Gebührenverordnung. vom 12. Dezember Einwohnergemeinde 4402 F renkendorf

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1 Gebührenverordnung vom. Dezember 06 K:\VERWALTUNG\Homepage\_07\_Online_Schalter\_Reglemente\Gebuehrenverordnung_06.docx

2 Der Frenkendorf, gestützt auf 70, 5 und 7k des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 8. Mai 970 und 9 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Gemeinde Frenkendorf vom 4. März 004, beschliesst folgende Gebühren: Inhalt A B B B B3 Seite Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich... 4 Definition und Umfang Rechnungsstellung Fälligkeit / Mahngebühren und Verzugszinse Erlass von Gebühren Einspracheverfahren... 5 Gebühren gemäss Verwaltungs- und Organisationsreglement Allgemeine Verwaltung 7 Einwohnerdienste Bescheinigungen Beglaubigungen Allgemeine Dienste... 6 IT-Dienstleistungen, Recherchen... 6 Öffentliche Ordnung und Sicherheit Gemeindepolizei Reklamen Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen Fahrbewilligungen Wohnungsabnahmen Nachtparkgebühren Parkuhren Miete Parkfelder Mietplätze... 8 Feuerwehr; Verrechnungssätze für Dienstleistungen, Fahrzeuge und Material... 8 Kultur, Sport und Freizeit Sport- und Fussballanlagen Schwimmhalle Freizeitanlagen Saalbau des Gasthofs Wilden Mann... 8 Seite von

3 B4 B5 B6 B7 B8 C Gesundheit 6 Kinder- und Jugendzahnpflege; Subventionen an Zahnbehandlungskosten Pilzkontrolle Tierkadaver... 9 Soziale Sicherheit 9 Mietzinsbeiträge... 9 Verkehr 30 Verbrauchsmaterial Arbeitsleistung Werkhof Miete Fahrzeuge / Maschinen Anpass- / Bauarbeiten / Unfallreparatur / Vandalenschäden Öffentlicher Verkehr / Tageskarten SBB... 9 Umweltschutz und Raumordnung 35 Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Bewilligungsgebühr Anschluss Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Hundehaltung Gebühren für Grabstätten... 4 Gebühren für Bestattungen, Exhumierung... 4 Baugesuche, Bewilligungen, Beratungen... Volkswirtschaft 43 Öl- und Gasfeuerungskontrollen... Schlussbestimmungen 44 Übergangsbestimmungen Wirkung Inkrafttreten... Seite 3 von

4 A Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Gebührenerhebung für Bewilligungen, Bescheinigungen und Dienstleistungen durch die kommunalen Amtsstellen nach Massgabe der bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen sowie derjenigen der Gemeinde. Die Gebührenerhebung durch den für die in dieser Verordnung nicht erwähnten Geschäfte sowie die Gebührenerhebung nach Massgabe der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Spezialgesetzgebung bleiben vorbehalten. Definition und Umfang Die Gebühr ist das Entgelt für die Überlassung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Plätzen, für eine besondere Leistung der Gemeinde oder für einen Geschäftsakt und alle damit notwendig zusammenhängenden Tätigkeiten, wie Abklärungen, Beratungen und Verhandlungen. Besondere Auslagen in erheblichem Umfang für Abklärungen, Gangentschädigungen, Porti, Telefone und Veröffentlichungen usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. 3 Die Gebühren sollen im Prinzip kostendeckend sein. 3 Rechnungsstellung Die Gebühren inklusive Auslagen werden grundsätzlich bei Beendigung des Geschäftes in Rechnung gestellt. Für Rechnungsstellungen über Gebühren für Geschäftsfälle, die normalerweise bei Bezug direkt bezahlt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 0.00 erhoben. 3 Die Gebühren gemäss Abs. werden pauschal mit einem Stundenansatz von CHF in Rechnung gestellt. 4 Fälligkeit, Mahngebühren und Verzugszinse Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsstellung grundsätzlich 30 Tage. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Für Steuerausstände beschliesst der den Zinssatz gem. Steuer-Reglement vom. Dezember Die. Mahnung erfolgt nach dem Fälligkeitstermin mit dem Hinweis, dass für die. Mahnung eine Gebühr von CHF erhoben wird und ist kostenlos. Seite 4 von

5 4 Die. Mahnung ist mit der Betreibungsandrohung versehen. Es wird eine Mahngebühr von CHF erhoben. 5 Erlass von Gebühren In begründeten Fällen können Gebühren und Verzugszinsen sowie Verrechnungen für ausserordentliche Aufwendungen, namentlich bei Vorliegen eines finanziellen Härtefalls, ganz oder teilweise erlassen werden. Das Erlassbegehren ist an die Gemeindeverwalterin / den Gemeindeverwalter zu richten. 6 Einspracheverfahren Gegen Rechnungsstellungen und Verfügungen, die sich auf diese Verordnung stützen, kann innert 0 Tagen seit der Eröffnung schriftlich und begründet Einsprache beim erhoben werden. Allfällige Bestimmungen über Rechtsmittel in den massgebenden bundesrechtlichen, kantonalen und kommunalen Erlassen gehen vor. B Gebühren gemäss Verwaltungs- und Organisationsreglement B Allgemeine Verwaltung 7 Einwohnerdienste Fotokopien A4 schwarz CHF 0.0. Fotokopien A4 farbig CHF Fotokopien A3 schwarz CHF Fotokopien A3 farbig CHF Adressauskünfte (Einzelanfragen) ohne Gebühr 6. Ansichtskarte klein CHF Ansichtskarte Panorama CHF Gemeindewappen CHF Ortsplan CHF Heimatbuch Bürgergemeinde CHF Bilderband Bürgergemeinde CHF Buch Flurnamen CHF Adressen von Einwohner/innen; pro Adresse CHF Andere Aufträge im Bereich von Personendaten, insb. statistische Auswertungen pro IT-Std. CHF Identitätskarten und Pässe für Kinder und Erwachsene Gemäss Bundesverordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 0. September 00 Seite 5 von

6 8 Bescheinigungen. Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) für die bevorstehende Geburt eines Kindes ohne Gebühr. Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) CHF Abmeldebescheinigung CHF Aufenthaltsbescheinigung (Heimatausweis), sowie Ver- CHF 0.00 längerung 5. Lebensbescheinigung CHF Lebensbescheinigung für AHV oder PK ohne Gebühr 7. Bestätigung der Personalien auf Lernfahrausweisgesuchen CHF Behandlung eines Einladungsschreibens zu Besuchsaufenthalten von Gastgebern visumspflichtiger Länder CHF Beglaubigungen. Unterschriftsbeglaubigung pro beglaubigte Unterschrift CHF Handzeichenbeglaubigung pro beglaubigtes Handzeichen CHF Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie oder Ausweises bis 3 Seiten CHF 0.00 pro weitere Seite CHF 5.00 Für nicht in Frenkendorf wohnhafte Personen gelten die doppelten Ansätze für die in Abs. genannten Beglaubigungen. 0 Allgemeine Dienste Anzeiger Jahresabonnement für Auswärtige CHF Inserateverkauf: gem. Hersteller des Anzeigers Inserate für Vereine und Parteien: Seiten gratis, ab 3. Seite 0% Rabatt auf Seitenpreis von CHF 5.00 IT-Dienstleistungen, Recherchen Gebühren für zeitaufwändige Daten-Recherchen (Archiv etc.) sowie IT- Dienstleistungen (Auswertungen) können gem. Abs. und 3 Abs. 3. verrechnet werden. Die ersten 30 Minuten sind kostenlos. Für das Verfahren auf Zugang zu Informationen werden die Gebühren gemäss dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), 34 und der Verordnung zum Gesetz über die Informationen und den Datenschutz (IDV), 4 und 5 erhoben. Seite 6 von

7 B Öffentliche Ordnung und Sicherheit Gemeindepolizei. Dienstfahrzeug Pauschal pro Std. CHF Verrechnung von Einsatzpauschalen / Stundenansätze (Verkehrsdienst, Sicherstellen von Fahrzeugen, Sicherstellung von Ruhe und Ordnung, Abfall, Hundewesen, Hundezuweisung (Einfangen / Transport), Zustellung Gerichtsurkunden etc.) pro Std. CHF Reklamen Prüfung von bewilligungspflichtigen Reklamegesuchen pro Std. CHF Bewilligung pro bewilligungspflichtige Einzelreklame CHF Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen Gemäss Gemeindeverordnung über die Ausstellung der Bewilligungen für Gelegenheitswirtschaften und den diesbezüglichen verlängerten Öffnungszeiten vom. Januar Fahrbewilligungen pro Jahr CHF 0.00 zeitlich befristet CHF Wohnungsabnahmen Pauschale inkl. Weg, Kopien usw. bis Stunde CHF jede weitere Viertelstunde CHF Nachtparkgebühren Gemäss Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal vom. März 99 8 Parkuhren pro Stunde CHF.00 9 Miete Parkfelder pro Monat CHF Seite 7 von

8 0 Mietplätze Pflanzplätze (Pacht) Mühlacker / Jahr CHF Eggrainweg / Jahr CHF Feuerwehr; Verrechnungssätze für Dienstleistungen, Fahrzeuge und Material Gemäss Vertrag über den Feuerwehrbund Hülften vom 05. Oktober 05 3 Kultur, Sport und Freizeit Sport- und Fussballanlagen Gemäss Benützungsordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen vom 6. Juli Schwimmhalle Gemäss Benützungsordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen vom 6. Juli Freizeitanlagen Gemäss Benützungsordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen vom 6. Juli Saalbau des Gasthofs Wilden Mann Gemäss Benützungsordnung für den Saalbau des Gasthofs Wilden Mann vom 4. März 99 B4 Gesundheit 6 Kinder- und Jugendzahnpflege; Subventionen an Zahnbehandlungskosten Gemäss Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 0. Januar 06 7 Pilzkontrolle Pilzkontrolle für Einheimische ohne Gebühr Seite 8 von

9 8 Tierkadaver Entsorgung Tierkadaver ohne Gebühr B5 Soziale Sicherheit 9 Mietzinsbeiträge Gemäss Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 6. Dezember 997 B6 Verkehr 30 Verbrauchsmaterial, Depot Ausleihe/Depot von Parkverbotsschildern / Signalisation ohne Gebühr 3 Hausnummern Lieferung CHF 5.00 Lieferung und Montage CHF Arbeitsleistung Werkhof Stundenansätze Personal CHF Miete Fahrzeuge / Maschinen jeweils Stunde und ohne Bedienung: - Lastkraftwagen CHF Wischfahrzeug CHF alle übrigen Fahrzeuge CHF Geräte / übrige Maschinen CHF Angestellte der Gemeinde Frenkendorf bezahlen für die private Nutzung aller übrigen Fahrzeuge gem. Abs. CHF 0.70 pro gefahrenen Kilometer (exkl. Treibstoff). 34 Öffentlicher Verkehr / Tageskarten SBB Tageskarte CHF Seite 9 von

10 B7 Umweltschutz und Raumordnung 35 Wasserversorgung Gemäss Wasserreglement vom 5. September 04 (Fassung vom 30. Juni 05): Einmalige Beiträge für: - Anschlussgebühr Neu-, An-, Um- und Erweiterungsbauten und Schwimmbäder Jährliche Wassergebühren: - Grundgebühr - Wassermengengebühr - Wasserbezug und Bauwasser ab Hydrant 36 Abwasserbeseitigung Gemäss Abwasserreglement vom 5. September 04 (Fassung vom 30. Juni 05): Einmalige Beiträge für: - Anschlussgebühr Neu-, An-, Um- und Erweiterungsbauten Jährliche Gebühren: - Grundgebühr - Abwassermengengebühr 37 Bewilligungsgebühr Anschluss Abwasserbeseitigung bei Bauten mit Baubewilligungsverfahren 40% der Baubewilligungsgebühr 38 Abfallbeseitigung Gemäss Beschluss jährlicher Budget-Gemeindeversammlung 39 Hundehaltung Hundegebühr / Hundemarke Gemäss Reglement über die Hundehaltung vom 3. September 996 Seite 0 von

11 40 Gebühren für Grabstätten Gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement vom 0. Juni 978; Fassung vom 8. März Gebühren für Bestattungen, Exhumierung Gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement vom 0. Juni 978; Fassung vom 8. März Baugesuche, Bewilligungen, Beratungen Kleinbaugesuche CHF Planauflage CHF B8 Volkswirtschaft 43 Öl- und Gasfeuerungskontrollen Gemäss Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle vom. Dezember 000 C Schlussbestimmungen 44 Übergangsbestimmungen Bei Inkrafttreten dieser Verordnung hängige Geschäfte werden nach der alten Gebührenregelung in Rechnung gestellt. 45 Wirkung Diese Verordnung hebt alle anderen mit dieser Verordnung im Widerspruch stehenden Bestimmungen auf. 46 Inkrafttreten Der hat dieser Gebührenverordnung mit Beschluss Nr. 349 vom. Dezember 06 zugestimmt und per. Januar 07 in Kraft gesetzt. GEMEINDERAT FRENKENDORF Roger Gradl Gemeindepräsident Thomas Schaub Gemeindeverwalter Seite von

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