Havelstrom Zehdenick GmbH
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- Erna Schenck
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1 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer Entnahmenetzebene <= 2.5 h/a *) > 2.5 h/a *) Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [ pro kw und Jahr] [ct pro kwh] [ pro kw und Jahr] [ct pro kwh] Mittelspannung 3,69 6,41 155,74,33 Umspannung zur Niederspannung - 8,5 212,44 - Niederspannung 3,58 7,44 122,49 2,69 Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich der Nutzung der vorgelagerten n, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten. Für Blindstromlieferung wird ein Preis von 1,7 ct/kvarh verrechnet. Die Ermittlung der Blindarbeit erfolgt in den jeweiligen Quadranten Q I bis Q IV gemäß DIN EN und wird unter folgenden Bedingungen berechnet: Q I und Q II ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,93 in der HT-Zeit; Q III ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als 1 in der NT Zeit; Q IV ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,99 in der NT-Zeit. HT-Zeiten: Mo - Fr von 6: - 22: Uhr; Sa, So und Feiertage von 8: bis 13: Uhr NT-Zeiten: Mo - Fr von : - 6: Uhr und von 22: bis 24: Uhr; Sa, So und Feiertage von : bis 8: Uhr und von 13: bis 24: Uhr Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag; 24. und 31. Dezember gelten als Samstage wenn diese auf Werktage fallen Die Preise verstehen sich zuzüglich Mess- und Abrechnungskosten, ggf. Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem KWK-Gesetz, Umlage gemäß 19 Abs. (2) StromNEV, Off-Shore Haftungsumlage gemäß 17 EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 Abs. 1 und Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (z.zt. 19 %). *) Benutzungsdauer=Jahresarbeit Entnahmestelle / maximale Jahreshöchstleistung Anlage A4
2 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Entnahmenetzebene Leistungspreis Arbeitspreis [ pro kw und Monat] [ct pro kwh] Mittelspannung 25,96,33 Umspannung zur Niederspannung 35,41 - Niederspannung 2,42 2,69 Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich der Nutzung der vorgelagerten n, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten. Für Blindstromlieferung wird ein Preis von 1,7 ct/kvarh verrechnet. Die Ermittlung der Blindarbeit erfolgt in den jeweiligen Quadranten Q I bis Q IV gemäß DIN EN und wird unter folgenden Bedingungen berechnet: Q I und Q II ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,93 in der HT-Zeit; Q III ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als 1 in der NT Zeit; Q IV ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,99 in der NT-Zeit. HT-Zeiten: Mo - Fr von 6: - 22: Uhr; Sa, So und Feiertage von 8: bis 13: Uhr NT-Zeiten: Mo - Fr von : - 6: Uhr und von 22: bis 24: Uhr; Sa, So und Feiertage von : bis 8: Uhr und von 13: bis 24: Uhr Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag; 24. und 31. Dezember gelten als Samstage wenn diese auf Werktage fallen Die Preise verstehen sich zuzüglich Mess- und Abrechnungskosten, ggf. Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem KWK-Gesetz, Umlage gemäß 19 Abs. (2) StromNEV, Off-Shore Haftungsumlage gemäß 17 EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 Abs. 1 und Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Anlage A5
3 Netznutzungsentgelte für Kleinkunden ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis [ pro Jahr] [ct pro kwh] Kleinkunden 12, 7,45 Speicherheizungskunden - 2,69 Elektro-Wärmepumpen - 2,69 Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich der Nutzung der vorgelagerten nen, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mess- und Abrechnungskosten, ggf. Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem KWK-Gesetz, Umlage gemäß 19 Abs. (2) StromNEV, Off-Shore Haftungsumlage gemäß 17 EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 Abs. 1 und Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Anlage A6
4 Preise für Messung und Messstellenbetrieb Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Messvorgang Messstellenbetrieb [ pro a] [ pro a] Mittelspannung (einschl. Umspannung HS/MS) 182,5 45, Abschlag kundenseitig gestellter Wandlersatz 254, Niederspannung (einschl. Umspannung MS/NS) 182,5 183, Abschlag kundenseitig gestellter Wandlersatz 25, Netzkunden ohne Leistungsmessung Niederspannung Messvorgang *) Messstellenbetrieb [ pro a] [ pro a] Drehstromzähler 1-Tarif 2,4 8,5 Drehstromzähler mit Tarifschaltung 3,6 21, EHZ 1-Tarif 2,4 17, EHZ Mehrtarif 3,6 31, 1-Tarif 2-Energierichtungen 3,6 21, 2-Tarif 2-Energierichtungen 3,6 3, Prepaymentzähler - 6, Zusatzausstattung Schaltgerät 7, Modem 2, Wandlersatz 25, *) Bei unterjährigen Messungen erhöhen sich die Jahrespreise für den Messvorgang um die entsprechende Anzahl der Messvorgänge. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (z.zt. 19 %). Anlage A7
5 Preise für Abrechnung Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahrespreis [ pro a] Mittelspannung (einschl. Umspannung HS/MS) 153, Niederspannung (einschl. Umspannung MS/NS) 153, Netzkunden ohne Leistungsmessung Abrechnungsart Jahrespreis [ pro a] jährlich 8,5 halbjährlich 17, vierteljährlich 34, monatlich 12, Zusatzleistungen Abrechnung Pauschalanlage 15, Fremdzählerverwaltung 4,5 Standardprozess gemäß GPKE (elektronische Kommunikation). Für manuelle Abrechnungsvorgänge wird ein zusätzliches Entgelt von 15, berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (z.zt. 19 %). Anlage A8
6 Entgelte für Reservenetzkapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen Inanspruchnahme bis 2 h p.a. bis 4 h p.a. bis 6 h p.a. [ pro kw und Jahr] [ pro kw und Jahr] [ pro kw und Jahr] Mittelspannung 46,18 55,42 64,66 Umspannung zur Niederspannung 53,1 63,72 74,34 Niederspannung 89,61 17,54 125,46 Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich der Nutzung der vorgelagerten nen, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten. Für Blindstromlieferung wird ein Preis von 1,7 ct/kvarh verrechnet. Die Ermittlung der Blindarbeit erfolgt in den jeweiligen Quadranten Q I bis Q IV gemäß DIN EN und wird unter folgenden Bedingungen berechnet: Q I und Q II ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,93 in der HT-Zeit; Q III ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als 1 in der NT Zeit; Q IV ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,99 in der NT-Zeit. HT-Zeiten: Mo - Fr von 6: - 22: Uhr; Sa, So und Feiertage von 8: bis 13: Uhr NT-Zeiten: Mo - Fr von : - 6: Uhr und von 22: bis 24: Uhr; Sa, So und Feiertage von : bis 8: Uhr und von 13: bis 24: Uhr Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag; 24. und 31. Dezember gelten als Samstage wenn diese auf Werktage fallen Anlage A9
7 Entgelte für Reservenetzkapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen Inanspruchnahme bis 2 h p.a. bis 4 h p.a. bis 6 h p.a. [ pro kw und Jahr] [ pro kw und Jahr] [ pro kw und Jahr] Mittelspannung 46,18 55,42 64,66 Umspannung zur Niederspannung 53,1 63,72 74,34 Niederspannung 89,61 17,54 125,46 Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich der Nutzung der vorgelagerten nen, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten. Für Blindstromlieferung wird ein Preis von 1,7 ct/kvarh verrechnet. Die Ermittlung der Blindarbeit erfolgt in den jeweiligen Quadranten Q I bis Q IV gemäß DIN EN und wird unter folgenden Bedingungen berechnet: Q I und Q II ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,93 in der HT-Zeit; Q III ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als 1 in der NT Zeit; Q IV ab einem mittleren Leistungsfaktor von cos φ kleiner als,99 in der NT-Zeit. HT-Zeiten: Mo - Fr von 6: - 22: Uhr; Sa, So und Feiertage von 8: bis 13: Uhr NT-Zeiten: Mo - Fr von : - 6: Uhr und von 22: bis 24: Uhr; Sa, So und Feiertage von : bis 8: Uhr und von 13: bis 24: Uhr Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag; 24. und 31. Dezember gelten als Samstage wenn diese auf Werktage fallen Anlage A9
Havelstrom Zehdenick GmbH
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