Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Messung. Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahmestelle und Messung

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1 Preisblatt Entnahme mit Leistungsmessung Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Messung Entnahmestelle Jahres-Benutzungsdauer bis Stunden Jahres- Leistungspreis Jahres-Benutzungsdauer über Stunden Jahres- Leistungspreis /kw /kw Hochspannungsnetz 11,85 2,22 47,00 0,82 Umspannung zur Mittelspannung 11,09 2,90 72,78 0,43 Mittelspannungsnetz 11,46 3,04 57,00 1,22 Umspannung zur Niederspannung 11,97 3,21 60,85 1,26 Niederspannungsnetz 12,67 4,65 54,01 3,00 Preise zuzüglich Konzessionsabgabe, Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17f EnWG, 18 AbLaV, Preis für Messstellenbetrieb sowie Umsatzsteuer. Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahmestelle und Messung Im Standardfall sind die Spannungsebene der Entnahmestelle und die der Messung identisch. Bei Abweichung davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch einen Mengenaufschlag berücksichtigt werden. Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorverluste um 2,0 %. Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

2 Preisblatt Entnahme ohne Leistungsmessung Preise für die Netznutzung bei Kunden ohne Lastgang-Messung (Entnahme im Niederspannungsnetz) Nettopreise Bruttopreise Grundpreis /Jahr /Jahr 48,00 57,12 5,30 6,31 Preise für die Netznutzung bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen z. B. Speicherheizungen, Elektromobilität Nettopreis Bruttopreis 2,00 2,38 Preise für die Netznutzung öffentliche Straßenbeleuchtung Nettopreis Bruttopreis 4,66 5,55 Preise zuzüglich Konzessionsabgabe, Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17f EnWG, 18 AbLaV, Preis für Messstellenbetrieb sowie Umsatzsteuer. Preise für Mehr-/Mindermengen Die monatlich aktualisierten Preise für Mehr- und Mindermengen sind veröffentlicht unter:

3 Preisblatt Messstellenbetrieb Preise für Messstellenbetrieb für Kunden ohne Lastgangmessung Jährliche Messung Messung Eintarifmessung Zweitarifmessung incl. Tarifschaltung Halbjährliche Messung Eintarifmessung Zweitarifmessung incl. Tarifschaltung Monatliche Messung Messstellenbetrieb inkl. Messung /Jahr 11,34 24,05 15,69 28,40 EDL21 mit Fernauslesung 1) 83,35 Zubehör Tarifschaltgerät Fernkommunikation über Mobilfunk Niederspannungs-Stromwandlersatz Impulsweitergabe 2) 12,00 80,00 30,00 36,00 1) Nur wenn technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, Umrüstungskosten für monatliche Messung in Höhe von 140,00 für den Einbau eines elektronischen Zählers gehen zu Lasten des Auftraggebers 2) Kommunikationsanbindung über Mobilfunk anstelle der MDE-Ablesung Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

4 Preisblatt Messstellenbetrieb Preise für Messstellenbetrieb für Kunden mit Lastgangmessung Messung Messstellenbetrieb inkl. Messung /Jahr Hochspannungs-Lastgangmessung Mittelspannungs-Lastgangmessung Niederspannungs-Lastgangmessung Zubehör Fernkommunikation über Mobilfunk Hochspannungs-Strom- u. Spg.-Wandlersatz Mittelspannungs-Strom- u. Spg.-Wandlersatz Niederspannungs-Stromwandlersatz Impulsweitergabe 1) 1) 1) 812,33 494,58 417,55 2) 80, ,00 204,00 30,00 36,00 Im Leistungsumfang sind enthalten: 1) Lastgangmessung ohne Wandlersatz mit Fernübertragung der Messdaten über kundeneigenen Telekomunikationsanschluss auf 1/4 Stunden-Basis, Datenaufbereitung sowie werktägliche Datenbereitsstellung (Montag - Freitag) per Mail 2) Aufschlag bei Fernkommunikation über Mobilfunk an Stelle der Nutzung des kundeneigenen Telekomunikationsanschlusses Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

5 Preisblatt für zusätzliche Dienstleistungen Preise für zusätzliche Dienstleistungen MDE Ablesung (pro Ablesung) 40,50 Gerätewechsel Umstellung von Ein- auf Zweitarifmessung Gerätewechsel Umstellung von Ein- auf Zweirichtungsmessung 97,63 / einmalig 97,63 / einmalig Erneuter Zählereinbau nach vorherigem Ausbau 1) 97,63 / einmalig Montagepreis / Einrichtung der Impulsweitergabe Montagepreis / Einrichtung weiterer Impulsweitergabegeräte Austausch Funkmodem Analogmodem Umrüstungskosten für monatliche Messung bei Einbau eines elektronischen Zählers gehen zu Lasten des Auftraggebers Werktägliche Datenbereitstellung SLP (Mo Fr) an eine adresse 150,00 / einmalig 75,00 / einmalig 97,63 / einmalig 140,00 / einmalig 186,45 / Jahr 1) Der Betrag wird fällig für den Antragsteller, bei erneutem Einbau eines Zählers in eine bestehende Anlage, 4 Monate nach der Beauftragung zum Zählerausbau, z.b. Leerstand Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

6 Preisblatt Blindstrom Preis für Blindstrom zusätzliche Blindarbeit - wenn die Leistungsentnahme mit einem cos phi < 0,9 erfolgt - Ct/kvarh 0,90 Preis zuzüglich Umsatzsteuer.

7 Preisblatt Monatsleistungspreissystem Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Messung - Monatsleistungspreissystem - Entnahmestelle Monats-Leistungspreis /kw Hochspannungsnetz 7,83 0,82 Umspannung zur Mittelspannung 12,13 0,43 Mittelspannungsnetz 9,50 1,22 Umspannung zur Niederspannung 10,14 1,26 Niederspannungsnetz 9,00 3,00 Preise zuzüglich Konzessionsabgabe, Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17f EnWG, 18 AbLaV,Preis für Messstellenbetrieb sowie Umsatzsteuer.

8 Preisblatt Netzreservekapazität Netzreservekapazität bei Kunden mit Eigenerzeugung Entnahmestelle Inanspruchnahme der Netzreservekapazität h/a h/a h/a /kwa /kwa /kwa Hochspannungsnetz Umspannung zur Mittelspannung Mittelspannungsnetz Umspannung zur Niederspannung Niederspannungsnetz 29,62 35,54 41,47 27,71 33,26 38,80 40,93 49,12 57,30 42,76 51,31 59,86 79,21 95,06 110,90 Netzkunden mit Eigenerzeugung, in deren Netz solche Erzeugungsanlagen einspeisen, können als Reserve für störungs- oder revisionsbedingte Ausfälle Netzreservekapazität mit einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 600 Stunden je Abrechnungsjahr bestellen. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach dem normalen Preisblatt (Jahresleistungspreissystem) berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrkosten gemäß KWKG, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17f EnWG, 18 AbLaV, Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer.

9 Preisblatt Konzessionsabgabe Konzessionsabgabe Nettopreise Bruttopreise *) Hochtarifzeiten für Gemeinden bis Einwohner 1,32 1,57 bis Einwohner 1,59 1,89 Niedertarifzeiten 0,61 0,73 Sondervertragskunden 0,11 0,13 *) Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von zur Zeit 19,00 %. Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den vom Netzbetreiber mit den Gemeinden abgeschlossenen Konzessionsverträgen.

10 Preisblatt vermiedene Netznutzung Vergütung für die vermiedene Netznutzung von dezentralen Anlagen mit nicht volatiler Erzeugung Einspeiseebene Leistungspreis /kw Hochspannungsnetz 41,42 0,02 Umspannung zur Mittelspannung 42,11 0,48 Mittelspannungsnetz 54,90 0,38 Umspannung zur Niederspannung 56,27 0,97 Niederspannungsnetz 59,16 1,08 Preise zuzüglich Umsatzssteuer. Vergütung für die vermiedene Netznutzung von dezentralen Anlagen mit volatiler Erzeugung vor dem Einspeiseebene Leistungspreis /kw Hochspannungsnetz 27,61 0,01 Umspannung zur Mittelspannung 28,07 0,32 Mittelspannungsnetz 36,60 0,25 Umspannung zur Niederspannung 37,51 0,65 Niederspannungsnetz 39,44 0,72 Preise zuzüglich Umsatzssteuer. Durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz vom 17. Juli 2017 sind die vermiedenen Netzentgelte in der Höhe durch das Referenzpreisblatt begrenzt. Bestandsanlagen vor dem mit volatiler Erzeugung erhalten gemäß 120 Abs. 3 EnWG i.v.m. 18 Abs. 5 StromNEV ab dem eine um ein Drittel reduzierte Vergütung. Neue Anlagen mit volatiler Erzeugung, die ab dem in Betrieb gehen, erhalten keine Vergütung für die vermiedene Netznutzung. Gemäß 3 Nr. 38a EnWG ist die Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen und aus solarer Strahlungsenergie als volatile Erzeugung definiert.

11 Nach 18 StromNEV erhalten die Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt für vermiedene Netznutzung. Die Berechnung dieses Entgelts erfolgt nach dem "Kalkulationsleitfaden 18 StromNEV" des VDN (heute BDEW) vom 03. März 2007 unter Berücksichtigung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes vom 17. Juli Maßgeblich für die Vergütung sind die tatsächliche Vermeidungsarbeit in kwh und, sofern eine Lastgangzählung vorhanden ist, die tatsächliche Vermeidungsleistung in kw. Der Einspeiser kann vorab zwischen Abrechnung nach individueller oder verstetigter Vermeidungsleistung wählen. Die Entscheidung muss der schriftlich mitgeteilt werden. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich. Erfolgt keine Festlegung wird standardmäßig nach individueller Vermeidungsleistung vergütet. Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Vermeidungsleistung ist der Zeitpunkt der Höchstlast der Netzebene in die die Erzeugungsanlage einspeist, und die zu diesem Zeitpunkt gemessene Einspeiseleistung bzw. die verstetigte Vermeidungsleistung (eingespeiste Arbeit / Jahresstunden). Der Unterschied zwischen tatsächlicher Vermeidungsleistung und Einspeiseleistung zum Höchstlastzeitpunkt bzw. verstetigter Vermeidungsleistung wird durch Skalierungs- und Anteilsfaktor berücksichtigt. Die Faktoren können erst im Folgejahr bestimmt werden. Sofern zum Zeitpunkt der Jahreshöchstlast keine Anlage im verstetigten Verfahren einspeist, ergibt sich ein Anteilsfaktor von null. Die Vergütung des anteils erfolgt monatlich oder jährlich. Die Vergütung des Leistungspreisanteils erfolgt rückwirkend im Folgejahr.

12 Preisblatt Umlagen Mehrkosten nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) Nichtprivilegierte Letztverbräuche L 0,345 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a - Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 1 KWKG) L 0,160 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a - Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 2 KWKG) L 0,120 ct/kwh Letztverbraucher, die die besondere Ausgleichsregelung gemäß 63 ff EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird. Für den erzeugten und selbstverbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017) sowie für Entnahmen von Stromspeichern ( 27b KWKG 2017) und Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. Mehrkosten nach 19 Abs. 2 StromNEV ( 19-StromNEV-Umlage) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) 0,370 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a) 0,050 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a)* 0,025 ct/kwh Mehrkosten nach 17f EnWG (Offshore-Umlage) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) 0,037 ct/kwh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a) 0,049 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a)* 0,024 ct/kwh Mehrkosten nach 18 Abs. 1 AbLaV (Umlage für abschaltbare Lasten) Alle Letztverbrauchergruppen 0,011 ct/kwh *) Gilt nur für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten 4 % des Umsatzes übersteigen. Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nachzuweisen. Weitere Ausführungen zu den energiewirtschaftlichen Umlagen finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter: Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

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