Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

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1 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 47 Nr. 2 Bielefeld, den 4. Juni 208 Inhalt Seite Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Physik vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 89 Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Physik vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 9 Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Physik vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 93 Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Physik im Master of Education vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 95 Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Physik im Master of Education vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 97 Berichtigung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Sportwissenschaft vom 5. Mai 207 (Studienmodell 20) 99 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Germanistik vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 00 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Germanistik im Master of Education vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) 09 Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Unterlagen für die Universität Bielefeld vom 4. Juni 208 5

2 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/47 00 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Germanistik vom 4. Juni 208 (Studienmodell 20) Aufgrund der 2 Abs. 4 und 64 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 6. September 204 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 207 (GV. NRW. S. 808) hat die Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft in Verbindung mit der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO Studienmodell 20) an der Universität Bielefeld vom. September 205 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen Jg. 44 Nr. 5 S. 388) zuletzt geändert am 5. Dezember 206 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45 Nr. 8 S. 426) diese Fächerspezifischen Bestimmungen (Anlage zu Abs. BPO) erlassen:. Überblick über die Bachelorstudiengänge ( 8 BPO) a. Bachelorstudiengang mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung Ziffer 4 b. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen Ziffer 5 c. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Ziffer 6 d. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Ziffer 7 2. Weitere Zugangsvoraussetzungen ( 4 Abs. 2 BPO) entfällt 3. Studienbeginn ( 5 Abs. BPO) Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 4. Bachelorstudiengang mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung, Bachelorgrad ( 3, 8 BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die ggf. wie folgt kombiniert werden müssen: a. -Fach Bachelor (50 LP+30 LP) entfällt b. Kernfach (90 LP+30 LP) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad eines "Bachelor of Arts" (B.A.) verliehen. Das Kernfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung ( 8 BPO) angebotenen Nebenfach (60 LP) oder mit zwei anderen Kleinen Nebenfächern (jeweils 30 LP) kombiniert werden. c. Nebenfach (60 LP) Das Nebenfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung ( 8 BPO) angebotenen Kernfach (90 LP + 30 LP) kombiniert werden. d. Kleines Nebenfach (30 LP) entfällt a. -Fach Bachelor (50 LP + 30 LP) entfällt b. Kernfach (90 LP + 30 LP) Fachportal Germanistik 0 Basismodul Linguistik 2 o. 3 0 Basismodul Literaturwissenschaft: Historische Aspekte BasLit der Literatur: Epochen und Epochenumbrüche 2 o. 3 0 Zwischensumme 30

3 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/47 0 Wahlpflichtbereich PAdSL Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 o. 3 o. 4 o. 5 o. 6 PLing Systematische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing2 Dynamische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing3 Kommunikationsanalyse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit2 Gegenwartsliteratur und Medien 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit3 Autoren, Werke, Diskurse 3 o. 4 o. 5 o Für das Mediävistische Seminar: Einführungsveran staltung des Moduls. PLit Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 O Berufsorientierung: "Wissenschaft, Öffentlichkeit,, 5 o. 6 0 Medien" BasLit BA Bachelorarbeit 6 0 Individueller Ergänzungsbereich ( 8 Abs., Abs. 3, 6 Abs. 3 BPO) 30 Gesamtsumme 20 Es sind drei der Profilmodule PAdSL, PLing, PLing2, PLing3, PLit2, PLit3, davon mindestens eines aus dem Bereich Linguistik (PLing, PLing2, PLing3), zu studieren. c. Nebenfach (60 LP) Fachportal Germanistik 0 Basismodul Linguistik 2 o. 3 0 Basismodul Literaturwissenschaft: Historische Aspekte BasLit der Literatur: Epochen und Epochenumbrüche 2 o. 3 0 Zwischensumme 30

4 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/47 02 Wahlpflichtbereich PAdSL Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 o. 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 Für das Mediävistische Seminar: Einführungsveranstaltung des Moduls PLing Systematische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing2 Dynamische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing3 Kommunikationsanalyse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit2 Gegenwartsliteratur und Medien 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit3 Autoren, Werke, Diskurse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 Gesamtsumme 60 Es sind zwei der Profilmodule PAdSL, PLing, PLing2, PLing3, PLit2, PLit3, davon mindestens eines aus dem Bereich Linguistik (PLing, PLing2, 23- GER-PLing3), zu studieren. d. Kleines Nebenfach (30 LP) entfällt 5. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die wie folgt kombiniert werden müssen: a. Lernbereich als Schwerpunktfach (60 LP) Der Lernbereich Sprachliche Grundbildung muss mit dem im Rahmen des Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) angebotenen - Lernbereich Mathematische Grundbildung (40 LP), - mit einem anderen Fach oder Lernbereich (40 LP) sowie mit - Bildungswissenschaften (40 LP) kombiniert werden. b. Lernbereich (40 LP) Der Lernbereich Sprachliche Grundbildung muss mit dem im Rahmen des Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) angebotenen - Lernbereich Mathematische Grundbildung (60 LP bzw. 40 LP), - einem weiteren Fach oder Lernbereich (60 LP bzw. 40 LP) sowie mit - Bildungswissenschaften (40 LP) kombiniert werden. a. Lernbereich als Schwerpunktfach (60 LP) Gru- Portal Fachportal 0 Zwischensumme 0

5 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/47 03 Grundschulrelevante Aspekte der germanistischen Gru-Ling Gru-Lit Gru-FDS Linguistik Grundschulrelevante Aspekte der germanistischen Literaturwissenschaft 2 o. 3 o. 4 o o. 3 o. 4 o. 5 0 Sprach- und Literaturdidaktik im Schwerpunktfach 4 o. 5 o. 6 0 Wahlpflichtbereich PLing Systematische Aspekte des Deutschen 4 o. 5 o. 6 0 PLing2 Dynamische Aspekte des Deutschen 4 o. 5 o. 6 0 PLing3 Kommunikationsanalyse 4 o. 5 o. 6 0 PLit Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 4 o. 5 o. 6 0 PLit2 Gegenwartsliteratur und Medien 4 o. 5 o. 6 0 PLit3 Autoren, Werke, Diskurse 4 o. 5 o. 6 0 BA Bachelorarbeit 6 0 Gesamtsumme 60 Es ist ein Profilmodul zu studieren. b. Lernbereich (40 LP) 2 o. 3 o. 4 o. 5 0 Gru-Portal Fachportal 0 Zwischensumme 0 Grundschulrelevante Aspekte der germanistischen Gru-Ling Linguistik Grundschulrelevante Aspekte der germanistischen 2 o. 3 o. 4 o. 5 0 Gru-Lit Literaturwissenschaft Sprach- und Literaturdidaktik 4 o. 5 o. 6 0 Gru-FD Gesamtsumme 40

6 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/ Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ( 0 BPO) Das Fach (60 LP) muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ( 0 BPO) angebotenen - Fach (60 LP) sowie mit - Bildungswissenschaften (60 LP) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des weiteren Fachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung. In einem der gewählten Fächer oder in Bildungswissenschaften ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 0 LP anzufertigen. Fachportal Germanistik 0 Basismodul Linguistik 2 o. 3 0 Basismodul Literaturwissenschaft: Historische Aspekte BasLit der Literatur: Epochen und Epochenumbrüche 2 o. 3 0 Zwischensumme 30 PLing Systematische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing2 Dynamische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing3 Kommunikationsanalyse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 FD Fachdidaktik HRSGe und GymGe 5 o. 6 0 BA Bachelorarbeit 6 0 Gesamtsumme 60 Es ist entweder eines der Profilmodule aus dem Bereich Linguistik (PLing, PLing2, PLing3) zu studieren oder die Bachelorarbeit (BA) zu schreiben. 7. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, Bachelorgrad ( 3, BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die wie folgt kombiniert werden müssen: a. Kernfach (90 LP) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad eines "Bachelor of Arts" (B.A.) verliehen. Das Kernfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ( BPO) angebotenen - Nebenfach (60 LP) sowie mit - Bildungswissenschaften (30 LP) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des Nebenfachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung. b. Nebenfach (60 LP) Das Nebenfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ( BPO) angebotenen - Kernfach (90 LP) sowie mit - Bildungswissenschaften (30 LP) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des Nebenfachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung.

7 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/47 05 a. Kernfach (90 LP) Fachportal Germanistik 0 Basismodul Linguistik 2 o. 3 0 BasLit Basismodul Literaturwissenschaft: Historische Aspekte der Literatur: Epochen und Epochenumbrüche 2 o. 3 0 Zwischensumme 30 Wahlpflichtbereich PAdSL Ältere deutsche Sprache und Literatur 2 o. 3 o. 4 o. 5 o. 6 LP 0 Notwendige Für das Mediävistische Seminar: Einführungsveranst altung des Moduls. PLing Systematische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing2 Dynamische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing3 Kommunikationsanalyse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit2 Gegenwartsliteratur und Medien 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit3 Autoren, Werke, Diskurse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 FD Fachdidaktik HRSGe und GymGe 5 o. 6 0 BA Bachelorarbeit 6 0 Gesamtsumme 90 Es sind drei der Profilmodule PAdSL, PLing, PLing2, PLing3, PLit2, PLit3, davon mindestens eines aus dem Bereich Linguistik (PLing, PLing2, PLing3), zu studieren. b. Nebenfach (60 LP) Fachportal Germanistik 0 Basismodul Linguistik 2 o. 3 0 Basismodul Literaturwissenschaft: Historische Aspekte BasLit der Literatur: Epochen und Epochenumbrüche 2 o. 3 0 Zwischensumme 30

8 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/47 06 Wahlpflichtbereich PLing Systematische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing2 Dynamische Aspekte des Deutschen 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLing3 Kommunikationsanalyse 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 PLit Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 3 o. 4 o. 5 o. 6 0 FD Fachdidaktik HRSGe und GymGe 5 o. 6 0 Gesamtsumme 60 Es ist ein Profilmodul aus dem Bereich Linguistik (PLing, PLing2, PLing3) zu studieren.

9 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/ Modulstrukturtabelle Kürzel Titel LP Notwendige Anzahl Studienleistungen Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen Gewichtung Modulteilprüfungen Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen BasLit FD Gru-FD Gru-FDS Gru-Ling Gru-Lit Gru-Portal O, 23- GER-BasLit Für das Mediävistische Seminar: Einführungsveranstaltung des Moduls. PAdSL PLing PLing2 PLing3 PLit PLit2 PLit3 BA Basismodul Linguistik 0 3 Basismodul Literaturwissenschaft: Historische Aspekte der Literatur: Epochen und Epochenumbrüche 0 3 Fachdidaktik HRSGe und GymGe 0 3 Sprach- und Literaturdidaktik 0 3 Sprach- und Literaturdidaktik im Schwerpunktfach Grundschulrelevante Aspekte der germanistischen Linguistik Grundschulrelevante Aspekte der germanistischen Literaturwissenschaft Fachportal Berufsorientierung: "Wissenschaft, Öffentlichkeit, Medien" Ältere deutsche Sprache und Literatur Systematische Aspekte des Deutschen Dynamische Aspekte des Deutschen Kommunikationsanalyse 0 2 Systematische Aspekte der Literaturwissenschaft 0 2 Gegenwartsliteratur und Medien 0 2 Autoren, Werke, Diskurse 0 2 Fachportal Germanistik 0 3 Bachelorarbeit 0

10 Verkündungsblatt Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen 2/ Weitere Angaben zu den Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und zu Studienleistungen sowie zur Bachelorarbeit ( 4, 5, 7 BPO) () Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen werden in einer der folgenden Formen erbracht: - Klausur im Umfang von 90, 20 oder 360 Minuten; - Mündliche Prüfung im Umfang von entweder 20 oder 40 Minuten; - Hausarbeit im Umfang von 5 Seiten; - Portfolio: Zusammenstellung kleinerer schriftlicher Arbeiten mit einem Gesamtumfang von etwa 5 Seiten. Es erfolgt nur eine Gesamtbewertung des Portfolios, keine Bewertung einzelner Teile; - Praktikumsbericht; - Referat (in der Regel 20 Minuten) mit Ausarbeitung im Umfang von 0 Seiten; - Fallstudie im Umfang von in der Regel 5 Seiten. Weitere Formen, insbesondere solche für den Nachweis von fachübergreifenden Kompetenzen einschließlich Medienkompetenz, sind möglich. Der Arbeitsaufwand und die Qualifikationsanforderungen müssen vergleichbar sein. Weitere Konkretisierungen enthalten die (2) Studienleistungen im Fach dienen zur Selbstkontrolle des Studienerfolgs der Studierenden; ferner dienen sie dazu, Praktiken des forschenden Lernens einzuüben, verschiedene Text- und Vortragsformate zu erproben, die in den Seminaren erworbenen Kompetenzen und Wissensbestände selbständig zu vertiefen und ggf. Informationen und Materialien für die weitere Seminardiskussion zu erstellen und somit zum kollektiven Kompetenzund Wissenserwerb der Lerngruppe beizutragen. Dabei können Studienleistungen ggf. der Vorbereitung auf die Modulprüfung dienen und zur individuellen Profilbildung innerhalb eines Moduls beitragen. Der Umfang der Studienleistungen entspricht im Durchschnitt 5 Stunden (0,5 Leistungspunkte) bzw. Stunde pro Semesterwoche. Die Formen der Erbringung von Studienleistungen können je nach dem Charakter der Veranstaltung und methodendidaktischer Schwerpunktsetzung variieren. Es handelt sich dabei insbesondere um: a) die Erarbeitung und Durchführung einer Präsentation (auch als Gruppenarbeit); b) das Verfassen kürzerer Texte zu Themen der Veranstaltung; c) die Durchführung eines praxis- oder forschungsbezogenen Projektes (auch als Gruppenarbeit); d) das kontinuierliche Bearbeiten von Übungsaufgaben in Kursen, bei denen das Erlernen eher analytischer Methoden im Vordergrund steht; e) das Erstellen eines Portfolios über studentische Arbeitsgruppen. Weitere Formen sind möglich. Bei der Wahl weiterer Formen ist das Ziel der Studienleistung und der vorgegebene Umfang zu berücksichtigen. Weitere Konkretisierungen enthalten die (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workloads von 0 LP (300 Stunden) möglich ist. Der Umfang beträgt ca. 35 Seiten. Thema und Bearbeitung stehen in Verbindung mit einem zuvor absolvierten Profilmodul. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben. 0. Inkrafttreten und Geltungsbereich () Diese Fächerspezifischen Bestimmungen treten zum. Oktober 208 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 208/9 für eine Bachelorstudiengangsvariante im Fach Germanistik (Studienmodell 20) einschreiben. (2) Studierende, die sich ab dem Wintersemester 20/2 bis einschließlich Sommersemester 208 für eine Bachelorstudiengangsvariante im Fach Germanistik im Studienmodell 20 eingeschrieben haben, können das Studium bis zum Ende des Wintersemesters 202/22 auf Grundlage der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 5. Februar 202 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen Jg. 4 Nr. 5 S. 75) i. V. m. der Berichtigung vom 5. Januar 204 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen Jg. 43 Nr. S. 6) abschließen. Mit des Sommersemesters 2022 gelten auch für die im Satz genannten Studierenden diese Fächerspezifischen Bestimmungen. Über die Anerkennung bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachter Leistungen entscheidet die Dekanin oder der Dekan der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft. (3) Auf Antrag der oder des Studierenden werden diese Fächerspezifischen Bestimmungen auch auf Studierende gemäß Absatz 2 angewendet. Der Antrag ist unwiderruflich. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultätskonferenz der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft vom 26. Juli 207. Bielefeld, den 4. Juni 208 Der Rektor der Universität Bielefeld Universitätsprofessor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer

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