PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG

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1 PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Heft 10 Übungsleiter AKTUELL 2006 Herausgeber: PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon ( ) , Fax: ( ) Internet: Info@pferdesport-bw.de Redaktion: Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: ( ) Rolf-Berndt@t-online.de Reproduktion: Kopierland GmbH, Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) , Fax: (07 31) kopierland_ulm@t-online.de

2 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATION Seite 2 Fortbildungsreihe rund ums Pferd Fernsehsendung zum "Wanderreiten in Oberschwaben" Vereinsgründungen in Baden-Württemberg Neue Sondermitglieder in Baden-Württemberg Zehn Jahre "PM-Schulpferde Cup" FN-Wettbewerb für Vereine und Betriebe Ermäßigter Eintritt beim 22. Internationalen Reitturnier Stuttgart German Masters Jahreshauptversammlung: ETCD AUSBILDUNG Seite 4 "Besser Ausbilden" Neue Lehrgangsreihe soll Ausbilder schulen Frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Mängeln Sportärztliche Untersuchung JUGEND IM PFERDESPORT Seite 4 BSJ-Vorsitzender Björn Ahsbahs zurückgetreten Kindergarten Kids in Bewegung Landesinstitut für Schulsport bietet Vereinen Unterstützung PFERD UND UMWELT Seite 5 Rechtliche Regelungen über das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft und im Straßenverkehr in Baden-Württemberg Neues Schutzgebiet BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Seite 6 Veranstaltungen in Baden-Württemberg STEUERN UND FINANZEN Seite 6 Achtung: Ab Januar Mehrwertsteuer-Erhöhung auf 19 Prozent Mitgliedsbeiträge Bankgebühren bei Rückgabe der Lastschrift HAFTUNG, RECHT UND VERSICHERUNGEN Seite 7 Fehler bei der Steuererklärung von Vereinen und Verbänden können teuer werden Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren Reitlehrerhaftpflicht Versicherung Übungsleiter AKTUELL jetzt 4 x im Internet! / / / Titelbild: Ellwanger Pferdetage 2006: Am frühen Morgen auf dem Schlossberg Berittene Bürgergarde und Teilnehmer am Sternritt vor dem Ritt in die Stadt Foto: Gabriele Knisel-Eberhard Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift für Übungsleiter, Trainer und Vereinsmanager in Vereinen und Betrieben, herausgegeben vom Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e.v. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter und nachlesen und ausdrucken oder sich den Übungsleiter AKTUELL kostenlos per vom Pferdesportverband Baden-Württemberg zusenden lassen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an. Redaktionsschluss ist am 15. des jeweiligen Ausgabemonats.

3 2 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2006 TIPPS UND INFORMATIONEN Fortbildungsreihe rund ums Pferd Der Förderverein der Beruflichen Schule in Münsingen bietet über die Wintermonate wieder eine Fortbildungsreihe zu verschiedenen Themen rund ums Pferd an. Die Vorträge finden von Oktober bis März jeweils an einem der ersten Montage im Monat um Uhr statt. Am Montag, 6. November spricht Christel Erz, Fuhrfrau und Inhaberin des Reiseunternehmens "Rossnatour" in Laichingen-Machtolsheim zu dem Thema: "Der Einsatz von Arbeitspferden, eine umweltschonende Alternative für Forstwirtschaft und Tourismus". Der Unkostenbeitrag beträgt 4 Euro. Interessierte Zuhörer sind zu den Veranstaltungen eingeladen. Veranstaltungsort ist die Berufliche Schule Münsingen, Bismarckstraße 19 in Münsingen, Telefon ( ) Andrea Pfirrmann Fernsehsendung zum "Wanderreiten in Oberschwaben" Am Dienstag, 31. Oktober sendet das SWR-Fernsehen um Uhr in der Reihe "Im Grünen" einen Film zum Thema "Wanderreiten in Oberschwaben". Die Sendung begleitet eine sechsköpfige Reitergruppe aus Oberschwaben auf ihrem Weg durch den oberschwäbischen Landkreis Ravensburg. Die Route führt von der Wanderreitstation Rast in der Nähe von Leutkirch im Osten des Landkreises ins westliche Kreisgebiet nach Hasenweiler zur Wanderreitstation Ibs-Mühle. Die Reiter kommen aus der Kooperation "Schule Reitverein" zwischen dem Bildungszentrum Bodnegg und der Bundeswehr- Reiterabteilung Weingarten e.v. Der Landkreis Ravensburg im Herzen Oberschwabens ganz in der Nähe des Bodensees und des Allgäus verfügt seit zwei Jahren über 74 Stationen für Wanderreiter. "Wanderreiten in Oberschwaben" verspricht nicht nur, sondern es ist ein Erlebnis besonderer Art in einer der schönsten und vielfältigsten Landschaften Deutschlands. Der SWR-Film bietet zahlreiche Eindrücke der Landschaft und der Kultur Oberschwabens und weicht immer wieder einmal von der Reiterroute ab, um in der Nähe gelegene interessante Augenblicke einzufangen. Näheres über "Wanderreiten in Oberschwaben" gibt es auch unter Martin Stellberger Übungsleiter AKTUELL jetzt kostenlos per ! Auf Wunsch senden wir allen Pferdesportlerinnen, Pferdesportlern, Vereinen und Betrieben mit Internetanschluss den Übungsleiter AKTUELL kostenlos ins Haus. Wenn Sie an diesem Mailing-System des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg teilnehmen möchten, senden Sie Ihre Postanschrift und -adresse an: abel@pferdesport-bw.de oder an: Rolf-Berndt@t-online.de Vereinsgründungen in Baden-Württemberg Beim Amtsgericht Balingen wurde am in das Vereinsregister eingetragen: Verein zur Förderung des Reitsports Käpfleswiesenhof e.v. mit Sitz in Rosenfeld, Pferdesportkreis Zollern-Alb. -dt- Neue Sondermitglieder in Baden-Württemberg Partnerbetrieb der FN und Mitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg e.v. wurden folgende Pferdebetriebe: Allmendhof/Birgit Schmitt, Waghäusel-Wiesental. Pferdehof Vogel/Horst Vogel, Waldbronn-Busenbach. Andalusierstall Neuhausen/Claudia Holzenthal, Neuhausen ob Eck. Karolinenhof/Kerstin Löffler, Bad Waldsee. Reitstall Binder/Sonja Binder, Meßkirch- Leitishofen. -dt- Zehn Jahre "PM-Schulpferde Cup" Für alle Vereine und Betriebe mit Schulpferdeausbildung: Der hochattraktive PM-Schulpferde Cup, unterstützt von den Persönlichen Mitgliedern (PM) der FN, dem FN-Verlag und der Reiter Revue International feiert 2007 seinen zehnten Geburtstag! In den vergangenen neun Jahren haben sich in zirka 200 Qualifikationsveranstaltungen fast Teams bundesweit in ihrem Können mit ihren Ausbildungspferden gemessen. In spannenden Finalprüfungen im Rahmen der "Equitana" oder der "Hanse Pferd" wurden stolze Sieger ermittelt und mit einem DOKR- Wochenende belohnt. Vereine und Betriebe haben mit diesem Wettbewerb die Möglichkeit, ihre Ausbilder, ihre Basisausbildung, die Qualität ihrer Ausbildungspferde und ihre Schüler vorzuzeigen und damit aktiv zu werben. Wenn Ihr Verein oder Betrieb 2007 als Team oder auch als einer von 30 Veranstaltern dabei sein möchte, informieren Sie sich noch heute auf den folgenden Seiten: Newsletter aus Warendorf

4 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ FN-Wettbewerb für Vereine und Betriebe "Kunden werden Mitglieder Mitglieder werden Kunden" unter diesem Motto hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) einen Wettbewerb für Pferdesportvereine und Pferdebetriebe ausgerufen. Gesucht werden erfolgreiche Kooperationsmodelle, die von Vereinen und Betrieben mit dem Ziel der Kunden- und Mitgliedergewinnung bereits praktiziert oder zur Zeit umgesetzt werden. Dem Siegerpaar Verein/Betrieb winkt ein Geldpreis in Höhe von Euro, das zweite bekommt Euro, das dritte Euro und für den vierten und fünften Platz gibt es ein Literatur- und Medienpaket. Die Teilnahmebedingungen sehen wie folgt aus: Die kooperierenden Pferdesportvereine und Pferdebetriebe müssen Mitglied im zuständigen Landesverband Pferdesport sein. Verein und Betrieb bewerben sich gemeinsam. Verein/Betrieb bewerben sich mit einem bereits praktizierten beziehungsweise einem in der Umsetzung befindlichen Kooperationskonzept. Das Kooperationskonzept wird auf einer gemeinsam genutzten Pferdesportanlage oder auf zwei voneinander losgelösten Pferdesportanlagen praktiziert. Die Bewerber müssen mit ihrer/ihren Pferdesportanlagen die Kriterien zur Kennzeichnung als FN-geprüfte Pferdehaltung gemäß Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) erfüllen. Die Bewerbungsunterlagen sind ab November bei der FN zum Herunterladen im Internet unter oder bei Birgit Lietmann, Telefon ( ) , blietmann@fn-dokr.de erhältlich. Die Bewerbung ist bis zum 31. März 2007 bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Abteilung Vereine/Betriebe, Warendorf, einzureichen. FN...aktuell 21/ Ermäßigter Eintritt beim 22. Internationalen Reitturnier Stuttgart German Masters Für die Persönlichen Mitglieder (PM) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung(FN) sowie für die Sondermitglieder (SM) im Pferdesportverband Baden-Württemberg gelten für die Veranstaltung "Stuttgart Geman Masters 2006" vom 15. bis 19. November folgende Ermäßigungen: Donnerstag bis Samstag vormittags ist der Eintritt frei, nachmittags und abends 10 % Ermäßigung. Mittwoch, der 15. November ist bereits ausgebucht. Die Frei- und Ermäßigungskarten gibt es nur im Vorverkauf und solange der Vorrat reicht. Kartenwünsche bitte mit Kopie des Mitgliedsausweises an die Faxnummer (07 11) oder an die emal-adresse: afichtner@easyticket.de senden. -dt- 10 Jahre Pferdebetriebe der FN Pferdebetriebe feiern mit Jubiläumskongress Sonntag, und Montag in Warendorf Eingeladen sind alle Mitgliedsbetriebe und Pferdesportvereine Die Teilnahme am Kongress kostet: Pro Person 50 (inkl. Abendveranstaltung) bzw. 35 (ohne Abendveranstaltung) Informationen bei: Martin Otto, Telefon (02581) , motto@fn-dokr.de Jahreshauptversammlung: Erster Trekking-Club Deutschlands e.v. Der Erste Trekking-Club Deutschlands (ETCD) e.v. lädt am Sonntag, den 26. November 2006 zur Hauptversammlung nach Schwäbisch Hall-Wackershofen ein. Beginn ist um Uhr, das Ende ist gegen 16 Uhr vorgesehen. Am Vormittag findet von 9.30 bis zirka Uhr ein Seminar mit Margit Heumann zum Thema "Mein Pferd wird älter" statt. Veranstaltungsort ist das Gasthaus zum Roten Ochsen am Hohenloher Freilandmuseum Wackershofen in Schwäbisch Hall-Wackershofen (A 6 Autobahnanschlussstelle Kupferzell), Telefon (07 91) Die Tagesordnung sieht vor 1. Eröffnung und Ehrungen, 2. Berichte der Vorstände, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahlen, 6. Abstimmung über die Teilnahme Equitana 2007, 7. Anträge, 8. Termine, 9. Sonstiges. Trekking-Magazin Ausgabe 3/ Internationales Reitturnier STUTTGART GERMAN MASTERS November 2006

5 4 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2006 AUSBILDUNG "Besser Ausbilden" Neue Lehrgangsreihe soll Ausbilder schulen An den großen Erfolg der Lehrgangsreihe "Besser Reiten" der Deutschen Akademie des Pferdes soll nun eine Folge neuer Seminare anknüpfen. "Besser Ausbilden" richtet sich vorwiegend an Ausbilder und solche, die es werden wollen. Im November fällt im Saarland der Startschuss, drei weitere Termine im November und Dezember stehen bereits fest. Christoph Hess, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung wird in der neuen Reihe die Moderation übernehmen. In Baden-Württemberg findet eine Veranstaltung statt am 25. November im Reitsportzentrum Hohenzollern in Bisingen bei Hechingen (Landkreis Zollernalbkreis). Der Teilnehmerbeitrag beträgt 25 Euro. Anmeldungen und Informationen bei der FN, Deutsche Akademie des Pferdes, Telefon ( ) , PM-Forum Frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Mängeln Sportärztliche Untersuchung Aufgabe der sportärztlichen Untersuchung ist es, Risiken bei den Sporttreibenden, die sich durch konstitutionelle oder gesundheitliche Mängel ergeben, frühzeitig zu erkennen. Der Untersuchte soll je nach Ergebnis auf die für ihn geeignete Sportart hingewiesen werden. Für den Sporttreibenden stellt die sportmedizinische Betreuung die Möglichkeit dar, Trainingshinweise zu erhalten und die körperliche Leistungsfähigkeit überprüfen zu lassen. Für den Leistungssportler ist vom D-Kader an aufwärts ein Untersuchungs- und Betreuungssystem in der Bundesrepublik Deutschland etabliert. Im Württembergischen Landessportbund (WLSB) besteht darüber hinaus die Empfehlung, Jugendliche in sogenannten Fördergruppen sportärztlich zu betreuen. Sie sollen vor Aufnahme in eine Fördergruppe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ihres Hausarztes vorlegen. Nach einem Jahr Zugehörigkeit zur Fördergruppe ist eine sportmedizinische Untersuchung beim Kreissportarzt oder einem von diesem beauftragten Arzt vorzunehmen. Eine dritte Untersuchung findet dann in den sportmedizinischen Untersuchungsstellen der Universitäten Tübingen und Ulm sowie der sportmedizinischen Untersuchungsstelle der württembergischen Sporthilfe e.v. in Stuttgart-Bad Cannstatt statt. Vereinsvorstände und Trainer sollten dafür Sorge tragen, dass eine optimale sportärztliche Betreuung für ihre im Leistungssport engagierten Mitglieder gesichert ist. Die von den Sportorganisationen gegebenen Hilfen sollten angenommen werden. Vereinsmitgliedern, welche nach dem 40. Lebensjahr den Sport erstmalig oder nach längerer Sportpause wieder aufnehmen möchten, ist zuvor eine Untersuchung anzuraten, mit welcher die Leistungsfähigkeit des Herz- Kreislauf-Systems, insbesondere die Reserve der Durchblutung der Herzkranzgefäße, festgestellt werden kann. Hierfür eignen sich Untersuchungen am Ergometer bei gleichzeitiger Registrierung des Elektrokardiogramms. Handbuch für die Vereinsführung/Boorberg-Verlag JUGEND IM PFERDESPORT BSJ-Vorsitzender Björn Ahsbahs zurückgetreten Der Vorsitzende der Badischen Sportjugend Nord (BSJ), Björn Ahsbahs, ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Ahsbahs hatte den Vorsitz der Jugendorganisation des Badischen Sportbundes Nord im Jahre 2001 als Nachfolger von Harald Denecken angetreten. "Die Situation hat sich für mich weiter zugespitzt, da immer mehr ehrenamtliche, sicherlich zu großem Maße auch persönliche und zu guter Letzt jetzt leider auch berufliche Aspekte mit eingebracht werden, so dass ich mich entschlossen habe, mit sofortiger Wirkung vom Amt als Vorsitzender der BSJ zurück zu treten", so Ahsbahs zu den Umständen seines Rücktritts. SPORT in Baden 10/2006 Kindergarten Kids in Bewegung Das Vorschulalter ist eine besondere sensible Phase für die motorische Entwicklung. Bewegungsmangel in diesem Alter gilt als Risikofaktor für das Auftreten gesundheitlicher Probleme im höheren Lebensalter. Aus diesem Grund hat der Landessportbund Saarland in einem Modellprojekt die Kooperation zwischen Sportvereinen und Kindergärten gefördert. Kooperation von Sportvereinen und Kindergärten auch eine Möglichkeit für Ihre Region? Unter folgendem Link bekommen Sie weitere Informationen über das Projekt: Newsletter aus Warendorf Landesinstitut für Schulsport bietet Vereinen Unterstützung Vereine, die sich im Rahmen einer Kooperation für die Ganztagsbetreuung von Schülern interessieren, bietet das Landesinstitut für Schulsport eine spezielle Anlaufstelle an. Diese ist zu erreichen unter: Katja Bruns, Telefon ( ) (Mittwochs von 14 bis 17 Uhr, Donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr),

6 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ PFERD UND UMWELT Die rechtlichen Regelungen über das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft und im Straßenverkehr in Baden-Württemberg Stand: Januar 2006 Reiten und Fahren in der offenen Landschaft Reiten im Wald Reiten und Fahren im Straßenverkehr Gesetzliche Regelungen: - Naturschutzgesetz Ba.-Wü. ( 2, 49, 52, 53) "Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Landschaft! Der Pferdesport ist eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft!" Grundsätzlich gestattet ( 52): - nur auf hierfür geeigneten privaten Straßen und Wegen und besonders ausgewiesene Flächen. - In Naturschutzgebieten nur auf Straßen und befestigten Wegen sowie bes. ausgewiesenen Flächen. - In Biosphärengebieten: Reiten in Pflegezonen nur auf besonders ausgewiesenen Wegen u. Flächen. In der Entwicklungszone gelten d. allgem. Reitregelungen. Von der Gestattung sind ausgenommen ( 52): - Wanderwege unter 3 Meter Breite - Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade, - Kernzonen der Biosphärengebiete - Spiel- und Liegewiesen, - Feucht- u. Trockenbiotope, - Heideflächen, Brachflächen, - Stoppelfelder und Wiesen (auch außerhalb der Nutzungszeit). Beschränkungen ( 53): - vor Sperrungen hat die Naturschutzbehörde die Vereine/ Betriebe anzuhören. Gesetzliche Regelungen: - Landeswaldgesetz Ba.-Wü. ( 33, 37, 38) "Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört, gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird!" Grundsätzlich gestattet ( 37): - nur auf geeigneten Straßen und Wegen. - In Naturschutzgebieten nur auf Straßen und befestigten Wegen. Im Erholungswald ( 33): - nur auf besonders ausgewiesenen Wegen. Von der Gestattung sind ausgenommen ( 37): - Wanderwege unter 3 Meter Breite, - Fußwege, Sport- und Lehrpfade. - organisierte Veranstaltungen (nur mit Genehmigung der Forstbehörde), - Gespannfahren im Wald (nur mit Genehmigung der Forstbehörde). Sperren von Wald ( 38): - vor Sperrungen hat die Forstbehörde die Vereine/ Betriebe anzuhören. Der Pferdesportverband Baden-Württemberg erwartet, dass das normgerechte Verhalten der Reiter und Gespannfahrer durch die Kennzeichnung der Pferde mit den verbandsinternen (grünen) Pferdekennzeichen nach außen hin für jedermann sichtbar gemacht wird. Eine generelle, gesetzliche Kennzeichnung der Pferde ist daher nicht notwendig. Der Pferdesportverband Baden-Württemberg betrachtet die Beachtung der gesetzlichen Regelungen und das Befolgen der "12 Gebote" für das Reiten und Fahren im Gelände als eine Selbstverpflichtung für alle Reiter und Gespannfahrer zum sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit sich, dem Pferd und der Umwelt. Gesetzliche Regelungen: - Straßenverkehrsordnung ( 1, 17, 27, 28 u. a.) (Regelungen und Anordnungen gelten sinngemäß) Grundsätzlich gestattet nach StVO: - auf öffentlichen Straßen und Wegen (s. auch StVZO). Grundsatz StVO 1 Grundregeln : Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Grundsatz StVO 17 Beleuchtung : Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Grundsatz StVO 27 Verbände : Geschlossen reitende Verbände müssen nach vorn durch zwei Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch zwei Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Grundsatz StVO 28 Tiere : Tiere (Pferde), die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Beim Führen eines Pferdes muss mindestens eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht verwendet werden, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist. Reiter sollten sich mindestens mit einer Stiefelleuchte mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten kenntlich machen. Geeignetes Reflexmaterial an der Kleidung, reflektierende Sicherheitswesten (für Reiter/Fahrer), reflektierende Pferdedecken und reflektierende Gamaschen für Pferde erhöhen die Sicherheit

7 6 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2006 Neues Schutzgebiet Reiterring Schwarzwald-Baar: Durch Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Rötenbach und der Stadt Löffingen, Gemarkung Löffingen das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Rötenbacher Wiesen" (zugleich FFH-Gebiet) unter Schutz gestellt. Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 307 ha. Davon entfallen 217 ha auf das Naturschutzgebiet. Im Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb befestigter Fahrwege von mindestens 2 Meter, im Wald 3 Meter Breite zu reiten. GBl. 12/06 BREITENSPORTLICHE VERANSTALTUNGEN Veranstaltungen in Baden-Württemberg (ohne Gewähr) Datum: Veranstaltung: Veranstalter/Ort: Infos unter: Trainingsfahren RFV Ulm-Wiblingen Reitertag RFV Göppingen Reitertag RFV Schorndorf Gelassenheitsprüfung - GHP (gef./ger.) SM Pensionsstall Fuchs/Bruchsal dt- Diese Liste und weitere Termine finden Sie auch im Breitensportkalender der FN unter (SM = Partnerbetrieb der FN und Sondermitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg) STEUERN UND FINANZEN Achtung: Ab Januar 2007 Mehrwertsteuer-Erhöhung auf 19 Prozent Treffen Sie jetzt die richtigen Vorbereitungen für Ihren Verein! Durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 werden für die Vereine die Kosten in die Höhe gehen. Soweit der Vereins Leistungen erbringt, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind, die im Rahmen eines Leistungsaustausches erbracht werden, und die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, muss Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Die Änderungen des allgemeinen Steuersatzes ist auf Umsätze anzuwenden, die Lieferungen, sonstige Leistungen, Eigenverbrauch und innergemeinschaftlichen Erwerb betreffen, wenn sie ab dem kommenden Jahr ausgeführt werden. Die Leistungen des Vereins, von denen der volle Mehrwertsteuersatz abzuführen ist, verteuern sich um 3 Prozent. Es stellt sich somit für viele Vereine die Frage, wie mit dieser MwSt.-Erhöhung umgegangen werden soll. Da der Spielraum einer Beitragserhöhung sehr begrenzt ist, muss über Alternativen nachgedacht werden. Wo ist Handlungsbedarf? Wo ändern sich die Steuersätze? Welche Vereinseinnahmen müssen beachtet werden und macht die Pauschalierung der Vorsteuer Sinn? Der WRS-Verlag Planegg/München wird in seinem nächsten Heft zum Organisationshandbuch "Der Verein" aufzeigen, wo sich die künftige Erhöhung der Mehrwertsteuer auswirkt und welche Maßnahmen Sie zu treffen haben. WRS-Verlag

8 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/ Mitgliedsbeiträge Bankgebühren bei Rückgabe der Lastschrift Mitgliedsbeiträge sind Bestandteil einer gesunden Vereinsfinanzierung. Neben anderen Einnahmen sind die Vereine auch auf eine pünktliche Zahlung der Beiträge angewiesen. Jeder Schatzmeister eines Vereins kennt das Problem die fälligen Beiträge werden im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen und nur teilweise eingelöst. Es fehlen Einnahmen und was noch ärgerlicher ist: für die nicht eingelösten Lastschriften werden von der kontoführenden Bank Gebühren erhoben. Das Anfallen von Gebühren wird von den Banken wie folgt begründet. die Beitragsrückbuchung verursacht Arbeit und Kosten für die Überprüfung einer vorhandenen Kontendeckung entstehen Aufwendungen die Benachrichtigung über die Nichtausführung der Abbuchung verursacht Kosten Schadensersatz Rechtfertigen diese Gründe tatsächlich das Erheben von Gebühren durch das kontoführende Kreditinstitut? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof beschäftigen. Mit Urteil vom 8. März 2005 wurde Klarheit in die bisher oft undurchsichtige Gebührenerhebung gebracht. Unterhalten Verein und zahlungspflichtiges Mitglied das angesprochene Konto bei der gleichen Bank und geht eine Lastschrift zurück, so darf das Kreditinstitut den Verein nicht mit Gebühren belasten. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof getroffen. Eine Belastung mit Bankgebühren ist nur dann zulässig, wenn Mitglied und Verein ihre Konten bei unterschiedlichen Kreditinstituten führen. Bei jeder Gebührenbelastung, verursacht durch die Rückgabe einer Lastschrift, sollte daher geprüft werden ob die Belastung tatsächlich rechtens ist. SPORT in Baden 10/2006/ HAFTUNG, RECHT UND VERSICHERUNGEN Fehler bei der Steuererklärung von Vereinen und Verbänden können teuer werden Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG Sportversicherung bietet den Ehrenamtlichen und Managern im Sport eine gesicherte Handlungsfähigkeit. Immer häufiger werden Vorstände oder andere Vertreter von Vereinen für ihre Managementfehler in Anspruch genommen, dabei sogar vermehrt von den eigenen Vereinsmitgliedern. Die Haftung der Vertreter eines Vereins kann insbesondere bei Steuerschulden des Vereins bis in deren Privatvermögen durchgreifen. In Zeiten leerer Staatskassen werden die Erklärungen der Steuerschuldner vom Fiskus sehr genau unter die Lupe genommen. Bei den Vereinen und Verbänden des Sports wird dabei keine Ausnahme gemacht. Führt ein Verein zum Beispiel über mehrere Jahre auf Grund eines Versehens seines Schatzmeisters zu wenig Steuern ab und fällt dies dem Finanzamt bei einer Prüfung auf, so wird die Fiskalbehörde den Gesamtbetrag in einer Nachzahlung anfordern. Kann der Verein nicht zahlen, muss er einen Kredit aufnehmen. Durch die dafür anfallenden Zinsen wird der Verein belastet, es entsteht ihm ein Schaden. Dies gilt natürlich nicht für die ursprüngliche Steuerschuld. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ARAG Sportversicherung begegnet diesem Umstand mit dem Standard-Deckungsschutz plus, der den Zusatzbaustein "Steuern" beinhaltet. Die Versicherungssumme beträgt Euro. BSB-Info 10/2006/ Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren Sportvereine, die Publikationen herausgeben (gleich, ob Sonderhefte oder Periodika wie Vereinsnachrichten), sind laut Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren verpflichtet, je ein Exemplar an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe, die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart sowie die Deutsche Bibliothek und die Deutsche Bücherei zu senden. Nach Paragraph 1 des Gesetzes hat der Verleger "ein Exemplar an die Landesbibliothek, in deren Bezirk das Druckwerg verlegt wird, unentgeltlich und frei von Versendungskosten und das zweite Exemplar an die andere Landesbibliothek auf deren Anforderung gegen eine Entschädigung von 50 v. H. des Ladenpreises frei von Versendungskosten abzuliefern; die Entschädigung wird auf Antrag gewährt". Was die Deutsche Bibliothek und die Deutsche Bücherei betrifft, so senden Verleger in Baden-Württemberg aufgrund landesrechtlicher Regelungen jeweils zwei Exemplare ihrer Veröffentlichung auf eigene Kosten an: Deutsche Bibliothek, Adickesallee 1, Frankfurt am Main.

9 8 Übungsleiter AKTUELL Heft 10/2006 Reitlehrerhaftpflicht Versicherung Reitlehrer, Bereiter, Trainer und Ausbilder für Reiter und Pferde haben eine hohe Verantwortung für Menschen und Tiere. Damit übernehmen Sie Risiken, die in ihrer Tragweite nicht unterschätzt werden dürfen. Beispiel: Der Reitlehrer erteilt auf eigene Rechnung Reitunterricht. Am Ende der Reitstunde werden einige Hindernisse aufgebaut und es beginnt der Springunterricht. Kleine Sprünge klappen bei allen Reitern ohne Probleme und daher wird der Oxer auf 1,10 m erhöht. Auf den Einwand einer Reitschülerin, sie würde noch nicht so lange reiten und könnte noch nicht über einen so hohen Sprung reiten, antwortet der Reitlehrer nur: "Du machst das schon und sonst schafft Dein Pferd das auch alleine." Völlig verunsichert reitet die Reitschülerin zum Oxer hin, ihr Pferd verweigert und die Reitschülerin stürzt in den Oxer. Beim Sturz bricht sich die Reitschülerin das Schlüsselbein und erleidet eine Gehirnerschütterung. Sie muss für 14 Tage ins Krankenhaus und 6 Wochen eine Armbinde zur Ruhigstellung des Bruches tragen. Ursache für die Verletzungen war vorwiegend die fahrlässige Anweisung des Reitlehrers, den Sprung über den Oxer trotz der Unerfahrenheit der Reiterin zu versuchen. Aus diesem Verschulden heraus hat er für den entstandenen Schaden einzustehen. Die Haftungsfolgen kann der selbständige bzw. auf eigene Rechnung handelnde Reitlehrer nur durch eine Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung absichern. Die Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung schützt somit den haupt- und nebenberuflich tätigen Reitlehrer vor schwerwiegenden Rechtsfolgen seiner fehlerhaften Berufsausübung. Diese besteht nicht nur in der materiellen Begleichung des verursachten Schadens, sondern auch in der notwendigen Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Dies ist besonders wichtig, da in die Regulierung eines Reitunfalls nicht nur der Schüler und der Reitlehrer eingebunden sind, sondern über den Regressweg auch Dritte, wie z. B. die Kranken- und Rentenversicherer, die verlangen können, dass ihre Auslagen erstattet werden. Ist der Reitlehrer selbst Betriebsinhaber oder Angestellter eines Reitstalles bzw. einer Reitschule, so wird sein Berufsrisiko in der Regel bereits über die jeweilige Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Da es sich insoweit aber nicht um eine automatische Mitversicherung handelt, sondern auch im Rahmen der Betriebshaftpflicht- Versicherung die Reitlehrertätigkeit regelmäßig gesondert zu vereinbaren ist, sollte zur Vermeidung einer Versicherungslücke Klarheit über die Mitversicherung in jedem Einzelfall geschaffen werden. Schauen Sie daher in Ihren Versicherungsvertrag bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrem Anstellungsbetrieb über die tatsächlichen Gegebenheiten. Auch bezüglich der Reitlehrertätigkeit im Verein sind Besonderheiten zu beachten. Sind Sie als Reitlehrer für einen oder mehrere Vereine tätig, so ist die Erteilung von Reitunterricht regelmäßig über den jeweiligen Rahmenvertrag (Sportversicherungsvertrag) mit dem Landessportbund (LSB) abgesichert. Dieses aber nur insoweit, als es dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins zuzuordnen ist. Dieser ist z. B. nicht mehr gegeben, wenn entgeltliche Reitstunden an Nichtmitglieder erteilt werden. Für solche zusätzlichen Aktivitäten besteht im Rahmen der Vereinshaftpflicht- Versicherung des Landessportbundes kein Versicherungsschutz mehr. Ebenso verhält es sich, wenn der Reitlehrer auf eigene Rechnung in mehreren Vereinen Reitunterricht erteilt, also als sog. "Wanderreitlehrer". Gerade in den letztgenannten Fällen ist der Abschluss einer eigenen Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung dringend anzuraten ***

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