Kein Kind ohne Ferienerholung
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- Babette Kristin Maus
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1 Ministerium für Soziales, Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein Offensive gegen Kinderarmut Kein Kind ohne Ferienerholung Informationen über Unterstützung durch das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein
2 Allen schleswig-holsteinischen Kindern eine Ferien erholung zu ermöglichen dieses Ziel hat Tradition in Schleswig- Holstein. Das vom Land gemeinsam mit den Kreisen und Städten finanzierte Jugendferienwerk existiert bereits über fünfzig Jahre. Außerdem fördert das Land die Familienferienerholung und ermöglicht jährlich etwa Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Darüber hinaus haben verschiedene Kommunen, freie Träger und Einrichtungen für diesen Personenkreis kostengünstige Freizeiten ermöglicht. Diese Angebote sind überaus erfolgreich und verdienen Anerkennung. Sie gehören unbedingt zu einem sozialen Schleswig-Holstein dazu und verdienen es, ausgebaut zu werden. Die Initiative Kein Kind ohne Ferienerholung ist Teil unserer Offensive gegen Kinderarmut unter dem Dach des Kinder- und Jugend-Aktionsplanes (KJAP). Das Jugendministerium trägt mit dieser Initiative in Kooperation mit Jugendverbänden und gemeinnützigen Trägern von Ferienfreizeiten dazu bei, noch mehr Kindern und Jugendlichen einen Ferienaufenthalt zu ermöglichen. Jugendfreizeiten sind für Kinder und Jugendliche Erholung, Spaß und Erlebnis und bieten eine gute Möglichkeit, spielerisch das Zusammenleben in einer Gemeinschaft und Selbstständigkeit zu erleben und zu erlernen. Die Teilnahme an Jugendreisen stärkt soziale Kompetenzen und die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Mit unserer Aktion Kein Kind ohne Ferienerholung! wollen wir dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Thies Grothe Vorsitzender Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V. Die Initiative Kein Kind ohne Ferienerholung wird neben dem Sozialministerium durch die Partner Landesjugendring und die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein getragen. Unser gemeinsames Ziel lautet: Im Ferienland Schleswig-Holstein soll kein Kind auf die Freuden eines Sommerurlaubs verzichten müssen! Jeder kann seinen Teil dazu beitragen, ob Land, Kommunen, freie Träger, Betriebe und Unternehmen oder Einzelpersonen. Packen wir es gemeinsam an! Dr. Gitta Trauernicht Ministerin für Soziales, Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein
3 Ferienwerk Schleswig-Holstein Das Ferienwerk hat zwei Ziele: Zum einen ermöglicht es individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie, zum anderen können Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien an Ferienmaßnahmen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe teilnehmen. Das Land stellt hierfür den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Verfügung, die mit kommunalen Mitteln ergänzt werden; die Jugendämter koordinieren die Durchführung des Ferienwerkes und sind Ansprechpartner für die Antragsteller. Wie läuft die Vergabe der Zuschüsse? Die Eltern der Kinder oder die Jugendlichen selbst können sich bei dem für sie zuständigen Jugendamt oder dem Kreisjugendring über geeignete Freizeiten und über das Antragsverfahren informieren. Bedürftige Familien mit Kindern stellen ihren Antrag direkt beim zuständigen Jugendamt oder reichen diesen über einen der freien Wohlfahrtverbände ein, die bei der Antragstellung beraten und unterstützen. Die Voraussetzungen und das Verfahren für Zuschüsse zu Ferienfreizeiten sind in den Richtlinien zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Ferienwerksrichtlinie) geregelt. Sie finden diese unter (Suchbegriff: Ferienwerksrichtlinie ). Anschrift und Ansprechpartner für weitere Auskünfte: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, Kiel, Herr Karsten Egge, Tel: 0431/ Wann kann ein Zuschuss zu einer Ferienfreizeit gezahlt werden? Die Familie des Kindes oder Jugendlichen muss ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, einen Nachweis über ihre finanzielle Bedürftigkeit erbringen (z.b. soziale Transferleistungen, Geringverdiener), eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung einbringen. Die Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche soll mindestens zehn Tage dauern und wird als betreute Gruppenfreizeit organisiert.
4 Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein Ziel der Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein ist es, die freie Jugendarbeit ideell und materiell zu unterstützen. Sie bietet Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform für gesellschaftliches und soziales Engagement zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Damit will sie zugleich den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken. Zweck der Stiftung ist die Gewinnung von Mitteln zur Förderung der freien Jugendarbeit von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen. Diese dienen der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten von Jugendverbänden und Jugendinitiativen. Dabei sollen neben klassischen Angeboten der Jugend arbeit auch innovative Vorhaben in der Jugendarbeit unterstützt werden. Als Partner des Landes in der Offensive gegen Kinderarmut hat der Landesjugendring beschlossen, zunächst im Jahre 2008 mit Mitteln, die von der Stiftung Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden, ergänzt um zusätzliche Mittel aus dem Landesfonds Schleswig-Holstein Land für Kinder sowie aus eingeworbenen Spendengeldern rund 300 Ferienplätze für bedürftige Kinder und Jugendliche zu bezuschussen. Mit seiner Aktion Kein Kind ohne Ferienerholung unterstützt der Landesjugendring die Bemühung der Landesregierung, möglichst viele Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Ferienfreizeit sowohl Spaß und Erholung als auch soziales Lernen in der Gemeinschaft, eine Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung sowie Schutz vor sozialer Ausgrenzung erleben zu lassen. Wie findet man eine geeignete Ferienfreizeit? Zur Auswahl eines passenden Angebots bietet sich die Internet-Plattform an. Anschließend sollte Kontakt mit dem Träger aufgenommen werden, der die Ferienfreizeit organisiert. Dort kann nach finanzieller Unterstützung gefragt werden und dort weiß man auch, welche Zuschüsse es von Gemeinden und dem Kreis gibt. Ist der Eigenanteil dann immer noch zu hoch, kann man über den Träger der Freizeit die Förderung durch den Landesjugendring beantragen. Weitere Informationen gibt der Landesjugendring unter der Telefon-Nr. 0431/ oder unter Spendenaufruf Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung der freien Jugendarbeit. Um auch zukünftig finanzielle Mittel für diese wichtige Arbeit der Stiftung bereitstellen zu können, bittet die Ministerin gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landesjugendringes um Unterstützung durch Spenden. Ermöglichen Sie damit bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Ferienfreizeit.
5 Spendenkonto Stiftung Jugendarbeit bei der Förde Sparkasse BLZ: ; Konto-Nr Bei einer Stiftung oder Zustiftung in Höhe von bis zu 200 erkennt das Finanzamt den Einzahlungsbeleg als Bestätigung für die Zuwendung an. Bei Zuwendungen über 200 stellen wir Ihnen gern eine Spendenquittung aus. Ansprechpartner der Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein Jens Peter Jensen Stiftungsgeschäftsführer Holtenauer Straße Kiel Tel / Impressum Herausgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein, Postfach 7061, Kiel Kontakt: Karsten Egge, Tel: 0431/ Gestaltung: conrat, agentur für marketing und kommunikation Fotos: A. Schmolze (Titel), Journalistenbüro Röhr : Wenzel (2), studioprokopy werbeagentur & fotostudio (2) Herstellung: Druckzentrum Harry Jung ISSN , Auflage: 5.000, Juni 2008 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Landesregierung im Internet:
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