Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben Jahrgang Mai 2011 Nr. 5 AKTUELLES Unterricht vorbereiten

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben 128. Jahrgang Mai 2011 Nr. 5 INHALTSÜBERSICHT AKTUELLES Unterricht vorbereiten AMTLICHER TEIL Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Schulbezogene Neueinstellung von Grundschullehrkräften an Volksschulen Amok an Schulen: Drohungen Taten - Hintergründe PERSONALMELDUNGEN Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Schwaben Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Schwaben Ausschreibung der Stelle eines Schulrats/einer Schulrätin (Fachlicher Leiter/Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Lkr. Aichach-Friedberg Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats/einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Lkr. Unterallgäu und in der Stadt Memmingen Ausschreibung der Stelle einer Seminarrektorin / eines Seminarrektors als Leiterin/Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen Ausschreibung der Stelle des Fachmitarbeiters/ der Fachmitarbeiterin für Medienpädagogische und informationstechnische Beratung (MiB) für die beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Regierungsbezirk Schwaben Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Sport an Förderschulen im Regierungsbezirk Schwaben164 Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Sport (Haupt-/Mittelschule) im Landkreis Donau-Ries Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Englisch im Schulamtsbezirk Donau-Ries

2 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 150 Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Musik im Staatlichen Schulamt Ostallgäu/in der Stadt Kaufbeuren Ausschreibung der Stelle eines/einer zentralen Schulpsychologen / zentralen Schulpsychologin an der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz/Regensburg Regierungsbezirksübergreifende Stellenausschreibungen NICHTAMTLICHER TEIL Stellenausschreibung Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v Stellenausschreibung Kolping-Schulwerk in der Diözese Augsburg e.v Stellenausschreibung Evangelische Lichtenstein-Rother-Volksschule Augsburg Bode Bund Gymnastik und Tanz Bamberger Zentrum für Lehrerbildung Fortbildungsveranstaltungen im Sommersemester Aktion Filmkoffer GR!PS bei BR-alpha Feste Feiern Bräuche durch das Jahr BUCHBESPRECHUNGEN...190

3 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 151 AKTUELLES Unterricht vorbereiten Sabine Kusterer/Klaus Metzger/Sabine Wagner Leicht geändert in: Klaus Metzger/Werner Wiater (Hrsg.): Erziehen und Unterrichten in der Grundschule. Berlin: Cornelsen Scriptor 2011, S Das macht man doch so! In der Zeit der Lernzieltaxonomien, den 1970ern, in der von einer umfassenden Planbarkeit von Unterricht sowie der Möglichkeit einer detaillierten Aufdröselung von Lehrzielen, verkauft übrigens als Lernziele ( Die Schüler sollen erkennen, dass ) in drei Bereichen (kognitiv, emotiv, psychomotorisch) ausgegangen wurde, entstanden vorgefertigte Strukturschemata (überführt in zwei- oder mehrspaltige Tabellen), die jeder von uns in Variationen kennt und die bis heute nachwirken. Strukturschemata fixierten obendrein ohne die Spezifika von Fach, Sache, Thema oder die Ansprüche von Kindern zu berücksichtigen a priori einen gemutmaßt idealtypischen linearchronologischen Ablauf, implizierten, dass der Verlauf von Unterricht zudem kleinschrittig bis in das Unterrichtsgespräch (eher: Frage-Antwort-Spiel) hinein exakt vorbereitet werden könne: Man überlege sich jede Aktion, jede noch so triviale Frage inklusive der erwarteten Schülerantwort vorab und eile dann, zumeist ausschließlich lehrergesteuert, im Geschehen von einem vorbereiteten Punkt zum anderen. Exakt so mechanistisch und gelenkt wurde der Unterricht dann realisiert: Kästchenunterricht, der aus einzelnen, sich manchmal selbst genügenden und unverbundenen Phasen bestand, Voraussetzungen, Denken und Kreativität der Kinder außen vor ließ und sich in permanentem Nachfragen erschöpfte, bis die richtige, nämlich die erwartete, Antwort kam. An der einen oder anderen Stelle wird Unterricht immer noch so geplant und realisiert, als hätten Lernpsychologie, didaktische Forschung, konstruktivistisches Paradigma und Kompetenzorientierung nicht stattgefunden. Der fatale Satz Das macht man doch (immer schon) so! blockiert (auch hier) die qualitätsorientierte Weiterentwicklung von Unterricht. Von adaptiver Expertise, die heutzutage mit gutem Grund als unverzichtbare Lehr-Kompetenz gilt, keine Spur. Elsbeth Stern meint dazu lapidar: Unterrichten ist nicht das Abspulen von irgendwelchen vorbereitenden Dingen. Um nicht missverstanden zu werden: Guter Unterricht braucht richtig gute Vorbereitung, das steht völlig außer Frage. Aber mit Blick auf unsere heterogene Schülerschaft eben eine variationsreiche, unkonventionelle, immer wieder neue und aufregende für alle Beteiligten. Daran muss insbesondere die Ausbildung denken, angefangen bei den Universitäten. Klar ist ebenfalls, dass eine gute Vorbereitung nicht zwangsläufig guten Unterricht bewirkt; unter-

4 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 152 richtliche Qualität entsteht im Zusammenwirken ganz unterschiedlicher Faktoren, von denen die wichtigste zweifelsohne die Lehrer/innenpersönlichkeit ist. Unterricht vorbereiten Die Kerne, wenn es um die Vorbereitung von Unterricht geht, lassen sich in zwei kurzen Sätzen darstellen: Alles Lernen muss vom Schüler aus geplant sein. Es gibt kein (Weiter-)Lernen ohne Berücksichtigung individueller Voraussetzungen. Thema, Intentionen, Durchführung (als eine von vielen vorstellbaren Möglichkeiten) ein klassischer Dreischritt strukturiert im Kern die Vorbereitungsarbeit. Flankiert wird die Trias von einer zweiten Dreiheit: administrative Vorgaben (Lehrplan, Standardbezug), Sequenz: Verknüpfungen, Vernetzungen, Anschlussaufgaben (vgl. gute Aufgaben ), Schülerprofile. Einen guten Weg weist Gerhard Retterath (Retterath 2006, 366), der folgende sechs Fragen der Unterrichtsplanung zugrunde legt: Frage eins würden wir allerdings ergänzt wissen wollen, wenn der Kopf des Schülers bei der Planung tatsächlich mitgedacht wird: Was will ich mit dem Unterricht erreichen und was wollen meine Schüler/innen in diesem Unterricht erreichen? Damit ist erstens einem lernpsychologischen Aspekt, ohne den kein Lernen möglich ist, der aber hinter dem der Motivation manchmal nicht aufscheint, Rechnung getragen: der Volition. Zweitens ergeben sich so wie von selbst aktivische Formulierungen, wenn die Lernchancen der Schüler/innen dargestellt werden. Frage sechs weist weg von dem in den Strukturschemata abgebildeten Unterricht hin zu Arrangements ein völlig anderes Verständnis von Lehren und Lernen; begründen zu können, warum ein bestimmtes Lernarrangement ertragreich zu sein scheint (es kann ja auch, tagtäglich erlebbar, ganz anders kommen), ist eine hohe Herausforderung. Jeder und jedem sei es erlaubt, den Unterricht formal so vorzubereiten, dass sie/er damit zurechtkommt, also im Fließtext, als Mind-map, in Kernfeldern usw. (Dass zu Beginn der Ausbildung ein exemplarisches, wohlbegründetes Modell deutlich als solches gekennzeichnet und eben keine verbindliche Vorlage hilfreich sein kann, ist klar.) Mit zwei Einschränkungen: Ein Gegenüber muss diese Aufschreibung nachvollziehen und verstehen können; und unverzichtbar sind selbstverständlich fachliche und sachliche Richtigkeit und Aktualität bezogen auf das Thema der Einheit.

5 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 153 Unterricht lässt sich gut im Team planen und mit Blick auf die eigene Klasse je modifizieren; gerade für Anfänger ist das äußert nützlich. (Im System Schule wird allerorten immer noch zu wenig kooperiert, insbesondere im Kerngeschäft, dem Unterricht.) Tritt ferner die Expertise der Ausbilderin, des Ausbilder mit klaren, fundierten Aussagen hinzu, ist eine gute Basis für stetig zunehmende Professionalisierung geschaffen. Unterricht auswerten Die Unterrichtsauswertung ist unverzichtbarer Baustein der Unterrichtsvorbereitung; um einen bekannten Spruch abzuwandeln: Nach dem Unterricht ist vor dem Unterricht. Es geht darum, die Planung der vorgefundenen Realität gegenüberzustellen. Nachher ist man immer schlauer! diese Binsenweisheit ist zu nutzen. Die Evaluation des eigenen Unterrichts gelingt umso objektiver, je stärker Außenstehende einbezogen werden das können Ausbilder ebenso sein wie Kolleg/inn/en ( kollegiale Hospitation ) oder Schülerinnen und Schüler. Meyer (Meyer 2007, S. 217; siehe unten) schlägt eine Checkliste vor, anhand derer die (inzwischen allgemein akzeptierten) zehn Merkmale guten Unterrichts (nach Meyer 2004) zu überprüfen wären: klare Strukturierung hoher Anteil echter Lernzeit inhaltliche Klarheit transparente Leistungserwartungen Methodenvielfalt lernförderliches Klima sinnstiftendes Kommunizieren individuelles Fördern intelligentes Üben vorbereitete Umgebung Allerdings sind gerade Berufsanfänger/innen davor zu warnen, nach umfassender Vollständigkeit insbesondere bezogen auf die zehn Merkmale streben zu wollen. Nicht immer und in jeder Einheit braucht es alles; kluge Entscheidungen im Vorfeld darüber, was weggelassen werden kann, gerade im methodischen Bereich ( Übermethodisierung ), eröffnen Handlungsspielräume im Unterricht selbst.

6 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 154 Verändern Plädiert wird für ein neues Denken der Unterrichtsvorbereitung (und so des Unterrichts selbst) persönlich verantwortet; die Heterogenität der Schülerschaft mitdenkend und abbildend; Grundlage für immer wieder andere, neue spannende Einheiten; in Routine erstarrte, kaum hinterfragte Muster überwindend. Das scheint uns übrigens eine zentrale Aufgabe der Ausbildung in allen Phasen. Damit verschränkt sie sich unmittelbar mit der Praxis, denn hier beginnt das, was unser aller Wunsch und Wille ist: die qualitative Weiterentwicklung von Unterricht zum Wohl der lernenden Kinder. Literatur Christiani, R./Metzger, K. (Hrsg) (2008): Taschenlexikon Grundschulpraxis. Berlin: Cornelsen Scriptor Meyer, H. (2007): Leitfaden Unterrichtsvorbereitung. Berlin: Cornelsen Scriptor Meyer H. (2004): Was ist guter Unterricht? Berlin: Cornelsen Scriptor. Retterath, G. (2006): Das Lernen vom Schüler aus planen. SchulVerwaltung BY Nr.11/2006, S. 366

7 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 155 AMTLICHER TEIL Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2012 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 09. März 2011 Az.: IV.3 5 S Die Qualifikationsprüfung 2012 wird nach Ordnung der Zweiten Prüfung der Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsverordnung II FölPO II) vom 22. Januar 1974 (GVBl S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. August 1995, (GVBl S. 661, ber. GVBl 1996 S. 50), durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter. 2. Die Meldungen zur Prüfung sind bis 13. Januar 2012 mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Regierung zu richten. 3. Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) am Seminar der Förderlehreranwärter regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens ausreichende praktische Leistungen im Vorbereitungsdienst aufweisen kann b) die Meldefrist eingehalten hat. 4. Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 30. Januar Die mündliche Prüfung wird jeweils im Anschluss an die schulpraktische Prüfung durchgeführt. 5. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 2. und 3. April 2012 statt. Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Schulbezogene Neueinstellung von Grundschullehrkräften an Volksschulen Geschäftszeichen der Regierung von Schwaben: Nr /3 Für das Schuljahr 2011/12 werden wiederum Neueinstellungen für das Lehramt Grundschule schulbezogen unter Beteiligung des Schulleiters vorgenommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Beteiligung der Schulen bei Personalzuweisungen die Voraussetzungen zur Gestaltung eines Schulprofils zu verbessern. Dies trifft jedoch nur auf die Fälle zu, in denen bereits jetzt sicher ist, dass an der Schule zum Schuljahr 2011/12 z. B. durch Abgang von Lehrkräften ein Personalbedarf entsteht.

8 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 156 Für die Maßnahme gilt folgendes Verfahren: 1. Schulamt und Schulleitung prüfen, an welcher Schule zum Schuljahr 2011/12 ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. 2. Die Schulleitung erarbeitet eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle und meldet diese über das Online-Formular Schulbezogene Neueinstellung - Ausschreibung der Regierung von Schwaben. 3. Nach der Stellungnahme der zuständigen Staatlichen Schulämter werden die freien Stellen im Internetauftritt der Regierung von Schwaben unter dem Punkt Schulbezogene Neueinstellung voraussichtlich ab dem für jeweils 1 Woche veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wird grundsätzlich montags aktualisiert. 4. In diesem Zeitraum können sich interessierte Lehrkräfte mittels eines Online- Formulars bewerben. 5. Die gesammelten Bewerbungen werden durch die Regierung von Schwaben an das zuständige Schulamt weitergeleitet. Dieses ergänzt evtl. die Angaben der Lehrkraft und leitet die Bewerbungen ggf. mit einer Stellungnahme an die ausschreibende Schule weiter. 6. Die Schulleitung erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils der Stelle. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch ein abschließendes Bild zu machen. Bei gegebener Eignung haben Lehrkräfte Vorrang, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen können. Schwer behinderte Bewerber/innen haben Vorrang, wenn eine im Wesentlichen gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vorliegt. Geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird für ein Bewerbungsgespräch Fahrtkostenerstattung gem. Art. 5 Abs.1 BayRKG bzw. Wegstreckenentschädigung gem. Art. 6 Abs. 6 BayRKG zugesagt. Die Schulleitung wird gebeten, die Reise zum Vorstellungsgespräch anzuordnen. 7. Die Schulleitung legt dem Staatlichen Schulamt bis spätestens einen gereihten und entsprechend begründeten Besetzungsvorschlag vor. Diesen reicht das Schulamt bei der Regierung zum Vollzug bis spätestens ein. Liegen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vor, ist mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen. Weitere bzw. aktualisierte Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Regierung von Schwaben unter dem Punkt Schulbezogene Neueinstellung. Termine: Veröffentlichung des Ausschreibungsformulars ab 20. Juni 2011 Veröffentlichung der freien Stellen ab 27. Juni 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

9 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 157 Amok an Schulen: Drohungen Taten - Hintergründe

10 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 158 PERSONALMELDUNGEN Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Schwaben Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. März 2011, Az.: VII.7-5 P Die Stelle des Leiters bzw. der Leiterin des Sachgebiets 42.2 Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft an der Regierung von Schwaben ist ab 1. Januar 2012 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist grundsätzlich möglich. Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Schwaben obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben: Schulaufsicht/Beratung für die Berufsschulen in Fachrichtungen Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft und Gastgewerbe sowie für fachrichtungsunabhängige Unterrichtsfächer Schulaufsicht/Beratung für öffentliche und private hauswirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, für Fremdsprachenberufe, für Musik und für Kosmetik Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen beruflichen Schulen sowie beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater beruflicher Schulen Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften der privaten und kommunalen beruflichen Schulen Mitwirkung bei der Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen Grundsätzliche und fachrichtungsunabhängige Angelegenheiten der regionalen Lehrerfortbildung, Koordinierung der Planung; EU-Programme Schulentwicklung (Koordination) Evaluation/Zielvereinbarungen Übertragung von fachrichtungsunabhängigen Funktionen sowie Funktionen fachrichtungsunabhängiger Fächer Dienstliche Beurteilungen Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen Englischzertifikate Telekolleg

11 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 159 Für die Besetzung der Stelle kommen schul- sowie schulverwaltungserfahrene staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Der Bewerber bzw. die Bewerberin sollte über sehr gute IT-Kenntnisse verfügen. Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden daher besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGIG). Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Regierung leitet ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur Entscheidung zu. Termin zur Vorlage der Bewerbungen: Regierung von Schwaben 20. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Schwaben Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. März 2011 Az.: IV.7-5 P Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 Förderschulen an der Regierung von Schwaben wird zur Bewerbung für Lehrerinnen und Lehrer mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mindestens siebenjährige Bewährung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen. Der Referentin bzw. dem Referenten obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben: - Fachfragen der Förderschwerpunkte Lernen, emotional-soziale Entwicklung - Fachfragen aus dem Bereich der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung - Dienst- und Fachaufsicht über staatliche und private Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung - Fachfragen zur Ganztagsbeschulung

12 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 160 Erwartet und vorausgesetzt werden: - Erfahrung in einer Führungsposition - Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern - Erfahrung im Umgang mit kommunalen Behörden - sehr gute EDV-Kenntnisse - Erfahrung in den o. g. sonderpädagogischen Fachrichtungen - Beratungskompetenz zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Förderung in Förderschulen und in allgemeinen Schulen - Team- und Kommunikationsfähigkeit - Fähigkeit selbständig zu arbeiten - Organisationsgeschick und Planungsfähigkeit Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Termin zur Vorlage der Bewerbungen: Regierung von Schwaben 20. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Ausschreibung der Stelle eines Schulrats/einer Schulrätin (Fachlicher Leiter/Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Lkr. Aichach-Friedberg Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Vom 14. April 2011 Az.: IV.3 5 P b Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Aichach-Friedberg wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrkräfte an Volksschulen, an Grund- und Hauptschulen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eines mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, Grundschuldienst oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.

13 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 161 Den Bewerbern ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Termin zur Vorlage der Bewerbungen: Regierung von Schwaben 20. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats/einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Lkr. Unterallgäu und in der Stadt Memmingen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Vom 14. April 2011 Az.: IV.3 5 P b Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Unterallgäu und in der Stadt Memmingen wird zur Bewerbung für Lehrkräfte an Hauptschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Hauptschulen besitzen und eines mindestens vierjährige Bewärhung im Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Termin zur Vorlage der Bewerbungen: Regierung von Schwaben 20. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

14 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 162 Ausschreibung der Stelle einer Seminarrektorin / eines Seminarrektors als Leiterin/Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen Die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen (BesGr A 13+AZ) im Bereich des Staatlichen Schulamtes Oberallgäu/Kempten/Lindau ist zum Schuljahr 2011/2012 zu besetzen. Als Bewerber kommen nur Lehrer, Konrektoren und Rektoren in Frage, die a) in der letzten dienstlichen Beurteilung als Lehrkraft der BesGr. A12 oder als Lehrkraft der BesGr. A12+AZ mindestens die Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderung übersteigt (UB) erreicht haben, b) eine entsprechende Verwendungseignung haben, c) besondere schulpraktische und aktuelle schultheoretische Befähigungen nachweisen können, ebenso aber Organisationstalent besitzen und in der Lage sind, die Seminarteilnehmer für die künftigen Aufgaben in Unterricht und Erziehung vorzubereiten. Rektoren an Volksschulen (BesGr. A13+AZ) kann unter gleichen Voraussetzungen anstelle des bisherigen Amtes das Amt eines Seminarrektors als Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen übertragen werden. Die Stelle wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Bewerbungen sind bis spätestens 20. Mai 2011 beim für den Bewerber zuständigen Schulamt einzureichen. Den Bewerbungsgesuchen ist eine handgeschriebene Lebenslaufdarstellung beizufügen, die insbesondere auf die eigene pädagogische Ausbildung Bezug nimmt. Die Staatlichen Schulämter legen der Regierung die Bewerbungen plus Stellungnahmen bis spätestens 25. Mai 2011 vor. Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

15 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 163 Ausschreibung der Stelle des Fachmitarbeiters/ der Fachmitarbeiterin für Medienpädagogische und informationstechnische Beratung (MiB) für die beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) im Regierungsbezirk Schwaben Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Vom 26. Juni 2007, Az.: III.4-5 S Die Stelle eines Fachmitarbeiters / einer Fachmitarbeiterin für die Medienpädagogischinformationstechnische Beratung (MiB) für die beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Schwaben wird zur Bewerbung ausgeschrieben Die Stelle ist ab neu zu besetzen und in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beschreibung der Tätigkeitsfelder und Aufgaben eines / einer MiB ist in der genannten KMBek veröffentlicht. Voraussetzung für die Bestellung zum / zur Medienpädagogisch-informationstechnischen Berater oder Beraterin ist eine besondere, auf die spezifischen Aufgaben bezogene medienpädagogische Qualifikation. Diese Qualifikation wird durch ein Erweiterungsstudium im Fach Medienpädagogik oder entsprechende Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen nachgewiesen. Bewerber, die noch keine Qualifikation erworben haben, müssen sich daher schriftlich bereit erklären, das Erweiterungsstudium einschließlich der entsprechenden Prüfung zu absolvieren und an den einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen der ALP Dillingen teilzunehmen. Für die Fortbildungs- und Beratungstätigkeit werden dem / der MiB sechs Anrechnungsstunden gewährt. Nähere Informationen über die MiB-Tätigkeit und das Studium erteilt der Koordinator der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen, Herr Johannes Philipp (Tel.: , j.philipp@alp.dillingen.de). Für die Besetzung kommen nur staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend hingewiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Ebenso Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen sind nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Zu den Bewerbungen ist von der Schulleitung Stellung zu nehmen und mit den Bewerbungsunterlagen an die Regierung von Schwaben weiterzuleiten. Die Stellungnahme muss ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen. Termin: 20. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

16 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 164 Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Sport an Förderschulen im Regierungsbezirk Schwaben Zum Schuljahr 2011/12 ist eine Fachberaterstelle für Sport an Förderschulen neu zu besetzen. Zum Aufgabenbereich der Fachberatung gehört in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fachberatern für Sport an Förderschulen vor allem die Fortbildung von Lehrkräften, die Organisation von Wettkämpfen und die Beratung von Förderschulen. Es können sich Studienrätinnen/Studienräte im Förderschuldienst bewerben, die die Eignung im Fach Sport nachweisen können. Es wird Sport als studiertes Fach im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule vorausgesetzt. Voraussetzung ist außerdem eine mehrjährige unterrichtspraktische Erfahrung im Bereich des Sportunterrichts in der Förderschule, möglichst an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum. Um das Fachberaterteam sinnvoll zu ergänzen, wäre eine männliche Lehrkaft mit Einsatz an einer Schule im Süden Schwabens wünschenswert. Die Fachberatung erhält für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stundenpools. Termin zur Vorlage der Bewerbung: Regierung von Schwaben 25. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Sport (Haupt-/Mittelschule) im Landkreis Donau-Ries Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries ist eine Fachberaterstelle für Sport (Haupt-/Mittelschule) ab neu zu besetzen. Um die Stelle können sich Lehrkräfte an Haupt- und Mittelschulen, die eine Ausbildung im Fach Sport nachweisen und sich in angemessener Weise an der staatlichen Lehrerfortbildung beteiligt haben, sowie Fachlehrkräfte mit der Fächerverbindung Sport, bewerben. Erwartet wird außerdem eine aktive Mitarbeit im Arbeitskreis Sport in Schule und Verein. Schulleiter/innen und Konrektoren/innen können grundsätzlich nicht zu Fachberatern/innen bestellt werden. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Termine zur Vorlage der Bewerbungen: Zuständiges Schulamt des Bewerbers: 20. Mai 2011 Regierung von Schwaben: 25. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

17 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 165 Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Englisch im Schulamtsbezirk Donau-Ries Beim Staatlichen Schulamt Donau-Ries ist zum Schuljahr 2011/12 die Fachberaterstelle für Englisch neu zu besetzen. Um die Fachberaterstelle können sich Lehrkräfte bewerben, die über eine Qualifikation für den Englischunterricht an Grund-/Haupt-/Mittelschulen verfügen. Die Eignung muss durch Prüfungen im Fach Englisch nachgewiesen werden. Rektoren/innen und Konrektoren/innen können grundsätzlich nicht zu Fachberatern bestellt werden. Der/die Fachberater/in erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gem. Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBek S. 136) Für die Aufgaben der Fachberatung im Fach Englisch gilt die Bekanntmachung des Staatsministeriums vom Nr. IV/5-O / über die Fachberatung beim Staatlichen Schulamt entsprechend. Termin zur Vorlage der Bewerbung Zuständiges Schulamt: 20. Mai 2011 Regierung von Schwaben: 25. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Musik im Staatlichen Schulamt Ostallgäu/in der Stadt Kaufbeuren Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Ostallgäu/in der Stadt Kaufbeuren ist eine Fachberaterstelle für Musik ab dem Schuljahr 2011/12 zu besetzen. Der/Die Fachberater/in erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gem. Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte an Grundund Hauptschulen vom (KWMBek S. 136). Für die Aufgaben der Fachberatung im Fach Musik gilt die Bekanntmachung des Staatsministeriums vom Nr. IV/5-O / über die Fachberatung beim Staatlichen Schulamt entsprechend. Um die Fachberaterstelle können sich geeignete Lehrkräfte bewerben. Rektoren/innen und Konrektoren/innen können grundsätzlich nicht zu Fachberatern bestellt werden. Die Lehrkraft soll das Fach Musik in der Fächerverbindung für das Lehramt an Grundschulen, wenn möglich im NV Fach, studiert haben. Aufgeschlossenheit für verschiedene musikalische Ausdrucksformen wird vorausgesetzt. Termin zur Vorlage der Bewerbungen: Zuständiges Schulamt: 20. Mai 2011 Regierung von Schwaben: 25. Mai 2011 Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

18 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 166 Ausschreibung der Stelle eines/einer zentralen Schulpsychologen / zentralen Schulpsychologin an der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz/Regensburg An der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz ist zum 1. September 2011 die Stelle eines zentralen staatlichen Schulpsychologen bzw. einer zentralen staatlichen Schulpsychologin für die Volksschulen (Beratungsrektor, Beratungsrektorin in der Besoldungsgruppe A 14) zu besetzen. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Koordination für die Schulberatung im Regierungsbezirk. Die Tätigkeit umfasse gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 folgende Aufgabenschwerpunkte: Einzelberatung von Schülern und Eltern bei schulischen Problemen und Krisen Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogischpsychologischen Fragen Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Beratungslehrkräften und Schulpsychologe Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit den Universitäten, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung. Bewerben können sich Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die die Voraussetzungen für ein Beförderungsamt in der Besoldungsgruppe A 14 erfüllen. Für Lehrkräfte, die das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt grundständig studiert haben, ist nur eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 13 + AZ möglich. Zudem wird erwartet, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt und sich für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten engagiert. Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, seine/ihre Kompetenzen laufend zu erweitern. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden ei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg innerhalb von vier Wochen nach dem Versanddatum dieser Ausschreibung über die Regierung beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. III.6, einzureichen. Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

19 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 167 Staatl. Schulamt im Landkreis/ in der Stadt Bezeichnung der Schule/Schulort Schulstufe Schül erzahl Planstelle Klassenzahl Besoldungsstufe Rektorenstellen an Grund- und Hauptschulen Landkreis Augsburg Volksschule Bobingen An der Singold (Grundschule) R/Rin A 14 Beginn mit einer gebundenen Ganztagsklasse 2011/12 Landkreis Günzburg Volksschule Burtenbach (Grundschule) R/Rin A 13 + Z (170,37 ) Landkreis Günzburg Volksschule Münsterhausen (Grundschule) 87 4 R/Rin A 13 + Z (170,37 ) Landkreis Neu-Ulm Volksschule Altenstadt (Grundschule) R/Rin A 14 Landkreis Unterallgäu Volksschule Sontheim (Grundschule) R/Rin A 13 + Z (170,37 ) Konrektorenstellen an Grund- und Hauptschulen Landkreis Aichach- Friedberg Theresia-Gerhardinger- Volksschule Friedberg (Grundschule) KR/KRin A 13 + Z (170,37 ) Landkreis Neu-Ulm Anton-Miller-Volksschule Nersingen/Straß (Grundschule und Hauptschule) KR/KRin A 13 + Z (170,37 ) Voraussetzung: Lehramt HS oder WS Landkreis Neu-Ulm Volksschule Neu-Ulm i.d. Weststadt (Grundschule) KR/KRin A 13 + Z (170,37 ) Landkreis Oberallgäu Grundschule Fischen i. Allgäu- Ofterschwang KR/KRin A 13 + Z (170,37 ) Stadt Augsburg Spicherer-Volksschule Augsburg-Pfersee (Grundschule) KR/KRin A 13 + Z (220,00 ) Termine zur Vorlage der Bewerbungen: (Volksschulen) Zuständiges Schulamt des Bewerbers: 20. Mai 2011 Zuständiges Schulamt für die ausgeschriebene Stelle: 25. Mai 2011 Regierung von Schwaben: 30. Mai 2011

20 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 168 Wichtige Hinweise: 1. Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir, dass sie die erforderlichen EDV- Kenntnisse besitzen oder bereit sind, sämtliche für die Erfüllung der Dienstgeschäfte notwendigen EDV-Kenntnisse zu erwerben. Die Bereitschaft zur Schulentwicklung sowie Organisationsfähigkeit und die Zusammenarbeit im Team sind unabdingbar und werden vorausgesetzt. 2. Auf die mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom Nr. IV.5-5 P ) wird hingewiesen. 3. Für Funktionsstellen an einer Grundschule können sich Lehrkräfte der neuen Lehrerbildung nur mit Lehrbefähigung Grundschule bewerben. Für Funktionsstellen an einer Hauptschule gilt dies analog nur mit Lehrbefähigung Hauptschule. Wer zusätzlich zur Lehrbefähigung Grundschule die Lehrbefähigung an Hauptschulen erworben hat, kann sich um eine Funktionsstelle sowohl an einer Grund- als auch an einer Hauptschule bewerben. 4. Gemäß den Beförderungsrichtlinien (Nr. 3.2) ist die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständige/r Vertreter/in und weitere/r Vertreter/in der Schulleitung) ausgeschlossen, wenn ein/e Angehörige/r im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an der betreffenden Schule tätig ist. Sofern dies der Fall ist, ist im Bewerbungsschreiben ausdrücklich hierauf hinzuweisen. Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt. 5. Nach Übernahme einer Funktionsstelle dürfen andere pädagogische Aufgaben, die durch Anrechnungsstunden abgegolten werden, spätestens ein Jahr nach der Ernennung nicht mehr ausgeübt werden. In Einzelfällen kann diese Frist bis zu höchstens zwei Jahren verlängert werden. 6. Auf die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung von Funktionsinhaber/inne/n wird verwiesen (siehe Schwäbischer Schulanzeiger, Mai 2007, S. 168). 7. Die Regierung von Schwaben strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Funktionsstellen an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). 8. Schwer behinderte Bewerber/innen haben Vorrang, wenn eine im Wesentlichen gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vorliegt. 9. Die Regierung von Schwaben behält sich vor, Bewerber/innen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben, und solche Bewerber/innen, die sich auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. 10. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, kann der/die erfolgreiche Bewerber/in zum maßgeblichen Beförderungszeitpunkt nur dann entsprechend befördert werden, wenn diese Schülerzahl zum Zeitpunkt der Beförderung erreicht und im darauf folgenden Schuljahr noch gesichert ist. 11. Es wird erwartet, dass der/die Schulleiter/in seine /ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt (KMS vom 18. August 1988 Nr. III/9-4/80284). Umzugskostenvergütung ist nach dem BayUKG vom 24. Juni 2005 (GVBl Nr. 12 vom 30. Juni 2005, S. 192) zu gewähren, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Zusage der Umzugskostenvergütung soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme oder Weisung erteilt werden. 12. Beförderungen oder Funktionsübertragungen, die einen Schulwechsel der Lehrkraft bedingen, sollen zu Schuljahresbeginn erfolgen (Beförderungsrichtlinien 2009 s.o.).

21 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite Die Regierung von Schwaben verweist auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Qualifikation von Führungskräften an der Schule (KWMBl I Nr. 2/2007 wiederabgedruckt im Schwäbischen Schulanzeiger 3/2009, S ), die am in Kraft getreten ist. Das Modul A (Vorqualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern) ist vor der Funktionsübertragung zu absolvieren. Es ergibt ein Portfolio (Nachweisliste ohne besondere Formalisierung) über die Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin für ein Führungsamt und ist von diesen selbst zu erstellen und zu führen. Dieses Portfolio ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf das im Rahmen des web-based Trainings (WBT) erschienene virtuelle Trainingsprogramm Neu in der Schulleitung Eine Starthilfe für pädagogische Führungskräfte und solche, die es werden wollen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen hingewiesen (nähere Informationen: Schwäbischer Schulanzeiger 6/2009, S ). Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

22 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 170 Bestellung zum/zur stellvertretenden Schulleiter/Schulleiterin an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Bensch Ulrike, StRin im Förderschuldienst, Antonio-Huber-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Lindenberg Mairock Günter, SoKR, Fritz-Felsenstein-Schule Königsbrunn, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Bestellung zum/zur Schulleiter/Schulleiterin Blümm Regina, Lin, Volksschule Jeseheim (Grundschule) Bestellung zum/zur stellvertretenden Schulleiter/Schulleiterin Fendt Markus, L, Mittelschule Untermeitingen VERSTORBEN Barbara Müller, Lehrerin, Volksschule Untermeitingen (Grundschule) Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin Regierungsbezirksübergreifende Stellenausschreibungen Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im eigenen amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke finden Sie unter folgenden Internetadressen: Oberfranken Mittelfranken nzeiger.htm Unterfranken Oberpfalz Oberbayern Niederbayern Gabriele Holzner, Abteilungsdirektorin

23 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 171 NICHTAMTLICHER TEIL Stellenausschreibung Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. Für unsere Berufsschule St. Georg Kempten private staatlich anerkannte Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen, suchen wir eine/n zweite Sonderschulkonrektorin / zweiten Sonderschulkonrektor (BesGr. A 14+AZ). Von der Bewerberin oder dem Bewerber erwarten wir: - eine mehrjährige Erfahrung im Unterrichten in den Sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklassen oder an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, - eine langjährige Erfahrung in der Begleitung von Schülerinnen und Schülern im Übergang Schule Beruf, - fundierte Kenntnisse und reichhaltige Erfahrungen in der Diagnostik und Förderung in den beiden Förderschwerpunkten Lernen und emotional-soziale Entwicklung, - sehr gute kommunikative Kompetenzen, die besonders in der Beratung von Schülern, Eltern und Kollegen zum Tragen kommen sollen, - sicheres Auftreten und möglichst vielfältige Erfahrungen in der Kooperation mit ausserschulischen Partnern wie der Agentur für Arbeit, den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Betrieben, Jugendhilfeeinrichtungen, - ausgeprägte konzeptionelle Fähigkeiten sowie eine hohe Teamfähigkeit, um den Prozess der inneren Schulentwicklung aktiv zu gestalten, - die Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen Bereichen des Förderzentrums St. Georg. Die staatlich anerkannte Berufsschule St. Georg führt in gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Ausbildungsrichtungen Fachklassen sowie Klassen verschiedener Berufsvorbereitungsjahre und Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Im Schuljahr 2010/2011 werden an der Berufsschule St. Georg insgesamt 429 Schüler in 39 Klassen beschult. Als katholischer Verband setzen wir eine entsprechende Weltanschauung und kirchliche Orientierung voraus. Beamteten Lehrern bleibt der Beamtenstatus erhalten. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 27. Mai 2011 an: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v., Postfach , Augsburg Kopie bitte an das Sachgebiet Förderschulen, Regierung von Schwaben

24 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 172 Stellenausschreibung Kolping-Schulwerk in der Diözese Augsburg e.v. Für unsere Adolph-Kolping-Berufsschule Donauwörth, staatlich anerkannte Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen, suchen wir eine/n Sonderschulrektorin/Sonderschulrektor (Bes.Gr. A 15+AZ) mit hoher fachlicher, pädagogischer, sozialer, personaler und organisatorischer Kompetenz. Von der Bewerberin oder dem Bewerber erwarten wir - eine breite Erfahrung in der beruflichen und schulischen Ausbildung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf - eine mehrjährige Erfahrung im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, - Erfahrung in der Schulleitung einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, - eine hohe Teamfähigkeit, - Kompetenz und Erfahrung in der Kooperation mit allen Schularten, den örtlichen Bildungsträgern und außerschulischen Partnern, - vielfältige Erfahrungen in der aktiven und innovativen Weiterentwicklung von Schule - Projekterfahrung. Die staatlich anerkannte Adolph-Kolping-Berufsschule Donauwörth führt in gewerblichen und hauswirtschaftlichen Ausbildungsrichtungen Fachklassen sowie Klassen verschiedener Berufsvorbereitungsjahre und Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Im Schuljahr 2010/11 werden insgesamt 228 Schüler in 20 Klassen beschult. Wir erwarten eine aufgeschlossene Führungspersönlichkeit, die auf der Basis des Kolping- Leitbildes und des zugrundeliegenden Konzepts den Anforderungen, die unser Teilnehmerkreis an uns stellt, mit Einfühlungsvermögen begegnet und das Kollegium erfolgreich führt. Beamteten Lehrern bleibt der Beamtenstatus erhalten. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 27. Mai 2011 an: Kolping-Schulwerk in der Diözese Augsburg e.v. z.hd. Frau Ursula Götz Frauentorstraße Augsburg Kopie bitte an das Sachgebiet Förderschulen, Regierung von Schwaben

25 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 173 Stellenausschreibung Evangelische Lichtenstein-Rother-Volksschule Augsburg Die Evangelische Lichtenstein-Ruther-Volksschule Augsburg sucht ab dem Schuljahr 2011/2012 eine Grundschullehrkraft in Teilzeit (20 Stunden) auf Angestelltenvertrag. Wir bieten: Arbeit in einem jungen, aufgeschlossenen und engagierten Lehrer- Kollegium in einer einzügigen Grundschule mit innovativen, reform- Pädagogischen Unterrichtskonzepten. Wir erwarten: Die Bereitschaft als evangelischer Christ, offen für reformpädagogische Arbeit, das Profil unserer Schule umzusetzen und weiter zu entwickeln. Die erfolgreich abgelegte 2. Lehramtsprüfung ist Voraussetzung. Weitere Informationen finden Sie unter liroschule.de. Sie können auch gerne vor einer Bewerbung bei uns vorbeischauen. Bitte fordern Sie per unsere Checkliste für die Bewerbung an. Ihre Unterlagen schicken Sie bitte bis zum an Schulleiter Gerhard Horneber, oder Färberstraße 2, Augsburg.

26 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 174 Bode Bund Gymnastik und Tanz Der Bode Bund bietet wieder attraktive Fortbildungen für Lehrkräfte an. Pilates für Kinder - Pilates für Männer Lernen Sie die Pilates-Grundlagen und erfahren Sie, wie sie diese bei Kindern und Männern erfolgreich einbringen. Samstag 7. Mai 2011, Uhr in München Dance & Fun für jedes Alter Erarbeiten Sie sich eine Tanzchoreographie, die Sie für verschiedene Zielgruppen und Altersstufen variieren können. Sonntag 8. Mai 2011, Uhr in München Impulstag Anläßlich des 100jährigen Bestehens der Bode Schule bietet dieser Tag zahlreiche Ideen und Anregungen für Sie als Kursleiter. Samstag 2. Juli 2011, Uhr in München Gymnastik und Tanz: Traditionelles und Trends Das diesjährige Programm für Überlingen präsentiert Neues im Gymnastik-, Wellness- und Tanzbereich. Ergänzend wiederholen und zeigen wir Traditionelles. Montag 1. August bis Freitag 5. August 2011 jeweils Uhr in Überlingen Ganzheitliches Rückentraining In Anlehnung an die Erkenntnisse der neuen Rückenschule ist es nur logisch auch die Inhalte des Rückentrainings anzupassen. Dieses Tages-Seminar verspricht neuartige und kreative Impulse für das moderne und effektive Rückentraining. Samstag 1. Oktober 2011, Uhr in München Yoga im Gesundheitssport In dieser Fortbildung bekommen Sie Einblick in Bewegungs- und Atemformen aus unterschiedlichen Yoga-Stilen. Eingebettet in theoretische Grundlagen erhalten Sie Inspirationen, um Übungen aus dem Yoga in ihren Gesundheitsgruppen zu integrieren. Sonntag 2. Oktober 2011, Uhr in München Die neue KddR Rückenschule Lernen Sie und vertiefen Sie die Inhalte der neuen Rückenschule. Sie erhalten die Lizenz zum neuen Rückenschullehrer nach den Richtlinien der KddR (Konföderation der deutschen Rückenschulen). Block 1: Samstag 29. Oktober bis Montag 31. Oktober 2011 Block 2: Mittwoch 2. November bis Freitag 4. November 2011 jeweils Uhr in München Weitere Informationen Bode Bund Bund für rhythmische Erziehung e. V. Tizianstr. 106 a München Tel Fax

27 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 175 Bamberger Zentrum für Lehrerbildung Fortbildungsveranstaltungen im Sommersemester 2011

28 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 176

29 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 177

30 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 178 Aktion Filmkoffer

31 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 179 GR!PS bei BR-alpha

32 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 180

33 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 181

34 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 182

35 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 183

36 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 184

37 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 185

38 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 186

39 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 187

40 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 188

41 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2011 Seite 189 Feste Feiern Bräuche durch das Jahr Herbert Sedlmair Feste feiern. Bräuche durch das Jahr. Katholische Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Buchloe 2011; 225 Seiten Woher kommen der Adventskranz und der eierlegende Osterhase? Warum heißt der erste Sonntag nach Ostern Weißer Sonntag? Antworten auf solche Fragen, die kaum mehr jemand wie selbstverständlich beantworten kann, gibt das Buch von Herbert Sedlmair, pensionierter Schulamtsdirektor im Ostallgäu, im Lauf durch das Kirchenjahr. Zudem werden Feste und Feiern so dargestellt, wie es Brauch und Sitte entspricht in einer Zeit, in der viele Traditionen schleichend verloren gehen, eine Wohltat. Unbedingt empfehlenswert!

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