Datenschutzvereinbarung & Auftragsdatenverarbeitung

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1 Datenschutzvereinbarung & Auftragsdatenverarbeitung Zwischen KUNDENNAME STRAßE PLZ ORT und Vertreten durch: HR/FR XYZ isystems Consulting e.k. Bismarckstr Mönchengladbach Vertreten durch: Steffen Kamphoff - Kunden - - isystems Gegenstand des Auftrags Der Auftrag des Kunden an isystems umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen, die in der Anlage Maintenance Matrix beschrieben sind. Weiterhin werden alle Daten zur geschäftlichen Abwicklung, kaufmännischer Natur, gespeichert und verarbeitet. Hierbei ist nicht ausgeschlossen, dass isystems Zugriff auf folgende Daten/Datenarten hat: - SAP Business One ERP Daten - Abgelegte Dokumente jeder Art und Weise auf den Servern Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen: - isystems Consulting e.k. angeschlossene Mitarbeiter - isystems LLC. angeschlossene Mitarbeiter Präambel Diese Vereinbarung wird als ergänzende Regelung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere des 11 BDSG ( Auftragsdatenverarbeitung ) geschlossen. Den Parteien ist bekannt, dass ab dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - EU-Verordnung 2016/679) gilt und sich die Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung dann grundsätzlich nach Art. 28 DSGVO richten. Allgemeines isystems führt im Auftrag des Kunden Installations-, Wartungs- und/oder Pflegearbeiten an IT-Systemen des Kunden durch. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass isystems Zugriff auf personenbezogene Daten bekommt bzw. Kenntnis erlangt oder personenbezogene Daten verarbeitet, um die Wartung und Pflege von IT-Systemen durchzuführen oder durchführen zu können. Dauer und Beendigung des Auftrags 1. isystems führt für den Kunden Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-Systemen) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis ( Hauptvertrag ), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Regelungen (z.b. BGB) basiert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages. 2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Rechte und Pflichten des Kunden 1. Der Kunden hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen müssen schriftlich erfolgen. 2. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Kunden beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. 3. Der Kunden informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 1. ISystems ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, auf die er im Zusammenhang mit den Wartungs-/Pflegearbeiten Zugriff erhält, vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind. 2. ISystems wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. ISystems ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. 3. ISystems ist verpflichtet, dem Kunden jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Kunden unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der

2 Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist. 4. Für den Fall, dass isystems feststellt oder Tatsachen die Annahme begründen, dass von ihm für den Kunden verarbeitete besondere Arten bzw. besondere Kategorien personenbezogener Daten i.s.d. 3 Abs. 9 BDSG bzw. Art. 9 DSGVO oder personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen oder personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen oder personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, hat isystems den Kunden unverzüglich und vollständig über Zeitpunkt, Art und Umfang des Vorfalls/der Vorfälle in Schriftform oder Textform (Fax/ ) zu informieren. Die Information muss eine Darlegung der Art der unrechtmäßigen Kenntniserlangung enthalten. Die Information soll zusätzlich eine Darlegung möglicher nachteiliger Folgen der unrechtmäßigen Kenntniserlangung beinhalten. ISystems ist darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, welche Maßnahmen durch den Auftragnehmer getroffen wurden, um die unrechtmäßige Übermittlung bzw. unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte künftig zu verhindern. Kontrollbefugnisse 1. Der Kunden hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Kunden durch den Auftragnehmer jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. 2. ISystems ist dem Kunden gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.s.d. Absatzes 1 erforderlich ist. 3. Der Kunden kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte des Auftragnehmers zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Kunden wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, sofern die Betriebsabläufe des Auftragnehmers durch die Kontrollen gestört werden. 4. ISystems ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Kunden i.s.d. 38 BDSG bzw. ab dem nach Art. 58 DSGVO i.v.m. 40 BDSG (neu), insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Kunden zu erteilen. Fernwartung 1. Sofern isystems die Wartung und/oder Pflege der IT- Systeme auch im Wege der Fernwartung durchführt, ist isystems verpflichtet, dem Kunden eine wirksame Kontrolle der Fernwartungsarbeiten zu ermöglichen. Dies kann z.b. durch Einsatz einer Technologie erfolgen, die dem Kunden ermöglicht, die vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten auf einem Monitor o.ä. Gerät zu verfolgen. 2. Für den Fall, dass der Kunden einer Berufsgeheimnispflicht i.s.d. 203 StGB unterliegt, hat dieser Sorge dafür zu tragen, dass eine unbefugte Offenbarung i.s.d. 203 StGB durch die Fernwartung nicht erfolgt. ISystems ist diesbezüglich verpflichtet, Technologien einzusetzen, die nicht nur ein Verfolgen der Tätigkeit auf dem Bildschirm ermöglicht, sondern dem Kunden auch eine Möglichkeit gibt, die Fernwartungsarbeiten jederzeit zu unterbinden. 3. Wenn der Kunden bei Fernwartungsarbeiten nicht wünscht, die Tätigkeiten an einem Monitor o.ä. Gerät zu beobachten, wird isystems die von ihm durchgeführten Arbeiten in geeigneter Weise dokumentieren. Unterauftragsverhältnisse 1. Die Beauftragung von Subunternehmen durch den Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig. 2. ISystems hat den Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Kunden und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. ISystems hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Subunternehmer die nach 9 BDSG bzw. ab dem nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Kunden zu übermitteln. ISystems ist verpflichtet, sich vom Subunternehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten i.s.d. 4f BDSG bzw. ab dem nach Art. 37 DSGVO i.v.m. 38 BDSG (neu) bestellt hat, soweit dieser gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. 3. ISystems hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Kunden auch gegenüber dem Subunternehmer gelten. ISystems hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren. 4. Die Verpflichtung des Subunternehmens muss schriftlich erfolgen. Dem Kunden ist die schriftliche Verpflichtung auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.

3 5. ISystems ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 5 dieses Vertrages) des Kunden und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Kunden und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort- Kontrollen zu dulden hat. Datengeheimnis 1. ISystems ist bei der Verarbeitung von Daten für den Kunden zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des 5 BDSG bzw. ab dem zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. ISystems verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Kunden obliegen. Der Kunden ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen. 2. ISystems sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. ISystems sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.s.d. 5 BDSG verpflichtet wurden. Ab dem wird isystems stattdessen die in Satz 2 genannten Personen in einer dem Art. 28 Abs. 3 lit. b) genügenden Weise zur Vertraulichkeit verpflichten, sofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Wahrung von Betroffenenrechten Weise zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auf Aufforderung des Kunden auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. Beendigung 1. Nach Beendigung des Vertrages hat isystems sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Kunden auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen. 2. Der Kunden hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Kunden angekündigt werden. Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Kunden ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit 1. ISystems verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. 2. Für den Fall, dass isystems die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Kunden auch außerhalb der Geschäftsräume des Kunden durchführt (z.b. auch im Falle der Fernwartung), sind vom Auftragnehmer zwingend die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen i.s.d. 9 BDSG und der Anlage zu 9 Satz 1 BDSG als ANLAGE zu diesem Vertrag zu dokumentieren. Ab dem hat isystems eine Beschreibung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dem Kunden in geeigneter 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Das Gleiche gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von isystems, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

4 Technisch-Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz nach DSGVO 1. Technisch-Organisatorische Maßnahmen In den nachfolgenden Abschnitten werden die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen definiert. isystems kann diese jederzeit verbessern oder erhöhen. Dies kann dazu führen, dass einzelne Maßnahmen durch andere ersetzt werden, die dem gleichen Sicherheitsziel dienen Zutrittskontrolle Unbefugten ist der Zutritt zu Gebäuden oder Räumen mit Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle) isystems schützt Gebäude durch angemessene Maßnahmen basierend auf einer Sicherheitseinstufung der Gebäude durch eine interne Sicherheitsabteilung. Im Allgemeinen sind Gebäude durch Zutrittkontrollmaßnahmen (Schlüssel nur an befungte Mitarbieter ausgegeben) gesichert. Der äußerste Bereich ist mindestens mit einem zertifizierten Master- Schlüsselsystem ausgestattet. Es besteht ein gesondertes Zutrittskonzept für Rechenzentren inkl. namensscharfer Dokumentation. Zutrittsrechte für autorisierte Personen werden individuell gemäß den festgelegten Kriterien erteilt. Dies gilt auch für den Zutritt von Besuchern. So erfolgt der dokumentierte Gebäudezutritt von Gästen und Besuchern nur in Begleitung von Firmenpersonal. An allen isystems Rechenzentrums - Standorten besteht eine Ausweistragepflicht für isystems Mitarbeiter sowie für externes Personal. 1.2 Zugangskontrolle Maßnahmen, die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. Es werden mehrere Ebenen der Autorisierung genutzt um Zugang zu sensitiven Systemen zu gewähren. Es existieren Prozesse, die erfordern, dass Benutzer nur aufgrund entsprechender Genehmigung hinzugefügt, gelöscht oder angepasst werden. Alle Benutzer greifen auf die Systeme der isystems mit individuellen User-IDs zu. isystems hat Prozesse, die sicherstellen, dass beantragte Änderungen an Berechtigungen gemäß den Richtlinien durchgeführt werden (z.b. werden keine Rechte ohne Genehmigung vergeben). Wenn ein Benutzer das Unternehmen verlässt, werden die Zugriffsrechte entzogen. isystems verfügt über eine Passwort-Richtlinie, die die Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Passworten verbietet, die regelt, wie im Falle eines Bekanntwerdens des Passwortes zu verfahren ist und die das regelmäßige Ändern von Passwörtern erfordert. Es werden personalisierte User-IDs zur Authentifizierung vergeben. Passwörter werden verschlüsselt gespeichert. Für das Domain Passwort wird ein Passwortwechsel nach spätestens 6 Monaten technisch erzwungen. Es entspricht den Anforderungen an komplexe Passwörter. isystems stellt sicher, das Default Passwörter vor Inbetriebnahme geändert werden. Das Firmennetzwerk ist gegen das öffentliche Netzwerk durch Hardware-Firewall geschützt. isystems verwendet Virenscanner an den Übergängen zum Firmennetz ( -Account), sowie auf allen Fileservern und auf allen Einzelplatzcomputern. Sicherheitsrelevante Softwareupdates werden regelmäßig und automatisiert in die vorhandene Software eingespielt Zugriffskontrolle Gewährleistet, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können Zugriff auf personenbezogene, vertrauliche oder anderweitig sensitive Information ist beschränkt auf Personen mit einem need-to-know. Mit anderen Worten, Mitarbeiter oder Dienstleister erhalten lediglich Zugriff auf die Informationen, die sie zur Erledigung der Arbeitsaufgabe benötigen. Hierzu sind Berechtigungskonzepte im Einsatz, welche die Organisation der Berechtigungsvergabe und die vergebenen Berechtigungen dokumentieren. Alle personenbezogenen, vertraulichen oder anderweitig sensitiven Daten werden entsprechend der relevanten Sicherheits-Richtlinien geschützt. Vertrauliche Informationen müssen vertraulich behandelt werden. Alle produktiven Server werden in entsprechenden Rechenzentren/Serverräumen betrieben. Die Sicherheit der Anwendungen zur Verarbeitung von personenbezogenen, vertraulichen oder anderweitig sensitiven Daten wird regelmäßig überprüft. isystems verbietet die Installation von persönlicher und nicht von isystems genehmigter Software. Es existiert ein isystems Sicherheitsstandard zur Löschung und Entsorgung von Daten und Datenträgern, die nicht länger benötigt werden Weitergabekontrolle Gewährleistet, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

5 Die Verschlüsselung der Datenübertragung vom Netzwerk der isystems in andere, externe Netzwerke ist gewährleistet. Sofern ein physischer Datenträger- Transport durchzuführen ist, sind adäquate Methoden zur Sicherstellung der vereinbarten Leistung vorhanden (Verschlüsselung, verplombte Behälter, etc.) Eingabekontrolle Es kann überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. isystems erlaubt nur autorisierten Personen Daten im Rahmen Ihrer Arbeitsaufgabe auf personenbezogene Daten zuzugreifen. Während der Support-Prozesse werden Zugriffe auf Kundenysteme in Log-Dateien erfasst Auftragskontrolle Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeitet werden können. isystems verfügt über Kontrollen und Prozesse, um die Einhaltung der Vertragserfüllung durch isystems und ihre Dienstleister zu überprüfen. Im Rahmen der isystems Security Policy werden Kundeninformationen prinzipiell als zumindest vertraulich eingestuft. Der Zugang zu Kundendatensystemen erfolgt in der Regel über Fernwartung (Remote Support). Dort gelten folgende Sicherheitsanforderungen: Die Internet Remoteverbindung wird in der Regel über Secure Network Communications (SNC) oder Virtual Privat Networks (VPNs) aufgebaut. Beide Optionen benutzen verschiedene Sicherheitsmaßnahmen, um Kundenysteme und -daten vor nicht autorisiertem Zugriff zu schützen: Starke Verschlüsselung, Benutzerauthentifizierung und Zugangskontroll-Technologie. In der Secure Area, einem speziell gekennzeichneten Bereich der Kundenmeldung, stellt die isystems zur Übermittlung der Zugriffsdaten und des Kennworts einen besonders zugangsgeschützten und protokollierten Sicherheitsbereich zur Verfügung. isystems Kunden haben jederzeit die Kontrolle über die von ihnen eingerichteten Verbindungen für die Fernwartung. Alle isystems Mitarbeiter und Vertragspartner sind vertraglich verpflichtet die Vertraulichkeit aller sensiblen Informationen zu respektieren, einschließlich der Information über Geschäftsgeheimnisse von isystems Kunden und Partnern. Bei der Supporterbringung werden personenbezogene Daten unterschiedlicher Kunden physikalisch oder logisch getrennt Verfügbarkeitskontrolle Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. isystems verfügt über Backup-Prozesse und weitere Maßnahmen, um die Verfügbarkeit geschäftskritischer Systeme bei Bedarf kurzfristig wiederherzustellen. Zusätzlich verwendet isystems unterbrechungsfreie Stromversorgungen (UPS, Batterien, Generatoren, etc.), um die Stromversorgung der Rechenzentren sicherzustellen. Notfallprozesse und -Systeme werden regelmäßig getestet. Firewalls oder andere Techniken der Netzwerksicherheit werden angewendet. Aufgrund der Security Policy sind regelmäßig aktualisierte Antivirus- Produkte auf allen Systemen verfügbar Trennungskontrolle Gewährleistet, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. isystems nutzt die technischen Möglichkeiten der eingesetzten Software (Mandanten- bzw. Tenantkonzept, Trennung der Systemlandschaft nach Produktiv-, Qualitäts-, Test- und Entwicklungssystemen) als Grundlage der Trennungskontrolle. Bei der Meldungsbearbeitung sind eventuell erforderliche kundeneigene Daten direkt den Kundenmeldungen zugeordnet, meldungsübergreifende Zugriffe auf kundeneigene Daten sind ausgeschlossen. Kundeneigene Daten zur Meldungsbearbeitung werden in dedizierten Supportsystemen vorgehalten., den, den Ort Datum Ort Datum - Kunden - - isystems -

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