Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Steigende Schülerwanderungen von Gymnasien auf Realschulen Wie reagiert der Kultusminister? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. aus welchen Gründen es zu einem rund 40-prozentigen Anstieg der Überwechsler von Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums auf eine Realschule im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stuttgart zum Schuljahr /2015 gekommen ist (unter Angabe, aus welchen Klassenstufen die betreffenden Schü - ler stammen); 2. wie viele Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg zum Schuljahr /2015 von einem Gymnasium auf eine Realschule überwechseln (aufgeschlüsselt nach Staatlichen Schulämtern und Klassenstufen); 3. ob sie aufgrund der in Ziffer 1 und 2 beschriebenen Situation plant, zusätzliche Lehrerstunden zur individuellen Förderung für Realschulen und Gymnasien bereitzustellen und wenn ja, in welchem Umfang; 4. wie aus ihrer Sicht die Realschulen insbesondere im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stuttgart mit der aufgrund der zum Schuljahr /2015 erhöhten Schülerwanderungen von Gymnasien auf Realschulen sowie der steigenden Heterogenität ihrer Schülerschaft werden umgehen können; 5. ob sie in den steigenden Zahlen der Überwechsler von Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums auf eine Realschule zum Schuljahr /2015 Anzeichen oder Belege dafür erkennen kann, dass vermehrt Schülerinnen und Schüler eine für sie falsche weiterführende Schule besuchen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 6. welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wird, damit die Schülerwanderung von Gymnasien auf Realschulen in Baden-Württemberg künftig wieder an Dramatik verliert; 7. welche Auswirkungen der von ihr vollzogene unvorbereitete Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung auf die derzeitigen Schülerwanderungen bzw. auf die Zahl der Überwechsler von Realschulen auf Gymnasien hat und ob sie darin eine Überforderung vieler Eltern bei der Schulwahl für ihre Kinder erkennen kann; 8. wie sie die Umfrageergebnisse des Philologenverbands bewertet, dass im Schuljahr mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und nahezu acht Prozent der Sechstklässler Probleme haben, dem Unterricht an einem badenwürttembergischen Gymnasium zu folgen; 9. weshalb das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nicht über ein derartiges Datenmaterial (vgl. Ziffer 8) verfügt, zumal die deutlich steigenden Wiederholerzahlen seit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg eine deutliche Sprache sprechen; 10. wie sie den Vorgang der sogenannten Abschulung hinsichtlich der psychischen Auswirkungen für die betroffenen Kinder bewertet und inwieweit sie die steigende Zahl an Misserfolgen und Frustrationen vieler Schülerinnen und Schüler in Kauf nimmt, um an ihrer Idee und Vorstellung einer sogenannten Bildungsgerechtigkeit festzuhalten Wacker, Traub, Wald, Röhm, Dr. Stolz, Kurtz CDU Begründung Zum kommenden Schuljahr /2015 wechseln deutlich mehr Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg insbesondere im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stuttgart von einem Gymnasium auf eine Realschule. Damit ist der Schuljahresbeginn geprägt von immensen Schülerwanderungen, die vor allem die baden-württembergischen Realschulen vor weitere große Herausforderungen stellen. Im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stuttgart wechseln zum kommenden Schuljahr 408 Schülerinnen und Schüler von einem Gymnasium auf eine Realschule. Im Vorjahr betrug die Zahl dieser Überwechsler 292. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ist dies auch psychisch eine schwere Belastung. Das im Zuge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung völlig kontraproduktive Verbot für die weiterführenden Schularten, die Grundschulempfehlungen der Schülerinnen und Schüler erfahren zu dürfen, steht massiv einem gelingenden Übergang entgegen und verursacht zunehmend Schwierigkeiten für Realschulen und Gymnasien. Von der grün-roten Landesregierung wurden kei - nerlei Voraussetzungen dafür geschaffen, Schülerinnen und Schüler in der weiterführenden Schule entsprechend ihrer persönlichen Stärken zu fördern. Darüber hinaus wurden die Eltern bei ihrer verantwortungsvollen Entscheidung über die Schulwahl nach der Grundschule völlig alleine gelassen. Den Eltern muss eine intensive, systematische und fachkompetente Beratung ab Klasse 1 zur Seite gestellt werden. 2

3 Des Weiteren belegt eine Umfrage des Philologenverbands aus der ersten Oktoberwoche, dass im Schuljahr mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und nahezu acht Prozent der Sechstklässler Probleme haben dem Unterricht an einem baden-württembergischen Gymnasium zu folgen. Neben den steigenden Zahlen der Überwechsler und Sitzenbleiber sind auch dies höchst alarmierende Werte. Die Landesregierung ist gefordert, hier dringend gegenzusteuern. Die baden-württembergischen Realschulen sind einem weiteren Anstieg der Heterogenität ihrer Schülerschaft ausgesetzt. Das Gefüge an dieser Schulart wird damit erneut durcheinander gebracht. Um dem Trend einer ansteigenden Anzahl an sogenannten Abschulungen entgegenzuwirken, müssen insbesondere die Realschulen mit zusätzlichen Lehrerstunden zur individuellen Förderung ausgestattet werden. Mit diesem Antrag soll daher die Situation der Schülerwanderungen von Gymnasien auf Realschulen zum Schuljahr /2015 in Baden-Württemberg abgefragt und die Landesregierung um Auskunft gebeten werden, welche Maßnahmen sie ergreift, um die steigende Anzahl der Überwechsler aufzuhalten und diesem Trend entgegenzuwirken. Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. November Nr /117 nimmt das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. aus welchen Gründen es zu einem rund 40-prozentigen Anstieg der Überwechsler von Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums auf eine Realschule im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stuttgart zum Schuljahr /2015 gekommen ist (unter Angabe, aus welchen Klassenstufen die betreffenden Schüler stammen); Eine abschließende Bewertung ist ohne weitergehende statistische Analysen dem Kultusministerium derzeit nicht möglich. Das Kultusministerium ist mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch, um mögliche Ursachen zu ermitteln und um zu klären, inwiefern es sich um einen Einzelfall im Sinne eines statistischen Ausreißers handeln könnte. Betrachtet man das Ergebnis aus einer Erhebung des Staatlichen Schulamts Stuttgart, ergibt sich folgende Feststellung: 3

4 In der Grafik sind die Wechsler der letzten drei Schuljahre in Stuttgart dargestellt. Die schraffierte Fläche bildet Schülerinnen und Schüler mit verbindlicher Grundschulempfehlung ab. Die Entwicklung ist in der Klassenstufe 9 am dynamischs - ten. Die Schülerwechsel steigen von 40 über 70 auf 110 an und erreichen damit nahezu den dreifachen Wert, obwohl alle diese Kinder eine verbindliche Gym - nasialempfehlung erhalten haben. 2. wie viele Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg zum Schuljahr /2015 von einem Gymnasium auf eine Realschule überwechseln (aufgeschlüsselt nach Staatlichen Schulämtern und Klassenstufen); Hinsichtlich des Schulartwechsels werden im Rahmen der amtlichen Schulsta - tistik Zahlen zu Schülerinnen und Schülern erfragt, die zu Beginn des Schuljahres die Schulart wechseln. Schulartwechsel während des Schuljahres werden nicht erhoben. Die Zahlen zu den Schulartwechslern aus den Gymnasien auf Realschulen zu Beginn des Schuljahres sind in Anlage 1 dargestellt. Die Angabe der Klassenstufe bezieht sich jeweils auf die Klassenstufe an der aufnehmenden Schulart. Entsprechende Ergebnisse zu den Schulartwechslern zu Beginn des Schuljahres /2015 liegen voraussichtlich bis Ende Mai 2015 vor. Aus diesem Grund lässt derzeit die Datenbasis der amtlichen Schulstatistik zuverlässige Rückschlüsse auf die Ursachen eines Anstiegs von Überwechslern von öffentlichen Gymnasien auf öffentliche Realschulen zum Schuljahresbeginn /2015 nicht zu. Da keine Schülerindividualdaten erhoben werden, ist eine Aussage über die Klassenstufen, aus denen die betreffenden Schülerinnen und Schüler stammen, nicht möglich. Die unabhängig von der amtlichen Schulstatistik vorgenommene Erhebung des Staatlichen Schulamts Stuttgart, die einen Wechsel von 408 Schülerinnen und Schülern von Gymnasien an Realschulen in Stuttgart zum Schuljahr /2015 konstatiert, lässt sich aus genannten Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu Vergleichszahlen der amtlichen Schulstatistik in Beziehung setzen. Für den Beginn des Schuljahres weist die Datenbasis des Staatlichen Schulamts Stuttgart einen Wechsel von Gymnasien an Realschulen in Stuttgart für insgesamt 292 Schülerinnen und Schüler aus, in 133 Fällen war der Wechsel schon während 4

5 des Schuljahres zustande gekommen. In Bezug auf 26 öffentliche Gymnasien in Stuttgart bedeutet dies durchschnittlich pro Schule einen Wechsel von rund 11 Schülerinnen und Schülern (Klassenstufen 5 bis 10) an eine Stuttgarter Realschule. Die Aussagekraft der in der Erhebung genannten Zahlen wird dadurch erheblich eingeschränkt, dass die dem Schulwechsel zugrunde liegenden Faktoren nicht erfasst wurden. Steigende Übergangsquoten von der Grundschule an das Gymnasium sowie Schülerbewegungen von Realschulen an Gymnasien wären bei einer Gesamtbewertung ebenfalls zu berücksichtigen. 3. ob sie aufgrund der in Ziffer 1 und 2 beschriebenen Situation plant, zusätzliche Lehrerstunden zur individuellen Förderung für Realschulen und Gymnasien bereitzustellen und wenn ja, in welchem Umfang; Die Landesregierung strebt, wie wiederholt deutlich gemacht, für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen ein Zwei-Säulen-System an, das einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg besteht, der sich aus den auf der Grundschule aufbauenden Schularten entwickeln soll. In diesem Zusammenhang ist zu diskutieren, wie die Realschulen und Gymnasien in ihrer Weiterentwicklung unterstützt werden können. Die Ressourcen - bedarfe hängen vom Ergebnis dieser Erörterung ab. Grundsätzlich ist die individuelle Förderung Aufgabe aller Schularten. 4. wie aus ihrer Sicht die Realschulen insbesondere im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stuttgart mit der aufgrund der zum Schuljahr /2015 erhöhten Schülerwanderungen von Gymnasien auf Realschulen sowie der steigenden Heterogenität ihrer Schülerschaft werden umgehen können; Individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler leistungsschwachen wie leistungsstarken ist im Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen in Baden- Württemberg ( 1 Abs. 2 SchG) fest verankert und damit Kernaufgabe der Leh - rerinnen und Lehrer in ihrem pädagogischen Alltag. Um die Realschulen zu stärken und um dort das individualisierte Lernen zu fördern, hat die Landesregierung das Kontingent für Maßnahmen zur individuellen Förderung in den vergangenen beiden Schuljahren schrittweise auf 2,2 Stunden pro Zug erhöht. Mit dem Schuljahr / wurde die Kompetenzanalyse Profil AC an Realschulen eingeführt. Zur Durchführung der Kompetenzanalyse und der anschlie - ßenden individuellen Förderung wurde zum Schuljahr die Stunden - tafel um 2 Wochenstunden erhöht. Dies bedeutet eine Erweiterung des schulischen Pflichtbereichs für die Schülerinnen und Schüler des 8. Schuljahres. Diese individuelle Förderung trägt neben der berufsbezogenen Zielrichtung auch dazu bei, die überfachlichen Kompetenzen gezielt zu fördern. Die Landesregierung sieht in diesem Zusammenhang beispielsweise in der Stärkung der Sozial- und Personalkompetenz und einer Begleitung in Form von Fördergesprächen durch die Lehrkräfte auch einen wichtigen Beitrag für die Integration derjenigen Schülerinnen und Schüler, die neu an die Schule wechseln. Zahlreiche Realschulen haben bereits ihre pädagogischen Konzepte auf stärker differenzierte Lernmethoden ausgerichtet und ein individuelles Förderkonzept entwickelt, das sich am Entwicklungsstand und den individuellen Potenzialen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Diese Konzepte beinhalten Intensivierungsund zusätzliche Übungs- und Lerneinheiten in ausgewählten Fächern, Lernein - heiten zur Vertiefung von Lernstrategien und Arbeitsmethoden sowie regelmäßige Lernstandserhebungen und Rückmeldesequenzen. Die große Nachfrage nach Lehrgängen zum Bereich der individuellen Förderung an den Landesakademien für Fortbildung und Personalentwicklung zeigt, dass diese Fortbildungsangebote von Lehrkräften angenommen und stark nachgefragt werden. 5

6 Darüber hinaus nützen Realschulen für ihre Schulentwicklungsprozesse im Hinblick auf den Umgang mit Heterogenität das Angebot und die Unterstützung der Schulverwaltung und der regionalen Lehrkräftefortbildung. Weitere Maßnahmen, die die Realschulen beim Umgang mit Heterogenität unterstützen, werden derzeit diskutiert. 5. ob sie in den steigenden Zahlen der Überwechsler von Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums auf eine Realschule zum Schuljahr /2015 Anzeichen oder Belege dafür erkennen kann, dass vermehrt Schülerinnen und Schüler eine für sie falsche weiterführende Schule besuchen; Auf der Datenbasis von Anlage 1 zum Schuljahr ist festzustellen, dass bezogen auf die in der Tabelle berücksichtigten Stadt- und Landkreise pro Gymnasium statistisch in allen Klassenstufen eine sehr geringe Anzahl von Schülerinnen und Schülern zum Schuljahresbeginn in Baden-Württemberg von Gymnasien auf Realschulen gewechselt hat. Zu den Zahlen der nichtversetzten Schülerinnen und Schüler lassen sich folgende Angaben machen: Im Schuljahr / (dem letzten Schuljahr, in dem die Grundschulempfehlung verbindlich war) erhielten 50,3 % der Kinder eine Gym - nasialempfehlung. Im darauffolgenden Schuljahr /, dem ersten Schuljahr nach Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, erhielten 45,6 % (also ca. 10 % weniger) eine Empfehlung für das Gymnasium. Im gleichen Schuljahr / verfügten ca. 10 % der Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 der Gymnasien über keine Gymnasialempfehlung. In 149 Gymnasien (entspricht 40 % aller Gymnasien) wurden alle Schülerinnen und Schüler versetzt. Quoten von insgesamt einem oder bis zu zwei Prozent können aus statistischer Sicht nicht als auffällig bezeichnet werden. Diese Daten sind kein Hinweis darauf, dass in erheblichem Maße Schülerinnen und Schüler eine für deren Begabungsprofil ungeeignete Schulart besuchen würden. 6. welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wird, damit die Schülerwanderung von Gymnasien auf Realschulen in Baden-Württemberg künftig wieder an Dramatik verliert; Seit dem Jahr 2010 ist die individuelle Förderung eines der vorrangigen Leitziele des baden-württembergischen Gymnasiums. Fünf der zehn Poolstunden müssen von den Gymnasien verpflichtend für individuelle Förderung eingesetzt werden. Die individuelle Förderung in der Unterstufe ist durch die zum Schuljahr / wieder eingeführte elfte Poolstunde weiter ausgebaut worden. Die den 6

7 Gymnasien zum Schuljahr zusätzlich bereitgestellten Ressourcen im Umfang von 40 Deputaten (1.000 Stunden) setzen diesen Weg fort. Für die individuelle Förderung in der Unterstufe stehen den Gymnasien insgesamt 1,7 Poolstunden pro Zug zur Verfügung. Diese werden in den Gymnasien eingesetzt für zusätzliche Lerneinheiten und Intensivierungsstunden in ausgewählten Fächern, insbesondere Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (z. B. durch Lernen in geteilten Gruppen), außerdem für zusätzliche Lerneinheiten zur Vertiefung von Lernstrategien und Arbeitsmethoden (z. B. Arbeitsorganisation, Zeitmanagement, selbstorganisiertes Lernen) und diverse Konzepte der Lernbegleitung. Es ist Aufgabe jedes einzelnen Gymnasiums, aus diesen Elementen der individuellen Förderung ein schulspezifisches systematisches Konzept Gut ankommen am Gymnasium zu entwickeln. Im Juli ging allen allgemein bildenden Gymnasien der Leitfaden Individuelle Förderung am Gymnasium zu; er zeigt an erprobten Beispielen auf, wie individuelle Förderung an den Gymnasien im Unterricht und im Schulleben erfolgreich umgesetzt werden kann, von Klasse 5 bis zum Abitur. Die Landesregierung beabsichtigt, diesen Weg einer verstärkten individuellen Förderung am Gymnasium konsequent weiterzugehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 3 verwiesen. 7. welche Auswirkungen der von ihr vollzogene unvorbereitete Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung auf die derzeitigen Schülerwanderungen bzw. auf die Zahl der Überwechsler von Realschulen auf Gymnasien hat und ob sie darin eine Überforderung vieler Eltern bei der Schulwahl für ihre Kinder erkennen kann; Auch vor dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung haben Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres das Gymnasium verlassen. Die vom Philologenverband vorgelegten Zahlen über Abgänge während des Schuljahres unterscheiden einerseits nicht zwischen leistungsbezogenen Motiven und familiären Gründen (z. B. Umzug). Andererseits liegen keine Vergleichszahlen für die Schuljahre mit verbindlicher Grundschulempfehlung vor, da unterjährige Schul - artwechsel im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben werden. Zahlen zu den Schulartwechslern von Realschulen auf Gymnasien (jeweils zum Beginn des Schuljahres) können der Anlage 2 entnommen werden. Die Grundschulempfehlung nimmt weiterhin eine bedeutsame Stellung im Übergangsverfahren ein. Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat die Beratung der Erziehungsberechtigten einen noch höheren Stellenwert erhalten. In der Grundschule erfolgt diese kontinuierlich und von Anfang an. Die Weiterentwicklung der Beratungskompetenz der Grundschullehrkräfte erfolgt in entsprechenden zentralen und regionalen Fortbildungsangeboten. Zusätzlich können Eltern ein Beratungsangebot mit Tests durch eine Beratungslehrkraft wahrnehmen. Grundschulempfehlung, Halbjahresinformation der Klasse 4 sowie die Beratungsangebote der Grundschule, der Beratungslehrkräfte wie auch die der weiterführenden Schulen zielen darauf ab, den Eltern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihre Schulwahlentscheidung zu vermitteln. Die Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schulen, die in der Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe geregelt ist, bietet zusätz - liche Möglichkeiten, den gelingenden Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen zu unterstützen. 7

8 8. wie sie die Umfrageergebnisse des Philologenverbands bewertet, dass im Schul - jahr mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und nahezu acht Prozent der Sechstklässler Probleme haben, dem Unterricht an einem baden-württembergischen Gymnasium zu folgen; Das Kultusministerium hält die vom Philologenverband durchgeführte Untersuchung aus methodischen Gründen für nicht geeignet, um daraus die von diesem gemachten Rückschlüsse zulässig ableiten zu können. Dies betrifft sowohl die Konstruktion und Kontrolle des Samples als auch die vorgenommenen Operationalisierungen. So unterscheiden die Zahlen über Abgänge während des Schul - jahres beispielsweise nicht zwischen leistungsbezogener Motiven und familiären Gründen (z. B. Umzug). Auf dieser Datenbasis kann folglich nicht ausgeschlossen werden, dass auch Wechsel an andere Gymnasien mitgezählt wurden. Vergleichszahlen für die Schuljahre mit verbindlicher Grundschulempfehlung werden in der Umfrageauswertung des Philologenverbands nicht abgebildet. Den vom Philologenverband vorgelegten Zahlen liegen Rückmeldungen aus weniger als der Hälfte der Gymnasien zugrunde. Inwieweit die verwendeten Durchschnittswerte auf die Normalverteilung des gemessenen Merkmals hin überprüft wurden, ist offen. Hinsichtlich der genannten Realschulempfehlungen am Gymnasium werden vom Philologenverband keine Vergleichszahlen für die Schuljahre mit verbindlicher Grundschulempfehlung vorgelegt. Aufgrund dieser methodischen Kritikpunkte sieht sich das Kultusministerium nicht in der Lage, eine belastbare Einschätzung der Ergebnisse des Philologenverbandes vorzunehmen. 9. weshalb das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nicht über ein derartiges Datenmaterial (vgl. Ziffer 8) verfügt, zumal die deutlich steigenden Wiederholerzahlen seit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg eine deutliche Sprache sprechen; Das Kultusministerium kann derzeit auf die im Rahmen der seit langem ein - geführten amtlichen Schulstatistik regelmäßig erhobenen Daten zugreifen. Zusätzlich wertet das Ministerium Erkenntnisse aus dem wissenschaftlichen Diskurs zu den gegenständlichen Fragen aus. Vorhandene, zum Teil Jahrzehnte alte Defizite in der statistischen Erfassung wurden erkannt. Die vorherigen Landes - regierungen haben versäumt, solche Erhebungen zu veranlassen. Das Kultus - ministerium ist nun bemüht, diese Wissenslücke zu schließen und die Datenlage zu erheben. 10. wie sie den Vorgang der sogenannten Abschulung hinsichtlich der psychischen Auswirkungen für die betroffenen Kinder bewertet und inwieweit sie die steigende Zahl an Misserfolgen und Frustrationen vieler Schülerinnen und Schüler in Kauf nimmt, um an ihrer Idee und Vorstellung einer sogenannten Bildungsgerechtigkeit festzuhalten. Die Idee und Vorstellung der Landesregierung von Bildungsgerechtigkeit ist es, mehr benachteiligten Kindern als bisher einen Zugang zu höheren Bildungs - abschlüssen auf dem direkten Wege zu ermöglichen. Die Verbesserung von Bildungsgerechtigkeit, wie dies von unterschiedlichen Akteuren und Organisationen allgemein angemahnt wird, bedeutet die Entkopplung des in Baden-Württemberg besonders stark gegebenen problematischen Zusammenhangs von Variablen der sozialen Herkunft und des Bildungserfolgs. Durch eine intensive Beratung der Eltern im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung, durch Maßnahmen der individuellen Förderung sowie durch den Ausbau integrativer Bildungswege wird dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit die nach Klassenstufe 4 gewählte Schulart nicht verlassen müssen. Sollte dies dennoch der Fall sein, kann dies für die betroffenen Schülerinnen und Schüler eine erhebliche Belastung bedeuten, die pädagogisch gut begleitet werden sollte. Pädagogische Verantwortung verlangt in Fällen eines freiwilligen Schulwechsels z. B. vom Gymnasium auf die Realschule immer ein besonderes Maß an Sensibilität im Umgang mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern. Den Schulleitungen und den Lehrkräften ist dies bewusst. Jeder Schulwechsel ist ein individuell zu begleitender pädagogischer Prozess. Damit er gut gelingt, finden die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern Unter - 8

9 stützung, Hilfe und Beratung, bei den Schulleitungen und Lehrkräften, gegebenenfalls auch bei den Beratungslehrkräften und bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen. In Vertretung Dr. Schmidt Ministerialdirektor 9

10 Anlage 1 Schulartwechsler von Gymnasien auf Realschulen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs zu Beginn des Schuljahres nach Klassenstufen (öffentliche und private Schulen) Stadtkreis (SKR) Landkreis (LKR) Land Klassenstufe Anzahl 111 Stuttgart (SKR) Böblingen (LKR) Esslingen (LKR) Göppingen (LKR) Ludwigsburg (LKR) Rems-Murr-Kreis (LKR) Heilbronn (SKR) Heilbronn (LKR) Hohenlohekreis (LKR) Schwäbisch Hall (LKR) Main-Tauber-Kreis (LKR) Heidenheim (LKR) Ostalbkreis (LKR) Baden-Baden (SKR) Karlsruhe (SKR) Karlsruhe (LKR) Rastatt (LKR) Heidelberg (SKR) Mannheim (SKR) Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) Pforzheim (SKR) Calw (LKR) Enzkreis (LKR) Freudenstadt (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) Emmendingen (LKR) Ortenaukreis (LKR) Rottweil (LKR) Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) Tuttlingen (LKR) Konstanz (LKR) Lörrach (LKR) Waldshut (LKR) Reutlingen (LKR) Tübingen (LKR) Zollernalbkreis (LKR) Ulm (SKR) Alb-Donau-Kreis (LKR) Biberach (LKR) Bodenseekreis (LKR) Ravensburg (LKR) Sigmaringen (LKR) Baden-Württemberg Schüler Anteil 0,1 % 0,8 % 1,1 % 1,2 % 1,2 % 0,3 % Hinweis: Der SKR Baden-Baden ist gepunktet, da es dort weniger als 3 Realschulen gibt, der SKR Heidelberg zur Vermeidung von Rückrechnungen. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 10

11 Anlage 2 Schülerbewegung von Realschulen auf allgemein bildende Gymnasien* in Baden-Württemberg jeweils zu Beginn des Schuljahres seit dem Schuljahr nach Klassenstufen öffentliche und private Schulen Klassenstufe Klassenstufe 5 Klassenstufe 6 Klassenstufe 7 Klassenstufe 8 / / Schuljahr Anzahl Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. / / / / 2009/ 2010 / / Klassenstufe Klassenstufe 9 Einführungsphase / / / / Schuljahr Anzahl Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 11

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