Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht 2017
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- Helmuth Günther
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1 Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht 2017
2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation Vorteile für den Standort Burgenland Erfolg für Bevölkerung und Wirtschaft Effizienzgewinne im Wettbewerbsumfeld Mehrfachnutzung bestehender Mobilfunkstandorte Neuerrichtung von Mobilfunkmasten Erfahrungen mit dem Mobilfunkpakt Der Mobilfunkpakt für die Gemeinden im Burgenland... 9 Anhang Impressum... 15
3 1. Ausgangssituation Die Liberalisierung der Mobilfunktelefonie seit dem Jahr 1995 führte auch im Burgenland dazu, dass verschiedene Anbieter am Markt auftraten und mit unterschiedlichen Schwerpunkten ihre Mobilfunknetze und damit zusammenhängend auch Maststandorte aufbauten. Dieser Ausbau führte dazu, dass an einzelnen Stellen mehrere Mobilfunkmaste in kurzer Entfernung zueinander errichtet wurden, was fallweise als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesehen wurde. Um dem entgegenzusteuern, insbesondere im Hinblick auf den zu erwartenden verstärkten Ausbau der UMTS-Netze, fanden ab Herbst 2005 Verhandlungen zwischen den fünf Mobilfunkbetreibern und dem Land Burgenland mit dem Ziel statt, den künftigen Netzausbau konsensorientierter durchzuführen und auch einen Ansatz für eine langfristige, zukunftsorientierte Vorgangsweise zu finden. Das Ergebnis dieser partnerschaftlich geführten und erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen war der am 19. Jänner 2006 von Landeshauptmann Hans Niessl und den Geschäftsführern der Mobilfunkbetreiber unterzeichnete Mobilfunkpakt. Dieser wurde einstimmig von der Burgenländischen Landesregierung angenommen, trat per 1. Februar 2006 in Kraft und wurde im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Bei dieser Einigung gingen die Vertragsparteien von dem Grundgedanken aus, dass der Zugang zu einer modernen Telekommunikationsinfrastruktur inklusive der Verfügbarkeit von mobilen Breitbanddiensten heute nicht nur für viele Betriebe sondern auch für private Nutzerinnen oder Nutzer unverzichtbar ist und das Vorhandensein guter Versorgungsqualität als ein entscheidender Standortvorteil empfunden wird. Eine entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur für Sprach- und Datenanwendungen auch in ländlichen Regionen ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort Burgenland sowie einen attraktiven Lebensraum für die burgenländische Bevölkerung. Der Ausbau dieser Infrastruktur soll sowohl umweltverträglich als auch landschaftsschonend und mit einem sparsamen Flächenverbrauch umgesetzt werden. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
4 Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine verbesserte Koordination des zukünftigen Ausbaus der Funknetze mit Land und Gemeinden vereinbart. Dabei wird die gemeinsame Nutzung von neu zu errichtenden Standorten favorisiert und bei allen neuen Maststandorten mittelfristig ein Mehrfachnutzungsanteil von 80% angestrebt. Weiters wurde vereinbart, bevorzugt auch bestehende Maststandorte anderer Organisationen, wie z. B. Energieversorger, ORS, ORF, ÖBB sowie öffentliche Gebäude oder Immobilien im Eigentum des Landes, für den Aufbau von neuen Mobilfunkanlagen zu verwenden, wobei die Erhaltung des Nutzens der Kundinnen oder Kunden (Versorgungsgrad, Versorgungsqualität, kostengünstige Angebote), technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit zu beachten sind. Darüber hinaus hat sich in der Praxis die Mitwirkung des Landes und der Kommunen bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten als Anliegen herausgestellt. Es wurde deshalb mit dem Land ein Mitwirkungsverfahren für den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze vereinbart und dieses den Kommunen freiwillig angeboten. Durch das Mitwirkungsverfahren wird über Ausbauvorhaben informiert, wobei die Bedürfnisse und Besorgnisse der Bevölkerung berücksichtigt werden sollen. Aus diesen Gründen wird den Gemeinden der Beitritt zum Mobilfunkpakt empfohlen. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
5 2. Vorteile für den Standort Burgenland 2.1. Erfolg für Bevölkerung und Wirtschaft Der Mobilfunkpakt Burgenland strebt neben dem Ziel verstärkter Mehrfachnutzungen und abgestimmter Vorgangsweisen bei der Anlagenneuerrichtung auch das Ziel der Stärkung der Infrastruktur im ländlichen Raum an. Zum Auftrag der Republik Österreich festgeschrieben in den Auflagen zu den Mobilfunkkonzessionen kommt mit dem Mobilfunkpakt ein Bekenntnis für einen speziellen zusätzlichen Nutzen der burgenländischen Bevölkerung und des Wirtschaftsstandortes Burgenland hinzu. Bereits seit Jahren unternehmen die Mobilfunkbetreiber intensive Anstrengungen, ihre hochmodernen Netze koordiniert zu errichten. Die Kooperation der Betreiber hat sich seit Inkrafttreten des Paktes im Jahr 2006 intensiviert, speziell die Anlagen der dritten Generation (UMTS) werden zu einem hohen Prozentsatz abgestimmt geplant und meist auf bestehender Infrastruktur errichtet. Durch die Einigung zwischen Land, Gemeinden und Mobilfunkbetreibern wird ein verstärkt konsensualer Ausbau der Netze und dadurch ein signifikant erhöhter Ausbaustand erreicht. Die durchschnittliche Versorgung der Burgenländischen Bevölkerung mit UMTS beträgt 95,2 % und die aktuelle Versorgung mit LTE, d.h. mobilem Breitband, liegt im Burgenland per liegt bereits bei 93,7 %, wobei die Versorgung in den städtischen Bereichen einen deutlich höheren Anteil erreicht. Aber auch in den ländlichen Regionen des Burgenlands profitieren Bevölkerung und Wirtschaft bereits von den neuen Möglichkeiten der schnellen Datenübertragung: Mobiles Breitband- Internet ein Schlagwort, das durch UMTS und LTE in vielen Regionen bereits Realität ist und Zug um Zug flächendeckend realisiert wird. Mobile Dienste sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil in der immer schnelllebigeren Zeit von Kommunikation und Datenaustausch geworden, welche heute in verstärktem Maße sowohl den Klein- und Mittelunternehmen als Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
6 auch den länderübergreifenden Konzernen zu Gute kommen. Doch auch Bürgerinnen und Bürger selbst können einen persönlichen Vorteil aus der Technologie ziehen, indem Kommunikation und Datenaustausch mit der weltweiten Teilnehmerschaft im Netz leicht und einfach von zu Hause und unterwegs möglich wird. In gleichem Maße werden Unternehmerinnen oder Unternehmer, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, Privatpersonen, Jugendliche und Senioren dabei unterstützt, ihre Aufgaben und Arbeiten zu erfüllen, Informationen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen, zu pflegen und langfristig zu halten. Der gemeinsame Weg, den Politik und Mobilfunkbetreiber seit Anfang 2006 im Burgenland beschreiten, führt somit zu einfacheren, verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten, einer deutlichen Technologieverbesserung und somit auch zu einem höheren Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger des Burgenlandes Effizienzgewinne im Wettbewerbsumfeld Durch den gemeinsam geschlossenen Mobilfunkpakt Burgenland soll eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes und damit eine weitere Verbesserung des Nutzens der Kundinnen oder Kunden erzielt werden. Im Wettbewerbsumfeld erzielte Effizienzgewinne kommen den Kundinnen oder Kunden zugute. Neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität, konnten Kunden seit Abschluss des Mobilfunkpaktes Niederösterreich deutliche Preisvorteile in Anspruch nehmen. Die Entwicklung der Endkundenpreise weist seit Bestehen dieser Vereinbarung mit deutlicher Tendenz nach unten. So zeigt sich ein Rückgang der monatlichen Kosten für die Mobiltelefonie um weitere 14% im Zeitraum (zum Vergleich: wurde eine Senkung der Endkundenpreise im Kontext Erlös pro Minute auf rund 56 % berichtet (Quelle: Bank of America Merrill Lynch, Global Wireless Matrix, June 2018). Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
7 Die dieser Entwicklung zu Grunde liegenden Effekte sind im Wettbewerbsumfeld vielfältiger Natur, wobei auch die Auswirkungen des Mobilfunkpaktes Burgenland Eingang fanden. 3. Mehrfachnutzung bestehender Mobilfunkstandorte Eines der gemeinsamen Ziele vom Land Burgenland und den Mobilfunkbetreibern ist die vermehrte gemeinsame Nutzung von bestehenden und neu zu errichtenden Standorten für Mobilfunkstationen. Dabei steht die Mehrfachnutzung bestehender, einzeln genutzter Mobilfunkmasten im Vordergrund. Das Angebot der Mobilfunkbetreiber an andere Funkanlagenbetreiber, wie zum Beispiel Betriebs- oder Behördenfunk, Mobilfunkmasten mitzubenutzen ist im Sinne einer besseren Zielerreichung weiter aufrecht. Gleichsam wird die Mitbenutzung von Masten anderer Organisationen, wie z. B. Energieversorger, ORS, ORF, ÖBB oder Verkehrsinfrastrukturaufbauten von allen Teilnehmerinnen oder Teilnehmern des Mobilfunkpaktes angestrebt und nach Kräften unterstützt. Im Zuge der Verbesserung der Empfangs- und Versorgungsqualität sowie der Vergrößerung des Empfangsgebiets für die dritte Mobilfunkgeneration UMTS ist die Errichtung weiterer Mobilfunkanlagen erforderlich. Darüber hinaus wurde nach der erfolgreichen Frequenzauktion für ultraschnelles mobiles Breitband auch bereits mit dem Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration LTE begonnen. Im Rahmen des Mobilfunkpaktes wurden diese neuen Mobilfunkanlagen überwiegend an bestehenden Mobilfunkstandorten angebracht, allerdings war es durch unterschiedliche Ausbauszenarien nötig, auch freistehende Maste neu zu errichten. Mit Ende 2017 liegt die Quote der gemeinsam genutzten Masten im Burgenland bei 52,7%. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
8 4. Neuerrichtung von Mobilfunkmasten Im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs werden auch künftig mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Netzen den Markt beleben. Als angestrebtes Ziel gilt dabei die verbesserte Koordination des zukünftigen Ausbaus der Funknetze. Bei einem erforderlichen Neubau von Mobilfunkmasten soll mittelfristig die Mehrfachnutzung bei 80% liegen. Dieses anspruchsvolle Ziel kann nur mit Unterstützung des Landes Burgenland und der Gemeinden erreicht werden. Dazu gibt es eine frühzeitige Planungsabstimmung bei der Neuerrichtung von Mobilfunkmasten, umfassende Information über die Planung vor Ort sowie eine Prüfung von Standortalternativen. Diese Prozeduren nach dem Mobilfunkpakt sind einem eventuell erforderlichen, behördlichen Verfahren und damit auch dem Bauverfahren zeitlich vorgelagert. Die Neuerrichtung eines Mobilfunkmastes, von der Ausgabe eines sogenannten Suchkreises (Beginn der Standortakquisition) bis zur Inbetriebnahme der Anlage, bedarf im Durchschnitt zwei Jahre. Seit dem Inkrafttreten des Mobilfunkpaktes wurden insgesamt 108 neue Mobilfunkmaste vor allem in bisher schlecht versorgten Gebieten in Betrieb genommen. Aufgrund unterschiedlicher Ausbauprogramme und regionaler Schwerpunkte sowie der Ausbauauflagen der letzten Frequenzauktion für die LTE_Frequenzen für den mobilen Breitbandausbau kann der Ausbau nicht überall gleichzeitig erfolgen, weshalb hier das volle Potenzial der gemeinsamen Nutzung noch nicht ausgeschöpft wurde. Im Zuge des weiteren Ausbaus kann davon ausgegangen werden, dass dieser auch künftig primär auf bestehender Struktur stattfindet Mobiler Breitbandausbau Im Zuge der Verbesserung der Empfangs- und Versorgungsqualität ist die Errichtung weiterer Sendeanlagen erforderlich. Darüberhinaus wurde nach der erfolgreichen Frequenzauktion für ultraschnelles mobiles Breitband auch der Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
9 Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration LTE bereits weit vorangetrieben. Mit dem Erwerb dieser Funkfrequenzen wurde seitens der Republik eine Versorgungsverpflichtung der Mobilfunkbetreiber mit definierten Versorgungsgraden (Qualität und Flächendeckung) und Zeitvorgaben, aber auch Pönalzahlungen festgeschrieben. Im Rahmen des Mobilfunkpaktes wurden zahlreiche dieser neuen Sendeanlagen auf bestehenden, teilweise auch bisher einzeln genutzten Mobilfunkmasten angebracht, allerdings war es durch unterschiedliche Ausbauszenarien nötig, auch freistehende Maste neu zu errichten, die jedoch im Sinne des Mobilfunkpaktes bereits für eine künftige Mitnutzung ausgelegt sind. Derzeit liegt die Versorgung des Bundeslandes Burgenland mit mobilem Breitband durch LTE bereits bei rund 93,7 %. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
10 5. Erfahrungen mit dem Mobilfunkpakt Der Mobilfunkpakt hat nicht nur zu einem übersichtlicheren Prozessablauf beim Informationsaustausch betreffend die Errichtung und Erweiterung von Mobilfunkstationen beigetragen und den Maßnahmen einen formellen Rahmen gegeben, er führte auch zu einer erhöhten Gesprächsbereitschaft bei allen Beteiligten und zu intensiven Gesprächen auf Gemeindeebene über den geplanten Neubau von Mobilfunkstationen und die Erweiterung bestehender Stationen. Damit konnte die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Mobilfunkbetreibern beim Ausbau der Mobilfunkversorgung im Burgenland verbessert und auch die zukünftige Entwicklung positiv beeinflusst werden. Insgesamt hat der Mobilfunkpakt dazu beigetragen, dass die Bevölkerung sich intensiver mit dem erforderlichen Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur auseinandersetzt und so weitere Schritte in Richtung Erhöhung der Akzeptanz von Mobilfunkstationen auf eigenen Masten und bestehender anderer Infrastruktur wie zum Beispiel Dächern, Kirchtürmen und Silos gesetzt. Es hat sich auch gezeigt, dass Anlaufschwierigkeiten überwunden werden können und alle Beteiligten am meisten gewinnen, wenn sie aufeinander zugehen und die eingebrachten Argumente anhören. Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine fundierte Faktenlage, die für eine Entscheidung herangezogen wird. Für Land, Gemeinden und Mobilfunkbetreiber steht der Nutzen, den die Bevölkerung durch Mobilkommunikation erlangt, im Vordergrund. Dafür sind Stationen über das ganze Burgenland verteilt, möglichst nahe an der Kundin oder am Kunden wichtig, um die zu Verfügung stehenden Dienstleistungen im ganzen Bundesland nutzen zu können. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
11 6. Der Mobilfunkpakt für die Gemeinden im Burgenland Vor Ort wird der Ausbau der Infrastruktur für mobile Kommunikation mitunter mit Sorge gesehen und soll daher in Abstimmung mit den Gemeinden erfolgen. Deshalb werden alle neu zu errichtenden Mobilfunkstandorte in einem Mitwirkungsverfahren behandelt, wenn die Gemeinde dem Mobilfunkpakt beigetreten ist. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich dabei, ihre aktuellen Standortplanungen der betroffenen und dem Pakt beigetretenen Gemeinde vorzulegen, wobei sie neue Maststandorte vor Mitteilung an die Gemeinde untereinander abstimmen. Diese Planungen für Aus- und Aufbaumaßnahmen umfassen den Zeitraum der kommenden sechs Monate. Ab Zustellung der Planung an die Gemeinde hat sich diese innerhalb von 30 Tagen zu äußern, dass sie die vorgeschlagene Planung unterstützt oder sie kann innerhalb der genannten Frist alternative Vorschläge einbringen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, bis zu drei vorgeschlagene Standortalternativen je geplantem Standort auf deren funktechnische, bautechnische und wirtschaftliche Eignung binnen 15 Tagen zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Gemeinde unter Angabe einer Begründung schriftlich mitzuteilen. Ist dabei ein Alternativstandort funktechnisch passend, bautechnisch geeignet und wirtschaftlich realisierbar, so werden die unterzeichneten Unternehmen diesen Standort realisieren. Zusammengefasst kann daher gesagt werden, dass durch diese Vereinbarung einerseits die Kommunikation zwischen den Mobilfunkbetreibern und der Gemeinde verbessert wird, der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt wird Alternativstandorte vorzuschlagen und die Standortfindung für die Bürgerinnen oder Bürger transparenter ist. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
12 Mit Stand sind 74 Gemeinden dem Mobilfunkpakt beigetreten. Die Liste der beigetretenen Gemeinden ist im Anhang A zu finden. Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
13 Anhang A. Liste der beigetretenen Gemeinden Ort PLZ Datum Andau Apetlon Bad Tatzmannsdorf Baumgarten Bernstein Bruckneudorf Burgauberg-Neudauberg Deutsch Schützen-Eisenberg Deutsch Jahrndorf Deutsch Kaltenbrunn Draßburg Draßmarkt Forchtenstein Frankenau-Unterpullendorf Frauenkirchen Großpetersdorf Güttenbach Halbturn Hannersdorf Hirm Horitschon Illmitz Königsdorf Leithaprodersdorf Litzelsdorf Lockenhaus Loipersdorf-Kitzladen Lutzmannsburg Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
14 Mariasdorf Markt Allhau Markt Sankt Martin Marz Minihof-Liebau Mischendorf Mogersdorf Mönchhof Mörbisch am See Mühlgraben Müllendorf Neckenmarkt Neuberg im Burgenland Neudörfl Neufeld an der Leitha Neusiedl am See Neustift bei Güssing Neutal Oberschützen Ollersdorf im Burgenland Pama Parndorf Pilgersdorf Pinkafeld Piringsdorf Pöttsching Rohrbach bei Mattersburg Rotenturm an der Pinka Sankt Margarethen im Burgenland Sankt Martin an der Raab Schattendorf Schützen am Gebirge Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
15 Sieggraben Stadtschlaining Tobaj Unterkohlstätten Unterrabnitz-Schwendgraben Unterwart Weichselbaum Weiden bei Rechnitz Weppersdorf Wiesen Wiesfleck Winden am See Zemendorf-Stöttera Zillingtal Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
16 B. Informationen im Internet Informationsseite des Landes Burgenland zum Mobilfunkpakt: Informationsseite des Forum Mobilkommunikation - FMK zum Mobilfunkpakt: Mobilfunkstandorte und Mobilfunk-Messergebnisse in Österreich: A1 Telekom Austria AG: Hutchison 3G Austria GmbH: T-Mobile Austria GmbH: Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
17 Impressum Land Burgenland Europaplatz 1, A-7000 Eisenstadt A1 Telekom Austria AG Lassallestraße 9, A-1020 Wien Hutchison 3G Austria GmbH Brünner Straße 52, A-1210 Wien T-Mobile Austria GmbH Rennweg 97-99, A-1030 Wien und Forum Mobilkommunikation - FMK Mariahilfer Straße 37-39, A-1060 Wien Wien, Juni 2018 Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht
Mobilfunkpakt Burgenland Jahresbericht 2013
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