Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006
|
|
- Dorothea Dresdner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoffund Kautschuktechnik nach der Verordnung vom 1. Juni 2006 Stand: November 2007 Inhalt: 1. Allgemeines Zwischenprüfung Praktischer Teil Schriftlicher Teil 2 3. Abschlussprüfung Praktischer Teil der Schwerpunkte Formteile, Halbzeuge, Mehrschicht- Kautschukteile, Faserverbundwerkstoffe, Kunststofffenster Praktischer Teil Schwerpunkt Bauteile Schriftlicher Teil 5 1. Allgemeines Der neu geordnete Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 1. Juni 2006 trat am 1. August 2006 in Kraft. Nach der Verordnung beträgt die Ausbildungsdauer 3 Jahre. Der Beruf gliedert sich in 6 Schwerpunkte: Formteile Halbzeuge Mehrschicht-Kautschukteile Bauteile Faserverbundwerkstoffe Kunststofffenster Die PAL bietet die erste Zwischenprüfung im Frühjahr 2008 und die ersten Abschlussprüfungen in allen 6 Schwerpunkten im Winter 2008/09 an. 2. Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 7 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Anfertigen eines Bauteils aus mindestens einem Einzelteil aus Kunststoff und mindestens einem Einzelteil aus Eisen- oder Nichteisenmetallen einschließlich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs und Kontrollieren des Ergebnisses. Dabei soll das Einzelteil aus Kunststoff insbesondere durch manuelles und maschinelles Spanen, Umformen, Schweißen sowie Kleben, das Einzelteil aus Eisen- oder Nichteisenmetallen insbesondere durch manuelles und maschinelles Spanen sowie Umformen bearbeitet werden. Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 3 Stunden Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen Bearbeiten, Umformen und Fügen von Halbzeugen aus Kunststoffen und Metallen 1
2 Prüftechniken bei Längen, Formen und Oberflächen Berechnen von Längen, Winkeln, Flächen, Volumina, Massen, Kräften und Geschwindigkeiten Eigenschaften und Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen 2.1 Praktischer Teil max. 7 Stunden Der praktische Teil umfasst: Informations- und Planungsphase Herstellungs- und Kontrollphase Kontrollphase Informations- und Planungsphase Richtzeit: 30 Minuten Der Prüfling hat sich in der Informationsund Planungsphase in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten, die für die Ausführung des Arbeitsauftrags notwendigen Informationen zusammenzutragen und die einzelnen Arbeitsschritte zu planen. Zum Nachweis der Schlüsselqualifikationen Gewinnen von Arbeitsinformationen und Selbstständiges Planen hat er Informations- und Planungsaufgaben zu lösen, dafür erhält er zusammen mit den Aufgabenzeichnungen das Aufgabenblatt Information und Planung Herstellungs- und Kontrollphase Richtzeit: 6 Stunden Der Prüfling hat in der Herstellungs- und Kontrollphase ein Prüfungsstück herzustellen. Er muss aus den Halbzeugen die Einzelteile nach den Zeichnungen herstellen und die Einzelteile zur Baugruppe montieren. Diese Arbeiten, wozu auch das ständige Kontrollieren der Maßhaltigkeit gehört, hat er selbstständig auszuführen Kontrollphase (Erstellen eines Messprotokolls) Richtzeit: 30 Minuten Nach Abschluss der Herstellungs- und Kontrollphase hat der Prüfling ein Messprotokoll zu erstellen. Dazu erhält er von der Prüfungsaufsicht das Formular Messprotokoll und führt an den von ihm gefertigten Teilen die Maßkontrolle durch. 2.2 Schriftlicher Teil max. 3 Stunden Im schriftlichen Teil der Prüfung hat der Prüfling 100 gebundene Aufgaben zu bearbeiten, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen. Die Aufgaben sind in fünf Themengebiete aufgeteilt: Werkstoffkunde Manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren, Fügen, Umformen, Umweltschutz, Arbeitssicherheit Längenprüftechnik Technische Mathematik Zeichnungslesen 2
3 3. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen Teil und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Durchschnitt der Prüfungsbereiche Verfahrenstechnik und Technische Kommunikation mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. 3.1 Praktischer Teil der Schwerpunkte Formteile Halbzeuge Mehrschicht-Kautschukteile Faserverbundwerkstoffe Kunststofffenster max. 7 Stunden 1. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in den Schwerpunkten Formteile, Halbzeuge, Mehrschicht- Kautschukteile, Faserverbundwerkstoffe und Kunststofffenster in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe aus einem Fertigungsverfahren seines Ausbildungsbetriebes bearbeiten. Die praktische Aufgabe soll das Planen, Durchführen und Kontrollieren des Arbeitsergebnisses unter Berücksichtigung der Produktions- und Prozesssteuerung der Fertigungsanlage und des Qualitätsmanagements enthalten. 2. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens einer Stunde eine praktische Aufgabe aus dem Bereich der Steuerungstechnik bearbeiten, in der er insbesondere das Eingrenzen, Bestimmen und Beheben von Fehlern und Störungen nachweisen soll. Die praktischen Aufgaben sollen in einem fachlichen Zusammenhang stehen. Die praktische Aufgabe aus einem Fertigungsverfahren des Ausbildungsbetriebes soll mit 90 Prozent und die steuerungstechnische Aufgabe mit 10 Prozent gewichtet werden. Die PAL erstellt für den praktischen Teil der Prüfung für die genannten Schwerpunkte jeweils Richtlinien für den Prüfungsausschuss sowie Bewertungsbögen und den Gesamtbewertungsbogen. 3
4 3.2 Praktischer Teil des Schwerpunkts Bauteile max. 12 Stunden Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung im Schwerpunkt Bauteile in insgesamt höchstens acht Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden eine Arbeitsprobe durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. als Prüfungsstück Halbzeuge oder Komponenten zu Rohrleitungen Apparaten, Bauelementen, Behältern oder sonstigen verfahrensspezifischen Bauteilen unter Verknüpfung manueller und maschineller Fertigungsverfahren be- oder verarbeiten, insbesondere durch Fräsen, Drehen, Fügen und Umformen, sowie Bauteile nach Unterlagen montieren einschließlich Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren der Ergebnisse; 2. als Arbeitsprobe Überprüfen, Einstellen oder Instandsetzen von Rohrleitungen, Apparaten, Bauelementen, Behältern oder sonstigen verfahrensspezifischen Bauteilen einschließlich Planen und Dokumentieren der Arbeitsergebnisse. Das Prüfungsstück soll mit 70 Prozent und die Arbeitsprobe mit 30 Prozent gewichtet werden. Die PAL erstellt für den praktischen Teil der Prüfung für den genannten Schwerpunkt Richtlinien für den Prüfungsausschuss sowie Bewertungsbögen und den Gesamtbewertungsbogen. 4
5 3.3 Schriftlicher Teil max. 6 h Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Prüfungsbereiche: Verfahrenstechnik Technische Kommunikation Wirtschafts- und Sozialkunde In den Prüfungsbereichen Verfahrenstechnik und Technische Kommunikation sind insbesondere durch Verknüpfung informationstechnischer, technologischer und mathematischer Fragestellungen fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege darzustellen. Es kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: 1. im Prüfungsbereich Verfahrenstechnik Fertigungssteuerung Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Montagetechnik Instandhaltung durch Inspektion, Wartung und Instandsetzung Eigenschaften und Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz Einsatz von Werkzeugen und Maschinen 2. im Prüfungsbereich Technische Kommunikation Planungsunterlagen für die Fertigung und Montage Qualitätsmanagement Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen einschließlich Normen Arbeitsorganisation 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt Innerhalb des schriftlichen Teils sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten: Verfahrenstechnik 40 Prozent Technische Kommunikation 40 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent 5
6 PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart, Telefon , Telefax -30 pal@stuttgart.ihk.de, 6
Verordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006)
über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für *) vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006) Auf Grund des 6 in Verbindung
MehrVerfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie nach der Verordnung vom 28. Mai 1997
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie nach der Verordnung vom 28. Mai 1997 Stand: Oktober 2009 (aktualisiert September 2012) Inhalt: 1 Allgemeines...1
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August
MehrMaschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1 2.1...1 2.2
MehrFahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003
Informationen für die Praxis Fahrzeuginnenaustatter/-in Zwischenprüfung und Abschlussprüfung nach der Verordnung vom 21. Juli 2003 Stand: August 2005 (aktualisiert September 2012) Inhalt: 1. Allgemeines...1
MehrKarosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)
Informationen für die Praxis Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014) Stand: April 2015 (aktualisiert: Mai 2015) Inhalt: 1
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober
MehrFachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000
Informationen für die Praxis Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000 Stand: Januar 2010 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung... 1 2.1 Praktischer Teil... 1 2.2
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2 Stand: März 2014 Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Metall- und Kunststofftechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20.
MehrBrauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin nach der Verordnung vom 22. Februar 2007
Informationen für die Praxis Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin nach der Verordnung vom 22. Februar 2007 Stand: Oktober 2008 (aktualisiert Februar 2015) Inhalt: 1. Allgemeines 1 2. Zwischenprüfung
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Faserverbundtechnologie Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 Inhalt:
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Faserverbundtechnologie Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 Inhalt:
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Elektroanlagenmonteur und zur Elektroanlagenmonteurin. vom 17. Juni 1997
über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur und zur Elektroanlagenmonteurin vom 17. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 23. Juni 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom
MehrFluggerätmechaniker/-in (Verordnung vom 26. Juni 2013) Abschlussprüfung Teil 1
Informationen für die Praxis Fluggerätmechaniker/-in (Verordnung vom 26. Juni 2013) Abschlussprüfung Teil 1 Stand: April 2014 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Musterprüfung... 1 3. Gestreckte Abschlussprüfung...
MehrKraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013)
Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Stand: November 2013 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Abschlussprüfung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechnikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie
über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechnikerin in der Hütten- und vom 28. Mai 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1260 vom 04. Juni 1997) (unter Berücksichtigung
MehrMaschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004
Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Textiltechnik / Textilveredelung nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1
MehrVerfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21.Mai 2012) Fachrichtung Kunststofffenster Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21.Mai 2012) Fachrichtung Kunststofffenster Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin Vom 20. Juni 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1465 vom 26. Juni 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004
über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie Verordnung über die Berufsausbildung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker / zur Fluggerätmechanikerin. vom 20. Juni 1997
über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker / zur Fluggerätmechanikerin vom 20. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1465 vom 26. Juni 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrNeuordnung Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Stand: März 2012 DIHK 03/2012 1
Neuordnung Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Stand: März 2012 DIHK 03/2012 1 Ordnungsbedarf 2006 wurden neue Schwerpunkte Faserverbundwerkstoffe und Kunststofffenster
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001
über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25
MehrPrüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: )
Prüfungsinformation im Berufsbild Maschinen- und Anlagenführer (Stand: 26.10.2009) Schwerpunktmöglichkeiten des Berufsbildes Metall- und Kunststofftechnik Textiltechnik Textilveredelung Lebensmitteltechnik
MehrKraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013)
Informationen für die Praxis Kraftfahrzeugmechatroniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 14. Juni 2013) Stand: November 2013 (aktualisiert: Mai 2014) Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrInformationen für die Praxis
Informationen für die Praxis Umwelttechnische Berufe Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Fachkraft für Abwassertechnik Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Abschlussprüfung nach der Verordnung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie Verordnung über die Berufsausbildung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Unter Berücksichtigung der Änderungsverordnung
Mehr3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer/zur Behälter- und Apparatebauerin (Behälterund Apparatebauer-Ausbildungsverordnung - BehAppAu sbv) BehAppAusbV Ausfertigungsdatum: 21.03.1989
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002
über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 08. Februar 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15. Februar 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
MehrKarosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in 1
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in 1 Berufsbildpositionen Abschnitt I: Grundbildung 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie
über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.
MehrWerkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2013)
Informationen für die Praxis Werkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2013) Stand: Juni 2015 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 1.1 Prüfungsangebote der PAL... 1 2. Gestreckte Abschlussprüfung...
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum. Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin. ModellBTechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin ModellBTechAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin
MehrWerkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2013)
Informationen für die Praxis Werkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2013) Stand: Juni 2015 (aktualisiert Februar 2016) Inhalt: 1. Allgemeines... 1 1.1 Prüfungsangebote der
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin vom 02. April 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 08. April 2013) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin
über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin vom 27. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in
MehrNeu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich
Informationen für die Praxis Neu geordnete industrielle Elektroberufe Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Stand: Februar 2008 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Anlagen...1 ff.
MehrGemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/ zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für / zur Verfahrensmechanikerin für vom 12. Juli 1999 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 19. Juli 1999) Auf Grund des 25 Abs. 1 in
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin
Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur in Vom 15. Juli 2004 Aufgrund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV)
über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) vom 20. Mai 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie. vom 31. Januar 1997
über die Berufsausbildung in der vom 31. Januar 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 18. Februar 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S.
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin
über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Industriemechaniker/-in
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1
MehrEisenbahner/-in im Betriebsdienst Zwischenprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004
Informationen für die Praxis Zwischenprüfung nach der Verordnung vom 15. Juli 2004 Stand: Januar 2006 Inhalt: 1 Allgemeines...1 2 Zwischenprüfung 2.1 Arbeitsaufgaben 2.2 Schriftliche Aufgabenstellungen...3
MehrDiese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/ Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/ zur Zahntechnikerin Vom 11.Dezember 1997 Auf Grund des 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin
über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 S. 1638 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrTechnische(r) Systemplaner/-in Fachrichtung Elektrotechnische Systeme Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Technische(r) Systemplaner/-in Fachrichtung Elektrotechnische Systeme Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2013 (aktualisiert März 2018) Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Prüfungsangebot
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr
über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin. vom 21. Juli 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin vom 21. Juli 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 29. Juli 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrMechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik (Arbeitstitel) 1
Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik (Arbeitstitel) 1 Berufsbildpositionen Abschnitt I: Grundbildung 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
MehrTechnische(r) Produktdesigner/-in. Die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion. Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Technische(r) Produktdesigner/-in Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2013 (aktualisiert März 2018) Inhalt: 1. Allgemeines...
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin
über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin
über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin vom 22. Februar 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 28. Februar 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin Vom 12. Mai 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1038 vom 22. Mai 1997) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
Mehr5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
5 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin
über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung
MehrAuszug Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 27. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin
über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/ zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 30. April 2004) Unter Berücksichtigung
MehrDer neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik. im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker
Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker Der neue Ausbildungsschwerpunkt Zerspanungstechnik Verordnung Ausbildungsablauf Berufsschule Prüfungsanforderungen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin
über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) vom 03. Juni 2016 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 08. Juni 2016) Auf Grund des 4
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des
MehrDer neue KMK-Rahmenlehrplan
Der neue KMK-Rahmenlehrplan Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik 1 7 Fachrichtungen (Bisher: 6 Schwerpunkte) Jede Fachrichtung erhält eine eigene Berufsnummer
MehrVerordnung über die Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/ Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012 nebst Rahmenlehrplan Bestell-Nr.
MehrTechnische(r) Produktdesigner/-in. Die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion. Abschlussprüfung Teil 2
Informationen für die Praxis Technische(r) Produktdesigner/-in Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2013 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Prüfungsangebot und
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin ZweiradAusbV Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer
Mehr