- 1 - Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Erste Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
|
|
- Alke Keller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - 1 - Stand: Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Erste Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung A. Problem und Ziel Ein wichtiger Bestandteil der maritimen Politik der Bundesregierung besteht in der zielgerichteten Ausgestaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die deutschen Seeschifffahrtsunternehmen mit Schiffen unter der Bundesflagge im internationalen Wettbewerb bestehen können. Die Bedingungen für das Betreiben von Kauffahrteischiffen unter der Bundesflagge haben sich verschärft. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll die auf der 9. Maritimen Konferenz am 19. und 20. Oktober 2015 angekündigte Maßnahme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge und die daraufhin zwischen dem Verband Deutscher Reeder und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geschlossene Vereinbarung vom 10. Dezember 2015 umgesetzt werden. Die Vereinbarung sieht als eine Maßnahme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Seeschifffahrt unter deutsche Flagge unter anderem vor, dass die Schiffsbesetzungsverordnung angepasst wird. Der Verband Deutscher Reeder hat bei Umsetzung der Maßnahmen zugesagt, die Anzahl der am hiesigen Standort ansässigen deutschen und europäischen Seeleute nach Kräften bei seinen Mitgliedsunternehmen zu stabilisieren und zu steigern, die bestehenden ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnisse von Schiffsmechanikern durch seine Mitgliedsunternehmen nicht in Frage zu stellen sowie dass seine Mitgliedsunternehmen weiterhin Schiffsmechaniker ausbilden und entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen werden. Die Wirkungen der Vereinbarung sollen vier Jahre nach Inkrafttreten der Maßnahmen evaluiert werden. Die ersten Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrtsunternehmen und die Beschäftigung von qualifizierten Unionsbürgern werden im Rahmen der nächsten Maritimen Konferenz im Jahr 2017 vorgestellt werden.
2 - 2 - B. Lösung Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung im Hinblick auf die verpflichtende Beschäftigung von Unionsbürgern an Bord. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. E. Erfüllungsaufwand E.1 Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Wirtschaft Entlastung der Schifffahrtsunternehmen (Personalkosten) in nicht zu beziffernder Höhe durch Reduzierung der Anzahl vorgeschriebener Unionsbürger. E.3 Verwaltung Keiner. F. Weitere Kosten Auswirkungen dieser Verordnung auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
3 - 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung Vom Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 3a in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Artikel 1 Die Schiffsbesetzungsverordnung vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2575), die zuletzt durch Artikel 559 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2. der Ausdruck Berufsgenossenschaft die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation,. 2. In 4 Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Der Lehrgang nach Satz 1 kann ganz oder teilweise als Fernlehrgang durchgeführt werden, soweit sichergestellt ist, dass die Teilnahme an dem Lehrgang nachgewiesen werden kann. 3. In 8 Absatz 2 wird in Satz 2 die Angabe 10 Absatz 3 durch die Angabe 10 Absatz 1 ersetzt. 4. Nach 9 wird folgender 9a eingefügt: 9a Gewährleistung eines sicheren Wachdienstes (1) Der Reeder und der Kapitän haben dafür zu sorgen, dass alle zum Wachdienst eingeteilten Besatzungsmitglieder die im Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den
4 - 4 - Wachdienst von Seeleuten (BGBl II S. 297,298) in der jeweils geltenden Fassung (STCW-Übereinkommen) enthaltenen Vorschriften, Grundsätze und Anleitungen kennen und beachten, damit sichergestellt ist, dass jederzeit in einer den herrschenden Umständen und Verhältnissen angemessenen Weise sicher und ohne zeitliche Unterbrechung Wachen gegangen werden. (2) Ferner hat der Kapitän insbesondere sicherzustellen, dass unter seiner allgemeinen Weisungsbefugnis 1. die Brückenwache gehenden Schiffsoffiziere während ihrer Wache auf der Brücke oder in einem unmittelbar damit verbundenen Raum, wie dem Kartenraum oder dem Brückenfahrstand, körperlich anwesend sind und die sichere Führung des Schiffes wahrnehmen, 2. die Offiziere des technischen Schiffsdienstes unter der Weisungsbefugnis des Leiters der Maschinenanlage zum Aufsuchen des Maschinenraums unmittelbar zur Verfügung und in Bereitschaft stehen und bei Bedarf während ihres jeweiligen Verantwortlichkeitszeitraums im Maschinenraum körperlich anwesend sind, 3. jederzeit, während das Schiff vor Anker liegt oder festgemacht hat, aus Sicherheitsgründen zweckmäßige und wirksame Wachen gegangen werden und, soweit das Schiff gefährliche Ladung befördert, bei der Durchführung der Wachen Art, Menge, Verpackung und Stauung der gefährlichen Ladung sowie etwaige besondere Umstände, die an Bord oder in der Umgebung des Schiffes auf dem Wasser oder an Land herrschen, in vollem Umfang berücksichtigt werden und 4. aus Gründen der Gefahrenabwehr zweckmäßige und wirksame Wache gegangen werden. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei und in der Kleinen Hochseefischerei wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1, 2 und 6 werden aufgehoben. b) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 1 bis 3.
5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort Übergangsvorschrift durch die Wörter Übergangsvorschriften, Anwendungsbestimmungen, Evaluierung ersetzt. b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. c) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt: (2) Bis zum Ablauf des... [Einsetzen: letzter Tag des 60. Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem diese Änderungsverordnung verkündet wird] ist 5 in folgender Fassung anzuwenden: 5 Schiffsoffiziere Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von über 8000 muss von den Offizieren des nautischen oder technischen Schiffsdienstes mindestens einer Unionsbürger sein. (3) Die Auswirkungen des Absatzes 2 werden nach Ablauf von vier Jahren, beginnend am [Einsetzen: Tag der Verkündung dieser Änderungsverordnung], evaluiert. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Berlin, den Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
6 - 6 - Begründung A. Allgemeines I. Ziel/Inhalt Ein wichtiger Bestandteil der maritimen Politik der Bundesregierung besteht in der zielgerichteten Ausgestaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die deutschen Seeschifffahrtsunternehmen mit Schiffen unter der Bundesflagge im internationalen Wettbewerb bestehen können. Im Hinblick auf die Schiffsbesetzungsverordnung bedeutet dies die Vorschriften so zu fassen, dass die Besatzungskosten einem Vergleich insbesondere mit anderen europäischen Flaggenstaaten Stand halten können. Daher besteht der wesentliche Regelungsgehalt der vorliegenden Rechtsverordnung in der Reduzierung der vorgeschriebenen Anzahl von Unionsbürgern an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. Eine Beeinträchtigung der Schiffssicherheit ist damit nicht verbunden, da die sichere Besetzung der Schiffe wie bisher auf Antrag des Reeders nach 8 mit dem Schiffsbesatzungszeugnis jeweils im Einzelfall festgelegt wird. Gleichfalls werden in der vorliegenden Verordnung Präzisierungen hinsichtlich der Gewährleistung eines sicheren Wachdienstes an Bord nach Maßgabe des STCW-Übereinkommens vorgenommen. II. Gesetzesfolgen 1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. 2. Erfüllungsaufwand Für Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung (Bund, Länder und Kommunen) besteht kein Erfüllungsaufwand. Die Schifffahrtsunternehmen (Personalkosten) werden in nicht zu beziffernder Höhe durch Reduzierung der Anzahl vorgeschriebener Unionsbürger entlastet.
7 Weitere Kosten Auswirkungen dieser Verordnung auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. 4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die Verordnung bietet keine Grundlage für verdeckte Benachteiligung, Beteiligungsdefizite oder Verfestigung tradierter Rollen. 5. Nachhaltigkeit Der Verordnungsentwurf steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie; er berührt insbesondere die Managementregel (5) den durch den internationalen Wettbewerb ausgelösten Strukturwandel wirtschaftlich erfolgreich und sozial verträglich gestalten. B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen Zu Artikel 1: Zu Nummer 1: Am 1. Januar 2016 haben die bisherige Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft und die Unfallkasse Post und Telekom fusioniert. Die neue Berufsgenossenschaft führt den Namen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation". Zu Nummer 2: Neu aufgenommen wird die Möglichkeit, den nach 4 Absatz 2 vorgeschriebenen anerkannten Lehrgang über Kenntnisse des deutschen Schifffahrtsrechts für den Kapitän ganz oder teilweise in Form eines Fernlehrgangs durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch der adäquate Nachweis der Teilnahme und des Kenntniserwerbs. Zu Nummer 3: Die Änderung des 8 Absatz 2 ist eine Folgeänderung des geänderten 10. Auf die Begründung zu Nummer 5 wird verwiesen.
8 - 8 - Zu Nummer 4: Neu in die Verordnung werden Vorschriften über die Gewährleistung eines sicheren Wachdienstes aufgenommen. Der Reeder ist bereits nach dem bisher geltenden 2 Absatz 1 Nummer 2 verpflichtet, das Schiff nach Anzahl, Befähigung und Eignung so zu besetzen, dass der sichere Wachdienst gewährleistet ist. Der Verordnungsgeber hat allerdings bisher darauf verzichtet, entsprechende Präzisierungen explizit vorzuschreiben. In die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz (BGBl I S. 2860) ist lediglich ein Verweis auf die Vorschriften des Kapitels VIII über den Wachdienst des STCW-Übereinkommens aufgenommen (Anlage Teil A Nummer VI.1 und Teil C Nummer III). Mit dem neuen 9a werden allgemeine Grundsätze über die Verantwortung des Reeders und des Kapitäns im Hinblick auf die Gewährleistung des sicheren Wachdienstes formuliert. Es wird Bezug genommen auf die im STCW-Übereinkommen enthaltenen Vorschriften, Grundsätze und Anleitungen, die die zum Wachdienst eingeteilten Besatzungsmitglieder kennen und beachten sollen. Die Norm enthält in Absatz 2 Vorschriften für die Schiffsoffiziere, die Brückenwache gehen, die zur Maschinenraumwache eingeteilt sind und Wache gehen, wenn das Schiff vor Anker oder im Hafen festgemacht liegt. Gleichzeitig wird ausdrücklich klargestellt, dass dem Kapitän auch im Wachdienst die allgemeine Weisungsbefugnis zugewiesen ist. So ist der nautische Schiffsoffizier während seiner Wache auf See für die sichere Führung des Schiffes allein verantwortlich, er hat aber die diesbezüglich ergangenen allgemeinen Weisungen des Kapitäns in seinem Handeln zu berücksichtigen. Zu Nummer 5: Die bisherigen Absätze 1, 2 und 6 der Ausnahmebestimmungen des 10 werden aufgehoben, weil sie nicht mehr erforderlich sind. Die Regelungen der bisherigen Absätze 1 und 2 beziehen sich auf nicht mehr zu regelnde Tatbestände durch den geänderten 5 (alt), weil sie zeitlich abgelaufen (Absatz 6 alt) sind. Die verbliebenen Absätze 3, 4 und 5 (alt) werden neu numeriert und zu den Absätzen 1 bis 3. Zu Nummer 6: Schlüsselelement der vorliegenden Verordnung ist die Reduzierung der Anzahl der vorgeschriebenen Unionsbürger. Die diesbezüglichen Regelungen des bisherigen 5 werden in-
9 - 9 - soweit vereinfacht, dass künftig nur noch neben dem Kapitän ein Offizier Unionsbürger sein muss. Der Geltungszeitraum des nach Buchstabe c) neu gefassten 5 soll auf 60 Monate nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung beschränkt und danach automatisch die bisher geltende Rechtslage in Bezug auf Regelungen zu Schiffsoffizieren, Schiffsmechanikern und wachbefähigten Besatzungsmitglieder wieder angewendet werden. Es wird Bezug genommen auf die Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 18/7268), wonach die beabsichtigten Maßnahmen für Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, die gleiche Geltungsdauer haben sollen. Darüber hinaus wird in Absatz 3 eine Evaluierung der Auswirkungen der Reduzierung der Anzahl der vorgeschriebenen Unionsbürger entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher Reeder und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. Dezember 2015 vorgeschrieben. Sie sieht als eine Maßnahme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Seeschifffahrt unter deutsche Flagge unter anderem vor, dass die Schiffsbesetzungsverordnung entsprechend dieser Verordnung angepasst wird. Im Gegenzug hat der Verband Deutscher Reeder bei Umsetzung der Maßnahmen zugesagt, die Anzahl der am hiesigen Standort ansässigen deutschen und europäischen Seeleute nach Kräften bei seinen Mitgliedsunternehmen zu stabilisieren und zu steigern; die bestehenden ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnisse von Schiffsmechanikern durch seine Mitgliedsunternehmen nicht in Frage zu stellen sowie dass seine Mitgliedsunternehmen weiterhin Schiffsmechaniker ausbilden und entsprechende Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen werden. Die Evaluierung soll nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung vorgenommen werden. Zu untersuchen sind dabei die Auswirkungen auf einen sicheren, effizienten und gefahrlosen Schiffsbetrieb ( 1 Nummer 6 des Seeaufgabengesetzes) sowie im Hinblick auf das maritime know how in Deutschland (Ausbildung und Beschäftigung). Als Bezugsgrößen werden die von der Knappschaft Bahn See ermittelten statistischen Angaben über die Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt mit Stand sowie entsprechende Angaben der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt herangezogen werden. Zu Artikel 2: Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung.
Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)
Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) SchBesV Ausfertigungsdatum: 18.07.2013 Vollzitat: "Schiffsbesetzungsverordnung vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2575), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17.
MehrVerordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Fünfundzwanzigste
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9294. Anzahl der deutschen Handelsschiffe unter deutscher Flagge. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9294 18. Wahlperiode 27.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung A. Problem und Ziel Die mit Verabschiedung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
MehrBundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und
MehrBeilage/Enclosure 35/13. (BGBl. I 2013 Nr. 43 S. 2795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag
Beilage/Enclosure 35/3 (BGBl. I 03 Nr. 43 S. 795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Bundesrat Drucksache 378/17 10.05.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung A. Problem und Ziel Die bisherige
Mehrdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Bundesrat Drucksache 333/15 (Beschluss) 25.09.15 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet A. Problem
MehrVorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vorblatt Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Erste Verordnung über die Änderung des Internationalen Schiffsvermessungs- Übereinkommens von 1969 (1. Schiffsvermessungs-Änderungsverordnung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung der Bundesregierung Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung A. Problem und Ziel Nach Anhang 1 Nummer 4.4 der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordung
MehrVerordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 108/15 19.03.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 (Beschluss) 11.05.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
MehrSechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Bundesrat Drucksache 407/17 23.05.17 Verordnung des Bundesministeriums des Innern In Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel Der Verordnungsentwurf dient der Anpassung
MehrVorblatt. Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Vorblatt Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Bundesrat Drucksache 18/15 16.01.15 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Vk - U Vierte Verordnung
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrBundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 644/16 01.11.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
MehrAchte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 425/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrÄnderung des Bankengesetzes
- 1 - Referentenentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung Vom... Auf Grund des 25a Absatz 6 Satz 1 und 5 des Kreditwesengesetzes,
MehrVerordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der
MehrVorblatt. B. Lösung Erhöhung der Zulagen zur Abgeltung der besonderen Erschwernisse durch den Schicht- und Wechselschichtdienst um 10 Prozent.
Vorblatt A. Problem und Ziel Belastungen durch den Schicht- und Wechselschichtdienst werden durch Zulagen nach 47 Abs. 2 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) i.v.m. 20 Abs. 5, 24 Abs. 1 Nr. 1 Erschwerniszulagenverordnung
MehrNeunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Bundesrat Drucksache 336/14 25.07.14 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Vk - In Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 14.03.12 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg AS Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrBundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 574/16 05.10.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
MehrSiebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Bundesrat Drucksache 471/14 16.10.14 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - In Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung A. Problem und Ziel Durch die Sechste Verordnung
MehrZweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift
Bundesrat Drucksache 110/15 19.03.15 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - Fz - In Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein-Verwaltungsvorschrift A. Problem
MehrErste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Bundeswasserstraßen
Bundesrat Drucksache 269/17 31.03.17 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Vk Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich
MehrVerordnung zur Anpassung von Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679
Bun d esrat Drucksache 41/19 24.01.19 Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat In Verordnung zur Anpassung von Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand: 14. Februar 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
MehrVerordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 673/17 10.10.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen A. Problem
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
Bundesrat Drucksache 56/13 31.01.13 Verordnung der Bundesregierung U Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung A. Problem und Ziel Mit der Richtlinie 2010/79/EU der Kommission
MehrErste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung
Bundesrat Drucksache 568/17 18.07.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung A. Problem und Ziel Die Richtlinie
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bearbeitungsstand: 30.01.2014 8:32 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
MehrErste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung
Bundesrat Drucksache 327/15 24.07.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Erste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung A. Problem und Ziel Die vorliegende
MehrDie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.
Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes
MehrErste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Bundesrat Drucksache 299/15 24.06.15 Verordnung der Bundesregierung AS Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung A. Problem und Ziel Nach Anhang 1 Nummer 4.4 der am 1. Juni 2015 in
MehrZehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bun d esrat Drucksache 436/18 06.09.18 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrAnlage 3. Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 Vorblatt. A. Problem und Ziel
Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 Vorblatt Anlage 3 A. Problem und Ziel Deckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse ab dem Kalenderjahr 2013. B. Lösung Festsetzung des Prozentsatzes der
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
MehrReferentenentwurf. des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. für eine
Stand: 18.07.2016 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der
MehrEntwurf einer... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 432/15 (Beschluss) 06.11.15 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung A. Problem und Ziel Die Praxis der Fahrzeughersteller
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.
MehrVorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vorblatt Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Sechsundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen
MehrÄnderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.
Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
MehrVerordnungsentwurf Stand: des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
Verordnungsentwurf Stand: 15.11.2016 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung Vorblatt A. Problem und Ziel Mit der vorliegenden Verordnung
MehrVerordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung ReifKennzV)
MehrBundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung
1. Entwurfsfassung 7.6.2016 Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen werden die Zuständigkeiten für Leistungen
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Bun d esrat Drucksache 345/18 25.07.18 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung A. Problem und Ziel Die wesentliche
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrZehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13674 18. Wahlperiode 09.10.2017 Verordnung der Bundesregierung Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Die Verordnung (EU) 2017/1509
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner A. Problem und Ziel Das Bundesverfassungsgericht
MehrErste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
Bundesrat Drucksache 585/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung A. Problem und Ziel Am 1. Januar 2016 ist das neue Versicherungsaufsichtsgesetz
Mehra) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Bun d esrat Drucksache 642/18 18.12.18 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV - U Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
MehrEntwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz
Anlage 1 Vorblatt Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz A. Problem und Ziel Die Erhebung nach 9 Absatz 4
MehrVerordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
Bundesrat Drucksache 59/15 12.02.15 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel Im Zuge der geplanten Umstellung auf modernere Übertragungs-
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Bundesrat Drucksache 259/17 31.03.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung Fz Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen A. Problem und Ziel Das Gesetz über Bergmannssiedlungen
MehrGesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
(BGBl. I, S. 1461) Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften Vom 12. Juli 2006 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des
Mehr- 1 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr
- 1 - Bearbeitungsstand: 12.12.2017 14:30 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden
MehrAIS. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bun d esrat Drucksache 497/18 10.10.18 Verordnung der Bundesregierung AIS Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz gegen schädliche
MehrZweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes Vom Auf Grund des 28 Absatz 12 Satz 3 des Chemikaliengesetzes in der Fassung
MehrVorblatt. A. Problem und Ziel
Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen A. Problem und Ziel Der Koalitionsvertrag
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge *
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge * A. Problem und Ziel Mit der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wird das Kriterium der Energieeffizienz als wichtiges
Mehrmit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Bundesrat Drucksache 633/13 BRFuss 30.08.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung BSV 2018)
Bundesrat Drucksache 718/17 22.11.17 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung
MehrWie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und
MehrAIS. Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
Bundesrat Drucksache 497/17 13.06.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung A. Problem und Ziel Mit der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12049 18. Wahlperiode 24.04.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen A. Problem und Ziel Das Gesetz
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4466 19. Wahlperiode 24.09.2018 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes A. Problem und Ziel Die Internationale
MehrDreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Bearbeitungsstand: 07.04.2017 15:19 Uhr Verordnung der Bundesregierung Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung
MehrAufhebung der gesetzlichen Regelungen zur Fundpapier-Datenbank im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz.
Bearbeitungsstand: 10.02.2016 16:52 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern Entwurf eines Gesetzes xxx A. Problem und Ziel In der seit dem 1. Oktober 2005 beim Bundesverwaltungsamt (BVA)
MehrBundesrat Drucksache 715/10. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 715/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags
MehrReferentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen
Bearbeitungsstand: 24.01.2018 7:20 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6679 18. Wahlperiode 11.11.2015 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts
MehrVerordnung. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dritte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dritte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung A. Problem und Ziel Auf der Basis der Richtlinie 2010/30/EU des
MehrVerordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- Zuständigkeitsverordnung
Bundesrat Drucksache 614/13 02.08.13 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- A. Problem und Ziel In der Rennwett- und Lotteriegesetz-
MehrDas Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erkennt Ausbildungen, Befähigungen und Tätigkeiten im nachfolgenden Umfang regelmäßig an.
Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Deutschen Marine (Marineamt) über die Anerkennung von Befähigungen, die bei der Deutschen Marine erworben wurden, als Voraussetzungen
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6679 18. Wahlperiode 11.11.2015 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013
Bearbeitungsstand: 03.09.2012 11:46 Uhr Referentenentwurf Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrSechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bundesrat Drucksache 533/14 05.11.14 Verordnung der Bundesregierung AS - G - In Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit der Einführung der qualifizierten
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung
Bundesrat Drucksache 377/16 14.07.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Zweite Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung A. Problem und Ziel
MehrGesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 28. März 2002 1163 Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze*) Vom 23. März 2002 Der Bundestag hat mit Zustimmung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
Bundesrat Drucksache 102/14 BRFuss 13.03.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung In - FJ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz
MehrDie Senatorin für Finanzen 23. Juli Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. August 2010
Die Senatorin für Finanzen 23. Juli 2010 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. August 2010 Entwurf einer Verordnung über den Mutterschutz der bremischen Beamtinnen
MehrErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 343/15 13.08.15 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrStand: Vorblatt. Entwurf
Stand: 14.04.2010 Vorblatt Entwurf Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter
MehrSie berücksichtigt die durch diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2014 erhöhten vollen Ausgleichs- und Elternrenten.
Bundesrat Drucksache 332/14 25.07.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz Sechsundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechsundvierzigste
MehrErste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 652/08 04.09.08 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte
Mehr