Moderne Architektur BrAucht leistungsstarke technik Brandschutz Zur Verhinderung der Brandweiterleitung auf Flachdachflächen

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1 Moderne Architektur braucht leistungsstarke Technik Brandschutz Zur Verhinderung der Brandweiterleitung auf Flachdachflächen

2 Über 30 Jahre Fachkompetenz: Willkommen bei Sita. Der Name Sita steht seit Jahrzehnten für Kompetenz bei der Entwässerung und Notentwässerung flacher Dächer. In jedem Produkt steckt hier die Erfahrung von mehreren Millionen produzierten Gullys. Systematisch verfolgen wir ein Ziel: Qualität in allen Bereichen. In der Produktion von Entwässerungs- und Lüftungssystemen liegt Sita in Deutschland ganz vorn. Wir wissen, wie wichtig gute Produktqualität für das hervorragende Endergebnis ist. Deshalb tun wir alles, um Ihnen mit unseren Produkten und Systemen eine perfekte Ausgangsbasis für Ihre Arbeit zu liefern. Bei Sita können Sie absolut sicher sein, auf Qualität zu bauen. Wir liefern Anworten! Sita ist Problemlöser. Zusammen mit dem Fachhandel, Architekten, Planern und Anwendern finden wir die jeweils ideale Lösung auf Dienstleistungs- und Produktebene. Einerseits geben wir gern unser Spezialistenwissen weiter, andererseits profitieren wir von den Anregungen der Praxis. Die Wünsche von Architekten, Planern, Anwendern und Fachhändlern nehmen in Form von Problemlösungsprodukten und -systemen Gestalt an. GUTE GRÜNDE FÜR SITA Spezialist: Wir sind Flachdachentwässerung Experte: Kompetent, innovativ seit 1976 Partner: Von Kollegen für Kollegen Qualität: Geprüft und zertifiziert Service: Schnell, sicher, pünktlich 2

3 Inhalt Seite 2 Grundlegendes Übersicht Seite 4 Schutzziele für Brandschutzkonzepte Seite 6 Beratung Seite 6 Brandschutz Matrix Seite 8 Brandschutzsysteme Seite 9 Seite 12 SitaMulti Übersicht Seite 13 Einbaubeispiele Seite 14 Produkte Seite 15 SitaMulti Seite 20 SitaDSS Multi Übersicht Seite 20 Einbaubeispiele Seite 21 Produkte Seite 23 SitaDSS Multi Seite 32 SitaFiresafe Seite 32 Übersicht Seite 33 Einbaubeispiele Seite 34 Produkte Seite 36 SitaFiresafe Seite 39 Anschlussmanschetten Seite 41 Ansprechpartner 3

4 Entwässern und Lüften mit System: Für jede Dachsituation die optimale Lösung. Freispiegelentwässerung A SitaStandard mit SitaStandard Aufstockelement Druckströmungsentwässerung B1 SitaDSS Profi (Abbildung zeigt die Ausführung als SitaFiresafe ) mit SitaDSS Profi Aufstockelement und SitaAnstauelement zur Notentwässerung, PE-Rohren und Formteilen B2 SitaDSS Profi mit SitaDSS Profi Aufstockelement und SitaDSS Übergangsverbinderset C3 D4 auf SML Rohre und Formteile B3 SitaDSS Multi mit SitaDSS Multi Aufstockelement und SML Rohren und Formteilen Notentwässerung C1 B3 B2 B1 C1 SitaTurbo C2 C2 SitaAttika Rohrsystem C3 SitaRondo C4 SitaSpy G D1 Balkon-, Terrassenentwässerung und Drainage SitaCompact mit SitaCompact Aufstockelement und Balkonaufsatz D2 SitaDrain Kastenrinne (mit Stegrost) D3 SitaDrain Terra D4 SitaGründachschacht E Sanierung SitaSani Spezial F1 Lüftung SitaSystemlüfter F2 SitaSystemlüfter Rohrdurchführung G Brandschutz SitaFiresafe mit SitaDSS Profi 4

5 Freispiegel- oder Druckströmungsentwässerung, Notentwässerung durch die Attika oder über Anstauelemente, effektive Lüftung von Flachdächern oder zuverlässige Drainage? Sita bietet Ihnen für jede Ihrer Aufgaben die sichere, normgerechte Produkt- und Systemlösung. F2 E F1 C4 A D2 D3 D1 5

6 Schutzziele für Brandschutzkonzepte: Zur Verbesserung des Brandschutzes. Ein Feuer vernichtet nicht nur sachliche Werte. Leider verlieren bei Bränden häufig auch Menschen ihr Leben, weil sie sich nicht mehr rechtzeitig retten können. Ursache ist die schnelle Brandweiterleitung innerhalb eines Gebäudes oder das Überspringen der Flammen auf ein Nachbargebäude. Flachdachentwässerungs- und Lüftungsbauteile durchdringen die Dachkonstruktion und bieten dem Feuer somit die Möglichkeit, auf das Dach überzugreifen. Mit Bauteilen, die auf das Brandschutzkonzept abgestimmt sind, lassen sich diese kleinen Durchdringungen mit einem Durchmesser bis 300 mm kontrollieren indem sie dem Feuer quasi einen Riegel vorschieben. Beratung + Information Ganz gleich, ob vor Ort oder am Telefon, die Fachleute von Sita beraten Sie jederzeit kompetent und zuverlässig. Haben Sie Fragen zu Produkten, Einbausituationen, Vorschriften oder anderen Themen rund um die Entwässerung und Lüftung flacher Dächer? Dann rufen Sie uns an. Fon: Fax: Web: Sita direkt: technik@sita-bauelemente.de 6

7 Ein kompetentes Brandschutzkonzept berücksichtigt alle Schutzziele: Hauptschutzziele resultieren aus Interessenlagen beim Brandschutz. Das Interesse am Brandschutz kommt in der Regel vom: Gesetzgeber Einhaltung des Baurechts Versicherer versicherbar zu günstigen Prämien Betrieb betriebliche Sicherheit und Funktionalität Die gesetzlichen werden durch Einhaltung der Regelwerke gewährleistet. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, daran angelehnte rechtskonforme Brandschutzkonzepte zu entwickeln, z. B. Abweichungen im Rahmen der Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften. Die Folgen einer Betriebsunterbrechung auf Grund eines Brandes können sein: Verlust der Lieferfähigkeit Abwanderung von Kunden an die Konkurrenz Wertverlust des Unternehmens Datenverlust z. B. durch Zerstörung von Datenträgern Verlust von unersetzbaren Maschinen und Halbzeugen Verlust von Know-how, z. B. bei Personenschäden Der Bauherr ist für die Definition seiner Schutzziele selbst verantwortlich. Er muss als Laie über die Schutzziele und Regelwerke von Fachkundigen informiert werden. Die Schutzziele für Brandschutzkonzepte im Detail: Gesetzgeber: vorwiegend Personenschutz, Nachbarschutz und Umweltschutz Betrieb: Abstimmung von Aufwand und Ertrag; eine störungsfreie Produktion ist wichtig, deshalb vorwiegend Schutz vor Betriebsunterbrechung und Personenschutz Versicherer: Versicherung eines Objekts zu konkurrenzfähigen Prämien. Daraus resultiert: Vorwiegend Sachschutz und Schutz vor Betriebsunterbrechung Musterbauordnung 2002, 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 7

8 Alle Sita Lösungen für den Brandschutz im Überblick: Brandschutz-Systeme für Entwässerung und Lüftung. Mit Klebeflansch Brandschutz nach DIN Direktanschluß an SML-Rohre Direktanschluß an Kunststoffrohre Brandschutzklasse A1 SitaFiresafe mit SitaStandard + SitaFiresafe mit SitaTrendy + SitaFiresafe mit SitaDSS Profi + SitaFiresafe mit SitaSystemlüfter Grundplatte + SitaMulti SitaDSS Multi GUTE GRÜNDE FÜR DEN BRANDSCHUTZ VON SITA Qualität: Geprüft und zertifiziert Sicherheit: Projektbezogene Beratung Sortiment: Produktlösungen für alle Brandschutzkonzepte Material: Brandschutzklasse A1 nicht brennbar Vorschriften: Praxisgerechte Umsetzung 8

9 Auch für spezielle Anforderungen gerüstet: Sita Brandschutzsysteme erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Landesbauordnungen Dächer Brandbeanspruchung von unten und oben Dächer von Anbauten an Wänden mit Öffnungen sind in einem mindestens 5,0 m breiten Streifen vor diesen Wänden in der Feuerwiderstandsklasse F90 herzustellen. In diesem Bereich sind Dachhaut und Dämmschichten aus brennbaren Baustoffen gegen Entflammen zu schützen. Der SitaMulti erfüllt die geforderte Norm der Feuerwiderstandsklasse F90 und wurde von einem externen Gutachter sorgfältig geprüft Brandbeanspruchung von unten bei nicht brennbaren Materialien Brandbeanspruchung von unten und oben bei nicht brennbaren Materialien 1 SML- Rohre und Formteile aus Gusseisen, Brandschutzklasse A1 2 Mindst. 0,5 m feuerfeste Dämmung auf jeder Seite der Brandwand gemäß VDS bei nicht brennbaren Leitungen SML-Rohr 3 SitaMulti mit SitaMulti Aufstockelement aus Gusseisen, Brandschutzklasse A1, sind bei Brandbeanspruchung von unten und oben gemäß gutachterlicher Stellungnahme in einer F90 Dachkonstruktion einsetzbar (siehe Seite 15). 4 Kies schützt die Dachabdichtung gegen Flugfeuer und strahlende Wärme. SitaMulti SitaMulti

10 Die Brandweiterleitung: Brandursachen und wie sich ein Feuer ausbreitet. Bei großflächigen Hallen und Industriebauten ist der vorbeugende Brandschutz bei Gullys, Lüftern und Rohrleitungen Pflicht. Über kleine Durchdringungen können Feuer und Brandgase leicht in den Profilund Dachhohlraum bzw. auf die Dachfläche weitergeleitet werden. Die Brandweiterleitung von einem Brandabschnitt in den anderen ist durch fachgerechte Brandwände zu verhinden. DIN 18234, 1-4 Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer Brandbeanspruchung von unten Diese Norm legt brandschutztechnische Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für großflächige Dächer bis 20 Neigung fest. Für Dächer mit Dachdeckungen gilt diese Norm nur für großformatige Deckungswerkstoffe mit einer Einzelfläche > 0,4 m². Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse nach dieser Norm erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung in den Dachaufbau und/oder auf die Oberfläche des Daches bei unterseitiger Brandbeanspruchung. SitaFiresafe + SitaDSS Profi SitaFiresafe + SitaDSS Profi

11 Das Problem und seine Lösung: Brandweiterleitung ohne ausreichenden Brandschutz. Ohne einen ausreichenden Brandschutz können sich Brandgase und Feuer über die kleinen Durchdringungen ungehindert ausbreiten. Mit dem SitaFiresafe Brandschutzelement wird die Brandweiterleitung verhindert. Im Brandfalle bewirkt der sofortige Verschluss der Durchdringungen, dass der Ausbreitung des Feuers ein Riegel vorgeschoben wird. SitaFiresafe + SitaSystemlüfter Brandbeanspruchung von unten bei brennbaren Baumaterialien 5 SitaFiresafe mit SitaDSS Profi nach DIN SitaDSS Brandschutzmanschette bei brennbaren Leitungen PE-Rohr 7 SitaFiresafe mit SitaSystemlüfter Grundplatte nach DIN

12 Der Maßstab für Gussgullys: SitaMulti-Familie Der SitaMulti und SitaDSS Multi Dachgully setzen neue Maßstäbe in Sachen Vielseitigkeit. Sie wurden unter anderem für den Einbau von innenliegenden Rinnen konstruiert. Ihre Feuerbeständigkeit gewährleistet ihren Einsatz überall dort, wo hohe Brandschutzauflagen bestehen (gemäß gutachterlicher Stellungnahme auch bei Anforderungen an F90). 12

13 SitaMulti SitaMulti Nicht brennbar Los-/Festflanschkonstruktion nach DIN Hohe Ablaufleistung Nennweite bis DN 150 Einbau einteilig mit dem SitaMulti DN 80 und DN 100 oder zweiteilig möglich Einsatzgebiete - Zur Haupt- und Notentwässerung (Freispiegelentwässerung) nach DIN und DIN und zum vorbeugenden Brandschutz bei größeren genutzten und ungenutzten Dachflächen Material - Gusseisen EN-GJL-200 nach DIN EN 1561 Farbe Oberfläche - - Grau Glatt Eigenschaften - Widerstandsfähig gegenüber üblichen Einflüssen aus Umweltbelastungen Stoß- und schlagfest Hitzebeständig, Brandschutzklasse A1 Langlebig Geräuscharm Großer Einlauftopf Auch für die Notentwässerung geeignet Universell für jede Abdichtung Problemlösender Dämmkörper 13

14 SitaMulti Freispiegelentwässerung Einbaubeispiel C: SitaMulti Dachgully, mit Grundplatte, Anstauelement zur Notentwässerung sowie Dämmkörper im nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach) Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien 6 SitaAnstauelement 7 SitaMulti Dachgully Unterkonstruktion Dampfsperre Wärmedämmung SitaMulti Grundplatte SitaVerstärkungsblech SML Rohr 4 SitaMulti Dämmkörper Typ B Einbaubeispiel D: SitaMulti Dachgully, mit Aufstockelement, Aufsatzrahmen und Dämmkörpern auf einer Dachfläche mit Plattenbelag SitaAufsatzrahmen mit Höhenausgleichstück 1 Unterkonstruktion 8 SitaMulti Aufstockelement Dampfsperre Wärmedämmung Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien 5 6 SitaMulti Ausgleichsring für Dämmkörper Typ A SitaMulti Dämmkörper Typ A SitaMulti Dachgully SML Rohr Schutzlage Plattenbelag auf Plattenlager 14

15 SitaMulti Freispiegelentwässerung Ø 360 Ø 189 Ø 128 DN mm DN mm a 400 DN mm DN/OD Ø 160 Ø 220 DN mm SitaMulti, senkrecht Technische Zeichnung SitaMulti Nennweiten, Maße, Kernbohrung und Artikelnummern Nennweite a Durchbruch/Kernbohrung Artikelnummer DN DN/OD* (mm) (mm) ø *DN/OD = Außendurchmesser (mm) Ablaufleistungen nach DIN EN 1253 in l/s Wasserspiegeldifferenz (mm) DN ,5 1,4 2,2 3,3 4,4 5,6 6,7 8,0 9,3 10,7 12,0 13,4 14, ,8 1,8 2,7 4,1 5,4 6,6 7,7 8,9 10,1 11,3 12,5 13,9 15, ,5 1,4 2,2 3,3 4,4 5,6 6,8 7,9 9,0 10,4 11,8 13,2 14, ,5 1,1 1,7 2,8 3,9 5,1 6,2 7,5 8,7 10,2 11,6 13,1 14,6 Material: Gusseisen Ausschreibungstext SitaMulti Dachgully, senkrecht, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJL-200, nach GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN 1253, in den Nennweiten DN 80, DN 100, DN 125 oder DN 150. Zum direkten Anschluss an SML-Rohre, zur Freispiegelentwässerung, mit innenliegenden Nocken zur Aufnahme des Aufsatzrahmens, mit Bohrungen zur Befestigung des Dachgullys in der Unterkonstruktion, mit Losflansch nach DIN mit Sickeröffnungen, zwei Dichtmanschetten, sechs eingeschraubten Gewindestiften M12 aus Edelstahl, Unterlegscheiben, Sechskantmuttern aus Messing und Schutzkappen zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoff- oder Kautschukbahnen. Komplett inklusive Kiesfang liefern und fachgerecht einbauen. 15

16 SitaMulti Freispiegelentwässerung 97 Ø 160 Ø 203 Ø 220 Ø 350 SitaMulti Grundplatte Technische Zeichnung Überbrückung der Wärmedämmung und Artikelnummer DN Überbrückung der Wärmedammung Artikelnummer von bis (mm) Material: Gusseisen Ausschreibungstext SitaMulti Grundplatte, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJL-200, für SitaMulti Dachgully in der Nennweite DN 80 oder DN 100. Für Dämmstoffstärken von mm. Mit Bohrungen zur Befestigung der Grundplatte in der Unterkonstruktion, mit Losflansch nach DIN mit Sickeröffnungen, zwei Dichtmanschetten, sechs eingeschraubten Gewindestiften M12 aus Edelstahl, Unterlegscheiben, Sechskantmuttern aus Messing und Schutzkappen zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoff- oder Kautschukbahnen. Komplett inklusive mehrlippigem Winkeldichtring zum dampfdichten Anschluss liefern und fachgerecht einbauen. 16

17 SitaMulti Freispiegelentwässerung SitaMulti Aufstockelement 220 Technische Zeichnung SitaMulti Überbrückung der Wärmedämmung und Artikelnummer Überbrückung der Wärmedämmung Artikelnummer von bis (mm) Material: Gusseisen Ausschreibungstext SitaMulti Aufstockelement, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJL-200, nach GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN 1253, für Dämmstoffstärken von 80 bis 300 mm. Mit innenliegenden Nocken zur Aufnahme des Aufsatzrahmens, Bohrungen zur Befestigung des Aufstockelementes in der Unterkonstruktion, mit Losflansch nach DIN mit Sickeröffnungen, zwei Dichtmanschetten, sechs eingeschraubten Gewindestiften M12 aus Edelstahl, Unterlegscheiben, Sechskantmuttern aus Messing und Schutzkappen zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoff- oder Kautschukbahnen. Komplett inklusive mehrlippigem Winkeldichtring zur Rückstausicherung, liefern und fachgerecht einbauen. 17

18 SitaMulti Freispiegelentwässerung 200 Ø Ø 184 SitaMulti Aufsatzrahmen Technische Zeichnung Ausschreibungstext SitaMulti Aufsatzrahmen, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJS-500-7, nach GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN 1253, bestehend aus Rahmen, Stützring und verschraubtem Endrost, Höheneinstellung von mm. Liefern und fachgerecht einbauen. Höhe und Artikelnummer Höhe Artikelnummer von bis (mm) Material: Gusseisen SitaMulti Höhenausgleichstück Technische Zeichnung Ausschreibungstext SitaMulti Höhenausgleichstück, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJS für eine zusätzliche Höheneinstellung des SitaMulti Aufsatzrahmens. Liefern und fachgerecht einbauen. Material: Gusseisen Höhe und Artikelnummer Anzahl Höhe Artikelnummer von bis (mm) E E

19 SitaMulti Freispiegelentwässerung Ø Gummimetallpuffer für Höhenjustierung mm 115 Ø 167 SitaAnstauelement Technische Zeichnung SitaMulti Anstauhöhe und Artikelnummer Anstauhöhe Artikelnummer von bis (mm) * Ablaufleistungen nach DIN EN 1253 in l/s * Bei Anstauhöhen von mm ist ein Kürzen der Gewindestifte des Gullys bzw. Aufstockelementes erforderlich. SitaMulti mit SitaAnstauelement Wasserspiegeldifferenz (mm) DN ,5 1,6 2,6 4,0 5,4 7,1 8,7 10,6 12,5 14,7 16,8 17,6 18, ,9 2,2 3,4 4,9 6,4 8,1 9,8 12,1 14,3 16,9 19,4 23,3 27, ,0 2,3 3,5 5,0 6,4 8,3 10,2 12,4 14,5 17,1 19,7 25,9 32, ,6 1,9 3,2 4,6 5,9 7,7 9,5 11,6 13,7 16,5 19,3 26,4 33,4 Material: Polyamid Ausschreibungstext SitaAnstauelement, aus Polyamid, für SitaMulti Dachgullys und Aufstockelement zur Notentwässerung, mit mehrlippigem Winkeldichtring zur Abdichtung des Anstauelementes zum Dachablauf bzw. des Aufstockelementes. Mit drei stufenlos höheneinstellbaren Gummimetallpuffern, Aufstellfläche je Fuß: 19,6 cm 2, mit verzinkter Gewindestange M 8 x 90 mm, mit verschraubtem und zur Revision abnehmbarem geschlossenem Deckel, Gehäuse mit 51 umlaufenden Stegen, in der Signalfarbe Gelb. Anstauhöhen stufenlos einstellbar von mm, mit großem Einlauftopf zur Erhöhung der Ablaufleistung, komplett liefern und fachgerecht einbauen. 19

20 SitaDSS Multi Nicht brennbar Los-/Festflanschkonstruktion nach DIN Mit Dämmkörpern Einbau einteilig oder zweiteilig möglich Für Rinnen geeignet Einsatzgebiete - Zur Haupt- und Notentwässerung (Druckentwässerung) nach DIN und DIN und zum vorbeugenden Brandschutz von flachen und flachgeneigten, genutzen und ungenutzen Dächern Material - Gusseisen EN-GJL-20 0 nach DIN EN 1561 Farbe - Oberfläche - Grau Glatt Eigenschaften - Widerstandsfähig gegenüber üblichen Einflüssen aus Umweltbelastungen Stoß- und schlagfest Hitzebeständig, Brandschutzklasse A1 Langlebig Universell für jede Abdichtung 20

21 SitaDSS Multi Druckströmungsentwässerung Einbaubeispiel A: SitaDSS Multi Druckströmungsgully mit Aufstockelement und Schaumglaskörpern im nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach) Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien 5 SitaMulti Ausgleichring für Dämmkörper Typ A 6 SitaMulti Dämmkörper Typ A 1 Unterkonstruktion SitaDSS Airstop mit Kiesfang SitaDSS Multi Aufstockelement SitaDSS Multi Druckströmungsgully Angeschlossenes SML Rohr, SitaDSS Multi 2 Dampfsperre ggf. mit Schutz gegen 3 Wärmedämmung Kondenswasserbildung Einbaubeispiel B: SitaDSS Multi Druckströmungsgully mit Aufstockelement im nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach) Unterkonstruktion Dampfsperre Wärmedämmung Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien SitaVerstärkungsblech SitaAirstop mit Kiesfang SitaDSS Multi Aufstockelement SitaDSS Multi Druckströmungsgully Angeschlossenes SML Rohr, ggf. mit Schutz gegen Kondenswasserbildung 21

22 SitaDSS Multi Druckströmungsentwässerung Einbaubeispiel C: SitaDSS Multi Druckströmungsgully mit Grundplatte, Anstauelement zur Notentwässerung und Dämmblock in einem nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach) SitaDSS Multi Druckströmungsgully 8 SitaDSS Multi Grundplatte 1 Unterkonstruktion 9 SitaVerstärkungsblech 2 Dampfsperre 10 Angeschlossenes SML Rohr 3 Wärmedämmung 4 Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien 5 SitaMulti Dämmblock Typ B 6 SitaAnstauelement mit Airstop Einbaubeispiel D: SitaDSS Multi Druckströmungsgully zur Hauptentwässerung und SitaDSS Multi Druckströmungsgully und SitaAnstauelement zur Notentwässerung einer innenliegenden Rinne SitaDSS Anstauelement für Notentwässerung 5 SitaAirstop 6 Innenliegende Rinne mit Haupt- und Notentwässerung 1 Unterkonstruktion 7 SitaDSS Multi Druckströmungsgully 2 Faserzement Wellplatten 8 Übergangsstück von DN 80 auf 3 Angeschlossenes SML Rohr DN 50 22

23 SitaDSS Multi Druckströmungsentwässerung SitaDSS Multi Technische Zeichnung Nennweiten, Maße, Kernbohrung und Artikelnummern Nennweite a Durchbruch/Kernbohrung Artikelnummer DN DN/OD* (mm) (mm) ø SitaDSS Multi *DN/OD = Außendurchmesser (mm) Ablaufleistungen nach DIN EN 1253 in l/s Wasserspiegeldifferenz (mm) DN ,5 1,6 2,6 3,5 4,4 6,9 9,4 13,6 17,7 21,2 24,7 Material: Gusseisen Ausschreibungstext SitaDSS Multi Druckströmungsgully, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJL-200, nach GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN 1253, in der Nennweite DN 80. Zum direkten Anschluss an SML-Rohre, zur Druckströmungsentwässerung, mit Bohrungen zur Befestigung des Dachgullys in der Unterkonstruktion, mit Losflansch nach DIN mit Sickeröffnungen, zwei Dichtmanschetten, sechs eingeschraubten Gewindestiften M12, Unterlegscheiben, Sechskantschrauben aus Messing und Schutzkappen zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoff- oder Kautschukbahnen. Komplett inklusive SitaAirstop mit Kiesfang, liefern und fachgerecht einbauen. 23

24 SitaDSS Multi Druckströmungsentwässerung 97 Ø 160 Ø 203 Ø 220 Ø 350 SitaDSS Multi Grundplatte Technische Zeichnung Überbrückung der Wärmedämmung und Artikelnummer Überbrückung der Wärmedämmung Artikelnummer von bis (mm) Material: Gusseisen Ausschreibungstext SitaDSS Multi Grundpaltte, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJL-200, für SitaDSS Multi in der Nennweite DN 80. Für Dämmstoffstärken von mm. Mit Bohrungen zur Befestigung der Grundplatte in der Unterkonstruktion, mit Losflansch nach DIN mit Sickeröffnungen, zwei Dichtmanschetten, sechs eingeschraubten Gewindestiften M12 aus Edelstahl, Unterlegscheiben, Sechskantmuttern aus Messing und Schutzkappen zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoffoder Kautschukbahnen. Komplett inklusive mehrlippigem Winkeldichtring zum dampfdichten Anschluss liefern und fachgerecht einbauen. 24

25 SitaDSS Multi Druckströmungsentwässerung SitaDSS Multi Aufstockelement Technische Zeichnung Überbrückung der Wärmedämmung und Artikelnummer Überbrückung der Wärmedämmung Artikelnummer von bis (mm) SitaDSS Multi Material: Gusseisen Ausschreibungstext SitaDSS Multi Aufstockelement, aus Gusseisen, Werkstoff EN-GJL-200, nach GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN 1253, für Dämmstoffstärken von 80 bis 300 mm. Mit innenliegenden Nocken zur Aufnahme des Aufsatzrahmens, Bohrungen zur Befestigung des Aufstockelementes in der Unterkonstruktion, mit Losflansch nach DIN mit Sickeröffnungen, zwei Dichtmanschetten, sechs eingeschraubten Gewindestiften M12 aus Edelstahl, Unterlegscheiben, Sechskantmuttern aus Messing und Schutzkappen zum Einklemmen von Bitumen-, Kunststoff- oder Kautschukbahnen. Komplett inklusive mehrlippigem Winkeldichtring zur Rückstausicherung, liefern und fachgerecht einbauen. 25

26 SitaDSS Multi Druckströmungsentwässerung Ø Gummimetallpuffer für Höhenjustierung mm 115 Ø 167 SitaAnstauelement Technische Zeichnung Anstauhöhe und Artikelnummer Anstauhöhe Artikelnummer von bis (mm) * * Bei Anstauhöhen von mm ist ein Kürzen der Gewindestifte des Gullys bzw. Aufstockelementes erforderlich. Ablaufleistungen nach DIN EN 1253 in l/s SitaDSS Multi mit SitaAnstauelement Wasserspiegeldifferenz (mm) DN ,5 1,6 2,6 3,8 5,0 7,9 10,7 14,2 17,6 20,7 23,8 Material: Polyamid Ausschreibungstext SitaAnstauelement, aus Polyamid, für SitaDSS Multi Dachgully und Aufstockelement zur Notentwässerung, mit mehrlippigem Winkeldichtring zur Abdichtung des Anstauelementes zum Dachablauf bzw. des Aufstockelementes. Mit drei stufenlos höheneinstellbaren Gummimetallpuffern, Aufstellfläche je Fuß: 19,6 cm 2, mit verzinkter Gewindestange M 8 x 90 mm, mit verschraubtem und zur Revision abnehmbarem geschlossenem Deckel, Gehäuse mit 51 umlaufenden Stegen, in der Signalfarbe Gelb. Mit vormontiertem SitaAirstop, Anstauhöhen stufenlos einstellbar von mm, komplett liefern und fachgerecht einbauen. 26

27 SitaMulti Druckströmungsentwässerung SitaMulti Dämmkörper Typ A Technische Zeichnung Höhe und Artikelnummer Höhe (mm) Artikelnummer 120 E SitaDSS Multi Material: Schaumglas Ausschreibungstext SitaMulti Dämmkörper Typ A, aus Schaumglas, WLG 040. Zur Wärmedämmung des SitaMulti Dachgullys in der Betondecke, 120 mm Höhe, kann als verlorene Schalung beim Einbetonieren genutzt werden, liefern und fachgerecht einbauen. 27

28 SitaMulti Freispiegelentwässerung Höhe SitaMulti Ausgleichsring für Dämmkörper Typ A Technische Zeichnung Höhe und Artikelnummer Höhe (mm) Artikelnummer 40 E E Material: Schaumglas Ausschreibungstext SitaMulti Ausgleichsring für Dämmkörper Typ A, aus Schaumglas, WLG 040, 40 mm oder 60 mm Höhe. Zur Wärmedämmung des SitaMulti Dachgullys in der Betondecke bei Höhen über 120 mm, liefern und fachgerecht einbauen. 28

29 SitaMulti Freispiegelentwässerung SitaMulti Dämmkörper Typ B Technische Zeichnung Höhe und Artikelnummer Höhe (mm) Artikelnummer 120 E SitaDSS Multi Material: Schaumglas Ausschreibungstext SitaMulti Dämmkörper Typ B, aus Schaumglas, WLG 040. Zur Wärmedämmung und Aufnahme des Aufstockelementes, sowie des SitaMulti DN 100 in Verbindung mit der SitaMulti Grundplatte 120 mm Höhe, liefern und fachgerecht einbauen. 29

30 15322 SitaMulti Freispiegelentwässerung 600 1,25 Ø SitaVerstärkungsblech Technische Zeichnung Ausschreibungstext SitaVerstärkungsblech, nach DIN aus bandverzinktem Stahlblech. Dicke 1,25 mm, zur Verstärkung von kleinen Durchdringungen in Stahltrapez profildächern, liefern und fachgerecht einbauen. Modell und Artikelnummer Für Modell Artikelnummer SitaMulti SitaTherm Rohrmanschettenheizung Technische Zeichnung Ausschreibungstext SitaTherm Rohrmanschettenheizung, zur Beheizung von Dachgullys und Rohrleitungen, selbstregelndes PTC-Heizelement mit einer Heizleistung von ca. 10 Watt bei -20 C und 230 Volt mit zwei Kabelbindern zum einfachen Befestigen an Rohren oder Dachgullys. Ein Trafo ist nicht erforderlich. Liefern und fachgerecht einbauen. Stromzufuhr und Artikelnummer Stromzufuhr Artikelnummer 230 V (ca. 10 Watt)

31 SitaMulti Freispiegelentwässerung SitaMulti Bauzeit Schutzdeckel Technische Zeichnung Ausschreibungstext SitaMulti Bauzeit Schutzdeckel, eingesetzt in Ablaufkörper, verhindert er das Eindringen von Gegenständen während der Bauzeit. Modell und Artikelnummer Für Modell Artikelnummer SitaMulti E SitaDSS Multi Weitere Informationen finden Sie in der Broschüte Drainage Ausschreibungstext SitaGründachschacht SitaGründachschacht für Intensivbegrünung, aus Polyurethan, mit feuerverzinktem Endrost (Maschenweite 9 mm x 32 mm) und Lochblechrahmen aus Aluminium, bauseits kürzbar bis auf 230 mm,, liefern und fachgerecht einbauen. Technische Zeichnung Höheneinstellung, Maß und Artikelnummer Höheneinstellung (mm) Maß (mm) Artikelnummer x

32 Die Brandschutzinnovation: Die SitaFiresafe -Familie für Kunststoffgullys und Systemlüfter Bei größeren Dachflächen fordert die DIN den Schutz vor einer Brandweiterleitung u. a. bei kleinen Durchdringungen von unten nach oben. Mit dem SitaFiresafe kommt eine wirtschaftliche Brandschutzalternative. Er schützt brennbare Dachgullys sowie den Systemlüfter wie ein Safe vor dem Feuer und beugt der Brandweiterleitung wirksam vor. Der feuerfeste, patentierte und zertifizierte SitaFiresafe bietet eine innovative und normengerechte Brandschutzlösung. 32

33 SitaFiresafe mit Sita PUR-Dachgullys Datenblatt Die Komponenten im Überblick + SitaFiresafe mit PUR-Dachgully SitaStandard SitaTrendy SitaDSS Profi Vorgefertigtes einbaufertiges Bauteil Zertifizierte Brandschutzeinheit Zeitsparender Einbau Brandschutz aus einer Hand Spart Koordinierungszeit Mit dem SitaFiresafe gibt es eine wirtschaftliche Brand schutzalternative zu Ent wässe rungs - anlagen aus Guss und Stahl. Für Anlagen, die mit brenn baren Kunst stoffrohren und Gullys arbeiten, bietet der feuerfeste SitaFiresafe eine innovative, normgerechte Brand schutz lösung. Er schützt brennbare Gullys sowie Lüfter wie ein Safe vor dem Feuer und beugt der Brand weiter - leitung wirksam vor. SitaDachgully oder SitaSystemlüfter Nicht brennbares Füllmaterial Brandschutzkasten Brandschutzmanschette SitaFiresafe Verstärkungsblech Anschlussrohr SitaFiresafe mit SitaSystemlüfter Grundplatte + SitaFiresafe für SitaSystemlüfter SitaSystemlüfter Grundplatte Zertifizierte Brandschutzeinheit Vorgefertigtes einbaufertiges Bauteil Zeitsparender Einbau Spart Koordinierungszeit Brandschutz aus einer Hand 33

34 SitaStandard Freispiegelentwässerung Einbaubeispiel E: Notentwässerung mit Brandschutzanforderungen: SitaFiresafe mit SitaStandard Dachgully nach DIN 18234, eingebaut in einen nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach) a b c d 1 Stahltrapezprofil 5 Nicht brennbare b Nicht brennbarer 2 Dampfsperre für Sickenfüller Dämmstoff Aufbauten nach 6 SitaFiresafe mit c Brandschutzmanschette DIN SitaStandard Dachgully d Anschlussrohr 3 Nicht brennbare bestehend aus: 7 SitaAnstauelement Wärmedämmung a Brandschutzkasten 8 SitaStandard 4 Abdichtung gem. mit integriertem Ver- Aufstockelement Flachdachrichtlinien stärkungsblech Einbaubeispiel F: Flachdachentwässerung mit Brandschutzanforderung nach DIN 18234: SitaFiresafe mit SitaStandard Dachgully und SitaAufstockelement in einem nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach) a b c d 1 Stahltrapezprofil 4 Abdichtung gem. b Nicht brennbarer 2 Dampfsperre für Flachdachrichtlinien Dämmstoff Aufbauten nach 5 Nicht brennbare Sickenfüller c Brandschutzmanschette DIN SitaFiresafe mit SitaStandard d Anschlussrohr 3 Nicht brennbare Dachgully bestehend aus: 7 SitaKiesfang Wärmedämmung a Brandschutzkasten mit inte- 8 SitaStandard griertem Verstärkungsblech Aufstockelement 34

35 SitaSystemlüfter Lüftung Einbaubeispiel C: SitaSystemlüfter Kaltdachlüfter eingebaut in einem belüfteten Dachaufbau (Kaltdach) Gipskartonplatte Konterlatte Dampfsperre Sparren Wärmedämmung Holzschalung Regenhaube PE-Rohr Grundplatte mit Anschlussmanschette und Dichtring Regenabweiser Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien Einbaubeispiel D: SitaFiresafe Systemlüfter nach DIN 18234, eingebaut als Dunstrohr-Stranglüfter in einem nicht belüfteten Dachaufbau (Warmdach). SitaFiresafe Stahltrapezprofil Dampfsperre Nicht brennbare Wärmedämmung Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien Nicht brennbare Vollsickenfüller SitaSystemlüfter Schutzgitter SitaSystemlüfter A1 Stopfwolle nach DIN EN Brandkasten aus bandverzinktem Stahlblech Brandschutzmanschette Verlängerungsrohr 35

36 SitaStandard Freispiegelentwässerung 600 ø 340 DN mm 281 DN mm 515 DN mm DN/OD ø 275 ø 298 DN mm SitaFiresafe mit SitaStandard Technische Zeichnung Nennweiten, Kernbohrung und Artikelnummern Nennweite Durchbruch/Kernbohrung Artikelnummer DN DN/OD* (mm) F F ø F F Material: bandverzinktes Stahlblech *DN/OD = Außendurchmesser (mm) Ausschreibungstext SitaFiresafe mit SitaStandard Dachgully, senkrecht, DN 70, DN 100, DN 125 oder DN 150, für den vorbeugenden Brandschutz und zur Verhin derung einer Brandweiter leitung bei Brandbeanspruchung von unten bei kleinen Durchdringungen nach DIN Teil 3 und 4. Mit Klebeflansch nach GET (Gütesicherung Entwässe rungs technik) und DIN EN 1253 für die Freispiegelentwässerung, Verstärkungsblech nach DIN sowie Brandschutzkasten aus bandverzinktem Stahlblech, Anschlussrohr aus PP zum direkten Anschluss an Rohre mit Steckmuffe und Brandschutzmanschette. Liefern und fachgerecht einbauen. 36

37 SitaTrendy Freispiegelentwässerung 600 Ø 320 DN mm 281 DN mm 464 DN mm DN/OD Ø 275 Ø 298 SitaFiresafe mit SitaTrendy Technische Zeichnung Nennweiten, Kernbohrung und Artikelnummern Nennweite Durchbruch/Kernbohrung Artikelnummer DN DN/OD* (mm) F ø 300 F F *DN/OD = Außendurchmesser (mm) Material: bandverzinktes Stahlblech SitaFiresafe Ausschreibungstext SitaFiresafe mit SitaTrendy Dachgully, DN 70, DN 100 oder DN 125, für den vorbeugenden Brandschutz und zur Verhin derung einer Brandweiter leitung bei Brandbeanspruchung von unten bei kleinen Durchdringungen nach DIN 18234, Teil 3 und 4. Mit Klebeflansch nach GET (Gütesicherung Ent wässerungstechnik) und DIN EN 1253 für die Freispiegelentwässerung, Verstärkungsblech nach DIN sowie Brandschutzkasten aus bandverzinktem Stahlblech, Anschlussrohr aus PP zum direkten Anschluss an Rohre mit Steckmuffe und Brandschutzmanschette. Liefern und fachgerecht einbauen. 37

38 SitaSystemlüfter Lüftung DN mm DN mm ,25 SitaFiresafe mit SitaSystemlüfter Grundplatte DN/OD Technische Zeichnung Nennweiten und Artikelnummern Nennweite Artikelnummer DN DN/OD* F F *DN/OD = Außendurchmesser (mm) Ausschreibungstext SitaFiresafe mit SitaSystemlüfter, für den vorbeugenden Brandschutz. Zur Verhinderung einer Brandweiterleitung von unten nach oben bei kleinen Durchdringungen nach DIN Teil 3 und 4. Mit SitaSystemlüfter für die Strang- oder Raumlüftung, Verstärkungsblech nach DIN sowie Brandschutzkasten aus bandverzinktem Stahlblech, Anschlussrohr DN 100 oder DN 150 mit Brandschutzmanschette. Komplett vormontiert, liefern und fachgerecht einbauen. 38

39 Anschlussmanschetten mit Artikelendziffern für die Serien SitaStandard, SitaTrendy, SitaDSS Profi, SitaEasy, SitaEasy Plus, SitaSani, SitaSani Spezial, SitaCompact, SitaMini und SitaSystemlüfter. Manschetten aus der Serienfertigung Produkt/Handelsname Art.-Nr. Endziffer Art Bitumen 00 Elastomerbitumen PVC weich 10 PVC hellgrau Manschetten aus der Sonderfertigung gegen 8,00 brutto Aufpreis pro Stück. Lieferzeit 8 Werktage ab Werk Produkt/Handelsname Art.-Nr. Endziffer Art Hersteller Alkortec 05 EVA dunkelgrau Renolit AG Renolit AG Alkortop 41 FPO hellgrau Renolit AG Austroplan 38 FPO hellgrau Agru Kunststofftechnik GmbH Atlantic FPO 63 FPO dunkelgrau Atlantic FPO 64 FPO hellgrau Bailey Roofing Systems Evalastic 22 EPDM dunkelgrau Alwitra GmbH Evalon 25 EVA weiß Alwitra GmbH Evalon 37 EVA hellgrau Alwitra GmbH Extrupol 32 FPO hellgrau Schedetal Folien GmbH Firestone UltraPly 42 FPO grau Firestone Building Products Firestone Building Products Firestone SA Flashing 03 EPDM schwarz Firestone Building Products Flagon EP/S 31 FPO sandgrau SOPREMA-KLEWA GmbH Inofin 21 FPO grau Wolfin Bautechnik Mapeplan 06 PVC hellgrau Mapeplan-T 04 FPO hellgrau Mapei GmbH (DE) NOVOPROOF 60 EPDM schwarz DURAPROOF technologies GmbH O.C. Plan 30 ECB schwarz Polyfin FPO hellgrau Polyfin AG Resistit 61 EPDM schwarz Phoenix AG Resitrix 01 EPDM schwarz Phoenix AG Rhepanol-h 34 PIB grau FDT Flachdachtechnologie GmbH & Co. KG Sarnafil -TG FPO beige Sikaplan 15G 09 PVC hellgrau Sika GmbH Sucoflex-C 26 FPO beige Huber & Suhner Sucoflex 15 PVC hellgrau Huber & Suhner Tectofin 18 ASA-PVC-P grau Wolfin Bautechnik Thermofin 02 FPO silbergrau Thermoplan T 29 FPO perlweiß Paul Bauder GmbH & Co. KG Trocal S 12 PVC hellgrau Sika GmbH VAEPLAN 35 EVA grau Hirler GmbH VEDAFIN F 43 FPO cremeweiß VEDAG GmbH Wolfin IB 20 PVC-PBV schwarz Wolfin Bautechnik 39

40 Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand: 1. Mai 2009 I. Grundsätzliches Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein. Das gilt auch für Nebenabreden sowie für nachträgliche Änderungen des übrigen Vertragsinhalts. Vereinbarungen, die unsere Vertreter bzw. Außendienstmitarbeiter abweichend von diesen Verkaufsbedingungen abschließen, sind für uns nicht bindend, es sei denn, diese Vereinbarungen werden durch uns gesondert schriftlich bestätigt oder schriftlich genehmigt. II. Beschaffenheit unserer Waren Unsere Ware ist industriell gefertigt. Wir bemühen uns durch ständige Verbeserung der Produktionsmethoden und Verbesserung der Qualitätskontrolle, die Qualität unserer Produkte zu steigern. Gleichwohl sind kleinere Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen bzw. Oberflächen nicht zu vermeiden. Auch sind Abweichungen von Mustern oder Ausstellungsstücken durch produktionstechnische Änderungen oder Verbesserungen denkbar. III. Angebot/Preise Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Auf Verlangen zugesandte Muster, Fotos und Zeichnungen sowie Handmappen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen an uns herauszugeben. Unsere Preise sind aufgrund der bei Herausgabe der Preisliste maßgebenden Lohn- und Materialkosten errechnet. Soweit unsere Lieferungen/Leistungen auf Wunsch des Käufers nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen können, sind wir berechtigt, unsere zum Liefer-/Leistungszeitpunkt maßgeblichen Preise zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. IV. Auftrag Die unser Angebot begleitenden Abbildungen, Zeichnungen sowie Maße sind nur annähernd maßgeblich. Weicht die Bestellung des Käufers von unserem Angebot ab, wird der Käufer uns die Abweichungen schnellstmöglich anzeigen. Sämtliche Bestellungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie durch schriftliche Auftragsbestätigungen bestätigt haben. Wir behalten uns das Recht vor, die Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Eingang der Bestellung zu erteilen oder das Angebot abzulehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer an seine Bestellung gebunden. Unsere Vertreter bzw. Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, durch Vereinbarung mit dem Käufer von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzusehen. Mündliche Vereinbarungen eines unserer Vertreter oder Außendienstmitarbeiter mit dem Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, mit der das Schriftformerfordernis aufgehoben werden soll. Der Inhalt des Kaufvertrages wird allein durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Die Erfüllung des Kaufvertrages kann von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn aus uns nachträglich zugehenden Informationen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen. V. Versand Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels erfolgt mangels besonderer Vereinbarung bzw. Anweisung nach unserer Wahl. Dabei wählen wir ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel aus. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht sind. Der Käufer hat die Ware gem. 377 Abs. 2 HGB bei Anlieferung unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, auf Transportschäden zu überprüfen und uns den Transportschaden spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Anzeige auf den Eingang bei uns ankommt. Verspätet angezeigte Transportschäden finden keine Berücksichtigung mehr. Sie berechtigen nicht zum Schadensersatz und/oder Rücktritt, zur Minderung oder zu einem Zurückbehaltungsrecht des Käufers. VI. Lieferfristen Abrufaufträge müssen innerhalb von 4 Monaten nach Datum der Auftragsbestätigung abgenommen sein, wenn nicht andere Termine festgelegt sind. Mit Ablauf der Abnahmefrist befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, ohne daß es einer weiteren Abnahmeaufforderung bedarf. Alle unsere Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie sind eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft der Ware dem Käufer angezeigt ist. Wird die Erfüllung innerhalb der Lieferfrist durch höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise verhindert, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. VII. Haftung des Verkäufers bei zu vertretenden Pflichtverletzungen Die Haftung des Verkäufers bei einer Pflichtverletzung, soweit diese nicht in der Lieferung eines mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behafteten Kaufsache besteht, durch ihn selbst oder einen seiner Erfüllungsgehilfen i.s.d. 280, 281 BGB ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer für seine bzw. Pflichtverletzungen des Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehende Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers aus Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beträgt 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware. Für die Fälle der groben Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes bzw. für die Fälle des Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die regelmäßige Verjährung bzw. den Verjährungsbeginn. Soweit die Pflichtverletzung des Verkäufers darin besteht, dass er verspätet liefert, gelten die Regeln gem. Ziffer VI, VIII und IX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. VIII. Verzug Verzug ist auf unserer Seite erst dann eingetreten, wenn wir nach Ablauf einer vom Käufer zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen noch immer nicht vertragsgemäß geleistet haben. IX Schadensersatz und Rücktritt bei Verzug Haben wir nach Ablauf der ggfs. zu verlängernden Nachfrist gem. Ziffer VI. dieser Bedingungen unsere fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und haben wir diesen Umstand zu vertreten, hat der Käufer, wenn wir grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, das Recht, Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei leichter Fahrlässigkeit sind der Anspruch auf Schadensersatz und das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. X. Rechte und Pflichten des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln der Kaufsache Mängelrügen bei erkennbaren Mängeln müssen uns gem. 377 Abs. 2 HGB unverzüglich, höchstens jedoch 10 Werktage nach Ablieferung der Ware zugehen, bei nicht erkennbaren Mängeln spätestens 10 Tage ab Erkennbarkeit. Bei Transportschäden gilt Ziffer V. dieser Bedingungen. Verstößt der Käufer gegen seine Pflicht der rechtzeitigen Mängelrüge, hat er keine Ansprüche auf Schadensersatz und Nacherfüllung. Sein Recht auf Rücktritt und Minderung entfällt. Beanstandete Ware darf durch den Käufer nicht in Benutzung genommen oder repariert werden. Verstößt der Käufer gegen diese Unterlassungspflicht, entfallen alle seine Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung, bzw. aus den 280, 281 BGB wegen Pflichtverletzung des Verkäufers. Wird die mangelhafte Ware bei Ersatzlieferung nicht zurückgegeben, wird die Ersatzlieferung in Rechnung gestellt. Rücksendungen beanstandeter Ware sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Wir behalten uns vor, diese Ware nicht anzunehmen und auf Kosten des Käufers wieder zurückzugeben. Wird der Mangel von uns anerkannt, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Nach unserer Wahl bessern wir nach oder führen eine Ersatzlieferung durch. Erst wenn Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen nach erfolgter Mängelrüge und angemessener Frist zur Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen sind, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitere Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln an der Kaufsache stehen dem Käufer nicht zu, es sei denn, wir haben arglistig gehandelt oder eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie abgegeben. Die Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr, soweit der Käufer als Unternehmer gem. 14 BGB anzusehen ist und die Sache nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk Verwendung findet. Liefern wir eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk Verwendung findet, beträgt unsere Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt am Tage der Übergabe der Kaufsache. XI. Rückgriff des Käufers Musste der Käufer die Kaufsache infolge ihrer Mangelhaftigkeit vom Verbraucher zurücknehmen oder hat der Verbraucher den Kaufpreis gemindert und hat der Käufer zuvor gegenüber dem Verkäufer seine unverzügliche Rügepflicht nach 377 Abs. 2 HGB erfüllt, beschränkt sich der Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer wegen der Sach- und Rechtsmängelhaftung zzgl. des Aufwendungsersatzes, den der Käufer im Verhältnis zum Verbraucher wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung hat, auf den gleichen Umfang wie bei der ursprünglichen Lieferung. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit auf seine Erfüllungsgehilfen beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. XII. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung Dem Käufer ist es nicht gestattet, mit Ansprüchen, die ihm aus dem Kaufvertrag zustehen, aufzurechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Käufers sind durch den Verkäufer schriftlich anerkannt bzw. rechtskräftig durch Vergleich oder Urteil festgestellt. XIII. Verpackungen Eine Rücknahme unserer handelsüblichen Verpackungen durch uns erfolgt nicht. XIV. Zahlungen Die Fälligkeit unserer Zahlungsansprüche und deren Ausgleich regeln sich nach dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung. Unsere Forderungen aus Lieferungen/Leistungen werden im Übrigen 14 Tage nach Erteilung unserer Rechnung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 zu berechnen. Weitergehende Ansprüche aus Verzug bleiben unberührt. Der Käufer darf gegen unsere Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Unsere Vertreter bzw. Außendienstmitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Etwas anderes gilt nur, wenn sie mit einem von uns speziell ausgestellten Ausweis ermächtigt sind. Bei Überschreitung des in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungszieles tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein. Bei Verzug werden die gesetzlichen Zinsen gem. 247 BGB n. F. berechnet. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns und auch nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Wechselspesen einschließlich der Nebenkosten werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. XV. Fälligkeit aller Forderungen unabhängig von dem Inhalt der Auftragsbestätigung Gerät der Käufer mit einer Zahlung mehr als 2 Wochen in Rückstand oder wird Nachteiliges über seine Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit bekannt, ist der zu diesem Zeitpunkt insgesamt offene Kaufpreis für sämtliche an ihn gelieferten Waren, unabhängig von etwaigen anderslautenden Bedingungen in den Auftragsbestätigungen sofort in bar fällig. XVI. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bis zum Widerruf durch uns berechtigt. Er tritt hiermit schon jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass daraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. XVII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Rechtsgeschäfte mit Kaufleuten, die nicht zu den Gewerbetreibenden i.s.d. 4 HGB gehören sowie für Rechtsgeschäfte mit juristischen Personen des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-Rechtlichem Sondervermögen gelten die nachstehend vereinbarten Bedingungen zum Gerichtsstand. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Gütersloh oder das Landgericht Bielefeld. Der Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten sowie für alle Streitigkeiten, die über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertrages geführt werden sowie für Wechsel- und Scheckklagen vereinbart. Das Vertragsverhältnis auch zu ausländischen Bestellern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes. Machen wir nach unserer Wahl Ansprüche am ausländischen Gerichtsstand des Käufers geltend, gelten hinsichtlich der Kostentragungspflicht aus dem Prozess die Grundsätze der Deutschen Zivilprozessordnung. In jedem Fall hat auch der Käufer die Kosten für die Einschaltung eines deutschen Rechtsanwaltes durch den Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers zu tragen. Dies gilt auch und insbesondere im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Kunden aus den Niederlanden. Sämtliche Kosten, sowohl gerichtliche, als auch außergerichtliche, einschließlich der Kosten, die für juristische Beratung dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Beitreibung seiner Forderung in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall von Streitigkeiten über die Wirksamkeit der vorstehenden Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes. Sollten einzelne Klauseln vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder zukünftig unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. 40

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