Allgemeine Geschäftsbedingungen von HLX Touristik GmbH

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von HLX Touristik GmbH Vertragsbeziehungen, Haftung HLX Touristik GmbH, Augustaplatz 8, Baden-Baden, nachfolgend HLX, vermittelt Reiseleistungen. Durch Vermittlung von HLX wird ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den HLX-Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und HLX-Kunde zum anderen begründet. Als bloßer Reisevermittler schuldet HLX selbst nicht die Erbringung der bestätigten Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung der vermittelten Reiseleistungen. Zahlung Soweit HLX gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung. Bei Buchung einer Pauschalreise mit Reisebeginn innerhalb von 30 Tagen ist der Reisepreis nach Zugang von Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen sowie Sicherungsschein sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bei Buchung einer späteren Pauschalreise werden 40% des Reisepreises nach Zugang von Buchungsbestätigung und Sicherungsschein sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig; restliche 60% des Reisepreises werden 30 Tage vor Reisebeginn fällig Soweit Mietwagen und andere Zusatzleistungen wie z.b. Reiseversicherung nicht Gegenstand einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und entsprechend der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern. Bei Bezahlung per Kreditkarte gilt: Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn 7 Tage oder mehr und hat der Reiseanmelder seinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, wird ein einmaliges Zahlungstransaktionsentgelt von 10 EUR pro Buchungsvorgang erhoben. Eine Rückerstattung des Zahlungstransaktionsentgelts nach Stornierung ist ausgeschlossen. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank-

2 oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Kontooder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei HLX verursachten Zusatzaufwandes. Eine Bearbeitungsgebühr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden. Stornierung und andere Änderungen nach Buchung A. Rücktritt Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.b. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von der gebuchten Reiseleistung, dem Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers. Für Ihren Stornierungswunsch melden Sie sich bitte telefonisch an +49 (0) 7221 / oder per Mail an kontakt@hlx.com. Nennen Sie hierbei in jedem Falle Ihre Buchungsnummer, diese finden Sie in den HLX Buchungsunterlagen. Aus Gründen der Dokumentation erhalten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme ein Stornierungsangebot per zugesandt. Bitte antworten Sie auf dieses Angebot um den geltenden Stornierungsbedingungen zuzustimmen und Ihre Stornierung verbindlich durchzuführen. Für Rückfragen steht Ihnen HLX gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Stornogebühren bei Pauschalreisen: Maßgebend sind die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für Rückfragen stehen Ihnen der Reiseveranstalter und HLX gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Stornogebühren bei Mietwagen und anderen Einzel-/ Zusatzreiseleistungen: Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers. Zuzüglich zu den Stornogebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers berechnet HLX zur Abgeltung des eigenen entstandenen Zusatzaufwandes 30 EUR Bearbeitungsgebühr pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer. Von der Rückerstattung nach Stornierung ausgeschlossen ist die Prämie einer eventuell abgeschlossenen Reiseversicherung wie auch ein bereits eingezogenes Zahlungstransaktionsentgelt.

3 B. Andere Änderungen nach Buchung Sofern der Reiseveranstalter bzw. Reiseleistungserbringer einer Umbuchung auf Ersatzreisende oder anderen gewünschten Änderungen nach Buchungsabschluss nicht widerspricht, veranlasst HLX die Ausführung des Änderungswunsches und stellt zur Abgeltung des eigenen entstandenen Zusatzaufwandes 30 EUR Bearbeitungsgebühr pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Wichtige allgemeine Hinweise zu Flugreisen Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist regelmäßig nur durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an. Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service- Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen ("no show"). Nichterscheinen zieht regelmäßig eine Stornierung von Anschluss- und Folgeflügen nach sich. Gleiches gilt bei Unterbleiben einer von Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Fluggesellschaften behalten auch bei Nichtinanspruchnahme gebuchter Flüge regelmäßig den Flugpreis ein. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service- Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

4 Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei HLX über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 18 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 18 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt. HLX unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter eingesehen werden. Alle Flüge sind Nichtraucherflüge. Impf- und Einreisebestimmungen Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen. Datenverwendung und Datenschutz HLX erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach zuvor erklärter ausdrücklicher Einwilligung unserer Kundschaft. Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Näheres zum Datenschutz finden Sie auf dort Datenschutz. Reiseversicherung Der Abschluss einer angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer

5 Reisekrankenversicherung insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. Anwendbares Recht, Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten gegen HLX Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten gegen HLX ist Baden-Baden. Streitbeilegungsverfahren Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) ( oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ( Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Schlussbestimmungen Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt. Stand: Achtung! Für die Kunden mit Wohnsitz in Österreich gelten folgende Geschäftsbedingungen: I.) Allgemeine Geschäftsbedingungen von HLX Touristik GmbH als Reisevermittler 1. Vertragsbeziehungen, Haftung Soweit HLX (HLX Touristik GmbH, Augustaplatz 8, Baden-Baden) Reiseleistungen vermittelt, wird durch Buchungsbestätigung von HLX ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und HLX-Kunde zum anderen begründet. HLX selbst schuldet deshalb im Falle der Vermittlung

6 von Reiseleistungen selbst keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich selbst auch nicht im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen. 2. Zahlung - Soweit HLX gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung. 3. Stornierung und andere Änderungen nach Buchung Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.b. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung, Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers. Stornogebühren bei Pauschalreisen: Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für Rückfragen stehen Ihnen der Reiseveranstalter holidays.ch AG und HLX gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bearbeitungsgebühren bei Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen: Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbingers. Zuzüglich zu den Stornogebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers erhebt HLX zur Abgeltung des entstandenen Zusatzaufwandes 30 EUR Bearbeitungsgebühr pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer. Gleiches gilt unabhängig von Art und Inhalt der gebuchten Reiseleistung auch für Umbuchungen (falls möglich) oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen. 4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen

7 - Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an. - Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen ("no show"). Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Sind die betreffenden Flüge nicht Bestandteil einer Pauschalreise, sind nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren jedoch vereinzelt erstattungsfähig. Die Erstattung führt HLX gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR für Sie durch. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. - Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen. - Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei HLX über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und

8 Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 18 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 18 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt. - HLX unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter eingesehen werden. 5. Impf- und Einreisebestimmungen Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen. 6. Reiseversicherung Der Abschluss einer angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 7. Streitbeilegungsverfahren

9 Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) ( oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ( Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Stand: Sie können die Reisevermittler-AGB der HLX Touristik GmbH als PDF herunterladen; die Möglichkeit "Als PDF herunterladen" finden Sie zu Beginn dieser Seite.

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