1. Fachprüfung an der Schule für Sozialbetreuungsberufe
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- Alfred Buchholz
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1 1. Fachprüfung an der Schule für Sozialbetreuungsberufe 1.1 Vorgaben zur Fachprüfung (lt. Prüfungsordnung der SOB) Die Fachprüfung besteht aus einem durchgeführten Projekt samt Projektbericht, der bei einer Prüfung präsentiert werden muss. Das Projekt muss im letzten Ausbildungsjahr für FachsozialbetreuuerInnen stattfinden. Prüfungsordnung: Die Durchführung der Aktivität mit den zu betreuenden Menschen muss mindestens eine Stunde in Anspruch nehmen, kann aber auch einen Abend oder maximal einen ganzen Tag dauern. Der Projektbericht wird laut Leitfaden verfasst. (siehe Leitfaden S2) Ein Fachprojekt kann von höchstens zwei Studierenden gemeinsam absolviert werden, vorausgesetzt die beiden Studierenden praktizieren in derselben Praktikumsstelle. Thematische Überschneidungen von Fachprojekten sind möglich. Das Ausmaß des Projektberichts beträgt ca. 10 Seiten abzüglich Bilder oder Anhänge. Eine Visualisierung des Projektes mit Fotos ist erwünscht, allerdings nur mit Einverständnis der Beteiligten. Projektanmeldung bis Mitte Oktober im 3. bzw. 5. Semester mit Formular der Schule (Bereich Download auf der SOB Homepage): Arbeitstitel und begleitende Lehrperson mit Unterschrift bzw. Vermerk über Zustimmung der Lehrperson Die Anmeldungen werden von der/dem Klassenvorstand/Klassenvorständin gesammelt Für Studierende die in dieser Zeit ihr Praktikum absolvieren, ist von der Klassenvorständin/von Klassenvorstand eine Lösung mit dem Schulleiter zu vereinbaren. Der Titel des Fachprojektes kann aufgrund aktueller Praxiserfahrung nachjustiert werden eine Frist sollte dann nach dem letzten Praktikum eingezogen werden. Begleitung: Alle Lehrpersonen im 2. bzw. 3 Unterrichtsjahr (ausgenommen Supervision und Pflegefächer) Aufgrund der Fülle an Fachprüfungen ist möglichst auf eine Gleichverteilung der Lehrpersonen zu achten! Annahme der Anträge in zeitlicher Reihenfolge. Die das Projekt begleitende Lehrperson benotet den fertigen Projektbericht vor der Fachprüfung Abgabetermin für den Projektbericht Anfang Juni Die Prüfungsordnung dazu ist auf der Website der Schule. 1.2 Projekt in der Praxis 3 (1) Prüfungsordnung: Das Fachprojekt besteht in einer besonders gestalteten Aktivität für eine Person oder eine kleine Gruppe von Personen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder anderen Gründen sozialbetreuerischer Hilfestellungen bedürfen. Das Fachprojekt ist ein Angebot an die betreffenden Menschen und wird am Praktikumsplatz durchgeführt. Inhaltlich stellt es eine Aktivität dar, die zum Aufgabenkreis von SozialbetreuerInnen zählt, wie z.b. Alltagsgestaltung, Förderung, Training, Bildung, Musisch-Kreatives, Aktivierung, Bewegung, Kulturelles. Ein Projekt ist: Neuartig Komplex, dynamisch Zielgerichtet bzgl. Aufgaben, Terminen, Ressourcen Sachlich, zeitlich abgegrenzt (Vgl. Skriptum Ehmayer: Supervision, Coaching, OE. Arge Bildungsmanagement Wien, 2006) Eine ähnliche Definition: Ein Projekt ist ein individuelles, einmaliges, komplexes sowie zeitlich, sachlich und räumlich begrenztes Vorhaben mit einer spezifischen personellen Organisation sowie klar definierter Verantwortung und Aufgabenstellung mit einer realistischen Ziel- und Ergebnisdefinition. ( ) 1
2 1.3 Mündliche Fachprüfung (2 Teile in 20 min) Die Fachprüfung ist eine öffentliche Prüfung und hat 2 Teile: Eine vorbereitete Präsentation (max. 7 min!) und eine Frage zum fachlichen Umfeld des Projektes Teil 1: Präsentation des Fachprojekts (PrüferIn = BegleiterIn des Fachprojekts) Teil 2: Frage zum Fachlichen Umfeld (PrüferIn = von KandidatIn gewählte Lehrperson aus dem Jahrgang). Dabei ist immer ein Fachinhalt aus dem Unterricht der Fachausbildung mit dem Fachprojekt zu verknüpfen. Bsp.1: Ein/e Studierende/r wählt ein Fachprojekt zur Förderung der Selbständigkeit in der jeweiligen Praktikumseinrichtung. Als PrüferIn zum Fachlichen Umfeld wählt der/die KandidatIn eine Lehrkraft aus dem Ausbildungsschwerpunkt. Als Prüfungsgebiet wird aus dem Bereich Pädagogik z.b. das Gebiet Initiativen zum Selbstbestimmten Leben gewählt. Bsp.2: Ein/e Studierende/r wählt ein Fachprojekt zum Thema Kochen nach alten Rezepten in einer Einrichtung. Als Prüfungsgebiet kann z.b. aus dem Fach Gerontologie Biografie-Arbeit und ihre Bedeutung für das Erkennen von Ressourcen oder aus dem Fach Aktivierung und kreativer Ausdruck Theoretische Grundlagen der Ergotherapie oder aus dem Fach Haushalt, Ernährung, Diät Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt gewählt werden. Zeitpunkt: Letzte Schulwoche, Nebentermine September und Februar. Voraussetzungen: positiver Abschluss der 2.Klasse positiver Abschluss der Pflegehilfeprüfung bzw. UBV-Abschluss Bei der Prüfung ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen Die PrüferInnen führen ein Prüfungsprotokoll Visualisierte Präsentation (Powerpoint, Poster, OH-Folien, Video, Fotos, Zeichnungen u. dgl.) Kosten für die Studierenden: Ist Abhängig von der Anzahl der Kandidatinnen und wird zusammen mit der Pflegehilfeprüfung abgerechnet. Einführung in die Projektarbeit im Unterricht durch Grundlagen für Projektmanagement 2
3 2. Leitfaden für den Projektbericht 2.1 Formale Kriterien: Ausmaß ca. 10 Seiten, Schriftgröße 12pt Arial, Zeilenabstand 1,5 Zeilen Gestaltungsmerkmale werden nicht bewertet 2.2 Gliederung der Projektarbeit: Titelblatt (Name, Klasse, Thema, ProjektbegleiterIn, Datum) Inhaltsverzeichnis Inhalt Literaturverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen und Fotos 2.3 Die inhaltliche Aufbereitung der Projektarbeit: Einleitung: Einführung in die Thematik, persönlicher Zugang, Übersicht (roter Faden) über die Arbeit, Ziel des Projektes Hauptteil: Beschreibung: der Person oder der Gruppe (kurz!) der Projektidee in Bezug zur Person/Gruppe (Was, und warum, wozu und mit wem) Projektbeschreibung (methodische Planung: Wie, Wo, Wann) Projektdurchführung (Dokumentation der Aktivität) Visualisierungen Erwünscht sind Fotos. Wenn Menschen gezeigt werden, ist deren Einverständnis Bedingung (Einverständniserklärung). Schluss: Evaluation des Projekts: Überprüfung der Projektplanung und Durchführung: Wurde das Ziel erreicht? Erfahrungen der Klienten, Eigene Lernerfahrungen. 3. Beurteilungskriterien für die Projektarbeit 3.1 Pädagogische Grundsätze und Haltungen Werden pädagogische Grundhaltungen wie Respekt, Empathie, Verständnis sichtbar/spürbar? Dialogisches Verhältnis zwischen Begleiter und begleiteter Person Balance zwischen Selbstbestimmung und Schutz 3.2 Methodische Kriterien: Passt das Projekt zur ausgewählten Person/ Gruppe? Wurden die strukturellen Rahmenbedingungen mitgedacht? (Zeit, Ort, personelle, finanzielle und persönliche Ressourcen) Ausreichende Vorbereitung Dient die ausgewählte Vorgehensweise dem Erreichen des Projektzieles? (Methode) 3.3 Reflexion Werden eigene Lernprozesse beschrieben? Werden eigene Positionen benannt, hinterfragt? Klarheit der Darstellung, Reflexionsniveau 3
4 3.4 Wie ist der Gesamteindruck? Ist der Aufbau der Arbeit schlüssig/sachgerecht? 3.5 Formale Kriterien Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung Zitierung von Belegen und Quellen 4. Leitfaden für die Projektpräsentation 4.1 Vorgaben Zeitlicher Rahmen: maximal 7 min (Achtung: Abbruch der Präsentation nach dieser Zeit!) Präsentation mit Power point (Datenträger wie CD, Memory-Stick oder Notebook mitbringen), möglich sind auch Poster, Overheadfolien, Video, Ausstellungen, 4.2 Aufbau der Präsentation: Einleitung: Vorstellen, Interesse wecken, Einführung ins Thema Idee Hauptteil: Ausgangssituation, Problemstellung, Zielformulierung, Planung, Umsetzung Schlussteil: persönliches Resumée, Evaluation, Ausblick 4.3 Beurteilungskriterien der Präsentation: Aufbau, Struktur der Präsentation Gestaltung der Präsentation Rhetorik: Sprache (Deutsch, nicht Dialekt), Verständlichkeit, Mimik, Gestik. 4
5 Anhang: Prüfungsverordnung I. Abschnitt F a c h p r ü f u n g 2 U m f a n g d e r F a c h p r ü f u n g Die Fachprüfung umfasst a) die Planung und Durchführung eines Fachprojektes in der Praxis samt Dokumentation und b) eine mündliche Fachprüfung 3 D u r c h f ü h r u n g e i n e s F a c h p r o j e k t e s 1. Das Fachprojekt besteht in einer besonders gestalteten Aktivität für eine Person oder eine kleine Gruppe von Personen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder anderen Gründen sozialbetreuerischer Hilfestellungen bedürfen. Das Fachprojekt ist ein Angebot an die betreffenden Menschen und wird am Praktikumsplatz durchgeführt. Inhaltlich stellt es eine Aktivität dar, die zum Aufgabenkreis von SozialbetreuerInnen zählt, wie z.b. Alltagsgestaltung, Förderung, Training, Bildung, Musisch-Kreatives, Aktivierung, Bewegung, Kulturelles. 2. Die Durchführung der Aktivität mit den zu betreuenden Menschen muss mindestens eine Stunde in Anspruch nehmen, kann aber auch einen Abend oder maximal einen ganzen Tag dauern. 3. Das Fachprojekt ist schriftlich zu planen, der Verlauf und die Ergebnisse sind zu dokumentieren. 4. Die Durchführung des Fachprojektes erfolgt im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres. Für den Abschluss des Fachprojektes und die Abgabe der schriftlichen Unterlagen sind von der Schulleitung Fristen so fest zu setzen, dass eine abschließende Beurteilung des Fachprojektes bis spätestens eine Woche vor der Schlusskonferenz möglich ist. 5. Für die Begleitung des Fachprojektes wird vom Schüler bzw. der Schülerin ein Lehrer bzw. eine Lehrerin aus dem Kreis jener, die im betreffenden Ausbildungsjahr die Klasse unterrichten, gewählt (BegleiterIn des Fachprojekts). Es gilt das Prinzip der Einvernehmlichkeit. Können sich der Schüler bzw. die Schülerin und der Begleiter bzw. die Begleiterin des Fachprojekts über das Fachprojekt nicht einigen, entscheidet die Schulleitung. 6. Die Beurteilung des Fachprojektes obliegt dem Begleiter bzw. der Begleiterin des Fachprojekts gemäß Abs. 5. Sie erfolgt in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zum Fachprojekt und den schriftlichen Unterlagen und wird in einer Note gemäß 14 LBVO zusammengefasst. 4 M ü n d l i c h e F a c h p r ü f u n g - P r ü f u n g s t e r m i n e Die mündliche Fachprüfung ist in der letzten oder vorletzten Woche des zweiten Ausbildungsjahres (Haupttermin) abzuhalten. 5
6 5 M ü n d l i c h e F a c h p r ü f u n g - Z u l a s s u n g, P r ü f e r I n n e n, I n h a l t 1. Für die Zulassung zur mündlichen Fachprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Positiver Abschluss des 2. Ausbildungsjahres b) Positive Gesamtbeurteilung des Fachprojektes c) Positiver Abschluss der Pflegehilfe-Ausbildung in den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit und Behindertenarbeit bzw. positiver Abschluss des Moduls Unterstützung bei der Basisversorgung im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung. 2. Die mündliche Fachprüfung wird vor zwei Lehrern bzw. Lehrerinnen abgelegt, wobei eine/r von diesen der Begleiter bzw. die Begleiterin des Fachprojektes gemäß 3 Abs. 5 ist. 3. Die mündliche Fachprüfung beinhaltet - eine Präsentation des Fachprojektes - Fragen zum fachlichen Umfeld 4. Die mündliche Fachprüfung ist mit einer Note gemäß 14 LBVO zu beurteilen. 6 B e u r t e i l u n g d e r g e s a m t e n F a c h p r ü f u n g 1. Die gesamte Fachprüfung wurde "mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden", wenn die beiden Noten des Fachprojektes und der mündlichen Fachprüfung ein Sehr gut sind oder wenn eine der beiden Noten ein "Sehr gut" und die zweite ein "Gut" ist; "Mit gutem Erfolg bestanden" wurde die gesamte Fachprüfung, wenn beide Noten ein Gut sind oder wenn eine der beiden Noten ein "Befriedigend" und die zweite ein "Sehr gut" ist; "Nicht bestanden" wurde die gesamte Fachprüfung, wenn die mündliche Fachprüfung mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. In allen anderen Fällen ist die gesamte Fachprüfung mit "bestanden" zu beurteilen. 2. Im Jahres- und Abschlusszeugnis werden das Thema des Fachprojektes und das Ergebnis angeführt. 3. Im Falle einer negativen Beurteilung der Fachprüfung ist auf Verlangen ein vorläufiges Jahreszeugnis auszustellen. 6
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