) 143B EM-01 TL ,00 24" 405/70 R 24 (16/70R24) 146B EM-01 TL ,00 440/70 R 24 (17.5LR24) 147B EM-02 TL , R A2 (157B) ERL-20 TL , R A2 (157B) ERL-30 TL , R A2 ERL-20 TL , R A2 EMR-01 TL , R A2 ERL-30 TL , R B ERD-20 TL , R B ERD-30 TL , R A2 ERL-50 TL , R A2 ERL-20 TL , R A2 ERL-30 TL ,00 25" 23.5 R B ERD-20 TL , R B ERD-30 TL , R A2 ERL-40 TL , R B ERD-40 TL , R A2 ERL-50 TL , R A2 ERL-30 TL , R B ERD-30 TL , R A2 ERL-40 TL , R B ERD-40 TL , R A2 ERL-50 TL ,00 750/65 R A2 ERL-30 TL ,00 750/65 R B ERD-30 TL ,00 33" R B ERD-45 TL ,00 8

9 ERDBEWEGUNGSREIFEN MITAS EM DIAGONAL REIFEN EM-20 EM-30 EM-60 EM-70 EM-80 NB-38 NB-57 Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro 24" A2 12PR EM-70 TL , A2 12PR EM-20 TL , A2 12PR NB 57 TL , A2 12PR EM-60 TL , A2 12PR EM-80 TL , A2 16PR EM-80 TL , A2 12PR EM-80 TL , A2 16PR EM-20 TL , A2 16PR EM-30 TL , A2 16PR EM-60 TL , A2 16PR EM-80 TL , A2 22PR EM-20 TL , A2 22PR EM-60 TL , A2 28PR NB 38 TL , A2 28PR EM-30 TL , A2 32PR EM-30 TL , A2 40PR EM-30 TL ,00 25" A2 16PR EM-20 TL , A2 16PR EM-30 TL , A2 16PR EM-60 TL , A2 20PR EM-60 TL , A2 24PR EM-60 TL , A2 16PR EM-30 TL , A2 16PR EM-60 TL , A2 20PR EM-20 TL , A2 20PR EM-30 TL , A2 20PR EM-60 TL , A2 28PR EM-20 TL , A2 28PR EM-30 TL , A2 28PR EM-60 TL , A2 28PR EM-30 TL , A2 28PR EM-60 TL , A2 32PR EM-30 TL , A2 32PR EM-60 TL ,00 29" A2 26PR NB 57 TL ,00 9

10 ERDBEWEGUNGSREIFEN MITAS MOBILBAGGER REIFEN NB-38 NB-38 EXTRA ML EM-22 EM-23 TI-12 NB-57 Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen - Profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Schlauch B 14PR NB38 TT , B 14PR NB38 Extra ML TT , B 14PR NB38 TT , B 14PR NB38 Extra ML TT , B 14PR EM-22 TT , B 14PR NB38 Extra ML TT , " B 16PR NB38 TT , B 16PR EM-22 TT , B 16PR EM-23 TT , B 16PR NB38 Extra ML TT , B 16PR NB38 TT , B 16PR EM-22 TT , E 16PR NB 57 TT , / A8 TI-12 TL , " 500/ A8 TI-12 TL ,075,00 600/ A8 TI-12 TL ,178,00 10

11 ERDBEWEGUNGSREIFEN MITAS GRADER UND WALZEN REIFEN TG-02 UK 5 UK 10 COMPACTOR Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen - Profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Tube No. 15" 9.5/ PR COMPACTOR TL ,00 16" 10.5/ PR COMPACTOR TL , A3 16PR COMPACTOR TT , A2 18PR COMP EXTRA TT , " A5 18PR COMP SMOOTH TT , R A3 COMPACTOR TT , /80 R A3 COMPACTOR TT , A8 12PR TG-02 TL , " A8 16PR TG-02 TL , IND 128A8 8PR UK 5 TL , IND 129B 8PR UK-10 TL , IND 158A8 10PR UK 5 TL ,00 26" IND 162A8 12PR UK 5 TL , IND 162A8 12PR UK-10 TL ,00 11

12 12

13 MOBILKRANREIFEN 13

14 MOBILKRANREIFEN MITAS MOBILKRAN RADIAL REIFEN CR-01 CR-02 Zoll Reifengröße Kennung Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro 385/95 R 25** 170F CR-01 TL ,00 25" 445/95 R 25** 174F CR-01 TL ,00 445/95 R 25** 174F CR-02 TL ,00 525/80 R 25** 176F CR-01 TL ,00 ** M+S Kennung gemäß ECE Regelung 54, für Einsatz unter winterlichen Straßenbedingungen 14

15 MEHRZWECKREIFEN 15

16 MEHRZWECKREIFEN MITAS MPT RADIAL REIFEN MPT-20 MPT-21 EM-02 SRT2 Zoll Reifengröße Alternative Bezeichnung Kennung Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro 18" 335/80 R 18** (12.5R18) 132G EM-02 TL ,00 335/80 R 20** (12.5R20) 147K MPT-20 TL ,00 335/80 R 20** (12.5R20) 139J MPT-21 TL ,00 20" 365/80 R 20** (14.5R20) 152K MPT-20 TL ,00 365/80 R 20** (14.5R20) 152J MPT-21 TL ,00 405/70 R 20** (16/70R20) 152J MPT-21 TL , " 275/90 R 22.5** - 153G/163A5 SRT2 TL ,00 24" 405/70 R 24 (16/70R20) 152J MPT-21 TL ,00 ** M+S Kennung gemäß ECE Regelung 54, für Einsatz unter winterlichen Straßenbedingungen 16

17 MEHRZWECKREIFEN MITAS MPT DIAGONAL REIFEN MPT-02 MPT-03 MPT-04 MPT-05 MPT-06 MPT-07 MPT-08 Zoll Reifengröße Alternative Bezeichnung Kennung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Schlauch ** 129D 10PR MPT-02 TL , ** 128G 10PR MPT-03 TL , D 10PR MPT-04 TL ,00 18" ** 131G 12PR MPT-03 TL , D 12PR MPT-04 TL , ** 136G 16PR MPT-03 TL , D 16PR MPT-04 TL , B 16PR MPT-02 TL , D 16PR MPT-03 TL , " A8 16PR MPT-06 TL , A8 16PR MPT-08 TL , A8 MPT-06 TL , D 10PR MPT-04 TL , ** 128G 10PR MPT-05 TL , ** 128G 10PR MPT-07 TT , ** 129G 10PR MPT-03 TL , D 10PR MPT-04 TL , ** 132G 12PR MPT-03 TL , D 12PR MPT-04 TL ,00 20" ** 132G 12PR MPT-05 TL , ** 136G 12PR MPT-03 TL , D 12PR MPT-04 TL , ** 136G 12PR MPT-05 TL , D 14PR MPT-04 TL ,00 16/70-20** (405/70-20) 148D 14PR MPT-02 TL ,00 16/70-20 (405/70-20) 148D 14PR MPT-04 TL ,00 16/70-20** (405/70-20) 145G 14PR MPT-05 TL ,00 16/70-20** (16/70-20) 145G 14PR MPT-03 TL , " A8 16PR MPT-06 TL ,00 24" 405/70-24 (16/70-24) 151D 14PR MPT-04 TL ,00 ** M+S Kennung gemäß ECE Regelung 54, für Einsatz unter winterlichen Straßenbedingungen 17

18 18

19 LÖFFELBAGGERREIFEN 19

20 LÖFFELBAGGERREIFEN MITAS TI DIAGONAL REIFEN TG-01 TI-02 TI-04 TI-06 TI-09 TR-09 Grip n Ride TR-10 Zoll Reifengröße Alternative Bezeichnung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro 17.5" IND 139B 14PR TR-10 TL ,00 18" 12.5/ /125A8 12PR TR-09 TL , / /125A8 12PR TR-09 TL ,00 20" 16.0/ /138A8 14PR TR-09 TL , A8 12PR TI-04 TL ,00 24" A6 12PR TG-01 TL , L A8 10PR TI-02 TL , L A8 12PR GRIP-n-RIDE TL ,00 26" A8 12PR TI-06 TL ,00 28" A8 12PR TI-06 TL , A6 12PR TG-01 TL ,00 30" A8 14PR TI-09 TL ,00 20

21 KOMPAKTLADERREIFEN 21

22 KOMPAKTLADERREIFEN MITAS SK DIAGONAL REIFEN SK-01 SK-02 BIG BOY SK-05 TR-10 Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Tube Number 12" 23x A4 6PR SK-02 TL ,00 23x A4 10PR SK-02 TL ,00 27x A4 6PR SK-02 TL ,00 15" 27x A4 8PR SK-02 TL ,00 27x A6 8PR SK-02 TL ,00 31x A4 8PR SK-02 TL , " 10.0/ A6 10PR SK-01 TL , / A6 10PR SK-01 TT , A3 8PR SK-02 TL , A3 8PR BIG BOY TL , A3 10PR SK-05 TL , " A3 10PR SK-02 TL , A3 10PR BIG BOY TL , A3 12PR BIG BOY TL , A3 12PR SK-05 TL , A3 14PR BIG BOY TL , " IND 139B 14PR TR-10 TL ,00 18" 10.5/ A8 10PR BIG BOY TL , / A8 14PR BIG BOY TL ,00 22

23 INDUSTRIEREIFEN 23

24 INDUSTRIEREIFEN MITAS INDUSTRIE RADIAL REIFEN FLR-01 Zoll Reifengröße PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Schlauch 20" R A5 FLR-01 TL ,

25 INDUSTRIEREIFEN MITAS INDUSTRIE DIAGONAL REIFEN FL-01 FL-02 FL-03 FL-04 FL-05 FL-06 FL-07 FL-08 Zoll Reifengröße PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Schlauch PR FL-03 TT , PR FL-03 TT , PR FL-08 TT , PR FL-03 TT , PR FL-08 TT , " 9" 10" 12" 13" 15" PR FL-01 TT , PR FL-03 TT , PR FL-08 TT , x6-8 16PR FL-08 TT , x7-8 14PR FL-08 TT , x7-8 16PR FL-08 TT , PR FL-01 TT , PR FL-02 TT , PR FL-08 TT , PR FL-01 TT , PR FL-02 TT , PR FL-08 TT , x8-9 16PR FL-08 TT , PR FL-01 TT , PR FL-02 TT , PR FL-08 TT , PR FL-01 TT , PR FL-02 TT , PR FL-08 TT , PR FL-08 TT , x PR FL-08 TT , PR FL-01 TT , PR FL-02 TT , PR FL-08 TT , PR FL-01 TT , PR FL-02 TT , PR FL-08 TT , PR FL-08 TT , /75-12 (27x10-12) 14PR FL-08 TT , /75-12 (27x10-12) 16PR FL-08 TT , /75-12 (27x10-12) 20PR FL-08 TT , x 5 6PR FL-05 TT , x 5 6PR FL-07 TT , x 5 10PR FL-05 TT , x 5 10PR FL-07 TT , PR FL-08 TT , PR FL-08 TT , PR FL-04 TT , PR FL-08 TT , PR FL-06 TT , PR FL-08 TT , PR FL-08 TT , (315/70-15) 22PR FL-08 TT ,

26 26

27 LKW - TRUCK 27

28 TRUCK MITAS LKW - TRUCK DIAGONALREIFEN CT-01 CT-02 CT-06 NB 62 NB 37 NB 41 NB 59 NB 60 NT 8 NT 9 NR 21 NR 36 Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Tube Number R 20** 115/113L 10PR NR 21 TL , R /113L 10PR NR 36 TL , Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Tube Number /93E 6PR CT-01 TT , ** 94/93E 6PR CT-02 TT , /114L 10PR CT-06 TL , /114L 10PR CT-06 TT , * 116/114L 10PR NB 60 TL , /114L 10PR NB 60 TT , /114L 10PR NB 37 TT , * 121/120L 12PR NB 60 TT , /113L 10PR NB 60 TL , /113L 10PR NB 60 TT , ** 115/113L 10PR NB 37 TT , /113L 10PR NB 62 TL , /122F 10PR NT 8 TT , ** 133/131J 14PR NB 41 TT , /131J 14PR NB 59 TT , /131J 14PR NB 60 TT , ** 140/137J 14PR NB 41 TT , /137J 14PR NB 59 TT , /137J 14PR NB 60 TT , ** 146/143J 16PR NB 41 TT , /143J 16PR NB 59 TT , /143J 16PR NB 60 TT , /145J 16PR NT 9 TT , ** 149/145J 16PR NB 41 TT , /145J 16PR NB 59 TT , /145J 16PR NB 60 TT , /149J 18PR NB 59 TT , /149J 18PR NB 60 TT , * Marke SATIM ** M+S Kennung gemäß ECE Regelung 54, für Einsatz unter winterlichen Straßenbedingungen 28

29 TRUCK MITAS SCHNEEMOBIL REIFEN ST Zoll Reifengröße Kennung PR Reifen-profil TL TT EAN - Nummer Artikelnummer Euro Tube Number A6 10PR ST TT , A6 10PR ST TT , A5 10PR ST TT ,

30 30

31 ZUBEHÖR SCHLÄUCHE & VENTILE Schlauch Dimension Ventil EAN - Nummer Artikelnummer Euro 008 T 16x650/ G 11,5; TR 13; V , T 10.0/ G 16; TR 15; V , T 10.5/ G 16; TR 15; V , T 6.00/6.40/6.50/ G 11,5; TR 13; V , T 23x5 V , T TR , T 18x7-8 TR , T G 11,5; TR 13; V , T TR 75A , T 27x10-12 JS , T TR75A , T TR75A , T 6.50/ V , T V , T TRJ1175C , T G 11,5; TR 13; V , T JS , T TR75A , T G 16; TR 15; V , T 15.0/ , T V , T TRJ1175C , T 23x9-10 JS , T TR75A , T V , T TRJ1175C , T 27x G 16; TR 15; V , T V , T TR75A , T V , T TR 75A , T 7.50/ JS ,00 O-RINGE Dimension EAN - Nummer Artikelnummer Euro D/S 581/6.6 MM TL EM-Tyre 15.5; /R ,00 D/S 568/9.8 MM TL EM-Tyre 18.00;385/95;445/95;525/80; 20.5;23.5;26.5;750/65-25/R 25 D/S 655/9.8 MM TL EM-Tyre , ,00 WULSTBÄNDER Dimension EAN - Nummer Artikelnummer Euro F 10/11/ ,00 F 8.25/ ,00 31

32 ALLGEMEINE INFORMATIONEN LASTINDEX LI Kg LI Kg LI Kg LI Kg LI Kg LI Kg , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,750 GESCHWINDIFKEITSKATEGORIE Geschwindigkeitssymbol A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 B D E F G J K L Geschwindigkeit (km/h) UMRECHNUNGSTABELLEN / TABLEAU DE CONVERSION Länge Masse Volumen Druck 1 Milimeter (mm) = " 1 Pfund (lb) = kg 1 Liter (l) = 0.21 gall 1 p.s.i. (lb/in2) = kpa 1 Zoll (") = 25.4 mm = m 1 Kilogramm (kg) = lb 1 Gallone (imp.gal) = 4.55 l 1 kg/cm2 = kpa 1 Meter (m) = ft 1 bar = 100 kpa 1 Fuß (ft) = m 1 Kilometer (km) = mile 1 Meile = 1609 m = km 32

33 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MITAS GMBH A. LIEFERUNG 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferung, Leistung und Berech- nung erfolgen zu den von uns vor Versand oder Abholung der Ware zuletzt bekanntgegebenen Preisenund Bedingungen. Für Beste- llungen unter 150, EUR gemäß Händlerpreisliste wird ein Minder- mengenzuschlag in Höhe von 10, EUR pro Auftrag erhoben. Nicht vorhersehbare Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenän- derungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichun- gen. Wir liefern an unsere unmittelbaren Abnehmer nach unserer Wahl franko Post, franko jedem deutschen Stückgutbahnhof oder franko auf sonst üblichem Wege. Wird beschleunigte Versendung vorgeschrieben (z.b. Luftfracht, Express), so trägt der Besteller die Differenz zwischen den Kosten für Frachtgut und den höheren Au- fwendungen. Rollgeld geht zu Lasten des Bestellers. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt. Es steht uns frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern. 2. Soweit nichts anders vereinbart, reist die Ware auf Gefahr des Em- pfängers, unabhängig vom Ort der Versendung. Ist die Ware ver- sandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Bes- teller über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. 3. In Fällen von höherer Gewalt und sonstiger störender Ereignisse bei uns, bei unseren Lieferanten oder bei den Transportunter- nehmen, wie beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistu- ng entbunden. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragsp- flichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Vor-aussetzungen gegeben sind. Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lie- ferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrages. 4. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis am Tage der Lieferung unter dem Nettopreis am Tage der Rücknahme, so wird der am Tage der Lieferung gültige Nettopreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts. 5. Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eides- stattlichen Versicherung gemäß 807 ZPO, eintretende Zahlungs- schwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers be- rechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. B. EIGENTUMSVORBEHALT UND SICHERUNGSRECHTE 1. a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns ge- lieferten Waren vor, bis alle unsere Forderungen gegen den Besteller,auchdiebedingtbestehenden,erfülltsind. Diesgiltdarüber hinaus auch für künftig entstehende Forderungen. b) Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestri- ttene Gegenansprüche. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht unverzüglich nach, sind wir oder von uns bevollmächtigte Personen berechtigt, die Räume des Bestellers zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Besteller Auskunft über den Verbleib der Ware zu ge- ben und, soweit erforderlich, Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren. c) Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware. aa) freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzu- schreiben, oder bb) zu dem von uns dem Besteller berechneten Preis (Vertragspreis) abzüglich Skonto, Rabatte und sonsti- gen Nachlässen und unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben. In allen Fällen sind wir außerdem berechtigt, unsere Rücknahmekosten von der Gutschrift abzusetzen. d) Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchti- gung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigen- tumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt. e) Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbeson dere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Scha- densfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Besteller hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten. f) Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehalts- ware gemäß 950 BGB im Falle der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für uns, ohne dass uns dadurch Verpflichtungen entstehen. Die be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedin- gungen. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörenden Waren ( 947, 948 BGB) steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder Gesamtmenge in dem Verhältnis zu, in dem der Wert unserer Vorbehaltsware zum Zeitpunkt ihrer Verbin-dung, Vermischung oder Vermengung zum Wert der anderen ver- bundenen, vermischten oder vermengte Waren stand. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhält- nis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache oder Gesamtmenge Miteigentum an der neuen Sache oder Gesamtmenge einräumt. Die dabei entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller verwahrt sie mit kaufmännischer Sorgfalt für uns und verpflichtet sich, uns die zur Rechtsausübung erforderlichen Angaben zu ma- chen und uns insoweit Einblick in seine Unterlagen zu gewähren. 2. a) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswarewerden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehalts- ware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine lau- fende Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vere- inbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller unserer Rechte und Forderungen gemäß B. 1 a). b) Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusamen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verbindung, Vermischung, Beoder Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß B. 2 a) in Höhe des Vertragspreises unserer Vorbehaltsware an uns als ve- reinbart. Darüber hinaus gilt als vereinbart, dass zusätzlich vom vorgenannten Weiterverkaufspreis eine Forderung in Höhe von 10% unseres Vertragspreises abgetreten ist, die nach Eingang des Betrages mit den Zinsen und Kosten verrechnet wird, wo- bei der nicht verbrauchte Mehrbetrag zu vergüten ist. Erbringt der Besteller zusammen mit dem Verkauf der Vorbehaltsware eine damit zusammenhängende Leistung und unterscheidet er auf der dem Abnehmer ausgestellten Rechnung nicht zwischen Vorbehaltsware und der Leistung, berechnet er also einen Gesamt- preis, ist dieser in Höhe unseres Vertragspreises an uns abgetreten. c) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfange im voraus an uns abgetreten, wie es unter B. 2 a) und b) bestimmt ist. d) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder sonstiger Verwen- dung der Vorbehaltsware nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die unter B. 2 a) bis c) bezeichneten Forde- rungen auf uns übergehen und dass in seinen Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen der Name unseres Fabrikats aufgeführt wird. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. e) Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Bestellers unberührt. Wir werden aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtun- gen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir und unsere Bevoll- mächtigten sind berechtigt, die Räume des Bestellers zu betreten um die zur Feststellung und Geltendmachung der an uns abge- tretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen einzusehen, sie kurzfristig zu entnehmen oder zu kopieren. f) Wir sind berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräu- ßerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der an uns abge- tretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Besteller uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder sich auf Grund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet. Wird über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwi- erigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Bestellers ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung der Vor- behaltsware und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forde- rungen von selbst. Sofern wir die Befugnisse des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware widerrufen haben oder sie von selbst erloschen ist, ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware sofort an uns herauszugeben und uns selbst oder einem von uns Bevollmäch- tigten den unmittelbaren Besitz zu verschaffen. In diesem Zusa- mmenhang sind wir und unsere Bevollmächtigten berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Der Besteller ist zudem verpflichtet, uns Einsicht in seine Geschäftsunterlagen zu gewähren, soweit er uns nicht unverzüglich umfassend Auskunft erteilt. Alle durch die wieder in Besitznahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Besteller. 3. a) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmu- ngen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. b) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmu- ngen erlischt, wenn alle oben unter B. 1 a) angeführten Forderun- gen erfüllt sind. Damit geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller über, und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu. 4. ÜbersteigtderWertsämtlicherfürunsbestehendenSicherheiten unsere Forderungen insgesamt nachhaltig um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Si- cherungen nach unserer Wahl verpflichtet. C. ZAHLUNG 1. UnsereRechnungensindporto-undspesenfreizubezahlen: a) mit 3% Kassaskonto bei barer Vorauszahlung, Nachnahmeversand, sofortiger Barza- hlung oder wenn Rechnungen, datiert vom 1. bis 15.eines Monats, bis Ende desselben Monats, Rechnungen, datiert vom 16. bis Ende des Monats, bis zum 15. des folgenden Monats bezahlt werden; b) rein netto Rechnungen, datiert vom 1. bis 15. eines Monats, spätestens am Ende des folgenden Monats, und Rechnungen, datiert vom 16. bis Ende eines Monats, spätestens am 15. des zweiten darauffolgenden Monats. 2. Kassaskonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsver- pflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rech- nungsbetrag pünktlich bis zu den vorgenannten Fälligkeitstagen bei uns in bar vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei bargeldloser Zahlung, insbesondere auch bei Scheckherga- be, kommt es in jedem 33

34 Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Bei Zahlung oder Gutschrift unter Vorbehalt, unter einer Bedingung oder unter sonstigen Einschränkungen kann Skonto nicht gewährt werden. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller. 3. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vo- llen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen For- derungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. 4. Werden die unter C. 1. genannten Zahlungsziele oder besonders vereinbarte Zahlungsziele überschritten, kommt der Besteller sofort in Zahlungsverzug. In jedem Fall kommt der Besteller spätes- tens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, kommt der Besteller spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang unserer Lieferung in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank zuzüglich 8. p.a. zu berechnen. Das Recht weitergehender Schadenser- satzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. 5. Die Au ebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingun- gen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berech- tigt, jederzeit für eine bestehende Forderung eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Wird die- sem Ersuchen nicht stattgegeben, kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen ge- eignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. 6. Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. 7. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder re- chtskräftig festgestellt ist. Sonstige Gegenrechte, insbesondere die Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen dem Besteller im gese- tzlichen Umfang zu. Im übrigen werden Abzüge, die nicht ausdrüc- klich vereinbart sind, nicht anerkannt. 8. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an un- ser Stammhaus, an die Kassen unserer Niederlassungen oder an inkassoberechtigte Lager sowie an Angestellte unserer Firma erfolgen, die mit einer Inkassovollmacht versehen sind. Händlerpreisliste, gültig ab 01. Februar Ein Anspruch auf Auszahlung oder Verrechnung des Bonus besteht nur, wenn der Besteller sämtliche fälligen Forderungen an uns bezahlt hat. D. HAFTUNG 1. Wir haften für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Soweit wir im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet sind, leisten wir Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung. Bei Neulieferung wird anstelle eines mit einem nicht unerhebli- chen Mangel behafteten Reifens (d. h. Decke und/oder Schlauch) umtauschweise ein neuer Reifen zu dem am Tage der Neuliefe- rung für den Besteller gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf den Preis zuzüglich Mehrwertsteuer gewähren wir einen von uns nach billigem Ermessen festzustellenden Nachlass,bei dem der Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens (anhand der vorhandenen Restprofiltiefe) berücksichti- gt wird. Wahlweise haben wir auch das Recht, diesen Nachlass in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung. Soweit der Besteller einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht hat, trägt er die dafür an- fallenden lnstandsetzungskosten. Sofern die Nacherfüllung fehl schlägt, ist der Kunde berechtigt, ein Rücktritts- oder Minderung- srecht auszuüben; der Schadensersatzanspruch statt der Leistung bleibt unberührt. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es han- delt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen ge- geben sind. 2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden; die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden ist. Im übrigen liegt ein von uns zu vertretender Mangel beispielsweise nicht vor, wenn a) bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neuesten Fassung des technischen Ratgebers jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war; b) der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreitung der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit; c) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.b. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde; d) der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war; e) der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist; f) bei unseren Erzeugnissen natürlicher Verschleiss oder von uns nicht verursachte Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung, vorliegen oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben. 3. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.b. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauch- swerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw Kennzeichnungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten, branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bescha- ffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schrift- lich im einzelnen als solche bezeichnet werden. Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen wer- den, soweit technisch angängig, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischen Fortschritt dienen und soweit der Lieferge- genstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Le- diglich erhebliche Abweichungen begründen einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gemäß D Mängelansprüche für Reifen verjähren mit Ablauf von zwei Ja- hren ab ihrer Ablieferung durch den Besteller an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung der Reifen an den Besteller. Mängelansprüche für runderneuerten Reifen und unsere sonstigen Lieferungen und Leistungen verjähren in zwei Ja- hren mit Ablieferung der Sache an den oder Abnahme der Leistung vom Besteller. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. 5. Zur Erhebung von Mängelansprüchen sind unsere unmittelbaren Abnehmer (Besteller) und die mit uns in laufender Geschäftsver- bindung stehenden Firmen berechtigt. Reifen, für die ein Män- gelanspruch geltend gemacht wird, müssen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten vorgedruckten Reklamationsfor- mulars eingesandt werden. Das Reklamationsformular muss vom Verbraucher persönlich und vom Einsender unterzeichnet sein. Beizufügen sind Schriftstücke, die das Verkaufsdatum des Reifens an den Verbraucher belegen (Kopien von Rechnung, Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein mit Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges). Nähere Informationen zur Reklamationsa- bwicklung erhalten Sie unter der technischen Service Nummer. Die Rücksendung des Reifens erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Reifen, für die Nacherfüllung oder Schadensersatz statt der Leis- tung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über. Im Falle offensichtlich unberechtigter Mängelansprüche behalten wir uns vor, die im Zusammenhang mit deren Prüfung und Bearbeitung bei uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 6. Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware lie- fern, besteht keine Pflicht zur Sachmängelhaftung. 7. Einer langjährigen Übung unseres Industriezweiges entspre- chend, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.b. wegen einer Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung oder bei Ausgle- ich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige in jedem Falle ausgeschlossen. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche und in sonstiger Weise. Der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftu- ngsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. E. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäfts-verbindungen, insbesondere aus unseren Lieferun- gen, ist Hannover, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen sind. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksam- keit des Vertragsverhältnisses. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns das Recht zu, beim Amtsgericht oder Landge- richt Hannover zu klagen, nach unserer Wahl auch bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deuschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v ) ist ausgeschlossen. 2. Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt; sie können von uns jederzeit geändert werden. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültig- keit dieser Bedingungen im übrigen nicht. 3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezo- gene Daten (Adresse und Rechnungsdaten) gespeichert, verarbei- tet und an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden können. In diesem Zusammenhang werden wir den Wirtschaftauskunfteien ggf. auch Daten über eine vertragsgemäße oder nicht vertrags- gemäße Abwicklung der mit dem Kunden eingegangenen Vertra- gsbeziehung melden. Diese Meldungen dürfen gemäß des Bun- desdatenschutzgesetzes nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen oder der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Wirtschaftauskunftei oder der Allge- meinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftauskunftei speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die Wirtschaftauskunftei stellt den ihr angeschlossenen Unterne- hmen die Daten nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesses an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. 4. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung. RE 10/

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