Informationen zum. Geprüften Personalfachkaufmann. - Praxisstudium mit IHK-Prüfung -

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1 Informationen zum Geprüften Personalfachkaufmann - Praxisstudium mit IHK-Prüfung - Inhalte: Mit Spaß zum Erfolg, der Verein zur Förderung der Berufsbildung e.v. Die Geprüfte Personalfachkauffrau Zulassungsvoraussetzungen Inhalte der Geprüften Personalfachkauffrau Einsatzmöglichkeiten Praxisstudiengänge zur Geprüften Personalfachkauffrau Der Weg zur Prüfung zur Geprüften Personalfachkauffrau Beratung in Ludwigsburg: Sonja Weissert, Tel.: , Weissert@ihk-vfb.de Beratung in Böblingen: Mario V. Stolfi, Tel.: , Stolfi@ihk-vfb.de 1

2 Mit Spaß zum Erfolg, der Verein zur Förderung der Berufsbildung e.v. Der Verein zur Förderung der Berufsbildung, kurz VFB genannt, ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern Ludwigsburg und Böblingen. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verstehen wir uns in erster Linie als Dienstleister der Unternehmen in den oben genannten Kammerbezirken. Wir wissen, dass Erfolg und Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens vom Wissensstand und der Qualifikation eines jeden Einzelnen abhängt. Unser Anspruch ist es demnach, den Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarf jedes Unternehmens bestmöglich abzudecken. Getreu nach dem Motto mit Spaß zum Erfolg begleitet Sie der VFB bei der Realisierung Ihrer Bildungsziele. Die IHK-Praxisstudiengänge mit staatlich anerkanntem Abschluss ermöglichen den Schritt in verantwortliche Positionen im kaufmännischen, gewerblichtechnischen oder IT-Bereich. Der neue Kooperationsstudiengang Professional Master of Science öffnet den Weg über die IHK-Aufstiegsbildung einen international anerkannten, universitären Abschluss zu erhalten. Lehrgänge mit IHK-Zertifikat, ein- und mehrtägige Seminare führen zur Erweiterung der fachlichen und sozialen Kompetenzen innerhalb des ausgeübten Berufs. Mit unserem marktgerechten und stets aktualisierten Angebot in diesem Bereich schaffen wir für unsere Kunden die Voraussetzungen, flexibel auf die ständig wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Auch für Auszubildende bietet der VFB im Rahmen seiner Azubi-Akademie ein breites Angebotsspektrum an. Hierzu zählen unter anderem Programme zur Kompetenzfeststellung, Einführungsseminare, Prüfungsvorbereitungen auf die mündliche Zwischen- und Abschlussprüfung sowie Vollzeit- und berufsbegleitende Seminare. Unser hochkarätiges Dozententeam besteht aus qualifizierten Wissensträgern aus der Wirtschaft. Das Team wird ergänzt durch Dozenten aus Hochschulen, Fachhochschulen und Beruflichen Schulen. Damit garantiert der VFB die erforderliche Aktualität und Praxisnähe. Ein einzigartiges Trainthe-Trainer Konzept sichert die kontinuierliche Weiterbildung unseres Dozententeams. Zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung der Qualität unserer Dienstleistungen auf dem beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarkt setzten wir aktiv den international anerkannten Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001:2000 sowie nach AZWV um. Dadurch sprechen wir mit nationalen und internationalen, großen und kleinen Unternehmen, im Bereich der Qualität, nunmehr dieselbe Sprache. Unsere Leitsätze sind: Wir sind eine kundenorientierte Bildungseinrichtung Wir erkennen den Bedarf und erfüllen die Erwartungen der Unternehmen und Teilnehmer als kooperative Partner Wir werden den Ansprüchen der Kunden, Unternehmen und Mitgliedern gerecht Unsere Lehrgänge, Qualifizierungsmaßnahmen und Seminare sind am Bedarf der Wirtschaft orientiert Wir arbeiten mit Fachkräften und Wissensträgern aus Industrie, Handel und Dienstleistung innovativ zusammen Wir konzipieren in enger Zusammenarbeit maßgeschneiderte und kostendeckende Maßnahmen für unsere Kunden 2

3 Geprüfte Personalfachkauffrau Das Personalmanagement ist einer der wichtigsten Bereiche im Unternehmen. Hier wird über Erfolg und Zukunft entschieden, denn ein Unternehmen ist nur so gut, wie seine Mitarbeiter. Für die meisten Unternehmen sind die Mitarbeiter und deren Know-how die wertvollste Ressource. Deshalb sind an dieser Stelle Spezialisten gefragt. Personalfachkaufleute übernehmen heute eine strategische Schlüsselrolle und sind Profis im Personalwesen und bei der Organisationsentwicklung. Sie sind für Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich. Ihr Spektrum an Einsatzmöglichkeiten, sowohl im Hinblick auf die zu übernehmende Funktion, als auch im Hinblick auf die Branchenwahl, ist breit. So können Sie in Betrieben aller Wirtschaftszweige als Personalleiter oder Personalreferenten eingesetzt werden. Aber auch in Personalberatungen, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Verbänden sind Personalfachkaufleute zu finden. Zulassungsvoraussetzungen Geprüfte Personalfachkauffrau Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder ein anderer erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Personalwesen oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Personalfachkauffrau oder Geprüften Personalfachkaufmanns haben. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich. Erforderliche Vorkenntnisse Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis des Ausbildereignung (AEVO) zu erbringen. 3

4 Lehrgangsinhalte Geprüfte Personalfachkauffrau Personalarbeit und rechtliche Bestimmungen Personalarbeit organisieren und durchführen Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten Prozesse im Personalwesen gestalten Projekte planen und Durchführen Informationstechnologie im Personalbereich nutzen Beraten und Fachgespräche führen Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen Individuelles und Kollektives Arbeitsrecht anwenden Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen Sozialversicherungsrecht anwenden Sozialleistungen des Betriebsgestalten Personalbeschaffung durchführen Administrative Aufgaben einschließlich Entgeltabrechnung Personalplanung, -marketing und controlling Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen Personalcontrolling gestalten und umsetzen Personal- und Organisationsentwicklung steuern Mitarbeiter beurteilen, deren Potenzial erkennen und fördern Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen 4

5 Situationsbezogenes Fachgespräch Berufswissen in betriebstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen vorschlagen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Betriebs situationsgerecht kommunizieren Argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einsetzen Einsatzmöglichkeiten Geprüfte/r Personalfachkauffrau Als Personalfachkaufleute arbeiten Sie meist in der Personalabteilung, wo Sie für den reibungslosen Arbeitsablauf sorgen, denn Sie entlasten die jeweiligen Vorgesetzten von allgemeinen Büro- und Routinearbeiten und übernehmen selbstständig qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben. Sie übernehmen gehobene Assistenz- und Koordinationsfunktionen, managen das Personalbüro selbstständig und eigenverantwortlich, koordinieren und gestalten verschiedene Prozesse z.b. in Aus- und Weiterbildung, Gehaltsabrechnung oder Personalcontrolling. IHK-Praxisstudiengänge zur Geprüften Personalfachkauffrau Geprüfte Personalfachkauffrau - berufsbegleitend Dauer ca. 1 Jahr, ca. 470 UStd Anmeldeschluss 4 Wochen vor Beginn Kosten 2950,00 Euro (bei monatlicher Teilzahlung zzgl. 50,00 Euro) ohne Lernmittel und Prüfungsgebühr Beginn: und Unterrichtszeiten: Fr: 17:30-20:45 Uhr; Sa: 08:00-16:00 Uhr Ort: Ludwigsburg oder Böblingen Förderung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für die Praxisstudiengänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es nach AFBG einen einkommens- und vermögens unabhängigen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten. Lehrgangsteilnehmer des VFB können diesen beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, sobald der Lehrgang, zu dem sie angemeldet sind, startet. Informationen gibt es auch unter Steuerliche Förderung Die Aufwendungen für Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt. 5

6 Der Weg zur Prüfung 1. Ziel der Prüfung Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. 2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 1. Februar und für die Prüfung im Herbst der 1. August des jeweiligen Jahres. Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 400,00 Euro; sie wird gesondert angefordert. Für die Anmeldung zur Prüfung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. 3. Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Personalfachkauffrau haben. Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich. 4. Prüfungstermine Die Kammer führt die Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau in der Regel zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst durch. Der Prüfungstermin wird in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und 6

7 5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung Die Prüfung gliedert sich in 4 Handlungsbereiche 1. Personalarbeit organisieren und durchführen 2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen 3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen 4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern. In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer Prüfungsleistung eine mangelhafte Leistung erbringt, kann er in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Bei der Bewertung wird die schriftliche und die mündliche Prüfungsleistung pro Handlungsbereich zu einer Note zusammengefasst; der schriftliche Teil wird dabei doppelt gewichtet. Außerdem wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Dabei wird von einem betrieblichen Beratungsauftrag ausgegangen. Für dieses Fachgespräch wird eine gesonderte Note ermittelt. 6. Ergebnis der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. 7. Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber von einer Prüfung in den Fächern befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. 8. Rechtsgrundlagen Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau durchgeführt. Ansprechpartner: IHK Region Stuttgart Nathalie Edlich Tel.: Fax: nathalie.schmidt@stuttgart.ihk.de - Änderungen vorbehalten!! - 7

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