Mobilitätskonzept 2030 im Blick Gemeinderat stimmt für verkehrspolitische und strategische Ziele der kommenden Jahre

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1 Heilbronner STADTZEITUNG mit Heilbronner STADTANZEIGER Nr Februar 2018 AMTSBLATT DER STADT HEILBRONN Schwungvoller Baustart für die Boulderhalle an der Kletterarena: Mit dem ersten Spatenstich brachten der Vorstand des Deutschen Alpenvereins, Oberbürgermeister Harry Mergel und weitere Unterstützer das Projekt kürzlich auf den Weg. Insgesamt investiert der DAV rund 2,8 Millionen Euro in sein Alpinzentrum in der Lichtenbergerstraße. Neben einer 825 Quadratmeter großen Boulderhalle, die Anfang Oktober eröffnet werden soll, entsteht bis Mai auch ein neuer 16 Meter hoher Kletterturm. (ck/foto: Küpper) Mobilitätskonzept 2030 im Blick Gemeinderat stimmt für verkehrspolitische und strategische Ziele der kommenden Jahre Von Anton Philipp Knittel In einer gemeinsamen Sitzung diskutierte der scheidende Jugendgemeinderat mit dem Gemeinderat vorige Woche das städtische Mobilitätskonzept 2030, an dem derzeit auf mehreren Ebenen gearbeitet wird. Das Konzept wird im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Dabei sollen alle Verkehrsträger und Nutzergruppen möglichst ganzheitlich betrachtet werden. Die Schwerpunkte liegen auf der Förderung des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs sowie auf der mittel- bis langfristigen Reduzierung der CO 2 -Emissionen. Zur Erarbeitung des Mobilitätskonzepts 2030, das den überholten Gesamtverkehrsplan von 2005 ablösen wird, ließ das Amt für Straßenwesen in einem ersten Schritt umfangreiche Daten zum Verkehr im Hauptverkehrsstraßennetz erheben, insbesondere durch Verkehrszählungen im Jahr 2015 sowie über Haushalts- und Betriebsbefragungen. Damit steht ein Datenpool - inklusive wichtiger Parameter zum Schienennetz - über das derzeitige Mobilitätsverhalten zur Verfügung. In einem zweiten Schritt wurden im vergangenen Jahr, begleitet durch Arbeitskreise und Beteiligung der Öffentlichkeit, die verkehrspolitischen Ziele festgelegt, um die künftige Mobilität mit städtebaulichen und verkehrlichen Anforderungen abzugleichen. Der Schwerpunkt liegt dabei in den vier Handlungsfeldern sozial, ökonomisch, ökologisch und institutionell, die der Gemeinderat nun einstimmig bestätigt hat. Sozial: Sicherstellung der Mobilität für jeden Einzelnen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten und in allen Stadträumen. Ökonomisch: Sicherstellung der Erreichbarkeit von Heilbronn als Oberzentrum für alle Verkehrsarten und Verkehrszwecke. Ökologisch: Schaffung eines umweltverträglichen Verkehrs, wobei verschiedene Verkehrsmittel genutzt und der motorisierte Individualverkehr reduziert werden soll. Institutionell: Bildung von Netzwerken für Diskussion, Planung und zur Realisierung. Das Büro SSP Stuttgart erarbeitet im Auftrag der Stadte in Referenz- und Klimaschutzszenario 2030, das insbesondere auf die nachhaltige Reduzierung der CO 2 -Emissionen abzielt und eine Energie- und Treibhausgase-Bilanz beinhaltet. aufgelesen Modern, vielseitig Das wunderschöne Weindorf, Stadtführungen, das Volksund Oktoberfest, das Landsleutetreffen in Berlin, die Expo Real in München, Jubiläen, Konzerte bei WKO und HSO dies alles und noch viel mehr gehört zu unserem Programm als Käthchen von Heilbronn. Am 13. April geben Lea Marino, Vanessa Stockbauer und ich unsere Ämter weiter. Bis zum 28. Februar kann sich hierfür bewerben, wer zwischen 17 und 23 Jahre alt ist und aus Heilbronn kommt. Infos gibt s unter und auf Facebook, Käthchen von Heilbronn. Das Käthchenamt bringt vielfältige Aufgaben mit sich. Es prägt die Persönlichkeit. Wir repräsentieren unsere Stadt, wirken bei Eröffnungen mit, halten Reden und geben auch das ein oder andere Interview. Zuletzt hat sich die Rolle des Käthchens modernisiert - den jungen Frauen entsprechend, die wir sind. Wir waren mehr als schmückendes Beiwerk, konnten aktiv mitwirken. Wir freuen uns über jede Bewerberin, die Käthchen werden will. Nur so kann ein einzigartiges und traditionelles Amt weiter bestehen. Ihr Käthchen Corinna Hotzy Ehrung für Sportler Sonntag, 4. Februar, 15 Uhr, im Theater Heilbronn Am Sonntag, 4. Februar, 15 Uhr, lädt die Stadt Heilbronn zur Sportlerehrung im Theater ein. Ausgezeichnet werden Heilbronns erfolgreichste Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Leistungen. Umrahmt werden die Ehrungen von Darbietungen verschiedener Gruppen. Mit dabei sind KunST 07 Heilbronn und die Showgruppen des TSG-Bewegungszentrums sowie des Rollschuh- und Eislaufvereins. Zwei Auftritte hat die Frauen-Tanzgruppe le ragazze aus der Partnerstadt Solothurn. (red) INFO: Kostenfreie Restkarten gibt es im Schul-, Kulturund Sportamt, Marktplatz 11, 4. OG, oder vor Veranstaltungsbeginn im Theater. Wochenmarkt verlegt ZEAG modernisiert Stromversorgung am Marktplatz Voraussichtlich bis 22. April wird der Heilbronner Wochenmarkt an allen Markttagen vorübergehend auf den Kiliansplatz und in die Fleiner Straße verlegt. Der Grund hierfür ist die Modernisierung der Stromversorgung. Mit den entsprechenden Bauarbeiten hat die Netzgesellschaft Heilbronn-Franken - ein Tochterunternehmen der ZEAG Energie AG - diese Woche begonnen. Hierfür wird eine 98 Jahre alte Trafostation unter dem Marktplatz durch eine neue, kompaktere Station ersetzt. Ab Ende März übernehmen zwei Trafos die Aufgabe, Strom für die umliegenden Gebäude sowie für die Fest- und Marktstände zu liefern. (red) aus DEM INHALT Forum Gemeinderat 2 Fraktionen nehmen Stellung Theresienturm 3 Spendenaktion gestartet Tempokontrollen Mal hat es geblitzt Bekanntmachungen Ausschreibungen

2 Seite 2 HeilbronnerSTADTZEITUNG FORUM GEMEINDERAT Donnerstag, 1. Februar 2018 CDU Dr. Albrecht Merkt Stadtrat Sachlichkeit im Ratsrund Nach der Geschäftsordnung des Heilbronner Gemeinderats können sich dessen ehrenamtliche Mitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Sie tun dies, um die Verfolgung ihrer kommunalpolitischen Ziele aufeinander abzustimmen. Die grundsätzliche Stellungnahme der Fraktionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten soll daher folgerichtig jeweils durch nur einen Sprecher, bei Meinungsverschiedenheiten durch höchstens zwei Mitglieder der Fraktion erfolgen. Stadtrat Dörner, bis vor kurzem Vorsitzender der Fraktion der Freien Wähler, sprach jüngst allerdings von einer Basta-Politik, die einzelne Fraktionsvorsitzende immer wieder an den Tag legen würden, von Hahnenkämpfen und Machtspielchen, aber auch davon, dass die Mandatsträger... der Freien Wähler nicht reich an Geld oder Macht werden könnten. Will Stadtrat Dörner damit alle Stadträte über einen Leisten schlagen, die über den Listenvorschlag einer Partei in den Gemeinderat gewählt wurden? Will er sie - ohne auf die jeweilige Persönlichkeit oder ihr Wirken zu schauen - pauschal in ein schlechtes Licht rücken? Ich verspreche Ihnen, liebe Heilbronnerinnen und Heilbronner, dass ich weiterhin meinen Teil zu einem offenen und vor allem sachlichen Austausch von Ansichten und Gedanken beitragen werde. So habe ich es auch in meiner Fraktion vorgefunden. Ich bin überzeugt, dass dies auch für die anderen Fraktionen gilt - zum Wohle unserer Stadt. SPD Gerd Kempf Stadtrat Eine Schande für eine reiche Stadt Die beste Werbung für unsere Stadt ist die von einer großen Mehrheit im Gemeinderat getragene Abschaffung der Kindergartengebühren. Das kinderfreundliche Heilbronn hat nicht wie andere Städte abgewartet, bis der Bund oder das Land für diese Kosten aufkommt, sondern ein klares Zeichen für frühkindliche Bildung gesetzt. Wir sind stolz, auf dieses Millionen schwere Ausrufezeichen! Und wir waren stolz, als es endlich gegen erhebliche Widerstände gelungen war, auch in Heilbronn wie schon längst in anderen Städten ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr einzuführen, das auch den ärmsten Schichten unserer Gesellschaft ermöglicht, mobil zu bleiben. Nicht etwa kostenlos! Nein! Monatlich 20 Euro musste jeder für dieses Ticket aus der eigenen Tasche bezahlen! Und wir waren beschämt, als in der letzten Sitzung die Mehrheit des Gemeinderats nicht davon zu überzeugen war, dieses Ticket wie im Landkreis beizubehalten - wenigstens bis zur Verabschiedung des Mobilitätskonzepts. In diesem Mobilitätskonzept Heilbronn 2030 heißt neben ökologisch, ökonomisch und institutionell das erste der vier verkehrspolitischen Leitziele sozial. Und zu diesem sozialen Ziel hatte sich der Heilbronner Gemeinderat noch einstimmig bekannt. Aber eine Stunde später versetzte die Mehrheit von CDU, FDP und Freien Wählern dem Mobilitätsticket den Todesstoß. FWV Malte Höch Stadtrat Nachhaltigkeit... ist in aller Munde; zuletzt auch im Gemeinderat zusammen mit bürgernaher Kommunikation und der Fortentwicklung der Digitalisierung. Natürlich, wir wollen alle nachhaltiges Handeln. Doch wie sieht das aus? Wie können wir gesellschaftliche Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten überwinden und dabei mit Bodenhaftung kommunale Aufgaben meistern? Schaffe, nett schwätze, möchte man sagen. Zu schnell gerät es in Vergessenheit, was uns soeben noch beschäftigte. Kommunaler Wohnungsbau, wie ist der Stand? Ausweisung neuer Gewerbegebiete, warum geht hier nichts voran? Zunehmende Leerstände in der Stadt an etablierten Plätzen, vermag keiner das Potential zu erkennen? Brachliegende Flächen, warum soll eine Markthalle als Kommunikationsmittelpunkt kombiniert mit Wohnen und Gewerbeeinheiten nicht zeitgemäß sein? Warum dauert eine HN- App so lange? Wir fordern Nachvollziehbarkeit durch Priorisierung laufender Maßnahmen. Können sich Verantwortliche eine Turmhauspolitik durch Aussitzen in restlichen Amtsjahren leisten, weil man die offene Kommunikation scheut? Wir Freien Wähler fordern eine stärkere Teilhabe aller Beteiligten an gesellschaftlichen Prozessen. Das Rede- und Antwort- Stehen, das unaufgeforderte Informieren schafft Vertrauen. Warum hat man den Eindruck, dass dies oft denen fremd ist, die darüber zu entscheiden haben? Um nachhaltig zu handeln, braucht es Teilhabe. Sie fordern uns, wir fordern Sie - nur gemeinsam wird es gelingen. Bündnis 90/Grüne Susanne Bay Fraktionsvorsitzende Leben und leben lassen... Dieser zwischenmenschliche Leitsatz trifft auch auf viele gesellschaftliche Sachzusammenhänge zu. Wenn nun z.b. die Fritz-Ulrich-Schule in das Gebäude der Gerhart-Hauptmann-Schule mit einzieht, ist dies das Ergebnis eines langen, intensiven Beteiligungsprozesses. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Mitarbeitende der Stadt Heilbronn und auch der Gemeinderat haben um eine Schulentwicklung gerungen, die allen Beteiligten - vor allem den Schülerinnen und Schülern - maximal möglich gerecht wird. Alle Seiten mussten dabei Kompromisse schließen, manch hergebracht Geliebtes aufgeben, die andere Seite leben lassen. So eröffnen sich nun aber für beide Schulen neu zu bauende, inhaltlich spannende Entwicklungsmöglichkeiten. Wir Grünen wünschen dafür alles Gute! Und wir appellieren an die Gegnerinnen und Gegner der Gemeinschaftsschulen, dass sie obiges Motto ebenso beherzigen. Mehr als 8 Prozent der Kinder wurden von ihren Eltern zum Schuljahr 16/ 17 den beiden Heilbronner Gemeinschaftsschulen anvertraut. Diese Eltern verdienen ebenso Respekt wie diejenigen, die sich für eine andere Schulart entscheiden. Am Ende zählt, dass alle die Bildungsmöglichkeiten erhalten, die sie bestmöglich fördern. Dabei sind Gemeinschaftsschulen ein unverzichtbarer Teil geworden. Für uns im Gemeinderat gilt: Nach der Schulentwicklung ist vor der Schulentwicklung. Es gibt noch vieles zu tun. Lassen Sie es uns zusammen anpacken! FDP Sylvia Dörr Stadträtin Neues Marketing für Ausbildung Das Ausbildungsmarketing der Stadt ist gerade im Umbruch, aufbauend auf dem Markenbildungsprozess der Personalentwicklung und einer zeitgemäßen Arbeitgebermarke. Die Marketingaktivitäten werden neu ausgerichtet und verstärkt im Social Media-Bereich und auf der Karrierewebseite der Zielgruppe angepasst, um neben den Global Playern hier in der Region künftig noch besser bestehen zu können. Seit zwei Jahren ist ein Online-Bewerbungsmodul im Einsatz. Durchschnittlich 70% der Bewerbungen kommen aktuell über diese Plattform. Der Schwerpunkt liegt aber bei der Bildungsmesse ( Juni im redblue Messezentrum) und auch beim Girls Day der Stadt am 26. April. Es beginnen jedes Jahr ca. 90 Menschen im Bereich Verwaltung, Technik und Soziales ihre Ausbildung z.b. im Garten- und Landschaftsbau, Forstwirtschaft, Kaufleute für Büromanagement und Erzieher/innen. Über 100 Ausbilder gewährleisten optimale, zeitgemäße Ausbildung. Das Ziel ist es, in Zukunft bedarfsgerecht auszubilden, um eine langfristige Anstellung bei der Stadt anzustreben. Gefördert werden die jungen Menschen nach der Ausbildung in verschiedenen Abteilungen und in der Karriereplanung, so dass Karriere, Ausbildung und Beruf eine langfristige Perspektive haben. Die Freien Liberalen unterstützen die Arbeit des Personalamtes der Stadt Heilbronn in vollem Umfang und wünschen den Auszubildenden viel Erfolg. Für die Beiträge in der Rubrik Forum Gemeinderat zeichnen die Autoren verantwortlich.

3 Donnerstag, 1. Februar 2018 THEMA HEUTE HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 3 Heilbronner Bürgerstiftung Spendenaktion Theresienturm Mahnen, erinnern, zum Denken anregen Dauerhafter Erschließungsbau soll ab 2019 den Zugang zum Theresienturm ermöglichen - Bürgerstiftung setzt auf Spendengelder Der Theresienturm ist ein Mahnmal in Heilbronn, das ein Dasein deutlich abseits seiner Bedeutung fristet. Dies will die Heilbronner Bürgerstiftung in enger Kooperation mit dem Stadtarchiv und dem Hochbauamt nun ändern: Mit einem Erschließungsbau soll das Innere des Turmes - vor allem auch für die Jugend - öffentlich zugänglich werden. Der Zugang entsteht in Zusammenarbeit von Hochbauamt und dem Stuttgarter Joos Keller Architekturbüro. Mit einer Spendenaktion möchten wir ausreichend Mittel beschaffen, um einen neuen Zugang zu bauen. Ab 2019, zum 75. Jahrestag des schrecklichen Angriffs am 4. Dezember 1944, soll der Turm durch seine Erschließung und durch Präsentationen mahnen, erinnern und zum Denken anregen, sagt Karl Schäuble, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung. Durch die Sprengung der alten Zugangsrampe bewahrte der Turm im Inneren sein originales und weitgehend unverfälschtes Erscheinungsbild: ein einzigartiges Denkmal aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Zugang kostet Euro Der offizielle Bauantrag für die Erschließung liegt bereits beim Planungsund Baurechtsamt. Über eine Rampe wird der Turmzugang in acht Metern Höhe erschlossen. Aussagekräftige Info-Tafeln spiegeln die Geschichte des ehemaligen Flakturms wider. Die Heilbronner Bürgerstiftung setzt auf die finanzielle Unterstützung von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen, um diesen rund Euro teuren Zugang realisieren zu können Euro wird die Stiftung aus ihrem eigenen Vermögen dazu beitragen. Die Stadt Heilbronn steuert zahlreiche Leistungen verschiedener Ämter und Einrichtungen bei, auch gestaltet sie das Gelände um den Turm neu. Die neue Erschließung steht als schlanke Form abgerückt vom Turm entlang der Theresienstraße. So bleibt der denkmalgeschützte Hochbunker in seinem Äußeren unberührt, bekommt aber eine markante Erweiterung. Eine Rampe im Inneren des Erschließungskörpers ermöglicht dem Besucher einen bequemen Aufstieg zum Turmeingang in luftiger Höhe. Gerade ältere Menschen profitieren von diesem erleichterten Zugang. Der Eingang zum Erschließungsbau befindet sich auf der Süd-West-Seite des Turms. Von dort gelangt der Besucher über eine verschließbare Fassadentür zum Startpunkt der Rampe. Dreieinhalb Läufe - jeweils 14 Meter lang - führen in die Höhe. Die neue Erschließung wird etwa 16 Meter lang und drei Meter breit. Sie wird aus zwei neun Meter hohen Stahlbetonstützen bestehen, die über Stege - ebenfalls aus Stahlbeton - miteinander verbunden sind. Als robuste äußere Hülle wird ein gelochtes Blech oder ein Stahlnetz angebracht. Das metallische Fassadenmaterial reflektiert die Farben der Betonflächen und der Natursteinverkleidung des Turms. (red) INFO: Detaillierte Infos liefern der aktuelle Bürgerbrief unter sowie die Webseite Der Zugang zum Theresienturm soll mit Hilfe von Spenden keine Zukunftsvision bleiben. Visualisierung: Joos Keller Architekturbüro Zeitkapsel mit bewegter Vergangenheit Bis zu 1000 Menschen fanden im einstigen Hochbunker Schutz vor Bombenangriffen - Seltene Bauart Für viele Heilbronner ist der Turm an der Theresienwiese einfach ein markanter Punkt auf dem Weg zum Parkplatz. Dass dieses seit 1951 unzugängliche Monument eine bewegte Vergangenheit hat, ahnen die meisten, wissen aber nur wenige genau. Verteidigungsturm und Schutzraum Der Turm, der bis 2016 General-Wever-Turm hieß, wurde ein Jahr nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs an der Theresienwiese als Luftverteidigungsturm fertiggestellt. Die Wehrmacht hatte ihn errichten lassen, um Heilbronn gegen Luftangriffe zu verteidigen. Eine Flugabwehrkanone auf dem Dach sollte angreifende Flugzeuge bekämpfen. Die Mannschaftsräume im Inneren waren für eine Besatzung von knapp 250 Mann ausgelegt. Der knapp 29 Meter hohe Turm mit 1,40 Meter dicken Außenwänden gehört zu der seltenen Bauart Dietel, wie sie bundesweit nur noch einmal in Darmstadt zu finden ist. Charakteristisch war die innere Erschließung über eine entlang der Außenwand laufende Schneckenrampe. Der zehngeschossige Bau war autark: Ein Stromaggregat konnte ihn mit Elektrizität versorgen, ein Brunnen lieferte Wasser, eine Gasschleuse verhinderte das Eindringen von Gas. Als die Luftangriffe auf Heilbronn zunahmen, wurde der Turm für die Allgemeinheit geöffnet. Bis zu 1000 Menschen konnten hier Zuflucht finden, auch beim großen Angriff am 4. Dezember Die Menschen campierten in diesen Wochen auf der Schneckenrampe. Viele verließen den Turm nur, um etwas zu Essen zu holen. Nach dem Ende des Krieges bot der Turm Schlafstellen für viele Menschen auf der Durchreise, auf der Flucht, ohne Obdach. Tausende waren unterwegs - entlassene Soldaten, ehemalige Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene, Wohnungslose, Flüchtlinge und Vertriebene aus den Ostgebieten. (red) Wie der Besuch in einer Zeitkapsel wirkt der Blick in die seit 1951 unzugänglichen Mannschaftsräume. Foto: Stadtarchiv/Kimmerle Spendenkonten der Bürgerstiftung Dankeschön für Zuwendungen Spenden nimmt die Heilbronner Bürgerstiftung unter dem Stichwort Theresienturm unter folgenden Kontonummern entgegen: Kreissparkasse Heilbronn (IBAN: DE ), Volksbank Heilbronn (IBAN: DE ) oder BW Bank Heilbronn (IBAN: DE ). Für Zuwendungen zwischen 1000 und 4999 Euro bekommen Spender als Dankeschön eine kleine Nachbildung des Turms in Aluminium. Für Spenden ab 5000 Euro gibt es eine etwa zwölf Zentimeter große Nachbildung. Nach vorheriger Absprache werden Spender mit einer Spendensumme ab 5000 Euro auf einer Spendertafel am Theresienturm genannt. (red)

4 Seite 4 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM STADTKREIS Donnerstag, 1. Februar 2018 kurz NOTIERT Digitale Ethik Am heutigen Donnerstag, 1. Februar, 18 Uhr, spricht Professorin Petra Grimm zum Thema Digitale Ethik - Wozu brauchen wir sie? und stellt ihre Zehn Gebote vor. Der kostenfreie Vortrag in der aim-akademie, Bildungscampus 7, richtet sich an Pädagogen und Eltern. Anmeldung unter oder Telefon (red) Malen für Krebskranke Kreative Therapieformen verbessern die Lebensqualität bei Krebs. Patienten sind am heutigen Donnerstag, 1. Februar, und Donnerstag, 15. Februar, 14 bis 16 Uhr, eingeladen, sich gestalterisch auszudrücken. Die kostenfreie Maltherapie findet im Raum 4702/1 im Klinikum am Gesundbrunnen statt. Anmeldung bei Eva Saalfrank, Telefon (red) Widmannschule erleben Am Freitag, 2. Februar, 9 bis 14 Uhr, und Samstag, 3. Februar, 9 bis 13 Uhr, finden an der Johann-Jakob-Widmann-Schule im Technischen Schulzentrum Informationstage für interessierte Schüler und Eltern statt. Lehrer und Schüler stellen das Bildungsangebot vor, das zum Hauptschul- bzw. mittleren Bildungsabschluss, aber auch zu Fachhochschulreife und Abitur führt. Infos gibt es unter (red) Brennholzversteigerung Am Samstag, 17. Februar, 9.30 Uhr, versteigert die Stadt Heilbronn am Waldparkplatz an der B 39 zwischen Kirchhausen und Bad Rappenau-Fürfeld Brennholz. Die Motorradfreunde Unteres Rotbachtal e. V. übernehmen die Bewirtung an der Waldhütte am Stöckachweg. Ab Freitag, 9. Februar, können Lageskizzen im Rathaus, Zimmer 2017, und im örtlichen Bürgeramt abgeholt werden. Infos unter Telefon (red) Gebühren neu gefasst Der Gemeinderat hat der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zugestimmt. Damit werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Transparenz gegenüber den Bürgern die bisherige Verwaltungsgebührenordnung und die Gebührensatzung zusammengefasst. Alle Gebühren sind auf den Seiten 13 bis 19 dieser Ausgabe abgedruckt. (red) Unter Schülerinnen und Schülern herrschte vorige Woche reges Interesse an der Jugendgemeinderatswahl - hier eine Aufnahme aus der Wahlstelle in der Dammrealschule. Foto: Brand Heilbronns Jugend hat gewählt Ergebnis der Jugendgemeinderatswahl liegt vor - Wieder hohe Wahlbeteiligung Das Ergebnis der Jugendgemeinderatswahl 2018 liegt vor. Die Heilbronner Jugendlichen wählten 15 Mädchen und fünf Jungen in das 20-köpfige Gremium. Damit hat sich das Geschlechterverhältnis weiter zugunsten der Mädchen verschoben: Vor zwei Jahren standen zehn junge Frauen noch zehn jungen Männern gegenüber. Erfreulich hoch war erneut die Wahlbeteiligung: Sie liegt mit 54,3 Prozent der derzeit 4856 Wahlberechtigten über dem von Damals gingen 53,3 Prozent wählen. Zu ihrem Wahlerfolg beglückwünsche ich alle gewählten Jugendlichen, sagte Oberbürgermeister Harry Mergel zum Ergebnis. Bemerkenswert sei die große Zahl an weiblichen Jugendgemeinderäten, die ihre Präsenz im Gremium stetig ausbauen würden. Besonders erfreut zeigte sich der OB auch über die erneut hohe Wahlbeteiligung. Sein Dank gelte allen Jugendlichen, die zu einer Kandidatur bereit waren, sowie allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an den Schulen. Zur Wahl gestellt hatten sich insgesamt 43 Schülerinnen und Schüler. Gewählt wurden Mädchen und Jungen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren, von denen sieben ein Gymnasium, fünf eine Realschule, drei eine Werkrealschule, zwei eine Gemeinschaftsschule sowie drei eine Berufliche Schule besuchen. Stimmenkönig wurde der 16-jährige Mehmet Can Sözen mit 1401 Stimmen. Wiedergewählt wurde Lisa Roth, die 17- Jährige hatte sich als einzige erneut zur Wahl gestellt. Die konstituierende Sitzung des Jugendgemeinderats findet am Donnerstag, 15. März, statt. (bra) INFO: Das genaue Wahlergebnis wird auf Seite 12 dieser Ausgabe bekannt gemacht. 3,5 Millionen Euro werden investiert HVG und Stadtwerke sichern die zukünftige Wasserversorgung in Heilbronn Die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) baut im Auftrag der Stadtwerke Heilbronn GmbH das Wassernetz in Kirchhausen über eine Strecke von 6,2 Kilometern aus, um dem steigenden Wasserbedarf in Heilbronn gerecht zu werden. Die Investitionssumme liegt bei 3,5 Millionen Euro. Dies ist ein starkes Signal der Leistungsfähigkeit unserer beiden Traditionsunternehmen wie auch für den starken Energiestandort Heilbronn, sagt Erster Bürgermeister Martin Diepgen, Vorsitzender der Aufsichtsräte beider Gesellschaften. Verlegt wird neben der bestehenden eine weitere Transportleitung mit einem Durchmesser von 40 Zentimetern. Stadtwerke-Geschäftsführer Torsten Briegel: Die beiden Leitungen sollen zukünftig parallel genutzt werden, um den steigenden Bedarf an Trink- und Löschwasser im Besonderen für das Gewerbegebiet Böllinger Höfe, den Stadtteil Neckargartach sowie generell für die Stadt Heilbronn sicherzustellen. HVG- Geschäftsführer Frank Schupp betont: Eine Baumaßnahme dieser Dimension ist für uns nicht alltäglich, es ist eine tolle Aufgabe. (red) Spatenstich: Erster Bürgermeister Martin Diepgen (3.v.l.) mit Stadtwerke-Geschäftsführer Torsten Briegel (2.v.l.) und HVG-Geschäftsführer Frank Schupp (3.v.r.). Foto: HVG/Kuhn junge RÄTE Eine Bühne für die Kandidaten Wahlparty war ein Erfolg Das Ergebnis der Jugendgemeinderatswahl 2018 steht jetzt fest. Damit die Kandidatinnen und Kandidaten in eine gute Startposition kommen konnten, hatten wir zuvor noch eine Wahlparty im Deutschhofkeller organisiert. Genutzt hatten diese Gelegenheit 25 der insgesamt 43 Kandidatinnen und Kandidaten, indem sie sich dort vorgestellt und für sich geworben haben. Auch Oberbürgermeister Harry Mergel sowie Vertreter des Gemeinderats waren präsent und haben ihre Unterstützung für den Jugendgemeinderat gezeigt. Zudem haben etwa 120 Fans den Kandidatinnen und Kandidaten den Rücken gestärkt. Nach Grußworten von OB Mergel und unserer Vorsitzenden Melanie Puglia zeigten wir einen Rückblick auf unsere Amtszeit. Dann waren die Bewerber dran - mit Wahlreden, Podiumsdiskussionen und einem Videoclip konnten sie den ersten Schritt in die Öffentlichkeit antreten. Im Anschluss startete unsere Aftershowparty mit einem eigenen Jugendgemeinderats-DJ. Bei Getränken und Snacks, die wir gegen eine kleine Spende an unser Flüchtlingspatenschaftsprojekt WEL- COME verkauft hatten, konnten wir uns dann mit unseren potenziellen Nachfolgern austauschen. Burak Bingöl Jugendgemeinderat impressum Heilbronner Stadtzeitung Amtsblatt der Stadt Heilbronn, 20. Jahrgang, Auflage Herausgegeben von der Stadt Heilbronn Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz) Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn) Redaktion: Michael Brand (bra) Stadt Heilbronn Pressestelle Postfach Heilbronn Tel.: , Fax: pressestelle@heilbronn.de Internet: Der Heilbronner Stadtanzeiger ist ein Produkt des Verlags Delta Medien Service GmbH und wird ausschließlich in der redaktionellen Verantwortung der Delta Medien Service GmbH erstellt. Vertrieb:

5 Donnerstag, 1. Februar 2018 AUS DEM STADTKREIS HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 5 Knapp Temposünder Städtische Blitzer -BIlanz Die Zahl der Fahrzeugführer, die 2017 bei Tempokontrollen der Stadt Heilbronn geblitzt wurde, liegt etwa auf Vorjahresniveau: Insgesamt Temposünder haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes erwischt, das sind knapp 2000 weniger als Die meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen konnte der städtische Vollzugsdienst bei mobilen Kontrollen erfassen, Verstöße wurden hier registriert. Weitere Temposünder wurden mit Hilfe fest installierter Blitzersäulen oder Starenkästen überführt. Bei der überwiegenden Mehrheit handelte es sich um geringfügige Tempoüberschreitungen. 307 Fahrzeugführer waren jedoch so schnell unterwegs, dass sie sich vorübergehend von ihrem Führerschein trennen mussten. Viele schwere Verkehrsunfälle können von vorneherein vermieden werden, wenn die Tempolimits auf den Straßen beachtet werden, appelliert Bürgermeisterin Agnes Christner an das Verantwortungsund Gefahrenbewusstsein der Fahrzeugführer. Im Interesse unser aller Sicherheit werden wir daher auch weiterhin die Kontrollen im Stadtgebiet konsequent fortsetzen. Besonderes Augenmerk legt das Ordnungsamt dabei auf polizeilich ausgewiesene Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen. Die höchsten Tempoverstöße konnten 2017 in der Oststraße sowie auf der Allee festgestellt werden: Die Fahrzeugführer rasten mit 128 km/h in der Oststraße und 127 km/h auf der Allee am Messgerät vorbei. Erlaubt sind hier 50 km/h. (bra) Baumpfleger werden aktiv Linden auf Hauptfriedhof Bis voraussichtlich Mittwoch, 7. Februar, nehmen sich die Baumpfleger des Betriebsamts der Linden auf dem Hauptfriedhof an. Die eindrucksvollen Bäume prägen die historische Lindenallee im östlichen Teil der denkmalgeschützten Ruhestätte. Damit die Verkehrssicherheit auch in Zukunft gewährleistet ist, werden die Kronen der Bäume beschnitten und die Sicherungsgurte ausgetauscht. (red) Von Christian Britzke Wo kann man Vermessungstechniker, Kfz-Mechatroniker und Erzieher lernen? Natürlich: bei der Stadt Heilbronn! Den aktuellen Ausbildungsbericht legte jetzt Erster Bürgermeister Martin Diepgen zusammen mit dem Personal- und Organisationsamt vor. Insgesamt zirka 220 Azubis und Praktikanten sind derzeit in rund 30 Ausbildungsberufen bei der Stadt beschäftigt. Über 100 Ausbilder engagieren sich in direkter Ausbildungsverantwortung. Über diverse Marketing-Aktivitäten berichtete der stellver- Zum 62. Ma(h)l in der Nachkriegsgeschichte trafen sich vor 14 Tagen im Zeichen des Hasens rund 150 Gäste auf Einladung von Oberbürgermeister Harry Mergel und des Gemeinderats. Zweck des ehrwürdigen Hasenmahls, dessen Tradition sich bis in die Jahreswende 1492/93 zurückverfolgen lässt, sei die Erneuerung des ideellen Pakts für Heilbronn, sagte der OB: Diese Selbstverpflichtung - arbeiten zum Wohl unserer Stadt und ihrer Menschen und sich gegenseitig darin zu bestärken, ist sein tieferer Sinn. Hasenmahlrednerin Iris Baars-Werner, scheidende Lokalchefin der Heilbronner Stimme, hielt eine gleichermaßen nachdenkliche wie analytische Rede zum Zustand von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Medien. (kn/ Foto: HSt/Andreas Veigel) Geschäfte öffnen an drei Sonntagen Gemeinderat erlaubt Verkaufssonntage in Heilbronn, Neckargartach und Böckingen In Heilbronn sowie in bestimmten Straßenzügen von Böckingen und Neckargartach (siehe Bekanntmachung auf Seite 12 dieser Ausgabe) wird es in diesem Jahr insgesamt drei verkaufsoffene Sonntage geben. Die Öffnungszeiten sind auf 13 bis 18 Uhr begrenzt. Einer entsprechenden Satzung hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Zwei Verkaufssonntage - davon einen ohne Böckingen - Neue Angebote Verwaltung legt Ausbildungsbericht 2017 vor tretende Leiter des Amtes, Tilo Schilling. So wirbt die Stadt bei der alljährlichen Bildungsmesse für ihre Stellen, macht Schulbesuche, bietet Praktika an. So schwierig es heutzutage ist, für alle Ausbildungswege geeignete Kandidaten zu finden, um so erfreulicher ist die Übernahmequote: Allen Azubis der Kernverwaltung wurde 2017 eine Stelle angeboten. Pilotprojekt für Erzieher Neu im Strauß der Ausbildungsangebote bei der Stadt sind Stellen für die Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen. In einem Pilotprojekt wurden 2017 zwei Stellen eingerichtet, weitere fünf Stellen werden so folgen, dass 15 Stellen auf drei Ausbildungsjahre verteilt werden können. Umgekehrt, so Schilling, prüfen wir aber auch, ob auf einzelne Ausbildungsangebote verzichtet werden kann, für die bei der Stadt kein Bedarf besteht und wo keine Übernahme angeboten werden kann. Neu ist auch, dass die Verwaltung Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge schafft: Die erste Stelle konnte schon im Bereich des Theaters besetzt werden, für das kommende Ausbildungsjahr gibt es eine Stelle im Verwaltungsbereich. hatte die Stadtinitiative beantragt, der Gewerbe- und Handelsverein Böckingen hatte nur einen Tag ausschließlich für Böckingen angemeldet. Damit reduziert sich im Vergleich zu 2017 die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage um einen auf insgesamt drei Tage. Den Auftakt macht Böckingen: Bereits am 11. März erfolgt hier die erste Freigabe der sonntäglichen Ladenöffnungszeiten. Anlass ist die Traditionsveranstaltung Seeräubertag. Am 29. April besteht in Heilbronn und Neckargartach (Im Neckargarten) die Gelegenheit zum sonntäglichen Einkauf. Anlass ist die Veranstaltung Magie der Stimmen. Im Rahmen von Jazz & Einkauf am 7. Oktober können die sonntäglichen Besucher in Geschäften shoppen, die sich in Heilbronn, Neckargartach (Im Neckargarten) und Böckingen befinden. (bra) interview Am politischen Leben teilnehmen Zu einer Feierstunde im Rathaus hatte OB Harry Mergel vorige Woche alle Heilbronner eingeladen, die 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Dazu gehörte auch die promovierte Juristin Karolina Drazkiewicz (29), die die Festrede hielt. Frau Drazkiewicz, warum haben Sie sich für Ihre Einbürgerung entschieden? Drazkiewicz: Durch meine Staatszugehörigkeit zum EU- Land Polen hatte ich bereits sehr viele Möglichkeiten, inklusive der Freizügigkeit. Dennoch habe ich mich entschlossen, deutsche Staatsbürgerin zu werden. Ein wesentlicher Grund war mein Wunsch, am politischen Leben in meiner Wahlheimat teilnehmen zu können. Bis zuletzt habe ich mich ohne diese Möglichkeit nicht vollkommen wie ein Teil dieses Landes gefühlt. Wie verlief das Einbürgerungsverfahren? Drazkiewicz: Natürlich muss man jede Menge gesetzlicher Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen für die Einbürgerung vorlegen. Aber die Unterstützung der hilfsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde trug dazu bei, dass das Verfahren zügig und problemlos verlaufen ist. Fühlen Sie sich in Heilbronn schon heimisch? Drazkiewicz: Ja, definitiv. Obwohl ich auch das Glück hatte, kurzzeitig in bei jungen Menschen angesagten Städten wie Hamburg oder Brüssel zu wohnen, fühle ich mich hier wohler als dort. Ich schätze die Stadt für ihre Internationalität und insbesondere auch die ausgeprägte Weinkultur. Was sind Ihre Pläne? Drazkiewicz: Mein Ehemann und ich wohnen aktuell in einer gemütlichen Zwei-Zimmer- Wohnung. Mein derzeit größter Traum ist aber ein Baugrundstück im Raum Heilbronn, um ein Haus bauen und eine Familie gründen zu können. Interview: Michael Brand

6 Seite 6 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM STADTKREIS Donnerstag, 1. Februar 2018 Preissegen für Spitzenleistungen Jugend musiziert 242 junge Musikerinnen und Musiker hatten sich zum Regionalwettbewerb Jugend musiziert Heilbronn am Wochenende angemeldet. Die überwiegende Mehrheit wurde für ihre Vorbereitung mit einer herausragenden Bewertung belohnt. Insgesamt vergaben die Jurys 164 erste Preise. Davon dürfen 83 Preisträger beim Landeswettbewerb Mitte März in Bietigheim-Bissingen antreten. Darüber hinaus gab es 57 zweite Preise und zehn dritte Preise. Gewertet wurden in diesem Jahr folgende Kategorien: Blockflöte, Blechbläser, Holzbläser, Gitarre, Musical, Querflöte (alle Kategorien solo), Klavier vierhändig, Duo Klavier und Streicher sowie Duo Kunstlied, Schlagzeug-Ensemble und Besondere Ensembles. (ck) INFO: Die Ergebnisse sind abrufbar unter /jugend-musiziert. Das Preisträgerkonzert findet am Freitag, 9. März, Uhr, in der Kreissparkasse Heilbronn, Unter der Pyramide, statt. Anmeldung unter: veranstaltungen. Brandschutz und EDV-Erneuerung Rathausumbau ab Herbst In den nächsten Jahren werden Brandschutz und EDV-Infrastruktur im Rathaus auf den neuesten Stand gebracht. Dazu werden in drei Bauabschnitten bis zu 120 Arbeitsplätze in die Titotstraße 7-9 verlagert - das Gebäude hat die Stadt eigens zu diesem Zweck angemietet. Die Verlagerung der Büroarbeitsplätze ist notwendig, da die Bauarbeiten nicht im laufenden Betrieb erfolgen können. Der durch die Verlagerung frei werdende Raum im Rathaus wird während der Bauausführung für interne Rochaden genutzt. Dabei wird in drei Bauabschnitten jeweils ein Gebäudeteil im Rathaus komplett geräumt und in einem Zug fertiggestellt. Der Umzug und die Bauarbeiten starten im Herbst dieses Jahres. Bis zum Sommer 2021 sollen die Maßnahmen abgeschlossen sein. Für den Brandschutz, die EDV-Erneuerung und den zeitweisen Umzug hat der Gemeinderat insgesamt 8,1 Millionen Euro bereitgestellt. (red) Café Brücke-Zukunft Angebot für Geflüchtete, Nachbarn und Ehrenamtliche Unter dem Motto Miteinander reden und Brücken bauen treffen sich Helfer und Geflüchtete im Café Brücke-Zukunft zum Kaffeekranz im Gemeinschaftsraum der Mönchseestraße 83/1, einer Unterkunft für Geflüchtete. Mittwochs von 16 bis 18 Uhr sind alle Interessierten eingeladen, sich bei Kaffee und Kuchen auszutauschen. Die Leute genießen einfach die Gemeinschaft, sagt Sozialbetreuerin Cordula Alfian vom Amt für Familie, Jugend und Senioren. Neben Freunden finden die Geflüchteten hier auch Rat und Hilfe bei Bürokratie, Arbeitssuche und Sprachtraining. Sogar Sprachtandems haben sich aus dem Treff entwickelt. So können die Geflüchteten eine Brücke in die Zukunft schlagen und sich gut in Heilbronn einfinden. Der Koordinator des Cafés, Dietrich Schäfer, gründete schon das Asylcafé in der Frankfurter Straße. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mönchseestraße eröffnete dann der Treff mit einem neuen Namen am neuen Ort: Ein positives Zeichen nach Protesten gegen die Unterkunft in der Mönchseestraße. Inzwischen gibt es Viele, die sich ehrenamtlich beteiligen und mit den Bewohnern ins Gespräch kommen. Weitere neue Gesichter sind gern gesehen. (jd) Helfer und Geflüchtete (v.l.): Dietrich Schäfer, Tesfalem Kflom, Mohammad Mohammad Eid und Cordula Alfian. Foto: Diebold BUGA stellt 2019 einzigartige Vielfalt aus Zwei architektonisch innovative Pavillons des Landes Baden-Württemberg auf der Sommerinsel Die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 wird sich durch eine bisher noch nie dagewesene inhaltliche Vielfalt auszeichnen. Neben Highlights im Landschafts- und Gartenbau wird die 173 Tage dauernde Schau auch Ausrufezeichen im Bereich der Architektur setzen. Herausragend dabei sind die beiden experimentellen bionischen Pavillons auf der Sommerinsel. Davon ist BUGA-Geschäftsführer Hanspeter Faas felsenfest überzeugt, wie er in der vergangenen Woche bei der Vorstellung der beiden vom Land Baden-Württemberg finanzierten Pavillons aus Holz sowie aus Glas- und Kohlefaser betonte. Natur als Konstruktionsvorbild Die Vorbilder für die Konstruktion der beiden in Leichtbauweise hergestellten und jeweils 500 Quadratmeter großen Pavillons, die komplett digital geplant und gefertigt werden, sind im Tierreich zu finden: nämlich Seeigel und Käferflügel. Die biologischen Vorbilder zeichnen sich durch Segmente Freundlich und hell ist der neue Servicepoint der Ausländerbehörde im Zimmer 281 des Heilbronner Rathauses. Er ist die erste Anlaufstelle für Ausländer, die Dinge von der Aufenthaltsoder Arbeitserlaubnis bis zu Teilnahmemöglichkeiten an Sprachkursen regeln müssen. Die Mitarbeiterinnen des Servicepoints vermitteln die Menschen zielgerichtet an die zuständigen Sachbearbeiter. So werden zum Beispiel Wartezeiten verringert. (aci/ Foto: Ühlin) Fünf grüne Inseln Neue Außenanlagen für die Kita Charlottenstraße Wie die neuen Außenspielbereiche in der Kindertagesstätte Charlottenstraße künftig aussehen sollen, hat das Grünflächenamt kürzlich im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt. Dem Entwurf und den Kosten in Höhe von Euro hat das Gremium zugestimmt. Eine Sanierung ist dringend notwendig, da Zäune, Treppen oder Geländer größtenteils marode sind und zum Teil auch nicht mehr den Bestimmungen entsprechen, betont Grünflächenamtsleiter Hans-Peter Barz. Die Bauarbeiten sollen bereits im Frühjahr starten. Die Planung sieht fünf Grüninseln vor, die zwischen 240 und 400 Quadratmeter groß sind mit spezifischen Funktionen und differenzierten Formen aus. Beauftragt mit der Planung und dem Bau sind zwei Einrichtungen der Universität Stuttgart: das Institute for Computational Design and Construction (ICD) unter der Leitung von Professor Achim Menges und das Institut für Tragkonstruktionen und Konstruktives Entwerfen (itke) unter der Leitung von Professor Jan Knippers. Sie präsentieren architektonische Spitzenforschung und zugleich - so Faas - können wir mit den Pavillons die Stärken des Landes inhaltlich und thematisch während der Bundesgartenschau gebündelt ausstellen. Im Glasfaserpavillon sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere im Bereich der Stadtentwicklung gezeigt werden, im Holzpavillon liegt der Schwerpunkt auf den in Baden-Württemberg traditionell starken Holzbau-Konstruktionen. Zudem werden beide Pavillons auch für Veranstaltungen genutzt, wie Prokurist Oliver Toellner als Ausstellungsleiter erläuterte. (kn) und verschiedene Funktionen erfüllen: Für Ball- und Fahrspiele eignet sich ein Areal nördlich des Nebeneingangs Charlottenstraße. Rechts vom Haupteingang wird ein Bewegungshof mit Schaukeln sowie Kletter- und Balanciergeräten entstehen, links davon ein Sand- Matsch-Bereich, in dem die Kinder auch gärtnern können. Der Kita-Innenhof wird dank zweier Bäume zum schattigen Aufenthaltsbereich weiterentwickelt, hinzu kommen Klettergeräte und eine Rutsche. Der fünfte Bereich wird auf Kleinkinder unter drei Jahre abgestimmt. Hier entstehen unter anderem ein Krabbel-Parcours und eine Nestschaukel. (bra)

7 Donnerstag, 1. Februar 2018 RATHAUS INTERN HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 7 Mit Spaß umweltfreundlich unterwegs Roland Weikert, Mitarbeiter beim städtischen Hochbauamt, hat ein elektrisches Motorradauto entwickelt Von Achim Ühlin Roland Weikert pendelt von Vaihingen-Roßwag zur Arbeit ins Heilbronner Hochbauamt. Nicht mit dem Auto, sondern mit El Cariño, spanisch für Liebling. Das Gefährt, das von einem Elektromotor angetrieben wird, hat der 53-jährige Ingenieur selbst entwickelt. Seit April 2017 hat Weikert die TÜV- Zulassung in der Tasche. Bis sein E-Fahrzeug, das bis zu 80 km/h auf die Piste bringt, straßentauglich war, hat es aber gedauert. Begonnen hat alles bereits vor Jahren mit Weikerts Vision, ein elektronisch angetriebenes Motorradauto zu entwickeln, das Lust am Fahren, Sicherheit und Energieeffizienz miteinander vereint. Pendler sitzen doch meist alleine in tonnenschweren Autos. Das geht umweltfreundlicher, dachte er sich damals. Weikert, der als Versorgungstechniker bei der Stadt auch beruflich viel mit energetischen Fragen zu tun hat, investierte hunderte Stunden in die Konzeption, Planung und den Zusammenbau von El Cariño. Rückschläge inbegriffen. Heute zieht Weikert mit seinem besonderen Fahrzeug viele neugierige Blicke auf sich. Klar, fallen wir auf. Öfter gibt es auch ein Daumen hoch, sagt er lachend. Sein Zweirad ist mit Überrollbügel, Sicherheitsgurt und einer Verkleidung aus Lkw-Planen ausgestattet. Es sieht ungewöhnlich und wenig gelackt aus, hat es aber in sich. Für die 45 Kilometer lange Pendelstrecke braucht Weikert eine gute Stunde. Vor der Heimfahrt lädt er das Umweltmobil drei Stunden auf. Das grüne Stromkabel passt in jede Steckdose. Bestes aus Kfz- und Zweiradwelt Roland Weikert mit seinem umweltfreundlichen Gefährt - auch an einen Kofferraum, in dem selbst ein Sprudelkasten Platz findet, hat er gedacht. Foto: Ühlin Umgerechnet auf fossilen Brennstoff brauche ich nicht einmal einen halben Liter Sprit auf 100 Kilometer. Autofahren sei zwar deutlich komfortabler. Aber in Sachen Umweltfreundlichkeit ist El Cariño topp und absolut pendlertauglich, unterstreicht Weikert. Nur bei Glätte bleibt das Zweirad in der Garage. Weikert wollte das Beste aus der Kfz- und Zweiradwelt in sein Gefährt integrieren. So hat er auch an einen Kofferraum gedacht, in dem ein Sprudelkasten locker Platz findet. Um im Straßenverkehr auf sich aufmerksam zu machen, hat er eine Hupe und eine Fahrradklingel zur Wahl eingebaut. Inzwischen hat El Cariño 7000 Kilometer auf dem Buckel. Dass er mit seinem Gefährt Werbung für die Energieeffizienz macht, freut den Tüftler sehr. Auch Anfragen zum Bau weiterer Fahrzeuge hat der Ingenieur bekommen, winkt aber ab. Mit seinem Fahrzeug fragt der Ingenieur auch die deutsche Industrie und alle PS-Boliden-Fahrer an: Darf es auch etwas weniger sein? DAS HISTORISCHE FOTO 1968: Pferdemarkt Ende Februar ist in Heilbronn Pferdemarkt! Auch wenn heute Krämermarkt und Vergnügungspark dominieren: Herzstück ist seit 1906 die Prämierung von Zuchtpferden und Ponys. Der Einfluss dieser Tradition auf die Förderung der Pferdezucht ist sicher gesunken. Doch noch immer ist es attraktiv, seine Tiere begutachten zu lassen. So war es auch 1968, als 127 Pferde angemeldet waren. Deren Vorstellung fand damals wie heute bei den Reitanlagen am Trappensee statt. Die Stadt hatte 5000 Mark Preisgeld und drei Ehrenpreise ausgelobt. Und OB Hans Hoffmann (l.) ließ es sich nicht nehmen, sich pressewirksam mit einer Pferdefamilie ablichten zu lassen. Die Preisverleihung am Pferdemarkt-Montag (selbstverständlich hatten die Heilbronner Kinder an diesem Tag schulfrei) zog viel Publikum in die Kelter in der Gymnasiumstraße. Danach standen 30 Pferde und Ponys zum Verkauf - ein richtiger Pferde-Markt also. (Annette Geisler/ Foto: Schäffler/Stadtarchiv)

8 Seite 8 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEN STADTTEILEN Donnerstag, 1. Februar 2018 vorort Bezirksbeirat tagt Kirchhausen Am heutigen Donnerstag, 1. Februar, Uhr, tagt der Kirchhausener Bezirksbeirat im Deutschrittersaal des Bürgeramts, Schlossstraße 2. Hierzu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung, die unter online ist, stehen unter anderem die Vorstellung der Ausführungsplanung zur Friedhofstreppe und der Sachstand zum Kreisverkehr Schlossstraße/Hausener Straße. (bra) Kreisverkehr Kirchhausen Für den Bau des Kreisverkehrs Hausener Straße/Schlossstraße wird ein angrenzendes Grundstück benötigt, auf dem ein vorhandenes altes Gebäude abgebrochen werden muss. Zur Festsetzung der für den Kreisverkehr erforderlichen Verkehrsfläche sowie Lösung der verbundenen Lärmproblematik hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Bereich Schlossstraße jetzt als Satzung beschlossen. (red) Biberach rundet die Bürgerempfänge 2018 ab 400 Bürger in der Böllingertalhalle - Auch in Frankenbach und Sontheim gut besuchte Veranstaltungen Vorfreude auf Fasching zeigten die kostümierten Kinder mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Biberachs Ortskartellvorsitzende Verena Schmidt in der Böllingertalhalle. Foto: Diebold Beim Bürgerempfang in Biberach am vorigen Sonntag hat sich alles um das Thema Wasser gedreht. Zur Eröffnung sang eine Kindergruppe mit gebastelten Wassertropfen das Kinderlied Drop und Dropsi. Ortskartellvorsitzende Verena Schmidt begrüßte dann über 400 Gäste in der Böllingertalhalle und stimmte auf das Motto des diesjährigen Kultursommers ein: Lebenselixier Wasser. Auch Oberbürgermeister Harry Mergel griff in seiner Rede die Bedeutung des Wassers für Heilbronn auf. Der Neckar sei der Grundstein für die wirtschaftliche Stärke der Stadt gewesen, so der OB. Der Zweite Ortskartellvorsitzender Erhard Mayer spannte den Bogen zur heutigen Wasserversorgung. Seit fast 60 Jahren werde Heilbronn mit Wasser ohne erhebliche Preissteigerung der öffentlich-rechtlichen Bodensee- Wasserversorgung beliefert, so Mayer. Mit dem Stück Über sieben Brücken rundete der Liederkranz Alpenrose das Thema des Tages klangvoll ab. Viel los in Sontheim und Frankenbach Die Sontheimer freuten sich, wieder in der Alten Kelter in das neue Jahr zu starten. Der Empfang hatte die letzten zwei Jahre in der TSG-Sporthalle stattgefunden. Für festliche Stimmung sorgten im traditionsreichen Saal die Sängervereinigung Eintracht, die Bläsergruppe St. Martinus und die Tanz- Landesmeister Thomas Altergott und Lilli Barisnyk. Frankenbach gedachte des langjährigen Ortskartellvorsitzenden Heinz Heller, der kürzlich verstorben war. Eisprinzessinnen im weißen Spitzenkleid gaben dem Bürgerempfang mit ihrem Ballett einen besonderen Rahmen. Schulchor und Bläserklasse musizierten in der ansässigen Gemeindehalle. (jd) Geburten 3. Dezember Magathi Puviharan Puviharan Sathiyapriya und Mahadeva Puviharan, Friedrichstraße Dezember Milan Konstantin Sironicˇ Gordana Sironicˇ geb. Zdraveska und Alexander Sironicˇ, Uhlandstraße Dezember Raphael Huber Irina Gennad evna Huber geb. Fedina und Eugen Huber, Limesstraße Dezember Sophie Theresa Kollmar Katharina Angelika Kollmar geb. Feil und Christian Friedrich Kollmar, Sperlingweg 3 Beim Discofox-Tanzen kennengelernt haben sich Marion Slavik geb. Weller (63) und Hans-Dieter Slavik (62) in ihrer Stamm-Diskothek. Bereits seit 22 Jahren sind sie ein glückliches Paar. Kürzlich läuteten für die leidenschaftlichen Tänzer im Heilbronner Standesamt die Hochzeitsglocken. Groß gefeiert wird im Sommer. (go/foto: Weineck) AUS DEM STANDESAMT 30. Dezember Maja Maranville Mira Maranville geb. Ehrenfried und Charles Philip Maranville, Im Gemmingstal 4 1. Januar Isabella Baumgart Selina Vanessa Baumgart geb. Meyer und Sven Baumgart, Eduard-Bader-Straße 41 Selim-Mustafa Cankaya Aybüke Cankaya geb. Es und Harun Cankaya, Werderstr Januar Leand Kastrati Fitore Kastrati geb. Gërvalla und Fehmi Kastrati, Ludwig-Pfau- Straße Januar Mira Lesjak Besime Lesjak geb. Zuferi und Aleksandar Lesjak, Mühläckerstraße Januar Chiara Bisignano Catalda Bisignano, Klingenberger Straße Januar Dean Jaden Schelte Simone Schelte geb. Merck, Friedenstraße Januar Oscar Wagner Kathrin Marion Wagner geb. Stadler und Marcus Erwin Wagner, Heckenstraße Januar Floriane Sophie Tretow Christiane Michaela Tretow geb. Kreuz und Hans Christian Tretow, Bornweg Januar Greta Klara Walterham Franziska Angelika Walterham geb. Kurz und Jochen Walterham, Bei dem Schloss Januar Mattis Leif Baumert Simone Baumert geb. Grün und Roland Baumert geb. Wied, Rosenstraße 6 Eheschließung 18. Januar Tatjana Schwab geb. Pticˇek-Gredicˇek und Raimund Austermann, Liebigstr. 12 Gedruckte Erinnerung Geburten mit Foto in der Stadtzeitung mitteilen Über das Internet oder die sozialen Medien - die Nachricht von der Geburt eines Kindes lässt sich heute in Sekundenschnelle aller Welt bekanntgeben. Eine klassische Form der Bekanntmachung bietet die Heilbronner Stadtzeitung allen Eltern, die in Heilbronn wohnen: die Veröffentlichung im Amtsblatt, mit Foto und kurzen Zusatzinfos. So erfahren auch Freunde und Bekannte vom Nachwuchs, die nicht im -Verteiler sind oder einfach offline leben. Zugleich wird das Neugeborene einmal eine gedruckte Erinnerung an seine ersten Lebenstage haben. Wie das geht? Ganz einfach: Das Foto an pressestelle@heilbronn.de senden, zusammen mit den vollständigen Namen von Kind und Eltern, Geburtsdatum und Geburtsort und - vielleicht - einer besonderen Mitteilung. (bra)

9 Donnerstag, 1. Februar 2018 KULTUR & FREIZEIT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 9 Nach Trump wird s europäisch Die VHS Heilbronn stellt ihr neues Semesterthema Europa vor Die Pappfigur von Trump liegt zusammengefaltet im Büro: Das Semesterthema USA war einmal. Die Volkshochschule Heilbronn widmet sich ab dem Frühjahr dem Thema Europa. Insgesamt 1600 Kurse umfasst das neue Programm, für das man sich bereits anmelden kann. Dabei können sich in 40 Sonderveranstaltungen Hörer über die europäische Geschichte und die kulturelle Vielfalt, Ökonomie sowie die politische Zukunftsperspektive des Kontinents informieren. Die Kurse sollen den Bogen zwischen Zeiten, Ländern und Kulturen spannen. Peter Hawighorst, Geschäftsführer der VHS-Heilbronn, betont die Aktualität des Themas Europa - sei es doch täglich in den Nachrichten präsent, ob durch Macron, Brexit oder Migration. Hierzu könne die Volkshochschule als gemeinnützige Einrichtung politische Bildungsarbeit leisten Die Vielfalt Europas interdisziplinär entdecken Irdische Paradiese Gertraut Ellinger-Ausstellung Bis Sonntag, 8. April, sind im Museum im Deutschhof 39 Öl- und Acrylbilder der in Heilbronn geborenen Malerin Getraut Ellinger zu sehen. Nach dem Studium an der Stuttgarter Kunstakademie waren es zunächst Einflüsse der surrealistischen und phantastischen Malerei, die in ihren Werken zu finden sind, bevor ab den 70er Jahren Landschaften und das Malen selber mehr und mehr zum Thema werden. Ab Mitte der 90er Jahre werden - nun in Acryl - die Landschaften abstrakter, ein eigener Stil einer Entdeckung der Langsamkeit. Ich wollte immer was Eigenes machen, sagt Ellinger gleichermaßen selbstbewusst wie bescheiden. Vor allem in Landschaften versuche sie das Wesentliche herauszuholen, was im reich bebilderten Katalog gut nachzuvollziehen ist. (kn) INFO: Peter Hawighorst und Gabriele Häfner von der Volkshochschule Heilbronn stimmen auf das Thema Europa ein. Foto: Diebold Die Veranstaltung Werte - von Plato bis Pop: Alles was uns verbindet veranschaulicht, welche Spannbreite die Reihe Europa insbesondere in kulturgeschichtlicher Hinsicht bietet. Zum Schwerpunkt Europäische Kulturgeschichte können sich Interessierte in die elfteilige VHS-Akademie einschreiben. Diese bietet Literatur, Kunst, Musik und Philosophie der griechischen Antike, auf der sich die europäische Kultur aufbaut. Die einzelnen Fachbereiche der VHS greifen den europäischen Schwerpunkt kulinarisch, literarisch oder in Sprachkursen auf. Im Fachbereich Essen und Trinken schmeckt mitgerätselt Im Winter ins warme Becken Zweimal zwei Freikarten Die Heilbronner Bäder bieten im Winter Wellness. In Saunen, Sprudel- oder Solebädern können die Besucher zur Ruhe kommen. Neben dem Freizeit- und Solebad Soleo gibt es in Heilbronn ein weiteres Hallenbad. In welchem Stadtteil befindet sich dieses Hallenbad? Zu gewinnen gibt es zweimal zwei Freikarten für die Heilbronner Bäder. Einsendeschluss ist Dienstag, 6. Februar: Pressestelle, Marktplatz 7, Heilbronn, pressestelle@heilbronn.de, Fax: Letztes Mal wusste Suse Maurer, dass Europa auf das Semesterthema USA in der Volkshochschule Heilbronn folgt. Sie gewann einen Gutschein von 25 Euro für die Volkshochschule. (jd) man sich beispielsweise von der französischen Bouillabaisse bis zur italienischen Minestrone durch. In Literatur und Film reisen die Hörer durch die Literaturepochen Europas, und in den Sprachkursen üben die Teilnehmer für den Small-Talk im europäischen Ausland. (jd) INFO: Das Semester eröffnet Kabarettist Sebastian Schnoy am Freitag, 23. Februar, 19 Uhr, in der VHS am Deutschhof, Kirchbrunnenstraße 12. Anmeldungen sind unter möglich. Förderung freier Kulturanbieter Erste Vergaberunde Die Stadt Heilbronn fördert projektbezogen kulturelle Aktivitäten freier Kulturanbieter. Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ortsbezogene und kulturszenebelebende Maßnahmen mit Aussicht auf Breitenwirkung handelt. Die- Förderung erfolgt durch Ausgleich des Abmangels. Das bedeutet, dass die Stadt einen Zuschuss nur insoweit zur Verfügung stellt, wie für das jeweilige Projekt ein Defizit entstanden ist. Hierfür wird vorab ein Höchstbetrag festgelegt. (red) INFO: Die Förderrichtlinien und das Antragsformular sind unter Kultur & Freizeit, online. Bewerbungsschluss für diese erste Vergaberunde 2018 ist am Freitag, 23. Februar. Ansprechpartnerin ist Cornelia Foß vom Schul-, Kultur- und Sportamt unter Telefon oder per cornelia.foss@heilbronn.de Theater Theaterkasse unter Telefon AUF MESSERS SCHNEIDE Komödie von Jordi Galceran. 1., 2., 3., 6., 7., 8., 10. und 15. Februar, 20 Uhr, Komödienhaus. KRIEG - STELL DIR VOR, ER......wäre hier. Von Janne Teller. 1. Februar, 20 Uhr sowie 2. Februar, 11 Uhr, Boxx. LA CLEMENZA DI TITO Von Wolfgang Amadeus Mozart. Freitag, 2. Februar, Uhr, Großes Haus. UNTERWERFUNG Schauspiel nach Michel Houellebecq. 3., 7. und 11. Februar, Uhr, Großes Haus. TAXI TAXI Komödie von Ray Cooney. Freitag, 9. Februar, Uhr, Großes Haus. SWEENEY TODD Musical-Thriller. Mittwoch, 14. Februar, Uhr, Großes Haus. BOXX-BRUNCH Zu Patricks Trick. Sonntag, 4. Februar, 10 Uhr, Boxx. LESUNG Zu Alles inklusive von Mareice Kaiser. Donnerstag, 8. Februar, 19 Uhr, Boxx. Städtische Museen Anmeldung unter Telefon KINDER + KUNST X 2 Kugelbahn und Karton-Iglu. 1. und 8. Februar, 15 Uhr, Museum im Deutschhof. TEA-TIME-TANZPERFORMANCE In der Ausstellung Richard Deacon. About Time. Freitag, 2. Februar, 12 Uhr, Kunsthalle Vogelmann. KUNSTWERKLABOR Das Geheimnis der Schneekönigin. Samstag, 3. Februar, 11 Uhr, Museum im Deutschhof. terminplaner SONNTAGSFÜHRUNG In der Ausstellung Richard Deacon. About Time. Sonntag, 4. Februar, Uhr, Kunsthalle Vogelmann. ABENDFÜHRUNG Das BUGA-Gelände vor 100 Jahren. Dienstag, 6. Februar, Uhr, Museum im Deutschhof. MIT OMA ODER OPA IM MUSEUM Verwandlungen: Vom Ei, dem Dino und dem Vogel. Mittwoch, 7. Februar, Uhr, Museum im Deutschhof. KURATORENFÜHRUNG Richard Deacon. About Time. Donnerstag, 8. Februar, 18 Uhr, Kunsthalle Vogelmann. FERIENWERKSTATT Maskenspektakel. Donnerstag, 15. Februar, 10 Uhr, Museum im Deutschhof. Stadtbibliothek VORTRAG Leute machen Kleider von Imke Müller-Hellmann. Donnerstag, 1. Februar, Uhr, Stadtbibiliothek im K3. VORLESEWETTBEWERB Die Schulsieger der 6. Klassen lesen im großen Stadtfinale. Montag, 5. Februar, Uhr, Stadtbibliothek im K3. SCHREIBGRUPPE Schreibende, versammelt euch. Donnerstag, 8. Februar, 17 Uhr, Stadtbibliothek im K3. TECHNIK-WORKSHOP Sprechstunde für Online-Angebote. Freitag, 9. Februar, 16 Uhr, Musikbibliothek im K3. Dies & Das KINDERFÜHRUNG Sonne, Mond und Sterne. Freitag, 9. Februar, 19 Uhr, Robert-Mayer-Sternwarte. LITERATUR AM MONTAG Gabriel Kemmether liest aus Otfried Preußlers Krabat. Montag, 5. Februar, 20 Uhr, Kulturkeller Heilbronn. Die Kunstverein-Ausstellung Work Horse ist noch bis zum 8. April in der Kunsthalle Vogelmann zu sehen. Foto: Charlotte Dumas

10 Seite 10 HeilbronnerSTADTZEITUNG SERVICE & TIPPS Donnerstag, 1. Februar 2018 HVG auch digital sicher IT-Sicherheitssystem vom TÜV Hessen zertifiziert Um die Versorgungssicherheit auch auf digitaler Ebene sicherzustellen und die Energieversorgung vor Cyberattacken zu schützen, hat die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) ein so genanntes Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) installiert. Dieses ist vom TÜV Hessen zertifiziert. Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen bewusst und die zuverlässige Versorgung steht für uns an erster Stelle. Deshalb sichern wir die Energieversorgung auch auf digitaler Ebene ab, betont HVG-Geschäftsführer Frank Schupp. Cyberangriffe auf technische Versorgungssysteme könnten erheblichen Schaden anrichten. Um dem vorzubeugen, hat die Bundesnetzagentur bzw. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Betreiber von kritischen Infrastrukturen per Gesetz angehalten, entsprechende abwehrende und vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die HVG hat bei der Einführung des ISMS alle technischen Systeme und Schnittstellen aufwändig durchleuchtet, eingestuft und bewertet. Ein eigenes Team kontrolliert täglich das System und verbessert es kontinuierlich weiter. (red) HVG-Geschäftsführer Frank Schupp (v.r.) und das Projektteam für das Informations-Sicherheitsmanagement-System der HVG Horst Alber, Klaus Vollmer und Rudolf Sinn. Foto: HVG Städte pflegen Austausch Über 400 Menschen an Begegnungen beteiligt Her mit dem Löffel! Mitmach-Aktion weist auf BUGA-Projekt der Kirchen hin Seit Jahrzehnten pflegt Heilbronn die Beziehung zu ihren Partnerstädten Béziers (Frankreich), Stockport (Großbritannien), Solothurn (Schweiz), Frankfurt (Oder) und Słubice (Polen). Einen Bericht über die Aktivitäten 2017 hat nun das zuständige OB-Büro vorgelegt. Demnach waren im Vorjahr insgesamt 404 Menschen an Begegnungen beteiligt. Der Anteil der Jugendlichen belief sich auf 51 Prozent. Darunter waren viele Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden - zum Beispiel die Teilnahme von Kindern und Betreuern aus Béziers an der Gaffenbergfreizeit, das Internationale Sommercamp nahe Frankfurt (Oder) oder Begegnungen beim Treffpunkt Europa. Reger Kontakt bestand auch auf musikalischer Ebene - unter anderem musizierte das Sinfonieorchester Solothurn beim Classic Open Air Heilbronn, das Württembergische Kammerorchester in Solothurn und Biel. Auf Interesse stieß die Jugendsportbegegnung im Oktober in Solothurn - eine Wiederauflage in Heilbronn ist für 2019 geplant. (bra) Bei der Mitmach-Aktion Her mit dem Löffel! werden die Kinder in über 60 kirchlichen Kindertagesstätten sicher ihren Spaß haben. Wir sind begeistert, auf welche große Resonanz unser Anschreiben stieß und schon jetzt gespannt auf die gestalteten Ergebnisse, freuen sich Esther Sauer und Peter Seitz von der Projektleitung Kirche auf der BUGA Die Aktion Her mit dem Löffel! soll auf das kirchliche BUGA-Projekt Leben schmecken hinführen. Ab März werden den teilnehmenden Kitas rund zwei Meter große Holzlöffel zur Verfügung gestellt, die bis zu den Sommerferien gemeinsam kreativ gestaltet und dann öffentlich aufgestellt werden sollen. Die Einladung, sich an der Aktion zu beteiligen, ging an die Kindertageseinrichtungen in den evangelischen Kirchenbezirken Heilbronn, Weinsberg, Neuenstadt und Brackenheim sowie im katholischen Dekanat Heilbronn-Neckarsulm. Wenn sich am 17. April 2019 die Tore für die Besucher der BUGA öffnen, wird in den folgenden 173 Tagen auch die Kirche mit einem ambitionierten Programm auf einem rund 1000 Quadratmeter großen Areal im sogenannten Inzwischenland präsent sein. Zum geplanten Programm unter dem Motto Leben schmecken gehören Gottesdienste, Andachten, Musik- und Kulturveranstaltungen und Mitmach-Aktionen zu den Themen Schöpfung und Ernährung. (red) INFO: Nähere Informationen zum Projekt Kirche auf der BUGA gibt es im Internet: Heilbronns place to be für Verliebte ist die Götzenturmbrücke mit ihren Liebesschlössern. Am Valentinstag kommt Valentin persönlich zur Liebesbrücke. Der Liebesbote verteilt am Mittwoch, 14. Februar, zwischen 15 und Uhr an die ersten 20 Paare, die ihr Schloss an der Brücke anbringen, einen 20- Euro-Gutschein der Stadtgalerie. An weitere Verliebte werden Rosen verteilt. Schlösser mit Gravuren können vor Ort gekauft werden. (jd/foto: HMG) Wie war s mit den Amis? Zeitzeugengespräch am Montag, 5. Februar, 18 Uhr Am Montag, 5. Februar, 18 Uhr, lädt das Stadtarchiv Heilbronn in Kooperation mit der Volkshochschule zum Vortrag und Zeitzeugengespräch Die US- Amerikaner in Heilbronn - eine Spurensuche in den Abraham- Gumbel-Saal im Heilbronner Bankhaus, Allee 20, ein. Nach einem Impulsvortrag von Archivdirektor Professor Christhard Schrenk zeichnen sieben Heilbronner Zeitzeugen im Gespräch mit VHS-Leiter Peter Hawighorst und Professor Schrenk das mehr als 40 Jahre dauernde Heilbronn-amerikanische Verhältnis nach. Im Anschluss an die Zeit der amerikanischen Militärregierung von 1945 bis 1949 waren 1951 die ersten US-Soldaten in Heilbronn stationiert worden. Ihr endgültiger Abzug erfolgte im Jahr Im Mittelpunkt des Abends stehen die Beziehungen zwischen US-Militär und den Heilbronnerinnen und Heilbronnern, die von Höhen und Tiefen geprägt waren. Ihre persönlichen Erlebnisse hierzu schildern die Zeitzeugen Anton Funk, Helmut Kaufmann, Suse Maurer, Helmut Sachse, Elke Schulz-Hanßen, Nico Weinmann und Peter Widder. (red) INFO: Der Eintritt ist frei. Anmeldungen werden erbeten per an: archiv.veranstaltungen@heilbronn.de oder unter Telefon Bewerben für den Mittelstandspreis Bewerbungsschluss: 31. März Bis 31. März können sich alle mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg, die maximal 500 Vollbeschäftigte haben, um die Lea -Trophäe (Leistung Engagement Anerkennung) bewerben. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich mit Partnern aus dem Dritten Sektor im Sinne der Corporate Social Responsibility engagieren, also ein gemeinsames Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme realisiert haben. Der Preis wird jährlich unter der Schirmherrschaft des Wirtschaftsministeriums und den Kirchen verliehen. (jd) INFO: Weitere Infos unter

11 Donnerstag, 1. Februar 2018 SERVICE & TIPPS HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 11 BUGA sucht Bildungspartner Buntes Klassenzimmer - Engagierte Experten können sich bis 25. Februar melden Kostenfrei, unbezahlbar Heilbronner Stadtzeitung - Infos, Tipps, Hintergründe Das Bunte Klassenzimmer der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH bietet Kindern und Jugendlichen von drei bis 19 Jahren einen spannenden Lern- und Erlebnisraum mitten auf dem BUGA-Gelände. Um das Programm des Bunten Klassenzimmers für Schulklassen und Kindergartengruppen vielfältig, ansprechend und rundum bunt gestalten zu können, sucht die BUGA nun engagierte Bildungspartner. Das Angebot der Klassenzimmer soll vielfältig und abwechslungsreich sein, erlebnisorientiert und interaktiv. Wir wollen nicht nur Kurse, Workshops oder Vorträge zu klassischen grünen Themen rund um Pflanzen, Bäume und Natur anbieten, sondern auch Ausgefallenes aus den Bereichen Architektur und Stadtentwicklung, Technik und Zukunft oder Kunst und Kultur, sagt Clara Bartke, die bei der BUGA für die Planung und Organisation des Projekts verantwortlich ist. Übergeordnetes Ziel ist Bildung für nachhaltige Entwicklung: Kinder und Jugendliche sollen verstehen, welche Auswirkungen ihr eigenes Handeln auf ihre Umwelt hat. Dadurch lernen sie, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Um eine große Bandbreite didaktisch aufbereiteter Lehrangebote an Gruppen und Schulklassen vermitteln zu können, werden Bildungspartner gesucht, die während der BUGA Kurse, Workshops, Vorträge oder Ähnliches ausrichten, die unter der Woche zwischen dem 23. April und dem 2. Oktober 2019 stattfinden sollen. (red) INFO: Wer hat bereits pädagogische Erfahrung, ein umfangreiches Wissen zu spannenden Themen und zudem Lust, aktiv am Bunten Klassenzimmer der BUGA mitzuwirken? Interessierte können sich bis Sonntag, 25. Februar, bei der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH melden. Ansprechpartnerin für die Aktion ist Clara Bartke, erreichbar unter Telefon oder per clara.bartke@buga2019.de. Für ihr Buntes Klassenzimmer sucht die BUGA noch engagierte Bildungspartner. Foto: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH Was hat der Gemeinderat beschlossen? Was hat das für Auswirkungen? Und was tut die Stadt für Bildung, Infrastruktur oder Integration? Und natürlich: Was passiert in den nächsten zwei Wochen? Antworten auf diese Fragen - und viele weitere Infos aus Rathaus, Verwaltung, Eigen- und Tochterbetrieben - gibt es in der Heilbronner Stadtzeitung. Bereits seit 1999 gibt die Pressestelle der Stadt Heilbronn alle 14 Tage - immer donnerstags - das Amtsblatt mit dem Ziel heraus, möglichst viele Heilbronnerinnen und Heilbronner umfassend zu informieren. Gute Information und umfassende Transparenz sind das Fundament für Demokratie und Bürgerbeteiligung, betont OB Harry Mergel. Information, Tipps und Hintergründe Die Heilbronner Stadtzeitung erfüllt dabei mehrere Funktionen. Zum einen ist sie das offizielle Amtsblatt der Stadt Heilbronn. Im amtlichen Teil werden Ausschreibungen, Satzungen und andere amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Zum anderen greift sie im redaktionellen Teil in Wort und Bild aktuelle Themen aus den Aufgabenfeldern der Stadtverwaltung auf, gibt nützliche Service-Informationen und klärt in verständlicher Sprache über Hintergründe von Entwicklungen und Entscheidungen auf. Eine eigene Rubrik ist für den Gemeinderat reserviert. Die Fraktionen schreiben hier zu aktuellen Fragen der Kommunalpolitik. Service-Hotline: Die Heilbronner Stadtzeitung wird beim Medienunternehmen Heilbronner Stimme technisch produziert, gedruckt und zusammen mit dem von der Heilbronner Stimme verantworteten Heilbronner Stadtanzeiger an alle Haushalte im Stadtkreis verteilt. Zusätzlich sind auf der Website alle Ausgaben seit dem Jahr 2005 online. Sollte die Zustellung einmal nicht geklappt haben, steht unter Telefon eine Service-Hotline bereit. (bra) abfall AKTUELL Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt Heilbronn Nr. 3 Schadstoffsammlung Am Samstag, 10. Februar, findet an folgenden Standorten die mobile Schadstoffsammlung statt: Horkheim 9 bis Uhr, Parkplatz Stauwehrhalle Neckargartach bis 13 Uhr, Parkplatz Römerhalle Klingenberg 14 bis 15 Uhr, Hetensbacher Straße/Ecke Alter Hochweg Angenommen werden schadstoffhaltige Abfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblicher Menge. Dazu gehören zum Beispiel Batterien, Farb- und Lackreste, Verdünner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Fleckentferner, Reinigungsmittel, Imprägniermittel, Frostschutzmittel, Laugen, Quecksilberthermometer, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und sonstige Abfälle, die giftige bzw. umweltgefährliche Stoffe enthalten. Darüber hinaus nimmt das Entsorgungsunternehmen Altöl gegen ein privatwirtschaftliches Entgelt von 50 Cent pro Kilogramm an. Bitte die Sonderabfälle nicht einfach abstellen, sondern dem Fachpersonal direkt übergeben. Gebührenbescheide Ab dem heutigen Donnerstag, 1. Februar, werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2018 von den Entsorgungsbetrieben an die Haushalte und Gewerbebetriebe verschickt. Beigefügt sind auch wieder die neuen, für das Jahr 2018 gültigen Behältermarken für die Restmüll- und die Biotonne. Diese müssen nach Erhalt umgehend auf den Deckel des entsprechenden Abfallbehälters aufgeklebt werden. Recyclinghof Plus Die Eröffnung des neuen Recyclinghofs Plus auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Heilbronn am Wartberg kann im April stattfinden. Abschließende Arbeiten wie Elektroinstallationen, Markierungen und Beschilderungen werden in den kommenden Wochen ausgeführt. Bis zur Neueröffnung hat der übergangsweise eingerichtete Recyclinghof auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Heilbronn montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Wo gibt es Gelbe Säcke? Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Postleitzahlen 74072, und Heilbronn können ihre Gelben Säcke an vier dezentralen Ausgabestellen abholen: Getränkemarkt am Wartberg, Käferflugstraße 24; Schreibwaren Seel, Am Wollhaus 6; Spar-Markt Knöll, Lerchenstraße 38; Silcherlädle Erl, Silcherstraße 86. Anstelle der Gelben Säcke kann bei den Entsorgungsbetrieben auch eine Gelbe Tonne bestellt werden, die die Gelben Säcke komplett ersetzt. Formulare zur Gelben Tonne gibt es unter Suchbegriff: Formulare zur Abfallentsorgung. (red) Die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsakte konnten den Empfängern nicht unmittelbar bekannt gegeben werden: 1. Bescheid vom (Az ) des Herrn Eugeniy Petkov letzte bekannte Anschrift Eppinger Str. 45, Heilbronn. 2. Bescheid vom (Az ) des Herrn Stoyan Toshev letzte bekannte Anschrift Eppinger Str. 45, Heilbronn. 3. Bescheid vom (Az ) des Herrn Petar Nikolov letzte bekannte Anschrift Eppinger Str. 45, Heilbronn. 4. Bescheid vom (Az ) des Herrn Zapryan Penkov letzte bekannte Anschrift Eppinger Str. 45, Heilbronn. Öffentliche Zustellungen Öffentliche Zustellungen Für Herrn Jozsef Krisztian Filo zuletzt wohnhaft: Schubartstr. 19, Stuttgart Az.: 33.Z / HN-R 2549 vom Für Frau Abdulrahim Türker zuletzt wohnhaft: Millerstr. 4, Heilbronn Az.: 33.Z / HN-PR 2005 vom Für Herrn Gert Fernengel zuletzt wohnhaft: Beethovenstr. 58, Heilbronn Az.: 33.Z / HN-KX 25 vom wurden Entscheidungen durch das Bürgeramt (Kfz-Zulassungsbehörde) getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung nach 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Die Bescheide können innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Bürgeramt - Kfz- Zulassungsbehörde der Stadt Heilbronn -, Lerchenstraße 40, Heilbronn während der Dienstzeiten eingesehen werden. Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Stadt Heilbronn Bürgeramt -Kfz-Zulassungsbehörde- 5. Bescheid vom (Az ) des Herrn Nikolay Terziyski letzte bekannte Anschrift In den Schafwiesen 1, Oberstenfeld. Die Bescheide werden deshalb gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz i.v. mit 122 Abgabenordnung im Wege der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben. Sie können innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung bei der Stadtkämmerei, Rathaus, Zimmer 370, innerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden und gelten zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Stadt Heilbronn Stadtkämmerei

12 Seite 12 Amtsblatt Heilbronn Nr. 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Heilbronn Als Ergebnis der Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Heilbronn vom 22. bis 26. Januar 2018 wurde festgestellt: 1. Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler/innen Wahlbeteiligung: 54,3 % 3. Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen Mitglieder des Jugendgemeinderats in der Reihenfolge der erreichten Stimmen (die gewählten Bewerber/innen sind mit dem Buchstaben G = Gewählt gekennzeichnet; die nicht gewählten Bewerber/innen sind in der nachstehenden Reihenfolge Ersatzpersonen mit der Kennzeichnung E): Name, Vorname Adresse Stimmen Name, Vorname Adresse Stimmen Die Wahl kannbinnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem/jeder Wahlberechtigten und von jedem Bewerber/jeder Bewerberin schriftlich beim Bürgermeisteramt, Marktplatz 7, Heilbronn, angefochten werden. Die Wahlanfechtung ist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Über die Wahlanfechtung entscheidet der Gemeinderat. Bei Wahlanfechtungen sind die Wahlvorstände rechtzeitig, vor der Entscheidung des Gemeinderats, zu hören. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Heilbronn, 30. Januar 2018 Stadt Heilbronn Dezernat III Agnes Christner, Bürgermeisterin Grund- und Gewerbesteuer werden fällig. Veröffentlichung der Steuertermine Die Stadtkasse teilt mit, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer auf die Vorauszahlungsraten für das I.VIERTELJAHR 2018 fällig werden. Die Vorauszahlungsraten ergeben sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge angesetzt und bei der Mahnung Mahngebühren erhoben werden müssen. Die Stadtkasse nimmt keine Barzahlungen entgegen. Einzahlungen für die Stadtkasse können bei allen Banken und Sparkassen auf unser Konto 859, BLZ (IBAN: DE ; BIC: HEISDE66XXX) geleistet werden, dabei ist unbedingt das Buchungszeichen anzugeben. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge unter Angabe der Gläubiger-ID DE15SHN , sowie der jeweiligen Mandatsreferenz, zum von ihrem Bankkonto eingezogen. Bitte beachten Sie, dass Änderungsmitteilungen für das Lastschriftverfahren den betreffend nur noch bis zum entgegengenommen werden können. Stadtkasse Heilbronn Für Muaiad Mohammed, zuletzt wohnhaft Jahnstraße 18, Öhringen, wurde am , Az.: 50.4 / kra eine Entscheidung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Öffentliche Zustellung Das Schriftstück kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Lohtorstraße 27, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren - Untere Aufnahmebehörde - Stadt Heilbronn - Satzung über die Freigabe von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2018 im Stadtgebiet Heilbronn vom Aufgrund von 8 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 631), i. V. m. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am (GBl. S. 99, 100), hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am folgende Satzung über die Freigabe von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2018 beschlossen: 1 Verkaufsoffener Sonntag und Geltungsbereich anlässlich einer Veranstaltung des Gewerbe- u. Handelsvereins Böckingen e. V. (1) Der Sonntag, an dem abweichend von 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet sein dürfen (verkaufsoffener Sonntag), wird wie folgt bestimmt: Sonntag, 11. März 2018, anlässlich der Veranstaltung Böckinger Seeräubertag. (2) Die Offenhaltung von Verkaufsstellen wird dabei auf folgende Straßenzüge beschränkt: 1. Großgartacher Straße, Klingenberger Straße, Ludwigsburger Straße, Neckargartacher Straße und 2. Albert-Schäffler-Straße, August- Mogler-Straße, Hahnstraße, Kanalstraße, Lämlinstraße, Mittlerer Weg, Reinerstraße, Schuchmannstraße, Wilhelm-Leuschner-Straße. 2 Verkaufsoffene Sonntage und Geltungsbereich anlässlich Veranstaltungen der Stadtinitiative Heilbronn e. V. (1) Die Sonntage, an denen abweichend von 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet sein dürfen (verkaufsoffene Sonntage), werden wie folgt bestimmt: a) Sonntag, 29. April 2018, anlässlich der Veranstaltung Magie der Stimmen, b) Sonntag, 07. Oktober 2018, anlässlich der Veranstaltung Jazz und Einkauf. (2) Die Offenhaltung von Verkaufsstellen erstreckt sich beim Buchstaben a) auf den Bezirk Heilbronn sowie den Straßenzug Im Neckargarten im Bezirk Neckargartach, b) auf die Bezirke Heilbronn und Böckingen sowie den Straßenzug Im Neckargarten im Bezirk Neckargartach. 3 Öffnungszeiten (1) Der Beginn der Öffnungszeit für die Verkaufsstellen wird jeweils auf 13:00 Uhr, deren Ende auf jeweils 18:00 Uhr festgesetzt. (2) Eine Pflicht zur Offenhaltung von Verkaufsstellen besteht nicht. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Heilbronn, 25. Januar 2018 Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Agnes Christner Bürgermeisterin Hinweis: Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Heilbronn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Amtsblatt Heilbronn Nr. xx 3 Seite Inkrafttreten eines Bebauungsplans Aufgrund der 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 3634) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am folgenden Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB als Satzung beschlossen: Bebauungsplan 121/21 Heilbronn - Kirchhausen Bereich Schlossstraße zur Änderung des Stadtbauplans 121/ S2. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke: Satzung über die Verwaltungsgebühren der Stadt Heilbronn (Verwaltungsgebührensatzung) vom 25. Januar 2018 Bekannt gemacht in der Heilbronner Stadtzeitung Nr. 3 vom 1. Februar 2018 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100), der 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 2006), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) und 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. 2004, 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S1191, 1199), hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 25. Januar 2018 folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührenpflicht Die Stadt Heilbronn erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Stadt Heilbronn erhebt die für in Verbindung mit der Erbringung von öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, entstandenen Auslagen nach den Maßgaben dieser Satzung, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet, a) dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, b) der die Gebühren- und Auslagenschuld durch eine gegenüber der Behörde abgegebene Erklärung übernommen hat, c) der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Sachliche Gebührenfreiheit (1) Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a) Gnadensachen, b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d) Prüfungen, die der beruflichen Ausund Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e) mündliche Auskünfte und einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte, soweit bei schriftlichen oder elektronischen Auskünften nicht durch diese Satzung einschließlich des dazugehörigen Gebührenverzeichnisses oder durch andere Gebührensatzungen bzw. Gebührenverzeichnisse etwas anderes Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Bebauungsplan Bereich Schlossstraße bestimmt ist, f) die behördliche Informationsgewinnung mit Ausnahme der Vermessungsgebühren, g) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, h) die Gewährung von Zuwendungen. (2) Weitere gesetzliche Regelungen zur sachlichen Gebührenfreiheit bleiben unberührt. 4 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit: a) das Land Baden-Württemberg, b) die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind ferner befreit, soweit es sich um eine öffentliche Leistung der unteren Verwaltungsbehörde oder der unteren Baurechtsbehörde handelt: a) die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen, b) die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege (3) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren ist ferner die Bundesrepublik Deutschland befreit, soweit es sich nicht um eine öffentliche Leistung der unteren Verwaltungsbehörde oder der unteren Baurechtsbehörde handelt und soweit Gegenseitigkeit besteht. (4) Die Gebührenbefreiungen nach den Absätzen 1 bis 3 treten nicht ein a) soweit die dort genannten Stellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder in sonstiger Weise auf Dritte umzulegen. Dies gilt für die in Absatz 2 genannten Stellen jedoch nur für deren steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art. b) für öffentliche Leistungen der Stadt als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde, wenn diese öffentlichen Leistungen nicht nur durch unmittelbare Behörden der Stadt erbracht werden; dies gilt auch für öffentliche Leistungen im Bereich des Vermessungswesens und des bautechnischen Prüfwesens. (5) Im Übrigen kann im Einzelfall von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr 581, 582, 585/1 teilw. und 586 teilw.. Für den Bebauungsplan gelten der Gestaltungsplan vom , die Begründung vom und die schalltechnische Untersuchung vom Der Bebauungsplan, die Begründung, der Gestaltungsplan und die schalltechnische Untersuchung liegen bei der Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht bereit. Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Zudem werden der Bebauungsplan mit Begründung sowie der Gestaltungsplan in Kürze auch im Internet unter Geodatenportal eingestellt sein. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Hinweise: I. Ein Bebauungsplan, der unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Heilbronn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Festsetzung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. 5 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Für öffentliche Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine Gebühr vorsieht und die nicht gebührenfrei sind, ist eine Gebühr bis zu Euro zu erheben. (2) Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben (Rahmengebühr), bemisst sich die Höhe nach den Verwaltungskosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung. (3) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstands zu berechnen (Wertgebühr), so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der öffentlichen Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Soweit die Gebühren, die im Gebührenverzeichnis im Tätigkeitsbereich des Planungs- und Baurechtsamtes aufgeführt sind, nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach DIN 276 Teil 1 Kostengruppen 300 und 400 (Ausgabe ) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich etwaiger Eigenleistungen (Material und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf volle Euro aufzurunden. Zu den Bau- und Herstellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. (4) Ist eine Gebühr nach der Zeit bestimmt (Zeitgebühr), bemisst sich die Höhe nach der tatsächlichen Bearbeitungszeit multipliziert mit dem angegebenen Stundensatz (für eine viertel Stunde), wobei jede angefangene viertel Stunde berücksichtigt wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. (5) Wird der Antrag auf Vornahme einer öffentlichen Leistung abgelehnt oder wird der Antrag auf Vornahme einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Beendigung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, wird a) bei Wertgebühren und bei Rahmengebühren je nach dem Stand der Bearbeitung ein Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr erhoben, b) bei Zeitgebühren eine Gebühr in der Höhe für die angefallene Bearbeitungszeit erhoben. (6) Für regelmäßig wiederkehrende öffentliche Leistungen für den gleichen Gebührenschuldner können Pauschalgebühren festgesetzt werden. 6 Auskunftspflicht Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift vorzulegen. 7 Entstehung, Fälligkeit, Zahlung (1) Die Gebühren und die Auslagen entstehen mit der Beendigung der öffentlichen Leistung, für die sie erhoben werden, bei Zurücknahme eines Antrages nach 5 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung, mit der Zurücknahme. In den anderen Fällen des 5 Abs. 5 Satz 1 dieser Satzung, entstehen die Gebühren und Auslagen mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig es sei denn, die Behörde hat einen späteren Fälligkeitszeitpunkt bestimmt. (2) Schriftstücke oder sonstige Sachen können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbehalten oder an den Gebührenschuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr übersandt werden. (3) Die Vornahme einer öffentlichen Leistung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre. 8 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Behörde erwachsenen Auslagen grundsätzlich inbegriffen. Der Ersatz der entstehenden Auslagen kann besonders verlangt werden, soweit diese das übliche Maß erheblich übersteigen. Dasselbe gilt, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. (2) Als Auslagen, die neben der Gebühr erhoben werden können, kommen insbesondere in Betracht: a) Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen, b) Reisekosten, c) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 GemO). II. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, wird hingewiesen ( 44 Abs. 3 und 4 BauGB). III. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heilbronn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 dieses Hinweises gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind ( 215 Abs. 1 BauGB). Heilbronn, Stadt Heilbronn, Bürgermeisteramt In Vertretung: gez. Hajek, Bürgermeister e) Vergütung an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen, f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. (3) Für die Erstattung von Auslagen gelten die für Gebühren geltenden Vorschriften entsprechend. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. 9 Schlussvorschriften (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührensatzung) vom 21. Dezember 2006 b) und die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) vom 6. November 1980 (3) Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Heilbronn. Heilbronn, den Stadt Heilbronn, Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Martin Diepgen Erster Bürgermeister Hinweis zur vorstehenden Satzung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung).

14 Seite 14 Amtsblatt Heilbronn Nr. 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar Allgemeine öffentliche Leistungen Allgemeine Verwaltungsgebühr ( 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) Besondere Verwaltungsgebühr: Wird für besonderen Verwaltungsaufwand erhoben, der entsteht, wenn die Erbringung einer Leistung, welche sich nach einer Rahmengebühr oder Wertgebühr bemisst, mutwillig erschwert wird, soweit nichts anderes bestimmt ist. 1.3 Schreibgebühren und Fotokopien hand- oder maschinenschriftliche Herstellung von Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., soweit sie auf Antrag erteilt werden, einschl. Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk sowie bei bei Schriftstücken in tabellarischer Form (Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dgl.) oder von wissenschaftlichen Texten 18,00 je angefangene Viertelstunde, maximal ,00 je angefangene Viertelstunde 0,80 je angefangene Minute Fotokopien 0,80 je kopierter Seite 1.4 Auskünfte und Einsichtnahmen, Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz 1.5 Beglaubigungen, Bestätigungen 18, a) von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. 6, b) der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift soweit nichts anderes bestimmt ist c) von Schulzeugnissen 3,00 je angefangene Viertelstunde maximal Seite 3,00, weitere Seite 1, Rechtsbehelfe 18,00 je angefangene Viertelstunde 1.7 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags 18,00 je angefangene Viertelstunde 2 Leistungen im Tätigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltung 2.1 Bestattungsrecht Ausstellung eines Leichenpasses 41, Feuerbestattungserlaubnis 31, Sonstige Erlaubnisse, Genehmigungen und dgl. nach dem Bestattungsrecht Erlass Kostenbescheid in Zusammenhang mit der Anordnung der Bestattung nach dem Bestattungsgesetz 2.2 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder durch das Fundbüro 61, a) bei Sachen bis zu 500,- Euro Wert 5 % des Wertes, mind. 4,- Euro b) bei Sachen über 500,- Euro Wert 5 % v. 500,- Euro und 3 % des Mehrwerts 2.3 Abwasserbeseitigung Für Genehmigungen nach 15 der Abwassersatzung sowie Abnahmen und Prüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen nach 21 der Abwassersatzung 2.4 Kirchenaustritt für Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren je Person 25, Melderecht a) für die Ausstellung einer Meldebescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz b) für die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister (insbesondere je Person) 1. einfache Auskunft, wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlung beantwortet werden kann 2. erweiterte Auskunft oder wenn besondere Ermittlungen oder Anschreiben erforderlich sind (z. B. Archivauskunft) - je angefangene Viertelstunde 3. im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (einfache Melderegisterauskunft) c) für maschinell zu bearbeitende Auskünfte (Datenträgeraustausch) nach der Maschinenlaufzeit; je angefangene Viertelstunde; zzgl. Bearbeitungsgebühr Ziffer d) d) für sonstige Inanspruchnahme der Meldebehörden (z. B. Gruppenauskünfte nach dem Zeitaufwand) 2.6 Maßnahmen der Ortspolizeibehörde Befreiungen von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes 15,00 je angefangene Viertelstunde 8,00 12,00 15,00 je angefangene Viertelstunde 5,00 100,00 20,00 je angefangene Viertelstunde Befreiung von Tanzverboten an bestimmten Feiertagen Kostenbescheid in Zusammenhang mit Abschlepp- bzw. Verschrottungsmaßnahmen nach dem PolG Aufforderung zur Fahrzeugentfernung und ggf. Anordnung der Einziehung bei abgemeldeten bzw. nicht betriebsbereiten Fahrzeugen Anordnung Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot nach dem PolG 52,00 52,00 62, Verfügung im Zusammenhang mit Sicherstellung, Beschlagnahme oder Einziehung nach dem PolG Zulassung von Ausnahmen nach dem Ladenöffnungsgesetz 62, Anordnung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz 2.7 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 2.8 Auskunft über Erschließungs- und Abwasserbeiträge 44, für das erste Grundstück 15, für jedes weitere Grundstück, für das eine zusätzliche Beurteilung erforderlich ist Wird für ein Grundstück nur eine Auskunft über Erschließungsbeiträge oder Abwasserbeiträge erteilt ermäßigt sich die Gebühr um Für Auskünfte über Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erhöht sich die Gebühr je Grundstück um Leistungen im Bereich der Tätigkeit als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde 3.1 Bauen, Umwelt, Immissions- und Arbeitsschutz Baurecht Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung zugleich eine Entscheidung nach anderen Vorschriften zu treffen, so sind die dafür vorgesehenen Gebühren besonders zu erheben. Umfasst eine Entscheidung nach anderen Vorschriften zugleich eine baurechtliche Entscheidung, so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach DIN 276 Teil 1 Kostengruppen 300 und 400 (Ausgabe ) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Werts etwaiger Eigenleistungen. Die Baukosten sind auf volle aufzurunden. Zu den Bau- und Herstellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Den Bauwerkskosten sind die Kostenkennwerte bezogen auf den Bruttorauminhalt (BRI nach DIN 277, a+b+c, Ausgabe ) der Kostenkennwerte für die Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) der BKI Baukosten, Teil 1, statistische Kostenkennwerte für Gebäude des Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH zugrunde gelegt. Die angegebenen Kostenkennwerte, die den Bundesdurchschnitt wiedergeben, wurden mit dem Regionalfaktor für Heilbronn, Stadt, multipliziert. Die Bauwerkskosten werden jährlich angepasst. Informationen zu den BKI Baukosten sind beim Bundeskosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH in Stuttgart erhältlich. Bauvorhaben, die mehrere Gebäudearten umfassen, sind entsprechend aufzuteilen und die einzelnen Teile den entsprechenden Gebäudearten zuzuordnen. Tiefgaragen sind bei Gebäuden, die typischerweise mit Tiefgaragen errichtet werden, nicht gesondert zu berechnen. 10,00 5,00 5, Erteilung eines Bauvorbescheides 18,75 je angefangene Viertelstunde Erteilung einer Baugenehmigung Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die Gebühr nicht aus den Baukosten ermittelt werden kann a) Baukosten bis 10 Mio. 6,0 v. T. der Baukosten, Mindestgebühr 260 b) Baukosten zwischen 10 Mio. und 100 Mio. 3,3 v. T. der Baukosten, Mindestgebühr c) Baukosten über 100 Mio., Mindestgebühr , zzgl. 0,4 v. T. des 100 Mio. übersteigenden Wertes 18,75 je angefangene Viertelstunde Teilbaugenehmigung 18,75 je angefangene Viertelstunde Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, wenn die Gebühr nicht aus den Baukosten ermittelt werden kann 4,3 v. T. der Baukosten Mindestgebühr ,75 je angefangene Viertelstunde Zustimmungsverfahren nach 70 LBO 18,75 je angefangene Viertelstunde Errichtung von Werbeanlagen Bauberatung und die schriftliche oder elektronische je angefangene Viertelstunde Beantwortung von Anfragen 18,75 die ersten 15 Minuten sind gebührenfrei. Kenntnisgabeverfahren (Neubau/ Abbruch) Mitteilung der Vollständigkeit Kenntnisgabeverfahren (Neu/ Abbruch) Mitteilung der Unvollständigkeit Bauüberwachung und bis zu zwei Bauabnahmen 18,75 je angefangene Viertelstunde 18,75 je angefangene Viertelstunde 0,6 v. T. der Baukosten, Mindestgebühr Teilbaufreigabe 18,75 je angefangene Viertelstunde

15 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Amtsblatt Heilbronn Nr. xx 3 Seite Verlängerung der Geltungsdauer von Bescheiden 18,75 je angefangene Viertelstunde Befreiungen je Verstoß Ausnahmen/Abweichungen je Verstoß Abgeschlossenheitsbescheinigung Baulasten, Stellung eines Antrages auf Eintragung/Löschung einer Baulast Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis 25, (Bescheinigung beinhaltet bis zu 3 Nutzungseinheiten und 3 Planhefte) zzgl. a) jede weitere Nutzungseinheit 60 b) jedes weitere Planheft 30 18,75 je angefangene Viertelstunde Brandverhütungsschau/Nachschau 18,75 je angefangene Viertelstunde Bauüberwachung, Bauabnahmen und Baukontrolle, wenn die Gebühr nicht aus den Baukosten ermittelt werden kann 18,75 je angefangene Viertelstunde Anordnung im Rahmen des Bauordnungsrechts 18,75 je angefangene Viertelstunde Gebrauchsabnahme fliegender Bauten Denkmalschutzrechtliche Genehmigung 18,75 je angefangene Viertelstunde Erteilung einer Bescheinigung nach 7 i, 10 f, 10 g und 11 b EStG 18,75 je angefangene Viertelstunde Sanierungsgenehmigung 18,75 je angefangene Viertelstunde Genehmigung nach 172 BauGB im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung 18,75 je angefangene Viertelstunde Anordnungen im Rahmen des EWärmeG, EEWärmeG und EnEV 18,75 je angefangene Viertelstunde Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach EWärmeG, EEWärmeG und EnEV Einsichtnahme in Bauakten 37, Einsichtnahme in Statikakten 87,50 18,75 je angefangene Viertelstunde Ermittlung von Angrenzeradressen 12,00 je ermittelter Adresse Wird die Genehmigung nach Pos. Nr , und erst nach Beginn der Bauarbeiten oder der Nutzungsänderung erteilt Wohnungswesen Festsetzung von Geldleistungen bei Verstößen gegen Belegungs- und Mietpreisbindungen bis zur dreifachen Höhe des geltenden Gebührensatzes 16,50 je angefangene Viertelstunde Freistellung von den Belegungsbindungen 16,50 je angefangene Viertelstunde Übertragung der Belegungs- und Mietpreisbindungen auf eine andere Wohnung durch öffentlich rechtlichen Vertrag Genehmigung zur Selbstnutzung, zum vorübergehenden Leerstand oder zur zweckfremden Nutzung Erteilung einer Löschungsbewilligung 33, Untere Naturschutzbehörde Ist im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Entscheidung zugleich eine Entscheidung nach anderen Vorschriften zu treffen, so sind die dafür vorgesehenen Gebühren besonders zu erheben. Umfasst eine Entscheidung nach anderen Vorschriften zugleich eine naturschutzrechtliche Entscheidung, so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Anordnungen nach 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 16,50 je angefangene Viertelstunde 16,50 je angefangene Viertelstunde Erteilung von Befreiungen nach 67 BNatschG Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach 17 Abs. 3 BNatSchG Genehmigung von Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- oder Abspülungen oder Auffüllungen von Bodenvertiefungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 NatschG Verlängerung von Bescheiden nach 19 Abs. 6 NatSchG Zulassung von Werbeanlagen, Himmelsstrahlern oder Beleuchtungsanlagen nach 21 Abs. 2 NatSchG Anordnungen und Entscheidungen nach 17 Abs. 8 und 9 BNatSchG Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Erteilung von Erlaubnissen und Befreiungen gem. Rechtsverordnungen nach 26 und 28 BNatSchG (Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmäler) Erteilung von Ausnahmen bei gesetzlich geschützten Biotopen nach 30 Abs. 3 BNatSchG Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Sammeln wild lebender Pflanzen nach 39 Abs. 4 BNatSchG Genehmigung zum Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten sowie von Tieren nach 40 Abs. 4 BNatSchG Anordnungen zur Beseitigung von ungenehmigt ausgebrachten Tieren und Pflanzen nach 40 Abs. 6 BNatSchG Genehmigung oder Anordnung zur Errichtung, Erweiterung oder wesentlichen Änderungen und des Betriebs von Zoos nach 42 Abs. 2 und Abs. 7 BNatSchG Gestattungen, Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des 5. Kapitels Abschnitt 3 des BNatSchG (Besonderer Artenschutz) und aufgrund dieses Kapitels erlassener Rechtsverordnungen Anordnungen nach den Vorschriften des 5. Kapitels Abschnitt 3 des BNatSchG (Besonderer Artenschutz) und aufgrund dieses Kapitels erlassener Rechtsverordnungen Beschlagnahmen und Einziehungen nach 47 BNatSchG Sonstige Tatbestände Genehmigung von Sperren oder Anordnung eines Durchgangs nach 46 NatSchG Zulassung von Ausnahmen von Verboten zur Freihaltung von Gewässern nach 61 BNatSchG und 47 NatSchG Negativzeugnis nach 53 Abs. 3 S. 2 NatschG im Zusammenhang mit der Prüfung eines Vorkaufsrechts nach 66 BNatSchG und 53 NatSchG Anordnungen oder Entscheidungen im Rahmen des Umweltschadensgesetzes nach 7 ff. Umweltschadensgesetz (USchadG) Untere Bodenschutzbehörde Anordnungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz sowie Landes- Bodenschutz und Altlastengesetz und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Rechtsverordnungen Maßnahmen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung nach 15 Bundes-Bodenschutz- gesetz (BBodSchG) 35, Sonstige Anordnungen zum Bodenschutz Untere Wasserbehörde Sind im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung auch baurechtliche Entscheidungen zu treffen oder werden Entscheidungen nach anderen Vorschriften durch die wasserrechtliche Entscheidung ersetzt, so fallen zusätzlich die dafür vorgesehenen Gebühren an. Benutzung von Gewässern Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewilligung für Grund- und Oberflächenwasserbenutzungen nach 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 14 Wassergesetz (WG) zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung, die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen und die Herstellung von Mineralwasser Erlaubnis für Anlagen in, an, über und unter Gewässern nach 28 WG Nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen bei Erlaubnis, gehobener Erlaubnis und Bewilligung nach 13 WHG Zulassung des vorzeitigen Beginns nach 17 WHG Anzeige der Änderung einer Wasserbenutzungsanlage nach 18 WHG Erlaubnis für Grundwassererschließung nach 43 Abs. 2 WG (Grundwassererschließung und Erdwärmesonden) Erlaubnis oder Bewilligung für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wasserkraftanlagen bis kw Verfahren zur Standortvorabklärung bei Wasserkraftanlagen Genehmigungen, Benehmen Genehmigung von Stauanlagen nach 63 Abs. 1 WG Genehmigung für Abwasseranlagen nach 60 Abs. 3 und 4 WHG und 48 WG Herstellung des Benehmens nach 48 Abs. 1 Nr. 1 WG Anzeige der wesentlichen Änderung einer genehmigungspflichtigen sonstigen Abwasseranlage oder ihres Betriebs nach 48 Abs. 2 WG Zulassung von Abweichungen von den Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsschutzgebieten nach 78 Abs. 2 und 4 WHG Wasserschutzgebiete Festsetzung von Wasserschutzgebieten einschließlich vorläufiger Anordnung ( 51 WHG und 45 WG) und von Quellenschutzgebieten nach 53 Abs. 4 WHG Befreiung von Verboten in Wasserschutz- und Quellenschutzgebieten Ausbau von Gewässern und Dämmen sowie deren Unterhaltung, Gewässerrandstreifen Planfeststellung oder Plangenehmigung für den Ausbau von Gewässern und Dämmen nach 68 WHG Abschnittsweise Zulassung oder vorzeitiger Beginn für den Gewässerausbau nach 69 WHG Entscheidungen, die Art und Umfang der Unterhaltung von Gewässern und Dämmen, die Erfüllung der Unterhaltspflicht oder eine besondere Pflicht im Interesse der Unterhaltung und des Ausbaus betreffen Befreiungen im Gewässerrandstreifen nach 38 Abs. 5 WHG und 29 Abs. 4 WG

16 Seite 16 Amtsblatt Heilbronn Nr. 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Eignungsfeststellung nach 63 Abs. 1 WHG Ausnahmen von der Eigenkontrollverordnung nach 4 EKVO Feststellung der Unerheblichkeit des Umgangs mit wassergefährdeten Stoffen nach 1 Abs. 4 AwSV Behördliche Anordnungen oder Ausnahmen im Einzelfall nach 16 AwSV Ausnahme vom Erfordernis der Eignungsfeststellung nach 41 Abs. 3 AwSV Anordnung einer außerordentlichen Anlagenprüfung nach 46 Abs. 4 AwSV Festlegung von Anforderungen an bereits bestehenden Anlagen nach 69 Abs. 1 AwSV Gewässeraufsicht, Bauüberwachung, wasserrechtliche Verfahren Überprüfung und Probenahme bei Abwasseranlagen nach 61 Abs. 3 WHG Überprüfung von Anlagen im Rahmen der Gewässeraufsicht ohne Anordnungen nach 75 Abs. 2 WG Überwachung des Vollzugs nach 75 Abs. 1 Satz 1 WG Kontrolle einer überwachungspflichtigen Arbeit (Erdaufschluss) nach 43 WG Bauüberwachung und Erteilung des Abnahmescheins nach 78 WG Fahrpersonalrecht Überwachung / Anordnung nach 4 Abs. 1 und 3 Fahrpersonalgesetz (FpersG) Arbeitsschutz Errichtungskosten (EK) sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlage einschließlich des Aufwands für die Entwicklung und Planung des Vorhabens. Maßgeblich sind die voraussichtlichen Gesamtkosten im Zeitpunkt der Erteilung der (Teil-, Änderungs-) Entscheidung. Zu den Kosten der Anlage zählt auch die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen, so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Erlaubnisse von Anlagen nach 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anordnungen, Ausnahmen sonstige Maßnahmen der BetrSichV und des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Zulassung einer Ausnahme nach 3a Abs. 3 Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) Anordnungen, Ausnahmen, sonstige Maßnahmen nach Chemikaliengesetz (ChemG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), Druckluftverordnung (DruckluftV), Biostoffverordnung (Bio- StoffV), Nichtionisierende Strahlen Gesetz (NiSG), Sprengstoffgesetz (SprengG) und den dazugehörigen Verordnungen Arbeitszeitgesetz Bewilligungen nach 7 Abs. 5; 15 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Feststellungen, Bewilligungen nach 13 Abs. 3 Nr. 1 und 2 ArbZG a) bis zu Errichtungskosten (EK) der Anlage 0,4 % der EK, Mindestgebühr 350 b) zwischen und 5 Mio. EK der Anlage, 0,3 % der EK, Mindestgebühr c) über 5 Mio. EK, Mindestgebühr zzgl. 0,04 % des 5 Mio. übersteigenden Wertes 90 bis bis Bewilligungen nach 13 Abs. 4 und 5, 15 Abs. 2 ArbZG 400 bis Bewilligungen nach 15 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG 150 bis Anordnungen nach 17 Abs. 2 ArbZG Bewilligungen nach 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 100 bis Behördliche Anordnungen und Ausnahmen nach 27 JArbSchG Anordnungen nach 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 ArbSchG 150 bis Zulassung nach 7 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Sonstige Maßnahmen im Arbeitsschutz Immissionsschutz Errichtungskosten sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlage einschließlich des Aufwands für die Entwicklung und Planung des Vorhabens. Maßgeblich sind die voraussichtlichen Gesamtkosten im Zeitpunkt der Erteilung der (Teil-, Änderungs- ) Genehmigung. Zu den Kosten der Anlage zählt auch die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen ( 13 BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung gilt auch für die Genehmigung nach 4 TEHG, die in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung konzentriert ist. Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Änderung von Anlagen nach 4, 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) (förmliches Verfahren) Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Änderung von Anlagen (förmliches Verfahren), wenn die Gebühr nicht aus den Errichtungskosten ermittelt werden kann Genehmigungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Änderung von Anlagen nach 4, 16, 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Vereinfachten Verfahren Genehmigungen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Änderung von Anlagen nach 4, 16, 19 BImSchG im Vereinfachtem Verfahren, wenn die Gebühr nicht aus den Errichtungskosten ermittelt werden kann Sofern im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach 3 des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) durchzuführen ist Sofern im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach 3 des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) durchzuführen ist und auf eine Unterrichtung nach 2a der 9. BImSchV verzichtet werden kann. a) bis zu Errichtungskosten (EK) der Anlage 0,8 % der EK, Mindestgebühr 875 b) zwischen und 2, 5 Mio. EK der Anlage 0,6 % der EK, Mindestgebühr c) über 2,5 Mio. EK der Anlage, Mindestgebühr zzgl. 0,04 % des 2,5 Mio. übersteigenden Wertes 75 % der Gebühr nach Ziffer % der Gebühr nach Ziffer und % der Gebühr nach Ziffer und Fristenverlängerung nach 18 Abs. 3 BImSchG Zulassung des vorzeitigen Beginns nach 8 a BImSchG Zulassung des vorzeitigen Beginns nach 8 a BImSchG, wenn die Gebühr nicht aus den Errichtungskosten ermittelt werden kann. 50 % der Gebühr nach Ziff und Erteilung einer Emissionsgenehmigung nach 4 TEHG Anzeigeverfahren nach 15 BImSchG Teilgenehmigungen nach 8 BImSchG Vorbescheid nach 9 BImSchG Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in den Umweltzonen von Baden-Württemberg nach 1 Abs. 2 der 35. BImSchV 70, Anordnungen und sonstige Entscheidungen Schornsteinfegerwesen Anordnungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 700, Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Maßnahmen gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Anordnungen bzgl. der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen und/oder der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen Abfallrecht Anordnungen nach 62 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallrechtliche Entscheidungen bezüglich der Nachweisführung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), oder der NachwV, soweit keine speziellere Reglung aufgeführt Prüfung einer Anzeige von Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen nach 53 KrWG Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen nach 54 KrWG 3.2 Gesundheitswesen Allgemeiner Gesundheitsschutz Gutachtliche Äußerung zum Zwecke der Ausgrabung einer Leiche Leichenschau Leichenschau Leichenschau bei Ansteckungsgefahr Ärztliche Bescheinigung für die Erlaubnis zur Feuerbestattung Ruhezeitfestlegung, Gutachtliche Äußerung in Genehmigungsverfahren für Friedhöfe und Bestattungsplätze 21,00 je angefangene Viertelstunde entsprechend Gebührenordnung für Ärzte 21,00 je angefangene Viertelstunde Anordnung einer Sargbestattung anstatt einer Tuchbestattung 21,00 je angefangene Viertelstunde Einsichtnahme/Auskünfte Todesbescheinigung 10,00 Grundgebühr je Anfrage zzgl. 2 je angefangene drei Minuten Überwachung von Feuerbestattungsanlagen 21,00 je angefangene Viertelstunde Sichtvermerk 11,50

17 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Amtsblatt Heilbronn Nr. xx 3 Seite Bescheinigung für das Finanzamt zur Steuerabsetzung 21,00 je angefangene Viertelstunde Ärztliche Gutachten Ärztliche Gutachten 21,00 je angefangene Viertelstunde Ärztliche Gutachten bei der Verbeamtung städtischer Beschäftigter Ärztliche Gutachten bei der Einstellung von Feuerwehrleuten entsprechend Gebührenordnung für Ärzte Amtsärztliche Gutachten 21,00 je angefangene Viertelstunde Vaterschaftstest 21,00 je angefangene Viertelstunde HIV-Bescheinigung für Visum zur Vorlage beim Konsulat 21,00 je angefangene Viertelstunde Abschriften Bescheinigung Einschulungsuntersuchung 5, Hygienemonitoring von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Prüfung einer Trinkwasseranlage durch Hygienekontrolleur/in 15,00 je angefangene Viertelstunde durch Ärztin/Arzt 21,00 je angefangene Viertelstunde Wasserprobennahme je Probe 15,00 je angefangene Viertelstunde Eingabe von Daten nach 15 Abs. 3 TrinkwV 15,00 je angefangene Viertelstunde Hygienemonitoring von Badewasser nach dem Infektionsschutzgesetz /IfSG) Prüfung von Badewasser inklusive Wasserprobe durch Hygienekontrolleur/in (Laborkosten werden im Einzelfall hinzugerechnet) Hygienische Überwachung von Einrichtungen 15,00 je angefangene Viertelstunde durch Person mit entsprechender Qualifikation 11,50 je angefangene Viertelstunde durch Hygienekontolleur/in 15,00 je angefangene Viertelstunde durch Ärztin/Arzt 21,00 je angefangene Viertelstunde Sonstige hygienische Überwachung durch Person mit entsprechender Qualifikation 11,50 je angefangene Viertelstunde durch Hygienekontolleur/in 15,00 je angefangene Viertelstunde durch Ärztin/Arzt 21,00 je angefangene Viertelstunde Entnahme von Umweltproben durch Hygienekontolleur/in 15,00 je angefangene Viertelstunde Gutachterliche Äußerungen zu Baumaßnahmen durch Hygienekontolleur/in 15,00 je angefangene Viertelstunde durch Ärztin/Arzt 21,00 je angefangene Viertelstunde Belehrung nach 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Belehrung 30, Abschrift Zeugnis der Belehrung 11, Beratungen 21,00 je angefangene Viertelstunde Sonstige gutachterliche Äußerungen, Zeugnisse u.ä. 21,00 je angefangene Viertelstunde 3.3 Ordnungsrecht Gaststättenrecht Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen Persönliche Erlaubnis Ergänzung und Änderung von Gaststättenerlaubnissen Befristete Erlaubnis bis 1 Jahr Stellvertretererlaubnis Vorläufige Gaststättenerlaubnis Vorläufige Stellvertretererlaubnis Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen etc Gestattung 11,50 je angefangene Viertelstunde Gestattung, soweit Antragsteller gemeinnützig anerkannt (50% von ) 5,75 je angefangene Viertelstunde Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage 11,50 je angefangene Viertelstunde Regelmäßige Sperrzeitverkürzung 11,50 je angefangene Viertelstunde Sonstige gaststättenrechtliche Entscheidungen Widerruf von gaststättenrechtl. Entscheidungen Entscheidung zur Beschäftigung von Personen Auflagen und Anordnungen Verlängerung von Fristen Durchführung von Kontrollen, bei denen Beanstandungen festgestellt wurden, sowie Nachkontrollen Gewerbeordnung Führen/Bereitstellen Gewerberegister Erteilung einer Empfangsbescheinigung für Anmeldung 33, Erteilung einer Empfangsbescheinigung für Um- und Abmeldung 23, Gewerberegisterauskünfte 15, Gewerberechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Stellvertretung Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt Erlaubnis zur Schaustellung von Personen Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit Geeignetheitsbestätigung 63, Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis zum Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerergewerbes Öffentliche Bestellung von Versteigerern Erlaubnis zum Betrieb eines Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes 11,50 je angefangene Viertelstunde Öffentliche Bestellung von Sachverständigen Stellvertretung Reisegewerbe Erteilung einer Reisegewerbekarte 11,50 je angefangene Viertelstunde Erteilung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte 11,50 je angefangene Viertelstunde Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte 11,50 je angefangene Viertelstunde Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht Messen, Ausstellungen, Märkte Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochen-, Groß-, Spezial-, Jahrmärkten und Volksfesten Dauerfestsetzung von Messen und Ausstellungen (für max. 2 Jahre) Dauerfestsetzung von Wochen-, Groß-, Spezial-, Jahrmärkten und Volksfeste Änderung, Aufhebung, Rücknahme, Widerruf der Festsetzung von Veranstaltungen Sonstige gewerberechtliche Entscheidungen, Handwerksrecht, Blindenwarenvertrieb Gewerbeuntersagung sowie Entscheidungen nach 35 GewO Widerruf von gewerberechtlichen Entscheidungen Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Gewerbes Sonstige gewerberechtliche Anordnungen Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonal 11,50 je angefangene Viertelstunde Durchführung von Kontrollen, bei denen Beanstandungen festgestellt wurden, sowie Nachkontrollen Handwerksuntersagung 11,50 je angefangene Viertelstunde Erteilung und Verlängerung eines Blindenwarenvertriebsausweises Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (inklusive Härtefallprüfung) Versagung/Widerruf von Spielhallenerlaubnissen Sonstige Entscheidungen nach dem LGlüG als untere Verwaltungsbehörde und Kreispolizeibehörde Durchführung von Kontrollen, bei denen Beanstandungen festgestellt wurden, sowie Nachkontrollen Prostituiertenschutzgesetz Bearbeitung von Anträgen auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bei Befristung Bearbeitung von Anträgen auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch Stellvertretung Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bei Befristung durch Stellvertretung Anzeige der Beendigung des Betriebs des Prostitutionsgewerbes Erteilung selbstständiger Anordnungen gegenüber Betreibern Bearbeiten von Anzeigen von Prostitutionsveranstaltungen oder der Aufstellung von Prostitutionsfahrzeugen Festsetzung von Anordnungen bei Prostitutionsveranstaltungen oder bei Prostitutionsfahrzeugen Verlängerung der Frist zum Beginn oder zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes Rücknahme, Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes Anordnung zur Aufstellung und Durchführung von Hygieneplänen Anordnung von Beschäftigungsverboten Durchführung von Kontrollen, bei denen Beanstandungen festgestellt wurden, sowie Nachkontrollen

18 Seite 18 Amtsblatt Heilbronn Nr. 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar Wohn-. Teilhabe- und Pflegegesetz für Baden-Württemberg (WTPG) - Heimaufsicht Erlass von Anordnungen, Auflagen, Untersagungen, Beschäftigungsverboten und sonstigen belastenden Entscheidungen Erteilung von Ausnahmen, Befreiungen, Genehmigungen und sonstigen begünstigenden Entscheidungen 17,00 je angefangene Viertelstunde 17,00 je angefangene Viertelstunde Wiederkehrende Überprüfung einer Einrichtung 17,00 je angefangene Viertelstunde Anlassbezogene Überprüfung einer Einrichtung 17,00 je angefangene Viertelstunde Prüfung von Anzeigen durch den Träger oder die Einrichtung an die Heimaufsicht 17,00 je angefangene Viertelstunde Genehmigung der Annahme von Spenden gebührenfrei Sonstige Entscheidungen nach dem WTPG (inklusive verbindliche Feststellungen) Qualifizierte Beratung des Träger der Leitung der Einrichtung bei deren überwiegendem Interesse Fischereiwesen Zweitausfertigung eines Zeugnisses für die Fischereiprüfung 15, Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit mit Verwaltungsaufwand für die erste Erhebung der Fischereiabgabe Erstmalige Ausstellung und Verlängerung Jugendfischereischein 17,00 je angefangene Viertelstunde 17,00 je angefangene Viertelstunde 24,00 15, Ausstellung Ersatz-Fischereischein 24, Separate Erhebung Fischereiabgabe einschließlich Eintrag im Fischereischein Jagdrecht 15, Einjahresjagdschein Dreijahresjagdschein Tagesjagdschein Jugendjagdschein Einjahresjagdschein für Falkner 37, Dreijahresjagdschein für Falkner 37, Tagesjagdschein für Falkner 37, Zweitausfertigung eines Jagdscheines 24, Genehmigung der Jagdausübung im befriedeten Bezirk 15, Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher 37, Erfassung von Lebend- und Totfangstellen 24, Waffengesetz (WaffG) Zeitgebühren I Regelüberprüfung nach 4 Abs. 3 gebührenfrei Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten 10 Abs. 5 und 16 Abs. 3 - Brauchtumsschützen Ausnahmebewilligung nach 16 Abs. 2 für die Dauer von 5 Jahren (Führen von Waffen zur Brauchtumspflege) Erlaubnis zum Handel oder zur Herstellung von Schusswaffen oder Munition nach 21 Abs. 1, 26 Abs. 1 Anordnung nach 25 Abs. 2 (Kennzeichnung einer Schusswaffe mit einer fortlaufenden Nummer) Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung nach 27 Abs. 1 Regel- und Sonderprüfung nach 12 Abs. 1 AWaffV (Schießstättenprüfung) 16,00 je angefangene Viertelstunde Anordnung nach 36 Abs. 6 (Aufbewahrung Waffen) 16,00 je angefangene Viertelstunde Anordnung nach 39 Abs. 3 (Vorlage Waffen, Erlaubnisscheine etc.) Sicherstellung eines Gegenstandes nach 40 Abs. 5 (Verbotene Waffen) Anordnung nach 41 Abs. 1 und 2 (Waffen- sowie Munitionsbesitz- und -erwerbsverbot) Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach 42 Abs. 2 Weitere Maßnahmen nach 46 Abs. 2 im Zusammenhang mit einer Anordnung nach 45 (Rücknahme und Widerruf) Festgebühren Ausnahme vom Alterserfordernis nach 3 Abs. 3 34, Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 10 Abs. 1 Satz 1 - Generalklausel Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 13 Abs. 2 Satz 2 sowie Voreintrag einer oder mehrerer Waffen in vorhandene Waffenbesitzkarte (Kurzwaffen für Jäger) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 13 Abs. 3 (Langwaffen für Jäger) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 14 sowie Voreintrag einer oder mehrerer Waffen in vorhandene Waffenbesitzkarte, soweit nicht in Ziffer aufgeführt (Gründe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 16,00 je angefangene Viertelstunde 16,00 je angefangene Viertelstunde 16,00 je angefangene Viertelstunde 39,00 39,00 34, Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 14 Abs. 4 (Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach 16 Abs. 1 sowie Voreintrag einer oder mehrerer Waffen in vorhandene Waffenbesitzkarte (Brauchtumsschützen) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler nach 17 Abs. 2 Umschreibung einer Waffenbesitzkarte nach Änderung des Sammelthemas bei Waffen- oder Munitionssammlern nach 17 Abs. 1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben nach 20 sowie Eintragung einer oder mehrerer Waffen in eine vorhandene Waffenbesitzkarte Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis sowie Ausfertigung weiterer Waffenbesitzkarten nach 14 Abs. 4 Eintrag des Erwerbs einer oder mehrerer Waffen nach 10 Abs. 1a (Sport- und Brauchtumsschützen, Sammler, Kurzwaffen für Jäger usw.) sowie Wechsel- und Austauschläufe- Wechselsysteme, -trommeln nach Anlage 2 A 2 UA 2 Nr WaffG in eine Waffenbesitzkarte - WBK -, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder bei der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine WBK vorgenommen wird (Eintrag pro ausgestellte WBK) Eintragung des Erwerbes einer oder mehrerer Langwaffen für Jäger nach 13 Abs. 3 in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte (Eintrag pro ausgestellte WBK) Eintragung des Überlassens einer oder mehrerer Waffen nach 34 Abs. 2 Satz 2 in eine Waffenbesitzkarte (Austrag pro ausgestellte WBK) Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte nach 10 Abs. 2 Satz 1 Ausstellung oder Umschreibung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schusswaffen nach 10 Abs. 2 Satz 2 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheines nach 10 Abs. 3 Satz 2 Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach 10 Abs. 3 Satz 1 64,00 248,00 160,00 34,00 34,00 24,00 24,00 24,00 24,00 24, Ausstellung eines Waffenscheins nach 10 Abs , Ausstellung eines Firmenwaffenscheins nach 28 Abs , Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach 10 Abs. 4 Verlängerung der Geltungsdauer eines Firmenwaffenscheines nach 28 Abs. 1 99,00 130, Ausstellung eines kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 59, Zustimmung nach 28 Abs. 3, Bescheinigung nach 28 Abs. 4 für Bewachungspersonal Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in dengeltungsbereich des Gesetzes nach 29 Abs. 1 - Einfuhrerlaubnis - Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes nach 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 - Ausfuhrerlaubnis - Dauerausfuhrgenehmigung für gewerbsmäßige Waffenhändler und -hersteller nach 31 Abs. 3 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes nach 32 Abs. 1, 32a Abs. 3 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach 32 Abs. 5 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach 32 Abs. 5, 33 Abs. 1 AWaffV Änderung und sonstige Eintragungen in Europäischen Feuerwaffenpass (u.a. Eintragung weiterer Waffen) Zeitgebühren II Kontrolle nach 36 Abs. 3 aufgrund eines Anlasses verdachtsunabhängige Kontrolle nach 36 Abs. 3 im Falle einer Beanstandung verdachtsunabhängige Kontrolle nach 36 Abs. 3 im Falle einer Nichtbeanstandung Gebühren in sonstigen Fällen Erteilung/Verlängerung/Ablehnung von waffenrechtlichen Erlaubnissen / Ausnahmegenehmigungen, soweit nicht aufgeführt Sonstige Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht oben aufgeführt sind Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung, zu der der Berechtigte Anlass gegeben hat 24,00 37,00 37,00 64,00 37,00 24,00 24,00 50,00 50,00 zzgl. 12,00 je angefangene Viertelstunde zzgl. 12,00 je angefangene Viertelstunde gebührenfrei 16,00 je angefangene Viertelstunde

19 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Amtsblatt Heilbronn Nr. xx 3 Seite Sprengstoffgesetz Festlegung besonderer Anforderungen an die Verwendung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör nach 5 Abs. 6 SprengG Erteilung einer Erlaubnis nach 7 Abs. 1 SprengG Erstellung jeder weiteren Ausfertigung (ab der 2. Ausfertigung) 12, Wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach 7 Abs. 1 SprengG Einholung von Erkundigungen im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung nach 8 Abs. 4, 8a Abs. 5 i.v.m. 8b Abs. 1 Satz 4 und 14 SprengG Bewilligung einer Fristverlängerung vor Erlöschen einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach 11 Satz 2 SprengG gebührenfrei Erteilung einer Lagergenehmigung nach 17 Abs. 1 Nr. 1 je angefangene Viertelstunde sowie nach 17 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 28 SprengG 12,00 zzgl. der nach Baurecht anfallenden Gebühren Wesentliche Änderung der Lagergenehmigung nach 17 Abs. 1 Nr. 1 SprengG Ausstellung eines Befähigungsscheines nach 20 Abs. 1 SprengG Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach 20 Abs. 1 SprengG Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines nach 20 Abs. 1 SprengG Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 21 Abs. 3 SprengG Zulassung von Ausnahmen von den Verboten nach 22 Abs. 5 SprengG 99, Erteilung einer Erlaubnis nach 27 Abs. 1 SprengG Wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach 27 Abs. 1 SprengG Verlängerung der Geltungsdauer einer Erlaubnis nach 27 Abs. 1 SprengG Zulassung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach 27 Abs. 5 Ungültigkeitserklärung bei Verlust einer Erlaubnis, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines nach 35 Abs. 2 SprengG Ersatzausfertigung für in Verlust geratene Erlaubnisse und Befähigungsscheine sowie Genehmigungen nach 17 Untersagung nach 12 Abs. 2, 32 Abs. 3 oder 4, 32a Abs. 1 Satz 4 oder Abs. 4 sowie nach 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 74,00 zzgl. Kosten der Bekanntmach. im Banz 16,00 je angefangene Viertelstunde Anordnungen nach 32 Abs. 1, 2 oder 5, 48 SprengG 16,00 je angefangene Viertelstunde Anordnung vorläufiger Maßnahmen nach 32a Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 SprengG Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach 34 SprengG Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Zulassung von Ausnahmen nach den Vorschriften über die Begrenzung von Mengen explosionsgefährlicher Stoffe nach 2 Abs SprengV im Einzelfall Erteilung einer Zustimmung zum Abbrand durch den Hersteller nach 3 Abs. 1 Nr SprengV Zulassung von Ausnahmen von kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften nach 19 Abs SprengV Erteilung einer Genehmigung nach 23 Abs SprengV zur Erprobung und für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchern Zulassung von Ausnahmen von den Verboten nach 24 Abs SprengV 16,00 je angefangene Viertelstunde 16,00 je angefangene Viertelstunde Anordnung in Einzelfall nach 24 Abs SprengV 16,00 je angefangene Viertelstunde Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang nach 32 Abs. 5 Satz 2 1. SprengV Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs SprengV Prüfung von Unterlagen nach 40 Abs SprengV Prüfung der Qualifikation nach 40a Abs SprengV Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach 44 Abs SprengV Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften über die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe nach 3 2. SprengV Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz Zulassung von Ausnahmen von der Pflicht zur Anzeige oder der Anzeigefrist nach 3 Abs SprengV Gebühren in sonstigen Fällen nach dem Sprengstoffrecht Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners oder durch ihn verursacht vorgenommen werden und nicht in den Abschnitten bis aufgeführt sind Polizei- und sonstiges Ordnungsrecht Ausnahmen vom Verbot des Aufenthalts von Kindern / Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten Ausnahmen vom Verbot des Aufenthalts von Kindern / Jugendlichen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen Anordnung der Abwesenheit von Kindern/Jugendlichen an jugendgefährdenden Veranstaltungen Befreiungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz als Kreispolizeibehörde Lebensmittelüberwachung Genehmigung, Bewilligungen, amtl. Anerkennungen, Zulassungen, Erteilung von Bescheinigungen und Prüfung von Anmeldungen aufgrund lebensmittel- und weinrechtlicher Vorschriften 62,00 62,00 62,00 20,00 je angefangene Viertelstunde Auflagen und Anordnungen nach dem Lebensmittelrecht 19,00 je angefangene Viertelstunde Planmäßige Rückstandsuntersuchungen bei lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs im Sinne der Richtlinie 96/43/EG (Abl-EG Nr. L162 S. 1), soweit nicht durch EU-Recht anderes festgelegt ist Zusätzliche amtliche Kontrollen nach Art. 28 Verordnung (EG) Nr. 882/2004, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehen Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben oder Waren im Zuge der Rückrufüberwachung mit oder ohne Protokoll/Bericht Veterinärwesen Genehmigungen, Zulassungen, Ausnahmebewilligungen, Untersuchungen u.ä. nach Tierschutz-/Tierseuchenrecht 20,00 je angefangene Viertelstunde 19,00 je angefangene Viertelstunde 19,00 je angefangene Viertelstunde 20,00 je angefangene Viertelstunde Anordnungen nach Tierschutz-, Tierseuchenrecht 19,00 je angefangene Viertelstunde Ausstellung von Bescheinigungen nach Tierschutz-, Tierseuchenrecht Untersuchung von Hunden, Katzen und sonstigen Kleintieren (mit und ohne Gesundheitsbescheinigung) in der Dienststelle Gesundheitsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) mit oder ohne Untersuchung und mit oder ohne Bescheinigung über das Freisein eines Bereichs von Seuchen. Zulassung und veterinärbehördliche Überwachung von Fleisch- oder Milchwarenexportbetrieben, amtstierärztliche Betriebskontrollen nach amtlichen Vorschriften für die Ausfuhr von Fleisch- und Milchwaren sowie Begutachtung, veterinärbehördliche Überwachung und Überprüfung von sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Betrieben Untersuchung von Tieren, Tierbeständen, tierischen Teilen und Waren (mit und ohne Gesundheitsbescheinigung, mit und ohne Probeentnahme) einschließlich Überwachung von Tiermärkten, Tierversteigerungen, Tierschauen und dgl., Untersuchung und Kontrolle von Tierbeständen und Betrieben (mit und ohne Gesundheitsbescheinigung / Veterinärdokument) Erlaubniserteilung nach 11 Tierschutzgesetz 20,00 je angefangene Viertelstunde 20,00 je angefangene Viertelstunde 20,00 je angefangene Viertelstunde 20,00 je angefangene Viertelstunde 20,00 je angefangene Viertelstunde im gewerblichen Bereich 20,00 je angefangene Viertelstunde im nichtgewerblichen Bereich 20,00 je angefangene Viertelstunde Beauftragung oder Änderung der Beauftragung eines Jagdausübungsberechtigten zur Trichinenprobeentnahme Sonstige Bereiche Forst Hunde-Prüfung nach 1 Abs. 4 PolVOgH. Wenn die Prüfung angesetzt ist, aber aus Gründen, die der Hundehalter zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, wird die Gebühr trotzdem für die Dauer der angesetzten Prüfung erhoben, zuzüglich der bereits geleisteten Vorbereitungsarbeiten. Genehmigung von organisierten Veranstaltungen nach 37 LWaldG Genehmigung von organisierten Veranstaltungen nach 37 LWaldG, wenn Schutzgebiete betroffen sind und/oder zusätzlich eine Kartenerstellung erforderlich ist und/oder zusätzlich eine Fahrgenehmigung erforderlich ist und/oder die Abstimmung mit Dritten (neben der unteren Forstbehörde) erforderlich ist. Erteilung einer Bescheinigung, dass das Vorkaufsrecht nach LWaldG nicht ausgeübt wird, wenn diese vor Ablauf der Zweimonatsfrist gewünscht wird ( 25 Abs. 4 LWaldG) Erteilung einer Waldfahrgenehmigung (Ausnahmetatbestand nach 37 Abs. 4 LWaldG) 30,00 19,00 je angefangene Viertelstunde 15,00 je angefangene Viertelstunde 20,00 je angefangene Viertelstunde 65,00 30,00

20 Seite 20 Amtsblatt Heilbronn Nr. 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 1. Februar 2018 Bekanntmachung der Stadt Heilbronn Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen: Bebauungsplan 27B/18 Heilbronn Staufenberger Weg. Geltungsbereich Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke: 5343 (FW, teilw.), 5968/1 (FW, teilw.), , 5983/1, 5984, 5984/3, 5985, 5986, 5988, 5989/1, 5989/2, 5989/3, 5990, 5990/1, 5991, 5991/1, 5992, 5992/1, , 6003, 6004, 6002, 6014, 6015/1, 6016, 6017, 6023, 6024, 6024/7, 6025, 6027, 6028, 6028/ 1, 6028/2,6030, 6030/1, 6031, 6031/1, 6068/1, 6075/1, 6075/2, 6075/3, 6075/ 4 (teilw.), 6079, 6081, 6082, 6084 (FW, teilw.), 6105 (FW, teilw.), 6311 (FW, teilw.), 6312 (FW) und 6313 (FW, teilw.) - siehe Übersichtsplan. Planungsziel Der Bereich Staufenberger Weg befindet sich im Außenbereich gemäß 35 Baugesetzbuch und großteils im Landschaftsschutzgebiet. Die bestehenden Nutzungen (Gartenbau-, Weinbaubetriebe, Reitanlage) sollen Öffentliche Zustellung dauerhaft gesichert und bauliche Erweiterungen sowie weitere betriebsgebundene Wohnungen ermöglicht werden. Hierzu ist die Aufstellung dieses Bebauungsplans im Rahmen eines Parallelverfahrens notwendig. Heilbronn, Stadt Heilbronn, Bürgermeisteramt In Vertretung gez. Hajek, Bürgermeister Kartengrundlage: Vermessungs- und Katasteramt Für Herrn Cetin Mere zuletzt wohnhaft Weinsberger Str. 5/ 3, Heilbronn wurde eine Entscheidung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des oben Genannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Der Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an, beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Gymnasiumstr. 44, Heilbronn, Frau Heitner, Zimmer 308, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter: Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen werden. Direktzugriff ist möglich über (hier die ELVIS-ID einsetzen) Sofern nachstehend nichts anderes vermerkt ist, ist Einreichungs- und Eröffnungsstelle das Rechtsamt, Moltkestr. 35, Heilbronn. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, bei Ausschreibungen nach VOB können zur Submission die Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Landratsamt Heilbronn - Flurneuordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigung Massenbachhausen (HRB M7) Landkreis Heilbronn Feststellungsbeschluss vom Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Massenbachhausen (HRB M7) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest. Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend. Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen vergaben DER STADT zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom bis im Rathaus in Massenbachhausen während der üblichen Dienststunden aus. Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörender Karte und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren ( eingesehen werden. Der Feststellungsbeschluss beruht auf 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom (BGBl. I S. 546). Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt, Lerchenstraße 40, Heilbronn einlegen. gez. Bopp Amtliche Bekanntmachung - Umlegung Heilbronn-Biberach Mühlberg/Finkenberg Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Der Beschluss über die Einleitung des Umlegungsverfahrens Heilbronn-Biberach Mühlberg/Finkenberg wurde im Amtsblatt der Stadt Heilbronn Nr. 24 vom öffentlich bekanntgemacht. Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebietes und die auf ihnen befindlichen Gebäude aus und bezeichnet die Eigentümer. Im Bestandsverzeichnis sind die Grundstücke unter Benennung der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, der grundbuch- und katastermäßigen Bezeichnung, der Größe und der im Liegenschaftskataster angegebenen Nutzungsart unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie der im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen aufgeführt. Nach 53 Abs. 2 Baugesetzbuch werden die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis Teil I in der Zeit vom bis bei der Stadt Heilbronn, Vermessungs- und Katasteramt, -Geschäftsstelle des Umlegungsaus- schusses- Cäcilienstraße 49, Zimmer B 1.39, öffentlich ausgelegt. Sie können dort während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 bis Uhr, donnerstags von bis Uhr und freitags von bis Uhr) eingesehen werden. Einsicht in das Bestandsverzeichnis Teil II (im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen) ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Etwaige Anträge auf Berichtigung der Bestandskarte oder des Bestandsverzeichnisses sollen innerhalb der bezeichneten Frist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt eingereicht werden, damit der Umlegungsplan unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse aufgestellt werden kann. Heilbronn, 17. Jan Stadt Heilbronn Bürgermeisteramt In Vertretung Gez. Hajek Bürgermeister Vorsitzender des Umlegungsausschusses An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Stuttgart ausgeübt. Ausschreibende Stelle/ Auskünfte erteilt: Art und Umfang sowie Ort der Leistung Ausführungszeitraum Eröffnungstermin ggf. abweichende Submissionsstelle Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist/Entgelt/ Art der Ausschreibung/ Teilnahmewettbewerb Stadt Heilbronn, Hochbauamt Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Betriebsamt Elektroarbeiten Einbau Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Brandmeldeanlage, Kabeltrassen, Leitungsnetz, Brandschottungen, teilweise neue Flurbeleuchtung , 10:00 Uhr Bauauftrag nach VOB Stadt Heilbronn, Hochbauamt Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Elly-Heuss-Knapp Werkrealschule Erneuerung Zuluftgerät, Lüftungsinstallation, 1 Zuluftgerät m³/h, druckgeregelt inkl. MSR , 09:30 Uhr Bauauftrag nach VOB Stadt Heilbronn, Hochbauamt Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Justinus-Kerner-Gymnasium Erneuerung Wärmeerzeugung , 09:45 Uhr Bauauftrag nach VOB Stadt Heilbronn, Hochbauamt Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Grundschule Alt-Böckingen Erneuerung Lüftungsgerät Lüftungsinstallation, 1 Zuluftgerät m³/h, druckgeregelt inkl. MSR , 10:00 Uhr Bauauftrag nach VOB Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Subreport ELVIS Nr.: E96261 Hochwassersperrtor Herstellung einer Netzersatzanlage , 10:15 Uhr Bauauftrag nach VOB Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Leingartener Straße Belagsarbeiten , 10:30 Uhr Bauauftrag nach VOB Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon , Fax Schädlingsbekämpfung Los 1: Rattenbekämpfung an Gewässern Los 2: Feldmausbekämpfung am Hochwasserrückhaltebecken Frühjahr Herbst , 09:30 Uhr Dienstleistungsauftrag nach VOL

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