In Löwenberger Wäldern unterwegs

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1 26. November 2014 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nr Jahrgang Woche 48 In Löwenberger Wäldern unterwegs

2 2 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land Inhaltsverzeichnis Mitteilungen aus der Gemeindevertretersitzung am Seite 3 Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land...Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Widmungsverfügung für die Straße Am Seeluch im OT Grüneberg...Seite 11 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Teileinziehungsverfügung für einen Teilabschnitt der Straße Am Waldsee, Ortsteil Nassenheide...Seite 13 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Aufhebung einer Teileinziehungsverfügung für die Ortsverbindungsstraße zwischen Neuhäsen Neulöwenberg Grüneberg...Seite 15 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Widmungsverfügung für die Straße Großmutzer Heuweg im OT Grüneberg...Seite Informationen des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat Dezember Seite Mitteilung des Einwohnermeldeamtes Gratulation zu glücklichen Geburten...Seite Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Dezember Seite 20 Bereitschaftsplan Monat Dezember Seite 20 Jährliche Ablesung der Wasserzähleinrichtungen...Seite Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Schließzeiten der Kita s zur Weihnachtszeit 2014 und für das Jahr Seite 21 Weihnachten im Oktober...Seite 21 Neues aus der Clubszene Löwenberger Land Rückblick...Seite Danksagung Grüneberger-Trecker-Treck e.v...seite Mitteilungen der ansässigen Sportvereine Sponsorendank des HSV...Seite 23 TSG Fortuna 21 Grüneberg informiert...seite Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 24

3 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 3 Mitteilungen aus den Gemeindevertretersitzungen der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 85/14 Zurückweisung des Wahleinspruches zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Löwenberger Land am Beschluss Nr.: 86/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land stellt in ihrer Sitzung am folgendes fest: Die vorliegende Einwendung gegen die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Löwenberger Land wurde als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Die am durchgeführte Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Löwenberger Land ist gültig. Beschluss Nr.: 87/14 Erlass der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land Präambel Auf der Grundlage der 4 und 28 Abs. 2 Ziffer 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg BbgKVerf vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am folgende Hauptsatzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 2 Name der Gemeinde 3 Wappen, Flagge, Dienstsiegel 4 Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner sowie Einsicht in Beschlussvorlagen 5 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden 6 Gleichberechtigung von Frau und Mann 7 Zuständigkeit der Gemeindevertretung 8 Wertgrenzen bei Entscheidungen der Gemeindevertretung 9 Sitzung der Gemeindevertretung 10 Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter 11 Aufwandsentschädigungen 12 Unterrichtung der Gemeindevertreter durch den hauptamtlichen Bürgermeister 13 Hauptausschuss 14 Weitere Ausschüsse 15 Ortsbeiräte und Ortsvorsteher 16 Öffentliche Bekanntmachungen 17 Inkrafttreten 1 Einleitung Die Gemeinde ist Grundlage und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sie erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe und im Rahmen der Gesetze durch die Bürger unmittelbar. Sie fördert das gesellschaftliche Zusammenleben ihrer Einwohner. 2 Name der Gemeinde (1) Die Gemeinde führt den Namen Gemeinde Löwenberger Land (2) Die Gemeinde hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde. (3) In der Gemeinde bestehen folgende Ortsteile im Sinne von 45 ff BbgKVerf: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf. (4) Das Gebiet der Gemeinde bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. (5) Der Sitz der Gemeinde Löwenberger Land ist in Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land 3 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen wird wie folgt umschrieben: Im goldenen, mit schwarzen Sternen bestreuten Schild aus rotem Dreiberg wachsend ein rot-bewehrter, -gezungter und -gekrönter doppeltgeschwänzter schwarzer Löwe mit einer roten Steigleiter mit drei Quersprossen zwischen den Vorderpranken. (3) Die Flagge der Gemeinde ist zweistreifig Gelb-Rot mit dem Gemeindewappen in der Mitte. (4) Das Dienstsiegel zeigt im mit Sternen bestreutes Schild aus Dreiberg wachsend ein bewehrter, -gezungter und -gekrönter doppeltgeschwänzter Löwe mit einer Steigleiter mit drei Quersprossen zwischen den Vorderpranken. Das Schild ist umgeben von der Umschrift Gemeinde Löwenberger Land, Landkreis Oberhavel.

4 4 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 4 Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner sowie Einsicht in Beschlussvorlagen (1) Im Rahmen des 13 BbgKVerf werden die von einer gemeindlichen Angelegenheit betroffenen Einwohner an wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde beteiligt und über sie unterrichtet. Dies geschieht durch Einwohnerfragestunden im Rahmen der Sitzungen der Gemeindevertretung nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung. (2) Zu wichtigen Gemeindeangelegenheiten sollen gemäß 13 der BbgK- Verf Einwohner- oder Anliegerversammlungen durchgeführt werden, die sich auch auf Teile der Gemeinde begrenzen können. (3) Jeder hat das Recht, Beschlussvorlagen zu den in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen. Dieses Recht kann bis zum Tage vor der Sitzung während der Dienststunden im Hauptamt der Gemeindeverwaltung, Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land wahrgenommen werden. 5 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden Abweichend von 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlossen. 6 Gleichberechtigung von Frau und Mann (1) Die in der Hauptsatzung verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Wird ein Amt oder ein Mandat von einer Frau ausgeübt, gilt die jeweilige Amts- oder Mandatsbezeichnung in weiblicher Form. (2) Die Gemeindevertretung benennt eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie ist unmittelbar dem hauptamtlichen Bürgermeister unterstellt. (3) Weicht die Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten von der des hauptamtlichen Bürgermeisters ab, hat die Gleichstellungsbeauftragte das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse zu wenden. (4) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen. 7 Zuständigkeit der Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist; ebenso für die nicht übertragbaren Angelegenheiten gemäß 28 der BbgKVerf, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. (2) Zum Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf gehören alle routinemäßigen Angelegenheiten, die für die Gemeinde Löwenberger Land als Selbstverwaltungskörperschaft sachlich, politisch und insbesondere finanziell nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und daher im Regelfall von der Verwaltung nach feststehenden Regeln erledigt werden kann. Als Geschäft der laufenden Verwaltung gelten demnach u.a.: a) Vergabe von: Lieferungen und Leistungen entsprechend der Dienstanweisung der Gemeinde Löwenberger Land für die Ausschreibung und Vergabe von Bau-/ Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen in der derzeit gültigen Fassung b) Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen, öffentlichen Abgaben und Beiträgen gemäß 18 Nr. 4 der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Löwenberger Land vom c) Klageerhebung, sofern der Streitwert ,00 Euro nicht überschreitet. d) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen über Forderungen bis zu ,00 Euro e) Aufnahme von Krediten bis ,00 Euro f) Abschluss/Kündigung oder vergleichbare Rechtsgeschäfte im Hinblick auf Miet- und Pachtverträge entsprechend der dafür eingestellten Haushaltsmittel g) Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Grundstücken bis zu je ,00 Euro jährlich 8 Wertgrenzen bei Entscheidungen der Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung behält sich die Entscheidung über den Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften, sofern der Wert ,00 Euro übersteigt, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, vor. 9 Sitzung der Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretung tritt, so oft es die Geschäftslage erfordert, zu einer Sitzung zusammen. (2) Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und Werksausschusses werden spätestens 5 Tage vor dem Tag der Sitzung entsprechend des 16 Abs. 3 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Der Tag der öffentlichen Bekanntmachung und der Tag der Sitzung werden hierbei nicht mitgerechnet. (3) Der Geschäftsgang der Gemeindevertretung wird durch die Geschäftsordnung bestimmt. (4) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. (5) Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Regelung des 36 Abs. 2 BbgKVerf für folgende Gruppen von Angelegenheiten ausgeschlossen: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksangelegenheiten,

5 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. Rechtsstreitigkeiten, Abschluss von Vergleichen 10 Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter (1) Beabsichtigt ein Gemeindevertreter, Sach- oder Änderungsanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen, so sind diese zu begründen und in schriftlicher Form dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder dem hauptamtlichen Bürgermeister zuzuleiten. (2) Jeder Gemeindevertreter kann an den nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse, denen er nicht angehört, als Zuhörer teilnehmen. Jeder Gemeindevertreter erhält die Niederschrift über die Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses. (3) Kann ein Gemeindevertreter die ihm aus seiner Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung erwachsenen Pflichten nicht erfüllen, hat er das dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung mitzuteilen. Ist er an der Teilnahme einer Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses verhindert, hat er sich vorher beim Vorsitzenden zu entschuldigen. (4) Gemeindevertreter, Mitglieder der Ortsbeiräte, Ortsvorsteher und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben. Anzuzeigen sind auch jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. Jede Änderung (Berufswechsel, Aufnahme einer neuen Tätigkeit, Mitgliedschaft) ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. 11 Aufwandsentschädigungen (1) Gemeindevertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld ( 30 Abs. 4 BbgKVerf). Sachkundige Einwohner haben nur Anspruch auf Sitzungsgeld. (2) Mitglieder der Ortsbeiräte sowie die Ortsvorsteher erhalten eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld. (3) Die Höhe der Entschädigungen regelt die Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land. 12 Unterrichtung der Gemeindevertreter durch den hauptamtlichen Bürgermeister Die Gemeindevertreter werden durch den hauptamtlichen Bürgermeister in der Gemeindevertretersitzung und in den Sitzungen des Hauptausschusses über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet. 13 Hauptausschuss (1) Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. (2) Der Hauptausschuss hat die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. (3) Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften bis ,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 14 Weitere Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse. Sie kann zeitweilige Ausschüsse bilden. (2) Die Bekanntmachung der Sitzung zu den weiteren Ausschüssen erfolgt durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde nach 16 Abs. 4 dieser Satzung. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Ausschuss-Sitzungen gilt 9 Abs. 5 dieser Satzung entsprechend. 15 Ortsbeiräte und Ortsvorsteher (1) Die Ortsbeiräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils gewählt. Wird ein Ortsbeirat gewählt, wählt dieser aus seiner Mitte den Ortsvorsteher und seinen Stellvertreter. Der Ortsvorsteher ist zugleich der Vorsitzende des Ortsbeirates. (2) In folgenden Ortsteilen ist jeweils ein Ortsbeirat mit nachfolgend festgelegten Mitgliederzahlen unmittelbar zu wählen: Falkenthal Glambeck Grieben Großmutz Grüneberg Gutengermendorf Häsen Hoppenrade Liebenberg Linde Löwenberg Nassenheide Neuendorf Neulöwenberg Teschendorf 3 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 5 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 5 Mitglieder 5 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder (3) In den Ortsteilen Klevesche Häuser und Neuhäsen wird jeweils ein Ortsvorsteher unmittelbar gewählt. (4) Mitglieder des Ortsbeirates können auch für die Gemeindevertretung kandidieren.

6 6 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte werden durch den Bürgermeister öffentlich gemäß 16 Abs. 4 dieser Satzung bekanntgemacht. (6) Die Sitzungen des Ortsbeirates sind öffentlich, 9 Abs. 5 gilt entsprechend. (7) Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung findet auf die Ortsbeiräte entsprechende Anwendung. 16 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister. Soweit erforderlich, ist auf eine aufsichtsbehördliche Genehmigung unter Angabe der genehmigenden Behörde und des Datums hinzuweisen. (2) Satzungen, Beschlüsse und sonstige ortsrechtliche Vorschriften der Gemeinde, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land bekanntgegeben. (3) Die Vorschriften für Satzungen gelten für den Flächennutzungsplan entsprechend. (4) Abweichend von Absatz 2 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und Werksausschusses entsprechend 9 Abs. 2 dieser Satzung durch Veröffentlichung in der im Landkreis Oberhavel erscheinenden Tageszeitung Märkische Allgemeine in den Titeln Neues Granseer Tageblatt und Oranienburger Zeitung. (5) Die öffentlichen Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte werden abweichend von Absatz 2 spätestens 5 Tage vor dem Tag der Sitzung in dem nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungskasten des jeweiligen Ortsteils veröffentlicht. Der Tag der öffentlichen Bekanntmachung und der Tag der Sitzung werden hierbei nicht mitgerechnet. Bekanntmachungskasten des jeweiligen Ortsteils: Ortsteil Falkenthal, am Sportplatz, Zehdenicker Straße Ortsteil Glambeck, Glambeck 42, vor der ehemaligen Gaststätte Ortsteil Grieben, Dorfstraße 37b, vor dem Gemeindehaus Ortsteil Großmutz, Großmutzer Dorfstraße 75, vor dem Gemeindehaus Ortsteil Grüneberg, Dorfanger 64, vor der Arztpraxis Ortsteil Gutengermendorf Gutengermendorf 104, vor dem Gemeindezentrum Ortsteil Häsen, vor dem Grundstück Klevescher Damm 1 Ortsteil Hoppenrade, vor dem Grundstück Löwenberger Straße 10 Ortsteil Klevesche Häuser, zwischen Grundstück Klevesche Häuser 29 und Bushaltestelle Ortsteil Liebenberg auf dem Dorfplatz, gegenüber Bergsdorfer Straße 5 Ortsteil Linde Griebener Chaussee 9, vor der ehemaligen Kita Ortsteil Löwenberg Alte Schulstraße 5, an der Gemeindeverwaltung Ortsteil Nassenheide Am Dorfanger 34, links neben der Bushaltestelle Ortsteil Neuendorf vor der Plötzenstraße 7 Ortsteil Neuhäsen gegenüber dem Wohnhaus Neuhäsen 8 Ortsteil Neulöwenberg an den Schranken, vor Neulöwenberger Straße 26 Ortsteil Teschendorf vor der Hauptstraße 79 (6) Abweichend von Absatz 2 werden sonstige öffentliche Bekanntmachungen in den in Absatz 4 aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde Löwenberger Land bewirkt. (7) Abweichend von Absatz 5 werden sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die ausschließlich die Ortsteile betreffen, nur in dem Bekanntmachungskasten des jeweiligen Ortsteils gemäß Absatz 4 veröffentlicht. (8) Soweit die Dauer des Aushangs nicht durch gesonderte Vorschriften geregelt ist, beträgt die Dauer 14 Tage (Aushangfrist). Die Aushangfrist für Bekanntmachungen im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch beträgt eine Woche. Der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme werden hierbei nicht mitgerechnet. Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. (9) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung ist nur zulässig, wenn der Inhalt dieser Teile zugleich in der Satzung in groben Zügen umschrieben wird. Die Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss genaue Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und zusammen mit der Satzung veröffentlicht werden. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. 18 Inkrafttreten Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Löwenberg, den Bernd-Christian Schneck Bürgermeister

7 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 7 Beschluss Nr.: 88/14 Änderung der Zuordnung im Stellenplan des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land (KVE) zum Die Position der leitenden Angestellten wird als kaufmännische Werkleiterin geführt. Die Änderung des Stellenplanes 2014 als Stellenübersicht liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Büro des KVE, Dorfanger 64, Ortsteil Grüneberg, Löwenberger Land, aus. Beschluss Nr.: 89/14 Aufhebung des Beschlusses Nr. 28/14 vom zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Wendeanlage im Ortsteil Falkenthal Beschluss Nr.: 90/14 Auf der Grundlage des 70 BbgKVerf vom (GVBl. I S. 286) in der derzeit gültigen Fassung i.v.m. 6 der Haushaltssatzung der Gemeinde Löwenberger Land für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen vom beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von ,00 für die Wendeanlage im Ortsteil Falkenthal Beschluss Nr.: 91/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, gemäß 8 Absatz 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche: Bezeichnung: Ortsteil: Am Waldsee Nassenheide Straßen-Nummer: Abschnitt: 50 NKA: 888 NKE: 893 Abschnittslänge: 372 m Länge der Teileinziehung: ca. 155 m Straßenkategorie: E V (Anliegerstraße mit maßgeblicher Aufenthaltsfunktion) NKA = Netzknotenanfang NKE = Netzknotenende Bereich der Teileinziehung: Der einzuziehende Straßenbereich beginnt am Ende der ausgebauten Straße (Wendehammer) in Höhe des Grundstückes Am Waldsee 41 und endet an der Einmündung in den Friedrichsthaler Weg. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstück in der Gemarkung Nassenheide betroffen: Flur Flurstück Größe laut Kataster Betroffene Fläche Eigentümer 5 466/14 20 m² 20 m² Gemeinde 5 523/8 33 m² 33 m² Gemeinde 5 522/ m² ca m² Gemeinde Die Liegenschaftskarte ist mit der Öffentlichen Bekanntmachung der Teileinziehung für den Teilabschnitt der Straße Am Waldsee veröffentlicht und einsehbar! Inhalt der Teileinziehung: Die Benutzerkreise werden auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt. Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Straße Am Waldsee dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung. Die Teileinziehungsverfügung ist mit Anlage als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Teileinziehung wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 92/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, für die Straße Am Seeluch Gemarkung Grüneberg, Flur 6, Flurstück 1354 den Erlass einer Widmungsverfügung nach 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz (BbgStrG) mit folgendem Inhalt: 1. Die Straße Am Seeluch im OT Grüneberg wird gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG als Gemeindestraße eingeteilt. Es handelt sich dabei um eine Ortsstraße i.s. von 3 Abs. 4 Nr. 2 BbgStrG. 2. Die räumliche Einordnung ist auf beiliegender Flurkarte gekennzeichnet. Die Flurkarte ist Gegenstand des Beschlusses.

8 8 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 3. Die Straße Am Seeluch ist im Straßenkataster der Gemeinde unter der Straßen-Nummer 0087 neu zu erfassen. 4. Die Straße wird funktional als Anliegerstraße eingeordnet. 5. Eine Beschränkung der Verkehrsart oder der Benutzerkreise wird nicht angeordnet. 6. Als Träger der Straßenbaulast wird nach 9 Abs. 4 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. Die Widmungsverfügung ist als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Widmung wird frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 93/14 Errichtung der Straßenbeleuchtung in der Straße Heideweg im Ortsteil Nassenheide. Die 5 Lichtmasten bestehen aus feuerverzinktem Stahl mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m in RAL Es kommt eine technische LED-Mastaufsatzleuchte zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt von Flurstück 1222 bis Flurstück Der Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Fläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 90% der umlagefähigen Kosten. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.

9 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche 48 9

10 November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land Beschluss Nr.: 94/14 Errichtung der Straßenbeleuchtung in der Straße Forstweg im Ortsteil Nassenheide. Die 5 Lichtmasten bestehen aus feuerverzinktem Stahl mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m. Es kommt eine technische LED-Mastaufsatzleuchte Volkmar II zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt von Flurstück 1418 bis Flurstück Der Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Fläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 90% der umlagefähigen Kosten. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.

11 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche Beschluss Nr.: 95/14 Für die Ortsverbindungsstraße Neuhäsen-Neulöwenberg-Grüneberg wird die Teileinziehung zur Beschränkung des Benutzerkreises mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Kartenmaterial zu dieser Aufhebung ist mit der Öffentlichen Bekanntmachung der Aufhebung einer Teileinziehung für die Ortsverbindungsstraße zwischen Neuhäsen-Neulöwenberg-Grüneberg veröffentlicht und einsehbar! Beschluss Nr.: 96/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Löwenberger Land in der Fassung von Oktober 2014 und beschließt die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst die Gemeinde Löwenberger Land ohne den Ortsteil Neuendorf. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf einschließlich Planzeichnungen und Begründung für die Dauer eines Monats gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslage des Planentwurfes durchgeführt. Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planfassung Oktober 2014) sowie beim Beschluss zur Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach 22 Kommunalverfassung besteht. Beschluss Nr.: 97/14 Veräußerung einer Teilfläche aus den Flurstücken 524/10, 525/1 und 1147 der Flur 5, Gemarkung Nassenheide Beschluss Nr.: 98/14 Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 326/2 der Flur 1, Gemarkung Hoppenrade. Beschluss Nr.: 99/14 Veräußerung des Flurstückes 36/11 der Flur 5, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 100/14 Erteilung beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit zugunsten der E.DIS AG auf dem Flurstück 14/4 der Flur 3, Gemarkung Liebenberg Beschluss Nr.: 101/14 Veräußerung einer Teilfläche aus dem Flurstück 1147 der Flur 5, Gemarkung Nassenheide Beschluss Nr.: 102/14 Erwerb einer Teilfläche der Flurstücke 1340 und 223/1 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg Beschluss Nr.: 103/14 Erteilung einer Belastungsvollmacht auf dem Flurstück 36/11 der Flur 5, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 104/14 Abgabe von benötigten Teilflächen in den Gemarkungen Grüneberg und Neulöwenberg für den Streckenausbau der DB Netz AG und Erwerb von Wege- und Gräbenflächen (Grundstückstauschvertrag) Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Widmungsverfügung für die Straße Am Seeluch im OT Grüneberg In der Gemeinde Löwenberger Land erhält, gemäß 6 Absatz 1 Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) in der zur Zeit gültigen Fassung, nachstehende Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Widmungsinhalt: 1. Lagebezeichnung: Gemarkung: Grüneberg Flur: 6 Flurstück: 1354 Lagebeschreibung: Am Seeluch 2. Klassifizierung: Die Straße Am Seeluch ist eine Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 1 Ziffer 3 BbgStrG. Es handelt sich um eine Ortsstraße i.s. von 3 Abs. 4 Ziffer 2 BbgStrG. 3. Funktion: Die Straße wird funktional als Anliegerstraße eingeordnet. Die Straße Am Seeluch ist im Straßenkataster der Gemeinde unter der Straßen-Nummer 0087 neu zu erfassen. 4. Lage: Die räumliche Einordnung ist auf der Flurkarte gekennzeichnet. Der Lageplan ist Gegenstand der Widmungsverfügung. 5. Träger der Straßenbaulast: Die Gemeinde Löwenberger Land. 6. Widmungsbeschränkungen: Keine. 7. In-Kraft-Treten: Die Widmung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Der Beschluss zum Erlass der Widmungsverfügung wurde auf öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am gefasst. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Schneck, Bürgermeister

12 November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land

13 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Teileinziehungsverfügung für einen Teilabschnitt der Straße Am Waldsee, Ortsteil Nassenheide Gemäß 8 Absatz 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen: Bezeichnung: Am Waldsee Ortsteil: Nassenheide Straßen-Nummer: Abschnitt: 50 NKA: 3145/888 NKE: 3145/893 Abschnittslänge: 372 m Länge der Teileinziehung: ca. 155 m Straßenkategorie: E V (Anliegerstraße mit maßgeblicher Aufenthaltsfunktion) Bereich der Teileinziehung Der einzuziehende Straßenbereich beginnt am Ende der ausgebauten Straße (Wendehammer) in Höhe des Grundstückes Am Waldsee 41 und endet an der Einmündung auf den Friedrichsthaler Weg. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstück in der Gemarkung Nassenheide betroffen: Flur Flurstück Größe laut Kataster Betroffene Fläche Eigentümer 5 466/14 20 m² 20 m² Gemeinde 5 523/8 33 m² 33 m² Gemeinde 5 522/ m² ca m² Gemeinde Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Straße Am Waldsee dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung. Inkrafttreten der Teileinziehung: Die Teileinziehung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Die Teileinziehung des Teilabschnittes der Straße Am Waldsee erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Es handelt sich den unbefestigten Wegeteil mit angrenzenden Waldflächen. Die städtebauliche Entwicklung durch Neubebauung ist planungsrechtlich unzulässig, so dass ein Anliegerverkehr mit Personenkraftfahrzeugen nicht notwendig wird. Die Verkehrsbedeutung wird durch das Ausbauprogramm auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr reduziert. Der nicht ausgebaute Teilbereich der Straße Am Waldsee ist nicht geeignet, den Durchgangs- und/oder Abkürzungsverkehr zwischen der Oranienburger Chaussee (B 96) und Liebenwalder Chaussee (L 213) aufzunehmen. Gemäß 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Absicht der Teileinziehung drei Monate vorher, in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absichtserklärung wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 28. Mai 2014 öffentlich bekanntgemacht. Während der 3-Monatsfrist wurden keine Hinweise in der Gemeindeverwaltung vorgetragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Teileinziehungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Inhalt der Teileinziehung: Die Benutzerkreise werden auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt. Schneck Bürgermeister

14 November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land

15 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Aufhebung einer Teileinziehungsverfügung für die Ortsverbindungsstraße zwischen Neuhäsen Neulöwenberg Grüneberg Gem. 8 Abs. 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am die Aufhebung der Teileinziehung vom für den nachfolgenden Straßenabschnitt beschlossen: Str.-Nr. NKA NKE Abschnittslänge Lage/OT Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück in m Neuhäsen OV Neuhäsen-Neulöwenberg Häsen / Neulöwenberg OV Neuhäsen Neulöwenberg 2 4 5/ Neulöwenberg Häsener Weg Neulöwenberg 2 5/ Neulöwenberg Grüneberger Weg Neulöwenberg Neulöwenberg OV Grüneberg Neulöwenberg Grüneberg OV Neulöwenberg Grüneberg Grüneberg Stege Grüneberg NKA = Netzknotenanfang NKE = Netzknotenende OV = Ortsverbindung Inhalt der Aufhebung der Teileinziehung: Die Beschränkung der Benutzerkreise wird aufgehoben. Inkrafttreten: Die Aufhebung der Teileinziehungsverfügung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Die Gemeindevertretung hat am aus Gründen des öffentlichen Wohls die Teileinziehung für die Ortsverbindungsstraße Neuhäsen Neulöwenberg Grüneberg beschlossen. Die Teileinziehung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 4/2004 verfügt. Gegenstand der Teileinziehung war die folgende Beschränkung der Benutzerkreise: Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei Anlieger frei. Mit dem Ausbau der Ortsverbindungsstraße und der Baufertigstellung am sind die Gründe der Teileinziehung weggefallen. Eine Beschränkung der Benutzerkreise ist nicht mehr gerechtfertigt. Der Straßenverlauf ist auf nebenstehender Übersichtskarte dargestellt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Rücknahme der Teileinziehungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist Schneck Bürgermeister

16 November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land

17 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 26. November 2014 Nr. 11 Woche Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Widmungsverfügung für die Straße Großmutzer Heuweg im OT Grüneberg Die Gemeinde Löwenberger Land erlässt für das gemeindliche Flurstück 7 der Flur 7 in der Gemarkung Grüneberg eine Widmungsverfügung nach 6 Abs. 1 Brandenburger Straßengesetz (BbgStrG). Die Widmungsverfügung umfasst folgenden Inhalt: 1. Der Großmutzer Heuweg in der Gemarkung Grüneberg wird gemäß 3 Abs. 5 BbgStrG als sonstige öffentliche Straße eingestuft. 2. Die räumliche Einordnung wird wie folgt abgegrenzt: Straßen-Nummer Ende der Bebauung Pappelhof (Netzknoten 105) bis zum Standort URD GmbH (Netzknoten 101) 3. Die Straße wird nach 4 Abs. 5 Nr. 2. BbgStrG als beschränkt-öffentlicher Weg eingeordnet. 4. Die Verkehrsart bzw. die Benutzerkreise werden wie folgt beschränkt: Fahrzeugverbot für Fahrzeuge aller Art Frei für Anlieger der URD GmbH als Hauptnutzer und der Gemeinde Löwenberger Land als Eigentümer abgeschlossen. 6. Die Karte mit Lagedarstellung ist Gegenstand der Widmungsverfügung. Das Flurstück befindet sich im gemeindlichen Eigentum. Die Zustimmungserklärung gemäß 6 Abs. 3 BbgStrG ist damit entbehrlich. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann gem. 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (GBl. I, S. 686) in der zur Zeit gültigen Fassung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. 5. Als Träger der Straßenbaulast wird nach 9a Abs. 1 BbgStrG die Gemeinde Löwenberger Land bestimmt. Zur Übernahme der Unterhaltungs- und Instandhaltungspflicht wurde eine Vereinbarung zwischen Schneck Bürgermeister

18 November 2014 Nr. 11 Woche 48 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, Löwenberger Land, Tel. ( ) 69 80

19 LÖWENBERGER LAND 26. November 2014 Woche Informationen des Hauptamtes 3. Mitteilung des Einwohnermeldeamtes Veranstaltungen im Dezember Gratulation zu glücklichen Geburten 5. DEZEMBER Grieben, Kita Weihnachtsfeier Fr. Liese, Grieben: Weihnachtsmarkt Hr. Dahte, DEZEMBER Löwenberg, Ortsbeirat, Vereine Weihnachtsmarkt Hr. Ludwig, Liebenberg, Angelverein Weihnachtsfeier Hr. Nieder, DEZEMBER Neulöwenberg Seniorenweihnachtsfeier + Adventsfeuer Fr. Sitte, DEZEMBER Nassenheide, Kita Nikolaus intern Fr. Prieb, DEZEMBER Falkenthal, Kita Weihnachtsfeier Fr. Mewis DEZEMBER Nassenheide, Kita Weihnachtsfeier intern Fr. Prieb, DEZEMBER Teschendorf, Frauen- und Männerchor: Chorkonzert Fr. Kwasnick, Hr. Mydlaszewski, Löwenberg, Jugendclubszene Weihnachtsdisco Fr. Jung, DEZEMBER Teschendorf Weihnachtsmarkt Hr. M. Grüber, DEZEMBER Löwenberg, Frauenchor Weihnachtskonzert Fr. Schmidt, DEZEMBER Häsen, Sportverein Fußball-Hallenpokalturnier Hr. Ruch, DEZEBMER Großmutz, Ortsbeirat Adventskalender Hr. Augner, ALLE 4 ADVENTS- WOCHENENDEN Liebenberg Besinnlicher Weihnachtsmarkt Schloss & Gut, Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will. (F. Rabelais) Herzlichen Glückwunsch an die Eltern, Melanie Steger und Stefan Hinz zur Geburt ihrer Tochter Mira Sophia. Alle drei sind im Ortsteil Falkenthal zu Hause. Der Ortsteil Löwenberg hat gleich 2 Mal im Oktober Zuwachs bekommen. Hanna ist am 25. Oktober geboren. Die stolzen Eltern sind Viktoria und Alexander Nieren. Alwine und Sven Woge wurden am 26. Oktober Eltern vom kleinen Philipp.

20 20 LÖWENBERGER LAND 26. November 2014 Woche Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Dezember Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im Dezember Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag, 7:30 Uhr 48. KW, Herr M. Krüger 0173/ oder 0172/ KW, Herr V. Witt 0173/ oder 0173/ KW, Herr A. Dörre 0173/ oder 0173/ KW, Herr G. Leumann 0173/ oder 0172/ KW, Herr M. Krüger 0173/ oder 0172/ KW, Herr M. Frohmüller 0173/ oder 0172/ Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg unter der Rufnummer / zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: MO, DO 07:30 16:00 Uhr DI 07:30 18:00 Uhr MI 07:30 17:00 Uhr 49. KW Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen Häsen, Gutengermendorf Gutengermendorf, Neulöwenberg Neuendorf, Teschendorf Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 50. KW Nassenheide Nassenheide Nassenheide Grieben Grieben 51. KW Grieben Linde Glambeck, Großmutz, Löwenberg Hoppenrade, Grüneberg Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen 52. KW Gutengermendorf, Neulöwenberg, Liebenberg Neuendorf, Teschendorf Heiligabend Weihnachtsfeiertag Weihnachtsfeiertag 53. KW Nassenheide Nassenheide Silvester FR 07:30 12:30 Uhr Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. Die jährliche Ablesung der Wasserzähleinrichtungen Wir möchten auch in diesem Jahr unsere Kunden darüber informieren, dass beginnend mit dem 1. Dezember die jährliche Ablesung der Wasseruhren in den Haushalten unserer Ortsteile durchgeführt wird. In einigen ausgewählten Ortsteilen werden unsere Mitarbeiter die Ablesung persönlich vornehmen. Einige Ortsteilen werden in diesem Jahr erstmals Ablesekarten per Post zugestellt bekommen. Bitte füllen Sie diese Karten ordnungsgemäß aus und senden sie an den Eigenbetrieb bis spätestens 31. Dezember zurück. Natürlich ist die Meldung des Zählerstandes auch telefonisch unter /80101 möglich. Wir möchten auf diesem Wege unseren Kunden eine schöne Advents- und Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr wünschen.

21 LÖWENBERGER LAND 26. November 2014 Woche Informationen der Schulen, Kitas und Jugendclubs Schließzeiten zur Weihnachtszeit alle Kita s, außer Löwenberg und Teschendorf Kita Löwenberg und Teschendorf Weihnachten im Oktober Schließzeiten der Kitas 2015 FRÜHJAHR (Freitag nach Himmelfahrt) alle Kita s SOMMERFERIEN Kita Grieben Kita Grüneberg Kita Gutengermendorf Kita Falkenthal Kita Löwenberg Kita Teschendorf Kita Nassenheide WEIHNACHTSFERIEN Kita Gutengermendorf Kita Falkenthal Kita Nassenheide Kita Grieben Kita Grüneberg Kita Löwenberg Kita Teschendorf Falls ein Betreuungsbedarf während der Sommerschließzeit in einer anderen Kita besteht, muss dieser schriftlich bis zum in Ihrer Kita angemeldet werden. Dies gilt auch falls ein Betreuungsbedarf für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr besteht. Zusätzlich muss hierfür der notwendige Betreuungsbedarf und ein Nachweis vom Arbeitgeber vorgelegt werden. Besteht ein ausreichender Bedarf an Betreuung wird demzufolge eine Kita in der Gemeinde Löwenberger Land geöffnet. Eine große Überraschung erlebten die Hortkinder und Erzieher aus Löwenberg, als sie von der Friseurmeisterin Ina Ludwig 1050 geschenkt bekommen haben. Anlässlich Ihres Firmenjubiläums spendeten die Gratulanten Geld anstelle von Blumen. Die Freude darüber war riesengroß. Alle Kinder haben beraten was man von dem vielen Geld kaufen kann. Die Wünsche wurden gesammelt und dann gemeinsam entschieden. Und so stehen nun in unserem Spielzeugschuppen 3 neue Fahrzeuge. Auch eine Wii u mit dem dazugehörigen Fernseher wird gerade durch unseren Hausmeister installiert. Die neuen Tischspiele erfreuen sich großer Beliebtheit und sind täglich im Einsatz. Auf diesem Wege möchten sich die Hortkinder und Erzieher noch einmal recht recht herzlich bei Ina Ludwig bedanken. Alle werden noch lange viel Freude mit den Spielzeugen haben. Ein Dankeschön geht auch an eine unserer Elternvertreterinnen, Sabine Hörbe, die alle Spielgeräte bestellt und in den Hort geschleppt hat. Die Hortkinder und Erzieher Neues aus der Clubszene Löwenberger Land Rückblick Die Herbstferien liegen nun wieder hinter uns. Neben zahlreichen kreativen Angeboten, stand auch Geocatching, Kegeln sowie ein Ausflug nach Berlin zum 3D-Schwarzlicht- Minigolf-Spielen an. Der runde Abschluss war die Halloween-Gewölbekeller-Party im Schloss Löwenberg. Neben Spiel und Spaß war die Spannung sehr groß, als die Tür sich zum Gruselkabinett öffnete und jedes Kind den schaurig abgedunkelten Raum erforschen konnte. Es sind nur noch wenige Wochen bis sich auch das Jahr 2014 dem Ende neigt, aber für uns noch lange kein Grund zum Ausruhen. Zahlreiche Termine stehen noch auf den Plan. In Großmutz laufen bereits seit Tagen die Vorbereitungen für das traditionelle Adventsfenster auf Hochtouren. Besonders freuen wir uns auf die Advents- und Weihnachtsmärkte im Löwenberger Land, wo wir mit dem Wichtelzelt mit tollen Angeboten vor Ort sind. Zum Jahresabschluss finden in den einzelnen Jugendclubs auch wieder unsere Weihnachtsfeiern statt. Nähere Informationen bei Liane Jung unter 0162/ Euer Team der Clubszene Löwenberger Land

22 22 LÖWENBERGER LAND 26. November 2014 Woche Danksagung Grüneberger-Trecker-Treck e. V. Schlechtes Wetter gibt es nicht. Auch in diesem Jahr schien dem Grüneberger-Trecker-Treck e.v. der Wettergott nicht hold zu sein. An den Tagen vor und nach der diesjährigen Veranstaltung am 11. Oktober herrschte das beste Herbstwetter. Nur am Veranstaltungstag selbst sollte es wieder nicht mit gutem Wetter klappen. Der morgendliche Regen sorgte natürlich nicht für die beste Stimmung unter den Vereinsmitgliedern, die in den Tagen und Wochen zuvor alles daran gesetzt hatten, dass das diesjährige Treckertreffen auch wieder ein Erfolg wird. Aber auch in diesem Jahr gab es eigentlich keinen wirklichen Zweifel daran, dass die Veranstaltung ins Wasser fallen könnte. Allein die zahlreichen am Abend vorher schon angereisten Teilnehmer waren fest entschlossen ihre Traktoren an den Bremswagen auszutesten und ihre mitgebrachten Maschinen auszustellen. Und auch in diesem Jahr hat sich wieder eine alte Weisheit bewahrheitet. Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur die falsche Kleidung. Und so ließen sich die Zuschauer und Akteure auch nicht von kurzen Nieselschauern zwischendurch beeindrucken. Anstatt die Veranstaltung fluchtartig zu verlassen, spannten viele ihre Regenschirme auf oder suchten Schutz in einem der zahlreichen im Vorfeld aufgestellten Zelte. Festes Schuhwerk gehörte ohnehin zur Grundausstattung der meisten Besucher, die auch dieses Mal in großer Anzahl kamen, um das Spektakel an den Bremswagen zu verfolgen oder einfach nur die ausgestellte Technik zu bestaunen. Und so mancher alte Hase bekam feuchte Augen, als er seine früheren Arbeitsgeräte mal wieder in Aktion sehen konnte. Auch unsere kleinen Besucher kamen in diesem Jahr wieder voll auf ihre Kosten und so standen weder der Kinderkremser noch die Ackerbanane lange ohne potentielle Kundschaft herum. Dank des schlammigen Untergrundes machte es auf der Ackerbanane diesmal besonders viel Spaß. Auch beim Kinderschminken herrschte wie jedes Jahr ein großer Andrang, sodass am Ende des Tages eine große Schar bunt geschminkter Kinder glücklich mit ihren Eltern nach Hause fahren konnte. Rückwirkend betrachtet, kann man auch in diesem Jahr sagen, dass das Grüneberger Treckertreffen mit Trecker-Treck wieder ein großer Erfolg war. Allein die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer als Aussteller und für das Bremswagenziehen belief sich in diesem Jahr auf knapp 120! Und auch die große Anzahl von Zuschauern, die teilweise mit der ganzen Familie extra aus Kiel angereist waren, um diesem Ereignis beizuwohnen, bestärkten die Veranstalter obendrein. Alles in allem kann man feststellen, dass es nicht vorrangig auf das Wetter ankommt, sondern auf die Veranstaltung. Und hier sind die Mitglieder des Grüneberger-Trecker-Treck e.v. stolz darauf, dass das Grüneberger Trecker Treffen in seiner 6. Auflage wieder die im Vorfeld gehegten eigenen Erwartungen übertroffen hat. Auch das leibliche Wohl kam in diesem Jahr nicht zu kurz und auch so mancher Technikfan konnte an den zahlreichen Händlerständen das ein oder andere Schmuckstück erwerben oder einfach nur mit Gleichgesinnten fachsimpeln. Nicht unerwähnt bleiben soll auch die abendliche Tanzveranstaltung im Zelt, die sich in diesem Jahr ebenfalls großer Beliebtheit erfreute. Mit musikalischer Unterstützung von DJ Pille und DJ Wanne wurde bis tief in die Nacht gefeiert. Eine solche Veranstaltung kann jedoch nur durch die aktive Mithilfe von Sponsoren und freiwilligen Helfern gelingen. Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle bei der Grüneberger Agrar-GmbH bedanken, die uns auch in diesem Jahr die Veranstaltungsfläche zur Nutzung überlassen hat. Weiterhin danken wir allen anderen Sponsoren, der Gemeinde Löwenberger Land, den freiwilligen Helfern, der Freiwilligen Feuerwehr - Löschgruppe Grüneberg, unseren Vereinsmitgliedern und natürlich auch allen Ausstellern und Teilnehmern, die es mit ihrer Unterstützung erst ermöglicht haben, dieses Ereignis auch in diesem Jahr zu diesem großen Erfolg werden zu lassen. Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle den vielen fleißigen Hobbybäckern, die uns auch in diesem Jahr mit einer Vielzahl an selbstgebackenen Kuchen und sogar Torten versorgt haben. Ebenfalls nicht unerwähnt sollten an dieser Stelle die Familienangehörigen der Vereinsmitglieder bleiben, die in der Vor- und Nachbereitungszeit der Veranstaltung die eine oder andere Stunde auf ihre Lieben verzichten mussten. In diesem Sinne freuen wir uns schon auf unseren nächsten Trecker-Treck am 10. Oktober 2015, sagen nochmals allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön und wünschen allen schon jetzt eine schöne Advents- und Weihnachtszeit. Der Vorstand und die Mitglieder des Grüneberger Trecker-Treck e.v.

23 LÖWENBERGER LAND 26. November 2014 Woche Mitteilungen der ortsansässigen Sportvereine DANK an die Sponsoren Mit Hilfe mehrerer Sponsoren ist es gelungen, beide Mannschaften des Häsener SV mit neuen Trainingsanzügen auszustatten. Die Finanzierung der Anzüge der Ersten Mannschaft hat die LVM Versicherungsagentur Steffi Borwig aus Gransee übernommen. Ein spezielles Dankeschön dafür. Für die Finanzierung der Anzüge der Zweiten Mannschaft geht unser Dank an: Agrar GmbH Gutengermendorf Bootsservice Oberhavel mit Sitz in Zehdenick Energiequelle GmbH Mecklenburgische Versicherung Agentur Robert Zühlke Vorstand Häsener SV TSG Fortuna 21 Grüneberg e.v. informiert B Junioren der Spielgemeinschaft Grüneberg/Gransee am 2. November um 11 Uhr in der 3. Runde des AOK Landespokal gegen FSV Bernau Die Spielgemeinschaft um das Trainergespann Danny Funke (GRS) und Frank Abert (GBG) erwartet nach den Erfolgen gegen Zepernick und Velten nun in der 3. Runde den Brandenburgligisten FSV Bernau am Sonntag, den 2. November, um 11 Uhr im Grüneberger Pappalstadion zum Pokalfight. Alle Spieler, Eltern und Verantwortlichen hoffen auf eine große Unterstützung und freuen sich auf diese sportliche Herausforderung. Achim Schossow Nachwuchsleiter der TSG Fortuna 21 Grüneberg e.v.

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