Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Praxisstudium mit IHK-Prüfung
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- Lothar Ewald Meinhardt
- vor 8 Jahren
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1 Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Praxisstudium mit IHK-Prüfung
2 Mit Spaß zum Erfolg. Der Verein zur Förderung der Berufsbildung, kurz VFB genannt, ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen. Mit 35 Jahren Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verstehen wir uns in erster Linie als Dienstleister der Unternehmen in den oben genannten Kammerbezirken. Wir wissen, dass Erfolg und Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens vom Wissensstand und der Qualifikation eines jeden Einzelnen abhängen. Unser Anspruch ist es deshalb, den Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf jedes Unternehmens bestmöglich abzudecken. Getreu dem Motto Mit Spaß zum Erfolg begleitet Sie der VFB bei der Realisierung Ihrer Bildungsziele. Die IHK-Praxisstudiengänge mit staatlich anerkanntem Abschluss ermöglichen den Schritt in verantwortliche Positionen im kaufmännischen, technischen oder IT-Bereich. Praxistrainings mit IHK-Zertifikat sowie ein- und mehrtägige Seminare führen Sie zur Erweiterung der fachlichen und sozialen Kompetenzen innerhalb des ausgeübten Berufs. Mit unserem marktgerechten und stets aktualisierten Angebot in diesem Bereich schaffen wir für unsere Kunden die Voraussetzungen, flexibel auf die ständig wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Auch für Auszubildende bietet der VFB im Rahmen seiner Azubi-Akademie ein breites Angebotsspektrum. Hierzu zählen unter anderem Programme zur Kompetenzfeststellung, Einführungsseminare, Prüfungsvorbereitungen auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Vollzeit und berufsbegleitende Seminare. Unser hochkarätiges Dozententeam besteht aus qualifizierten Wissensträgern aus der Wirtschaft. Das Team wird durch Lehrkräfte aus Hochschulen, Fachhochschulen und Beruflichen Schulen ergänzt. Damit garantiert der VFB die erforderliche Aktualität und Praxisnähe. Ein eigens dafür entwickeltes Train-the-Trainer-Konzept sichert die kontinuierliche Weiterbildung unserer Dozenten. Um eine bestmögliche Betreuung unserer Kunden garantieren zu können, hat der VFB seine Aufbauorganisation in drei Bereiche gegliedert: Privatkunden werden vom Campus, Firmenkunden sowie unsere über 80 Mitgliedsbetriebe werden vom Business Competence Center (BCC) betreut. Die Stiftung Berufliche Bildung ist für die Förderung im Bereich der beruflichen Bildung zuständig. Das VFB-Leitbild: Wir sind eine kundenorientierte Bildungseinrichtung. Wir erkennen den Bedarf und erfüllen die Erwartungen der Unternehmen und Teilnehmer als kooperative Partner. Wir werden den Ansprüchen der Kunden, Unternehmen und Mitglieder gerecht. Unsere Lehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen und Seminare sind am Bedarf der Wirtschaft orientiert. Wir arbeiten mit Fachkräften und Wissensträgern aus Industrie, Handel und Dienstleistung innovativ zusammen. Wir konzipieren in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden individuelle Schulungskonzepte nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben. Bei AZAV-Teilnehmern ist für uns oberste Priorität, die erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erlangen. 1
3 Der Praxisstudiengang Beschreibung 3 Ziel 3 Zielgruppe 3 Inhalte 3 Informationen zur IHK-Prüfung Ziel der Prüfung 4 Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr 4 Zulassung zur Prüfung 5 Prüfungstermine 5 Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung 6 Ergebnis der Prüfung 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 6 Wiederholung der Prüfung 6 Rechtsgrundlagen 7 Ansprechpartner der IHK 7 Finanzielle Fördermöglichkeiten Meister-BAföG 7 Weiterbildungsstipendium 7 Steuerliche Förderung 7 Freundschaftswerbung 7 Rabatt für Mitgliedsunternehmen 7 Lehrgangsgebühr in Teilzahlung 8 Praxisstudiengänge beim VFB Kostenloser Stützunterricht 8 Unterrichtsfreie Zeiten 8 Literaturpauschale 8 2
4 Beschreibung: Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger. Innerhalb dieser Weiterbildung spielen daher nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der Befähigung zum mittleren Management in Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen vertieft der Prüfungsteilnehmer auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc. Ziel: Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und auf den beruflichen Einsatz zur Übernahme von Führungsaufgaben im personellen wie unternehmerischen Bereich. Zielgruppe: Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen mit kaufmännischen Tätigkeiten. Inhalt: Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Gestalten von Schnittstellen und Projekten Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Führen und Entwickeln von Personal Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Qualitätsziele Qualitätsmanagementmethoden und -techniken Prozessdaten, Qualitätsindikatoren Risikomanagement Zeit- und Selbstmanagement Gestalten von Schnittstellen und Projekten Interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und multiprofessionelle Teamarbeit Projektmanagement 3
5 Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Jahresabschlussarbeiten Finanzierungssysteme Kosten- und Leistungsrechnung Controlling-Instrumente Betriebliche Kennzahlen Finanz- und Investitionsplanung, Finanzierungs- und Investitionskonzepte Führen und Entwickeln von Personal Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal Durchführen von Personalmaßnahmen Planen und durchführen der Ausbildung Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit Personalentwicklungspotenziale, Personalentwicklungsziele Anwenden von Konfliktmanagement Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Durchführen von Marktanalysen Formulieren von Marketingzielen Planen von Marketingkonzepten Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen Methoden des Sozialmarketings Maßnahmen im Gesundheitsmarketing 4
6 Der Weg zur Prüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Ziel der Prüfung: Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere: Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse, Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung, Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen, Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten, Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen, Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten, Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen, Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten, Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr: Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 15. Januar, für die Prüfung im Herbst der 1. August des jeweiligen Jahres. Anmeldeformulare sind bei der Industrieund Handelskammer erhältlich. Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 600,00 Euro, sie wird gesondert angefordert. Für die Anmeldung zur Prüfung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. 5
7 Zulassung zur Prüfung: Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den unter 1. genannten Aufgaben haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich. Prüfungstermine: Die Industrie- und Handelskammer führt die Prüfung Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen in der Regel zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift Magazin Wirtschaft und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben und auf der Homepage der IHK Stuttgart zu finden. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung: Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt, sie bezieht sich auf folgende Handlungsbereiche: Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse, Steuern von Qualitätsmanagementprozessen, Gestalten von Schnittstellen und Projekten, Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen, Führen und Entwickeln von Personal, Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen. Die aufgeführten Handlungsbereiche werden auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen schriftlich geprüft. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. 6
8 Ergebnis der Prüfung: Die schriftliche und die mündliche Prüfung werden jeweils gesondert bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsprüfung befreit. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen: Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile befreit werden, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde, und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. Wiederholung der Prüfung: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Prüfungsteilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Erstprüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Auf Antrag kann auch eine bestandene Prüfungsleistung einmal wiederholt werden. Rechtsgrundlagen: Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen durchgeführt. Ansprechpartner für IHK-Prüfung und Zulassung: Daniela Berner Tel daniela.berner@stuttgart.ihk.de 7
9 Finanzielle Fördermöglichkeiten Meister-BAföG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Für die Praxisstudiengänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es nach AFBG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten. Lehrgangsteilnehmer des VFB können diesen beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, sobald der Lehrgang, zu dem sie angemeldet sind, startet. Informationen gibt es auch auf Weiterbildungsstipendium Gefördert werden junge Fachkräfte nach der dualen Ausbildung, die jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf (z.b. Berufsabschlussprüfung besser als gut ) nachweisen können. Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde. Weitere Informationen finden Sie auf Steuerliche Förderung Die Aufwendungen für Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt. Freundschaftswerbung Weiterempfehlung ist uns wichtig. Aktive Teilnehmer können Freunde und Bekannte für einen IHK- Praxisstudiengang bei der Anmeldung werben und erhalten hierfür 100 Euro Freundschaftswerbung. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter: Bitte beachten Sie: Diese Aktion ist nicht mit anderen kombinierbar. Rabatt für Mitgliedsunternehmen des VFB-BCC Teilnehmer, die über ein Mitgliedsunternehmen angemeldet und gefördert werden, erhalten bei uns 5 % Treue-/Mitgliedsrabatt auf Praxisstudiengänge. Bitte beachten Sie: Diese Aktion ist nicht mit anderen kombinierbar! Lehrgangsgebühr in Teilzahlung Sie haben die Möglichkeit Ihre Lehrgangsgebühr in Teilzahlung zu begleichen. Sie erhalten nach Anmeldung Ihres Lehrgangs eine Anmeldebestätigung mit einem Teilnehmervertrag/Rechnung. Auf dieser befinden sich Ihre persönlichen Angaben sowie eine Auflistung aller Raten. Bei einer monatlichen Teilzahlung werden zu Beginn des Lehrgangstarts einmalig 50,00 Euro erhoben. Kostenloser Stützunterricht Der VFB bietet für Teilnehmer der gekennzeichneten IHK-Praxisstudiengänge einen kostenlosen Stützunterricht an. Dieser findet in der Regel immer zwischen 16:00 und 17:00 Uhr statt. Auf diese Weise haben Vollzeit- und Teilzeit-Teilnehmer die Möglichkeit den Stützunterricht zu besuchen. Die eingeplanten Dozenten kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen und beantworten die fachlichen Fragen. Die jeweiligen Einsatzpläne finden Sie auch unter 8
10 Unterrichtsfreie Zeiten In der Regel haben die berufsbegleitenden IHK-Praxisstudiengänge in den offiziellen Schulferien auch unterrichtsfreie Zeiten. Diese erhalten Sie jeweils mit dem gültigen Stundenplan. Bei IHK-Praxisstudiengängen in Vollzeit gelten eingeschränkte Regelungen. Unterrichtsfreie Zeiten werden jeweils im August (drei Wochen) und in den Weihnachtsferien eingeplant. Literaturpauschale Für Lehrmittel wird eine sog. Literaturpauschale ausgewiesen und zu Beginn des Lehrgangs berechnet. Für jedes Fach erhält der Teilnehmer entweder den DIHK-Textband oder das vom Dozenten ausgearbeitete Skript in einem vorgefertigten VFB-Ordner. Dieser wird eigens für den Lehrgang erstellt und regelmäßig überarbeitet. Als weitere Lehrmittel erhalten die Teilnehmer ggf. entsprechende Gesetzestexte, Fachbücher oder Fachunterlagen. Die in der Lehrmittelpauschale nicht beinhalteten Bücher, Text oder Übungsbände sind frei anzuschaffen. 9
11 VFB-Ansprechpartner: Ludwigsburg: Cosima Tielisch Tel Böblingen: Mario Stolfi Tel Kurse in Ludwigsburg: berufsbegleitend Kursnummer Kursnummer Unterrichtszeiten: Di, Do: 17:30-20:45 Uhr; Sa: 07:45-12:45 Uhr Dauer: ca. 1,5 Jahre ca. 620 UStd. Kursgebühr: 3.300,00 Euro (bei monatlicher Teilzahlung zzgl. 50,00 Euro) Literaturpauschale: 220,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr Kurse in Böblingen: berufsbegleitend Kursnummer Kursnummer Unterrichtszeiten: Di, Do: 17:30-20:45 Uhr; Sa: 07:45-12:45 Uhr Dauer: ca. 1,5 Jahre ca. 620 UStd. Kursgebühr: 3.300,00 Euro (bei monatlicher Teilzahlung zzgl. 50,00 Euro) Literaturpauschale: 220,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr 10
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