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1 K i n d e r -, J u g e n d -, Im Jugendheim Langenheide CVJM-Gruppen: Jugendkreis Landdünger (ab ca. 15 J.): Di Uhr Jugendkreis 2014: Mi Uhr Vision (ab 17 J.): Mi Uhr Jungenjungschar (7-13 J.): Fr Uhr (2 Gruppen) Mädchenjungschar (7-13 J.): Sa Uhr Lakis (4-6 J.): Sa Uhr Im Gemeindehaus Werther CVJM-Gruppen: Jugendkreis (ab ca. 16 J.): Mo Uhr Jugendkreis (ab ca. 14 J.): Di Uhr Junge Ewachsene: Mi Uhr (14 tägig) Jungscharen: siehe Häger und Langenheide Im Gemeindehaus Häger CVJM-Gruppen: Jungschar für Jungen und Mädchen (7-13 J.): Do Uhr Mädchenjugendkreis (14-16 J.): Fr Uhr Kindergottesdienst Sonntags 9.45Uhr im Ev. Gemeindehaus Werther Termine siehe Flyer u n d G e m e i n d e f r e i z e i t e n 2016 Treffpunkt 5 (6 13 J.) Fr Uhr ca. alle 6 Wochen, nach Ankündigung Nächster Termin: im Ev. Gemeindehaus Werther St.-Jacobi-Kirche, Werther: Jacobi-Live jeweils um Uhr am: 15. November und 13. Dezember (Siehe auch Terminkärtchen 2016)

2 Inhalt: 2 Wer wir sind und was wir wollen 3 Inhalt 4 Ein Wort zuvor 5 Förderverein 6-7 Lysvik I, Jugendfreizeit von Jahren (1) Wer wir sind und was wir wollen: - wir laden ein, zum gemeinsamen Erleben der Ferien und zum Kennen lernen anderer Menschen und Länder - wir wollen, dass Menschen unserer Zeit in der Gemeinschaft Christ sein kennen lernen - wir wollen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten - wir wollen erfahrbar machen, dass die Aussagen der Bibel heute aktuell sind - wir wollen versuchen Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu finden 8-9 Bornholm, Kinderfreizeit von 8-12 Jahren (2) Lysvik II, Jugendfreizeit von Jahren (3) Spiekeroog, Kinderfreizeit von 9-13 Jahren (4) Baltrum, Gemeindefreizeit von jung bis alt (5) Reisebedingungen Anmeldungen Impressum: Termine wir arbeiten fast alle ehrenamtlich - wir sind nicht auf Gewinn ausgerichtet Herausgeber: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Verantwortlich für den Inhalt: Volker Becker - wir sind kein Tourismusunternehmen - wir wollen für Andere da sein Titelbild: Frederik (Freddi) Buiwitt Bilder: Freizeit-Teams Gestaltung: Holger Schönfeld Druck: 5 4 Werther 2 2 3

3 Ein Wort zuvor: Liebe Eltern! Sie halten gerade unseren druckfrischen Freizeitprospekt für 2016 in den Händen. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse! Vorab möchten wir allerdings auf einige Dinge hinweisen: Wir versuchen unsere Freizeiten so günstig wie möglich anzubieten. Allerdings sind wir auch immer wieder von Preiserhöhungen betroffen und müssen diese auf die Freizeitpreise umlegen. Dennoch soll es für kein Kind unmöglich sein an einer Freizeit teilzunehmen! Sollte die Finanzierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an. Wir werden immer eine Lösung finden! Immer wieder werden wir gefragt, ob es für Geschwisterkinder Ermäßigungen gibt? In den letzten Jahren hat der Förderverein auf Antrag (Kreuzchen auf dem Anmeldeformular) 50 Euro pro Geschwisterkind bewilligt. Für 2016 möchten wir Ihnen ebenfalls diese Möglichkeit der Ermäßigung einräumen. Sollten Sie eine Ermäßigung von 50 Euro, für ein Geschwisterkind wünschen, machen Sie bitte auf der Anmeldung an entsprechender Stelle ein Kreuz. Der Betrag wird dann bei einem Ihrer Kinder abgezogen. In einigen Schulklassen, ist es inzwischen üblich, dass darum gebeten wird finanziell schwächere Familien durch eine selbstbestimmte Spende zu unterstützen. Dies möchten wir für unsere Freizeiten auch gerne aufgreifen. Wenn Sie andere Kinder und Jugendliche unterstützen möchten, überweisen Sie einfach mit dem Freizeitbetrag einen höheren Betrag und vermerken auf der Überweisung Rest Spende. Auf Wunsch stellen wir auch gerne eine Spendenbescheinigung aus. Auch 2016 haben wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Wir hoffen aber, allen Wünschen entsprechen zu können und werden dafür alles in unserer Macht stehende tun. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und hoffen auf Gottes Segen! Der Förderverein Freizeitarbeit stellt sich vor: Am wurde der Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther gegründet. Die Kirchengemeinde und die CVJM s führen jedes Jahr mehrere Freizeiten durch. So fanden z.b zwei Kinderfreizeiten je auf Spiekeroog und auf Bornholm, zwei Jugendfreizeiten in Schweden und im Herbst eine Baufreizeit in Lysvik/Schweden statt. Insgesamt nahmen 324 Kinder, Jugendliche, Erwachsene und MitarbeiterInnen daran teil. Ein Großteil der Vorbereitung und Durchführung dieser Freizeiten wird ehrenamtlich geleistet. Ca. 75 BetreuerInnen haben sich mit Zeit, Geld und viel Kreativität in die Freizeitarbeit eingebracht. Damit diese bislang äußerst erfolgreiche Arbeit auch in Zeiten immer knapper werdender Mittel fortgeführt werden kann, wurde dieser Förderverein ins Leben gerufen. Es lohnt sich, die Arbeit dieses Vereins durch finanzielles Engagement oder tatkräftiges Zupacken zu unterstützen! Ganz, ganz herzlichen Dank für alle schon bisher geleistete Unterstützung! Ansprechpartner für die Arbeit des Fördervereins sind: Volker Becker (1. Vorsitzender) / Katrin Rothe (2. Vorsitzende) / Tabea van der Werff (Kassiererin) /

4 Jugendfreizeit in Lysvik/Schweden I Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: Kosten: Anzahlung: Konto: IBAN: BIC: Vermerk: 40 Jugendliche von Jahren 510 (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.) 70 nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle DE WELADED1HAW Lysvik I/2015 HHst: Leitung: Volker Becker und Team Anmeldung: Schriftlich ab bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg Werther / Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung). Lysvik 2016 Välkommen till Sverige! Auch 2016 soll es, inzwischen zum 21. Mal, nach Lysvik in Värmland gehen. Ebenfalls wieder im Doppelpack! mit zwei Freizeiten für unterschiedliche Altersgruppen. Einige Jugendliche können es ja kaum abwarten, bis das wunderschöne Freizeitheim Berga Gård direkt am Ufer des Frykensees wieder für 14 Tage unser Zuhause ist. Umgeben von alten Bäumen und einem tollen großen Gelände, mit Fußball-, Lagerfeuer- und Badeplatz lädt es zu Besinnung, Spiel, Spaß und Erholung ein. Der Ort Lysvik liegt ca. 80 km nördlich von Karlstad. Untergebracht sind wir dort in 2-6 Bettzimmern. Duschen und WC s befinden sich jeweils auf den Etagen. Bei schlechtem Wetter, was wir hoffentlich nicht haben, stehen uns drei Aufenthaltsräume zur Verfügung. Neben einem Tagesausflug, haben wir wieder ein spannendes Programm mit Gesprächsrunden zu Fragen des Glaubens, meditativen Elementen, AG s und vielen anderen Dingen vorbereitet. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zum Kanu oder Ruderboot fahren und es wird auch noch genügend freie Zeit zum Besuch des Ortes, zum Baden oder einfach zum Chillen sein. Wir freuen uns auf Dich! Dein Lysvikteam

5 Kinderfreizeit auf Bornholm vom Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: Kosten: Anzahlung: Konto: IBAN: BIC: Vermerk: Leitung: 50 Kinder von 8-12 Jahren 290 (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.) 50 nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle DE WELADED1HAW Bornholm 2016 HHst: Denis Obermann, Peter Schürmann und Team Anmeldung / Auskunft: Die Anmeldungen können am um 17 Uhr oder- danach (wenn noch Plätze vorhanden sind) im Ev. Gemeindebüro, Alte Bielefelder Str. 21, in Werther abgegeben werden. Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte diesem Freizeitprospekt. Auskünfte erteilt Volker Becker unter / Liebe Kinder, liebe Eltern! Im Jahr 2016 werden wir wieder zusammen auf die wunderschöne Ostsee- Insel Bornholm reisen! Umgeben von Wäldern und weißen Dünen liegt unser Freizeitheim LM-Lejren nur 400 Meter vom Sandstrand entfernt im Südosten der Insel. Zum Haus gehören ein Sportplatz, ein Spielplatz und ein Beachvolleyball-Feld. Wohnen werden wir in geräumigen 4-Bett-Zimmern. In den Aufenthaltsräumen und auf dem Hausgelände ist viel Platz zum Spielen, Basteln und für spannende Abendshows. Wir werden am Strand toben, im Meer baden, Floß fahren, basteln, Fußball spielen, die Insel erkunden und zusammen die Zeit genießen. Vor allem aber wollen wir die Freizeit auf Bornholm zusammen mit Gott erleben. Wir werden gemeinsam beten, Lieder singen und möchten zu einer Gemeinschaft zusammenwachsen, in der sich jedes Kind wohlfühlt! Es fahren sehr nette, erfahrene, ehrenamtliche MitarbeiterInnen und ein großartiges Küchenteam mit. Viele von uns werdet ihr schon vom Treffpunkt 5 oder von den letzten Freizeiten kennen. Wir freuen uns auf Euch! Euer Bornholm-Team

6 Jugendfreizeit in Lysvik/Schweden II Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: Kosten: Anzahlung: Konto: IBAN: BIC: Vermerk: Leitung: 40 Jugendliche von Jahren 510 (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.) 80 nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle DE WELADED1HAW Lysvik II/2016 HHst: Marvin Steffen und Team Anmeldung: Schriftlich ab bei: Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg Werther / Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung). Schweden immer eine Reise wert Endlich Ferien! Was gibt es da besseres als die Koffer zu packen und und zusammen mit Freunden zwei Wochen im wunderschönen Värmland in Schweden zu verbringen? Mitten im Herzen von Värmland, liegt Berga Gård, ein ehemaliger Herrenhof, der heute ein Freizeitheim ist. Er liegt auf einer kleinen Anhöhe über dem schönen Fryken-See und ist unser Reiseziel! In den zwei Wochen in Lysvik erwarten uns Unterhaltung, Spannung, Entspannung, Natur, Gemeinschaft und Begegnungen mit Gott. Neben der frei zu gestaltenden Zeit reicht die Palette von Kreativangeboten über Sportangebote bis hin zu Gottesdiensten, gemeinsamen Andachten und großen Abendshows. Mit Sicherheit ist für jeden etwas dabei. Seid also unbedingt auch 2016 wieder bei der Lysvik-Freizeit dabei! Wir freuen uns auf euch! Euer LysvikII-Team

7 Kinderfreizeit auf Spiekeroog Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: 80 Kinder von 9-13 Jahre Kosten: Die Freizeit kostet 590. Die Freizeit kostet für evangelische Kinder aus Werther 590 Euro. Es kann zu einem etwas höheren Teilnehmerbetrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschüsse kommen. Familien mit niedrigem Einkommen können zusätzliche Zuschüsse beim Kreis Gütersloh und beim Förderverein Freizeitarbeit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther beantragen. Auskunft erteilt Bärbel Eimterbäumer, Tel.: / Leitung: Bernd Eimterbäumer und Team Anmeldung: Alle Kinder, die schon einmal mit uns auf Spiekeroog oder in Holland oder auf Bornholm waren, können sich bis zum 5. Dezember schriftlich bei Bärbel und Bernd Eimterbäumer (Heidbrede 12, Borgholzhausen) anmelden. Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Freizeitflyer, den Sie in Händen halten. Außerdem werde ich mit den Einladungen zum Spiekeroognachtreffen allen Kindern, die letztes Jahr mit uns auf Spiekeroog waren, ein Anmeldeformular zusenden. Alle Kinder aus Werther können sich am 5. Dezember von 9.00 Uhr bis Uhr telefonisch bei Bärbel und Bernd Eimterbäumer ( / ) anmelden. Sollten noch Plätze übrig bleiben, vergeben wir sie ebenfalls am 5. Dezember ab Uhr unter derselben Telefonnummer an Kinder aus anderen Gemeinden. Liebe Eltern, liebe Kinder, im Sommer ist es endlich wieder so weit: Wir fahren nach Spiekeroog! Zum 45. Mal steht uns das schöne Walter-Requardt-Heim auf Spiekeroog zur Verfügung! Wir möchten von Gott erzählen und singen, eine gute Gemeinschaft erleben, die Insel erkunden und Muscheln sammeln, tolle Dinge basteln, im Meer baden, am Strand Völkerball und Prielball spielen, eine Wattwanderung unternehmen, nach Langeoog oder Wangerooge fahren, eine Fahrt mit einem Fischkutter machen und vieles, vieles mehr! Es fahren 24 sehr nette, ehrenamtliche Betreuer mit, die durch die Mitarbeit im CVJM über gute Erfahrungen mit Kindergruppen und auch Kinderfreizeiten verfügen. Die Kinder, die in den vergangenen Jahren an der Freizeit teilgenommen haben, werden die meisten von ihnen schon kennen! Wir freuen uns auf Euch! 12 13

8 Gemeindefreizeit auf Baltrum Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther Teilnehmer: Kosten: Anzahlung: 30 Gemeindeglieder von jung bis alt Für Busfahrt, Fähre, Gepäcktransport, Unterbringung, Vollpension, Kurtaxe, Programm 355 für Erwachsene Preise für Kinder und Jugendliche auf Anfrage 40 pro Person nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag bis zum KKonto: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle IBAN: DE BIC: WELADED1HAW Vermerk: Gemeindefreizeit Baltrum 2016/HHst: Leitung: Anmeldung: Hartmut Splitter, Volker Becker Schriftlich ab sofort bis spätestens bei: Hartmut Splitter (73 30) Volker Becker ( ) Gemeindefreizeit auf Baltrum Die Evangelische Kirchengemeinde lädt 2016 zum dritten Mal zu einer Gemeindefreizeit auf der Nordseeinsel Baltrum ein. In der ersten Woche der Herbstferien sind wieder bewusst jung und alt, Familien und Ehepaare oder Alleinreisende, Kinder und Jugendliche oder Erwachsene in die Villa Sonnenwinkel nach Baltrum eingeladen: Gemeinde! Baltrum ist die kleinste der ostfriesischen Inseln, aber sie bietet alles, was einen Urlaub an der Nordsee ausmacht: Wind und frische Luft, Sand und die Weite des Meeres, Ruhe und einmal Abschalten und dazu kommt die Gemeinschaft in der Gruppe. Im Haus Villa Sonnenwinkel werden wir voll verpflegt, es gibt Einzel-, Doppel- und Dreierzimmer sowie eine Ferienwohnung. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit: sowohl bei geistlichen Impulsen und thematischen Einheiten am Vormittag, aber auch bei Strandspaziergängen, Baden (wohl eher im Hallenbad), Spielen, Singen usw. Herbst an der See: wir freuen uns auf Sie / Dich! 14 15

9 Anmelde- und Teilnahmebedingungen 2016 für Freizeiten der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther 1. Mit der Anmeldung wird der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther als Veranstalter der Ferienfreizeit der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nur vorläufig angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der Übersendung einer Teilnahmebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag zustande. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt. 2. Eine Anzahlung in der jeweils genannten Höhe pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters fällig. Der restliche Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Kreissparkasse Halle IBAN: DE BIC: WELADED1HAW zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Betreff der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Haushaltsstelle und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen. 3. Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.b. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten; er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,- berechnet. 5. Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Reisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Fahrpreises ist keine Rücktrittserklärung. Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt: bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20,- bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises. Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. 6. Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht. b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt. d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird; e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Reisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfahrt für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist. f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. In allen Fällen wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen

10 7. Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. 8. Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.b. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last. 9. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern. vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 12. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmenden und des Anmeldenden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit. 13. Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind. 10. Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zollund Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft. 11. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von 14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwerte. Stand: Oktober 2014 Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther vertreten durch den Vorsitzenden des Presbyteriums Alte Bielefelder Str Werther Tel /7151 oder Fax / Mail Volker.Becker.Jugend@t-online.de 18 19

11 Anmeldeformular Freizeit vom bis in Vorname/Name: geboren am: Telefon Straße: PLZ/ Wohnort: Krankenkasse: Konfession: Ich ernähre mich vegetarisch Ja Nein (bitte ankreuzen!) Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist: - Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden. - Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden. - Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen. Werther, den Unterschrift des Teilnehmer/in Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt. Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50 (siehe Ein Wort zuvor) Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: Anmeldeformular Freizeit vom bis in Vorname/Name: geboren am: Telefon Straße: PLZ/ Wohnort: Krankenkasse: Konfession: Ich ernähre mich vegetarisch Ja Nein (bitte ankreuzen!) Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist: - Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden. - Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden. - Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen. Werther, den Unterschrift des Teilnehmer/in Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt. Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50 (siehe Ein Wort zuvor) Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: 21 22

12 Spoog 2015

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