Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Schorndorf GmbH

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1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Schorndorf GmbH vorläufig ab Preisblatt - Netzentgelte für Entnahmestellen mit Lastgangzählung... 2 Preisblatt 2 - Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung... 3 Preisblatt 3a - Entgelte für Messstellenbetrieb... 4 bei Entnahme und Einspeisung mit registrierter Last-/Einspeisemessung... 4 bei Entnahme und Einspeisung ohne registrierter Last-/Einspeisemessung... 5 Preisblatt 4 Zusatzvereinbarung Netzreservekapazität... 6 Preisblatt 5 - Entgelt für Blindstrommehrverbauch... 7 Preisblatt 6 Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 9 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV)... 8 Preisblatt 7 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG)... 9 Preisblatt 8 Aufschläge aufgrund 7 des Gesetzes für die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) (Offshore- Haftungsumlage)... 0 Preisblatt 9 Aufschläge aufgrund 8 Abs. der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten)... Preisblatt 0 Mehr-/Mindermengenpreise... 2 Preisblatt Entgelte für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung... 3 Preisblatt 2 Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt... 4 Preisblatt 3 sonstige Entgelte... 5

2 Preisblatt - Netzentgelte für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer T < h/a Jahresbenutzungsdauer T > h/a Leistungspreis /kwa Arbeitspreis Leistungspreis /kwa Arbeitspreis Mittelspannung 9,90 4,60 09,03 0,64 Umspannung MS/NS 6,87 6,59 7,73 0,00 Niederspannung 9,66 6,62 6,59 2,34 Monatsleistungspreissystem Leistungspreis /kwa Arbeitspreis Mittelspannung 8,7 0,64 Umspannung MS/NS 28,62 0,00 Niederspannung 9,43 2,34 Entgelte zzgl. Aufschläge gemäß 9 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 7f Abs. 5 EnWG und 8 AbLaV. Hinzu kommen Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer. Zusätzlich werde die Entgelte für Messstellenbetrieb erhoben sofern die Stadtwerke Schorndorf GmbH diese Leistung erbringt. Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 2

3 Preisblatt 2 - Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Lastgangzählung Grundpreis in /a Arbeitspreis in Art der Entnahmestelle [netto] [brutto] [netto] [brutto] - ohne registrierte Lastgangmessung 65,- 77,35 5,50 6,55 - mit Speicherheizung 65,- 77,35 2,52 3,00 - mit Wärmepumpe 65,- 77,35 2,52 3,00 Für die Netznutzung von Entnahmestellen ohne Lastgangzählung wird ein Arbeitsentgelt und Grundpreis berechnet. Der Netzbetreiber verwendet bei Zählpunkten in Niederspannung mit einer jährlichen Energieentnahme von bis zu kwh das synthetische Lastprofil an. Der Netzkunde zahlt für die Netznutzung zum Zwecke des Bezugs von elektrischer Energie aus dem Stromverteilungsnetz dem Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt. Das Netznutzungsentgelt bemisst sich nach der an der Anschlussstelle entnommenen Arbeit in kwh, dem Grundpreis, sowie nach dem zugeordneten Lastprofiltyp. Entgelte zzgl. Aufschläge gemäß 9 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 7f Abs. 5 EnWG und 8 AbLaV. Hinzu kommen Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer. Zusätzlich werde die Entgelte für Messstellenbetrieb erhoben sofern die Stadtwerke Schorndorf GmbH diese Leistung erbringt. Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 3

4 Preisblatt 3a - Entgelte für Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung mit registrierter Last-/Einspeisemessung Mittelspannungs-Lastgangmessung 4-Quadranten-Messung Niederspannungs-Lastgangmessung 4-Quadranten-Messung Messstellenbetrieb inkl. Messung /Jahr [netto] /Jahr [brutto] 57,- 65,23 37,- 377,23 Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). Entgelt für Messstellenbetrieb gilt je Abrechnungs- oder Vergleichsmessung. Registrierte Lastgangmessung in der Standardausführung inklusive Messwandler (die Beschaffungs- und Erstmontagekosten der 0kV-Wandler werden mit den vom Anschlussnehmer zu tragenden Anschluss- bzw. Anschlussänderungskosten separat erhoben). Ein Wandlersatz für Messeinrichtungen besteht aus Stromwandlerkernen und Spannungswandlerwicklungen für drei Phasen. Ein Wandlersatz besteht in der Niederspannung aus Stromwandlern und in der Mittelspannung aus Spannungs- und Stromwandlern. 4

5 Preisblatt 3b - Entgelte für Messstellenbetrieb bei Entnahme und Einspeisung ohne registrierter Last-/Einspeisemessung Messstellenbetrieb (inkl. Messung) /a [brutto¹] Entnahme- und Einspeisestellen ohne registrierte Last- /Einspeisegangmessung Entgelt bei monatlicher Messung Entgelt bei vierteljährlicher Messung Entgelt bei halbjährlicher Messung Entgelt bei jährlicher Messung Eintarifzählung 28,60 [34,03] 4,20 [6,90] 0,60 [2,6] 8,80 [0,47] Zweitarifzählung 38,60 [45,93] 24,20 [28,80] 20,60 [24,5] 8,80 [22,37] Prepaymentzählung 60,00 [7,40] Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 5

6 Preisblatt 4 Zusatzvereinbarung Netzreservekapazität Entnahmestelle h/a [ /kwa] h/a [ /kwa] h/a [ /kwa] Mittelspannungsnetz 4,27 49,53 57,78 Umspannung in Niederspannung 42,93 5,52 60, Niederspannungsnetz 80,39 96,47 2,55 Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 6

7 Preisblatt 5 - Entgelt für Blindstrommehrverbauch ct/kvarh [netto] ct/kvarh [brutto ] für Blindarbeit, die 50 % der Wirkarbeit überschreitet,3,56 Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). Bei Messeinrichtungen, die Blindarbeit erfassen, wird der Teil der Blindarbeit, der außerhalb der vertraglich festgelegten Grenzen gemessen wird, monatlich abgerechnet. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 7

8 Preisblatt 6 Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 9 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 9 Abs. 2 StromNEV. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Entgelt in Entgelt in Letztverbrauchergruppen/Endverbrauchskategorien [netto] [brutto ] Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis kwh/a) Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Letztverbraucherkategorie B) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Letztverbraucherkategorie C) Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 8

9 Preisblatt 7 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Kategorien Nichtprivilegierte Letztverbräuche Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. KWKG Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle Letztverbrauch, der über kwh/a je Entnahmestelle hinausgeht (sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 Satz KWKG (a.f.) für das Kalenderjahr 206 bestand) Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 2 KWKG Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle Letztverbrauch, der über kwh/a je Entnahmestelle hinausgeht (sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 Satz 2 KWKG (a.f.) für das Kalenderjahr 206 bestand) Entgelt in [netto] Entgelt in [brutto ] Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 9

10 Preisblatt 8 Aufschläge aufgrund 7 des Gesetzes für die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) (Offshore-Haftungsumlage) Die Netzbetreiber sind nach 7f Abs. 5 EnWG berechtigt die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Die Ermittlung der Aufschläge auf die Netzentgelte basiert zum einen auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr 208. Zum anderen basiert die Ermittlung der Aufschläge auf der Differenz zwischen den tatsächlichen wälzbaren Kosten des Jahres 206 und den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr 206. Die Prognose wurde auf Basis eines komplexen, eigens entwickelten und wissenschaftlich begleiteten Simulationsmodells vorgenommen. Die Kosten wurden von den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH durch Wirtschaftsprüferbescheinigungen testiert. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Letztverbrauchergruppen/Endverbrauchskategorien Entgelt in [netto] Entgelt in [brutto ] Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis kwh/a) Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Letztverbraucherkategorie B) Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe) Letztverbraucher <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht - nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Letztverbraucherkategorie C) Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 0

11 Preisblatt 9 Aufschläge aufgrund 8 Abs. der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 8 Abs. AbLaV. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Letztverbraucher Letztverbraucher je Entnahmestelle Entgelt in [netto] Entgelt in [brutto ] Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%).

12 Preisblatt 0 Mehr-/Mindermengenpreise Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ermittelt im sogenannten Kalkulationsmonat die Mehr-/Mindermengenpreise gemäß Ermittlung des Mehr/Mindermengenpreises Strom, Anlage der Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr/Mindermengen Strom und Gas und veröffentlicht diese für den Folgemonat (=Anwendungsmonat) bis spätestens zum 0. Werktag des Kalkulationsmonats. Die aktuellen Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW unter 2

13 Preisblatt Entgelte für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten innerhalb der regulären Arbeitszeit - Unterbrechung der Anschlussnutzung - Wiederherstellung der Anschlussnutzung Unterbrechung und Wiederherstellung außerhalb der Arbeitszeit Entgelt in [netto] 90,- 90,- nach Aufwand Entgelt in [brutto ] 07,0 07,0 Die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ist gemäß der Anlage d Lieferantenrahmenvertrag abzuwickeln. Vorgenannte Entgelte sind ausschließlich in der Netzebene Niederspannung gültig. Netzsperrungen wie z.b. Dachständersperrungen sowie Sperrungen in anderen Netzebenen werden individuell abgewickelt und nach Aufwand in Rechnung gestellt. Über eine individuelle Abwicklung der Unterbrechung informiert die Stadtwerke Schorndorf GmbH vorab den beauftragten Lieferanten. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 3

14 Preisblatt 2 Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt Konzessionsabgabe Entgelt in Entgelt in [netto] [brutto ] bei der Entnahme von Tarifkunden in Gemeinden bis Einwohner,590,890 bei der Entnahme von Tarifkunden mit Schwachlastregelung Außerhalb der Schwachlastregelung,590,890 Innerhalb der Schwachlastregelung 0,60 0,730 bei der Entnahme von Sondervertragskunden Sondervertragskunden 0,0 0,30 Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 3 Abs. Nr. wird für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch von Konzessionsgemeinden ein Kommunalrabatt in Höhe von 0% auf Preisbestandteile für den Netzzugang gewährt. Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 4

15 Preisblatt 3 sonstige Entgelte Entgelt in /a [netto] Entgelt in /a [brutto ] GSM-Modem 36,- 42,84 Datenbereitsstellung für Impulsweitergabe 96,- 4,24 Stromwandler Mittelspannung 300,- 357,- Stromwandler Niederspannung 30,- 35,70 Ablesung durch den Netzbetreiber 36,- 42,84 Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 9%). 5

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