Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererhandwerk

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1 Berufsprofil Rahmenlehrplan und Examensprogramm der fachtheoretischen Module Ausführungsbestimmungen Detailliertes Programm der Meisterprüfung Verbesserungsrichtlinien und Punktebewertungssystem im Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererhandwerk Jean-Claude Roger Jean Jörg WAUTERS MULLER VOSSEN LEISCHOW 5. November 2008

2 Meisterprüfung 2 Inhaltsverzeichnis : 1. Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden Berufsprofil Tätigkeitsfeld Können und Wissen Rahmenlehrplan und Examensprogramme der fachtheoretischen Module Fachkunde Fachrechnen und Preisberechnung Fachzeichnen Ausführungsbestimmungen Frequenz und Dauer der Kurse Veranstaltungsort der Kurse Übergangsbestimmungen Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden Detailliertes Programm der Meisterprüfung Programm der fachtheoretischen Examen Programm der fachpraktischen Examen Verbesserungsrichtlinien und Punktebewertungssystem... 8

3 Meisterprüfung 3 1. Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden. Art. 1. (..) Die Details der Programme, die Häufigkeit der Kurse, ihre Dauer, sowie der Veranstaltungsort der Kurse werden durch eine ministerielle Verordnung bestimmt. (..) 1.1. Berufsprofil Tätigkeitsfeld Können und Wissen 1. Exécution d isolations contre le froid et la chaleur, le bruit, les vibrations, le feu et l humidité à l intérieur et à l extérieur des bâtiments, aux installations et appareils ainsi que sur des véhicules de tout genre, avec les matériaux usuels du métier. 1. Theoretische berufsbezogene Bauphysik; 2. Technologie in Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz; 3. Berechnung von Wärmeübergang, -strahlung und durchgang, von Dampfdiffusion, Schallübertragung und dämmung und der Bemessung von Konstruktionen; 4. Herstellungsprinzipien von Dämmungen gegen Wärme, Kälte, Schall und Brand, von Abdichtung gegen Feuchte, von Dämpfungen gegen Schwingungen und Abschirmungen gegen Strahlen; 5. Be-und Entlüftungen von Bauteilen; 6. Messverfahren für Wärme, Kälte, Dampfdiffusion, Schall, Schwingungen und Strahlen; 7. Werkstoffkunde der Dämm-, Bau- und Hilfsstoffe und der Befestigungsmittel; 8. Einrichtung und Betrieb von Werkstätten und Baustellen mit den dazugehörigen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit; 9. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (CRTI-B), bauaufsichtliche Vorschriften und fachbezogene Normen und Richtlinien, sowie Vorschriften des Immissionsschutzes; 10. Herstellen von Entwurfsskizzen, Teil- und Sonderzeichnungen; 11. Herstellen von Mengenberechnungen, Leistungsbeschreibungen, Aufmassen und Abrechnungen; 12. Anwendungstechnologie der Dämm-, Bau- und Hilfsstoffe; 13. Anwendungstechnologie für Metalle und Kunststoffe wie Trennen, Umformen und Fügen; 14. Herstellung von Ortschaumdämmungen; 15. Anwendungstechnologie im Bereich von Mörteln, Spachtelmassen, Klebern und Kitten;

4 Meisterprüfung Anwendungstechnologie im Bereich der Dämmungsverkleidung mit den erforderlichen Stützkonstruktionen; 17. Herstellung von Schutzanstrichen und Abdichtungen; 18. Anwendungstechnologie für Verbindungen und Befestigungen insbesondere für Dämmstoffe; 19. Anwendungstechnologie für den Trockenausbau mit Dämmanforderungen gegen Wärme, Kälte, Schall und Brand; 20. Anwendungstechnologie für Arbeits- und Schutzgerüste; 21. Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

5 Meisterprüfung Rahmenlehrplan und Examensprogramme der fachtheoretischen Module Fachkunde Arten und Eigenschaften der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Geräte; Verbindungs- und Befestigungsmittel; Korrosion und Korrosionsschutz; Oberflächenschutz; Allgemeine Wärme-, Kälte-, Schall-, und Brandschutzlehre; Berufsbezogene Bauphysik; Grundlagen der Planung für Dämmungen von Anlagen; Energieeinsparung in der Technik und im Hochbau; Verbindungs-, Befestigungs- und Verarbeitungstechniken; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (CRTI-B), berufsbezogene Normen und Vorschriften der Bauordnungen; Berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung; Berufsbezogener Umweltschutz, insbesondere Immissionsschutz und fachgerechte Entsorgung der Werk- und Hilfsstoffe Fachrechnen und Preisberechnung Allgemeine Mathematik: Grundrechenarten, Prozentrechnen, Gleichungen, Dreisatz, Längen- Flächen- und Körperberechnungen, Sätze der Geometrie, Winkel und Winkelfunktionen; Wärmetechnische Berechnungen in der Dämmtechnik: Grundlagen, technische Wärmedämmung, Wärmestrom, Wärmestromdichte, Wärmeübergang, Wärmedurchgang, Temperaturabfall, Kondensatanfall; Kälte- und Tauwasserschutzberechnungen; Brandschutzberechnungen; Aufbau einer Kostenermittlung, Angebotskalkulation, Einheitspreiskalkulation, Nachkalkulation, Kalkulationsmethoden und -verfahren, Kalkulationsbeispiele; Auftragsabwicklung: Auftragsvorbereitung, Planung, Durchführung, Auftragsabschluss; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (CRTI-B) Fachzeichnen Entwurfsskizzen, Teile und Sonderzeichnungen; Grundkonstruktionen; Geometrische Grundbegriffe; Bemessungen von Konstruktionen; Aufrisse und Abwicklungen: Dreitafelprojektion, Durchdringungslinien, Mantellinien- Abwicklungen, Modellbeispiele.

6 Meisterprüfung Ausführungsbestimmungen Frequenz und Dauer der Kurse Bezeichnung Modul F Anzahl der max. Modulstunden 60 Stunden Fachkunde Modul G 60 Stunden Fachrechnen und Preisberechnung Modul H 60 Stunden Fachzeichnen Veranstaltungsort der Kurse Sie werden entweder im Bildungszentrum der Handwerkskammer, in den technischen Gymnasien oder in den Zentren für berufliche Weiterbildung organisiert Übergangsbestimmungen Bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.

7 Meisterprüfung 7 2. Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung der Programme und Organisationsauflagen der Kurse und Prüfungen, welche mit dem Meisterbrief im Bereich des Handwerks abgeschlossen werden. Art. 6. (...) Das detaillierte Programm der Meisterprüfung für die einzelnen Berufe und der allgemeine Organisationsplan, welcher die bei der Überprüfung und Kontrolle zu beachtenden Verfahrensauflagen beinhaltet, werden durch ministerielle Verordnung festgelegt. (...) 2.1. Detailliertes Programm der Meisterprüfung Programm der fachtheoretischen Examen (1) Kenntnisse sind nach Rahmenlehrplan in den drei Prüfungsmodulen F, G und H nachzuweisen. (2) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich durchzuführen. (3) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil soll nicht länger als zwei Tage dauern und es soll nicht länger als acht Stunden am Tag geprüft werden. (4) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des fachtheoretischen Teiles sind ausreichende Leistungen in den drei Prüfungsmodulen Programm der fachpraktischen Examen (1) Das fachpraktische Examen besteht aus einer Arbeitsprobe und einem anschlie enden Fachgespräch. (2) Eine oder mehrere der folgenden Aufgaben hat der Kandidat selbstständig zu lösen: Vorfertigung einer Blechverkleidung; Herstellung einer Abdichtung; Ausführung eines Brandschotts. (3) Die Arbeitsprobe erfolgt nach den von der Prüfungskommission erstellten Bedingungen. (4) Die Arbeitsprobe ist unter Aufsicht anzufertigen. (5) Mindestvoraussetzung für das Bestehen sind ausreichende Leistungen in dem fachpraktischen Examen. (6) Die Prüfung im fachpraktischen Teil soll nicht länger als drei Tage dauern und es soll nicht länger als acht Stunden am Tag geprüft werden. (7) Der Prüfling soll in einem anschlie enden Fachgespräch die verschiedenen Arbeiten des fachpraktischen Examens begründen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

8 Meisterprüfung Verbesserungsrichtlinien und Punktebewertungssystem Genauigkeit; Zeitaufteilung; Materialaufwand; Arbeitssicherheit und Sauberkeit; Arbeitsaufteilung, Organisation.

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