Neufassung der Studienordnung für das Fach Geographie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

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1 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 91 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Geographie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Auf der Grundlage des 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Artikel 4 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 172), hat der Fachbereich 4 Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik der Universität Hildesheim am die folgende Neufassung der Studienordnung für das Fach Geographie im Master-Studiengang und Lehramt an Haupt- und Realschulen beschlossen. 1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für das Fach Geographie enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Geographie im Sinne der Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Lehramt an Haupt- und Realschulen in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. 2 Umfang, Gliederung und Ziele des Studiums (1) Das Fach Geographie wird im Umfang von 10 Leistungspunkten (LP) studiert. Diese werden im Modul LHR_Geo01 erbracht. (2) 1 Ziel des Studiums des Faches Geographie im Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen ist es, als zweiter Teil der konsekutiven Ausbildung für Lehramt an Haupt- und Realschulen auf die schulische Berufstätigkeit in der Haupt- oder Realschule bzw. vergleichbarer Jahrgangsstufen an Oberschulen oder Gesamtschulen vorzubereiten. 2 Sie stellt die Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) dar. 3 Prüfungsleistungen / Studienleistungen (1) 1 In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. 2 Diese kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen. 3 Ebenfalls um eine Modulprüfung handelt es sich, wenn die Prüfung sich nur auf eine der im Modul belegten Lehrveranstaltungen bezieht und in den anderen zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen bewertete, aber unbenotete Studienleistungen gefordert werden. 4 Bei mehreren, an verschiedene Veranstaltungen gebundene Prüfungsleistungen handelt es sich um Modulteilprüfungen. 5 Die Modulnote errechnet sich als mit den Anrechnungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten. (2) Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist den Modulhandbüchern zu entnehmen. (3) 1 Im Fach Geographie sind in der Regel folgende Prüfungsleistungen vorgesehen: 1. Seminar/Hauptseminar: Referat bzw. Referat und Ausarbeitung bzw. Referat und Klausur bzw. Klausur bzw. Hausarbeit bzw. Kolloquium 2 Zu allen Referaten ist ein Thesenpapier / Handout vorzulegen, welchem die Grundzüge und grundlegende Inhalte des Referates sowie die wichtigste Literatur zu entnehmen sind. (4) 1 Die konkrete Zuordnung der Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen zu einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erfolgt bei Modulprüfungen durch den Modulbeauftragten oder die Modulbeauftragte, bei Modulteilprüfungen durch den Anbieter bzw. die Anbieterin der entsprechenden

2 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 92 - Lehrveranstaltung. 2 Die Bekanntgabe der zu erbringenden Prüfungsleistung bzw. Prüfungsleistungen erfolgt entweder im Vorlesungsverzeichnis oder gesondert zu Beginn der Vorlesungszeit. 4 Studienberatung 1 Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. 2 Alle im Fach Geographie hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an, insbesondere durch regelmäßige Sprechstunden. 3 Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern auch für die Planung des eigenen Studiums und insbesondere für alle fachlichen Probleme und Fragen ihres Studiums zu nutzen. 5 Beschreibung der Studienvarianten, Modulhandbuch, Modellstudienpläne (1) Eine ausführliche Beschreibung des Moduls liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Zur Orientierung sind in Anlage 2 Modellstudienpläne zusammengestellt. 6 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten (1) 1 Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. 2 Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2016/2017 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. 3 Gleichzeitig tritt die Studienordnung für das Fach Geographie in der Fassung vom unter Beachtung der Übergangsbestimmungen nach Absatz 2 außer Kraft. (2) Studierende, die ihr Studium im Fach Geographie vor dem begonnen haben, setzen ihr Studium nach der jeweils für sie am geltenden Studienordnung gemäß den Regelungen der entsprechenden Prüfungsordnung zu den Übergangsbestimmungen fort.

3 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 93 - Anlage 1 - Modulhandbuch Module des Faches Geographie Modultitel: GEO Master Realschule Modulnummer: Geo01 Modulleiter: Prof. Dr. Martin Sauerwein Kompetenz- und Lernziele: In drei fachwissenschaftlichen bzw. fachdidaktischen Lehrveranstaltungen (Teilmodulen) werden vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, um einen an Realschulen qualifizierten Geographie-/Erdkunde- Unterricht zu erteilen. Verwendbarkeit des Moduls: Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen Pflicht- oder Wahlpflichtmodul: Pflichtmodul Lehr- und Lernformen: TM 1: Fachwissenschaftliches Hauptseminar 2 SWS TM 2: Fachdidaktisches Hauptseminar 2 SWS TM 3: Wahlveranstaltung Geographie (S) 2 SWS Lehrinhalte: TM 1: In einer inhaltlich abgeschlossenen Seminarveranstaltung wird exemplarisch ein allgemeingeographisches, physisch-geographisches oder humangeographisches aktuelles Themenfeld anhand aktueller Literatur erarbeitet und diskutiert. TM 2: In einer inhaltlich abgeschlossenen Seminarveranstaltung wird exemplarisch ein fachdidaktisches aktuelles Themenfeld anhand aktueller Literatur erarbeitet und diskutiert. TM 3: Je nach Wahl der Lehrveranstaltung. Zugangsvoraussetzungen: Keine Anzahl der Leistungspunkte: 10 LP (TM 1 und TM 2: je 3,5 LP, TM 3: 3 LP) Workload getrennt nach Präsenzstudium und Selbststu- 78, Stunden (6 SWS) dium: 221,25 Dauer in Semestern: 4 Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Semester Empfohlenes Studiensemester: 1 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Erbringung der Studienleistungen Prüfung: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Studienleistungen (Art und Umfang): Zuständige Ständige Prüfungskommission: Modulteilprüfungen: TM 1 bis TM 3: [Kurzreferat (15 min) und Klausur (45 min)] oder Klausur (90 min) oder [Kurzreferat (15 min) und Hausarbeit (10 S.)] oder [Kurzreferat (15 min) und Kolloquium (15 min)] oder Hausarbeit (20 S.) Regelmäßige, aktive Teilnahme und Übernahme von kleinen Aufgaben Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

4 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 94 - Modul Praxisphase Fach Geographie Modulnummer*: Modulleiter: Kompetenzen und Lernziele*: LGHR_01_Geo Prof. Dr. Martin Sauerwein Unterrichten: Die Studierenden können nach der Praxisphase eine fachlich und fachdidaktisch begründete und adressatenbezogene Unterrichtsplanung erstellen und dokumentieren. Adressatenbezug ist nur möglich, wenn die Studierenden Verfahren zur Diagnostik der Lernausgangslage kennen und anwenden können (Stichwort Heterogenität). Die Studierenden kennen geographiedidaktische Unterrichtskonzepte und Unterrichtsmethoden und können diese fachspezifisch umsetzen und jeweils kritisch reflektieren. Sie können im Unterricht situations- und schülerorientiert handeln und haben die Fähigkeiten, ihr Handeln auf der Grundlage fachlicher, fachdidaktischer und erziehungs/-bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu reflektieren und schließlich auszuwerten. Erziehen: Die Studierenden entwickeln in der Praxisphase eine Sensibilität für die persönlichen, sozialen und kulturellen Lebenskontexte von Schülerinnen und Schülern. Sie sind in der Lage, auf dieser Grundlage Chancen und Grenzen einer Förderung individueller und kollektiver Entwicklungsprozesse zu erkennen und kennen entsprechende Förderkonzepte. Die Studierenden kennen (geographiespezifische) Formen zur Förderung des sozialen und selbstgesteuerten Lernens. Diagnostizieren (Beurteilen, Beraten, Unterstützen): Die Studierenden kennen nach der Praxisphase Verfahren zur Lernstanddiagnostik und zur Lernprozessdiagnostik im Unterrichtsfach Erdkunde. Sie sind in der Lage, auf unterschiedlichen Akteursebenen kommunikativ angemessen zu handeln. Sie kennen Formen kollegialer Beratung (Selbst-, Fremdevaluation) und können diese exemplarisch anwenden. Innovieren: Die Studierenden kennen nach der Praxisphase Möglichkeiten innovativer Gestaltungskonzepte von geographischem Unterricht und können darüber hinaus die Chancen und Grenzen der Weiterentwicklung von Schule einschätzen. Dazu gehört z.b. die Gestaltung kooperativer Aushandlungsstrukturen auf unterschiedlichen Ebenen. Dazu gehört aber auch die Fähigkeit, die eigenen Kompetenzen zu analysieren und weiter zu entwickeln. Verwendbarkeit des Moduls*: Pflicht- oder Wahlpflichtmodul*: Lehr- und Lernformen: Master-Studiengang LHR Pflichtmodul TM 1: Vorbereitungsseminar Unterrichtsfach Geographie (2 SWS) TM 2: Begleitseminar Unterrichtsfach Geographie (1 SWS) TM 3: Nachbereitungsseminar Unterrichtsfach Geographie (1 SWS) (insgesamt 4 SWS / 5 LP) TM 4: Praxisblock (18 Wochen / 10 LP) Lehrinhalte: TM 1: Geographiedidaktische Vorbereitung auf den Praxisblock; Konkretisierung der Aufgabenstellungen für den Praxisblock jeweils in getrennten Veranstaltungen für das Unterrichtsfach Geographie TM 2: Erörterung konkreter Fragen, die sich aus der Schulpraxis ergeben TM 3: Wissenschaftliche Auswertung der Erfahrungen aus dem Praxisblock

5 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 95 - Modul Praxisphase Fach Geographie Zugangsvoraussetzungen*: Anzahl der Leistungspunkte*: Workload getrennt nach Präsenzstudium und Selbststudium*: keine 15 LP insgesamt: 15 LP = 450 h TM 1 3: insgesamt 5 LP = 150 h 4 SWS = 45 h Präsenzstudium, 105 h Selbststudium TM 4: insgesamt 10 LP = 300 h Anmerkung: Die hier angegebene Arbeitsbelastung stellt die Hälfte der für den Praxisblock insgesamt veranschlagten Workload dar, der 20 LP = 600 h umfasst. Von diesen 600 h werden durchschnittlich 270 h in der Schule verbracht (3 Tage / Woche à 5 h * 18 Wochen). Auf das Selbststudium für den Praxisblock entfallen insgesamt 330 h (Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Arbeit am Portfolio etc.) Dauer in Semestern: 2 bis 3 Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester: Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:* Prüfungsleistungen (Art, Umfang)*: Studienleistungen (Art und Umfang)*: jedes Wintersemester 1. Semester bei Studienbeginn zum Wintersemester 2. Semester bei Studienbeginn zum Sommersemester Ableistung der Teilmodule 1, 2 und 4 Modulprüfung in TM 4: In einem der beiden Fächer wird eine Prüfungsleistung zur Planungsdidaktik, im anderen eine zur Auswertungsdidaktik erbracht. Die Festlegung, welche Prüfungsleistung in welchem Fach erbracht werden soll, erfolgt zu Beginn des Praxisblocks (nach der Hospitationsphase). 1. Planungsdidaktik: Ausführlicher Unterrichtsentwurf mit kurzer Reflexion zur Durchführung (15 Seiten). Die konkrete Aufgabenstellung erfolgt in Absprache mit den Lehrenden der Praxisphase. 2. Auswertungsdidaktik: Ausführliche Auswertung einer Unterrichtssequenz aus fachdidaktischer und/oder fachwissenschaftlicher Perspektive (insgesamt 15 Seiten). Zusätzlich werden eine kurze Skizze der Unterrichtsplanung und eine Dokumentation der Durchführung des Unterrichtsversuches angefertigt (z.b. Videoaufnahme). Diese Prüfungsleistung kann auch in Form einer Präsentation erbracht werden (45 Minuten). TM 1 4 Regelmäßige aktive Teilnahme TM 3: Kurzvortrag im Nachbereitungsseminar (15 min.) TM 4: Portfolio für jedes Fach gemäß folgenden Vorgaben: Hospitationsprotokolle (10x), ausführlicher Unterrichtsentwurf (1x), Kurzentwürfe und Reflexionen aller gehaltenen Stunden (max. 15), eine Gesamtreflexion des Praktikums/der Praxisphase Zuständige Ständige Prüfungskommission*: Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

6 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 96 - Modul Projektband Modulnummer*: Modulleiter: Kompetenzen und Lernziele*: Verwendbarkeit des Moduls*: Pflicht- oder Wahlpflichtmodul*: LGHR_02_Geo Prof. Dr. Martin Sauerwein Die Studierenden haben exemplarisch den Forschungsprozess von der Entwicklung der Fragestellung bis zur mündlichen und schriftlichen Präsentation der Ergebnisse eines Projekts erprobt. Sie besitzen die Kompetenz, diese Erfahrungen auf andere Fragestellungen und Forschungsvorhaben zu übertragen. Sie haben eine forschende Haltung zu den Herausforderungen ihres künftigen Handlungsfeldes entwickelt. Master-Studiengang LHR Pflichtmodul Lehr- und Lernformen: TM 1: Forschendes Lernen in den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften und Besuch der Orientierungsveranstaltung TM 2: Durchführung des Projekts und Begleitveranstaltung TM 3: Nachbereitungsseminar und Durchführung der Orientierungsveranstaltung (5 LP) (5 LP) (5 LP) Lehrinhalte: TM 1: Die Vorbereitungsveranstaltungen dienen insbesondere der Befähigung der Studierenden zur selbstständigen Planung und Durchführung eines forschungsorientierten Projektes. Dazu gehört in erster Linie die Vermittlung methodologischer und forschungsmethodischer Grundlagen. Die thematische Ausrichtung und die Entscheidung, inwieweit auf einen spezifischen Fachinhalt hin vorbereitet oder aber exemplarisch vorgegangen wird, liegen in der Verantwortung der Fächer. TM 2: Die einzelnen Projektthemen werden in Absprache mit den Lehrenden aus schulischen und unterrichtlichen Kontexten aus den Inhalten der jeweiligen Vorbereitungsveranstaltung entwickelt. Auch aus den anderen fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im ersten Mastersemester können Projektfragestellungen gewonnen werden. Die Projekte können einzeln, zu zweit oder in Gruppen durchgeführt werden; welche Teamgrößen möglich sind, wird in den einzelnen Vorbereitungsveranstaltungen bekanntgegeben. Denkbar sind auch Projektformate, in denen mehrere Studierende an verschiedenen Schulen derselben Projektfragestellung nachgehen und ihre Ergebnisse zusammenführen und vergleichend analysieren TM 3: In der Nachbereitungsphase sollen die Studierenden ihre Projektergebnisse auswerten, in einem Projektbericht zusammenfassen und in der Lehrveranstaltung zur Diskussion stellen. Auftakt der Nachbereitungsphase ist die Präsentation des Projekts in der Einführungswoche ( Projektbörse ) Anzahl der Leistungspunkte*: Workload getrennt nach Präsenzstudium und Selbststudium*: 15 LP insgesamt: 15 LP = 450 h davon 6 SWS = 67,5 h Präsenzstudium und 382,5 h Selbststudium Dauer in Semestern: 3 Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester

7 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 97 - Modul Projektband Empfohlenes Studiensemester: Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:* Prüfungsleistungen (Art, Umfang)*: Studienleistungen (Art und Umfang)*: Zuständige Ständige Prüfungskommission*: 1. Semester bei Studienbeginn zum Wintersemester 2. Semester bei Studienbeginn zum Sommersemester Ableistung der Teilmodule 1und 2 Modulprüfung: Projektbericht: im Umfang von ca. 20 Seiten (mit folgenden Schwerpunkten: Darstellung und Begründung der Fragestellung, Skizzierung des theoretischen Zugangs, Darlegung des forschungsmethodischen Zugangs, Ergebnisse) Aktive Teilnahme an den projektbezogenen Lehrveranstaltungen; Präsentation des Projekts in der Einführungswoche Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

8 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 98 - Master-Abschlussmodul (Variante B) Modulnummer*: Modulleiter_in: Kompetenzen und Lernziele*: Verwendbarkeit des Moduls*: Pflicht- oder Wahlpflichtmodul*: LGHR_06b_Geo] Betreuer_in der Master-Arbeit Die Abschlussarbeit (Master-Arbeit) soll zeigen, dass die oder der zu Prüfende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fachgebiet selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten Master-Studiengang LHR Pflichtmodul Lehr- und Lernformen: TM 1: Master-Seminar (2 SWS / 3 LP) Lehrinhalte: Zugangsvoraussetzungen*: Anzahl der Leistungspunkte*: Workload getrennt nach Präsenzstudium und Selbststudium*: Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: Empfohlenes Studiensemester: Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:* Prüfungsleistungen (Art, Umfang)*: Studienleistungen (Art und Umfang)*: TM 1: Vorstellung und Diskussion der Themen der Teilnehmer_innen für die Masterarbeit Zuteilung des Themas für die Master-Arbeit 26 LP insgesamt: LP = 780 h davon 22,5 h Präsenzstudium und 757,5 h Selbststudium jedes Semester 4. Semester Anmeldung der Master-Arbeit Modulprüfung: Master-Arbeit (26 LP) Regelmäßige aktive Teilnahme am Master-Seminar und Vorstellung der Masterarbeit Zuständige Ständige Prüfungskommission*: Ständige Prüfungskommission für den Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen

9 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 10 / 2017 ( ) - Seite 99 - Anlage 2: Modellstudienpläne Erläuterungen: Modul ist verpflichtend im / in den markierten Fachsemester/n zu belegen. Modul kann wahlweise in den markierten Fachsemestern belegt werden (wenn es eine Alternative gibt.) Es gibt keine Vorgaben, in welchem Fachsemester das Modul belegt werden soll. Modellhafter Studienverlaufsplan für das Fach Geographie für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester FSem GEO Master Realschule 1 Seminar 2 SWS / 3,5 LP 2 3 Seminar 2 SWS / 3,5 LP 4 Seminar 2 SWS / 3 LP Summe 6 SWS / 10 LP SWS LP 2 3,5 2 3, Modellhafter Studienverlaufsplan für das Fach Geographie für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester FSem GEO Master Realschule 1 Seminar 2 SWS / 3,5 LP 2 Seminar 2 SWS / 3,5 LP 3 4 Seminar 2 SWS / 3 LP Summe 6 SWS / 10 LP SWS LP 2 3,5 2 3,

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