Rundschau. für das Glan- und Lautertal von bis Uhr Schulzentrum Roßberg, Kusel

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1 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 20 Freitag, 18. Mai 2018 Ausgabe 20/ Innerörtliche Geschwindigkeitskontrollen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Innerörtliche Geschwindigkeitskontrollen sind unter anderem geplant. Meßschwerpunkte werden die B 420, Reipoltskirchen und Hohenöllen sein. Messungen sind jedoch auch zu anderen Zeiten und an anderen Orten möglich. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein girls academy 15.Mädchenaktionstag (für Mädchen ab 11 Jahre) Motto: Achterbahn der Gefühle von bis Uhr Schulzentrum Roßberg, Kusel Viele interessante Workshops: Escape-Room, Lebkuchenherzen, Improvisationstheater, Power-Dance, Kieselkunst, Selbstverteidigung, Entspannung/Wellness, Karaoke, Keilrahmen, Infostand sowie verschiedene Kreativangebote, und noch vieles mehr... Am Abend: DISCO zum Tanzen und Feiern REINSCHAUEN MITMACHEN ERLEBEN Anmeldung bei der Ev. Jugendzentrale Kusel: / 8325 Teilnahmebeitrag: 3,- für Verpflegung, Getränke und Materialien Der Mädchenaktionstag wird veranstaltet von der Initiative Mädchenarbeit im Landkreis Kusel, einer Kooperation zwischen dem Kreisjugendring, der Evang. Jugend, der Sportjugend, der Kontaktstelle Holler, dem Haus der Diakonie, dem Haus der Jugend, den Verbandsgemeinden Lauterecken - Wolfstein und Altenglan, dem Jugendamt und der Gleichstellungsbeauftragten. Wasserhärte 2018 Nach 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des Trinkwassers mitzuteilen. Das Trinkwasser ist in die drei Härtebereiche weich, mittel und hart eingeteilt. Das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit Ausnahme der Ortsgemeinde Jettenbach wird mit Wasser des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz versorgt. Das Wasser gehört zum Härtebereich I weich. (Wasserhärte 1,19 mmol/l bzw. 6,7 dh) Die Ortsgemeinde Jettenbach erhält das Wasser vom Wasserzweckverband Ohmbachtal. Das Wasser gehört zum Härtebereich 1 weich. (Wasserhärte 1,47 mmol/l bzw. 8,2 dh) Ihre Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Redaktionsschlussvorverlegung wegen Fronleichnam Der o.g. Feiertag macht eine Vorverlegung für das Einreichen der Veröffentlichungstexte erforderlich. Die Textbeiträge für die KW 22 ( ) bitte bis Dienstag, den um Uhr an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein per Mail an amtsblatt@vg-lw.de senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner, Tel.Nr Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und LINUS WITTICH Medien KG

2 Rundschau Ausgabe 20/2018, Bergstraße 2 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Standort Lauterecken, Schulstraße 6a Standort Wolfstein, Bergstraße 2 Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 20/2018 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 18. Mai 2018 Ausgabe 20/2018 Öffentliche en Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein des Ergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein am Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am das Ergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters wie folgt festgestellt: I. Zur Stichwahl des Bürgermeisters waren Personen wahlberechtigt, davon haben gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 46,7 %. II. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren Stimmzettel gültig und 48 Stimmzettel ungültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber: Andreas Müller - SPD Stimmen, Sven Eckert - CDU Stimmen III. Der Bewerber Andreas Müller hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gewählt. Lauterecken, den Lütz, Beigeordnete Wahlleiterin Adenbach Hauptsatzung der Ortsgemeinde Adenbach vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche en 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates 7 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 8 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche en (1) Öffentliche en der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden durch Aushang an folgenden stafeln bekannt gemacht: in der Odenbacher Straße, Einmündung Dorfstraße im Talerweg am Ortsbrunnen. (5) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den stafeln, die sich befinden in der Odenbacher Straße, Einmündung Dorfstraße im Talerweg am Ortsbrunnen bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. (6) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene sform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche durch öffentlichen Ausruf / Aushang an den stafeln nach Absatz 4. Die ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (7) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere sform vorgeschrieben ist. 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 500,-- im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 500,-- je Auftrag, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidung des Ortsgemeinderates, 4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates, 5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,-- im Einzelfall (für die Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall wird die Zuständigkeit durch Vereinbarung auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen) und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen,

4 Rundschau Ausgabe 20/ Qualifizierung einer Straßenbaumaßnahme als Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme, 7. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte, 8. Ausübung des Vorkaufsrechts bis zu einem Wert von 1.000,--, 9. Einvernehmen in den Fällen des 14 Abs. 2 und des 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden, 10. Vergabe von Standplätzen auf Messen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Sinne des 14 Abs. 2 GemO, 11. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, 12. die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung, 13. Entscheidung über die in 32 Absatz 2 Nr. 11 GemO bezeichnete Angelegenheit (die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen) bis zu einer Wertgrenze von 2.500,--. 3 Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden vollen Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 3 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, die für Ortsgemeinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht bereits hierfür eine Entschädigung als gewähltes Ratsmitglied erhalten. (3) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach dem Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. (4) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates eine Entschädigung nach Maßgabe des Absatzes 2. (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,--. (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden die notwendigen Fahrtkosten für Dienstreisen nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes gewährt. 7 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt 8,-- je Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. (2) 4 Abs. 2 und 5 Abs. 4 gelten entsprechend. 8 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Adenbach, den gez. Klein (DS) Klein, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Buborn Am Mittwoch, den 23. Mai 2018, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Buborn, Weihergasse 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Buborn statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Ergänzungssatzung Flurweg ; Grundsatzbeschluss 4. Verschiedenes Martin Henning, Ortsbürgermeister Einöllen Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Einöllen für die Haushaltsjahre 2018/2019 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen. Einöllen, den gez. Berndt, Ortsbürgermeister Glanbrücken Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Glanbrücken für die Haushaltsjahre 2018/2019 in der Zeit

5 Rundschau Ausgabe 20/2018 vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen. Glanbrücken, den gez. Hablitz, Ortsbürgermeister Am Donnerstag, den 24. Mai 2018, 20:00 Uhr, findet in der Gerätehalle Glanbrücken, Glantalstraße 17 a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Glanbrücken statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Bebauungsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth ; Planaufstellungsbeschluss 4. Satzung (Textbebauungsplan) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB; a) Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden b) Satzungsbeschluss 5. Satzung (Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB; Annahme des Satzungsentwurfs für a) die öffentliche Auslegung, b) die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und c) die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden 6. Planung/Planungsauftrag Neubau DGH 7. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Erstellung eines Baumkatasters und Prüfkatasters 9. Erstellung eines Brückentasters und Prüfkatasters 10. Information Änderung der Friedhofssatzung 11. Abschluss Gebäudeversicherung; Saalbau ehem. Schweitzer 12. Neufassung der Hauptsatzung 13. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 14. Verschiedenes Guido Hablitz, Ortsbürgermesiter Grumbach Am Dienstag, den 22. Mai 2018, 19:30 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus, Auf der Weide 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Grumbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Bürgerhaus Unter den Linden; Auftragsvergaben Los Notwendige Baumaßnahme im Kindergarten aufgrund der Erweiterung der Betriebserlaubnis zum Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Informationen, Wünsche, Anträge II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit, Vogelsheerd 7. Grundstücksangelegenheit, In der Hohl 8. Informationen, Wünsche, Anträge III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Markus Christian, Ortsbürgermeister Jettenbach Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Jettenbach für die Haushaltsjahre 2018/2019 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen. Jettenbach, den gez. Harth, Ortsbürgermeister Kappeln Am Donnerstag, den 24. Mai 2018, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Kappeln, Friedhofweg 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kappeln statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/ Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Ergebnis Baumgutachten 5. Verschiedenes Otfried Buß, Ortsbürgermeister Kreimbach-Kaulbach Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach für die Haushaltsjahre 2018/2019 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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6 Rundschau Ausgabe 20/2018 und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen. Kreimbach-Kaulbach, den gez. Barthel, Ortsbürgermeister Nussbach Öffentliche über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Nußbach im Windpark Wellenberg Genehmigung Gemäß 10 VII BImSchG wird die folgende Genehmigung vom zugunsten der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie- Allee 1, Wörrstadt, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung wurde mit folgendem verfügenden Teil (I.) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung (II.) erlassen: I. Tenor 1. Hiermit erhalten Sie gemäß 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 5 im Windpark Wellenberg) mit den Koordinaten UTM ETRS89, Rechtswert: , Hochwert: , in der Gemarkung Nußbach, Flurstück Nr. 1326, nach Maßgabe der unter Ziffer II. genannten Zulassungsunterlagen, die wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidung sind und unter Einschränkung der unter Ziffer III. formulierten Nebenbestimmungen. Zugelassen wird eine Windenergieanlage des Typs Vestas V126 mit einer Nabenhöhe von 137 m, einem Rotordurchmesser von 126 m - somit einer Gesamthöhe von 200 m - und einer Nennleistung von 3,3 Megawatt. 2. Die sofortige Vollziehung dieser Genehmigung wird im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, Wörrstadt, gemäß 80 II 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. II. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, Kusel 2. durch mit qualifizierter elektronische Signatur 1 an: kv-kusel@ poststelle.rlp.de Fußnote: 1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom , S. 73). erhoben werden. Weitere Hinweise: Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale -Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Alle anderen bekannten -Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene -Adressen und -Kontaktformulare stellen keine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter Auslegung Der Bescheid und seine Begründung können für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom bis bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str , Kusel, Zimmer Nr. 456, Herr von Ehr, Tel.: , kv-kusel@poststelle. rlp.de, Servicezeiten Mo-Mi 8.30 Uhr bis Uhr, Do 8.30 Uhr bis Uhr, Fr 8.30 bis Uhr, Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Bergstr. 2, Wolfstein, Zimmer 217, Öffnungszeiten Mo-Fr 8.30 Uhr bis Uhr, Mo-Mi Uhr bis Uhr, Do Uhr bis Uhr, Verbandsgemeindeverwaltung Rockenhausen, Geschäftsbereich Umwelt, Planung und Bauen, Außenstelle Bezirksamtsstr. 8 (Museum), Rockenhausen, 2. OG, Zimmer 3, Öffnungszeiten Mo und Di 8.00 Uhr bis Uhr, Mi und Fr 8.00 Uhr bis Uhr, Do 8.00 Uhr bis Uhr, Verbandsgemeindeverwaltung Meisenheim, Obertor 13, Meisenheim, Zimmer 3, Öffnungszeiten, Mo und Di 8.00 Uhr bis Uhr und bis Uhr, Mi 8.00 Uhr bis Uhr, Do 8.00 Uhr bis Uhr und bis Uhr, Fr 8.00 Uhr bis Uhr, Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel, Schulstr. 16, Alsenz, Zimmer 11, Öffnungszeiten, Mo-Fr 8.00 Uhr bis Uhr, Mo und Mi Uhr bis Uhr, Do Uhr bis Uhr, eingesehen werden. Zusätzlich kann eine Einsichtnahme nach vorheriger Abstimmung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten während der Dienststunden erfolgen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei der Kreisverwaltung Kusel unter der vorgenannten Anschrift schriftlich oder elektronisch anfordern. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Hinweise Wir weisen darauf hin, dass die Genehmigung Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) sowie Hinweise enthält, insbesondere aus den Bereichen Immissionsschutz, Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Baurecht, Brandschutz, Naturschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Wasserrecht, Luftverkehr, Straßenverkehr, Denkmalschutz, Bundeswehr. Kusel, Kreisverwaltung Kusel Immissionsschutzbehörde Oberweiler im Tal Am Mittwoch, den 23. Mai 2018, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplanfür die Haushaltsjahre 2018/ Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Anfragen und Auskünfte Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 23. Mai 2018, 20:00 Uhr, findet im Gemeinde- und Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2. Teilausbau K63 3. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 5. Grundstücksangelegenheit, Veräußerung von Flurstücken III. Öffentlicher Teil 6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Ab Uhr findet eine Einweisung des neuen Defibrillators (250 Spende OIE) in den Räumen des Gemeinde- und Feuerwehrhauses für die Ratsmitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister Rutsweiler an der Lauter Hinweis: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Sport- und Freizeitzentrum der Stadt Wolfstein sind auch Grundstücke der Gemarkung Rutsweiler a. d. Lauter betroffen. Daher wird die nachfolgende auch unter der Gemeinde Rutsweiler a. d. Lauter veröffentlicht.

7 Rundschau Ausgabe 20/2018 Aufstellung eines Bebauungsplanes Sport- und Freizeitzentrum der Stadt Wolfstein des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Wolfstein hat in seiner Sitzung vom 14. September 2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sport- und Freizeitzentrum beschlossen. Gegenstand der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von Sondergebieten im Sinne der 10 und 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Aufnahme aller vorhanden Gebäude und Einrichtungen die Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen dem bestehenden Campingplatz und der Bundesstraße 270 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im beigefügten Lageplan umgrenzten Grundstücke und Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Wolfstein, Roßbach und Rutsweiler a. d. Lauter. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Gemarkung Wolfstein: Flurstück Nr. 399/9, 402, 403, 404, 406, 407, 408, 410/1, 411/1, 413, 414/1, 416/5, 416/6, 418/1, 418/3, 418/4, 427/2, 428/2, 444/2, 449, 450/4, 450/6, 455/1, 468/1 und Teile der Grundstücke 399/4 (Weg), 399/8, 451/2, 455/5 (Weg), 479/23 und 479/24. Gemarkung Roßbach: Flurstück Nr. 1473/1, 1923, 1928, 1928/2, 1928/4, 1928/3, 1930/6, 1933, 1933/2, 1934/5, 1935, 1936, 1937, 1938, 1938/2, 1939, 1941, 1942, 1942/4, 2093/2 (Teilfläche Lauter - Gewässer 2. Ordnung) Gemarkung Rutsweiler a. d. Lauter: Flurstück Nr. 781/5, 783/3, 784/2, 785, 786, 787, 788, 789, 789/2, 789/3, 789/4, 789/5, 790, 791/5 (Teilfläche Lauter - Gewässer 2. Ordnung), 792, 793, 793/2, 793/3, 793/4, 793/5, 795/4, 795/5, 795/6, 808/3, 808/5, 808/6, 810, 812/7 812/8, 818, 819 und 820/3. Der nachstehend veröffentlichte Lageplan bildet einen Bestandteil des Planaufstellungsbeschlusses. Der Bebauungsplan ist gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wolfstein entwickelt, der gemäß 204 BauGB für die fusionierte Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein weiterhin Gültigkeit hat. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangebiets und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer weiteren Konkretisierung und eventuellen Änderung bzw. Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren. Die Veranlassung zur Planaufstellung ergibt sich aus dem städtebaulichen Erfordernis das Gebiet des Sport- und Freizeitgeländes auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen. Die in der Vergangenheit ergangenen Planaufstellungsbeschlüsse werden hiermit aufgehoben. Der Planaufstellungsbeschluss und die Aufhebung der früheren Planaufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Wolfstein, den Für die Stadt Wolfstein: gez. Dilly, Stadtbürgermeister St. Julian Am Mittwoch, den 23. Mai 2018, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Änderung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung Hauptstraße 3. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 4. Übertragung der Aufgabe Mitverlegung von Leerrohren für einen späteren FTTB- oder FTTH-Ausbau auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer 6. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 8. Friedhofsangelegenheit III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Philipp Gruber, Ortsbürgermeister Unterjeckenbach Hauptsatzung der Ortsgemeinde Unterjeckenbach vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche en 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche en (1) Öffentliche en der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden durch Aushang an folgender stafel bekannt gemacht: in der Ortsmitte im Bereich des Anwesens Unterdorf 2, zur Kreisstraße 53 (5) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der stafel, die sich befindet in der Ortsmitte im Bereich des Anwesens Unterdorf 2, zur Kreisstraße 53 bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

8 Rundschau Ausgabe 20/2018 (6) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene sform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche durch öffentlichen Ausruf / Aushang an der stafel nach Absatz 4. Die ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (7) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere sform vorgeschrieben ist. 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 500,-- je Auftrag, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidung des Ortsgemeinderates oder des zuständigen Ausschusses, 4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates, 5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,-- im Einzelfall (für die Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall wird die Zuständigkeit durch Vereinbarung auf die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen) und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- im Einzelfall, 6. Qualifizierung einer Straßenbaumaßnahme als Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme, 7. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte, 8. Einvernehmen in den Fällen des 14 Abs. 2 und des 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden, 9. Vergabe von Standplätzen auf Messen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Sinne des 14 Abs. 2 GemO, 10. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, 11. die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung, 12. Entscheidung über die in 32 Abs. 2 Nr. 11 GemO bezeichnete Angelegenheit (die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen), bis zu einer Wertgrenze von 2.500,--. 3 Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden vollen Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach dem Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Unterjeckenbach, den gez. Michel, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein Aufstellung eines Bebauungsplanes Sport- und Freizeitzentrum der Stadt Wolfstein; des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Wolfstein hat in seiner Sitzung vom 14. September 2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sport- und Freizeitzentrum beschlossen. Gegenstand der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von Sondergebieten im Sinne der 10 und 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Aufnahme aller vorhanden Gebäude und Einrichtungen die Einbeziehung der unbebauten Fläche zwischen dem bestehenden Campingplatz und der Bundesstraße 270 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im beigefügten Lageplan umgrenzten Grundstücke und Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Wolfstein, Roßbach und Rutsweiler a. d. Lauter. Im Einzelnen betroffen sind die Grundstücke Gemarkung Wolfstein: Flurstück Nr. 399/9, 402, 403, 404, 406, 407, 408, 410/1, 411/1, 413, 414/1, 416/5, 416/6, 418/1, 418/3, 418/4, 427/2, 428/2, 444/2, 449, 450/4, 450/6, 455/1, 468/1 und Teile der Grundstücke 399/4 (Weg), 399/8, 451/2, 455/5 (Weg), 479/23 und 479/24. Gemarkung Roßbach: Flurstück Nr. 1473/1, 1923, 1928, 1928/2, 1928/4, 1928/3, 1930/6, 1933, 1933/2, 1934/5, 1935, 1936, 1937, 1938, 1938/2, 1939, 1941, 1942, 1942/4, 2093/2 (Teilfläche Lauter - Gewässer 2. Ordnung) Gemarkung Rutsweiler a. d. Lauter: Flurstück Nr. 781/5, 783/3, 784/2, 785, 786, 787, 788, 789, 789/2, 789/3, 789/4, 789/5, 790, 791/5 (Teilfläche Lauter - Gewässer 2. Ordnung), 792, 793, 793/2, 793/3, 793/4, 793/5, 795/4, 795/5, 795/6, 808/3, 808/5, 808/6, 810, 812/7 812/8, 818, 819 und 820/3. Der nachstehend veröffentlichte Lageplan bildet einen Bestandteil des Planaufstellungsbeschlusses. Der Bebauungsplan ist gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wolfstein entwickelt, der gemäß 204 BauGB für die fusionierte Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein weiterhin Gültigkeit hat. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangebiets und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer weiteren Konkretisierung und eventuellen Änderung bzw. Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren. Die Veranlassung zur Planaufstellung ergibt sich aus dem städtebaulichen Erfordernis das Gebiet des Sport- und Freizeitgeländes auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen. Die in der Vergangenheit ergangenen Planaufstellungsbeschlüsse werden hiermit aufgehoben.

9 Rundschau Ausgabe 20/2018 Der Planaufstellungsbeschluss und die Aufhebung der früheren Planaufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Wolfstein, den Für die Stadt Wolfstein: gez. Dilly, Stadtbürgermeister 4 Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen. 5 Zuwiderhandlungen gegen 1, 2 Abs. 1,2 und 3, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot von Jugendlichen werden als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetzes vom (BGBI. I S. 965), in der derzeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach 21 Abs. 1 Nr. 3, l.alt. des Mutterschutzgesetzes i.d.f. vom 20. Juni 2002 (BGBI. I S. 2218), in der derzeit geltenden Fassung, als Ordnungswidrigkeit verfolgt. 6 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Müller, 1. Beigeordneter Amtsgericht Kusel Beglaubigte Abschrift Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 63/17 Kusel, Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Odenbach Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufoffenen Sonntags in der Stadt Wolfstein am Sonntag, 24.Juni 2018 Sonntag, 23.Juni 2019 Sonntag, 22.Juni 2020 Aufgrund des 10 des Ladenöffuungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffuG) vom 21. November 2006 (GVBI. S. 351) in der derzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Wolfstein folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 Die Verkaufsstellen in der Stadt Wolfstein dürfen am Sonntag, 24. Juni 2018 Sonntag,23.Juni 2019 Sonntag, 22. Juni 2020 jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 2 (1) Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen in Verkaufsstellen nur während der jeweils zugelassenen Ladenöffuungszeiten und, soweit dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten zwingend erforderlich ist, bis zu insgesamt weiteren 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemäß Absatz 1 an einem Sonntag beschäftigt werden, sind bei einer Beschäftigung von bis zu drei Stunden, bzw. bei mehr als drei bis sechs Stunden an einem Werktag derselben Woche bis oder ab 13 Uhr von der Arbeit freizustellen. (3) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden. (4) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart, und Beschäftigungsdauer der an Sonntagen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen gemäß 2 Abs. 2 zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesen Tagen gewährte Freistellung zu führen. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus mit ehemaligem Scheunenanbau, Schimmelschäden, Baujahr geschätzt 1900 Erdgeschoss: Speisekammer, Wohnessküche, WC und Flur Obergeschoss: Schlafzimmer mit offenem Bad und Wintergarten Dachgeschoss: Speicher; Verkehrswert: 2.500,00 entsprechend 1.250,00 je hälftigem Miteigentumsanteil. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin

10 Rundschau Ausgabe 20/2018 Beglaubigte Abschrift Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 21/17 (2) Kusel, Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Eschenau Zusatz: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an Grundstück PlNr. 867 Eschenau Blatt 101 Abt. II Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, nicht ausgebautes Dachgeschoss, Doppelhaushälfte, Satteldach, Baujahr 1956 (gemäß Angaben der Eigentümer), ca Erneuerung der Fenster und Bad, ab ca Modernisierung des Innenausbaus (Böden, Wände), das Dachgeschoss ist ausbaufähig, insgesamt verputzt und gestrichen, Kellergeschoss: 2 Kellerräume, Erdgeschoss: 3 Zimmer, Flur, WC, Ankleide, Balkon, Obergeschoss: Küche, 2 Zimmer, Flur, Bad, Massivbau, Kunststofffenster, Ölzentralheizung, Dielen,-Laminat- und Fliesenbeläge, erheblicher Renovierungs- und Unterhaltungsstau; Verkehrswert: ,00 entsprechend ,00 je hälftigem Miteigentumsanteil Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Herr Rapsilber Tel: 07141/ Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Beglaubigte Abschrift Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 34/15 (2) Kusel, Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Offenbach (Hundheim) Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Laut Gutachten: dreigeschossiges Dreifamilienhaus, Baujahr 1964, Massivbauweise, Satteldach, drei Garagen; Kellergeschoss: Heizraum, Waschküche; Erdgeschoss: Büroräume; Obergeschoss - Wohnung 1: 3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon; Obergeschoss - Wohnung 2: 2 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum/Zugang zum Schwimmbadanbau; Dachgeschoss - Wohnung 3: 3 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum; Es besteht Renovierungs- und Sanierungsbedarf.; Verkehrswert: ,00 Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück bebaut mit zwei Garagen; Verkehrswert: ,00 Die Wertgrenzen der 74a und 85a ZVG sind nicht mehr zu beachten. Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am (BV 25 Flur 9 Nr. 272/6) und (BV 23 Flur 9 Nr. 273/2) in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Schanné, Rechtspflegerin Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz Ramsteiner Weg 2, Weilerbach Betriebsführung: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz hat in ihrer Sitzung vom 03. Mai 2018 die Bilanz und die Jahreserfolgsrechnung des Eigenbetriebes Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Westpfalz zum 31. Dezember 2017 festgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2017, der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers sowie der Bestätigungsbericht liegen, gemäß 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999, in der Zeit vom 14. Mai bis 28. Mai 2018 während der Dienststunden im Betriebsgebäude des Wasserwerkes Westpfalz in Weilerbach, Ramsteiner Weg 2, zur Einsichtnahme aus. gez.: Mohr, Verbandsvorsteher Jagdgenossenschaft Kreimbach-Kaulbach Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversamm lung der Jagdgenossenschaft Kreimbach-Kaulbach am liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Volker Schäfer, Hauptstraße 17, Kreimbach-Kaulbach, zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Kreimbach-Kaulbach, den gez. Volker Schäfer - Jagdvorsteher -

11 Rundschau Ausgabe 20/2018 Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Im Juni in Kaiserslautern Info-Veranstaltungen zur Rente Viele Informationen zur Rente gibt es im Juni bei Veranstaltungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a in Kaiserslautern: Am 7. Juni zum Thema Frauen und Rente: Wie bin ich abgesichert? - also über die soziale Absicherung von Frauen, Babypause, Teilzeitarbeit und Minijobs, die Pflege von Angehörigen, die Hinterbliebenenrente und den Versorgungsausgleich. Am 14. Juni zum Thema Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn? - also über Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit, wann eine Erwerbsminderungsrente beginnt, wie lange sie gezahlt wird und in welcher Höhe und welcher Hinzuverdienst möglich ist. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 17:00 Uhr. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Bitte anmelden per Mail an aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de oder auch unter Telefon Thema: Sozialer Schutz in Europa auch bei der Rente Für viele Arbeitnehmer ist es heute ganz selbstverständlich, in verschiedenen europäischen Staaten zu leben und zu arbeiten. Das Europarecht stellt sicher, dass ihnen dadurch keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer anlässlich des morgigen Europatages hin. So unterschiedlich die sozialen Sicherungssysteme sind, eines haben sie gemeinsam: Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. Um dies zu erreichen, können Zeiten für die Rente aus den verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von insgesamt 35 Jahren für die deutsche Altersrente. Jeder Mitgliedstaat zahlt aus seinen Zeiten eine Rente. Daher ist es möglich, dass Renten zeitgleich aus mehreren Staaten gezahlt werden. Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union und zusätzlich bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Auch mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): i.v. Andreas Müller, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landau - Mobiles Bürgerservicebüro Sprechtage 2018 In der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a , , , und , Uhr bis Uhr Eine telefonische Anmeldung unter der Telefon-Nr.: ist erforderlich. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Hohenöllen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019. Dorferneuerung; Moderation Architekt Dockendorf Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, einen Antrag auf die Erwirkung von DE-Fördermitteln für die Durchführung der Dorfmoderation zu stellen. Vorbehaltlich des zu erwartenden Bewilligungsbescheides, wird der Ortsbürgermeister autorisiert, den entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf ( ) sowie für den Betrieb und die Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen; Abnahmestellen der Ortsgemeinde Der Gemeinderat beschließt, nicht an der Bündelausschreibung teilzunehmen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, den Pachtvertrag mit dem Sportverein für 2 Jahre zu verlängern. Jettenbach Blumenpaten gesucht! Auch in diesem Jahr werden wir das Ortsbild wieder durch die Bepflanzung unserer Blumenkästen verschönern. Aus diesem Anlass suchen wir nach Blumenpaten, die bereit sind, sich ein wenig um die Pflege und Bewässerung der Blumen zu kümmern. Interessierte Personen bitte ich, sich einfach bei mir oder dem Ersten Beigeordneten Karl Mohr zu melden. Timo Harth, Ortsbürgermeister Lohnweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Thomas Knecht, Schulstraße 23, Tel /993111, die Amtsgeschäfte. Medard Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Bebauungsplan Gewerbegebiet - Bereich ehemals Greiner a) Planaufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes b) Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zur Offenlage a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet - ehemals Greiner. b) Der Entwurf des Bebauungsplanes zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet - ehemals Greiner wird in der Planfassung März 2018 für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und für die Beteiligung der Öffentlichkeit angenommen. Bauantrag der Firma IGM zur Errichtung der 3. Halle; Antrag auf Befreiung Für das Bauvorhaben der IGM Holding GmbH und die mit dem Bauantrag verbundene Befreiung von der festgesetzten Baugrenze im nordöstlichen Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche wird das Einvernehmen erteilt. Reipoltskirchen Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Beigeordnete Gunter Braun, Hirtenstraße 11 a, Tel /1548 die Amtsgeschäfte.

12 Rundschau Ausgabe 20/2018 Rutsweiler an der Lauter Dankeschön Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Liebe Gäste und Freunde von Rutsweiler an der Lauter, Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen Helfern, Gilbert Derouet für die Bilderausstellung, Landrat Otto Rubly für die Gastrede, dem DNS-Chor für die musikalische Umrahmung, den helfenden Händen des Gemeinderates, der Straußjugend für den Barbetrieb und den Gästen der Maifeier für die sehr schöne und aus meiner Sicht sehr gut gelungenen Feier bedanken. Es hat mich sehr gefreut als kleines Dorf so viele Gäste zu unserer Maifeier begrüßen zu dürfen. Dirk Landfried, Ortsbürgermeister Unterjeckenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Unterhaltung Straßen und Wege Die zur Verkehrssicherung notwendigen und unabwendbaren Maßnahmen werden durchgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgt an eine Firma aus Otzweiler. Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung. Wiesweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzungvom Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019. Ausbau Kirchstraße und Brunnenweg; Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen für das Jahr 2018 auf die wiederkehrenden Beiträge Der Gemeinderat beschließt, von der Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen gemäß 9 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen Gebrauch zu machen. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Spenden für den Kinderspielplatz. Beschaffung eines Spielgerätes für den Kinderspielplatz Wiesweiler Ein Sechseck-Spielgerät soll bestellt und nach Lieferung in Eigenleistung aufgebaut werden. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat beschließt, keinen Antrag auf eine Zuweisung aus dem I-stock für das Haushaltsjahr 2019 zu stellen. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Mittwoch, den Vortrag mit Bildern über Tabora / Tansania um 19:30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Grumbach. Familie moja - eine Familie, so heißt die Sozialstation, die die Ärztin Ruth Hülser in Afrika betreibt. Hören Sie, wie dort Leben gerettet und Patienten betreut werden. Die lebendige Kraft des Glaubens hilft dort weiter. Deshalb möchten wir Sie herzlich zu einem Vortrag mit neuesten Bildern einladen! Pfingstsonntag, den Uhr - Grumbach, Gottesdienst mit Abendmahl Pfingstmontag, den Uhr - Deimberg, Gottesdienst mit Abendmahl Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst , Pfingstsonntag Uhr Taufe mit Abendm. in Bosenbach Uhr mit Abendm. in Niederstaufenbach Pfingstmontag mit Abendm. in Kollweiler Uhr mit Abendm. in Jettenbach Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken mit den Gemeinden Reipoltskirchen - Lauterecken - Wolfstein Gottesdienste Donnerstag, :30 Uhr Reipoltskirchen: Wortgottesfeier im Seniorenzentrum Ingweilerhof Freitag, :30 Uhr Wolfstein: Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein: Eucharistiefeier Sonntag, Pfingstsonntag 09:00 Uhr Reipoltskirchen: Hochamt 10:30 Uhr Wolfstein: Hochamt 18:00 Uhr Lauterecken: Hochamt 18:00 Uhr Kaulbach: Eucharistiefeier in außerordentl. Form Montag, Pfingstmontag 18:00 Uhr Lauterecken: Maiandacht Mittwoch, :00 Uhr Lauterecken: Eucharistiefeier Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Pfingstsonntag, 20. Mai Uhr Lauterecken m.a. Pfingstmontag, 21. Mai Uhr Heinzenhausen m.a Uhr Lohnweiler m. A. Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, Gottesdienst Niederkirchen 10 Uhr mit Abendmahl Montag Ökumenischer Gottesdienst auf dem Kreuzhof 14 Uhr mit anschl. Kaffee + Kuchen Samstag, Seniorenclub 14 Uhr Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Freitag, Offenbach, Evangelische Abteikirche, Uhr Pfingstnovene Pfingstsonntag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Pfingstmontag Offenbach, Evangelische Abteikirche, Uhr Ökum. Pfingstgottesdienst Samstag, Offenbach, St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Sonntag, Pfingstsonntag 14:00 Uhr Gottesdienst zur Ordination des Pfarrehepaares Müller in der Kirche Rothselberg Montag, Pfingstmontag 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg mit Taufe Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Donnerstag, :30 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Jugendraum Rothselberg Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 19:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr: Pfingstgottesdienst beim Backofenfest in Obereisenbach Montag, (Pfingstmontag) Gumbsweiler mit Abendmahl Dienstag, Uhr: Mitgliederversammlung Kirchenbauverein Uhr: Mitgliederversammlung Krankenpflegeverein Nachmittag für Jung und Alt Donnerstag, Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Eschenau: Nachmittag für Jung und Alt. Autor Waldemar Steinbrecher liest aus seinen Gedichten zum Thema Licht der Liebe vor.

13 Rundschau Ausgabe 20/2018 Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Pfingstsonntag, Uhr Festhochamt mit sakramentalem Segen Uhr Gemeinsame Pfingstandacht der Pfarreiengemeinschaft Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, Uhr Feierlicher Schluss der Maiandachten (Kirche Raumbach) Sprechzeiten Pfarrer Hans-Jürgen Eck: montags Uhr, Tel.: Termine Vereine Veranstaltungen Bewohnerinnen der Pro Seniore Residenz Lauterecken besuchen die Kindertagesstätte Brennholz Ausschreibung Bereits jetzt an den Winter denken! Brennholz im Revier Wolfstein abzugeben In den Gemeinden Aschbach, Einöllen, Hinzweiler, Kreimbach- Kaulbach, Rutsweiler a.d.l. und Wolfstein werden voraussichtlich ab Mitte August Durchforstungsmaßnahmen durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen wird neben Stammholz für Sägewerke und Industriekunden auch Brennholz (Laubholz gemischt, vorwiegend Eiche) für Privatkunden produziert. Die Abgabe erfolgt in ganzen Stämmen am Waldweg gepoltert mit dem Bestellmaß Festmeter (1 Festmeter entspricht etwa 1,4 Raummeter) zum Preis von 52 /Fm. Interessenten sollten ihren Bedarf, zur besseren Planung der Bereitstellungsmengen, möglichst bald bei dem für das Forstrevier Wolfstein zuständigen Förster Felix Reusch anmelden. Am besten per an felix.reusch@wald-rlp.de oder per Telefon unter Voraussetzung für die Aufarbeitung des Brennholzes ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nach GUV I-8264 Modul 2 oder DGUV Modul A, sowie das Tragen der kompletten Schutzausrüstung und der Einsatz von Sonderkraftstoff. Deimberg aktiv e.v. Am 25. April 2018 besuchten vier Bewohnerinnen der Pro Seniore Residenz Lauterecken gemeinsam mit Residenzleiterin Erika Zapp und der Leiterin des Sozialkulturellen Dienstes Margot Edinger die Kindertagesstätte Lauterecken. Die Idee des Besuches war, dass am 21. April der Kindergarten-Tag war. Die Pro Seniore hat oft Besuch von Kindern und Erziehern der Kindertagesstätte, sei es im Frühling zum Osterbesuch, am Sommerfest oder zum Laternenumzug. Die Besuche erfreuen die Bewohner sehr und die Leitung ist dankbar für diesen guten Kontakt. Der Kindergarten-Tag war Anlass, dass Bewohner die besuchen und einen Einblick in den Vormittag erhalten. Die vier Bewohner waren in je einer Gruppe und haben dort mit den Kindern gespielt, gebastelt und erzählt. Die Kinder haben die Seniorinnen herzlich aufgenommen und integriert, es gab keinerlei Berührungsängste. Die Bewohnerinnen waren vom Besuch begeistert und konnten ein Andenken, ein gebasteltes Herz, als Erinnerung mitnehmen. Von Seiten der Kindertagesstätte und der Pro Seniore ist ein erneuter Besuch im Herbst geplant. Kreis-Feuerwehrverband Kusel Geschicklichkeitsfahren in Lauterecken Der Kreisfeuerwehrverband des Landkreis Kusel veranstaltet am Sonntag dem auf dem Wasgau Parkplatz an der Saarbrückerstraße ihr Feuerwehrgeschicklichkeitsfahren der Klasse A bis 3,5 t und der Klass B über 9,0 t. Bewerber mit gültigem Führerschein können sich am selbigen Tag bis 8.30 Uhr melden. Die Abnahme beginnt um 9.00 Uhr. An der Veranstaltung sind alle Feuerwehrangehörige sowie Gönner und Freunde der Feuerwehr recht herzlich eingeladen. Wegen der noch andauernden Umbaumaßnahmen veranstalten wir einen Pfingst-Frühschoppen am Dorfgemeinschaftshaus Sonntag, 20. Mai ab Uhr Getränke und gegrillte Würstchen Montag, 21. Mai Uhr Gottesdienst in der Kapelle Deimberg, anschließend Frühschoppen, gegrillte Schwenker und Würstchen. Kaffee und Kuchen im kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste. Es grüßt Euch Deimberg Aktiv e.v. Waldfest an der Striether Hütte Wie in den letzten Jahren veranstaltet der Sportverein Einöllen an Fronleichnam (Donnerstag), den ein Waldfest an der Striether Hütte Ablauf: 10:30 Uhr Frühschoppen, 12:00 Uhr Mittagessen, 14:00 Uhr Kaffee und Kuchen. Zum Mittagessen bieten wir an: Indianer, Schwenkbraten, Würstchen und Frikadellen Zur musikalischen Unterhaltung spielt Oliver Göttel. Auf ihr Kommen freut sich der SV Einöllen. Landfrauenverein Essweiler Hallo liebe Landfrauen, der Landfrauenverein Essweiler lädt für Donnerstag, den 7. Juni 2018 zu einem kleinen Wanderausflug nach Mackenbach zum Langenfelderhof ein. Los geht unsere kleine Tour ab Reichenbach - Steegen (Radweg am früheren Erdbeerfeld). Gemeinsame Abfahrt am Denkmal in Essweiler um Uhr (es können Fahrgemeinschaften gebildet werden!) Wer nicht mitlaufen kann oder möchte, der findet sich bitte bis Uhr im Hofcafé Langenfelderhof ein. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Mittwoch den bei Isolde Herfel (Tel ). Auch Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! Heimatverein Glanbrücken e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung ins Gemeinschaftshaus Glanbrücken, Hirsauer Straße 6 am Freitag, dem 18. Mai 2018, Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Entlastung des Vorstandes 4. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

14 Rundschau Ausgabe 20/2018 Obst- und Gartenbauverein Hinzweiler Einladung zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, dem 31. Mai 2018 findet in der Königslandhalle Hinzweiler eine Mitgliederversammlung statt. Beginn Uhr. Zu dieser Versammlung sind alle Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht 3. Bericht des Rechnungsführer 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl des Wahlleiters 7. Neuwahlen 8. Wünsche und Anträge Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Wanderverein Jettenbach Am Sonntag, dem , Wanderung mit Karl Mohr von Offenbach-Hundheim nach Lohnweiler. Motto: Benediktiner und edle Obstbrände. Abfahrt ist um 13:30 Uhr am Eugen-Kleemann-Platz. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Relegationsspiel vor toller Kulisse mit ca. 150 Zuschauern gegen den TTC Steinalben mit 9:6 durchsetzen und den Aufstieg in die 2. Pfalzliga perfekt machen. Nach 36 Jahren feiert der Traditionsverein aus dem Lautertal somit die Rückkehr in die zweithöchste Spielklasse der Pfalz. Der TTC Steinalben, Zweitplatzierter der Bezirksliga Westpfalz Süd, führte zunächst mit 4:1. Die Kreimbacher schafften es jedoch, in spannenden Partien das Spiel zu ihren Gunsten zu drehen, so dass am Ende ein 9:6-Erfolg erzielt werden konnte. Die Kreimbacher konnten mit diesem Sieg den zweiten Aufstieg in Folge perfekt machen. Mit den Aufstiegen der 1. und 2. Mannschaft blickt der Verein auf ein überaus erfolgreiches Jahr zurück. Die 1. Mannschaft des TTC Kreimbach-Kaulbach bedankt sich bei den vielen mitgereisten Anhängern für die tolle Unterstützung und wünscht dem TTC Steinalben alles Gute für die neue Saison. TuS Kappeln e.v. Traditionelles Schützenfest in Kappeln unter den alten Eichen an beiden Pfingsttagen, Die Disziplinen Luftgewehr, Kleinkaliber, Lichtgewehr und Pfeilwerfen werden in verschiedenen Altersklassen, auch für Nichtschützen, angeboten. Sonntags wildes Mannschafts- und Einzelglücksschießen für Jedermann. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Es lädt ein: TuS Kappeln e.v und Förderverein TuS Kappeln e.v. SG Perlbachtal Sportplatz in Hottenbach Donnerstag , Uhr SV Hottenbach II - SG Perlbachtal II C-Klasse Birkenfeld Ost Freitag Uhr SV Hottenbach I - SG Perlbachtal I B-Klasse Birkenfeld Ost Sportplatz in Hoppstädten Dienstag , Uhr SG Perlbachtal I - Tus Becherbach I B- Klasse Birkenfeld Ost Mittwoch , Uhr Tus Becherbach II - SG Perlbachtal II C- Klasse Birkenfeld Ost Landfrauenverein Kirrweiler Am um 20:00 Uhr findet im Dorfgemeinschafshaus in Kirrweiler der Kurs zur Nahrungszubereitung Spargel und Rucola statt. Bitte kommt alle mit guter Laune, Appetit und natürlich Geschirr. ASV Langweiler/Merzweiler Termine 2. Mannschaft 1. Mannschaft Samstag, Samstag, :00 Uhr in Becherbach 17:00 Uhr in Becherbach TuS Becherbach 2 (9er) - ASV 2 TuS Becherbach - ASV 1. Mannschaft Dienstag, :30 Uhr in Göttschied SV Göttschied - ASV Verschönerungsverein Kreimbach-Kaulbach e.v. Indianer-Beefsteakessen auf der Heidenburg an Fronleichnam, Anmeldung bis Sonntag, bei: Rudi Reich 06308/1231, Rudi Geiß 06308/803, Beate Porcher 06308/1601, oder sonntags auf der Heidenburg Preis pro Portion: 7,50 Auf Ihren Besuch freut sich der Verschönerungsverein Kreimbach- Kaulbach e.v. Bitte denken Sie an Ihr Essgeschirr! TTC Kreimbach-Kaulbach Aufstieg in die 2.Pfalzliga! Am Samstag, den , konnte sich die 1. Mannschaft des TTC Kreimbach-Kaulbach in einem überaus spannenden und hochklassigen Gastroservice Heimservice Lautertalstraße Lauterecken Tel Fax Getraenke.schneider@t-online.de Internet: Getraenkeschneider.de

15 Rundschau Ausgabe 20/2018 Farbe macht gute Laune!!! Heimat neu entdecken Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken-Wolfstein Reise- Portal Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrtstore Wir beraten Sie gerne! Tel.: / 870 Fax: 5696 Friedhofstr Fockenberg-Limbach Frühling im Schwarzwald... Natur fühlen, den Duft des Waldes riechen! Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße Waldachtal- Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Tel / Fax 07443/ Wochenpauschale mit Halbpension 7 Übernachtungen mit HP, tägl. kalt warmes Frühstücksbüfett, Menüwahl aus 3 Gerichten mit Salatbüfett, 1x festliches 6-Gang-Menü ab 408,- Die kleine Auszeit Buchbar von Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit Halbpension 1x festliches 6-Gang-Menü, 1x Kaffee und Kuchen, 1x kleine Flasche Wein, 1x Obstteller 2 Nächte ab 169,- Schwarzwaldversucherle Buchbar von Sonntag bis Donnerstag oder Freitag 4 oder 5 Nächte mit Halbpension ab 242,- Unsere Pluspunkte: Unser gemütliches, familiengeführtes Hotel in absolut ruhiger Lage, zwischen 2 kleinen Seen in Waldnähe gelegen, bietet Ihnen täglich neben einem großen kalt-warmen Frühstücksbüfett abwechslungsreiche Speisen-Menüwahl aus 3 Gerichten sowie ein Salatbüfett mit frischen, knackigen Salaten aus der Region. Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an. Wir freuen uns auf Sie!

16 Rundschau Ausgabe 20/2018 Nächster Blutspendetermin in Lauterecken Spende Blut - Dein Platz ist noch frei! In Lauterecken am Dienstag, dem von bis Uhr, Janusz-Korczak- Schule, Schultraße 14. Infos und Termine rund um die Blutspende: Pfingst-Turnier des Eisstock Club Lauterecken Beginn Uhr am auf dem Vereinsgelände Für Speisen: geräucherte Forellen, Schwenkbraten, Kaffee und Kuchen ist bestens gesorgt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Eisenbahner-Blaskapelle verabschiedet Otto Karch 37 Jahre lang führte Otto Karch die Kassengeschäfte der BSW-Blaskapelle Lauterecken, bekannt als Eisenbahner Blaskapelle und spielte 40 Jahre lang die Tuba. Der Leiter des Ensembles, Rolf Dieter Suffel verabschiedete Otto Karch und überreichte im Namen der Stiftung Bahn-Sozialwerk die Dankes- Urkunde und ein Präsent. Gerne, so verriet der 84 jährige, hätte er noch einmal bei der Kerwe in seinem Heimatort Heinzenhausen oder beim Freundschaftstreffen der BSW-Blaskapellen in Bebra mitgespielt. Aber, so fügte er augenzwinkernd hinzu, wüsste er, wann es Zeit wäre aufzuhören. VdK Glan-Lauter Einladung zum Tagesausflug Der VdK Glan-Lauter (ehemals Wolfstein-Offenbach und Lauerecken) lädt seine Mitglieder am Sonntag, den zu einem Tagesausflug nach Neustadt an der Weinstraße ein. Wir fahren mit dem Bus nach Elmstein und von dort mit dem Kuckuckbähnel, der historischen Elmsteiner Talbahn weiter nach Neustadt, hier haben wir Zeit zum Schlendern bevor wir zum gemeinsamen Abendessen im Barbarossahof einkehren. Mitglieder, für die die Teilnahme 5 kostet, können Ihren Partner für 15 mit anmelden. Der Bus fährt in Offenbach-Hundheim um 11:20 Uhr ab, in Lauterecken an der Aral Tankstelle um 11:30 und in Wolfstein am Rathaus um 11:45 Uhr. Weitere Informationen bei Anmeldung, diese kann per Mail an marco.creutz@me.com erfolgen oder bei Frau Kohlmeyer- Tratz unter Anmeldeschluss ist der Über kleinen Umweg doch noch zum Ziel SV Medard steigt in Bezirksklasse auf 1. Mannschaft des SV Medard/Abteilung Tischtennis (v.l.n.r.): Jens Bork, Marco Groß, Stefan Hoos, Axel Geib, Dominik Fauß, Daniel Hübner. Die Tischtennisspieler der ersten Mannschaft des SV Medard haben am Ende doch noch ihr großes Ziel erreicht. In einem packenden Relegationsspiel konnte man am in der Alsenborner Halle die Mannschaft des TuS Gerbach 2 bezwingen. Bereits durch die anfänglich drei gewonnenen Doppelspiele konnte der Grundstein für den hart erkämpften, aber letztendlich verdienten 9:4 Sieg gelegt werden. Der SV Medard steigt somit erstmals in seiner Tischtennis-Vereinsgeschichte in die Bezirksklasse auf und die Spieler freuen sich schon jetzt auf die neuen Herausforderungen. Musik in der Synagoge Odenbach Bach und Mozart für zwei Streicherinnen Wunderschöne Duos für Violine und Viola von Bach, Mozart und Schubert sind am Sonntag, 27. Mai um Uhr in der Synagoge Odenbach zu hören. Die beiden Solistinnen kommen von der Landesstiftung Villa Musica: Die Geigerin Charlotte Chahuneau wurde 1991 in Paris geboren, wo sie am berühmten Conservatoire studierte. Zwei Jahre älter ist Shira Majoni aus Jerusalem, die in Tel Aviv, Boston und Berlin ihre Studien absolvierte. Zusammen bringen die beiden jungen Musikerinnen rund ein Dutzend Preise bei internationalen Wettbewerben auf die Waage - ein Beweis für ihre beeindruckende Virtuosität. In Odenbach spielen sie zweistimmige Inventionen von Johann Sebastian Bach im Wechsel mit ungarischen Duos von Bela Bartók. Die G-Dur-Sonate KV 423 von Wolfgang Amadeus Mozart eröffnet den Mai-Nachmittag, eine Bearbeitung des Erlkönigs von Franz Schubert bildet das furiose Finale. Eintrittskarten zu 14 Euro (ermäßigt: 6 Euro) im Vorverkauf erhältlich beim Förderverein ehemalige Synagoge Odenbach e.v. Tel und fv-synagogeodenbach@t-online.de Pfälzerwald Verein e.v. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 23. Mai geht die Wanderung durchs Karlstal. Abfahrt an der Haltestelle Süssel mit dem Bus ist um 7:55 Uhr. Wie immer sind Nicht Mitglieder herzlich willkommen. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Einladung zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, , findet um Uhr, im Gemeinde- und Feuerwehrhaus unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Das Vorstandsteam lädt alle Mitglieder dazu ein. Mittelaltermarkt an der Wasserburg vom Juni 2018 Die Wasserburg Reipoltskirchen bietet den besonderen Rahmen, um in die Welt des Mittelalters einzutreten. Zum 5. Male schon wird die besterhaltene Tiefburg der Pfalz zum Schauplatz des Mittelalterspektakels. Dort tummeln sich dann Ritter im Kampfe, Edeldamen, Händler, Handwerker und allerhand Volk aus vergangenen Epochen. Spielleute, Tänzer, Gaukler und Feuerspucker sorgen für Ihre Unterhaltung und Ritter zeigen ihre Kampfkunst am Schwert. Wem das noch nicht genug ist, der darf selbst Hand anlegen an Pfeil und Bogen oder das 6m hohe Katapult in Aktion erleben. Ein Pestumzug wird am Samstagabend über das Marktgelände ziehen und nach Verbrennung der Pestopfer, wird der Sieg über die Krankheit mit einer Feuershow gefeiert. Groß und Klein können sich so in die Zeit zurückversetzen, in der die Herrschaften zu Hohenfels - Reipoltskirchen, die Gemäuer bewohnten. So sei Jedermann und Frau bekannt gemacht, dass im Tale des Odenbach, in dem wunderschönen Orte namens Reipoltskirchen, sich ein Jeder auf das große Fest bei der Wasserburg vorbereitet. Auf diesem Wege ergeht herzlichst die Einladung, unseren Mittelaltermarkt am Samstag, den 2. und/oder Sonntag, den 3. Juni zu besuchen. Der Marktherold wird den Markt am Samstag und Sonntag um 11:00 Uhr feierlich eröffnen. Für allerhand Speis und Trank ist bestens gesorgt. Weitere Informationen findet Ihr unter oder Facebook. Dippelbrüder St. Julian Hinweis Wandertermin Die Veranstaltung am 02./ in Bingen-Kempten entfällt. Wir bitten um Beachtung.

17 Rundschau Ausgabe 20/ Großer Polster- und Betten-Abverkauf City-Polster braucht dringend Platz wegen Umbau Der bekannte Polsterspezialist City-Polster in Kaiserslautern verlängert aufgrund des großen Erfolges seine Abverkaufs- Aktion bis Man braucht im Hause City-Polster nämlich immer noch dringend Platz in der Ausstellung. Zum einen, weil viele neue Polstermodelle der Kollektionen 2018 eingetroffen sind, zum anderen aber auch, weil man das Fernsehsessel- und das Stressless- Studio komplett umbaut. Wir haben eine Menge Polstermöbel und Fernsehsessel radikal im Preis gesenkt, zum Teil bis zu 50%, so Inhaber Markus Meyer, das ist die ideale Gelegenheit, um ein echtes Schnäpp chen zu machen! Für alle Kunden bedeutet das: noch bis zum gibt es jede Menge traumhafter Polstermöbel und Fernsehsessel sensationell günstig. Und wer sich für ein neues Boxspringbett interessiert, sollte sich am besten auch gleich auf den Weg machen. Denn viele Show- Muster und Proto typen- Boxspringbetten aus der gläsernen Manufaktur des Hauses City-Polster suchen einen neuen Besitzer und werden jetzt zu echten Schnäpp chen-preisen angeboten. Nutzen Sie diese einmalige Chance, denn eine so günstige Gelegenheit kommt so schnell nicht wieder! Wegen kompletter Neugestaltung des Stressless-Studios viele Ausstellungsstücke bis zu Achtung Vorverlegung! Wegen Pfingsten (21. Mai) kommt es zu nachstehenden Veränderungen des Einsendeschlusses für die Kalenderwoche 21/2018: Anzeigenschluss wird auf Donnerstag, 17. Mai 2018, 9.00 Uhr vorgezogen. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung, da zu spät eingesandte Aufträge nicht mehr berücksichtigt werden können! Ihr Team der LINUS WITTICH Medien KG, Standort Föhren. Wichtige Information. Großer Abverkauf verlängert bis Viele Polstermöbel, Fernsehsessel und Boxspringbetten zu Schnäppchen-Preisen! Verkaufsoffener SONNTAG von Uhr Merkurstraße Kaiserslautern Tel 0631 / info@city-polster.de Öffnungszeiten: MO-FR Uhr, SA Uhr 50% reduziert!

18 Rundschau Ausgabe 20/2018 Hallo liebe Kinder! Hallo liebe Jugendliche! Sommerferienprogramm Ich freue mich sehr, ein Grußwort für unser Sommerferienprogramm zu schreiben. Ihr wartet bestimmt schon darauf, schließlich beginnen in 7 Wochen schon die Ferien. Zuerst begrüße ich Euch aber ganz herzlich in unserer Verbandsgemeinde. Auch mir ist es eine Herzensangelegenheit, die jahrzehntelange Tradition des Sommerferienprogrammes weiter zu führen um Euch ein interessantes und abwechslungsreiches Programm anzubieten. Nach ca. 7 Wochen Stress in der Schule oder im Alltag beginnen Eure Ferien- und dann? Dann könnt ihr an unserem Programm teilnehmen, um Euch von Allem zu erholen. ihr findet viele verschiedene Angebote, darunter viel Neues. Erstmals in Kooperation mit den Verbandsgemeinde-Werken wird eine Aktion im Schwimmbad Rüllberg, Grumbach angeboten. Gefällt Euch dieses Angebot, versuchen wir nächstes Jahr dieses zu erweitern. Alle Verantwortlichen fürs Sommerferienprogramm haben sich erneut tolle Veranstaltungen für Euch ausgedacht, so dass keine Langeweile aufkommen kann. Gemeinsam mit vielen netten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnt ihr Euch sportlich und künstlerisch betätigen und interessante Sehenswürdigkeiten erkunden. Beliebte Veranstaltungen aus den letzten Jahren sind wieder dabei. Ich werde versuchen, bei der ein oder anderen Veranstaltung vorbeizuschauen. Allen ehrenamtlichen Helferinnen, Helfern und Beteiligten, die mit ihren Ideen und Engagement für dieses bunte Programm sorgen, sage ich, auch unseren beiden Jugendpflegern, ganz herzlichen Dank. Wir wünschen Euch erlebnisreiche und schöne Sommerferien. Andreas Müller, Erster Beigeordneter und Eure Jugendpfleger Annette Junkes und Daniel Hübner Hier noch ein paar Informationen: Wer kann mitmachen? Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren. Die entsprechende Altersangabe steht jeweils bei den Angeboten dabei. Wie und wo können Sie ihr Kind anmelden? Die Kinder und Jugendlichen können tageweise zu unserem Programm angemeldet werden. Die Anmeldungen sind persönlich bei uns einzureichen. Telefonisch erhalten Sie Auskunft beim Jugendtreff Lauterecken oder Jugendbüro Wolfstein Annette Junkes Schulstr. 12, Lauterecken, Tel.: / 6561 Daniel Hübner, Rathausplatz 1 (2. OG) Wolfstein, Tel / annette.junkes@vg-lw.de - jugendbüro-wolfstein@gmx.de Anmeldebeginn: Freitag, den 25. Mai 2018, von bis Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Lauterecken/Wolfstein, Standort Wolfstein (Bergstr. 2, Wolfstein) Danach besteht die Möglichkeit, die Anmeldungen jeweils dienstags, mittwochs, donnerstags in der Zeit von bis Uhr und freitags von bis Uhr bei unseren Jugendpflegern im Jugendtreff Lauterecken bzw. Jugendbüro Wolfstein abzugeben. Anmeldeschluss ist der 15. Juni Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet die geplante Veranstaltung nicht statt. Falls es sich bei einer Aktion um ein behindertengerechtes Angebot handelt, steht dies bei der jeweiligen Veranstaltung dabei. Die Platzzahl ist bei manchen Angeboten begrenzt, daher werden die Anmeldungen der Reihenfolge nach Eingang berücksichtigt. Liegt uns eine Anmeldung vor und ihr Kind kann aus einem wichtigen Grund (z.b. Krankheit) an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so melden Sie es bitte rechtzeitig, spätestens einen Tag vor der Veranstaltung im Jugendtreff oder Jugendbüro, telefonisch ab. Sie ermöglichen somit einem anderen Kind, das auf der Warteliste vorgemerkt ist, die Teilnahme an der Veranstaltung. Bei akuter Erkrankung am Tag der Veranstaltung rufen Sie bitte folgende Telefonnummer an: 0171 / Dies ist dringend notwendig, da eine Teilnehmerliste zur Prüfung und Kontrolle der Anwesenden aus versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten dem Ausrichter von uns an die Hand gegeben wird. Es verhindert unnötige Rückfragen über die fehlenden Kinder. Falls ihr Kind Medikamente benötigt, unter Allergien leidet oder eine Behinderung vorliegt, teilen Sie dies bitte bei der Anmeldung mit. Wir haben dafür einen Fragebogen aufgestellt, den sie bitte unterschrieben an uns weiterleiten. Was kostet das? Pro Tag ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten, der bei der Anmeldung bar im Jugendtreff oder im Jugendbüro bezahlt werden muss. Näheres über die Kosten finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Angebote. Die Anmeldung ist erst dann gültig, wenn der Betrag bezahlt ist. Bei Abmeldung durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich. Wie sind die Kinder und Jugendlichen versichert? Die Verbandsgemeinde schließt für alle Kinder und Jugendlichen für die Zeit des Ferienprogramms eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen am Sammelplatz und endet mit dem Auflösen der Gruppe bzw. Verlassen/Beenden der Veranstaltung. Die Kinder sind von den Eltern rechtzeitig zu dem angegebenen Treffpunkt zu bringen und auch wieder zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen. Pro Veranstaltungstag stellen wir 5 Plätze kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist bei der Anmeldung die Vorlage des Bescheides über die Lernmittelbefreiung. Keinem Kind sollte aufgrund finanzieller Einschränkungen die Teilnahme am Ferienprogramm verwehrt bleiben.

19 Rundschau Ausgabe 20/2018 Sommerferienprogrammpunkte Inhaltsübersicht über die einzelnen Aktionen Samstag, Tag des Mädchenfußballs 1. Woche: Montag, Planwagenfahrt Geisterstunde bei der Polizei Dienstag, Kreativ-Tag Spaß auf dem Modellflugplatz Mittwoch, Abenteuerreise mit dem Pferd - Fahrt ins ZDF nach Mainz Donnerstag, Kids Wing Tsun - Abenteuerreise mit dem Pferd Freitag, Wandern mit Geo-Caching (und Hunden) Samstag, Erstellen eines Organizer aus Stoff 2. Woche: Montag, Näh dir deine Eule Dienstag, Rund ums Fotografieren Mittwoch, Eisstockschießen auf Asphalt Mittwoch/Donnerstag/Freitag, Fußball- und Waldcamp Donnerstag, Stanzen und Stempeln in Lauterecken Freitag, Be crazy bake a cake - Tanzworkshop Samstag, Spielspaß mit Hunden 3. Woche: Montag, Der Natur auf der Spur Dienstag, Kochkurs für Jugendliche Dienstag/Mittwoch, 10./ Starke Kinder sagen NEIN! Mittwoch, DFB - Fußballabzeichen Donnerstag, Cajon, die Rhythmusbox - Entspannungsnachmittag Freitag, Basteln einer Light-Box Schmuckbasteln - Armbänder und Ketten aus Perlen Freitag/Samstag, Tipicamp und Fußballtraining für Kinder im Alter von 7-10 Jahren Samstag/Sonntag, Tipicamp und Fußballtraining für Jugendliche im Alter von Jahren 4. Woche: Montag, Wir sitzen alle in einem Boot - Leinwand kunterbunt Dienstag, Spiele im und am Wasser Dienstag/Mittwoch, Felsklettern, Abseilen und Slackline (15 18jährige) Mittwoch, Gesundes Frühstück - selbst zubereitet Donnerstag/Freitag, Felsklettern, Abseilen und Slackline (10 14jährige) Samstag, Wanderung im Breitbachtal mit Planwagenfahrt Samstag/Sonntag, Angelfreizeit 5. Woche: Montag, Bacejump Landau Dienstag, Fahrt in den Europa-Park Mittwoch, Kinderkochkurs Joghurt, Quark & Co. - Erstellung eines Youtube- oder Radiobeitrages Donnerstag, Rund ums Schiessen - DNS - Musik - Workshop Freitag, Basteln von Traumfängern und Schlüsselanhängern Angeln am Glan Samstag, Bogenschießen auf dem 3-D-Parcours Erlebnis Fliegen 6. Woche: Montag, Tischtennis - Schnuppertag Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Dienstag, Spiel und Spaß im Schwimmbad Rüllberg Dienstag, Stanzen und Stempeln in Wolfstein Dienstag/Mittwoch, Felsklettern, Abseilen und Slackline (15 18jährige) Mittwoch, Indianertag Donnerstag/Freitag, Felsklettern, Abseilen und Slackline (10-14jährige) Freitag/Samstag, Auf Schatzsuche und Entdeckertour Das komplette Programm könnt ihr auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken - Wolfstein nachlesen:

20 Rundschau Ausgabe 20/2018 Wolfsteiner Pfingsttage Liebe Wolfsteiner und Freunde unseres Städtchens, die Wolfsteiner Pfingsttage stehen vor der Tür. Unsere Vereine haben sich für Ihren Besuch gerichtet. Der Theaterverein Wolfsteiner Komödianten wird Ihre Lachmuskeln strapazieren mit der Komödie Modenschau im Ochsenstall. Der TSG-Förderverein hat für Sonntag den Frühschoppen vorbereitet. Herr Wolfgang Bayer wird Sie bestens musikalisch unterhalten. Am Sonntagabend um 22:30 Uhr wird Sie das Höhenfeuerwerk erfreuen. Und am Montag muss natürlich früh aufgestanden werden. Um 06:00 Uhr wird der Weckruf der Königslandswingband erklingen und pünktlich um 07:00 gibt der Männergesangverein musikalisch den Startschuss zur Maikur. TSG und Schützenverein erwarten Sie mit Speisen und Getränken. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen und gute Gespräche mit Ihren Freunden und Bekannten auf den Wolfsteiner Pfingsttagen. Ihr Herwart Dilly Stadtbürgermeister Programm Mai 2018 Samstag 19. Mai 19:30 Uhr Freilichtspiel Waldturnplatz Modenschau im Ochsenstall Sonntag 20.Mai 10:30 bis 18:00 Frühschoppen in der Wassergasse mit Uhr musikalischer Unterhaltung durch Wolfgang Bayer 19:30 Uhr Freilichtspiel Waldturnplatz Modenschau im Ochsenstall 22:30 Uhr Feuerwerk Burg Neu Wolfstein Montag 21. Mai 06:00 Uhr Weckruf der Königland Swingband 07:00 Uhr Start der traditionellen Maikur auf Neu Wolfstein mit dem MGV Wolfstein. Stationen im Königsberg: Schmelzerkopf, CVJM Hütte, Laufhauser Weiher, Schützenhaus. Bis 18:00 Uhr auf dem Waldturnplatz musikalische Unterhaltung Organisation, Bewirtung und Programmgestaltung durch TSG Wolfstein, Schützenverein Wolfstein, Theaterverein Wolfsteiner Komödianten, MGV Wolfstein und die Königsland Swingband Skiclub Königsland e.v Einladung Die Mitgliederversammlung des Skiclub Königsland e.v findet am Freitag, den 8. Juni 2018 im Vereinsheim des Skiclub Königsland e.v. statt. Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und Abstimmung über die Tagesordnung 3. Bericht des ersten Vorsitzenden 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft 8. Wünsche und Anträge 9. Verschiedenes - Anschließend gemütliches Beisammensein - Anträge auf Änderung der Satzung müssen bis 25. Mai 2018 beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Wünsche und weitere Anträge sind rechtzeitig vor Sitzungsbeginn beim Vorstand schriftlich einzureichen. Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen! Sportjugend Pfalz-Freizeit Badespaß in bella Italia Sportjugend Pfalz-Freizeit in Marina die Casal Velino - noch freie Plätze! Die Sportjugend Pfalz bietet auch in diesem Jahr wieder eine Freizeit ins Ausland für Jugendliche im Alter von Jahren an. In den Sommerferien geht es vom 13. bis 25. Juli nach bella Italia. Der Freizeitort Marina di Casal Velino liegt etwa 150 Kilometer südlich von Neapel in der Region Kampanien. Diese Region beeindruckt durch abwechslungsreiche Landschaften und ein tiefblaues sauberes Meer. Anmeldungen & Infos Sportjugend Pfalz, Paul-Ehrlich-Str. 28 a, Kaiserslautern T , F Esj@sportbundpfalz.de; ADAC Königsberg Einladung zum Familienfest 2018 Der Automobilclub Königsberg e.v. Wolfstein im ADAC lädt seine Mitglieder mit ihren Partnern ganz herzlich zum diesjährigen Familienfest am 2. Juni 2018 ein. Wir treffen uns um 16:00 Uhr im Restaurant Schlemmerei am Campingplatz in Wolfstein zu einem gemütlichen Beisammensein. Der Vorstand Herr Klaus Jung, Tel.: , klausjung.wolf@t-online.de, nimmt Ihre Teilnahmebestätigung bis spätestens 22. Mai 2018 gerne entgegen. Sportjugend Rheinhessen Freizeit-Camp Sport wird in der Ferienfreizeit der Sportjugend Rheinhessen vom 22. bis 27. Juli in Seibersbach ganz groß geschrieben. Die Teilnehmer erwartet ein abwechslungsreiches, pädagogisches Programm - mit spannenden Einblicken in verschiedene Fun- und Trendsportarten wie American Football oder Ultimate Frisbee. Erfahrene Übungsleiter stellen diese vor. Außerdem dürfen sich die Teilnehmer über ein tolles Abendprogramm mit vielen Spielen, wilden Wasserschlachten und als Überraschung ein Tagesausflug freuen. Die Tage klingen abends stets gemeinsam am Lagerfeuer aus. Für das Sport-Camp können sich alle Kinder, die zwischen acht und elf Jahre alt, sind anmelden. Die Kosten für das Camp betragen 200 Euro. Darin inbegriffen sind die Unterbringung in Großzelten, die Vollverpflegung, die Eintrittsgebühren und ein T-Shirt der Sportjugend. Weitere Informationen unter oder bei Uschi Best, Sportjugend Rheinhessen, unter / Anmeldungen online unter Das Hobby für ein Jahr zum Beruf machen Freiwilligendienst im Sport Jetzt für einen Platz im Herbst 2018 bewerben! Für die Jungs war früher nach der Schule klar: der Wehrdienst oder Zivildienst steht an! Diese Dienste wurden 2011 abgeschafft und durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ersetzt. Darüber hinaus gibt es schon immer das so genannte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und zwar für alle, die sich im gesellschaftlich sozialen Bereich einbringen wollen. Die Sportjugend ist der Träger für die Freiwilligendienste im Sport und startet zum 1. August und 1. September 2018 wieder mit einem neuen Durchgang. Weitere Infos und die Kontaktdaten aller möglichen Einsatzstellen gibt es unter Ansprechpartnerin beim Sportbund Pfalz ist Janina Knebel, T , E janina.knebel@sportbundpfalz.de Einsatzstellenbeitrag für Freiwilligendienste im Sport gesenkt: Nur noch 375 statt 400 Euro monatlicher Eigenanteil ab 1. August Ab dem 1. August reduziert die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz für alle Sportvereine und -verbände den Einsatzstellenbeitrag für den Freiwilligendienst im Sport. Statt 400 Euro beträgt der Eigenanteil dann nur noch 375 Euro monatlich. Wir wissen, dass der finanzielle Aspekt eine sehr große Hürde für die Vereine darstellt, erklärt LSB-Präsidentin Karin Augustin. Aus diesem Grund hat sich das Präsidium zu diesem Schritt entschieden. Der neue Jahrgang startet zum 1. August/September. Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahre können sich ab sofort bewerben. Infos zum Freiwilligendienst und eine Liste aller Einsatzstellen gibt es unter www. sportjugend.de/fsj-und-bfd/. Infos unter T sowie per E freiwilligendienst@sportjugend.de. Landwirtschaftskammer bietet Lehrgänge im Bereich Hauswirtschaft Informationsgespräche nutzen Für den Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung bietet die LWK RLP am Mittwoch, 30. Mai, um Uhr, ein Informationsgespräch an. Das Informationsgespräch für den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung findet am 30. Mai, um 16:30 Uhr, statt, beides in den Räumen der LWK RLP, Burgenlandstraße 7, Bad Kreuznach. Informationen zu Kosten und Lehrgangsinhalten sowie Anmeldungen zu den Infogesprächen erteilen die LWK-Mitarbeiterinnen Dajana Müller, telefonisch zu erreichen unter 0671/ oder per an dajana.mueller@ lwk-rlp.de sowie Birgit Hölcker mit der Telefonnummer 0671/ und der Mail-Adresse birgit.hoelcker@lwk-rlp.de.

21 Rundschau Ausgabe 20/2018 Swing, Chansons, Doubletten Die sechs Musiker der Gruppe Vintage 78 präsentieren in der Besetzung Gesang, Saxofon, Gitarre, Klavier, Bass und Schlagzeug am Sonntag, 27. Mai, um Uhr im Haus der Begegnung in Meisenheim eine große Bandbreite von Musik: Swing-Nummern, Chansons und Doubletten. So nennen sie reizvolle Kombinationen von zwei Stücken aus verschiedenen Epochen. Der Eintritt ist frei, eine Spende wird erbeten. Allgemeine Nachrichten Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür? Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Die Dämmpflicht für alle anderen Gebäude musste bis Ende 2015 erfüllt sein. Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken eingehalten. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Heizung: Sommerzeit ist Sanierungszeit Die Heizperiode ist vorbei - jetzt sollte man an die Heizung denken. Denn eine Erneuerung der Heizung im Sommerhalbjahr hat viele Vorteile: Es besteht kein Zeitdruck, die Heizung wird nicht benötigt und ein kurzzeitiger Verzicht auf Warmwasser ist in den wärmeren Monaten angenehmer als bei Minusgraden. Um Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Planung zu unterstützen, startet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ab sofort ihren Heizungs-Sommer. Gemeinsam mit einem Energieberater können Hausbesitzer ihre neue Heizung planen. In der Beratung wird gemeinsam mit den Ratsuchenden geklärt, ob es beim bisherigen Energieträger wie Öl oder Gas bleibt und ob auch erneuerbare Energien mit Hilfe einer Solaranlage, einer Pelletheizung oder einer Wärmepumpe in die Planung einbezogen werden sollen. Möglicherweise sind auch Änderungen bei der Warmwasserbereitung sowie Anpassungen des Schornsteins notwendig. Der Berater nimmt darüber hinaus sowohl die Investitionskosten als auch die zu erwartenden Betriebskosten unter die Lupe und prüft, ob Fördermittel beantragt werden können. Schließlich gibt er Tipps, was beim Einbau, bei der Heizungsregelung und Inbetriebnahme zu beachten ist. Mit Hilfe einer Checkliste wertet der Energieberater mitgebrachte Angebote aus und sendet sie den Ratsuchenden im Anschluss an die Beratung zu. Zusätzlich erhalten alle Interessenten die Broschüre Welche Heizung passt zu meinem Haus?, die viele Zusammenhänge erläutert. Auf dieser Grundlage können sie zuhause in Ruhe die endgültige Entscheidung treffen. Bürgersprechstunde mit Gustav Herzog, MdB Am Donnerstag, den 24. Mai 2018 findet von Uhr eine Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog für den Landkreis Kusel im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Jochen Hartloff, Marktstraße 12 in Kusel statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen zum persönlichen Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten. Es wird um Voranmeldung im Wahlkreisbüro Kaiserslautern unter der Rufnummer gebeten. Public Viewing während der Fußball-WM 2018 ermöglicht Der GStB begrüßt die Möglichkeit, auch während der Fußball-WM 2018, bei der Spiele in den Abend- und frühen Nachtstunden stattfinden, über Ausnahmegenehmigungen beim Lärmschutz Public-Viewing-Veranstaltungen zuzulassen. Die positiven Erfahrungen mit gemeinschaftlichem öffentlichen Fußballgucken zeigen, dass dies das Gemeinschaftsgefühl und das Miteinander unterschiedlicher Kulturen vor Ort stärken kann. Auf Grundlage der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 werden die zuständigen Behörden verantwortungsvoll vorgehen und im Einzelfall Genehmigungen für Veranstaltungen auf Plätzen und in Freizeitanlagen erteilen. Dabei findet etwa die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf ebenso Berücksichtigung wie die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen. STellen Markt

22 Rundschau Ausgabe 20/2018

23 Rundschau Ausgabe 20/2018 Achtung Vorverlegung! Wichtige Information. Wegen Fronleichnam (31. Mai) kommt es zu nachstehenden Veränderungen des Einsendeschlusses für die Kalenderwoche 22/2018: Anzeigenschluss wird auf Donnerstag, 24. Mai 2018, 9.00 Uhr vorgezogen. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung, da zu spät eingesandte Aufträge nicht mehr berücksichtigt werden können! Ihr Team der LINUS WITTICH Medien KG, Standort Föhren. Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt!

24 Rundschau Ausgabe 20/2018 Blühen Sie auf. Ideen für Terrasse, Beet und Balkon in großer Auswahl bei uns.... mehr bei uns Mackenbacher Str Weilerbach Tel.: Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr -Anzeige- KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de LW-Service auf einen Klick: Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

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