Beteiligungsbericht Willkommensregion Neunkirchen. Landkreis Neunkirchen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beteiligungsbericht Willkommensregion Neunkirchen. Landkreis Neunkirchen"

Transkript

1 Beteiligungsbericht 2016 Willkommensregion Neunkirchen Landkreis Neunkirchen

2 IMPRESSUM Herausgeber Landkreis Neunkirchen Abteilung Finanzen, Beteiligungen und ÖPNV Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler Telefon Fax Internet: Die Angaben basieren auf den Jahresabschlussergebnissen per Seite 2

3 Verantwortungsvolle Tätigkeit für die Region Zum 22. Mal veröffentlicht der Landkreis Neunkirchen in diesem Jahr einen Beteiligungsbericht, der die Beteiligungen des Landkreises in kommunalen Unternehmen darstellt. Er enthält interessante Informationen über die kommunalwirtschaftliche Betätigung des Kreises für politisch Verantwortliche sowie Bürgerinnen und Bürger. Der Landkreis als Beteiligter an kommunalen Unternehmen handelt wirtschaftlich verantwortungsvoll. Er nimmt Einfluss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und versucht Verbesserungen zu erwirken, z.b. im Öffentlichen Personennahverkehr. Dabei müssen wir auch im Sinne der in den jeweiligen Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert, verlässlich und weitsichtig vorgehen. Die kommunalen Unternehmen sind gute Arbeitgeber und essentieller Beteiligter im Wirtschaftsrad unserer Region. Die angespannte Haushaltslage und die Notwendigkeit, langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Unternehmen zu sichern, spiegeln sich in unserem Handeln wieder. Auch dieser Beteiligungsbericht enthält eine Übersicht über die Mitgliedschaften des Landkreises Neunkirchen in Vereinen. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Finanzen, Beteiligungen und ÖPNV für die Erarbeitung und Ausgestaltung dieses Berichtes. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre. Ottweiler, im Mai 2018 Sören Meng Landrat Seite 3

4 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung Seite Auszug aus dem KSVG 5 Vertreter des Landkreises Neunkirchen in den Organen der Gesellschaften Zweckverbände 2.1 Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF) Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises 18 Neunkirchen in Ottweiler (WZV) 2.4 Sparkassenzweckverband Neunkirchen (SPZV) Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im 29 Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg (TKB) 2.7 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte (ATN) Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (ego-saar) Aktiengesellschaften 3.1 VSE AG Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4.1 Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbh (AQA) Industrie Kultur Saar GmbH (IKS) Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh im Landkreis Neunkirchen (WFG) RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS) Wasserversorgung Ostsaar GmbH (WVO) Talsperren- und Grundwasser- Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbh (TNA) Tourismus-Zentrale Saarland GmbH (TZS) Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD) Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH (FSN) 4.11 Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS) 4.12 Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh (VGS) Banken und Sparkassen 5.1 Sparkasse Neunkirchen (SKNK) Sparkassenverband Saar (SV Saar) Landesbank Saar (SaarLB) Eigenbetriebe 6.1 Tourismus- und Kulturzentrale des Landkreises Neunkirchen (TKN) Vereinsmitgliedschaften 7.1 Naturpark des Saar Hunsrück e.v. 129 Übersicht über die Mitgliedschaften des Landkreises Neunkirchen 133 Seite 4

5 1. Einführung Auszug aus dem Gesetz Nr. 788 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) Vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840). III. Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung 108 Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich an solchen beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht, 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Als nicht wirtschaftliche Unternehmen im Sinne dieses Abschnitts gelten 1. Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Freizeitgestaltung, der Abfallbeseitigung, der Abwasserbeseitigung sowie Einrichtungen ähnlicher Art, 2. Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dienen. (3) Durch den öffentlichen Zweck auch gerechtfertigt sind mit der Haupttätigkeit des Unternehmens verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise im Wettbewerb zusammen mit der Haupttätigkeit erbracht werden; mit der Ausführung dieser Tätigkeiten sollen die Unternehmen private Dritte beauftragen. Sind an einem Unternehmen Private beteiligt, reicht es aus, wenn ein Anteil von Leistungen an der Gesamtleistung des Unternehmens, der der Höhe der kommunalen Beteiligung entspricht, durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist. Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck. (4) Die Gemeinde darf mit ihren Unternehmen außerhalb des Gemeindegebiets tätig werden, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und 2. keine betroffene kommunale Gebietskörperschaft aus berechtigten Interessen widerspricht. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkeiten gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. (5) Vor der Entscheidung über die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an ihnen ist der Gemeinderat auf der Grundlage einer Marktanalyse umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung sowie über deren Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Vor der Befassung im Gemeinderat ist den Seite 5

6 Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betroffen ist. Die Stellungnahmen sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. (6) Die Gemeinden sollen in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, inwieweit wirtschaftliche Unternehmen materiell privatisiert werden können. Hierbei ist privaten Dritten die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und wie sie die dem öffentlichen Zweck dienende wirtschaftliche Betätigung ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Über das Ergebnis ist der Kommunalaufsicht zu berichten (7) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben. Für die öffentlichen Sparkassen gelten die besonderen Vorschriften. 109 Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (1) Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe geführt werden, Das Nähere regeln die Eigenbetriebsverordnung und die Betriebssatzung. (2) Für jeden Eigenbetrieb ist ein Werksausschuss ( 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet werden. (3) Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung jedes Eigenbetriebs sind so einzurichten, dass sie eine gesonderte Beurteilung der Betriebsführung und des Ergebnisses ermöglichen. (4) Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit können unter vollständiger und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde unter teilweiser Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen geführt werden. 110 Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt, 2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder entsprechenden Überwachungsorgan, erhält, 4. aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden. (2) Die Gemeinde kann einzelne Geschäftsanteile an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausgeschlossen oder die Haftsumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. 111 Mehrheitsbeteiligungen (1) Unbeschadet des 110 darf eine Gemeinde ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wenn im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung Seite 6

7 1. der Gegenstand des Unternehmens konkret bezeichnet und nachhaltig auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet ist; 2. geregelt ist, dass die Gesellschafterversammlung oder das entsprechende Organ auch beschließt über a) die Aufnahme neuer Geschäftszweige innerhalb des Rahmens des Unternehmensgegenstands und die Aufgabe vorhandener Geschäftszweige, b) die Gründung, den Erwerb und die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, c) den Erwerb, die Veränderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, d) den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Unternehmensverträgen, e) die Feststellung und die Änderung des Wirtschaftsplans, f) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses, g) die Bestellung und die Abberufung der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, soweit dies nicht der Gemeinde vorbehalten ist, sowie die Entlastung derselben, h) die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder entsprechenden Überwachungsorgans von Beteiligungsunternehmen; 3. geregelt ist, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt und der Gemeinde zur Kenntnis gebracht werden; 4. geregelt ist, dass a) die Rechte nach 53 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ausgeübt und b) ihr und dem Landesverwaltungsamt ( 123 Abs. 4) die in 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden; 5. geregelt ist, dass 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches keine Anwendung findet. (2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Gemeinde allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen gehören. Als Anteile gelten auch Anteile, die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts gehören, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände allein oder zusammen mit Mehrheit beteiligt sind. (3) Ist eine Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des Absatzes 2, so soll die Gemeinde, soweit ihr Interesse dies erfordert, darauf hinwirken, dass in den Gesellschaftsvertrag oder in die Satzung die Regelungen des Absatzes 1 aufgenommen werden. 112 Mittelbare Beteiligungen (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem ihr allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile gehören, an einem anderen Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des 110 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 2. bei einer Beteiligung mit der Mehrheit der Anteile an dem anderen Unternehmen auch die Voraussetzungen des 111 vorliegen. 111 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Unterbeteiligungen weiterer Stufen. Seite 7

8 113 Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie andere Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, durch welche die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert, sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. 114 Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichtsrats oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder vorzuschlagen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann mit Zustimmung des Gemeinderats eine besondere Vertreterin oder einen besonderen Vertreter bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen; diese oder dieser ist an die Weisungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gebunden. (2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'hondt festzustellen. (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, einen oder mehrere Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand oder ein entsprechendes Organ zu bestellen. (4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt ist, sind in den dem Gemeinderat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten an die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und an die Weisungen der Gemeinde gebunden. (5) Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde aus einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 haftbar gemacht, so hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadensersatzpflichtig, wenn die Vertreterinnen oder Vertreter nach Beschlüssen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse oder nach Weisung gehandelt haben. 115 Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht (1) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in den in 114 genannten Organen haben die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten. Auf Beschluss des Gemeinderats oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats haben die Vertreterinnen oder Vertreter dem Gemeinderat oder einem von ihm bestimmten Ausschuss über alle Angelegenheiten Auskunft zu geben. Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht bestehen nur, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (2) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Seite 8

9 c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, kann von der Darstellung zu Buchstabe c abgesehen werden. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. (3) Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde im Jahr der Aufstellung vorzulegen. 116 Wirtschaftsgrundsätze Wirtschaftliche Unternehmen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. 117 (aufgehoben) 118 Anzeigepflicht und Befreiung (1) Entscheidungen der Gemeinde über 1. die vollständige Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, 2. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Änderung der Rechtsform und vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, 3. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung, die Änderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung einer solchen Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, 4. den Abschluss von Rechtsgeschäften und sonstige Maßnahmen, die ihrer Art nach geeignet sind, den Einfluss der Gemeinde auf das Unternehmen zu mindern oder zu beseitigen oder die Ausübung von Rechten aus der Beteiligung zu beschränken, sind der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich, mindestens einen Monat vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Sind nach Feststellung der Kommunalaufsichtsbehörde Voraussetzungen des 108 Abs. 1 bis 5 nicht erfüllt, kann das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft auf Antrag der Gemeinde aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses hiervon Befreiung erteilen. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zu versehen. Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Seite 9

10 Vertreter des Landkreises Neunkirchen in den Organen der Gesellschaften im Berichtsjahr 2016 Verkehrsbereich Sparkassenwesen Gesundheitswesen Arbeits- und Wirtschaftsförderung Energie- u Wasserversorgung/DL Entsorgung/DL Tourismus SV Saar NVG NVD FSN SNS ZPS VGS SKZV SPNK KLN ZRF RDS WFG Saar LB AQA IKS LIK Nord VSE WZV WVO TNA ZV ego Saar ZV TKB TZS GmbH TKN Naturpark Saar Hunsrück Name Partei GV AR GV AR AR AR VV RPA GV AR VV VR VV VR GV AR VV AR GV AR AR GV GV AR VV HV AR VV GV AR AR VV VV WA GV AR WA VV MV Meng, Sören SPD x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Baltes, Edeltrud SPD x x Dirnberger, Achim SPD x x Fischer, Sabine SPD x x x Heidgen, Karin SPD x x Jung, Gerhard Gustav SPD x Kley, Sven SPD x x x Kräuter, Willi SPD x x Lauermann, Otto SPD x Löhrhoff, Hans Joachim SPD x x Moog, Jörg SPD (x) x x Müller, Karlheinz SPD x Schneider, Elmar SPD x x Schönsiegel, Erwin SPD x Woll, Klaus Dieter SPD x x Albert, Julia CDU x x Anspach-Papa, Kornelia CDU x Backes, Hans-Werner CDU x x Brausch, Marina CDU x x x Brüßel, Sebastian CDU x Dietz, Lothar CDU x x x x Feld, Daniela CDU x Gerhardt, Klaus Hans CDU Leibfried, Manfred CDU x x Rammo, Peter CDU x (x) x Schäfer, Klaus-Peter CDU x x x Schneider, Thomas CDU Weber, Helga CDU Kreuter, Cornelia Die Linke x Schmidt, Manfred Die Linke x x Meiser, Ute Maria Freie/Piraten x x x Weber, Gerd Rainer Piraten x Groß, Peter AfD Meiser, Wolfgang AfD x Seite 10

11 2. Zweckverbände 2.1 Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) Anschrift Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler Telefon: 06824/ Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Verbandsversammlung Landrat Sören Meng 1993 Kein Stammkapital Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis Saarlouis Landkreis St. Wendel Saarpfalz-Kreis Zweckverband Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPReS) Saarland (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr) Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland hat nach 2 seiner Satzung folgende Aufgaben: 1. Der Zweckverband dient der Förderung und Koordinierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland. Er wirkt bei der Umsetzung der Ziele des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) mit. 2. Er erledigt die ihm von den Verbandsmitgliedern übertragenen Aufgaben. 3. Der Zweckverband kann sich zur Umsetzung seiner Aufgaben der Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbh (VGS) bedienen. 4. Der Zweckverband und das Saarland stellen die Finanzierung der Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbh (VGS) sicher. Näheres regelt der Gesellschaftsvertrag. 6 der Verbandssatzung: 1. Jedes Verbandsmitglied, ausgenommen das Saarland, entsendet pro angefangene Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Das Saarland entsendet einen Vertreter in die Verbandsversammlung. 2. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu bestellen, der diesen im Falle seiner Verhinderung in der Verbandsversammlung vertritt. 3. Der Vertreter des Saarlandes sowie sein Stellvertreter werden von der Regierung des Saarlandes bestellt und abberufen. 4. War für die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung die Zugehörigkeit zu einem kommunalen Beschlussgremium (Kreistag, Gemeinderat, Verbandsversammlung) oder zu einer kommunalen Verwaltung bestimmend, so endet das Amt dieses Mitgliedes mit dem Ausscheiden aus dem Beschlussgremium oder der Verwaltung. 5. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist der Verbandsvorsteher. 6. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind nicht öffentlich. Seite 11

12 Mitglieder der Verbandsversammlung (2016): Mitglied Stellvertreter Körperschaft Klaus Häusle Rolf Schultheis Zweckverband Thomas Redelberger Lutz Maurer Personennahverkehr Stephan Strichertz Martin Speicher auf dem Wolfgang Bintz Jörg Dreistadt Gebiet des Thomas Brück Regionalverbandes Saarbrücken (ZPReS) Udo Recktenwald Vertreter im Amt Landkreis Stefan Spaniol Friedbert Becker St. Wendel Sören Meng Vertreter im Amt Landkreis Edeltrud Baltes Jörg Moog Neunkirchen Julia Albert Peter Rammo Daniela Schlegel-Friedrich Vertreter im Amt Landkreis Edmund Kütten Gudrun Wagner Merzig-Wadern Patrik Lauer Vertreter im Amt Landkreis Stefan Rech Andreas Kiepsch Saarlouis Michael Kelich Bernd Valentin Dr. Theophil Gallo Vertreter im Amt Saarpfalz-Kreis Roland Engel Peter Krämer Alois Geller Manuel Schmidt Jürgen Barke (stv. Verbandsvorsteher) Gert Heil Saarland, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) Wesentliche Verträge Vertrag zur Finanzierung des saarvv im Rahmen der Allianz im ÖPNV. Aufgabenträger und Nahverkehrsunternehmen haben sich im Jahre 2002 in einer Allianz im saarländischen ÖPNV zusammengeschlossen, um das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Saarland zukunftssicherer zu gestalten. Ziel dieser Allianz ist es, durch Nutzung von Synergien, einer Neuausrichtung der Instrumentarien sowie einer Integration der Nahverkehrsbedienung die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und den Kunden ein besseres Angebot zu bieten. Kernelement hierbei war die Einführung des Saarlandtarifes zum 1. August 2005 als neuer einheitlicher Tarif für das gesamte Land. Ende 1996/Anfang 1997 haben das Saarland und der Zweckverband Personennahverkehr Saarland die VGS Verkehrsverbundgesellschaft Saar mbh gegründet, die später in die Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbh umbenannt wurde. Zur Finanzierung der Gesellschaft ist in 4 des Seite 12

13 Gesellschaftsvertrages folgendes geregelt: Die durch Dritte nicht gedeckten Aufwendungen der Gesellschaft werden nach dem Verursacherprinzip vom Saarland und vom Zweckverband Personennahverkehr anteilig getragen. Die Höhe des jeweiligen Anteils bestimmt sich danach, in welchem Umfang die Aufwendungen durch den Schienenpersonennahverkehr (Anteil Saarland) bzw. den Buspersonennahverkehr (Anteil Zweckverband Personennahverkehr) bedingt sind. Die Einstandsverpflichtung des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland ist in ihrer Höhe begrenzt auf die Regionalisierungsmittel, die ihm nach dem ÖPNVG gewährt werden sowie den Mitteln, die ihm weiterhin nach dem KFAG zufließen. Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Der Zweckverband Personennahverkehr ist neben dem Saarland zur Hälfte am Stammkapital der VGS Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh beteiligt. Das Stammkapital der VGS beträgt Jeder Gesellschafter entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung, eine Vertretung aufgrund schriftlicher Vollmacht ist zulässig. Je ein Geschäftsanteil gewährt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn beide Gesellschaftervertreter anwesend sind. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden einstimmig gefasst. Weitere Beteiligungen bestehen nicht. Gemäß 11 seiner Satzung ist der Zweckverband berechtigt, Personal einzustellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden gegen Erstattung der Verwaltungskosten vom Landkreis Neunkirchen wahrgenommen Bilanzsumme , , ,72 Beteiligung VGS , , ,46 Forderungen , , ,34 Aktiver RAP 1.376,83 0,00 0,00 Eigenkapital , , ,21 Rückstellungen 600, ,00 450,00 Verbindlichkeiten , , ,88 Passiver RAP , , ,63 Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Die Vermögenslage ist für die Beurteilung des Geschäftsverlaufs von niederschwelliger Bedeutung. Der Zweckverband ist abgesehen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen schuldenfrei. Nennenswerte Vermögenswerte -mit Ausnahme des Gesellschafteranteiles an der VGS mbh und der gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinen Rücklage- bestehen nicht. Die Finanz- und Ertragslage des ZPS hängt maßgeblich davon ab, ob die Mittel nach 16 KFAG auskömmlich sind. Die zu leistenden Seite 13

14 Aufwendungen werden ausschließlich über eigene Erträge finanziert. Eine Umlagefinanzierung ist nicht vorgesehen. Das Jahresergebnis 2016 beträgt Null. Die Höhe des Eigenkapitals des ZPS bleibt unverändert. Voraussichtliche Entwicklung Das neue Gesetz Nr über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) vom 30. November 2016 sieht mit Wirkung zum 01. Januar 2017 den vollständigen Übergang der VGS Verkehrsmanagement- Gesellschaft Saar mbh auf den ZPS Zweckverband Personennahverkehr Saarland vor. Gemäß 6 Abs. 2 ÖPNVG wird die VGS zur Geschäftsstelle des ZPS. Der ZPS wird als Verbund der Aufgabenträger alle Kompetenzen zur operativen Aufgabenwahrnehmung in sich vereinen. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Novellierung macht zum einen die Vermögensübertragung der VGS auf den ZPS - unter vorherigem Erwerb der Unternehmensanteile des Landes an der VGS -, zum anderen die Änderung der Verbandssatzung des ZPS erforderlich. Zur Realisierung der landesweiten RegioBus-Linien erhält der ZPS weiterhin Regionalisierungsmittel des Landes nach dem ÖPNVG. Die Bewältigung seiner sonstigen Aufgaben erfolgt durch die Inanspruchnahme von Landesmitteln gemäß 16 Abs.6 KFAG. Die Finanz- und Ertragslage des ZPS hängt auch in Zukunft maßgeblich davon ab, ob die Mittel nach 16 Abs. 6 KFAG auskömmlich sind. Diese Finanzmittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro p.a. zzgl. nicht beanspruchter Mittel aus Vorjahren werden nur noch kurz- bis mittelfristig ausreichen, um die Aufwendungen für VGS, SNS und ZPS Geschäftsstelle in Höhe von insgesamt rd. 2,2-2,3 Mio. Euro p.a. weiterhin decken zu können. Eine Verbandsumlage ist nicht vorgesehen. Perspektivisch kann jedoch prognostiziert werden, dass diese Landesmittel ab 2017/2018 dauerhaft erhöht werden. Seite 14

15 2.2 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF) Anschrift Saarpfalz-Park Bexbach Telefon: 06826/ Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Geschäftsführung Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Landrat Landkreis St. Wendel, Udo Recktenwald 1977 als Rettungszweckverband Saar; am 18. September 2009 firmierte der Rettungszweckverband Saar auf Grund einer gesetzlichen Vorgabe zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar um. Bernhard Roth Regionalverband Saarbrücken Landkreis Saarlouis Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis St. Wendel Saarpfalz-Kreis Auf- und Ausbau des Rettungsdienstes nach den Vorschriften des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes, Alarmierung der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sowie der Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz in den Landkreisen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes. 6 der Zweckverbandssatzung: Jedes Verbandsmitglied entsendet pro angefangene Einwohner ein Mitglied in die Verbandsversammlung. Die Entsendung richtet sich nach den Vorschriften des Gemeinderechts über die Vertretung der Gemeinde in Organen wirtschaftlicher Unternehmen. Für die danach den jeweiligen Verbandsmitglied zustehenden weiteren Mitgliedern benennt das Verbandsmitglied Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mitglieder der Verbandsversammlung 2016: 16 Mitglieder (darin Landräte und Regionalverbandspräsident als geborene Mitglieder, verbleibende Anzahl wird von den Entsendungsgremien, Kreistagen bzw. Regionalverbandstages bestimmt). Weiteres Mitglied des Landkreises Neunkirchen ist Herr Klaus Dieter Woll. Verbandsvorsteher: Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel Stellvertretender Verbandsvorsteher: Landrat Dr. Theophil Gallo, Saarpfalz Kreis Seite 15

16 Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Der Zweckverband hat am die RDS-GmbH gegründet. Mehrheitsgesellschafter ist der Zweckverband für Rettungsdienst mit 90 % des Gesellschaftsanteils. % Zweckverband für Rettungsdienst 90 DRK Landesverband Saarland e.v. 2 ASB Sozial- u. Pflegedienste ggmbh 2 Malteser Hilfsdienst e.v. 2 Landeshauptstadt Saarbrücken 2 Feuerwehr Neunkirchen ZV für Rettungsdienst DRK LV Saarland e.v. ASB Malteser Hilfsdienst e.v. LHS Saarbrücken Feuerwehr Neunkirchen Personal Beschäftigte: Beamte: 86 Vollzeitkräfte 10 Vollzeitkräfte 7 Teilzeitkräfte 1 Teilzeitkraft 1 Teilzeitkraft (abgeordnet) Kurzübersicht Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2016 Ergebnishaushalt Gesamtbetrag der Erträge ,00 Gesamtbetrag der Aufwendungen ,56 Saldo der Erträge und Aufwendungen ,44 Finanzhaushalt Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,74 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,45 Saldo aus Investitionstätigkeit ,71 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,85 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,85 Die Zahlen sind vorläufig, da noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt. Seite 16

17 Haushalt 2016 Ergebnishaushalt Gesamtbetrag der Erträge ,00 Gesamtbetrag der Aufwendungen ,00 Saldo der Erträge und Aufwendungen 2.200,00 Finanzhaushalt Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Saldo aus Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,00 Der Landkreis Neunkirchen zahlte in 2016 eine Verbandsumlage in Höhe von ,00. Die Feuerwehrumlage für das Jahr 2016 betrug für den Landkreis Neunkirchen ,00. Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Im Jahr 2016 fanden zwei Verbandsversammlungen statt. u.a. die Ausbildungs-/Weiterbildungskosten Notfallsanitäter, Integrierte Leitstelle/Rettungsleitstelle Winterberg, Haushalt 2016, Tarifverhandlungen 2016/2017 Im Bereich Finanzausgleich wurde die Systematik bei der Planung von einer saldenbasierten Veranschlagung hin zu einer Veranschlagung der Erträge und Aufwendungen in voller Höhe geändert. Dies bedingt einen rein rechnerischen Anstieg des Haushaltsvolumens um rd ,00, jedoch keine reelle Kostensteigerung. Im Bereich der Integrierten Leitstelle sind die Gesamtkosten mit ,00 höher kalkuliert als im Vorjahr. Es handelt sich hierbei primär um Personalkosten, die notwendig sind um die Aufgabenerfüllung in den Bereichen Digitale Alarmierung Leitstellendisposition und Feuerwehralarmierung sicher zu stellen. Die Steigerung ist in erster Linie bedingt durch die Novelle des Eingruppierungsrechts im TVöD. Die Verbandsumlage 2017 wurde um ,00 und die Feuerwehrumlage um ,00 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Bei der Feuerwehrumlage werden nach Maßgabe einer Kosten- und Leistungsrechnung die anteiligen Feuerwehralarmierungskosten aus den Bereichen Integrierte Leitstelle, BOS Digitalfunk und digitale Alarmierung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Dem erhöhten Investitionsbedarf zur Sicherung der Qualität im saarländischen Rettungsdienst wird durch eine Erhöhung der gesetzlichen Pflichtzuschüsse von Seiten des ZRF zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Notfallrettung Rechnung getragen. Seite 17

18 2.3 Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen in Ottweiler (WZV) Anschrift In der Etzwies Ottweiler Telefon: 06824/ Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Gemäß 6 der Zweckverbandssatzung ist Verbandsvorsteher der Landrat des Landkreises Neunkirchen. Verbandsvorsteher kraft Satzung ist somit Landrat Sören Meng. Stellvertretender Verbandsvorsteher ist Bürgermeister Dr. Armin König Stammkapital ,81 Geschäftsführer Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Dipl. Ing. Stefan Kunz Landkreis Neunkirchen die Städte Neunkirchen, Ottweiler und Lebach die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Marpingen, Merchweiler und Schiffweiler die Wasserversorgung Ost-Saar GmbH der Landkreis St. Wendel Aufgabe des Zweckverbandes ist insbesondere die Versorgung (Belieferung) der ihm angehörenden Mitglieder mit einwandfreiem Trinkund Brauchwasser. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erschließt, erweitert und unterhält der Verband Wassergewinnungs- und Verteilungsanlagen. Zwischen dem Zweckverband und der Wasserversorgung Ostsaar GmbH besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag, wobei der jeweilige Geschäftsführer der WVO GmbH nach Weisung des Verbandsvorstehers die Geschäfte des Zweckverbandes wahrnimmt. Es besteht eine Personal-Union mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH. Die Verbandsversammlung ist das oberste Willensorgan des Verbandes, sie setzt sich zusammen aus (gesetzlichen) Stimmberechtigten ohne Wahl und wählbaren Stimmberechtigten und zwar: a) dem Verbandsvorsteher oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden b) den Bürgermeistern der am Verband beteiligten Städte und Gemeinden c) einem Mitglied des Kreistages Neunkirchen, das von diesem namentlich zu bestimmen ist d) dem Landrat des Landkreises St. Wendel als Vertreter des Mitgliedskreises St. Wendel. Für die WVO - GmbH nimmt an der Verbandsversammlung der Geschäftsführer ohne Stimmrecht teil. Bei Verhinderung der genannten Stimmberechtigten treten ohne besondere Einladung an deren Stelle: Seite 18

19 für die Bürgermeister deren gesetzliche Vertreter, für das Mitglied des Kreistages dessen gewähltes Vertretungsmitglied, für den Landrat des Landkreises St. Wendel dessen gesetzl. Vertreter. Die Amtszeit der Verbandsversammlungsmitglieder (soweit sie nicht in amtlicher Eigenschaft entsandt sind) dauert fünf Jahre. Beginn und Ende der Amtszeit sind gekoppelt mit dem, im Kommunalselbstverwaltungsgesetz festgelegten Amtsperioden. Bei vorzeitigem Ausscheiden muss Ersatzwahl stattfinden. Dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher und den Mitgliedern der Verbandsversammlung werden die durch die Teilnahme an Sitzungen und die durch sonstige Tätigkeit entstandenen baren Auslagen sowie der durch die Teilnahme an Sitzungen entstandene Verdienstausfall ersetzt. Die Verbandsversammlung kann anstelle der baren Auslagen Pauschalbeträge festsetzen. Mitglieder der Verbandsversammlung zum : Herr Landrat Sören Meng, Verbandsvorsteher Herr Patrick Weydmann, Bürgermeister Merchweiler Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister Neunkirchen Herr Klauspeter Brill, Bürgermeister Lebach Herr Markus Fuchs, Bürgermeister Schiffweiler Herr Dr. Armin König, Bürgermeister Illingen (stellv. Verbandsvorsteher) Herr Werner Laub, Bürgermeister Marpingen (bis August 2016) Herr Volker Weber, Bürgermeister Marpingen (ab August 2016) Frau Sabine Fischer, Vertreterin Kreistag Neunkirchen Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Eppelborn Herr Udo Recktenwald, Landrat Landkreis St. Wendel Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Ottweiler Beteiligungen des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften TNA Talsperren- und Grundwasser-Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbh, Nonnweiler Personal 2013: : : : 1 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Nach 16 Abs. 1 der Satzung gelten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sinngemäß die entsprechenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung T 2014 T 2015 T 2016 T Bilanzsumme Anlagevermögen Umlaufvermögen RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Jahresüberschuss Umsatzerlöse Seite 19

20 Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Der Verband ist ein Zweckverband im Sinn des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und des 1 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni Es gilt die Satzung vom 23. September 1986 unverändert. In ihr werden die Aufgaben des Verbandsvorstehers und der Verbandsversammlung geregelt. Das Berichtsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T 281 (i. Vj. T 274) ab. Die Wasserabgabe stieg gegenüber dem Vorjahr um Tm³ 29 auf Tm³ Dabei befand sich der Verkauf an die Verbandsmitglieder mit Tm³ auf Vorjahresniveau. Beim Absatz mit Sondervertragskunden ergab sich eine Zunahme um Tm³ 30 (davon Tm³ 13 Mehrabsatz Stadtwerke Bexbach und Tm³ 14 Besicherung der WVW). Insgesamt konnten die Umsätze aus Wasserlieferungen um T 25 gesteigert werden. Insgesamt betrugen die Umsatzerlöse T (i. Vj. T 3.804). Aufgrund der Erstanwendung des BilRUG im Geschäftsjahr 2016 sind die Umsatzerlöse nach 277 Abs. 1 HGB nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die gemäß BilRUG nunmehr in den Umsatzerlösen berücksichtigten Erträge aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken sowie Gebäuden (T 9), die Erträge aus der Vermietung des Firmengeländes an die WVO GmbH (T 121) und die Weiterbelastungen an die WVO GmbH (T 9) waren im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Somit hätten sich bei Anwendung des BilRUG im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von T ergeben. Die Strategie, den Zweckverband zukünftig personallos zu führen, wurde weiter fortgesetzt. Die Personalaufwendungen sanken entsprechend um T 19. Im Gegenzug stiegen die Weiterbelastungen der WVO GmbH an den Zweckverband (bezogene Leistungen) um T 51. Die Bilanz wird auf der Aktivseite vom Anlagevermögen geprägt. Bei einer Bilanzsumme von T (i.vj. T ) hat sich das Anlagevermögen um T 222 auf T erhöht. Die Anlageintensität belief sich auf 90,4 % gegenüber 91,9 % im Vorjahr. Das Anlagevermögen ist zu 101,1 % (i.vj. 102,3 %) durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt. Wesentlicher Bestandteil des Anlagevermögens ist mit T (i.vj. T ) das Sachanlagevermögen. Hier stehen Zugängen von T 881 Abschreibungen von T 655 gegenüber. Die Bilanzsumme erhöhte sich um T 471 auf T , was insbesondere auf die Zunahme des Anlagevermögens in Höhe von T 222 und die Zunahme der Forderungen um T 243 zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Forderungen resultiert vorwiegend aus der Zunahme der Forderungen gegenüber der WVO (T 139) sowie der Zunahme der Forderungen gegenüber dem Finanzamt (T 75). Auf der Passivseite nahmen das Eigenkapital um T 207 und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T Anlage I 1485) zu. Im Gegenzug verminderten sich die Rückstellungen um T 56. Die Eigenkapitalquote Seite 20

21 sank aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme von 60,9 % auf 60,4 %. Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T 485) ist darauf zurückzuführen, dass um den Jahreswechsel Baurechnungen in Höhe von T 417 an den Zweckverband gestellt wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T (i.vj. T 5.158) wurden planmäßig in Höhe von T 500 getilgt. Die Umsatzerlöse haben um T 144 auf T zugenommen. Überwiegend ist dies auf die Erstanwendung des BilRUG im Geschäftsjahr 2016 zurückzuführen. Voraussichtliche Entwicklung Für das Jahr 2017 erwartet der Verband einen Jahresüberschuss in Höhe von T 145. Das Ergebnis soll durch eine sparsame Haushaltsführung sowie durch eine Wasserpreiserhöhung um 0,02 EUR/m³ auf 0,78 EUR/m³ erreicht werden. Der Vermögensplan sieht Darlehenstilgungen in Höhe von T 493 und Investitionen in Höhe von T 942 vor. Die vorgesehenen Investitionen sollen durch den geplanten Gewinn, die erwirtschaftete Abschreibung und durch auf die Aufnahme von Fremdmitteln finanziert werden. Die geplanten Investitionen entfallen im Wesentlichen auf das Rohrleitungsnetz (T 886). Zu den Chancen und Risiken macht die Verbandsleitung insbesondere folgende Kernaussagen: Langfristig besteht eine hohe Versorgungssicherheit durch langfristige Wasserrechte für die Gewinnungsgebiete Lebach, Niederwürzbach (TNA) und Homburg. Durch die gute Anbindung zu Nachbarversorgern und die damit verbundenen Möglichkeit der gegenseitigen Besicherung ist auch ein hohes Maß an Ausfallsicherheit gegeben. Negative Auswirkungen auf die Trinkwasservorräte des Saarlandes können sich aus einem künftigen Anstieg des Grubenwasserspiegels ergeben. Das Risiko einer kurzfristigen Verschlechterung der Trinkwasserqualität ist relativ gering, da das gesamte Trinkwasser mittels Tiefbrunnen dem Grundwasser entnommen wird. Risiken können sich auch aus einem möglichen Austritt von Verbandsmitgliedern und der sich hieraus ergebenden Beendigung des Wasserbezugs ergeben. Von Seiten der Gemeinde Schiffweiler gibt es Bestrebungen, zumindest die innerörtliche Versorgung neu zu strukturieren, woraus sich für den Zweckverband Risiken ergeben können. Der demografische Wandel wird zukünftig zu deutlich geringeren Wasserabgabemengen führen. Chancen werden insbesondere darin gesehen, dass neue gewerbliche Kunden gewonnen werden können. Darüber hinaus wird erläutert, dass der Klimawandel zu einem erhöhten künftigen Wasserbedarf der Landwirtschaft führen kann. Bestandsgefährdende Risiken werden von der Geschäftsführung nicht gesehen. Seite 21

22 2.4 Sparkassenzweckverband Neunkirchen (SPZV) Anschrift Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler Telefon: 06824/ Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Landrat Sören Meng 1986 Kein Stammkapital Landkreis Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Der Zweckverband ist Träger der Zweckverbandssparkasse, die aus der Zusammenführung der Kreissparkasse Neunkirchen und der Stadtsparkasse Neunkirchen entstanden ist. Die Zweckverbandssparkasse trägt den Namen Sparkasse Neunkirchen. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Träger der Sparkasse haftet nicht für deren Verbindlichkeiten. Die Verbandsmitglieder haften für den Sparkassenzweckverband Neunkirchen für seine Verbindlichkeiten in dem Verhältnis zwei (Landkreis) zu eins (Kreisstadt). 4 der Zweckverbandssatzung: Die Verbandsversammlung besteht aus dem Landrat des Landkreises Neunkirchen, dem Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen und 18 weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder werden im Verhältnis zwei (Landkreis) zu eins (Kreisstadt Neunkirchen) von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder aus ihrer Mitte für die Dauer der Amtszeit der Vertretungskörperschaften widerruflich bestellt. Weitere Mitglieder der Verbandsversammlung können nur Personen sein, die nach den Vorschriften des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) auch dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehören dürfen, jedoch keine Bedienstete der Sparkasse Neunkirchen. Nach Abruf der Amtszeit der weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung üben diese ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung bis zur Bestellung der neuen weiteren Mitglieder weiter aus. Die Neubestellung der weiteren Mitglieder hat spätestens nach vier Monaten seit Beginn der Amtszeit der neugewählten Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder zu erfolgen. Weitere Mitglieder der Verbandsversammlung im Berichtsjahr 2016: Frau Julia Albert Frau Marina Brausch Herr Lothar Dietz Herr Frank Eisenbeis Herr Henrik Eitel Herr Gerhard Gustav Jung Herr Willi Kräuter Seite 22

23 Frau Renate Lehmann Herr Manfred Leibfried Herr Hans Joachim Löhrhoff Herr Jörg Moog Frau Sieglinde Petry Herr Peter Rammo Herr Klaus Peter Schäfer Herr Elmar Schneider Herr Willi Schwender Frau Gisela Wagner Herr Gerd Rainer Weber Wesentliche Verträge Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Keine Keine Beteiligung an Gesellschaften. Der Sparkassenzweckverband Neunkirchen ist Mitglied des Sparkassenu. Giroverbandes Saar. Der Sparkassenzweckverband Neunkirchen beschäftigt kein eigenes Personal. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Der Jahresabschluss 2016 weist folgendes Ergebnis aus: 1. im Ergebnishaushalt Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen Saldo der Erträge und Aufwendungen , ,30 255,30 2. im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , ,70 255,30 3. Allgemeine Rücklagen 3.040,66 Geschäftsverlauf Der Sparkassenzweckverband ist schuldenfrei. Im Haushaltsjahr 2016 wurde kein bewegliches Vermögen angeschafft. Das Eigenkapital des Zweckverbandes beträgt 3.040,66 zuzüglich des Jahresüberschusses 2016 in Höhe von 255,30. Kredite zur Liquiditätssicherung mussten in 2016 nicht in Anspruch genommen werden. Die Zweckverbandskasse war jederzeit zahlungsfähig. Voraussichtliche Entwicklung Der Aufwand des Sparkassenzweckverbandes wird auch zukünftig im Wesentlichen durch entsprechende Erstattungen der Sparkasse Neunkirchen bestritten. Seite 23

24 2.5 Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) Anschrift Bahnhofstraße Schiffweiler Telefon: 06824/ Verbandsvorsteher Dr. Armin König (bis Mai 2016) Patrick Weydmann (ab Mai 2016) Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Geschäftsführung Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung 2009 Kein Stammkapital Ulrich Heintz Stadt Friedrichsthal Kreisstadt Neunkirchen Gemeinde Illingen Gemeinde Merchweiler Gemeinde Quierschied Gemeinde Schiffweiler Landkreis Neunkirchen Industrie Kultur Saar GmbH Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord hat nach 3 seiner Satzung folgende Aufgaben: 1. Die Umsetzung und Entwicklung der Grundlagen und Ziele des Bundeswettbewerbes IDEE.NATUR Naturschutzgroßprojekte und ländliche Entwicklung sowie der daraus resultierenden Pflege-, Entwicklungs-, Managementpläne und Projekte in der Landschaft der Industriekultur Nord. 2. Der Erhalt der von der Montanindustrie geprägten Landschaft in all ihren Facetten 3. Wiederherstellung und dauerhafte Sicherung eines ökologisch hochwertigen Zustandes der Wald-, Gewässer-, Haldenlandschaft und Industriebrachen. 4. Der Erhalt oder Wiederherstellung und dauerhafte Sicherung einer hohen Strukturvielfalt im aquatischen, amphibischen und terrestrischen Bereich (Revitalisierung). 5. Die emotionale, landschaftliche und naturschutzfachliche Aufwertung sowie Ausbildung einer neuen regionalen Identität mit Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung. 6. Die Erforschung der landschaftlichen Zusammenhänge in dem Gebiet und die Verbreitung der Forschungsergebnisse an eine größere Öffentlichkeit. 5 der Verbandssatzung: Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus: 1. der Verbandsvorsteherin/dem Verbandsvorsteher als Vorsitzende/m, 2. der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen/den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und jeweils drei durch die Stadt- und Gemeinderäte der Seite 24

25 Mitgliedsgemeinden gewählten Mitgliedern, 3. der Landrätin/dem Landrat des Landkreises Neunkirchen und drei durch den Kreistag gewählten Mitgliedern, 4. der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer der Industriekultur Saar GmbH 5. einem Mitglied des Beirates Regionale Partnerschaft als beratendem Mitglied. Mitglieder der Verbandsversammlung im Geschäftsjahr 2016: Herr Rolf Schultheis Herr Peter Jung Herr Andreas Lauck Frau Anja Wagner-Scheid Frau Susanne Bodi Herr Jürgen Fried Herr Frank Lorschiedter Frau Silvia Giebel Herr Karl Jung Herr Dr. Armin König Herr Gerhard Meiser Herr Wolfgang Scholl Frau Elfie Kleiss Herr Patrick Weydmann Herr Hans-Gerhard Jene Herr Fritz Seibüchler Herr Tobias Roth Frau Karin Lawall Herr Lutz Maurer Herr Stefan Chadzelek Herr Harald Thinnes Frau Susanne Weidenfeld Herr Markus Fuchs Herr Mathias Jochum Herr Klaus Gorny Herr Jürgen Rother Herr Sören Meng Frau Marina Brausch Herr Sven Kley Frau Ute Maria Meiser Herr Bernd Therre Herr Valentin Holzer Herr Georg Plesch Stadt Friedrichsthal Stadt Friedrichsthal Stadt Friedrichsthal Stadt Friedrichsthal (bis ) Stadt Friedrichsthal (ab ) Kreisstadt Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Gemeinde Illingen Gemeinde Illingen Gemeinde Illingen Gemeinde Illingen Gemeinde Merchweiler Gemeinde Merchweiler Gemeinde Merchweiler Gemeinde Merchweiler Gemeinde Quierschied (bis ) Gemeinde Quierschied (ab ) Gemeinde Quierschied Gemeinde Quierschied Gemeinde Quierschied Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Schiffweiler Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Industriekultur Saar GmbH Industriekultur Saar GmbH Beirat Regionale Partnerschaft Wesentliche Verträge Vereinbarung mit dem Landkreis Neunkirchen zur Durchführung von Aufgaben des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresabschlussprüfung. Seite 25

26 Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Beteiligungen an anderen Gesellschaften bestehen nicht. Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord beschäftigt zwei Mitarbeiter. Der Jahresabschluss 2016 weist folgendes Ergebnis aus: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ,95 dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf ,95 dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,27 den Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,96 dem Saldo aus Investitionstätigkeit ,31 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,98 dem Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,63 dem Saldo aus Investitionstätigkeit ,65 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 dem Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.411,48 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,48 Geschäftsverlauf Überblick Das Jahresergebnis weicht gegenüber den Ansätzen ab, weist jedoch ein ausgeglichenes Ergebnis aus, da der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) zur Deckung seines Finanzierungsbedarfes Verbandsumlage erhebt. Außerdem erhält der Zweckverband zur Deckung seines Finanzierungsbedarfes Fördermittel vom Bund und vom Land. Wesentliche Abweichungen zum Haushaltsplan ergeben sich aus den Einzahlungen bzw. Auszahlungen der Investitionstätigkeiten. Diese resultieren hauptsächlich aus den abgeflossenen Kaufpreiszahlungen aus dem Haushaltsjahr Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) erzielt Erträge in Form von Zuwendungen des Bundes in Höhe von ,78 und des Landes in Höhe von ,56 sowie aus der Verbandsumlage durch die Mitglieder des Zweckverbandes in Höhe von ,33. Die Erträge decken die Personalaufwendungen, die Aufwendungen für Planungsleistungen (Pflege und Entwicklungsplan), die Aufwendungen für projektbegleitende Informationsmaßnahmen sowie die Aufwendungen für Sach-, Material- und Reisekosten. Entwicklung des Vermögens und der Schulden Das Gesamtvermögen des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) hat sich per im Seite 26

27 Vorjahresvergleich um T erhöht. Die Zunahme war schwerpunktmäßig durch die Erhöhung des Anlagevermögens um 831 T, der Erhöhung der Forderungen um T, sowie der Reduzierung der liquiden Mittel um 97 T bedingt. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 821 T. Die Zugänge im Jahr 2016 beliefen sich auf 835 T vermindert um die planmäßige Abschreibungen in Höhe von 4 T. Bei den Zugängen handelt es sich um Anschaffungen von Grundstücken in Schiffweiler, Illingen, Merchweiler und Quierschied in Höhe von 558 T. Die Position Anlagen im Bau erhöhte sich von 197 T um 203 T auf 400 T. Hierbei handelt es sich um biotopeinrichtende Maßnahmen im Weilerbachtal in Neunkirchen-Heinitz (112 T ), im Hölzerbachtal in Quierschied (40 T ), im Schafwald in Merchweiler (4 T ), auf der Halde in Göttelborn (69 T ), im Ziegenwald in Neunkirchen (8 T ). Außerdem wurde mit der Streuobstwiesenpflege zur Neuerfindung der Bergmannskuh in Schiffweiler (43 T ) sowie mit der Anlage eines Bohlenstegs im Weilerbachtal (124 T ) begonnen. Bei dem Zugang im Infrastrukturvermögen handelt es sich um die Umgestaltung der Gewässerrampe am Fahrbach. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um T auf T. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderungen gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz und gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Reduzierung der liquiden Mittel. Das Gesamtkapital hat sich entsprechend dem Gesamtvermögen um T erhöht. Wesentlicher Faktor dieser Erhöhung war die Anstieg der Sonderposten um 831 T aus Zuwendungen, die Zuschüsse für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens enthalten. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter erfolgswirksam aufgelöst. Außerdem resultierte die Veränderung der Verbindlichkeiten um T und der Erhöhung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens um 15 T. Das Eigenkapital des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) beträgt zum Bilanzstichtag 0. Liquiditätslage Kredite zur Liquiditätssicherung wurden über das Jahr verteilt mehrmals kurzfristig in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2014 hat der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen im Naturschutz in Höhe von 85 T bei der Sparkasse Neunkirchen aufgenommen. Zum beträgt die Restschuld 63 T. Die Zweckverbandskasse war jederzeit zahlungsfähig. Allgemeine Bemerkungen Das Haushaltsjahr 2016 war geprägt durch den Grunderwerb von Privateigentümern. Es wurden insgesamt 65 Kaufverträge geschlossen. Erworben wurde sowohl Fördergebietsflächen als auch Tauschflächen außerhalb der Fördergebietskulisse. Parallel dazu wurden biotopeinrichtende Maßnahmen in den Landschaftslaboren Bergbaufolgelandschaft, Forstwirtschaft und natürliche Prozesse und Neuerfindung der Bergmannskuh durchgeführt: Landschaftslabor Forstwirtschaft und natürliche Prozesse Maßnahme B2 Wegerückbau in der Naturwaldzelle, Anlage von Kleingewässern (Beginn der Maßnahme in 2015, Abschluss in 2016) Seite 27

28 Landschaftslabor Bergbaufolgelandschaft Maßnahme B3 / B6 Rodung Aufforstung, Anlage von Kleingewässern (B3), Auflichtung Birkenbestand (B6) (Beginn der Maßnahme in 2015, Abschluss in 2016) Maßnahme B8 / B13 temporäre Flachgewässer eintiefen (B8), Uferbereiche auflichten (B13) (Beginn der Maßnahme in 2015, Abschluss in 2016) Maßnahme W8 Anlage eines Bohlenstegs im Weilerbachtal Maßnahme B13 Auflichtung ufernaher Gehölz- und Waldbestände (Heinitzer Weiher) Landschaftslabor Neuerfindung der Bergmannskuh MaßnahmeB1Vorgezogene Überführung von Fichtenholzbeständen in naturnahe, standortgerechte Waldgesellschaften Maßnahme B2 Streuobstwiesenpflege (Beginn der Maßnahme in 2016, Abschluss in 2017) Maßnahme B15 Umgestaltung einer Rampe am Fahrbach Voraussichtliche Entwicklung Aufgabenbedingt wird es in den nächsten Jahren verstärkt zu weiteren Investitionen kommen. Seite 28

29 2.6 Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg (TKB Rhein) Anschrift Am Orschbach Rivenich Tel.: 0681/ tba.rivenich@t-online.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Landrat Manfred Schnur, Cochem Zell 1979 Der Landkreis Neunkirchen ist seit 1995 Mitglied Verbandsmitglieder Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz- Kreis, St. Wendel, Rheingau-Taunus-Kreis und Limburg-Weilburg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau i.d. Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt a.d. Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung wurde durch das Landesgesetz zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) vom aufgelöst. Das zweijährige Liquidationsverfahren endete mit Ablauf des Ziel dieses Gesetzes ist die Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland- Pfalz gemäß den Forderungen des Beschlusses der Europäischen Kommission vom im staatlichen Beihilfeverfahren gegen den Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung war bis zum alleiniger Anteilseigentümer der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh und hatte neben der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auch die der Sanierung und Verwaltung der Altstandorte inne. Verbandsversammlung Nach 4 der Verbandsordnung hat jedes Mitglied in der Verbandsversammlung eine Stimme. Der Regionalverband Saarbrücken wird durch den Regionalverbandsdirektor vertreten. Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg war in 2016 nicht anderen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligt. Der Zweckverband beschäftigt kein hauptamtliches Personal. Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung erhebt seit 2012 keine Umlagen mehr. Die Kosten für die Vorhaltung der Tierseuchenreserve dürfen weder über eine Umlage abgerechnet noch über die Gebühr erhoben werden. Sie werden wie in anderen Bundesländern als Kapazitätskosten in die Drittellösung eingerechnet. Sämtliche finanziellen Verpflichtungen Seite 29

30 wurden zum vom Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest übernommen. Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Am trat das geänderte rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) in Kraft. Nach 6 des AGTierNebG wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes gleichzeitig der bestehende ZVTKB aufgelöst. Ein neutraler Liquidator musste binnen eines Monats eingesetzt werden. Des Weiteren mussten die Beseitigungspflichtigen bis zum zur künftigen Erledigung der Aufgaben eine neue gemeinsame Einrichtung bilden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit durch die gemeinsame Einrichtung nimmt der Liquidator die Aufgaben der Beseitigungspflichtigen wahr. Die Geschäftsausrichtung orientierte sich auch weitestgehend in 2016 am Beschluss der EU-Kommission vom hinsichtlich des Beihilfeverfahrens des Zweckverbandes. Die Vertragsunterzeichnung zum Verkauf der Geschäftsanteile an der GfT erfolgte im Dezember 2015, so dass die GfT mbh zum mit einem neuen Eigentümer, der SecAnim, tätig werden konnte. Im Jahr 2016 wurden ausschließlich liquidierende Tätigkeiten, also die Verwertung von Vermögen vorgenommen. Die Liquidation des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland- Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg- Weilburg i.l. endete am Die Darlehnsverbindlichkeiten des Zweckverbandes sind auf den neu gegründeten Altlastenzweckverband übergegangen und werden von den ehemaligen Mitgliedern des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg anteilig angefordert. Seite 30

31 2.7 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (TNS) Anschrift Endertplatz Cochem Telefon: Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Herr Landrat Manfred Schnur, Landkreis Cochem Zell 2015 Keines Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein- Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier- Saarburg, Westerwaldkreis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis, St. Wendel, Regionalverband Saarbrücken sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau i.d. Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt a.d. Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken Der Zweckverband ist zuständig für die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden tierischen Nebenprodukte, die nach dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten oder zu beseitigen sind sowie für die Vorhaltung einer Seuchenreserve. Dem Zweckverband obliegt seit dem die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung. Er hat jedoch von der Möglichkeit gem. 1 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz AGTierNebG Gebrauch gemacht, die Aufgabenwahrnehmung auf einen privaten Dritten zu übertragen. Die seit dem privatisierte Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh mit Sitz in Rivenich wurde vom Zweckverband beauftragt und durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten beliehen. Die GfT mbh firmiert seit Beginn des Jahres 2017 unter dem Namen SecAnim Südwest GmbH. Der Verbandsversammlung gehören an: Nach 4 der Verbandsordnung hat jedes Mitglied in der Verbandsversammlung eine Stimme. Dem Verbandsausschuss gehören an: Verbandsvorsteher Landrat Manfred Schnur (Cochem-Zell) Stellv. Verbandsvorsteher Bürgermeister Rolf Franzen (Zweibrücken) Stellv. Verbandsvorsteher: Landrat Udo Recktenwald (St. Wendel) Mitglieder: Beigeordneter Georg Krist (Neustadt a. d. W.) Landrat Gregor Eibes (Bernkastel-Wittlich) Landrat Ernst-Walter Görisch (Alzey-Worms) Frau Aline Klein (Merzig Wadern) Herr Dominik Hunsicker (Neunkirchen) Seite 31

32 Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest ist nicht an anderen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligt. Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes wurde bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingerichtet. Die bei der Kreisverwaltung anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden vom Zweckverband aufgrund der Vereinbarung vom bzw erstattet. Zum Jahresende 2016 besteht lediglich Umlaufvermögen in Höhe des Kassenbestandes von ,90 sowie einer Forderung gegen die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Höhe von 11,08. In gleicher Höhe bestehen Verbindlichkeiten zum Jahresende. Diese setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.911,23 und aus Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von ,95. Hiervon entfallen ,00 auf Verbindlichkeiten gegenüber den Verbandsmitgliedern. Der Betrag ergibt sich aus der nicht in Anspruch genommenen Umlage aus dem Jahr 2015 und wurde nach Feststellung des Jahresabschlusses 2015 am zurückgezahlt. Die dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest entstehenden Aufwendungen sind insgesamt entgeltfähig und werden daher von der SecAnim Südwest GmbH in deren Entgelte eingepreist und dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest erstattet. Eine Umlageerhebung von den Verbandsmitgliedern ist daher zukünftig grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Zweckverband besitzt zum Zeitpunkt seiner Gründung am weder Anlage- noch Umlaufvermögen. Sowohl die für die Tierkörperbeseitigung genutzte Anlage in Rivenich und die Sammelstelle in Sembach, als auch die Altstandorte Altenglan, Sprendlingen und Sandersmühle befinden sich im Eigentum des Altlastenzweckverbandes Tierische Nebenprodukte. Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest wird daher auch in Zukunft kein Vermögen zu bilanzieren haben. Seite 32

33 2.8 Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte (ATN) Anschrift Endertplatz Cochem Verbandsvorsteherin Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Herr Landrat Manfred Schnur, Landkreis Cochem Zell 2015 Kann noch nicht beziffert werden, da eventuelles Eigenkapital aus der Liquidationsschlussbilanz des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung i.l. zum am übernommen werden muss. Diese liegt noch nicht vor. Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein- Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier- Saarburg, Westerwaldkreis, Ebenso die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken. Sowie der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Neunkirchen, St. Wendel, Saarlouis, Merzig Wadern und der Saarpfalz-Kreis. Der Zweckverband ist zuständig für die Sanierung, Nachsorge und Verwertung des durch die Liquidation nach 6 Abs. 5, 6 AGTierNebG nicht verwerteten Vermögens des aufgelösten Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau- Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg sowie die Sanierung des ehemaligen Standortes der Tierkörperbeseitigungs-anlage in Sohrschied. Der Zweckverband kann ferner Aufgaben für die Gesamthandgemeinschaft der Beseitigungspflichtigen, die sich aus der Aufgabenerfüllung nach 1 Abs. 3 S. 4 AGTierNebG ergeben, übernehmen. Einzelheiten werden zwischen der Gesamthandgemeinschaft und dem Zweckverband in Übereinstimmung mit dem EU-Recht für staatliche Beihilfen vereinbart. Jedes Mitglied der Verbandsversammlung hat eine Stimme. Die Mitglieder können ihrem Vertreter in der Verbandsversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen. Geschäftsverlauf Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg wurde durch das Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom aufgelöst. Das zweijährige Liquidationsverfahren endete mit Ablauf des Ziel dieses Gesetzes ist die Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte gemäß den Forderungen des Beschlusses der Europäischen Kommission vom im staatlichen Beihilfeverfahren gegen den Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung war alleiniger Seite 33

34 Anteilseigentümer der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh und hatte neben der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auch die der Sanierung und Verwaltung der Altstandorte inne. Im Rahmen der Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz wurde der Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte gem. 6 Abs. 7 Satz 1 AGTierNebG zum gegründet. Die konstituierende Sitzung fand am statt. Verbandsmitglieder sind kraft Gesetzes die beseitigungspflichtigen 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte des Landes Rheinland-Pfalz. Inzwischen sind auch alle saarländischen Landkreise und Regionalverband Saarbrücken Mitglieder. Deren Haftung ist aber durch explizite Regelung in der Verbandssatzung nur auf Altverbindlichkeiten begrenzt, die in der Zeit ihrer gemeinsamen Mitgliedschaft im Zweckverband Tierkörperbeseitigung begründet wurden. Vertreten wird der Altlastenzweckverband durch den Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Schnur (Landkreis Cochem-Zell) sowie seinen Stellvertreter Herrn Bürgermeister Franzen (Stadt Zweibrücken) und seit dem durch den weiteren Stellvertreter Herrn Landrat Görisch (Landkreis Alzey-Worms). Die Geschäftsstelle wurde daher bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingerichtet und ist mit einer Beamtin der Besoldungsgruppe A9 besetzt. Für den Zeitraum des Liquidationsverfahrens des aufgelösten Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung vom bis wurde ein neutraler Liquidator eingesetzt. Dieser hatte insbesondere die Aufgabe, das Vermögen dieses Zweckverbandes zu verwerten. Der Altlastenzweckverband ist nach 6 Abs. 5-7 AGTierNebG für die Sanierung, Nachsorge und Verwertung des nicht durch den neutralen Liquidator verwerteten Vermögens des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung sowie für die Sanierung der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage am Standort in Sohrschied zuständig. Der Sanierungspflicht unterliegt neben dem Altstandort Sohrschied auch die ehem. Tierkörperbeseitigungsanstalt in Sprendlingen. Die Sanierung beider Anlagen wird durch die Schirmer Umwelttechnik GmbH betreut. Durch den neutralen Liquidator wurden die Altstandorte Altenglan, Ochtendung und Sprendlingen zum auf den Altlastenzweckverband übertragen. Der Standort Ochtendung konnte bereits im laufenden Jahr 2016 an einen privaten Käufer veräußert werden. Mit Ablauf des Liquidationsverfahrens wurde darüber hinaus auch die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanstalt Sandersmühle zum in das Eigentum des Altlastenzweckverbandes aufgenommen. Unter den Begriff des nicht verwerteten Vermögens des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung fallen zudem auch sämtliche Verbindlichkeiten, wie insbesondere die Kredite (Stand zum : 8,4 Mio. ) und Forderungen. Die noch aktive Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich sowie die Sammelstelle in Sembach sind zunächst gem. 6 Abs. 2 Satz 1 AGTierNebG auf die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte als Gesamthandeigentum übergegangen. Seit dem verpachtet die Gesamthandeigentümergemeinschaft die Anlage in Rivenich und Sammelstelle in Sembach an die nunmehr privatisierte SecAnim Südwest GmbH (vormals Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh). Die Gesamthandeigentümergemeinschaft wurde bereits im Jahr 2016 vom Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte vertreten. Seite 34

35 Voraussichtliche Entwicklung Zum wurde die Gesamthandeigentümergemeinschaft aufgelöst und das Eigentum an der Anlage in Rivenich und der Sammelstelle in Sembach ist auf den Altlastenzweckverband übergegangen. Diese wird an den Privatbetreiber verpachtet. Die Einstandsverpflichtung für Investitionen ist auf die Höhe des Pachtzinses gedeckelt. Seite 35

36 2.9 Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (ego Saar) Anschrift Heuduckstraße Saarbrücken Tel.: 0681/ Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich Geschäftsführung Stephan Thul 2004 Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes waren im Geschäftsjahr 2016 alle saarländischen Kommunen, die saarländischen Gemeindeverbände sowie der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag Saarland, der Entsorgungsverband Saar, die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes und die Unfallkasse Saarland. Nach seiner Satzung widmet sich der Zweckverband der Erschließung und Nutzbarmachung von e-government-technologien und Lösungen für die saarländischen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Verband verfolgt dabei das Ziel der Erleichterung des Zugangs und des Kontaktes der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu den Verwaltungsleistungen, unabhängig davon, ob sie von Land oder Kommune erbracht werden, der Straffung der verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse, der weiteren Verbesserung der Qualität der Leistungen der Kommunalverwaltungen für die Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft, einer transparenten Gestaltung des Verwaltungshandelns der kommunalen Behörden. Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der automatisierten Datenverarbeitung in den Mitgliedsverwaltungen durch die Nutzung gemeinsamer Ressourcen und weiteren Synergien verbessert werden. Nach 7 der Verbandsatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Kommunale Gebietskörperschaften mit mehr als: Einwohnerinnen/Einwohnern haben eine weitere Stimme Einwohnerinnen/Einwohnern haben zwei weitere Stimmen Einwohnerinnen/Einwohnern haben drei weitere Stimmen Einwohnerinnen/Einwohnern haben vier weitere Stimmen Jedes Mitglied kann seine Stimme nur einheitlich abgeben. Seite 36

37 Mitglieder des Verbandsvorstandes Gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes ego-saar ist der Verbandsvorstand. Er besteht aus 7 Mitgliedern und zwar: der Verbandvorsitzenden Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich, Landkreis Merzig-Wadern deren Stellvertreter Bürgermeister Jörg Aumann, Kreisstadt Neunkirchen und fünf weiteren von der Verbandsversammlung gewählten Mitgliedern o Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des SSGT, Barbara Beckmann-Roh o Beigeordneter Harald Schindel, Landeshauptstadt Saarbrücken o Oberbürgermeister Klaus Lorig, Mittelstadt Völklingen o Bürgermeister Jochen Kuttler, Stadt Wadern o Bürgermeister Hermann-Josef Schmitt, Gemeinde Tholey Wesentliche Verträge Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Gesellschafter der Gesellschaft ego-service-saar GmbH sind der Zweckverband "Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen " ego-saar mit einem Anteil am Stammkapital von T 12,5 (50%) das Saarland mit einem Anteil am Stammkapital von T 12,5 (50 %) Der Zweckverband ego-saar ist an dem Unternehmen ego-service Saar GmbH mit 50 %, am Stammkapital ( ) beteiligt. ego-service Saar GmbH mit 50 %. Der Stellenplan des Zweckverbandes weist für das Jahr Stellen aus. Wie in den Vorjahren erledigt der ego-saar seine Verwaltungsaufgaben in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und seinen Mitgliedsverwaltungen gegen Erstattung der entstehenden Kosten Bilanzsumme , ,09 Anlagevermögen , ,21 Aktiver RAP 7.146, ,02 Forderungen , ,71 Liquide Mittel , ,37 Eigenkapital , ,75 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,99 Jahresfehlbetrag , , ,00 Eigenkapital 0,00 Jahresfehlbetrag , , ,00 0, , , , Seite 37

38 Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Im Wirtschaftsjahr konnte kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt werden. Hintergrund sind vor allem die Pensionsrückstellungen, die zu bilden sind, ohne dass diese in die Berechnung der Kosten für Dienstleistungen einkalkuliert werden. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage des Zweckverbandes geordnet. Der Zweckverband realisierte im Jahr 2016 Einnahmen insbesondere aus: der Nutzung des gemeinsamen E-Government-Portals Bürgerdienste Saar und der darin enthaltenen Formulare durch Mitgliedsverwaltungen der Nutzung der Virtuellen Poststelle ego-mail durch Mitgliedsverwaltungen und das Land der Nutzung der angebotenen Dienstleistung zur Vermittlungsstelle Saarland durch Mitgliedsverwaltungen und das Land der Nutzung der angebotenen Dienstleistung Elektronische Melderegisterauskunft durch Mitgliedsverwaltungen, Private und Unternehmen der Nutzung des Kommunalen Netzes ego-net der Nutzung des ASP-Betriebes AutiSta und der dazugehörenden Dienste der Nutzung des elektronischen Personenstandsregisters der Nutzung des Dokumentenmanagementsystems durch 4 Mitglieder Zuweisungen des Innenministeriums aus Mitteln des kommunalen Ausgleichsstocks Zuweisungen durch Fördertöpfe der Staatskanzlei Im Jahr 2017 wird sich der Zweckverband vor allem um Infrastrukturthemen kümmern. Das kommunale Netz ego-net genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Bis 2018 muss eine rechtskonforme Lösung für das sichere Verwaltungsnetz gefunden werden. Ebenso wird man sich den gesetzlich zu erfüllenden neuen Aufgaben widmen und sich weiterhin um die Fortführung und Abwicklung der laufenden Projekte bemühen sowie die Weiterentwicklung der bestehenden Dienstleitungen vorantreiben. Die Themen digitale Ausschreibung und EU-Datenschutzgrundverordnung sowie IT-Sicherheit stehen auf der Agenda des Zweckverbandes. Es ist eindeutig erkennbar, dass sich der Aufgabenbereich des Zweckverbandes aus guten Gründen stetig weiter ausdehnt; damit ergeben sich auch Chancen zur weiteren Ertragssteigerung, was die wirtschaftliche Bereitstellung der Dienstleistungen des Verbandes sichert. Der Zweckverband wird sich auch in Zukunft um die zügige wirtschaftliche Lösung gleich gelagerter Probleme kümmern und die Mitgliedsverwaltungen bei den Themen E-Government und IT-Sicherheit unterstützen um somit den gesetzlichen Vorgaben für ein gelebtes und trotzdem sicheres E-Government in den Kommunalverwaltungen gerecht zu werden. Das Projekt digitale Ausschreibung E-Vergabe wird voraussichtlich gemeinsam mit dem Land in 2017 abgeschlossen, sodass sich neue Einnahmen des Verbandes generieren. Für das Wirtschaftsjahr 2017 rechnet der Verband ebenfalls mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von ca. 43 T. Solange die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und die Beiträge an die Pensionskasse (RZVK) als Aufwand verbucht werden müssen, wird der Jahresabschluss negativ bleiben. Seite 38

39 3. Aktiengesellschaften 3.1 VSE AG Anschrift Heinrich-Böcking-Straße Saarbrücken Telefon:0681/ Vorstand Dr. Ing. Gabriёl Clemens Dr. jur. Hanno Dornseifer Gründung 1912 Grundkapital Anteil in % Anteil in , , , , , ,80 Beteiligungsverhältnisse Gesellschaft Anteile Stückaktien RWE Beteiligungsgesellschaft mbh, (bis 04. Juni 2016)* innogy SE, Essen (ab 04. Juni 2016)* Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbh, Regionalverband Saarbrücken , ,00 Landkreis Saarlouis , ,00 Saarland , ,00 Gesellschaft für Straßenbahnen , ,00 im Saartal AG Electricité de France , ,00 Landkreis St. Wendel , ,00 Landkreis Neunkirchen , ,00 *Durch den Konzernumbau der RWE wurden die Geschäftsfelder Erneuerbare Energien, Netz & Infrastruktur sowie der Vertreib im In- und Ausland in einer neuen Tochtergesellschaft, der innogy SE, gebündelt. In diesem Zusammenhang hat ein Wechsel des Mehrheitsanteilseigners der VSE AG stattgefunden. Aus steuerlichen Gründen sind die Aktien des Landkreises Neunkirchen bei der TKN Tourismus- und Kulturzentrale des Landkreises Neunkirchen geparkt RWE Beteiligungsgesellschaft mbh bzw. innogy SE Komm. Beteiligungsgesellschaft Saar mbh Regionalverband Saarbrücken Landkreis Saarlouis 9 15 Saarland Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG Electricité de France Landkreis St. Wendel Seite 39

40 Aufsichtsrat Nach 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern. Der Landkreis Neunkirchen wird durch Herrn Landrat Sören Meng vertreten. Mitglieder des Aufsichtsrates zum Herr Dr. jur. Bernd Widera ehem. Mitglied des Vorstandes der RWE Deutschland AG, Hagen, Aufsichtsratsvorsitzender (bis ) Herr Bernd Böddeling Bereichsvorstand der innogy SE, Nottuln, Aufsichtsratsvorsitzender (seit ) Herr Peter Gillo Regionalverbandsdirektor, Saarbrücken, 1. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Herr René Ehm Betriebsratsvorsitzender Bous, 2. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Herr Michael Blug Landesbezirksleiter ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland, Bous Herr Karsten Borkenhagen Leiter Beteiligungen der innogy SE, Essen Frau Charlotte Britz Oberbürgermeisterin, Landeshauptstadt Saarbrücken Herr Martin Folz Obermonteur, Schwalbach Herr Carl-Ernst Giesting Bereichsvorstand der innogy SE, Düsseldorf Herr Albert Hettrich Staatssekretär a.d., Saarbrücken Herr Thomas Herrmann Netzmeister Gas/Wasser, Saarbrücken Frau Cornelia Hoffmann- Bethscheider Präsidentin des Sparkassenverbandes Saar, Illingen (bis ) Herr Elmar Kelkel Leiter Steuern und Anlagenabrechnung, Oberthal Herr Peter Klär Bürgermeister, Stadt St. Wendel, Frau Ute Kurz Technische Sachbearbeiterin, Saarbrücken Seite 40

41 Herr Patrik Lauer Landrat, Landkreis Saarlouis Herr Stefan Louis Bürgermeister, Gemeinde Bous Herr Sören Meng Landrat, Landkreis Neunkirchen (seit ) Herr Thomas Neifer Betriebsratsvorsitzender der energis GmbH, Saarbrücken Herr Udo Recktenwald Landrat, Landkreis St. Wendel Herr Dr. Joachim Schneider Bereichsvorstand der innogy SE, Mühlheim an der Ruhr Herr Werner Spaniol Geschäftsführer der KBS mbh, Neunkirchen Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Die VSE AG ist seit über 100 Jahren mit dem Saarland eng verwurzelt. An dem Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken sind die innogy SE, das Saarland, Landkreise, Städte und Gemeinden des Saarlandes bzw. deren Stadt- und Gemeindewerke sowie die EdF beteiligt. Die Anbindung an die innogy und über deren Mehrheitsaktionärin an den RWE-Konzern sichert dem Unternehmen im europäischen Wettbewerb auf den Energiemärkten alle Vorteile eines Global Players. Gleichzeitig steuert VSE AG als regionaler Energieversorger eigenverantwortlich das operative Geschäft in der Region. Kerngeschäft ist die Energieversorgung. Die VSE AG ist gemeinsam mit industriellen Partnern Stromerzeuger am Standort Ensdorf und betreibt mit überwiegend kommunalen Partnern regenerative Erzeugungsanlagen. Sie ist Stromlieferant für Stadt- und Gemeindewerke sowie große Industriekunden. Darüber hinaus erbringt die VSE AG für ihre Partnerunternehmen und Dritte qualifizierte technische und kaufmännische Dienstleistungen. Die VSE Verteilnetz GmbH betreibt im Saarland ein umfangreiches Hochspannungsnetz. Die VSE AG hat sich von einem einst reinen Stromversorger zu einer starken Unternehmensgruppe entwickelt, die vorrangig in Südwestdeutschland und Luxemburg tätig ist. Dazu hat sie ihr Know-how gemeinsam mit Partnern aus der Region gebündelt: Für Strom, Gas und Wasser in der energis GmbH, für Telekommunikation in der artelis S. A., für Energiedienstleistungen und technische Services in der FAMIS GmbH, für IT- und Abrechnungsdienstleistungen in der prego services GmbH, sowie für Energie- und Zählerdienstleistungen in der VOLTARIS GmbH. Darüber hinaus ist die VSE AG an weiteren Unternehmen beteiligt. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der innogy SE (kleinster Konsolidierungskreis) und der RWE AG (größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2016 einbezogen. Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Seite 41

42 Personal Stammbelegschaft, Voll- u. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter - nur VSE Im Jahresdurchschnitt Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Kurzübersicht Jahresabschlüsse 2016 T 2015 T Bilanzsumme Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Sonderposten für Zuwendungen Rückstellungen Verbindlichkeiten Umsatzerlöse Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Jahresüberschuss Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Konjunkturelle Entwicklung Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2016 nach ersten Schätzungen um ca. 2,5 % über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der niedrigen Zinsen, der Abwertung des Euros und den niedrigen Ölpreises, voraussichtlich um 1,6 % erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um ca. 1,9 % gestiegen sein. Dabei hatte insbesondere der private Konsum einen positiven Einfluss. Die Konjunktur im Saarland hat sich nach einer Wachstumsdelle während der Sommermonate zum Jahresende hin stabilisiert. Das Inlandsgeschäft war, vor allem wegen des privaten Konsums, insgesamt robust. Witterung Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland insgesamt unter den Werten des Vorjahres, jedoch oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen befand sich 2016 unter dem Vorjahreswert und dem langjährige Mittel. Die solare Einstrahlung lag im Jahresverlauf unter Seite 42

43 der des Vorjahres, sowie unter der Einstrahlung des langfristigen Mittels. Strom- und Gasnachfrage Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2016 um 0,4% niedriger war als ein Jahr zuvor. Zu den wesentlichen Gründen dürften eine steigende Energieeffizienz und der Verlust von Marktanteilen im Wärmemarkt zugunsten von Gas zählen. Die deutsche Gasnachfrage lag mit voraussichtlich gut 10% über dem Vorjahreswert. Gründe dafür waren die vor allem während der Heizperioden kühlere Witterung im Vergleich zum Vorjahr, aber auch die deutliche Zunahme des Einsatzes von Erdgas für die Stromerzeugung. Strom- und Gaspreise Die Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt weiter gesunken und verringerten sich um 8% auf ca. 29 /MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 9% auf rund 32 /MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf die Rohstoffpreisrückgänge sowie zunehmende Einspeisungen aus Windkraft- und Solaranlagen zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft tendierten die Strompreise leicht nach oben, denn diese werden in höherem Maße durch Netzkosten, Umlagen und Steuern bestimmt. Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2016 rund 16 /MWh und lag damit rund 24% unter den Preisen des Jahres Wesentliche Ursachen für diesen Preisrückgang sind gefallene Ölpreise, Vertragsrevisionen sowie der generell zunehmende Anteil von spotpreis-basierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinental-europäischen Leitmarkt, lagen mit einem Durchschnittswert von rund 14 /MWh etwa 29% unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Tarife für Haushalte fielen um etwa 3%, die Preise für Industriekundenlagen mit 15% deutlich unter denen des Vorjahres. Kohlepreise Kohle wurde mit rund 60 $/t (API#2) im europäischen Spotmarkt gehandelt und verteuerte sich somit um etwa 5%. Die Notierungen im internationalen Steinkohlehandel waren Anfang 2016 zunächst auf ein neues Rekordtief gefallen, konnten dann aber wieder deutlich Boden gut machen. Insbesondere China hat seine Kohleförderung inzwischen deutlich gedrosselt. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen um knapp 6% auf rund 64 /t SKE. CO2-Zertifikatepreis Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2- Menge zu erwerben. Der Preis für diese sog. EUAs (EU Allowance Unit) ist 2016 auf rund 5,30 /t CO2 gefallen und liegt damit rund 30% unter dem Durchschnittswert des Vorjahres. Experten bringen den Preisverfall im Emissionshandel mit der Entwicklung der Stromnotierungen in Verbindung, die zu Jahresbeginn 2016 neue Tiefststände erreichten. Es wird vermutet, dass zahlreiche Versorger deshalb ihre Stromterminverkäufe zurückgefahren und dementsprechend weniger CO2-Emissionsrechte nachgefragt haben. Eine wichtige Rolle spielte auch das Votum der Briten im Juni für einen Seite 43

44 EU-Austritt: Sollte Großbritannien aus dem europäischen Emissionshandelssystem ausscheiden, würde nicht nur die Zertifikat- Nachfrage der dortigen Betreiber von konventionellen Kraftwerken wegfallen. Britische Unternehmen würden auch größere Mengen nicht mehr benötigter Emissionsrechte an den Markt bringen und die Preise damit zusätzlich unter Druck setzen. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt 12,8 % (Vorjahr 34,8 %). Die VSE AG ist in das Cash-Management der innogy SE einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2017 voraussichtlich um rund 3 % steigen. Die konjunkturelle Erholung des Euro-Raums dürfte sich im Prognosezeitraum voraussichtlich fortsetzen und das Bruttoinlandsprodukt um rund 1,5 % steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: Nach einem Wachstum von 1,9 % in 2016 hält der Sachverständigenrat für 2017 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung im Bereich von 1,3 % für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die robuste Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten. Die VSE AG geht davon aus, auch in den kommenden Jahren moderat zu wachsen, weiterhin gute Ergebnisse zu erwirtschaften und somit eine angemessene Dividende für die Aktionäre sicherstellen zu können. Für das Jahr 2017 wird ein verminderter Jahresüberschuss prognostiziert. Aufgrund dieses Jahresüberschusses und eventuellen Entnahmen aus Gewinnrücklagen wird eine Dividende in Höhe von rd. 17,5 Mio. erwartet. Anteil in % Energie Service Saar GmbH, Völklingen 50,00 Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch 100,00 Investitionsgesellschaft mbh, Saarlouis Kraftwerk Wehrden GmbH, Völklingen 33,34 prego.services GmbH, Saarbrücken 50,00 IZES Institut für Zukunftsenergiesysteme ggmbh 8,26 Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH, Sulzbach 15,00 Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG, Freisen 8,11 Voltaris GmbH, Maxdorf Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG, Dillingen/Saar 25,20 VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken 100,00 Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, Völklingen 17,60 Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH,, Völklingen 17,60 VSE-Windpark Merchingen Verwaltungs- GmbH, 100,00 VSE-Windpark Merchingen GmbH & Co. KG, Saarbrücken 100,00 artelis S.A., Luxemburg 53,05 Famis Gesellschaft f. Facility Management und 74,90 Industrieservice mbh, Saarbrücken Projecta 5 Entwicklungsgesellschaft für Kommunale 100,00 Dienstleistungen mbh, Saarbrücken Projecta 14 GmbH, Saarbrücken 50,00 SHS Ventures GmbH & Co. KGaA 50,00 VSE-Stiftung ggmbh, Saarbrücken 100,00 Verwaltungsgesellschaft GKW Dillingen mbh, Dillingen 25,20 Seite 44

45 energis GmbH, Saarbrücken 56,53 VKB-GmbH, Neunkirchen 50,01 Windenergie Merzig GmbH 20,00 Windpark Losheim-Britten GmbH 50,00 Windpark Oberthal GmbH 35,00 Windpark Perl GmbH 42,00 Windpark Nohfelden-Eisen GmbH 50,00 DFKI, Deutsch. Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz 4,17 GmbH, Kaiserslautern Windpark Saar 2016 GmbH & Co KG, Freisen 5,63 Seite 45

46 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4.1 AQA Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises Neunkirchen mbh Anschrift Hermannstraße Neunkirchen Telefon: 06821/ Geschäftsführung Anton Jacob, Dipl. Agraringenieur, Geschäftsführer Gründung 2005 Stammkapital Anteilsverhältnisse Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat Nach 10 seiner Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern: Der Landrat des Landkreises Neunkirchen sowie 5 weitere Mitglieder, die vom Kreistag aus dessen Mitte widerruflich entsandt werden. Des Weiteren benennt der Kreistag des Landkreises Neunkirchen einen Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016: Herr Landrat Sören Meng Herr Achim Dirnberger Frau Karin Heidgen Herr Klaus-Peter Schäfer Herr Manfred Leibfried Frau Cornelia Kreuter Aufsichtsratsvorsitzender Projektingenieur Fachkraft für Biomedizin Dipl. Verwaltungswirt Industriekaufmann Facharbeiterin Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Personal Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Vermittlung von Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die den Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II, III, VIII und XII erfüllen. Daneben erbringt die Gesellschaft Betreuungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Rahmen des SGB VIII und XII. Keine. Die Steigerung der Teilnehmerzahlen, die Zunahme der Maßnahme- und Förderformen sowie der Zuschussgeber erhöhen den Beratungs- und Dokumentationsbedarf erheblich. Zusammen mit der verpflichtenden Einführung eines Case Managements einschließlich der Entwicklung und Umsetzung sehr arbeitsintensiver Förderpläne machte dies die Einstellung zusätzlicher pädagogischer Kräfte erforderlich. Insgesamt waren zum Jahresende 2016 somit vier Fachkräfte in diesem Seite 46

47 Aufgabengebiet beschäftigt. Insgesamt sind bei der AQA mbh 17 Personen beschäftigt. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,01 Anlagevermögen , ,61 Umlaufvermögen , ,63 Forderungen , ,35 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten , ,77 Eigenkapital , ,75 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,26 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ,00 0,00 Erträge , ,24 Personalaufwand , ,11 Abschreibungen , ,09 Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,11 Jahresüberschuss , ,18 Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2016 war geprägt durch eine verstärkte Nachfrage seitens des Jobcenters nach Maßnahmen gem. 16e SGB II (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose) sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Asylanten. Hinzu kam eine Arbeitsgelegenheit für Teilnehmer mit sehr eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sowie eine AGH für anerkannte Flüchtlinge. Es wurden in 11 Maßnahmen insgesamt 135 Maßnahmeplätze eingerichtet, von denen manche mehrfach besetzt wurden. Zusätzlich fanden durchgehend Sprachkurse für Flüchtlinge mit jeweils 20 Teilnehmern statt. Im September 2016 wurde die AQA ggmbh erneut nach AZAV zertifiziert. Diese Zertifizierung ist zwingend zur Durchführung der Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus fand im Oktober 2016 ein erfolgreiches Prüfaudit im Bereich Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2008 statt. Die finanzielle Situation der AQA ggmbh fällt im Jahresergebnis 2016 mit einem vorläufigen Überschuss von rund erheblich besser aus als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass wir mit der AGH Kunst & Upcycling, der AGH für Flüchtlinge, den zusätzlich 11 Teilnehmern nach 16e SGB II und dem Zuschlag für das Landaufschwung-Projekt Upcycling-Zentrum ungeplante Fördermittel erhalten haben, die wir nur teilweise in die Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter investiert haben. Auch wenn sich die Gesellschaft weitgehend im Rahmen der Pläne und Seite 47

48 Erwartungen entwickelt hat, haben sich im Laufe des Jahres dennoch einige neue Entwicklungen ergeben: Ende der Beschäftigung von Asylbewerbern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im bisherigen Umfang Arbeitsgelegenheiten für anerkannte Asylanten Arbeitsgelegenheiten für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose Kunst & Upcycling Sprachkurse für Flüchtlinge Beauftragung mit dem Praxisteil des Landaufschwung-Projektes Upcycling-Werkstatt Projekte: -die AQA ggmbh begann auch unter dem Druck der Ereignisse-sehr früh (im Sommer 2015) Asylbewerbern gemeinnützige Beschäftigung anzubieten. Im Laufe des Jahres 2016 wurde jedoch deutlich, dass sich die Zeit zwischen Antragsstellung und Bewilligung bzw. Ablehnung erheblich verkürzte. Mit der Bewilligung wechselte jedoch die Zuständigkeit für die betroffenen Personen vom Landkreis zum Jobcenter. In der Folge fehlte für eine Weiterbeschäftigung bei der AQA ggmbh die gesetzliche und finanzielle Grundlage. Daher endete im Juli 2016 für alle Asylanten mit bewilligtem Aufenthaltsstatus die Beschäftigung bei der AQA ggmbh. Lediglich mehrere Flüchtlinge, deren Antrag seit längerer Zeit nicht abschließend beschieden werden konnte, sind weiterhin in einer Beschäftigungsmaßnahme. Arbeitsgelegenheiten für Asylanten Statt der oben beschriebenen Maßnahmen führt die AQA ggmbh seit im Auftrag des Jobcenters eine Arbeitsgelegenheit für 20 anerkannte Asylanten durch. Die Teilnehmer führen kleinere Verschönerungs- und Reparaturarbeiten in den Schulen des Landkreises durch. Außerdem arbeiten sie im Umwelt- und Freizeitzentrum Finkenrech. Arbeitsgelegenheit Kunst & Upcycling Seit führt die AQA ggmbh unter der Bezeichnung Kunst & Upcycling eine Arbeitsgelegenheit für 16 Teilnehmer durch. Im Laufe des ersten Maßnahmejahres wurde die Teilnehmerzahl auf 20 erhöht. Ab werden 26 Personen an der Maßnahme teilnehmen. Die Maßnahmen sind für Langzeitarbeitslose gedacht, bei denen nicht nur alle Versuche gescheitert sind, sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, sondern die auch an Beschäftigungsmaßnahmen aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht teilnehmen konnten. Die Arbeitszeit ist auf 4x4 Stunden/Woche begrenzt. Die Arbeiten finden im Gebäude der AQA ggmbh statt. Sprachkurse für Flüchtlinge Bereits im Herbst 2015 wurde ein Sprachkurs für 20 Asylbewerber durchgeführt, damals noch im Auftrag der Arbeitsverwaltung folgten dann 3 Kurse mit jeweils 20 anerkannten Asylanten im Auftrag des Landkreises und mit Finanzierung des Landes und des Landkreises. Nur in den drei Kursen des Landkreises war eine freiwillige Teilnahme an Sprachprüfungen auf Niveau A1 oder A2 möglich. Insgesamt haben 30 Teilnehmer die Prüfung bestanden. Seit werden nur noch Kurse durch BafM-zertifizierte Träger angeboten, zu denen die AQA ggmbh leider nicht gehört. Seite 48

49 Upcycling-Zentrum Die Trägerschaft des Landaufschwung-Projektes Upcycling liegt bei dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement IfaS der Hochschule Trier. Der Praxisteil des Projektes, also Bau und Entwicklung der Prototypen, wurde von IfaS öffentlich ausgeschrieben und die AQA ggmbh erhielt für das Jahr 2016 den Zuschlag. Mitte des Jahres wurde somit das Upcycling-Zentrum Neunkirchen gegründet. Dieses neue Betätigungsfeld der AQA ggmbh machte Investitionen in Infrastruktur und Personal erforderlich. So wurde u.a. die Holzwerkstatt mit einer neuen Abluftanlage ausgestattet (Kostenpunkt ca ), eine Textilwerkstatt mit darüber liegendem Lager wurde gebaut und eingerichtet. Zur Leitung der Textilwerkstatt wurde eine Schneiderin zunächst für ein Jahr befristet mit 20 Wochenstunden beschäftigt. Mehrere Stammkräfte waren seither mit unterschiedlichem zeitlichem Aufwand mit dem Projekt Landaufschwung beschäftigt und wurden daher anteilig über die Zuschüsse des Projekts finanziert. Ebenso wurden anteilige Miet- und Werkstattkosten darauf verbucht. Dies führte zu einer Entlastung des Landkreises bei der Restfinanzierung der Maßnahmen und wird daher zu einer entsprechenden Rückerstattung von Fördermitteln an den Landkreis führen. Voraussichtliche Entwicklung Die AQA ggmbh erhielt für das Landaufschwung-Projekt im 2. Halbjahr 2016 rund Fördermittel, für das gesamte Jahr 2017 sind rund an Mitteln vorgesehen. Daher ist abzusehen, dass wir bei gleicher Leistungserbringung keine kostendeckende Einnahmesituation erreichen werden. Im Projekt selbst wurden zahlreiche Prototypen entworfen und gebaut, davon schon einige in Serienreife. Allerdings wurden die Objekte bisher im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen gebaut und dürfen daher nicht verkauft werden. Es muss daher vom Projektträger im ersten Halbjahr 2017 ein Produktions- und Vertriebskonzept erstellt werden, das eine ausreichende Finanzierung der Produktion ermöglicht. Die AQA ggmbh ist nicht Eigentümer der gebauten Objekte und kann sie daher nicht verkaufen. Mit den Zuschüssen aus der Landaufschwung-Förderung alleine ist eine rentable Produktion nach Meinung des Geschäftsführers nicht möglich. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Seite 49

50 4.2 Industrie Kultur Saar GmbH (IKS) Anschrift Boulevard der Industriekultur Quierschied-Göttelborn Telefon: 06825/ Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Bernd Therre Gründung 2001 Stammkapital Anteilsverhältnisse % SHS Strukturholding Saar GmbH 85, Regionalverband Saarbrücken 5, Landkreis Neunkirchen 5, Gemeinde Quierschied 5, SHS Strukturholding Saar GmbH Regionalverband Saarbrücken Landkreis Neunkirchen 85 Gemeinde Quierschied Aufsichtsrat Gemäß 9 i.v.m. 16 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus bis zu neun Mitgliedern besteht. Mindestens fünf Mitglieder werden von der Landesregierung entsandt, davon mindestens je einen Vertreter/in der Staatskanzlei des Ministeriums für Wirtschaft, des Ministeriums für Finanzen, des Ministeriums für Umwelt und des Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Je ein Mitglied des Aufsichtsrates wird vom Regionalverband Saarbrücken, vom Landkreis Neunkirchen und von der Gemeinde Quierschied entsandt, solange diese der Gesellschaft angehören. Eine wiederholte Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016: Jürgen Barke Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Lennartz Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei Dr. Axel Spies Ministerium für Finanzen und Europa, stellvertr. Vorsitzender Roland Krämer Staatssekretär, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Andrea Becker Staatssekretärin, Ministerium für Bildung und Kultur Manfred Maurer Regionalverband Saarbrücken, 1. Beigeordneter Karin Lawall Bürgermeisterin der Gemeinde Quierschied (bis ) Lutz Maurer Bürgermeister der Gemeinde Quierschied (ab ) Seite 50

51 Sören Meng Landrat Landkreis Neunkirchen Gerhard Wack Staatssekretär a. D. Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die Einbringung der herausragenden Eigenschaften der Industriekultur in die Struktur- und Kulturpolitik des Saarlandes. Dazu sollen die Zukunftsstandorte Völklinger Hütte, das Bergwerk Göttelborn und das Bergwerk Reden sowie eine Route der Industriekultur nachhaltig für wirtschaftliche, touristische und kulturelle Nutzungen entwickelt und betrieben werden. Hierzu gehören die Beplanung, die Erschließung, das Marketing und die Vermarktung der Standorte sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten. Der Gesellschaft obliegen zudem die Vorbereitung und die Durchführung einer Landesschau und einer Abschlusspräsentation. Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt Bilanzsumme , ,24 Anlagevermögen , ,74 Umlaufvermögen , ,50 Eigenkapital , ,31 Rückstellungen , ,90 Verbindlichkeiten , ,20 Umsatzerlöse , Personalaufwand , ,00 Materialaufwand , ,79 Abschreibungen , ,94 Jahresfehlbetrag , , Eig enkapital Jahresfehlbetrag Geschäftsverlauf Ziel der Industriekultur Saar GmbH (IKS) ist die Entwicklung und Vermarktung der früheren Bergbaustandorte Grube Reden und Grube Göttelborn. Im Geschäftsmodell sind Verluste immanent. Mit Beschluss des Aufsichtsrates aus 2012 soll das operative Geschäft der IKS beendet werden. Damit einhergehend wurden schrittweise die wirtschaftlich genutzten Gebäude und Flächen an die Saarland Bau- und Boden Projektgesellschaft mbh (SBB) sowie an Dritte verkauft. Wesentlich für das Geschäftsjahr 2016 war die Umsetzung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen an beiden Standorten. So wurden notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Kohlewäsche und der Halde Göttelborn, dem Wassergarten Reden sowie in diversen weiteren Gebäuden vorgenommen. An Verkäufen sind insbesondere die Veräußerung von Grundstücken im Konzertwald in Göttelborn sowie die Veräußerung der/des Maschinenhauses/Kompressorenhalle in Reden zu nennen. Seite 51

52 Als wesentliche Investitionsprojekte sind die Anbringung einer Trapezblechwand an der Sieberei-/Schachthalle in Reden zu nennen, sowie die Herrichtung der 10-KV-Anlage und der Werkstatt der Industriekultur. Die SBB mietet die Gebäude (10-KV-Anlage und die Werkstatt der Industriekultur) für zunächst 5 Jahre zwecks Weitervermietung an die Hochschule für Technik und Wirtschaft an. Bestehende Rechtsstreitigkeiten mit einem Pächter am Standort Reden wegen ausstehender Pachtzahlungen wurden mit Urteil des Landgerichts vom zugunsten der IKS entschieden. Die Wiederklage des Pächters wurde abgewiesen. Da der geschuldete Pachtzins kurzzeitig nicht zu erbringen war, musste eine Einigung mit dem Pächter gesucht werden. Zudem mündete die Klage der IKS gegen die RAG wegen ersparten Sanierungsaufwendungen in einem Vergleich. In 2016 wurde die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages durch die IKS vorgenommen. Die Rückabwicklung lag in der Insolvenz des Käufers, mit dem ein Ratenkaufvertrag bestand, begründet. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Im Rahmen des Beschlusses über die grundsätzliche Beendigung des operativen Geschäfts sind für 2017 im Wesentliche Investitionen und Instandsetzungs-/Instandhaltungsmaßnahmen in den Immobilienbestand geplant. In Göttelborn strebt die Gesellschaft den Verkauf von weiteren Gewerbeflächen an einen Dritten an. Im Zuge des Verkaufs soll die Erschließungsstraße zum Südgelände verlegt und für alle Anlieger besser nutzbar ausgebaut werden. Im Anschluss ist die Übertragung des Straßenzuges an die Gemeinde Quierschied vorgesehen. Die Kosten der Verlegung werden teilweise durch öffentliche Mittel gefördert. In Landsweiler-Reden plant die IKS die barrierefreie Erschließung des Haldenplateaus. Die erzielte Einigung mit einem Pächter in Landsweiler-Reden wird nachhaltig zum Erhalt der Ertragssituation beitragen. Auch in folgenden Jahren wird die weitere Reduzierung des operativen Geschäfts angestrebt. Es ist absehbar, dass sich die Jahresergebnisse weiterhin defizitär entwickeln werden. Die Planung 2017 geht von einem Jahresfehlbetrag von T aus. Der Fortbestand der Gesellschaft ist weiterhin durch die Kapitalzuführungen des Gesellschafters Saarland sicher gestellt. Mittelfristig ist eine Verschmelzung der IKS mit einer Gesellschaft aus dem SHS-Verbund geplant. Die IKS ist an der Entwicklungsgesellschaft Gemeinde Quierschied GmbH in Höhe von 20% sowie an der LEG Service GmbH in Höhe von 10% am Stammkapital beteiligt. Seite 52

53 4.3 Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh im Landkreis Neunkirchen (WFG) Anschrift Am Blücherflöz Neunkirchen Telefon: 06821/ Geschäftsführung Klaus Häusler, Bankbetriebswirt Zertifizierter Wirtschaftsförderer Gründung 1999 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Landkreis Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Stadt Ottweiler Gemeinde Eppelborn Gemeinde Merchweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Spiesen-Elversberg Gemeinde Illingen Sparkasse Neunkirchen Landesbank Saar Summe: Landkreis Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Stadt Ottweiler Gemeinde Eppelborn Gemeinde Merchweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Sp.-Elversberg Gemeinde Illingen Sparkasse Neunkirchen Landesbank Saar Aufsichtsrat Zusammensetzung, Aufgaben und Geschäftsgang des Aufsichtsrates ergeben sich aus 10 des Gesellschaftsvertrages: Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat berät alle Angelegenheiten vor, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung bedürfen. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Neunkirchen, je eines/einer Vertreters/Vertreterin der Sparkasse Neunkirchen und der SaarLB und weiteren Mitgliedern, die von den kommunalen Gesellschaftern entsprechend der übernommenen Geschäftsanteile widerruflich wie folgt entsandt werden: a) bei einem Geschäftsanteil ab ein Mitglied, b) bei einem Geschäftsanteil ab zwei Mitglieder, c) je weiterer Geschäftsanteile jeweils ein weiteres Mitglied. Jedes Aufsichtsratsmitglied, mit Ausnahme des Vertreters der Sparkasse Seite 53

54 Neunkirchen, hat je eine Stimme. Der Vertreter der Sparkasse Neunkirchen hat drei Stimmen. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Landrat des Landkreises Neunkirchen. Der/die Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden des Aufsichtsrates wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet nach Ablauf der Wahlperiode des Kreistages mit der Neuberufung der Aufsichtsratsmitglieder. Legt ein Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt nieder oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so ist unverzüglich ein anderes Aufsichtsratsmitglied für die restliche Amtszeit zu entsenden. Die Tätigkeit des Aufsichtsrates ist ehrenamtlich. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, sofern die zu behandelnde Angelegenheit nicht den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin bzw. die Geschäftsführer/die Geschäftsführerinnen betreffen. Entscheidungen hierüber fällt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden bzw. bei dessen/ihrer Verhinderung die Stimme des/der Stellvertreter/s/in. Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern: Herr Landrat Sören Meng, Vorsitzender, Landkreis Neunkirchen Herr Markus Groß, stellvertretender Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Neunkirchen Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister Kreisstadt Neunkirchen Herr Holger Schmitt, Leiter Vorstandsstab Landesbank Saar Herr Dr. Armin König, Bürgermeister Gemeinde Schiffweiler Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Stadt Ottweiler Herr Markus Fuchs, Bürgermeister Gemeinde Schiffweiler Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Gemeinde Eppelborn Herr Reiner Pirrung, Bürgermeister Gemeinde Spiesen Elversberg Herr Patrick Weydmann, Gemeinde Merchweiler Herr Hans-Werner Backes, Kreistagsmitglied Herr Lothar Dietz, Kreistagsmitglied Herr Jörg Moog, Kreistagsmitglied Herr Sven Kley, Kreistagsmitglied Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Personal Aufgrund 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur, die Förderung der Gewerbeansiedlung und die Förderung und fallweise bzw. objektbezogene Beratung der ansässigen und neuen Unternehmen jeweils im Landkreis Neunkirchen mit dem Ziel, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, alle hierzu geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und hierzu geeignete Geschäfte zu tätigen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen Institutionen, die auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung Leistungen erbringen, den Städten und Gemeinden und sonstigen Behörden und Verbänden zusammen. Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Für die Gesellschaft waren im Jahr 2016 neben dem Geschäftsführer zwei Teilzeitkräfte, ein Auszubildender und zwei Aushilfskräfte auf Minijob- Basis tätig. Seite 54

55 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,97 Anlagevermögen , ,00 Umlaufvermögen , ,89 Eigenkapital , ,00 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,97 Umsatzerlöse/ , ,68 sonst. betriebl. Erträge Personalaufwand , ,06 Abschreibungen 6.238, ,42 Erträge aus Verlustübernahme , ,14 Jahresergebnis 0,00 0,00 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftslage Lagebericht Die gesamte Saar-Wirtschaft wurde im Jahr 2016 von der schwächelnden Industrie (Stahlindustrie, Maschinenbau und Automobilsektor) beeinflusst und konnte sich erst zum Jahresende wieder stabilisieren. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2016 (Bruttoinlandsprodukt/BIP als Maßstab der gesamtwirtschaftlichen Leistung) betrug auf Landesebene lediglich nur ca. 1,5% (Vorjahr 4,8% -preisbereinigt bzw. real 2,4%) und bedeutete eine klare Abschwächung gegenüber dem Vorjahr. Die Erwerbstätigkeit in Deutschland konnte leicht zulegen und führte zu stabilen Zahlen am Beschäftigungs- und Arbeitsmarkt, sowohl landesweit als auch in der Region. Aufgrund dieser insgesamt noch zufriedenstellenden Wirtschaftsentwicklung konnte im Landkreis Neunkirchen die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter auf hohem Niveau gehalten werden: März SVB Juni SVB. Die Arbeitslosenquote, d.h. die Anzahl der beschäftigungssuchenden Einwohner im Landkreis Neunkirchen im Rechtskreis des SGB II und SGB III wurde im Jahr 2016 wie auf Bundesund Landesebene sehr stark vom Flüchtlingszustrom beeinflusst. Ende Dezember 2016 veröffentlichte die Agentur für Arbeit Neunkirchen die Arbeitsmarktzahlen für den Landkreis Neunkirchen. Die Arbeitslosenquote lag trotz dieses einmaligen Effektes bei 8,10% exakt auf Vorjahresniveau. Für das Jahr 2017 erwarten führende Wirtschaftsforschungsinstitute ein Wirtschaftswachstum zwischen 1,0% bis ca. 1,5%, bei weiterhin anhaltender Entspannung des Arbeitsmarktes und einer Zunahme der Erwerbstätigkeit. Die Inflationsrate wird im Jahresdurchschnitt von ca. 1,0% prognostiziert. Für die WFG selbst verlief das Geschäftsjahr 2016 insgesamt recht ordentlich und zufriedenstellend. Positive Ergebnisse einer aktiven Akquisition, Bestandspflege und eines intensiven Standortmanagements waren u.a. die Neuansiedlung der EFS Euro Forming aus Bitburg und der PTS Maschinenbau sowie die Vermittlung verschiedener, freier Gewerbeimmobilien. Die Gesamtanzahl der Unternehmens- und Existenzgründungskontakte bewegte sich auf Vorjahresniveau. Durch vielfältige Aktivtäten (u.a. Teilnahme an der Schülerfirmenmesse, Bunte Seite 55

56 Kohle Roadshow, Mittelstandsforum mit dem Wirtschaftsministerium, etc.), der aktiven Unterstützung verschiedener Start- und Leitprojekte des für den Landkreis wichtigen Modellvorhabens Land (auf) Schwung, sowie der Fortsetzung der Mittelstandsdialoge (Brunch mit der Wirtschaftsministerin), einem Gründerorientierungstag für das Gastrogewerbe usw. wurden positive Impulse und Akzente gesetzt. Die Kapitalausstattung und finanziellen Rahmenbedingungen der WFG sind im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor geordnet und stabil; die Vermögens- und Liquiditäts-/Finanzlage bewegten sich im Rahmen des beschlossenen Wirtschaftsplans und sichern weiterhin die Wahrnehmung der interkommunalen Aufgabenstellung. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die WFG liegt mit dem vorgelegten Zahlenwerk absolut im Rahmen des Wirtschaftsplanes. Im vergangenen Wirtschaftsjahr hat die WFG einen gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhten Jahresfehlbetrag - vor Verlustübernahme durch die Gesellschafter - in Höhe von T 285 (Vorjahr T 281) erwirtschaftet. Diese leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert u.a. aus gestiegenen Marketingkosten und gebildeten Rückstellungen für Urlaubskosten, dem aber Personalkosteneinsparungen gegenüberstehen. Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2016 um T 32 von T 93 auf T 125 erhöht. Ursächlich hierfür sind insbesondere Zugänge im Anlagevermögen von T 14 auf T 25 (Vorjahr T 11) sowie die Erhöhungen im Umlaufvermögen (vor allem Bankguthaben) um T 20 auf T 97 (Vorjahr T 77). Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Mögliche Chancen und Risiken sind aufgrund der satzungsgemäß nicht wirtschaftlich ausgerichteten Tätigkeit der WFG absolut überschaubar bzw. nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Die ganzheitlichen Dienstleistungen als kommunale Einrichtung sind fokussiert auf Unternehmensservice und Beratungsleistungen für Industrieunternehmen, Betriebe im Handel, Handwerk und der Dienstleistungsbranche sowie für Existenzgründer/innen in der gesamten Region. Aufgrund dieser satzungsgemäßen, vorgegebenen interkommunalen Aufgabenstellung, und dem klar definierten Tätigkeitsfeld ist als wesentliches Risiko die Abhängigkeit von der Finanzierung durch den Gesellschafterkreis zu sehen. Ohne die finanzielle Unterstützung bzw. den Verlustausgleich durch die Gesellschafter ist die Fortführung der WFG nicht möglich. Für das laufende Jahr 2017 wird gem. dem vorliegenden Wirtschaftsplan mit einem negativen Ergebnis in Höhe von T 355 gerechnet. In der Gesellschafterversammlung vom 21. November 2016 wurde durch die Gesellschafter bereits beschlossen, terminlich festgelegten Vorauszahlungen wie in den Vorjahren - zu leisten und diese dann wie in den vorausgegangenen Jahren mit dem zu erwarteten Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 zu verrechnen. Keine. Seite 56

57 4.4 RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS) Anschrift Saarpfalz-Park Bexbach Telefon: 06826/ Geschäftsführer Bernhard Roth Gründung 1997 Stammkapital Anteilsverhältnisse Mittelbare Beteiligung der Landkreise und des Regionalverbandes über ihre Mitgliedschaft im ZRF. % Zweckverband für Rettungsdienst und ,00 90 Feuerwehralarmierung Saar Landeshauptstadt Saarbrücken DRK Landesverband Saarland e.v Malteser Hilfsdienst e.v ASB Sozial- und Pflegedienste ggmbh Kreisstadt Neunkirchen ZV für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar LHS Saarbrücken DRK LV Saarland e.v. Malteser Hilfsdienst e.v. 90 ASB Sozial- und Pflegedienste ggmbh Kreisstadt Neunkirchen Aufsichtsrat Geborene Mitglieder des Aufsichtsrates sind die Landräte der Landkreise Neunkirchen, Saarpfalz, Saarlouis, St. Wendel und Merzig sowie der Direktor des Regionalverbandes Saarbrücken. Dies waren im Berichtsjahr 2016: Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel (Aufsichtsratsvorsitzender) Landrat Dr. Theophil Gallo, Saarpfalz-Kreis Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich, Landkreis Merzig-Wadern Landrat Patrik Lauer, Landkreis Saarlouis Landrat Sören Meng, Landkreis Neunkirchen Regionalverbandsdirektor Peter Gillo, Regionalverband Saarbrücken Daneben steht jedem Gesellschafter mit Ausnahme des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar das Vorschlagsrecht für mindestens ein weiteres Aufsichtsratsmandat zu. Folgende Personen wurden zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt: Seite 57

58 Christian Groß, DRK Landesverband Saarland e.v. Bernhard Roth, ASB Sozial- u. Pflegedienst ggmbh Stefan Bauer, Malteser Hilfsdienst e.v. Jörg Aumann, Kreisstadt Neunkirchen Harald Schindel, Landeshauptstadt Saarbrücken Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Selbsthilfeeinrichtung für den saarländischen Rettungsdienst; Nutzung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen durch zentrale Organisations- und Beschaffungsformen. Laut Gesellschaftsvertrag ist Gegenstand des Unternehmens a) zentrale Abwicklung der Leistungsabrechnung sowie der Leistungsund Kostenrechnung inklusive Mahnung und Vollstreckung b) zentrale Beschaffung, Vorhaltung und Bewirtschaftung von Ersatzfahrzeugen c) zentrale Beschaffung und Bereitstellung von Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen sowie deren technische und medizinische Ausstattung, d) zentrale Planung, Finanzierung und Abwicklung von Baumaßnahmen (Rettungswachen, Unterstellmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge), für den saarländischen Rettungsdienst, in den Fällen der Buchstaben c) und d) im Benehmen mit den saarländischen Rettungsdienstbeauftragten. e) Beschaffung und Bereitstellung von funk- und alarmierungstechnischer Ausstattung für den saarländischen Rettungsdienst sowie für kommunale Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten. Personal 23 Ganztagskräfte 8 Teilzeitkräfte 18 geringfügig Beschäftigte Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,68 Anlagevermögen , ,57 Umlaufvermögen , ,08 Eigenkapital , ,79 Rückstellungen , ,47 Verbindlichkeiten , ,57 Umsatzerlöse , Personalaufwand , ,77 Abschreibungen , ,53 Jahresüberschuss , ,62 Eigenkapital Jahresüberschuss Seite 58

59 Geschäftsverlauf Finanzlage: Die RDS GmbH war im Geschäftsjahr 2016 jederzeit in der Lage, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Im Berichtsjahr wurde neben den laufenden Investitionen in bewegliche Rettungsmittel auch in den Neubau der Rettungswachen Merzig, Rehlingen-Siersburg und Gersheim investiert. Ertragslage Gemäß Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom bis zum T Erträge 5.354,9 Aufwendungen 5.011,3 Jahresüberschuss 343,6 Die steigende Gesamtleistung ist in den meisten Geschäftsbereichen zu verzeichnen. Der Geschäftsbereich Baumaßnahmen Rettungswachen wird auch in den nächsten Jahren einen starken Wachstumsanstieg aufweisen. Der Gesamtumsatzerlös konnte gegenüber dem Vorjahr (4.848 T ) auf T gesteigert werden. Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf: T Leistungsabrechnung und Support Vermietung Ersatzfahrzeuge 700 Leasing Einsatzfahrzeuge und Medizintechnik Gebäudevermietung 698 Sonstige 325 Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die RDS GmbH wird auch in 2017 die ihrem Geschäftszweck zugrundeliegende Investitionstätigkeit mit den Schwerpunkten Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst incl. medizinisch technischer Ausstattung sowie Neubau / Umbaumaßnahmen von Rettungswachen fortsetzen. Keine. Seite 59

60 4.5 Wasserversorgung Ostsaar GmbH (WVO) Anschrift In der Etzwies Ottweiler Telefon: 06824/ Geschäftsführer Gründung der Gesellschaft Dipl. Ing. Stefan Kunz 1971 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Gemeindewerke Eppelborn GmbH 30, ,00 Gemeinde Illingen 21, ,00 Stadt Ottweiler 21, ,00 KEW AG Neunkirchen 15, ,00 Stadt Lebach 8, ,00 KDM Komm. Dienste Marpingen GmbH 1, ,00 Landkreis Neunkirchen 1, ,00 15,66 8,09 1,25 1,04 30,67 Gemeindewerke Eppelborn GmbH Gemeinde Illingen Stadt Ottweiler KEW AG Neunkirchen Stadt Lebach 21,32 21,97 KDM Komm. Dienste Marpingen GmbH Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat 11 des Gesellschaftsvertrages: 1. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Gesellschafterversammlung bestimmt, darf aber nicht mehr als 13 betragen. Mitglieder des Aufsichtsrates sind der jeweilige Landrat des Landkreises Neunkirchen sowie ein Vertreter der Gesellschafter. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung aufgrund von Vorschlägen der Gesellschafter gemäß KSVG bestellt. 2. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre. Sie ist mit der Wahlperiode der Kommunalvertreter gemäß KSVG gekoppelt. Die Vertreter der Gemeinden im Aufsichtsrat brauchen nicht Mitglied des Rates zu sein. 3. Legt ein Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt nieder oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so ist unverzüglich ein anderes Aufsichtsratsmitglied für die restliche Amtsdauer zu bestellen. Ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neuen Mitglieder bestellt sind. 4. Außer in den gesetzlich bestimmten Fällen scheidet ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat aus, wenn die Amtstätigkeiten, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, ihr Ende findet, jedoch nicht vor Beginn des Amtsantritts seines Amtsnachfolgers. 5. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist der jeweilige Landrat des Kreises Neunkirchen. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Seite 60

61 Aufsichtsrat aus seiner Mitte auf die Dauer von zwei Jahren. 6. Die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates ist ehrenamtlich. 7. Der Geschäftsführer der Gesellschaft nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. In Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, ist der Geschäftsführer von der Teilnahme ausgeschlossen. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet der Aufsichtsrat in Abwesenheit des Geschäftsführers endgültig und unanfechtbar. Der Geschäftsführer hat das Recht, seine Meinung zur Niederschrift zu äußern. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016: Herr Landrat Sören Meng, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Klauspeter Brill, Bürgermeister Lebach Herr Werner Hell, Geschäftsführer Gemeindewerke Eppelborn Herr Thomas Jakob,, Prokurist KEW AG, Neunkirchen Herr Joachim Herber,, Mitglied Gemeinderat Illingen Herr Dr. Armin König, Bürgermeister Illingen Herr Werner Laub, Bürgermeister Marpingen (bis August 2016) Herr Volker Weber, Bürgermeister Gemeinde Marpingen (ab August 2016) Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Eppelborn (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende) Frau Sabine Fischer, Vertreterin Kreistag Neunkirchen Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Ottweiler Herr Werner Spaniol, Vorstand KEW AG, Neunkirchen Herr Christian Batz, Mitglied Stadtrat Ottweiler Herr Alfons Wintrich, Geschäftsführer Gemeindewerke Eppelborn Herr Dr. Falk Ihrig, Geschäftsführer Gemeindewerke Eppelborn (ab März 2016) Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung sowie der Gewerbe- und Industriebetriebe im Gebiet der Gesellschafter mit Trink- und Brauchwasser und erneuerbarer Energie. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle im Trinkwasser- und Abwassersektor sowie sonstige im Bereich der Gemeinden anfallenden Leistungen technischer und kaufmännischer Art erbringen. Hierzu zählen auch Dienstleistungen technischer und kaufmännischer Art im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieversorgung, insbesondere die Projektentwicklung und Projektsteuerung. Alle Leistungen können auch gegenüber Gemeinden, die nicht Gesellschafter sind, erbracht werden; dies gilt auch gegenüber anderen Ver- oder Entsorgungsunternehmen. Zur Durchführung dieser Zwecke hat die Gesellschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen erworben, dessen Wasser sie bezieht. Im Übrigen kann sich die Gesellschaft anderer Unternehmungen zur Durchführung ihrer Aufgaben bedienen, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen eingehen sowie Betriebsführungs-, Kooperations- und Geschäftsbesorgungsverträge abschließen. Die Gesellschaft kann außerdem gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an Gesellschaften oder Genossenschaften eingehen, deren Gegenstand die Erzeugung und der Verkauf von u.a. regenerativen Energien ist. Die Gesellschaft wird die Wasserversorgung in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet so sicher und billig wie möglich durchführen. Seite 61

62 Wesentliche Verträge Tilgungsfreie Gesellschafterdarlehen (unbeschränkte Laufzeit, erstmals zum 09. Dezember 2011 kündbar, Festzinsen 5,65% p.a. bis zum 09. Dezember 2011). Sie stehen im Zusammenhang mit der Ausschüttung des Bilanzgewinns 2000 im Jahre 2001 und stellen die erneute Zurverfügungstellung des Auszahlungsbetrags - nach Steuern - dar. Im Jahr 2003 wurden vereinbarungsgemäß Teile der Darlehensmittel um die bei den Gesellschaftern anrechenbaren Steuern aufgestockt. Im Jahr 2011 wurde durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, die Darlehen bis zum 31. März 2012 zu aktuellen Konditionen zu verlängern. Die Gesellschafter Gemeindewerke Eppelborn und Stadt Lebach haben ihre Verträge zum 31. März 2012 gekündigt. Die Stadt Ottweiler und die KDM haben neue Verträge über fünf Jahre, der Landkreis Neunkirchen über zehn Jahre abgeschlossen. Die Verzinsung beträgt 3,4 % bzw. 3,9 % p.a. Personal 2011: : : : : : 43 Kurzübersicht Jahresabschlüsse 2016 T 2015 T 2014 T 2013 T Bilanzsumme Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Umsatzerlöse Jahresüberschuss Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Der Geschäftsführer erläutert in seiner Lagebeurteilung zunächst den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft im Berichtsjahr. Die Umsatzerlöse stiegen um T 412 auf T 8.691, wovon T 295 aus der ehemaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) resultieren. Die übrige Zunahme ist vor allem auf die Betriebsführung der Wasserversorgung für die Technischen Werke der Gemeinde Merchweiler GmbH (TWM) zurückzuführen. Die Umsatzerlöse an Tarifkunden verringerten sich leicht um T 67, während die Umsätze mit Sondervertragskunden um T 16 stiegen, was auf die erhöhte Abnahme durch die Stadtwerke Bexbach und die Gemeindewerke Heusweiler zurückzuführen ist. Die Erlöse aus an den Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen (WZV) erbrachten Dienstleistungen konnten um T 75 gesteigert werden. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T 438 erzielt. Seite 62

63 Wesentliche Geschäftsvorfälle: Im Berichtsjahr wurde ein Darlehen zu einem Zinssatz von 1,855 % p.a. bei der Sparkasse Neunkirchen in Höhe von T 550 zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Wasserversorgung aufgenommen. Sonstige für die Überwachung des Unternehmens bedeutsame Feststellungen: Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr auf Basis des in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des BDEW sowie des VKU im Mai 2012 veröffentlichten "Leitfaden zur Wasserpreiskalkulation" sowie des Gutachtens "Kalkulation von Trinkwasserpreisen - insbesondere die betriebswirtschaftliche Herangehensweise zur Bestimmung der Kapitalkosten" der NERA Economic Consulting, London, vom 23.Januar 2012 eine Wasserpreiskalkulation durchgeführt. Dadurch sollen auch die Risiken begrenzt werden, die sich aus möglichen kartellrechtlichen Wasserpreiskontrollen ergeben (siehe hierzu auch die Ausführungen im Lagebericht, Anlage I). Zu den Chancen und Risiken macht die Geschäftsführung insbesondere folgende Kernaussagen: Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der für die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen grundsätzliche Bedeutung zukommt, sind öffentliche Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach 103 Abs. 5, 22 Abs. 5 GWB i.d.f. der Bekanntmachung vom 20. Februar 1990 unterworfen. In 2016 hat auch die Energie- und Energiekartellaufsicht des Saarlandes eine Auskunftsverfügung an alle saarländischen Wasserversorgungsunternehmen gesendet. Untersuchungsgegenstand ist die Wasserpreisgestaltung für Haushalts- und Kleingewerbekunden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind als relevantes Risiko einzuschätzen, da die Möglichkeit besteht, dass auch im Saarland Preissenkungsverfügungen erlassen werden könnten. Langfristig besteht eine hohe Versorgungssicherheit durch Mitgliedschaft im Zweckverband Wasserversorgung und die Führung der Geschäfte in Personalunion. Aufgrund der Vielzahl der Gesellschafter besteht ein Risiko einer Änderung der Gesellschaftsstruktur. Ein neues erhebliches Risiko ergibt sich aus der Neuausschreibung der Trinkwasserkonzession für die Ortsteile Stennweiler und Heiligenwald durch die Gemeinde Schiffweiler. Hier besteht das Risiko, die Versorgung der Ortsteile Stennweiler und Heiligenwald zu verlieren. Risiken könnten auch aus einem Rückgang der für Dritte durchgeführten Dienstleistungsverträge resultieren. Diesem Risiko wurde jedoch in 2013 durch die Unterzeichnung eines Betriebsführungsvertrages mit der TWM für die Jahre 2014 bis 2021 entscheidend entgegengewirkt. Für die Jahre 2018 bis 2022 konnte zudem in 2017 ein Betriebsführungsvertrag für das Kanalnetz der Stadt Ottweiler abgeschlossen werden. Der demografische Wandel mit einer sinkenden Bevölkerungszahl im Saarland wird zukünftig zu deutlich geringeren Wasserabgabemengen führen. Dadurch werden sich auch die Netzbetriebskosten z.b. durch notwendige Spülungen erhöhen. Chancen werden insbesondere darin gesehen, dass neue gewerbliche Verbraucher gewonnen werden können. Darüber hinaus wird erläutert, dass der Klimawandel zu einem erhöhten künftigen Seite 63

64 Wasserbedarf in der Landwirtschaft führen kann. Der Dienstleistungsbereich soll durch Akquisitionen weiter ausgebaut werden. Die Änderung des Unternehmensgegenstands im Gesellschaftervertrag hat zum 3. Juni 2015 Gültigkeit erlangt. Dadurch ist zukünftig eine Beteiligung an Anlagen und Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien möglich, um entsprechende Projekte von Gesellschaftern unterstützen zu können und damit auch die Ertragslage zu verbessern. Konkrete Projekte sind aktuell nicht vorgesehen. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Für das kommende Geschäftsjahr erwartet der Geschäftsführer eine verminderte Wasserabgabe. Durch eine sparsame Haushaltsführung soll ein Jahresüberschuss in Höhe von T 322 erreicht werden. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde der Grundpreis für die Wasserbereitstellung von 5 cbm/h um 1 pro Monat erhöht. Abwasserzweckverband Eppelborn in Höhe von ,74 (10 %). Seite 64

65 4.6 Talsperren- und Grundwasser-Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbh (TNA) Anschrift Hohenzollernstraße Saarbrücken Telefon: 0681/5870 Geschäftsführer Dr.- Ing. Joachim Meier Dipl.-Ing. Stefan Langhabel (bis ) Dipl. Volkswirt Manfred Schmidt (ab ) Gründung 1994 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken mbh 22,77 WVW Wasser- u. Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH 40,90 energis GmbH, Saarbrücken 22,77 Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und 13,56 Landgemeinden des Kreises Neunkirchen, Ottweiler (WVO) 13,56 22,77 Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken mbh WVW 22,77 energis 40,9 WVO Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus 22 Mitgliedern. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016: Herr Udo Recktenwald, Landrat, Vorsitzender Herr Thomas Brück, Dezernent, stellvertr. Vorsitzender Herr Dr. Klaus Bauer, Geschäftsführer Frau Britta Blau, Dipl. Pädagogin Herr Karl Brixius, Bauzeichner, Stadtverordneter Herr Mathias Frigo, Geschäftsführer Herr Helmut Fuß, Vorstand (bis ) Herr Peter Klär, Bürgermeister Herr Michael Klein, Dipl. Geograph (seit ) Herr Dr. Volker Krämer, Geschäftsführer, Stadtverordneter Herr Werner Laub, Bürgermeister (bis ) Herr Wolfgang Martin, Kfm. Angestellter Herr Sören Meng, Landrat Herr Wolfgang Müller, Geschäftsführer Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Herr Stephan Rausch, Bürgermeister Seite 65

66 Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Herr Karl Josef Scheer, Bürgermeister Herr Martin Schmidt, Geschäftsführer Herr Hermann Josef Schmidt, Bürgermeister Herr Dr. Thomas Severerin, Geschäftsführer Herr Theo Staub, Bürgermeister Herr Andreas Veit, Bürgermeister Herr Volker Weber, Bürgermeister (seit ) Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Unternehmensgegenstand sind Planung, Bau und Betrieb von Aufbereitungsanlagen, die Erbringung von wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen, Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsdienstleistungen, die Gewinnung und Aufbereitung von Rohwasser sowie der Vertrieb, der Verkauf und die Vermarktung von Roh- und Trinkwasser. Die TNA beschäftigt auch weiterhin kein eigenes Personal. Zur Abwicklung der Geschäftstätigkeiten wurden entsprechende Geschäftsbesorgungs-, Betriebsführungs- und Nutzungswasserverträge mit den Gesellschaftern abgeschlossen Bilanzsumme , ,00 Anlagevermögen , ,00 Umlaufvermögen , ,00 Eigenkapital , ,00 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,00 Jahresüberschuss , ,00 Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Allgemeines Die TNA Talsperren- und Grundwasser-Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2016 die Kunden mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Würzbachtal - im Rahmen des ihr verliehenen Wasserrechtes über 4 Mio. m³/jahr -versorgt. Das Trinkwasser aus dem Würzbachtal wird aus acht Tiefbrunnen in 60 bis 100 Meter Tiefe gefördert, ist aus bakteriologischer und chemischer Sicht von hervorragender Qualität und muss lediglich entsäuert werden. Mit der Konzeptstudie aus 2012 für die Sanierung des Wasserwerkes Würzbachtal und den entsprechenden Beschlüssen des Aufsichtsrates wurden die Sanierungsarbeiten im 4. Quartal 2015 begonnen. Ziel ist es, bis zum Ende des 3. Quartal 2017 die Arbeiten abzuschließen. Im 4. Quartal 2016 wurde das erste Rezertifizierungsaudit des Energiemanagementsystems nach DIN ISO erfolgreich durchgeführt. Damit sind auch in 2017 die Voraussetzungen für eine Stromsteuerrückerstattung (gem. 9b und 10 StromStG) erfüllt. Zum wurde der neue Stromnetzanschluss über die Stadtwerke Bliestal vollständig in Betrieb genommen. Seite 66

67 Tätigkeit der Organe Die Organe der TNA Talsperren- und Grundwasser-Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbh sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführer der TNA waren im Berichtsjahr Dr.-Ing. Joachim Meier und Dipl.-Ing. Stefan Langhabel. Herr Langhabel ist zum Jahresende 2016 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Herr Manfred Schmidt ist zum Jahresbeginn 2017 zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Im Berichtsjahr fanden zwei Sitzungen des Aufsichtsrates der TNA statt, am 16. März 2016 und am 16. September Eine Gesellschafterversammlung der TNA wurde am 16. September 2016 durchgeführt. Geschäftsverlauf Förder- und Absatzentwicklung Im Geschäftsjahr 2016 wurden die Sanierungsarbeiten zu rund 75 abgeschlossen. Die TNA hat in 2016 insgesamt rd m³ Trinkwasser an ihre Kunden WVW, WVO und energis abgegeben. Dieser Wert entspricht dem angepassten Baustellenbetrieb. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zum beträgt die Bilanzsumme 4,38 Mio.. Die Vermögensseite besteht hauptsächlich aus dem Anlagevermögen (3,28 Mio. ). Es wird ein Eigenkapital von 1,07 Mio. ausgewiesen, wobei der Gewinnvortrag und der Jahresüberschuss 0,41 Mio. sowie das gezeichnete Kapital unverändert 0,66 Mio. beträgt. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 24% (Vorjahr 48%). Die Verbindlichkeiten (rund 3,276 Mio. ) setzen sich zusammen aus 61 % gegenüber Kreditinstituten, 35 % Lieferungen und Leistungen und 4 % gegenüber Gesellschaftern und Sonstige. Auf der Grundlage vorgenannter Absatzmengen konnte die TNA im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von 1,763 Mio. erzielen. Diesen stehen betriebliche Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,627 Mio. gegenüber. Dieser betriebliche Aufwand setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem Materialaufwand (52 %), den Aufwendungen für bezogene Leistungen (34%), den Abschreibungen (3 %), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (6%) und den Zinsaufwendungen (5 %). Über den Verkauf der oben dargestellten Wassermengen und der Aufwandsentwicklung konnte ein Jahresüberschuss von rd. 98 T (im Vorjahr 127 T ) erwirtschaftet werden. Der im Vergleich zum Planergebnis des Wirtschaftsplans 2016 von 71 T höhere Jahresüberschuss ergab sich im Wesentlichen aus geringeren Zinsaufwendungen. Investitionen Die Ausgaben für Investitionen der TNA, die fast ausschließlich im Zusammenhang mit der Sanierung des Wasserwerkes Würzbachtal stehen, lagen im Jahr 2016 bei rd. 1,9 Mio.. Personal Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Zur Durchführung der Geschäftstätigkeiten wurden entsprechende Geschäftsbesorgungs-, Betriebsführungs- und Nutzungswasserverträge mit den Gesellschaftern abgeschlossen. Die technische Betriebsführung erfolgt über die WVW Energie- und Wasserversorgung Kreis St. Wendel GmbH, die kaufmännische Geschäftsbesorgung über die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG. Daneben werden zusätzliche Dienstleistungen zur Prozesssteuerung des Wasserwerkes Würzbachtal, zur Bereitstellung erforderlicher Fernwirklinien, Überwachung der Betriebsanlagen, u. ä. Seite 67

68 über einen entsprechenden Dienstleistungs- und Nutzungsvertrag von energis GmbH erbracht. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Auch im Geschäftsjahr 2017 wir die TNA ihre Kunden mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Würzbachtal versorgen. Die Sanierungsarbeiten im Würzbachtal sind im 2. Quartal wesentlich abgeschlossen worden. Der Wasserpreis ist entsprechend Beschluss aus 2017 auf 43ct/m reduziert. Die Modernisierungen führen mit der sukzessiven Inbetriebnahme der Anlagen zu den erwarteten Kosteneinsparungen. Für das Jahr 2017 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund T 30 gerechnet. Keine. Seite 68

69 4.7 Tourismus Zentrale Saarland GmbH (TZS) Anschrift Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Telefon: 0681/ Geschäftsführer Birgit Grauvogel Arnold Künzer Gründung 1997 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Saarland Tourismus-Zentrale-Saarland Regionalverband Saarbrücken 8, Saarpfalz-Kreis 5, Congress-Zentrum Saar GmbH 5, Landkreis Saarlouis 4, Landkreis Merzig Wadern 4, Landkreis St. Wendel 3,6 936 Landkreis Neunkirchen 2,0 520 IHK des Saarlandes 1,0 260 ADAC Saarland e.v. 1,0 260 Flughafen Betriebsgesellschaft 1,0 260 Saarland Tourismus-Zentrale-Saarland 4,2 5 4,2 3, Regionalverband Saarbrücken Saarpfalz-Kreis Congress-Zentrum Saar GmbH 5,6 Landkreis Saarlouis Landkreis Merzig Wadern 8,4 10 Landkreis St. Wendel Landkreis Neunkirchen IHK des Saarlandes ADAC Saarland e.v. Flughafen Betriebsgesellschaft Aufsichtsrat 12 Gesellschaftsvertrag: 1. Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern entsandt und abberufen. Hinsichtlich des Gesellschafters Saarland nimmt dieses Recht die Regierung des Saarlandes wahr. Dem Gesellschafter Saarland stehen 7 Sitze, dem Regionalverband Saarbrücken ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Den übrigen Gesellschaftern (Landkreis Merzig- Wadern, Landkreis St. Wendel, Landkreis Saarlouis, Landkreis Neunkirchen und Saar-Pfalz-Kreis) stehen insgesamt 3 Sitze zu, wobei sich diese Gesellschafter über die Besetzung (rollierendes System) einigen. 2. Den Vorsitzenden stellt das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft. Die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte; diese sollen aus dem Kreis der übrigen Seite 69

70 Gesellschafter kommen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. 3. Aufgaben des Aufsichtsrats sind die in dieser Satzung vorgesehenen sowie die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat das Recht, der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. 4. Wird über die Amtsdauer nichts anderes bestimmt, endet die Amtszeit mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgezählt. 5. Im Falle einer Ersatzwahl endet die Amtszeit des neugewählten Mitglieds spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Mitglieds. 6. Jedes Mitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats niederlegen. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 waren: Frau Ministerin Anke Rehlinger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Vorsitzende Frau Daniela Schlegel-Friedrich, Landrätin Landkreis Merzig-Wadern, stellvertretende Vorsitzende Weitere Mitglieder: Herr Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor Herr Landrat Dr. Theophil Gallo, Saarpfalz-Kreis Frau Brigitte von Boch-Galhau, Hotel Linslerhof/Countrylife von Boch Galhau Frau Gudrun Pink, DEHOGA Saarland, Herr Karl-Heinz Finkler, ADAC Saarland Herr Minister Klaus Bouillon, Ministerium für Inneres und Sport Herr Armin Schmitt, Ministerium für Finanzen und Europa Herr Landrat Patrik Lauer, Landkreis Saarlouis Herr Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks 2 Gesellschaftsvertrag: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Tourismus, touristischer Dienstleistungen und Produkte für das Saarland sowie die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und Herausstellung der Vorzüge des Saarlandes als attraktives Reiseziel sowie als Tagungsund Kongressplatz. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. Personal Seite 70

71 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,01 Anlagevermögen , ,50 Umlaufvermögen , ,46 Rechnungsabgrenzungsposten , ,05 Gezeichnetes Kapital , ,00 Gewinnrücklagen 2.600, ,00 Kapitalrücklage , ,00 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,67 Jahresfehlbetrag , ,16 Bilanzsumme Jahresfehlbetrag Geschäftsverlauf Geschäft und Rahmenbedingungen Der Schwerpunkt der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 lag entsprechend 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages in der Förderung des Tourismus, touristischer Dienstleistungen und Produkte für das Saarland. Darüber hinaus zielten die Maßnahmen auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und die Herausstellung der Vorzüge des Saarlandes als attraktives Reiseziel. Das Marketing 2016 stand unter dem Motto Saarland entdecken, erleben, erinnern. Damit startet auch eine neue Kommunikations- und Designarchitektur bei der TZS Tourismuszentrale Saarland GmbH (kurz: TZS). Kernstück der neuen Kommunikation wird das Online,- und Social Media Marketing sein. Ein intensives Aufgabenportfolio lag und liegt auf der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Die Webpräsenz erhielt eine großzügige emotionale Bildersprache. Das komplette Angebot fußt auf dem Ansatz tablet first und ist responsiv angelegt. Außerdem wurden sowohl neue Videoclips als auch erstmals Drohnenvideos produziert und in die neuen Seiten integriert. Im Vordergrund der Social Media Aktivitäten steht die Bespielung der Kanäle von Facebook und Instagram im In- und Ausland. Kataloge und Flyer wurden ebenfalls neu designt. Diese kommen vor allem im Rahmen des reichweitenstarken Marketingmix zum Einsatz. Neu aufgelegt für 2016 wurden ein Weihnachtsflyer und ein Genussführer sowie einige Angebotsflyer. Im Vordergrund steht die Generierung von Kurzurlaubsgästen. Dazu werden als Werbemaßnahmen neben klassischen Maßnahmen wie Printanzeigen und Messebesuchen (u. a. Fahrrad- und Erlebnisreisen/CMT Stuttgart, Tour Natur oder Slowfood- Markt des guten Geschmacks) auch Medienkooperationen und weitere Präsentationen in der Region wie auch außerhalb durchgeführt. Auch das seit 2011 laufende Format der Roadshow wurde in 2016 fortgesetzt. Unter dem Motto Saarland auf Tour waren u. a. Karlsruhe, Wiesbaden und Mainz gute Standorte. Erstmals und mit Erfolg wurde das Museumsuferfest in Frankfurt besucht, eines der größten Feste in der Region mit 2 Mio. Besuchern. Im Vordergrund der Marktbearbeitung und Seite 71

72 Kundenakquise standen nach wie vor die wichtigsten Themen wie Wandern, Radfahren, Kulinarik/Genussregion und kulturelle Highlights bzw. Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Buddha Ausstellung des Weltkulturerbes Völklinger Hütte. Neben den stationären Aktivitäten, die rund ums Jahr auch Präsentationen des Reiselandes Saarland im In- und Ausland (ca. 50 im Laufe eines Jahres, eintägig bis mehrtägig) beinhalten, kann festgehalten werden, dass die Maßnahmen im digitalen Marketing immer mehr Raum einnehmen. Mit Erfolg fortgesetzt wurde der Saarland- Blog, der vor allem für die Netzwerkbildung zu bestehenden aber auch neuen Partnern sehr gut funktionierte. So nehmen die Medien, hier der Hörfunk, gerne Blog-Inhalte als Hinweise für Sendeinhalte auf. Das gesamte Marketing, aber insbesondere das digitale, unterliegt aufgrund des dem Thema innewohnenden Weiterentwicklungspotenzials einer ständigen, z. T. täglichen Bearbeitung, Auswertung und Interpretation der Ergebnisse. In 2016 wurde sowohl eine permanente Gästebefragung für ein Jahr an verschiedenen Standorten im Saarland aufgesetzt, als auch eine einjährige Gästebefragung für die Besucher des CenterParc. Hier wurden erstmals Ergebnisse zum Ausflugs- wie auch Ausgabeverhalten erfasst. Im Vertrieb wurde intensiv am Aufbau neuer Kontakte und konkreter Kooperationen neben den bereits bestehenden gearbeitet. Deutschland war Schwerpunkt der Marktbearbeitung und Marktdurchdringung. Die ausländischen Quellmärkte sind im Gruppengeschäft vor allem Frankreich, Belgien und Niederlande. Das Projektmanagement beinhaltet neben der Entwicklung von Projekten und Maßnahmen vor allem den regelmäßigen und intensiven Austausch in Form von Beratungen, Sitzungen oder Workshops mit den Partnern (öffentliche wie private) und den touristischen Akteuren aus allen Bereichen des Tourismus. Die Leitung und Koordinierung der Projekte bildete auch 2016 einen intensiven Arbeitsschwerpunkt der TZS umfasste das Projektkreismanagement 11 Projekt- und Arbeitskreise, die von 2 Fachbereichen und einer Projektleitung gesteuert wurden. Mit der in 2014 neu hinzugekommenen Marketinggruppe Nationalpark Hochwald Hunsrück, die sich um die überregionale Vermarktung des Saarlandanteils in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz kümmert, wurden erste gemeinsame und saarlandspezifische Marketingmaßnahmen umgesetzt. Fortgesetzt wurde auch die seit 2011 bestehende Zusammenarbeit mit der Biosphärenregion Bliesgau, einmal im Rahmen des Marketingteams und zum anderen durch die Leitung des Vergaberates zur Gewinnung und Betreuung von Partnerbetrieben (seit 2012). Ein Schwerpunkt in der Projektarbeit Rad war im letzten Jahr die aufwendige Radverkehrsanalyse. Ziel war es, verlässliche Erkenntnisse aus Zählungen und Befragungen zum Reise,- und Aktionsverhalten unserer Gäste zu gewinnen. Hier wurden über einen längeren Zeitraum vom Frühjahr bis zum Herbst stationäre und mobile Zählstellen eingerichtet, die neben den Interviewergebnissen wichtige Hinweise für die weitere Profilierung des Saar-Radlandes bringen werden. In der Projektarbeit Wandern war ein Schwerpunkt die Initiierung und Durchführung des Projektes WanderCent. Ein innovativer Ansatz zur Generierung von privaten Spenden zur Unterhaltung der Wanderwege. Der Naturtourismus stand im Zeichen der Intensivierung der Angebotsvielfalt und dem Ausbau der Netzwerkpartner. Dies galt auch für die Maßnahmen im Bereich der Genussregion: Gewinnung neuer Partner und Umsetzung von Social Media-Aktivitäten wie das Platzieren von Genussregion Videos im nationalen und internationalen Marketing bestimmten das Arbeitsprogramm. Weitere Projektarbeits-Themen die vom Projektmanagement koordiniert wurden, waren das Thema Motorradtourismus, Reisemobile und Camping. Seite 72

73 Im Fachbereich Kultur- und Städtetourismus lag der Schwerpunkt der Umsetzung auf der Implementierung des SaarlandCard Projekts. Neben einer intensiven Überzeugungs- und Akquise Tätigkeit konnten 38 Hotel,- bzw. Übernachtungspartner und fast alle Freizeit- und Kultureinrichtungen für das Projekt gewonnen werden. Wichtige Projektschritte in 2016 war die komplexe Umsetzung aller technischen, juristischen und operativen Details wie auch die Vorbereitung der Markteinführung für Im Bereich des Gesundheits- und Medizintourismus wurden im Netzwerk Hören im Rahmen von Vorträgen und Workshops vor allem Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt um die Partner wie auch die Leistungsträger für den Ausbau von zielgruppenspezifischen Angeboten zu gewinnen. Auch wurden erste Kommunikations- und Marketingmaßnahmen rund um die neue Webseite zum Netzwerk Hören erarbeitet. Das Thema Qualitätsmanagement wurde als weiterer Aufgabenschwerpunkt in 2016 fortgeführt. Dazu zählte wie bisher die landesweite Koordinierungsarbeit der ServiceQualität Deutschland. Rund ums Jahr wurden ServiceQualität-Seminare (Stufe I und Stufe II) durchgeführt, Betriebe betreut und im überregionalen Länderarbeitskreis wurde an der Weiterentwicklung des Angebotes gearbeitet. Nachdem in 2015 an der Erstellung eines interaktiven anwenderorientierten Weiterbildungs-Angebotes erarbeitet wurde, ging der Online Lotsen- Check ab 2016 an den Start. Durch kontinuierliche Kommunikation bei den Partnern des Gastgewerbes konnten ca. 38 aktive Teilnehmer generiert werden. Mit der Entwicklung von Mitmachaktionen gab es einen stetigen Austausch mit den Partnern. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist das Innenmarketing. Neben der TZS Heute als regelmäßig erscheinender Newsletter, werden unterjährig zahlreiche Fach-, Beratungs-, und Betreuungsgespräche mit Leistungsträgern, Akteuren aus Kultur, Kunst, Wirtschaft, Einzelhandel, Sport etc. wie auch mit Vertretern von Kommunen, Landkreisen und Fach-Verbänden (z.b. DEHOGA,IHK, Museumsverband etc.) geführt. Zahlreiche Präsentationen, Sitzungen und Vorträge intensivieren die Zusammenarbeit. Die Tourismus Qualitätssicherung Saarland (TQS) betreute 2016 über 65 Premiumwanderwege und den saarländischen Teil des Saar Hunsrück- Steiges sowie im Bereich Radfahren knapp 730 km des SaarRadland Tourennetzes. Die Strecken werden digital erfasst und aufbereitet, Mängel dokumentiert und Optimierungsvorschläge bereitgestellt. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft den Antrag für das neue Interreg V- A Projekt Digitales Tourismus-Marketing in der Großregion gestellt. Mehrfach mussten aufgrund der schwierigen Kooperation mit einigen Partnern die Antragsinhalte überarbeitet und korrigiert werden. Nach der Genehmigung im Oktober konnte bereits eine erste Sitzung durchgeführt werden, wobei grundlegende Formen der Zusammenarbeit vereinbart wurden. Auch die Suche nach Mitarbeiterin/innen wurde gestartet. Lage des Unternehmens Ertragslage Die Umsatzerlöse bewegen sich für das Geschäftsjahr mit T 402 leicht über dem Vorjahresniveau (Vorjahr T 378). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T (Vorjahr 2.132) sind um T 425 gesunken. Im Wesentlichen ist die Minderung in folgenden Positionen zu begründen: Die Projektförderung im Rahmen des Interreg IV-A Projektes war am 30. Juni des Jahres 2015 beendet. Im Vorjahr waren Erträge in Höhe Seite 73

74 von T 236 ausgewiesen. Die Projektförderung im Rahmen des Anschlussprojektes Interreg V-A wurde im Oktober 2016 genehmigt. Im Geschäftsjahr 2016 sind keine Erträge ausgewiesen. Im Vorjahr waren Ertragszuschüsse in Höhe von T 269 enthalten, die den Aufwand in 2015 aus der Abschreibung der Kataloge, Broschüren und Kosten auf den niedrigeren beizulegenden Wert in gleicher Höhe ausgeglichen haben. Im laufenden Geschäftsjahr sind keine Ertragszuschüsse ausgewiesen. Der Materialaufwand sank von T 637 im Vorjahr um T 286 auf T 351 im Berichtsjahr. In dem Posten sind Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert für Kataloge, Broschüren und Karten in Höhe von rund T 270 enthalten. Der Materialaufwand ohne den Betrag der Abschreibung in Höhe von T 270 ist mit dem des Vorjahres vergleichbar. Die Personalaufwendungen haben sich von T im Vorjahr auf T im Berichtsjahr leicht erhöht. Die Erhöhung ist insbesondere auf Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr (T 1.674) um T 229 auf T im Berichtsjahr gesunken. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit der Projektförderung Interreg IV- A in Höhe von T 221 enthalten. Das Projekt wurde im Juni 2015 beendet. Insgesamt weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ein negatives Ergebnis in Höhe von T 927 aus. Finanzlage Unsere Finanzlage ist abhängig von der Bewilligung von Zuwendungen durch das Land. Die Förderung besitzt eine große Bedeutung für die Finanzierung unserer Gesellschaft und damit für die Durchführbarkeit der Marketingmaßnahmen. Für das Geschäftsjahr 2016 erhielt die Gesellschaft mit Bescheid vom 1. August 2016 eine Zuwendung für Marketingmaßnahmen als Projektförderung (Fehlbedarfsfinanzierung) in Höhe von T Für 2017 hat das Land mit Bescheid vom 23. Februar 2017 Mittel in Höhe von T bewilligt. Die Zuwendung des Landes reicht jedoch nicht aus, um die aufgabenbedingten Aufwendungen zu finanzieren. Die Finanzierungslücke wird durch Gesellschaftereinlagen geschlossen. Die Gesellschaft verfügt über stichtagsbezogene liquide Mittel in Höhe von T 576 (Vorjahr T 289). Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Das Anlagevermögen der Gesellschaft ist aus Zuschüssen finanziert. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von T 70 getätigt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Die Gesellschaft verfügt über Kassenreste aus Zuwendungen der Vorjahre in Höhe von TEUR 468, die das Land zur Vorfinanzierung des EU-Projektes sowie zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfs für die Monate Januar und Februar 2017 bewilligt hat. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr (T 874) um T 288 auf T erhöht. Auf der Aktivseite resultiert dies im Wesentlichen aus Veränderungen bei den liquiden Mitteln, die um T 287 auf T 576 angestiegen sind. Das Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von T 576 dient der Seite 74

75 Liquiditätssicherung. Das Anlagevermögen hat sich insgesamt um T 13 erhöht. Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 314) betreffen in erster Linie Forderungen der Gesellschaft aus dem auslaufenden Interreg- Projekt (T 171), das sich noch in der Abrechnung befindet. Die Vorfinanzierung erfolgte über Landesmittel. In Höhe von T 72 sind Forderungen an Projektpartner aus dem Interreg-Projekt V-A ausgewiesen. Auf der Passivseite hat sich der Sonderposten für Investitionszuschüsse von T 157 um TEUR 13 auf T 170 erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um T 27 gestiegen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beliefen sich im Kalenderjahr auf T 822 und haben sich gegenüber dem Vorjahr um T 251 erhöht. Sie setzen sich überwiegend zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Land aus Zuwendungen in Höhe von T 709 sowie Verbindlichkeiten an Gesellschafter in Höhe von T 86. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die Gesellschaft wird im Jahr 2017 die eingeschlagenen Marketingmaßnahmen fortsetzen und ausbauen. Wesentliche inhaltliche Veränderungen ergeben sich durch die neue Tourismusstrategie Die Gesellschaft verfolgt hierbei das gesetzte Ziel Wachstum durch Nachhaltigkeit und Qualität. Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite werden im Rahmen der neuen Konzeption folgende übergeordnete Leitprojekte aufgenommen: Tourismusbewusstsein, KMU- Netzwerk, attraktive Ortsbilder sowie Marken- und Kommunikationsstrategie. Themenbezogene Handlungsfelder werden sein: Aktivtourismus, Kulturtourismus, promotabler Geschäftstourismus, sowie Gesundheits- und Medizintourismus. Das hinzu gekommen Interreg V-A Projekt Digitales Tourismus-Marketing für die Großregion, das von der EU im Oktober 2016 genehmigt wurde, wird in 2017 ein Arbeitsschwerpunkt sein. Das Haushaltsvolumen wird im Jahr 2017 wird um rund T über dem des Vorjahres liegen. Die Erhöhung hängt insbesondere mit dem Interreg V-A Projekt zusammen, welches in 2017 mit einem Haushaltsvolumen in Höhe von T 914 veranschlagt ist. Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2017 zur Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes weiterhin auf Zuschüsse des Saarlandes und auf Zahlungen der Gesellschafter in jeweils etwa gleicher Höhe wie in 2016 angewiesen sein. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 75

76 4.8 Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) Anschrift Wellesweilerstraße Neunkirchen Telefon: 06821/ Geschäftsführer Pascal Koch Gründung 1907 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Neunkirchen mbh Landkreis Neunkirchen Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellsch aft der Kreisstadt Neunkirchen mbh Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2016 aus folgenden Mitgliedern zusammen: Jürgen Fried, Oberbürgermeister, Neunkirchen, Vorsitzender Sören Meng, Landrat, Ottweiler, stellvertretende Vorsitzende Christine Bosel, Berufskraftfahrerin, Ottweiler Tobias Hans, Mitglied des Landtages, Neunkirchen Winfried Kramer, Oberstudienrat, Neunkirchen Herbert Volz, Dipl. Forstwirt, Neunkirchen Gerhard Schaufert, Berufskraftfahrer, Neunkirchen Mark Schaufert, Berufskraftfahrer, Ottweiler Heiko Schaufert, Berufskraftfahrer, Neunkirchen Ebru Aksa, Immobilienmaklerin, Neunkirchen Brigitte Peisch, Rentnerin, Neunkirchen Elmar Gleich, Selbständiger Malermeister, Neunkirchen Erwin Schönsiegel, Rentner, Neunkirchen Peter Rammo, Rentner, Neunkirchen Ute Meiser, Kfm. Angestellte, Merchweiler Stephan Latz, Berufskraftfahrer, Schiffweiler Joachim Seiler, Berufskraftfahrer, Friedrichsthal Seite 76

77 Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Das Unternehmen ist aus der früheren Neunkircher Straßenbahn AG hervorgegangen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beförderung von Personen sowie die Förderung und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere durch Einrichtung und Betrieb von Linien- und Freistellungsverkehren und die Durchführung von Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen, des Landkreises Neunkirchen sowie in angrenzenden Verkehrsgebieten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Darüber hinaus ist die Gesellschaft mit Zustimmung der Hauptversammlung berechtigt, sich an anderen Unternehmen in jeder gesetzlich zulässigen Form zu beteiligen oder Unternehmen zu erwerben oder zu errichten. Betrauungsakt, Öffentliche Dienstleistungsaufträge Personal Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,11 Anlagevermögen , ,19 Umlaufvermögen , ,14 Eigenkapital , ,50 Rückstellungen , ,65 Verbindlichkeiten , ,00 Umsatzerlöse , ,51 Leistungen der Gesellschafter , ,32 Jahresüberschuss 0,00 0, Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Vermögenslage Investitionstätigkeit befindet sich in einer Übergangsphase Nicht wie in den Vorjahren, bewegten sich die Investitionen in die Modernisierung der notwenigen Verbundstrukturen vergleichsweise geringfügig, was insbesondere an verschobenen Omnibusanschaffungen im Berichtsjahr lag. Die Buseinkäufe werden in den Folgejahren nachgeholt. Als klassisches modernes Busunternehmen ist die Gesellschaft seit vielen Jahren bestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit durch permanente Investitionen in die verbundkompatible Struktur Seite 77

78 aufrechtzuerhalten. Infolge nur geringer Zugänge im Anlagevermögen führte die Verrechnung in den laufenden Abschreibungen des Jahres zu einer mehr als deutlichen Reduzierung des Bilanzpostens. Ab dem Jahr 2017 werden wieder umfangreiche Projekte realisiert. Abnahme des kurzfristig gebundenen Vermögens und der kurzfristigen Forderungen Im letzten Jahr befanden sich umfangreiche Fördermittelansprüche aus den Projekten Dynamisches Fahrgastinformationssystem, Omnibusbeschaffungen und e-mobil saar ITCS einschließlich der mit diesen Investitionen bilanzierten Vorsteuerüberhängen unter den kurzfristigen Forderungen, welche im laufenden Jahr 2016 gezahlt wurden. Solche Ansprüche ergaben sich im Jahr 2016 nicht, so dass konsequenterweise die Position zum Bilanzstichtag sank. Der Verbrauch der Altersteilzeitrückstellung schreitet voran Die langfristigen Rückstellungen werden weiterhin vom Bilanzansatz der Altersteilzeitrückstellung beherrscht. Seit dem Jahr 2012 wird diese Rückstellung durch das Erreichen der Freistellungsphase im Blockmodell kontinuierlich verbraucht, so dass sich kräftige Auflösungen ergeben werden. Diese Annahme wir durch vorgelegte versicherungsmathematische Planungsrechnungen seitens der Testat erteilenden Gesellschaft belegt. Abbau langfristiger Verbindlichkeiten Das Vorjahr der kurzfristigen Fremdmittel war besonders geprägt von den Verpflichtungen aus dem Leistungsverkehr im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit. Insbesondere bestanden-stichtagsbedingt- Außenstände aus den Omnibusbeschaffungen und dem dynamischen Fahrgastinformationssystem sowie weiteren Projekten. Die Beträge waren im Jahr 2016 vollends beglichen. Da solche umfangreichen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 2016 auch durch die fehlenden investiven Tätigkeiten nicht zu verzeichnen waren, verminderten sich die Schulden eindeutig um T Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft Die Zukunftsperspektiven und Chancen de Gesellschaft im ÖPNV- Ordnungsrahmen wurden bereits im ersten Abschnitt eingehend geschildert, an dieser Stelle wird mehr auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Zur Risikoanalyse wurde hierzu speziell im Jahr 2005 ein EDV-gestütztes Risikofrüherkennungssystem eingeführt, welches die folgenden Schwerpunkte identifiziert hat. Die Gesellschaft ist unvermindert in hohem Maße von den Verlustausgleichzahlungen der Anteilseigner abhängig. Entscheidend für den Fortbestand der Gesellschaft wird in Zukunft sein, inwieweit eine Steigerung der eigenen Ertragskraft zu realisieren isst und die Anteilseigner Willens und in der Lage sind, die Gesellschaftsaktivitäten mit zugesagten Kapitalhilfen zu unterstützten. Insoweit kann es sich hier um ein bestandsgefährendes Risiko handeln. Die Signale der Gesellschafter gehen jedoch nach wie vor in Richtung vollumfänglicher Unterstützung, wie jüngst die durchgeführte Betrauung zeigen lässt, so dass wir von einer mehr als geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgehen. Auf das Risiko, dass nicht sämtliche Kriterien des Altmark-Trans-Urteils erfüllt werden könnten, wurde bereits ausführlich eingegangen. Derzeit sind insbesondere mit der Betrauung der NVG und mit der angestrebten Neuvergabe sämtlicher Linienverkehre zum 1. März 2017 jedoch geeignete Gegenmaßnahmen und Strukturveränderungen eingeleitet worden. Deshalb ist das Risiko für die Gesellschaft überschaubar und die Seite 78

79 Eintrittswahrscheinlichkeit eher als gering einzustufen. Durch eine gutachterliche Stellungnahme eines externen Dienstleisters wurde der Gesellschaft bereits die Erfüllung der Direktvergabevoraussetzungen bescheinigt. Die Problematik der rechtlichen Bedingungen der Ausgleichszahlungen nach 45a PBefG, aufgrund gesondertem Finanzierungsvertrag für eine Übergangsphase und die Behandlung dieser Beträge nach Ablauf der fünf Jahre, wurde ebenfalls angesprochen. In diesem Kontext sind auch die Ausgleichszahlungen der SNS GmbH für die sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste aufzuführen. Infolge des Abschlusses einer Anschlussfinanzierung Mitte des Jahres 2009 wurde dieses Risiko für eine Übergangszeit von weiteren fünf Jahren vermieden. Ein momentanes Risiko verbleibt für die Gesellschaft im Hinblick auf den Einnahmeaufteilungsschlüssel, der wohl in kürzeren Zyklen ggf. sogar jährlich verifiziert wird. Sollte dieser für die NVG zuungunsten nach unten korrigiert werden, kann dies zu Einnahmeausfällen führen, deren Größenordnung noch nicht einschätzbar ist. Der neue Auftraggeber der neuen Linienbündel 1.2 bis 1.4 hat seine Ausgleichsleistungen für die Bedienung der Linien ab dem 1. März 2017 mit Festbeträgen verlängert. Ob und inwieweit diese mit der Auflage verbunden sind, alljährliche Nachkalkulationen zu erstellen und durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen testieren zu lassen, ist bislang nicht Gegenstand der Vereinbarung. Das Risiko das diese Gelder zukünftig entfallen könnten, ist als relativ gering einzuschätzen. Im Gefolge der neuen Linienbündel ist die Anspruchsberechnung der Schwerbeschädigtenausgleichzahlung im Jahr 2016 auf Basis des Schwerbeschädigtenquotienten 2014 erfolgt. Ein neues Testat wurde für das Jahr 2017 in Aussicht gestellt. Da die Schwerbeschädigtenausgleichsleistungen seit Jahren Schwankungen unterliegen, kann an dieser Stelle nicht von einem deutlich bestehenden Risiko gesprochen werden. Die Verlängerung des Vertrages zur Finanzierung des saarvv wird im Jahr 2017 neu verhandelt. Es kann daher zu Einbußen im Rahmen der Ausgleichszahlungen, Fahrgelderlöse sowie der Durchtarifierungsverluste kommen. Zum Zeitpunkt der Lageberichterstellung sind noch keine belastbaren Ergebnisse bekannt. Eine unmittelbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der NVG wird derzeit nicht gesehen. Die demographische Entwicklung kann wohl zur Reduzierung der beförderten Fahrgäste beitragen, jedoch wurden ausreichend Neustrukturierungen in die Wege geleitet, welche die Gesellschaft am Markt gut positioniert. Die Geschäftsleitung hat noch geeignete Gegenmaßnahmen zur Kostenreduzierung geplant, die aber erst noch die Gremien beschlossen werden muss. Da die NVG eine innovative Gesellschaft mit permanentem Restrukturierungspotential ist, werden in Zukunft noch weitere Verbesserungen der Ertragslage geschaffen werden. Dem Risiko aus der jüngst ergangenen EugH Rechtsprechung bezüglich der Rechtsform der NVG AG, hat die Gesellschaft durch einen Formwechsel im Jahr 2012 von einer AG hin zu einer GmbH entgegnet. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Finanzinstrumente Zu den im Unternehmen bestehenden risikolosen Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die NVG verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind meistens die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist eine absolut konservative auf Sicherheit angelegte Politik. Seite 79

80 Das Risiko des Verlustes von bilateralen Ausgleichszahlungen in Höhe von ist durch Urteil des Landgerichts Mainz vom 27. Juli 2017 vermieden worden. Zahlungsstromschwankungen sind selten und können sich, wenn überhaupt, aus der manchmal langfristigen Natur der Forderungen ergeben, wie z.b. Verlustausgleichszahlungen, Fördergelder, Ausgleichsleistungen nach 45a PBefG etc. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt. Im Vorjahr 2013 wurde dem Risiko einer Unterversorgung mit finanziellen Mitteln entgegengewirkt und die Kontokorrentlinien deutlich erweitert. Sobald bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Langfristig finanzierte sich in der Vergangenheit die Gesellschaft über Bankkredite bei der Sparkasse Neunkirchen, mit der eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht. Seit einigen Jahren ist die NVG jedoch in der Lage die anstehenden Verpflichtungen zu einem Großteil aus der Innenfinanzierung zu speisen. Auf die Erhöhung der Kontokorrentlinien im Jahr 2013 wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. Erstmals seit Jahren 2016 ein Darlehen zur Teilfinanzierung von Omnibusbeschaffungen in Anspruch genommen. Darüber hinausgehende Risiken mit wesentlichem negativen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Voraussichtliche Entwicklung Die strategische Unternehmensplanung der Jahre 2016 bis 2020 lässt folgende Kernaussagen für die Entwicklung des Unternehmens zu: Die Verlustausgleichszahlungen der Gesellschafter haben vermutlich in den Jahren 2013 und 2014 mit ca. rund 2,2 Mio. EUR ihren Höchststand erreicht. Sollten sämtliche eingeleiteten Restrukturierungspotenziale erfolgreich greifen, könnten Ausgleichszahlungen unterhalb von 2,0 Mio. EUR erreichbar sein. Diese Prognose wurde im Jahr 2016 bereits durch das laufende Jahresergebnis bestätigt. Dem Unternehmensverbund NVG und NVD im Jahr 2014 mittels Testat deutschlandweit Spitzenwerte im Kostenverhalten bescheinigt, da die stärkeren Belastungen auch in anderen Verkehrsverbänden Einzug halten. Auch dort kämpfen die Verkehrsunternehmen angesichts leerer Haushaltskassen mit zunehmend fehlender Subventionsbereitschaft der Kommunen und infolge ständiger Preiserhöhungen mit ausbleibenden Kunden. Die Verkehrseinnahmen können grundsätzlich, bedingt durch den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Verlust von Beförderungsfällen sowie der starken Subventionsabhängigkeit (Einnahmeaufteilungsschlüssel, Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen, Ausgleich 45a PBefG etc.) zukünftig keinen deutlichen Beitrag dazu leisten. Jedoch wurden diese Annahmen gerade durch die jüngsten mehrmaligen Änderungen des Einnahmeaufteilungsschlüssels erfreulicherweise nicht bestätigt. Seit zwei Jahren stiegen die Verkehrseinnahmen deutlich an, da sich die neuen Linienbündel nun in der Verteilungsrechnung bemerkbar machen. Die Gesellschaft glaubt jedoch eher daran, dass sich die Höhe der Verkehrseinnahmen nun auf diesem Niveau stabilisiert und sodann das zuerst Gesagte, der demographische Wandel, langfristig durchsetzen wird. Nach Ausschöpfung nahezu sämtlicher Kostenreduzierungsmög- Seite 80

81 lichkeiten in den letzten Jahren, werden letztendlich die Potenziale im Personalaufwand den notwendigen Einsparungsrahmen bieten. Da nahezu sämtliche Ersatzeinstellungen im Rahmen der Übernahme der Linienbündel erfolgt sind, bietet das Ausscheiden von Rentenbezugsberechtigten und den in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern, nach Berücksichtigung des Verbrauchs der Altersteilzeitrückstellung, einen Kostenvorteil von ca. 660 T bis ins Jahr 2017 und wohl folgend. Nach Berücksichtigung der geplanten tariflichen Anhebungen in den Jahren 2015 bis 2017 sowohl bei der NVG als auch bei der NVD, schmälert sich dieser Vorteil auf ca. 260 T. Die Übernahme der Linienbündel 1.2 bis 1.4 führt nach den Kalkulationen der WIBERA AG, Düsseldorf, zu keiner Erhöhung der Ausgleichszahlungen der Anteilseigner. Die NVG hat sich selbst auferlegt, dass der Materialaufwand und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nur in Höhe der üblichen Preisindices ansteigen sollen. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Ende 1998 wurde die NVD Neunkircher Verkehrsdienste GmbH gegründet. Die NVG hält 90% der Stammeinlage, die Kreisstadt Neunkirchen und der Landkreis Neunkirchen halten jeweils 5% der Stammeinlage. Außerdem ist die Gesellschaft an der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH mit 10 % und an der FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH mit 47,5 % beteiligt. Seite 81

82 4.9 Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD) Anschrift Wellesweilerstraße Neunkirchen Telefon: 06821/ Geschäftsführer Pascal Koch Gemäß 12 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen/eine oder mehrere Geschäftsführer/innen. Geschäftsführer/in ist/sind der Vorstand/die Vorstandsmitglieder der Neunkircher Verkehrs GmbH Gründung 1998 Stammkapital ,59 Anteilsverhältnisse % Neunkircher Verkehrs GmbH ,13 Kreisstadt Neunkirchen ,23 Landkreis Neunkirchen , Neunkircher Verkehrs GmbH Kreisstadt Neunkirchen 90 Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat Gemäß 9 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, und zwar dem Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen, Jürgen Fried dem Landrat des Landkreises Neunkirchen Sören Meng jeweils kraft Amtes, Aufsichtsratsvorsitzender Stephan Latz, Berufskraftfahrer, Schiffweiler Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Landrat Sören Meng Gemäß 11 des Gesellschaftsvertrages überwacht und kontrolliert der Aufsichtsrat die Tätigkeit der Geschäftsführung. Er berät alle Angelegenheiten vor, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung bedürfen. 11 enthält darüber hinaus einen Katalog der Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat unterliegen. Gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand der Gesellschaft die Beförderung von Personen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den genannten Gesellschaftszweck fördern oder wirtschaftlich berühren. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an Ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfsund Nebenbetriebe gründen, erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszweckes Seite 82

83 Wesentliche Verträge Nebengeschäfte zu tätigen. Betriebsdurchführungsvertrag mit der NVG Vertrag bezüglich der Überlassung von Kraftfahrzeugen Personalgestellungsvertrag mit der NVG Ergebnisabführungsvertrag zwischen der NVG und der NVD mit Wirkung zum 01. Januar 2007 Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar) mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbh sowie der Neunkircher Verkehrsdienste GmbH vom 18. Dezember Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,04 Forderungen , ,46 Eigenkapital , ,93 Rückstellungen , ,89 Verbindlichkeiten , ,22 Verlustabdeckung , ,86 Jahresüberschuss 0,00 0,00 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die NVD wurde am gegründet. Erklärtes Hauptziel der Gesellschaft ist trotz der Einführung eines einheitlichen Tarifgefüges TVN-Saar - die Reduzierung der Personalkosten, um so die Eigenwirtschaftlichkeit des Gesamtbetriebes zu erzielen und somit im europäischen Prozess der Wettbewerbsfähigkeit zu bestehen. Die NVD erbringt die Verkehrsleistung und erhält hierfür das als Umsatzerlöse ausgewiesene Entgelt. Der Eigenanteil an der Verkehrsleistung der NVG GmbH sowie das Fahrpersonal der NVG GmbH wurde mittels Betriebsdurchführungsvertrag bzw. Personalgestellungsvertrag an die NVD übertragen. Die Busbestellung erfolgt über Anmietung der Omnibusse der NVG GmbH. Am 18. Dezember 2008 wurde der Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar); mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis- Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbh sowie der Neunkircher Verkehrs GmbH gemeinsam unterzeichnet. Dieser Vertrag kann in Zukunft Seite 83

84 weitere erhebliche Veränderungen bei der Personalpolitik in den Gesellschaften NVG und NVD hervorrufen. Bislang erfolgten infolge des wettbewerbsfähigen Tarifs bei Bedarf ausschließlich Neueinstellungen bei der NVD. Durch Vereinheitlichung des Tarifgefüges in beiden Gesellschaften werden Neueinstellungen seit dem Jahr 2009 ausschließlich in der NVG vorgenommen. Die Rahmenbedingungen für die NVD haben sich seit dem Jahr 2009 dergestalt geändert, dass im Rahmen der Liniennetzoptimierung der NVG, bei gleichzeitiger Reduzierung der Subunternehmerleistungen, eine höhere Kilometervergabe an die Gesellschaft erfolgt ist. Diese weitere Nachfrage nach Fahrdienstleistungen der NVD wurde in den Jahren 2011 und 2012 bestätigt und darüber hinaus noch deutlich erhöht, da die Neunkircher Verkehrs GmbH ihre Subunternehmerleistungen zugunsten der kostengünstiger leistenden Tochter NVD neu strukturiert hat. Infolge der von der NVG seit dem 1. Januar 2013 neu übernommenen Linienbündel wurde die Kilometervergabe seitens der NVG wiederum deutlich ausgedehnt. Aller Voraussicht nach wird auch in Zukunft diese stabile Auftragslage vorherrschen, wobei unter Umständen noch mit einer Ausweitung-wie in den Jahren 2015 und 2016 geschehen- der Kilometervergabe zu rechnen ist. Beispielsweise wurde wiederum eine Subunternehmerlinie im Jahr 2016 infolge von nicht akzeptablen Preisen der NVD übertragen. Im Gefolge des neuen Finanzierungsvertrages SaarVV vom 1. August 2010 wurde mittels Testat eine neue Einnahmeaufteilungsrechnung der Verbundausgleichszahlungen mit einem für die NVG neuen Aufteilungsschlüssel konzipiert. Konkretisiert wurde dieser neue Schlüssel im Vertrag zur Einnahmeaufteilung (EAV) im saarvv zwischen der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH und den verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen vom 30. September Der Einnahmenaufteilungsschlüssel wurde im Jahr 2015 und erneut im Jahr 2016 zugunsten der Gesellschaften NVG und NVD geändert. Wie bereits zuvor ausgeführt, hat die Verbesserung des Einnahmeaufteilungsschlüssels zu gestiegenen Verkehrseinnahmen geführt. Ob und inwieweit dieser Verteilungsschlüssel auch für die Zukunft Bestand hat, ist für die kommenden Jahre nicht vorhersehbar. Eine jährliche Überprüfung dieses Verteilungsschlüssels wurde bereits vorangekündigt. Die NVD sollte sich in Zukunft auch infolge des demografischen Wandels auf geringere Fahrgeldeinnahmen einstellen. Anspruch auf Verlustabdeckung sinkt Im Jahr 2016 haben in deutlichem Umfang preis- und mengenbedingt gewachsene Erträge aus Fahrleistungen branchenbedingt nicht ausgereicht, die annährend konstanten zugehörigen Kostenarten aufzufangen, so dass sich letztendlich wiederum ein Anspruch auf Verlustabdeckung gegenüber der NVG ergab. In Folge der Umsatzausweitung zeigte sich der angesprochene Verlustausgleich gewichtig gegenüber dem Vorjahr. Vermögens- und Finanzlage Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unverändert dadurch gekennzeichnet, dass die NVD über kein eigenes Anlagevermögen verfügt. Das Unternehmen benötigt deswegen auch keine langfristigen Fremdmittel. Demzufolge gibt es in der Bilanz nur kurzfristige Bereiche. Der mit der NVG abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist charakteristisch dafür, dass die Eigenmittel mit 45 T auch in Zukunft Seite 84

85 konstant bleiben. Die kurzfristigen Forderungen resultieren ausschließlich aus werthaltigen Ansprüchen gegenüber der NVG, die sich unmaßgeblich von 145 T auf 153 T abrechnungsbedingt erhöht haben. Der Rückgang der kurzfristigen Außenstände und der gleichzeitige Rückgang der kurzfristigen Schulden rief einen mäßig veränderten Bestand an flüssigen Mitteln von T 0 (Vorjahr T 1) hervor. Die NVD finanziert ausschließlich mit Eigenkapital. Fremdkapital im Sinne von Darlehen ist nicht vorhanden und wird voraussichtlich auch nicht benötigt. Die kurzfristigen Fremdmittel veränderten sich im Vergleich zum Vorjahr kaum. Außerbilanzielle Finanzierungselemente, wie z.b. Factoring oder Leasing, spielen bei der Gesellschaft keine Rolle. Die Liquidität der Gesellschaft ist sowohl stichtagsbedingt zum 31. Dezember 2016 als auch im Hinblick auf die enge wirtschaftliche Verbindung zur NVG stets gewährleistet. Die Eigenkapitalausstattung ist weiterhin angemessen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft Die NVD ist organisatorisch in das EDV gestützte Risikofrüherkennungssystem der NVG mit eingebunden. Die Chancen und Zukunftsperspektiven der Gesellschaft sind aufgrund der langfristig bestehenden Verträge mit der NVG überschaubar. Für die NVD bestand bis zur Einführung des TV-N Saar unverändert das Hauptrisiko darin, dass im Wettbewerb die Verkehrsleistung nicht zu marktgerechtem Preis angeboten werden kann. Dieses Risiko hat sich durch die in den Jahren 2011 und 2012 geänderte Einnahmeaufteilungsrechnung auf Verbundebene noch erhöht, da dies zu deutlichen Fahrgeldeinbußen seitens der NVD und somit zu einer starken Verschlechterung der Ertragslage geführt hat. Das Jahr 2014 brachte keine derartigen Erlöseinbußen mit sich. Das Jahr 2015 und 2016 bescherte der NVG und somit auch der NVD eine verbesserten Verteilungsschlüssel. Ob und inwieweit in Zukunft mit einem Herabsetzen der Erlösschlüssel gerechnet werden muss, ist momentan nicht mit hinreichender Sicherheit erkennbar. Dem Risiko der Erzielung eines etwaigen negativen Betriebsergebnisses wurde bereits schon dadurch begegnet, dass die NVG durch den Ergebnisabführungsvertrag auch eine Verlustabdeckung zu tragen hat. Insofern bestehen geeignete Gegenmaßnahmen. Weiterhin steht die Entlohnung des Personals im Vordergrund, wobei an dieser Stelle auch auf die Ausführungen im Prognosebericht verwiesen werden. Weitere Risiken mit wesentlichem negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. bestandsgefährdete Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Voraussichtliche Entwicklung Für die weitere Entwicklung der NVD GmbH und deren Rentabilität werden die Personalkosten maßgebend sein. Um die Wettbewerbsfähigkeit und die Eigenwirtschaftlichkeit zu erreichen, dürfen die Lohnkosten der NVD GmbH nicht über den Lohnkosten der Wettbewerber liegen. Zukünftige Bedeutung hat auch nach wie vor der Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar), der mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbh sowie der Neunkircher Verkehrs AG gemeinsam am 18. Dezember 2008 unterzeichnet Seite 85

86 worden ist. Dadurch eröffnet sich für die NVG die Möglichkeit selbst wettbewerbsfähiger Neueinstellungen vornehmen zu können. Ob und inwieweit bei Bedarf der Personalaufbau sodann bei der NVD vorangetrieben wird, ist zunächst abhängig von der Geschäftspolitik des Mutterunternehmens. Infolge der Optimierung des Verhältnisses der Eigenleistungen zu den Linienfremdvergaben bei der NVG, die sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2012 weiter vorangetrieben wurde, ist zu erwarten, dass die durch die NVG in eigener Regie absolvierten Linienkilometer in Zukunft vermutlich keiner nennenswerten Veränderung mehr unterliegen werden. Die letzte nennenswerte Erhöhung der Kilometernachfrage fand wegen der Übernahme der neuen Linienbündel im Jahr 2013 statt. Damit sind die Kapazitäten der NVD mehr als ausgelastet. Die Vergabe wird sich in den kommenden Jahren auf dem Niveau des laufenden Geschäftsjahres einpendeln, es sei denn, es wird seitens der NVG weiterer Anpassungsbedarf gesehen. Dies bedeutet zunächst losgelöst von der zukünftigen Personalpolitik eine gesicherte anhaltend hohe Vergabe an die NVD. In Zukunft wird die NVD wohl weiterhin Verluste erzielen, die aber im Zeitablauf teilweise abgebaut werden können. Das liegt daran, dass dennoch durch die Preispolitik vermutlich die Fahrgelderlöse stetig steigen werden, bei annähernd gleichen Kosten für die Benutzung der Infrastruktur der NVG und kaum sich verändernden Personalkosten. Die Ausgleichszahlungen an die Anteilseigner bleiben deswegen zunächst auf den fixen Anteil begrenzt. Aufgrund der abgeschlossenen Verträge und der sich abzeichnenden Entwicklung der Verkehrsleistung sowie des Beförderungsaufkommens wird wiederum auch wegen des Ergebnisabführungsvertrages mit einem ausgeglichenen Ergebnis auch im Folgejahr zu rechnen sein, wobei der Anspruch auf Verlustabdeckung ebenfalls die Größenordnung des Jahres 2016 erreichen wird. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 86

87 4.10 Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH (FSN) Anschrift Wellesweilerstraße Neunkirchen Telefon: 06821/ Geschäftsführer Herr Pascal Koch Herr Uwe Loeschmann, Maikammer (bis ) Gründung 2005 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Neunkircher Verkehrs GmbH 47, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH 47, Omnibusunternehmen Zarth GmbH 3, Dieter Schmidt GmbH 2, ,5 Neunkircher Verkehrs GmbH ORN Omnisbusverkehr 47,5 Omnibusunternehmen Zarth GmbH Dieter Schmidt GmbH Aufsichtsrat Gemäß 9 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2016 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates: Herr Bernhard Ehmann, Geschäftsführer ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Vorsitzender Frau Cornelia Hoffmann-Bethscheider, Landrätin des Landkreises Neunkirchen, stv. Vorsitzende (bis ) Herr Landrat Sören Meng des Landkreises Neunkirchen, stellvertr. Vorsitzender (ab ) Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen Herr Gerhard Schaufert, Betriebsratsvorsitzender NVG Frau Sabine Klär, Betriebsleiterin ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH Herr Reiner Kolb, Betriebsratsvorsitzender ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werkstatt für Omnibusse und sonstige Fahrzeuge am Standort der Neunkircher Verkehrs GmbH. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen. Seite 87

88 Wesentliche Verträge Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NVG GmbH über die Tätigkeiten: Finanzwesen, Rechnungswesen, Anlagenbuchhaltung, Steuern, Planung u. Controlling Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WNS Westpfälzische Nahverkehrs-Service GmbH über die Bereitstellung des Werkstattprogrammes COSware Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NVG GmbH über die Personalverwaltung und Abrechnung der FSN Mitarbeiter Vertrag mit der ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH (vormals Saar-Pfalz-Bus GmbH und der NVG über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen Vertrag über Reparatur- und Wartungsarbeiten WZV/Lebenshilfe Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit der NVG Dienstleistungsvertrag für den Werkstättenbereich mit dem Bundeseisenbahnvermögen über die Beschäftigung von Werkstattmitarbeiter Dienstleistungsvertrag mit der NVG über die Durchführung von Reinigungs- und Haltestellenarbeiten, Fahrdienst und Hausmeisterei Mietvertrag mit der NVG über die Nutzung des Werkstattgebäudes Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,18 Anlagevermögen , ,63 Umlaufvermögen , ,55 Eigenkapital , ,51 Rückstellungen , ,90 Verbindlichkeiten , ,77 Umsatzerlöse , ,88 Jahresüberschuss 1.559, ,43 Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Allgemeines Die FSN wurde am mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet. Beteiligt sind ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Seite 88

89 Neunkircher Verkehrs GmbH, Omnibusunternehmen Zarth GmbH und Dieter Schmidt GmbH Omnibusbetrieb. Die Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgte zum Geschäftsfelder In der von der NVG angemieteten Gemeinschaftswerkstatt werden 114 (Vorjahr 111) Kraftomnibusse der Partner ORN, NVG, Hermann Zarth und Dieter Schmidt gewartet und instand gehalten. Weitere Geschäftsfelder sind die Unfallinstandsetzung und Reinigung der Kraftomnibusse sowie die Instandsetzung der Haltestellen und der Fahrscheindrucker der ORN und NVG. Rahmenbedingungen Hauptziel der Gesellschaft ist die Erbringung wettbewerbsfähiger Dienstleistungen für die Fahrzeuge der Gesellschafter durch die Optimierung der jeweiligen Werkstattabläufe. Aufgrund der Marktentwicklung infolge des neuen EU-Rechtsrahmens sind die Verkehrsbetriebe gehalten sich wettbewerbsfähig aufzustellen. Mit der FSN GmbH wird diese Zielsetzung für die Gesellschafter im Instandhaltungsbereich kontinuierlich verfolgt. Geschäftsverlauf Mit T lag die Gesamtleistung auf Vorjahresniveau (2.736 T ). Während die Umsatzerlöse im Bereich der KOM-Instandhaltung und Fahrdienst gesteigert werden konnten, haben sich die Erlöse in den Bereichen Materialverkauf, Unfallinstandsetzung und Fahrdienst reduziert. Die Erlöse der KOM-Instandhaltung lagen im Bereich des Vorjahres. Der Materialaufwand verringerte sich ebenfalls wobei das Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwendungen) um 48 T verbessert werden konnte. Periodenfremde Aufwendungen im Bereich der Sozialkosten belasteten den Personalaufwand und das Zinsergebnis (T 116). Die anderen betrieblichen Aufwendungen lagen in etwa auf Vorjahresniveau. Die Gesellschaft konnte das Geschäftsjahr 2016 mit einem positiven Ergebnis abschließen. Vermögens-,Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der FSN GmbH hat sich per 31. Dezember 2016 im Vorjahresvergleich um 197 T erhöht. Dies war schwerpunktmäßig durch höhere Vorräte (+70 T ) sowie Forderungen gegen Gesellschafter (+71 T ) und Dritte (+82 T ). Auf der Passivseite haben sich bei nahezu unveränderten Eigenmitteln und Gesellschafterverbindlichkeiten die Rückstellungen (+42 T ) sowie die Verbindlichkeiten über Dritten (+153 T ) erhöht. Das Anlagevermögen verminderte sich um 6 T. Die Zugänge im Jahr 2016 beliefen sich auf 53 T vermindert um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 59 T. Die Investitionen der FSN lagen bei 53 T. Investitionsschwerpunkt war die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Darüber hinaus wurden diverse technische Geräte (Hebebühne) sowie Werkzeuge (Festwertbildung) beschafft. Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 592 T auf 794 T. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen (+153 T ) sowie der Vorräte (+70 T ). Die Forderungen betreffen überwiegend Lieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsjahr Das Eigenkapital erhöhte sich durch den Jahresüberschuss auf 172 T. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 94 T (Vorjahr: 51 T ) beinhalten Personalaufwendungen für Urlaubsansprüche und Prämien in Höhe von Seite 89

90 17 T sowie Beiträge an die Berufsgenossenschaft und sonstige Sozialkosten 53 T, Kosten des Jahresabschlusses in Höhe von 9 T und sonstige 15 T. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 58 T auf 72 T. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind um 1 T auf 398 T gesunken und betreffen Ausleihungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten veränderten sich gegenüber dem Vorjahr um 139 T. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2016 einen Überschuss in Höhe von 2 T aus. Der Umsatzerlöse der FSN betrugen im Berichtsjahr T (Vorjahr: T ). Während die Umsatzerlöse aus Instandhaltung und Unfallinstandsetzung im Vorjahresvergleich um 102 T gestiegen sind, haben sich die Umsätze aus der Reinigung, dem Fahrdienst und aus Materialverkauf um 170 T reduziert. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 38 T. Der Materialaufwand verringerte sich um 116 T auf T. Die Aufwendungen für bezogenen Leistungen, im wesentlichen Kosten der Personalgestellung, sind um 15 T auf 321 T zurückgegangen. Der übrige Materialaufwand verringerte sich um 101 T auf 964 T. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Ersatzteilmaterial, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Reifen. Der geringere Materialaufwand war durch niedrigeren Materialeinsatz bedingt. Der ordentliche Personalaufwand lag bei 922 T und damit um 15 T moderat über dem Vorjahreswert. Ursache hierfür waren besonders die tariflichen Lohnerhöhungen. Die FSN beschäftigte zum Jahresende 22 Mitarbeiter und 2 Auszubildende. Die Ertragslage war darüber hinaus durch Kosten der RZVK-Mitgliedschaft in Höhe von 77 T geprägt. Die Abschreibungen betrugen 59 T (Vorjahr: 64 T ). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 346 T (Vorjahr 328 T ). Der Zuwachs betraf im Wesentlichen EDV-Kosten. Der Zinsaufwand 2016 ist durch aperiodische Aufwendungen (39 T ) belastet. Die im Saarland mittlerweile seit mehreren Jahren stattfindenden Wettbewerbsverfahren haben die Rahmenbedingungen der FSN nachhaltig verändert. Es wird auf die Aussagen im Prognosebericht 2017 verwiesen. Im Geschäftsjahr 2016 konnten teilweise Auftragsreduzierungen der Gesellschafter durch die Übernahme alternativer Auftragsbestände zumindest teilweise kompensiert werden. Weiterhin wird die Wirtschaftlichkeit der FSN durch interne Gegensteuerungsmaßnahmen im Bereich der Produktivität und Kostenoptimierungen im Materialeinkauf sichergestellt. Voraussichtliche Entwicklung Grundsätzlich ist die FSN auch in den kommenden Jahren aufgrund ihrer Kostenstruktur und Produktivität in der Lage, den Gesellschaftern und Drittkunden Instandhaltungsleistungen auf einem marktfähigen Kostenniveau anzubieten. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten bestehen Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Es bestehen wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen überwiegend an Gesellschafter. Forderungen und Verbindlichkeiten werden, soweit fällig, innerhalb der Zahlungsfristen gezahlt. Die Auswirkungen der durchgeführten Wettbewerbsverfahren betreffen das Bestandsgeschäft der ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH und damit auch das Auftragsvolumen der ORN GmbH bei der FSN GmbH. Auf Seite 90

91 Grund dieser Tatsache hat die FSN GmbH jeweils einen Vertrag über Reparatur- und Wartungsarbeiten, Reifendienst und Tankstellenutzung mit dem Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen sowie der WZB, Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe, abgeschlossen. Diese Aufträge betreffen 110 Fahrzeuge und dient als Bestandssicherung für die FSN GmbH. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre beginnend ab dem Für das Geschäftsjahr 2017 wird wieder ein Jahresüberschuss erwartet. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 91

92 4.11 Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS) Anschrift Hohenzollernstraße Völklingen Telefon: 06898/ Geschäftsführer Dieter Haag Gründung 2005 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Neunkircher Verkehrs GmbH 8, ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH 25, Saarbahn Saar GmbH 25, KVS GmbH 12, SNS Beteiligungs- GbR 8, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH 4, DB Regio AG 16, ,17 16,67 25 ORN Omnibusverkehr Rhein- Nahe GmbH Saarbahn Saar GmbH KVS GmbH 33 SNS Beteiligungs- GbR 12,5 25 Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH DB Regio AG Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2016 an: Herr Rainer Neumann, Leiter Tarif und Vertrieb DB Herr Patrik Lauer, Landrat Landkreis Saarlouis (Aufsichtsratsvorsitzender) Herr Andreas Michel, Geschäftsführer KVS KVS Frau Cornelia Hoffmann-Bethscheider, Landrätin Landkreis Neunkirchen (bis ) Herr Sören Meng, Landrat des Landkreises Neunkirchen (seit ) Herr Pascal Koch, Geschäftsführer NVG NVG NVG Herr Uwe Loeschmann, Geschäftsführer (bis ) Herr Bernhard Ehmann, Geschäftsführer (ab ) ORN ORN Seite 92

93 Herr Thomas Brück, Dezernent Umwelt, Migration und Recht Herr Gerd Hirschmann, Polizeibeamter Herr Herrmann Hoffmann, Dipl. Volkswirt Herr Harald Müller, Techniker Herr Philipp Schneider, Betriebswirt Herr Lothar Schnitzler, Dipl. Psychologe SBS SBS SBS SBS SBS SBS Herr Hans Gassert, Geschäftsführer SNS GbR Herr Thorsten Gundacker-Dollak, Geschäftsführer VVB Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Koordinierung von verbundbezogenen Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (insbesondere Einnahmeaufteilung, Festlegung des Verbundtarifes, Abstimmung der Fahrplanangebote und Vertrieb) im Interesse seiner Gesellschafter und Dritter, soweit diese Teilnehmer am saarlandweiten Verbundtarif (saarvv) sind. Wesentliche Verträge Kooperationsvertrag zur Fortsetzung des saarvv vom Verlängerung bis zum mit Beschluss vom unter Anerkennung aller Verkehrsunternehmen Vertrag zur Einnahmeaufteilung (EAV) im saarvv gültig ab Verlängerung bis zum Dienstleistungsvertrag zwischen SNS und den Verkehrsunternehmen bilateral über gemeinsames Call- und Abo-Center bei der SNS GmbH ab Mietvertrag zwischen SNS und VVB GmbH vom über Teile des Anwesens in der Hohenzollernstraße 8. Laufzeit: bis Vertrag zur Finanzierung des saarvv im Rahmen der Allianz im ÖPNV Kooperations- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Saarland, den Zweckverband Personennahverkehr Saarland und der SNS GmbH zur Ausgestaltung des ÖPNV vom mit der Laufzeit bis Personal (ab : 19 gemeinsames Call- und Abo-Center) Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,85 Anlagevermögen , ,33 Umlaufvermögen , ,46 Eigenkapital , ,00 Rückstellungen , ,32 Verbindlichkeiten , ,53 Umsatzerlöse , ,00 Jahresüberschuss 0,00 0,00 Seite 93

94 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Einnahmeabrechnung im Verbund saarvv von Januar Dezember 2016 Die Aufteilung der kassentechnischen gemeldeten Fahrausweisverkäufe im Verbund erfolgte gemäß Einnahmeaufteilungsschlüssel an die Vertragspartner. Der notwendige Kassenausgleich wird von den Verkehrsunternehmen untereinander durchgeführt. Die Fahrgeldeinnahmen im saarvv beliefen sich vor Berücksichtigung von Nachmeldungen im Geschäftsjahr 2016 auf rund 86,81 Mio.. Im laufenden Geschäftsjahr beförderten die im Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen rund 72,2 Mio. Fahrgäste. Das Geschäftsjahr 2016 war von der demografischen Entwicklung im Saarland mit immer stärker sinkenden Einwohnerzahlen insbesondere im Schülerbereich beeinflusst. Die Einnahmen aus Kartenverkäufen haben nicht ausgereicht um die anfallenden Kosten für den ÖPNV im Saarland komplett zu decken. Dank einer Tarifanpassung mit prognostizierter Einnahmewirksamkeit von durchschnittlich 0,74 % zum konnte ein Teil der steigenden Personal- und Investitionskosten gemindert werden. Insgesamt ist die Bilanz des Geschäftsjahres 2016 positiv zu bewerten. Ausgleich von Mindereinnahmen infolge der Tarifkooperation Die Aufgabenträger gleichen Mindereinnahmen infolge der Tarifkooperation aus. Die Zuwendungen fließen zweimonatlich in jeweils gleichen Raten an die SNS GmbH und werden gemäß Aufteilungsschlüssel innerhalb vereinbarter Fristen an die Vertragspartner ausgezahlt. Finanzierung Semesterticket Zwischen den Studierendenvertretungen und den saarländischen Verkehrsunternehmen besteht eine Vereinbarung über ein Semesterticket. Die Anerkennung des Studentenausweises als Fahrkarte zu einer vereinbarten Gebühr erfolgt aus verkehrs- und umweltpolitischen Erwägungen. Zwischenzeitlich wurde eine weitere Anschlussvereinbarung des Semestertickets mit der Studierendenschaft über die Anerkennung der Studierendenausweise als Semesterticket auf Basis des Solidarmodells für ein weiteres Jahr ab dem Wintersemester 2017/2018 abgeschlossen, d. h. der Vertrag endet am 30. September Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Vereinnahmung und Abrechnung der studentischen Beiträge durch die SNS GmbH. Die SNS GmbH ist Zahlungsempfänger für die gezahlten Zusatzleistungen des Landes. Seit 1. August 2010 ist die Finanzierungsbeteiligung des Landes im Vertrag zur Finanzierung des saarvv im Rahmen der Allianz im ÖPNV in 4 geregelt. Die Ausgleichszahlungen wurden seit dem Wintersemester 2010/2011 entsprechend an die beteiligten Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Seite 94

95 Ausgleichszahlung 45a PBefG an die Verkehrsunternehmen Die SNS GmbH hat im Geschäftsjahr 2016 Ausgleichszahlungen gemäß 45a PBefG vom Aufgabenträger erhalten und an die beteiligten Gesellschafter weitergegeben. Marketing/Öffentlichkeitsarbeit Die Bekanntheit und Attraktivität des Saarländischen Verkehrsverbundes konnte auch im Geschäftsjahr 2016 weiter erhöht werden. Kundeninformationen, Marketingmaßnahmen, Ticketaktionen, Gewinnspiele oder Wissenswertes zum ÖPNV im Saarland der saarvv bietet den Nutzern von Bus & Bahn in der Region immer wieder neue Anreize. Durchgeführte Marketingmaßnahmen im laufenden Geschäftsjahr waren unter anderem: Schnupper Abo wegen Vollsperrung Fechinger Talbrücke SaarVV Imagekampagne Flyer für Flüchtlinge Neues Layout und Aktualisierung der Tarifbroschüren Marketing verschiedener Tarifangebote für alle Generationen und jeden Lebensabschnitt Saarländische Märkte-Broschüre Mobisaar-Magazin Aktiv & Mobil Vorteilsaktion für Stammkunden im Rahmen der Aktion Unterwegs mit dem saarvv Unterstützung der Präventionskampagne SAAROB Ganzjährige Gewinnspiele auf saarvv.de z.b. saarvv Adventskalender Neuauflage aller Flyer und Broschüren zur Tarifanpassung 2017 Verbundbericht Autofasten 2016 Unterstützung der Aktion Zukunftstag Girls Day/Boys s Day Sponsoring Dillinger Firmenlauf, Trofeo, Jugendtischtennisturnier der DJK Roden Anschaffung Give aways für Verkehrsunternehmen Vorteilsaktion Kunden werben Kunden Direktmailing an alle weiterführenden Schulen im Saarland mit Informationsmaterial zu den Schülerangeboten im saarvv Projekte im saarländischen Verkehrsverbund Im Geschäftsjahr 2016 konnten im Sinne der Fortentwicklung des Verbundtarifes bestehende Tarifangebote weiter fortgeführt werden. Hotline / saarvv Call- und AboCenter Durch das saarvv Call- und AboCenter, welches durch die SNS GmbH betrieben wird, werden alle Leistungen rund um Fahrplan-, Tarifauskunft sowie die Abo-Verwaltung (mit Ausnahme der Saarbahn Netz GmbH) gebündelt und angeboten. Durch die Zentralisierung der Ressourcen und Kompetenzen in dieser Dienstleistungseinheit konnten Synergien besser genutzt werden. Projekt e-ticketing Das e-ticket steht für eine moderne und flexiblere Art des Ticketings, das im saarvv schrittweise die herkömmlichen Karten ersetzten wird. Die stabilen, scheckkartengroßen Plastikkarten besitzen einen Chip, auf dem sich Informationen aller Art abspeichern lassen. Dazu gehören Fahrtberechtigung, Gültigkeit, Fahrtstrecke, Laufzeit und Art des Tickets. Die Verkehrsunternehmen im saarvv haben in einer Projektphase die Seite 95

96 Möglichkeiten und Optionen des Einsatzes von etickets begonnen geprüft und das Standardsystem getestet hat der saarvv diese Projektphase abgeschlossen und mit der Einführung des e-tickets begonnen. Neuabschlüsse und Neubeantragungen von Abos wurden ab Dezember 2016 in Form des e-tickets umgesetzt. Damit wurde die Umstellung aller saarvv-abonnements auf das eticket ab dem eingeleitet. Risikobericht Die SNS GmbH erwirtschaftet als Koordinationsstelle für verbundbezogene Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Saarland aufgabenbedingt keine Überschüsse im handelsrechtlichen Sinn. Sie bleibt deshalb weiterhin auf die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafter und der Aufgabenträger zur Finanzierung von Sach- und Personalkosten angewiesen. Der Folgefinanzierungsvertrag des saarvv im Rahmen der Allianz im ÖPNV zwischen dem Saarland, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland und der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH endet nun mit Ablauf des 31. Dezember Die anschließende Finanzierung des Saarländischen Verkehrsverbundes wurde zwischen dem Land, dem ZPS und des SNS GmbH im Kooperations- und Dienstleistungsvertrag (KDV) basierend auf dem ab in Kraft getretenen ÖPNV-Gesetz mit Gültigkeit ab 1. Januar 2017 geschlossen und bietet somit für weitere fünf Jahre (bis ) einen finanzielle Sicherheit für den Saarländischen Verkehrsverbund. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen haben direkten Einfluss auf die Entwicklung des ÖPNV. Dieser steht im Saarland zukünftig aufgrund demografischer, finanzieller, gesellschaftlicher, verkehrsspezifischer und ökologischer Veränderungen vor großen Herausforderungen, bietet aber auch ebensolche Chancen. Die finanzielle Unterstützung ist durch den Abschluss des gemeinsamen Kooperations- und Dienstleistungsvertrages zwischen dem Land, dem ZPS und der SNS GmbH geregelt. Um die Nutzerzahlen und somit eine wichtige Finanzierungssäule aufgrund der demografischen Bedingungen stabil zu halten, reagiert der Saarländische Verkehrsverbund auf diese Entwicklungen vor allem durch die Optimierung des Nahverkehrsangebotes, die Unterstützung des Mobilitätsbedürfnisses mit dem weiteren Abbau von Zugangsbarrieren, zielgruppenorientierte Ticketangebote, mobiler Fahrgastinformation und modernen Kommunikationsmaßnahmen. Der saarvv ist bereit, sich an diesen Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen zu orientieren. Im Jahr 2017 werden in Folge der Ausschreibungen weitere Betreiberwechsel erfolgen, was in den neu geschlossenen Verträgen berücksichtigt wurde. Die Aufgabenträger werden gemeinsam mit den Nahverkehrsunternehmen weiterhin das Ziel verfolgen, den ÖPNV im Saarland zukunftsweisend zu gestalten. In den nächsten Jahren werden die Themen Weiterentwicklung des Verbundes im Sinne der Ziele und allgemeinen Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes Stärkung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Nutzung von Synergien Kundenorientierte Optimierung des bestehenden Liniennetzes mit qualitativer Haltestelleninfrastruktur und einem einheitlichen Erscheinungsbild der Fahrzeugflotte aller Seite 96

97 Verkehrsunternehmen im Saarland Entwicklung attraktiver Tarif- und Serviceangebote sowie Fortentwicklung der Vertriebstechnik als Zielvorgaben in der Allianz gelten und damit weiterhin das Geschäft der SNS GmbH prägen. Zum 1. Januar 2017 ist eine Tarifanpassung mit einer prognostizierten Einnahmewirkung von rund 0,53 % erfolgt. Für 2017 werden von den Aufgabenträgern finanzielle Mittel gewährt für: Ausgleich von Mindereinnahmen infolge der Tarifkooperation in Höhe von/bis zu verbundbezogene Personal- und Sachkosten der SNS in Höhe von/bis zu Zuwendung für das bei der SNS geführte verbundbezogene Call- und AboCenter in Höhe von/bis zu Zuwendung für Projekt mobisaar von VDI/VDE in Höhe von/bis zu Zuwendung für mobisaar Mobilitätsberater in Höhe von bis/zu Die Zuwendungen für den Ausgleich Preis/Kosten (alt 45a) werden ab 2017 nicht mehr wie bisher über die SNS GmbH sondern unmittelbar vom Land an die Verkehrsunternehmen ausgeschüttet. Der bisherige Ausgleich zum Semesterticket wird im Rahmen der Rechtsverordnung zur Gewährung der ÖPNV-Pauschaale gemäß 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (RVO ÖPNVG), den Aufgabenträgern zugeschrieben. Im Rahmen des Kooperations- und Dienstleistungsvertrages (KDV)werden die Aufwendungen für das Dienstleistungsentgelt von den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen finanziert. Der Wirtschaftsplan 2017 sieht für Dienstleistungsentgelte für die Aufgaben der SNS GmbH und des gemeinsamen saarvv Call- und AboCenters eine finanzielle Beteiligung der Verkehrsunternehmen in Höhe von ,- vor. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die SNS GmbH wird auch in Zukunft keine Überschüsse im handelsrechtlichen Sinne erwirtschaften und somit auf weitere Zahlungen ihrer am saarvv beteiligten Verkehrsunternehmen angewiesen sein. Für das Geschäftsjahr 2017 wird laut Wirtschaftsplan ein Mittelbedarf von prognostiziert und wie in den Vorjahren ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 97

98 4.12 Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh (VGS) Anschrift Am Hauptbahnhof Saarbrücken Telefon: 0681/ Geschäftsführer Adalbert Ott Gründung 1996 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Saarland ZV Personennahverkehr Saarland Saarland ZV Personennahverkehr Saarland 50 Aufsichtsrat 9 des Gesellschaftsvertrages: 1. Der Aufsichtsrat hat 9 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen: a) Der Zweckverband entsendet je kommunales Verbandsmitglied dessen gesetzlichen Vertreter; jeder kommunale Vertreter hat eine Stimme. b) Das Saarland entsendet 3 Vertreter, die je 2 Stimmen haben. Erhöht oder vermindert sich die Zahl der kommunalen Mitglieder des Zweckverbandes (z.zt. 6), ist die Anzahl der Stimmen des Landes entsprechend anzupassen, so dass die Gleichheit der Stimmen im Aufsichtsrat gewahrt bleibt. 2. Die Amtszeit endet mit dem Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wird ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit abberufen, ist ein neues Mitglied für die Restdauer der Amtszeit des abberufenen Mitgliedes zu bestellen. Das gleiche gilt auch, wenn ein Mitglied sein Amt durch schriftliche Erklärung niederlegt oder aus sonstigen Gründen ausscheidet. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2016 folgende Personen an: Jürgen Barke, Staatssekretär, Aufsichtsratsvorsitzender bis , danach stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender Sören Meng, Landrat Landkreis Neunkirchen, Aufsichtsratsvorsitzender (ab ) Gert Heil, Regierungsangestellter Klaus Häusle, Bürgermeister und Verbandsvorsteher des ZPReS Dr. Theophil Gallo, Landrat Saar-Pfalz-Kreis Udo Recktenwald, Landrat Landkreis St. Wendel Seite 98

99 Patrik Lauer, Landrat Landkreis Saarlouis Daniela Schlegel-Friedrich, Landrätin Landkreis Merzig-Wadern Sibylle Kolling, Regierungsoberrätin Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrsmanagements sowie des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbundraum Saar und hierbei insbesondere in Bezug auf Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, die Koordination, die Organisation, die Sicherung, die Verbesserung, die Förderung und die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs als Schienenpersonennahverkehr und Buspersonennahverkehr einschließlich der Schnittstellen zum Individualverkehr. Durch Beleihungsbescheid des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 21. August 2006 wurde der VGS mbh gemäß 21 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz die Befugnis verliehen, im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts die Aufgaben der Genehmigungsbehörde im Straßenbahn-, Oberleitungsbus, Linien- und Auslandverkehr mit Kraftfahrzeugen nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften wahrzunehmen. Die Beleihung erfolgt jederzeit widerruflich mit Wirkung zum 01. Oktober 2006 und war bis zum 31-Dezember 2010 befristet. Mit Beleihungsbescheid des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Dezember 2010 ist die Befristung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden. Kooperations- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Saarland (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr), der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Stadtwerke Saarbrücken GmbH und VGS für das Verkehrsmanagement Saar (VMSaar) vom Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,88 Anlagevermögen , ,27 Umlaufvermögen , ,59 Aktive RAP , ,02 Eigenkapital , ,49 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,39 Passive RAP ,74 0,00 Umsatzerlöse , ,96 Jahresfehlbetrag , ,45 Seite 99

100 Bilanzsumme Jahresfehlbetrag Geschäftsverlauf Schienenpersonennahverkehr Nahverkehr 2016 Im Fahrplanjahr 2016 wurden im saarländischen Schienenpersonennahverkehr keine nennenswerten Zu- und Abbestellungen vorgenommen. Im Wesentlichen wurde der zum Fahrplanwechsel Dez bestellte Fahrplan beibehalten. Die im Dez nach europaweiter Ausschreibung in Betrieb gegangene Regionalexpress-linie RE1 Koblenz-Saarbrücken-Mannheim (Marketingname Süwex; Betreiber DB Regio) sowie die Regionalexpresslinie RE3 Saarbrücken-Mainz-Frankfurt (Marketingname vlexx; Betreiber vlexx GmbH) haben sich im Jahre 2016 in der Betriebsleistung weiter stabilisiert. Die im Jahre 2016 erreichte durchschnittliche Pünktlichkeit und die Qualität der nach bestehenden Verkehrsverträgen im Saarland tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind in Kapitel f) näher beschrieben. Die Überwachung der Pünktlichkeit und der Qualität erfolgt durch die VGS mbh. Die Betriebsqualität der Saarbahn auf dem Streckenabschnitt Etzenhofen-Lebach-Jabach und zwischen Brebach und Saargemünd (auf beiden Streckenabschnitten ist die VGS für das Vertragscontrolling zuständig) war im GJ 2016 stabil. Die Pünktlichkeit lag bei durchschnittlich 98 %. Zur Verbesserung der Sicherheit in den SPNV-Zügen innerhalb des Saarlandes wurden im Fahrplanjahr 2016 ab 19:00 Uhr alle RB-Züge von einem Kundenbetreuer begleitet. Die im Jahr 2016 betriebene Regionalexpressleistung der Linie RE1 Koblenz-Trier-Saarbrücken-Kaiserslautern-Mannheim sowie die Regionalexpresslinie RE3 Saarbrücken-Mainz-Frankfurt wurden alle Züge zu 100 % durch einen Kundenbetreuer begleitet. Europaweite Ausschreibungen von SPNV-Leistungen Ausschreibung des E-Netzes Saar RB Der mit DB Regio bestehende Verkehrsvertrag im Saarland endet zum Dez Die dann frei werdenden SPNV-Leistungen von ca. 4,3 Mio. ZugKm wurden europaweit im GJ 2016 ausgeschrieben. Die Federführung für die Ausschreibung des E-Netzes Saar RB (kurz ENS genannt) oblag der VGS mbh. Unter Berücksichtigung der bestehenden RB-Leistungen nach Trier und Kaiserslautern, die ebenfalls mit ausgeschrieben wurden, betrugen die gesamten zur Ausschreibung anstehenden Zugkilometerleistungen ca. 5,5 Mio. ZugKm p.a. Es wurden zwei Lose gebildet. Die Losgröße des Loses 1 (Saarstrecke und Pfalzstrecke) betrug 3,2 Mio. Zug km; die Losgröße für Los 2 (Strecke Saarbrücken-Türkismühle, Saarbrücken-Lebach/Jabach, Homburg- Illingen) betrug 2,3 Mio. ZugKm. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die Ausschreibung wurde europaweit als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Aufruf zum Teilnahmewettbewerb erfolgte im Dez Die Ausschreibungsunterlagen wurden nach europaweiter Seite 100

101 Bekanntmachung im April 2016 an interessierte Unternehmen versandt. Von 6 Bietern wurden die Unterlagen angefordert. Die Eröffnung der Angebote erfolgte am Von 3 Bietern wurden wertbare Angebote abgegeben. Nach Auswertung der Angebote wurde für Los 1 von der DB Regio, für Los 2 von der vlexx GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Eine Nachprüfung der Ausschreibung vor der Vergabekammer wurde nicht eingereicht. Die Beauftragung der erfolgreichen Bieter erfolgte mit Auftragsschreiben vom durch die beteiligten Aufgabenträger. Ausschreibung Niedtalstrecke Der mit DB Regio bestehende Verkehrsvertrag zur Niedtalstrecke (Dillingen-Niedaltdorf) endet im Dez Die Strecke wird ebenfalls europaweit ausgeschrieben. Die Vorveröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgte im Jahr Die gesamte Betriebsleistung beträgt ca ZugKm p.a. Investitionen Die von den Aufgabenträgern (Land Saarland und ZPS) beschlossenen Investitionsmaß-nahmen in die Schienen-und Businfrastruktur werden von der VGS mbh planerisch begleitet und operativ umgesetzt. Im Wesentlichen handelte es sich im Jahre 2016 um nachstehende Projekte: Umbau des Bahnhofs Türkismühle Umbau des Bahnhofs Merzig Umbau der Haltepunkte Güdingen, Bübingen, Auersmacher und Hanweiler Umbau des Bahnhofs Ottweiler Qualitätscontrolling, Verkehrsverträge im SPNV Die VGS mbh betreute im Jahr 2016 insgesamt neun Verkehrsverträge im saarländischen SPNV mit einem Kilometervolumen von insgesamt rd. 7,2 Mio. Zugkilometern. Die Abrechnung und das Controlling aller Verkehrsverträge im Hinblick auf die Erfüllung von vertraglichen Verkehrsvorgaben wurden im Jahr 2016 durch die VGS übernommen. Einsatz der Webdatenbank QDABA und des QM-Systems QUMA Die VGS und zwei der im saarländischen SPNV tätigen Unternehmen (DB Regio und Saar-bahn) haben gemeinsam mit der ETC GmbH, Berlin, ein Qualitätsmesssystem (QMS) zur Bewertung der Angebotsqualität im SPNV entwickelt und eingeführt. In einem statistisch ab-gesicherten Verfahren werden vertraglich vereinbarte subjektive und objektive Qualitätsstandards erfasst und monetär bewertet. Die neuen RE-Verkehre Süwex und vlexx wurden im Dezember 2014 aus dem bestehenden QMS herausgelöst und wurden in 2016 in Zusammenarbeit mit den benachbarten Aufgaben-trägern in Rheinland- Pfalz durch das Controlling-Tool QUMA beobachtet und ggf. pönalisiert. Pünktlichkeit Im Saarland wurde auch im Jahr 2016 weiterhin eine stabile landesweite Pünktlichkeit der Regionalbahnen (RB) von durchschnittlich rd. 96 % erzielt. Somit setzt sich der auf hohem Niveau etablierte Wert weiterhin fort. Die durchschnittliche Pünktlichkeit der Saarbahn im Jahr 2016 betrug für den Streckenabschnitt Saargemünd-Brebach 97,2 %. Mit Betriebsaufnahme der Verkehre bis Lebach-Jabach im Oktober 2014 wird nunmehr auch die Pünktlichkeit am Bahnhof Lebach erfasst. Die Pünktlichkeit auf dem Saarbahnabschnitt Etzenhofen-Lebach-Jabach lag bei 97,1 %. Bei der Pünktlichkeitsmessung werden alle RB-Züge und die Saarbahn- Seite 101

102 Verkehre, die mit einer Verspätung von bis zu 5:59 Minuten verkehren, als pünktlich gewertet. Bei den neuen RE-Verkehren wird hingegen nur eine Toleranz von 4:59 gewährt, d.h. hier wird bereits ab einer Verspätung von 5 Minuten eine Pönale fällig. Die Pünktlichkeit der neuen RE-Verkehre Süwex und vlexx lag im Durchschnitt des Jahres 2016 bei 90 %. Regio-Bus-Linien Qualität Mit Inbetriebnahme der europaweit ausgeschriebenen Busleistungen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises sind ab dem in den neuen Verkehrsverträgen für die RegioBus-Linien R1, R2, R4, R6, R7, R10, R11 sowie R12 neue Qualitätsstandards gefordert. Die Einhaltung weiterer Qualitätsrichtlinien wie z.b. das Alter, der Zustand der ein-gesetzten Fahrzeuge und die Richtigkeit der Zielanzeige muss ebenfalls überprüft werden. Hierzu richten die Landkreise ebenfalls eine Qualitätskontrolle ein, an der sich die VGS an-teilmäßig beteiligen wird. Nahverkehrsplan Merzig-Wadern Für den Landkreis Merzig-Wadern wurde im 2016 ein erster Entwurf des Nahverkehrsplans erstellt und dem Landkreis Merzig Wadern zur Prüfung vorgelegt. Elektromobilität In 2016 wurden von der VGS und dem MWAEV mit saarl. Energieversorgern Gespräche zur Übernahme der Ladesäuleninfrastruktur einschl. Wartung aufgenommen. Die Ladesäulen sollen in 2017 sukzessive auf die Energieversorger übergehen. DELFI (Durchgängige Elektronische FahrplanInformation) Das Land Saarland hat die DELFI-Konvention der Länder unterzeichnet und die VGS beauftragt, für das Saarland Mitglied im Verein zur Förderung einer durchgängigen elektronischen Fahrgastinformation (DELFI) zu werden. Somit nimmt das Saarland vollumfänglich am Aufbau und Betrieb des bundesweiten Fahrplandatenpools teil. Verkehrsmanagement Die Lenkungsgruppe Verkehrsmanagement Saar (VMSaar) hat mit Unterstützung von AS&P die Fortschreibung des Masterplans Verkehrsmanagement Saar vorangetrieben. Weiterhin wurden bestehende Projekte analysiert und einer Bewertung unterzogen: Pendlerportal, Meldungsmanagement, Mobilitätsportal. Die Erstellung einer Internet-präsenz wurde in Auftrag gegeben. Erstellung eines Mobilitätskonzepts für das Grenzgebiet Rheinland- Pfalz, Saarland und Großherzogtum Luxemburg Die Länder Rheinland-Pfalz, Saarland und das Großherzogtum Luxemburg haben gemein-sam die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für das Grenzgebiet beauftragt. Zur strukturellen Verbesserung der Mobilität soll unter dem Leitgedanken des Umweltverbundes ein gemeinsames Konzept mit der Darstellung der gesamten Mobilität erstellt werden. Die fachliche Betreuung der Studie für das Saarland in 2016 oblag der VGS. Dienstleistungen der VGS für den ZPReS Die VGS übernahm auch in 2016 als Geschäftsbesorger ÖPNV-Aufgaben auf dem gesamten Verbandsgebiet des ZPReS. Seite 102

103 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist auf der Aktivseite durch das Anlagevermögen und die Forderungen gegen die Gesellschafter, sowie auf der Passivseite durch das Eigenkapital und die Pensionsrückstellungen und die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern geprägt. Die Eigenkapitalquote hat sich im Geschäftsjahr 2016 von 25 % auf 21 % vermindert. Das Finanzmanagement der VGS ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Finanzlage ist, bedingt durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel nach dem bestehenden Gesellschaftervertrag, durch die beiden Gesellschafter gesichert. Durch Auslaufen von zeitlich befristeten Einzelprojekten haben sich der Materialaufwand und die sonstigen Erträge verringert. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T wird durch die Gesellschafter ausgeglichen. Der genehmigte Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 geht von einem Ausgleich durch die Gesellschafter in Höhe von T aus. Dieser wird, wie schon in den Vorjahren, durch die Gesellschafter ausgeglichen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften In den folgenden Jahren wir die Umsetzung der hoheitlichen Aufgaben konsequent fortgesetzt. Weitere Chancen für die Gesellschaft werden insbesondere durch die politische Zielsetzung zur kontinuierlichen Verbessrung des Verkehrsmanagements u.a. auch mit der Novellierung des saarländischen ÖPNV-Gesetzes gesehen. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich Zuzahlung ihrer Gesellschafter. Im Hinblick auf die Konstruktion der Gesellschaft sind bestandsgefährende Risiken auszuschließen, solange die Gesellschafter wirtschaftlich in der Lage sind, den Bestand der Gesellschaft, entsprechend ihrer durch Gesellschaftsvertrag eingegangenen Verpflichtungen, über entsprechende Gesellschafterbeiträge zu garantieren. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 103

104 5. Banken und Sparkassen 5.1 Sparkasse Neunkirchen Anschrift Hammergraben Neunkirchen Telefon: 06821/ Geschäftsführer Gründung Markus Groß, Vorstandsvorsitzender Dr. Sascha Ahnert, Vorstandsmitglied 1986 (Jahr der Fusion) Verwaltungsrat Träger der Sparkasse Neunkirchen ist zu 100 % der Sparkassenzweckverband Neunkirchen, dem als Mitglieder der Landkreis Neunkirchen und die Kreisstadt Neunkirchen angehören. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und den weiteren Mitgliedern sowie den Vertretern der stillen Gesellschafter, soweit solche nach 26 a des Saarländischen Sparkassengesetzes zu bestellen sind. Die Zahl der weiteren Mitglieder beträgt 18. Die Vertreter der stillen Gesellschafter im Verwaltungsrat werden zusätzlich zu den weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates gewählt. Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind zu je einem Drittel sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers angehören, sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft des Trägers nicht angehören, Beschäftigte der Sparkasse. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll Gewähr dafür bieten, dass bei Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der Vorsitzende weist die weiteren Mitglieder zu Beginn ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten hin und verpflichtet sie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben. Hinweis und Verpflichtung sind aktenkundig zu machen. Mitglieder des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr 2016: Vorsitzende/r Landrat Sören Meng Stellvertreter Oberbürgermeister Jürgen Fried Mitglieder ( 8 Abs. 2 Nr. 1 SSpG): Lothar Dietz, Unternehmensberater Wilhelm Kräuter, Referatsleiter Allgemeine u. politische Weiterbildung Bildungsministerium Sieglinde Petry, Bereichsleiterin im Einzelhandel i. R. Klaus-Peter Schäfer, Referatsleiter im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Elmar Schneider, Geschäftsführer der Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe GmbH i.r. (WZB) Willi Schwender, Dipl.-Finanzwirt, Sachgebietsleiter beim Landesamt f. Zentrale Dienste i.r. Seite 104

105 Mitglieder ( 8 Abs. 2 Nr. 2 SSpG): Karl Albert, Direktor beim Rechnungshof Hans-Werner Backes, Studiendirektor Tobias Hans, MdL Gisela Kolb, MdL Karlheinz Müller, Steueroberamtsrat Manfred Schmidt, Vertriebskaufmann Mitglieder ( 8 Abs. 2 Nr. 3 SSpG): Gabi Alt, Kreditmanagerin Robert Ehm, Individualkundenberater Wolfgang Emmerich, Abteilungsleiter Firmenkunden-Center 2 Barbara Meiser, Personalratsvorsitzende Sabine Schaufert, stv. Abteilungsleiterin Immobilien-Center Torsten Schwarz, Individualkundenberater Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Die Sparkasse Neunkirchen ist Mitglied des Sparkassenverbandes Saar, Saarbrücken, und damit auch Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.v., Berlin. Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit geld- u. kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Mit ihrer Aufgabenerfüllung dient die Sparkasse dem Gemeinwohl. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz, die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Die Sparkasse bietet Produkte und Dienstleistungen der Sparkassen-Finanzgruppe an. Keine mit dem Landkreis Neunkirchen. Personal 2008: : : : : : : : : 371 Kurübersicht Jahresabschlüsse 2014 T 2015 T 2016 T Bilanzsumme Bilanzgewinn Eigenkapital Seite 105

106 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Überblick Die Sparkasse Neunkirchen kann trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2016 zurückblicken und ist mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Das Geschäftsvolumen hat sich um 48,8 Mio. Euro (+ 3,2 %) auf nunmehr 1.577,9 Mio. erhöht. Die Bilanzsumme konnte um 2,9 % auf 1.494,5 gesteigert werden. Basis war einmal mehr das aktive Kundengeschäft. Der um 0,1 Mio. (+2,9 %) leicht über dem Vorjahresniveau liegende Jahresüberschuss (Bilanzgewinn) erhöht das Eigenkapital auf nunmehr 115,3 Mio. (ebenfalls + 2,9 %). Das Kundenkreditgeschäft entwickelte sich im Berichtsjahr weiterhin positiv. Die Nachfrage nach privaten Immobilienfinanzierungen blieb ungebrochen hoch. Die Auszahlungen für Wohnungsbaukredite erreichte mit 81,1 Mio. annähernd das Rekordergebnis des Vorjahres (- 3,2 %). Auch beim Neugeschäft bei den übrigen Privatkrediten konnte mit 28,3 Mio. (- 2,9 %) an den Erfolg des Vorjahres angeknüpft werden. Erfreulich ist, dass das Wachstum beim Kundenkreditvolumen über alle Kundensegmente erfolgt. Unternehmen und Selbständigen wurden 64,7 Mio. zur Verfügung gestellt. Das sind 9,8 Mio. bzw. 18,0 % mehr als im Vorjahr. Bei den öffentlichen Haushalten fiel die Steigerung noch größer aus. Unsere Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts konnten damit erfüllt werden. Trotz der Konsumbereitschaft stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 37,3 Mio. auf insgesamt 1.122,6 Mio. an. Das entgegen unserer ursprünglichen Planung höhere Wachstum resultiert zum einen aus einem Anstieg der Sichteinlagen. Dies zeigt zum einem das große Vertrauen in die Sparkasse Neunkirchen, liegt zum anderen aber sicher auch daran, dass die Sparkasse trotz einer noch nie dagewesenen Negativzinsumgebung bislang im Interesse ihrer Kunden bewusst auf die Weitergabe der Negativzinsen an ihre Kunden verzichtet. Finanz- und Vermögenslage Die Forderungen an Kreditinstitute werden vorwiegend im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements gehalten und sind nach wie vor von untergeordneter Bedeutung. Das Kundenkreditgeschäft ist gegenüber dem Vorjahr um 29,1 Mio. (+ 2,6 %) angestiegen. Dabei waren über alle Geschäftsfelder Steigerungen zu verzeichnen. Das Wertpapiervermögen dient neben der Rentabilitäts- und Risikosteuerung insbesondere auch als Liquiditätsreserve. Die Bestände an festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren reduzierten sich entsprechend unserer Erwartung leicht um 6,0 Mio. auf 263,7 Mio.. Die Beteiligungen blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Kundeneinlagen sind, hauptsächlich in täglich fälligen Einlagen, um 33,3 Mio. (+ 3,2 %) gestiegen. Der geplante Zugang bei den verbrieften Verbindlichkeiten resultiert aus der Teilnahme der Sparkasse an Seite 106

107 Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Zuwachs beim Eigenkapital resultiert aus der Zuführung des Bilanzgewinns aus dem Jahr 2015 zu den Sicherheitsrücklagen, sowie einer Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken. Ertragslage Mit 35,5 Mio. stellt der Zinsüberschuss weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse dar. Im Vorjahresvergleich verbesserte sich der Zinsüberschuss um 0,3 Mio. (+ 0,9 %) und liegt somit über unserer Erwartung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Zinsüberschuss aus dem bilanziellen Geschäft bei rückläufigen Zinsen insbesondere aus dem Darlehnsgeschäft und höheren Erträgen aus den Wertpapieren sowie verminderten Zinsaufwendungen insbesondere für Spareinlagen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- geringfügig erhöht. Während der Zinsüberschuss aus dem bilanziellen Geschäft aufgrund des niedrigen Zinsniveaus somit zunehmend belastet wird, haben die in Vorjahren vorzeitig aufgelösten Swap-Geschäfte den Zinsaufwand aus Derivaten in 2016 spürbar entlastet. Der Provisionsüberschuss liegt mit einer Steigerung um 3,3 % über unseren Erwartungen und verändert sich gegenüber dem Vorjahr auf 12,6 Mio.. Der Personal- und Sachaufwand einschließlich der Abschreibungen auf Sachanlagen liegt um 0,4 Mio. über dem Vorjahreswert (+ 1,2 %) und damit leicht über dem von uns angenommenen Planwert. Dabei konnten die geplanten Kostensteigerungen für 2016 im Sachaufwand, für Investitionen in Geschäftsstellen und Technik leicht unterschritten werden Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte belaufen sich 1,1 Mio. (2015: 1,0 Mio. ). Der geplante Rückgang beim Personalaufwand konnte in 2016 noch nicht vollständig umgesetzt werden. Das Bewertungsergebnis gestaltete sich wiederholt besser als geplant. Im Wertpapiergeschäft schloss es wie bereits im Vorjahr mit einem leicht negativen Saldo. Die Risikosituation im Kreditgeschäft erwies sich weiterhin als sehr entspannt, so dass der tatsächliche Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft unterhalb des Planwertes lag. Positiv wirkten sich nicht geplante Erträge aus Beteiligungen im sonstigen Bewertungsergebnis aus. Insgesamt tragen die Bewertungen im Wertpapier- und Kreditgeschäft allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung. Der Saldo aus neutralen Erträgen und neutralen Aufwendungen betrug insgesamt -1,4 Mio. und liegt damit leicht über unserem Planwert (- 1,2 Mio. ). Zu berücksichtigen waren insbesondere Aufwendungen aus Close-Out-Zahlungen für die vorzeitige Beendigung von Zinsswaps, Aufwendungen für Altersteilzeitregelungen und vereinnahmte Vorfälligkeitsentgelte. Die Sparkasse erhöhte durch eine Zuführung in Höhe von 5,3 Mio. den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB auf nun insgesamt 33,5 Mio.. Der ausgewiesene Bilanzgewinn von 3,5 Mio. steht zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung. Für das zur Verfügung stehende bilanzielle Eigenkapital errechnet sich auf Basis des Vorsteuerergebnisses eine Eigenkapitalverzinsung von 8,5 % (2015: 7,8 %). Zum 31. Dezember 2016 betrug die gemäß 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Quote (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) 0,24 %. Zur Berechnung des Aufwand-Ertrag-Verhältnisses wird der Personalund Sachaufwand in Relation zu den Erträgen (Zins- und Provisionsüberschuss sowie der Saldo aus sonstigen Erträgen und Aufwendungen) gesetzt. Die sich hiernach auf Basis des Seite 107

108 Betriebsvergleiches ergebende Cost-Income-Ratio hat sich gegenüber dem Vorjahr von 69,6 % auf 69,3 % reduziert und liegt damit im Rahmen der strategischen Planung. Risiken Die Sparkasse verfügt über ein hinreichendes, dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die Risiken identifiziert, Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und Risiken gesteuert werden. Die Ermittlung der Risiken erfolgt in der periodischen Sichtweise über einen einheitlichen Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. In 2016 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtlimits. Die Risikotragfähigkeit war und ist derzeit gegeben. Auch die in der periodischen Sichtweise durchgeführte Risikotragfähigkeitsrechnung für das Jahr 2017 lässt auf keine Beeinträchtigungen in der Risikotragfähigkeit schließen. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse und Marktentwicklungen durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikolage ist insgesamt als günstig einzustufen. Bestandsgefährdende Risiken sind auf Basis der Risikoinventur nicht erkennbar. Die Sparkasse sieht sich durch das bestehende Risikomanagement sowohl für das bestehende Geschäft als auch für die kommenden Herausforderungen gut gerüstet. Prognose Die aufgestellte Planung für das Geschäftsjahr 2017 berücksichtigt die Prognosen verschiedener Wirtschaftsinstitute und die Einschätzung des Vorstandes zu den wirtschaftlichen Rahmendaten. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt jedoch über geeignete Instrumente und Prozesse, um die Abweichungen von den Erwartungen zeitnah zu erkennen, zu analysieren und bei Bedarf steuernd entgegenzuwirken. Das Frühjahrgutachten der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostiziert einen gefestigten Aufschwung trotz weltwirtschaftlichen Risiken. Für die deutsche Wirtschaft stellt die Gemeinschaftsdiagnose eine Wachstumsrate von 1,5 % für 2017 in Aussicht. Wenige Tage nach der Gemeinschaftsdiagnose hat auch der Internationale Währungsfonds (IWF) seinen neuen World Economic Outlook (WEO) Mitte April 2017 vorgelegt. Hinsichtlich der Wachstumsperspektiven legt der IWF einen ähnlichen Optimismus an den Tag wie die Gemeinschaftsdiagnose. Auch in Bezug auf die politischen Risiken trifft er einen ähnlichen Tonfall. In seiner kaufkraftgewichteten Zusammenfassung der Weltwirtschaft sieht er ein Wachstum der Weltproduktion von 3,5 % bei einer Zunahme des Welthandels um 3,8 %. Für Deutschland prognostiziert der IWF eine Wachstumsrate von 1,7 % in Die Inflationsrate im Euroraum sieht er mit 1,7 % im laufenden Jahr 1,6 % im kommenden Jahr 2018 ebenfalls auf dem Weg in Richtung Zinsniveau. Der IWF unterstützt den Kurs der EZB, 2017 noch voll bei geldpolitischer Expansion zu bleiben, außerdem wurde Deutschland bei der Frühjahrstagung des IWF aufgefordert seine Überschüsse zu investieren. In diesen beiden wirtschaftspolitischen Positionen liegen IWF und deutsche Forschungsinstitute konträr. In Europa ist das Hauptszenario ebenfalls eine Fortsetzung der konjunkturellen Erholung. Für den Euroraum nennt die Seite 108

109 Gemeinschaftsdiagnose ein (kalenderbereinigtes) Wachstum von 1,8 %, also in etwa auf deutschem Niveau. Das Wachstum in Deutschland sehen Institute im Prognosehorizont weiterhin vor allem von Konsum getrieben. Dessen Nachfrage erstrecke sich stärker auf Dienstleistungen als auf Industriewaren, die sonst immer bei den für Deutschland typischen eher export- oder investitionsgetriebenen Aufschwüngen im Vordergrund gestanden hätten. Damit erklären die Institute auch, dass die Investitionen in diesem Zyklus noch nicht so recht angesprungen seien. Dass die Nachfrage nicht stärker in Kapazitätsanspannungen laufe liege auch an dem elastischen Arbeitsmarkt und der Zuwanderung. Die Forschungsinstitute erwarten für 2017 erneut Beschäftigungsrekorde in Deutschland und eine nochmals spürbar rückläufige Arbeitslosenquote mit 5,7 %. Die steigende Beschäftigung ist der maßgebliche Faktor, warum die Institute die Potentialwachstumsrate Deutschlands derzeit höher ansetzten als gehabt. Bei der Preisentwicklung in Deutschland und im Euroraum ist 2017 eine weitere Normalisierung weg von den sehr niedrigen Raten der letzten Jahre wahrscheinlich. Im Januar 2017 erreichte die Zwölfmonatsrate der harmonisierten Verbraucherpreise im Euroraum sogar schon recht sprunghaft 1,8 % und ist damit praktisch schon auf Zinsniveau der EZB. Allerdings dürfte dieser Wert nur eine kurze ölpreisbedingte Zwischenspritze gebildet haben. Im Jahresverlauf und im Jahresdurchschnitt dürfte sich die Rate zunächst wieder etwas niedriger einstellen. Nach der spürbaren Abkühlung der saarländischen Konjunktur in 2016 haben sich die Stimmungsindikatoren in den ersten Monaten des Jahres 2017 verbessert. Allgemein wird trotz erheblich politischer Unsicherheit- eine etwas dynamischere Entwicklung der Weltwirtschaft erwartet. Vor diesem Hintergrund dürfte auch für die Saarwirtschaft ein etwas stärkeres Jahr 2017 folgen. Die IHK Saarland prognostiziert, dass das saarländische BIP im Jahr 2017 real um etwa 1,0 % zunehmen wird. Dieser Wert liegt ungefähr einen halben Prozentpunkt unter dem für die bundesdeutsche Wirtschaft insgesamt erwarteten Wachstum. Zu dieser Prognose passt auch die Erwartung einer weiterhin positiven Entwicklung am saarländischen Arbeitsmarkt. In Anbetracht der prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geht die Sparkasse hinsichtlich der Finanzmarktindikatoren von keinen wesentlichen Veränderungen im kommenden Geschäftsjahr aus. Die Planung für das Jahr 2017 unterstellt eine Seitwärtsbewegung des Zinsniveaus in allen Laufzeitbändern. Der Wettbewerb unter den Kreditinstituten wird gerade im Privatkundengeschäft erwartungsgemäß weiter zunehmen. Neben dem massiven Wettbewerb, der auch maßgeblich über den Preis geführt wird, erschwert die anhaltende Niedrigzinsphase zusätzlich das Realisieren adäquater Margen. Die Sparkasse Neunkirchen setzt darauf, Qualitätsanbieter von Finanzdienstleistungen zu sein und hat diesen Anspruch in ihrer strategischen Ausrichtung verankert. Ziel ist es, sich von den Mitbewerbern zu differenzieren und dadurch eine nachhaltige Verbesserung der Ertragskraft zu erreichen. Zur bedarfsorientierten Steuerung der Kundenangebote hat sich die Aufteilung des Kundengeschäfts in die drei strategischen Geschäftsfelder Privatkunden, Firmenkunden sowie Kommunen/Institutionelle Kunden und Stiftungen bewährt. Geschäfte am Geld- und Kapitalmarkt dienen der Sparkasse Neunkirchen insbesondere zur Steuerung von Liquidität und der Zinsänderungsrisiken. Darüber hinaus stellen die Auflagen der Bankenaufsicht und des Verbraucherschutzes die Branche und somit auch die Sparkasse Neunkirchen vor eine Herausforderung. Seite 109

110 Der Umfang sowie die Intensität der regulatorischen Anforderungen haben im Zeitverlauf erheblich zugenommen, was zu einer hohen Ressourcenbindung und Mehrbelastung führen wird. Das niedrige Zinsniveau macht Investitionen in Immobilien nach wie vor attraktiv, weiterhin war der Konsum in 2016 bereits Wachstumstreiber für die Konjunktur. Die Sparkasse Neunkirchen geht daher davon aus, die Bestandszuwächse im Aktivgeschäft weiter ausbauen zu können. Angesichts des erwarteten Zinsniveaus und des wettbewerbsbedingten Margendrucks rechnet die Sparkasse weiterhin mit Herausforderungen im Passivgeschäft. Beim Mittelaufkommen von Kunden plant die Sparkasse daher eine leicht rückläufige Entwicklung der Geschäftstätigkeit und somit ein Abschmelzen der Kundeneinlagen. Zusammenfassend entsprechen die 2016 im operativen Bereich erzielten ordentlichen Erträge und Aufwendungen insgesamt über unseren Erwartungen. Die Abweichungen bei dem über den Planwerten liegenden negativen neutralen Ergebnis konnte durch einen gegenüber dem Vorjahr höheren Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft, der geringer als geplant ausfiel, kompensiert werden. Obwohl höhere Reserven nach 340 g HGB als geplant gebildet wurden, liegt das Ergebnis vor Steuern leicht über dem ursprünglich prognostizierten Wert. Ungeachtet des geplanten Anstiegs im Aktivgeschäft wirkt sich das niedrige Zinsniveau weiterhin belastend auf den Zinsüberschuss aus. Sollte es zu einer schrittweisen Erhöhung des Zinsniveaus kommen, besteht die Chance auf einen Anstieg der Ertragspositionen. Voraussichtliche Entwicklung Beim Provisionsergebnis prognostiziert die Sparkasse für 2017 einen leichten Anstieg, hier besteht die Chance, ein mögliches Absinken der Passiveinlagen durch Wachstumsziele im Wertpapierbereich zu kompensieren. Wachstumsmöglichkeiten sehen wir weiterhin in allen Verbundpartnergeschäften. Gleichzeitig besteht das Risiko eines sich weiter verschärfenden Preiswettbewerbs. Die Sparkasse plant für 2017 mit einem leichten Anstieg des Verwaltungsaufwands. Ein stringentes Personalmanagement steuert mit geeigneten Maßnahmen die auf Grund der erwarteten Tarifabschlüsse voraussichtlich leicht steigenden Personalkosten, wobei der Personalaufwand in der Gesamtbetrachtung unter dem Vorjahresniveau liegen sollte. Aufgrund des bestehenden Tarifvertrages ist in 2017 mit keinen Tarifsteigerungen zu rechnen. Beim Sachaufwand wirken sich weiterhin externe Einflüsse wie die EU- Bankenabgabe sowie die Richtlinie zur Neuregelung der Einlagensicherung Ergebnis belastend aus. Auf Grund von geplanten Investitionen im IT- und Geschäftsstellenbereich geht die Sparkasse im Vergleich zum Vorjahr von leicht höheren Sachaufwendungen aus. Die Sparkasse erwartet für das kommende Geschäftsjahr ein zufriedenstellendes Ergebnis vor Bewertung. Unter den getroffenen Annahmen muss allerdings damit gerechnet werden, dass sich die Cost- Income-Ratio leicht erhöhen wird. Der geplante Bewertungsaufwand (ohne Veränderungen der Vorsorge nach 340g HGB) wird im Vorjahresvergleich insgesamt deutlich höher ausfallen. Während im abgelaufenen Geschäftsjahr Auflösungen von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft zu einem geringeren Bewertungsaufwand führten als erwartet, wird hier für 2017 ein Bewertungsergebnis im langjährigen Durchschnitt erwartet. Im Wertpapiergeschäft wird von einem leicht steigenden Bewertungsaufwand ausgegangen. Für das Betriebsergebnis nach Bewertung geht die Sparkasse für 2017 Seite 110

111 damit von einer Abschwächung aus. Wesentliche Risiken für die künftige Geschäfts- und Ertragsentwicklung sehen wir in der konjunkturellen Entwicklung, der konjunkturellen Lage und in nicht vorhersehbaren Risiken, die im Zusammenhang mit den Haushaltssituationen innerhalb der Eurozone entstehen können. Eine erhebliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen würde auch wesentliche Auswirkungen auf die Einzelrisikovorsorge für Ausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft haben. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die Sparkasse hält folgende Beteiligungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung für ihre Vermögens,- Finanz- und Ertragslage sind: T % Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad 250 0,10 Homburg v.d.h. Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbh & Co. KG, ,17 Neuhardenberg Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbh, ,88 Neunkirchen Saarland Feuerversicherung AG, Saarbrücken 663 4,96 SV Saar, Saarbrücken ,04 Seite 111

112 5.2 Sparkassenverband Saar (SV Saar) Anschrift Ursulinenstraße Saarbrücken Telefon: 0681/ Verbandspräsidentin Cornelia Hoffmann-Bethscheider Stammkapital Der Verband wird von den Sparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe die Verbandsversammlung bestimmt. Sparkasse Saarbrücken 32,00 % Kreissparkasse Saarlouis 25,00 % Kreissparkasse Saarpfalz 12,08 % Sparkasse Merzig-Wadern 10,95 % Sparkasse Neunkirchen 9,92 % Kreissparkasse St. Wendel 8,07 % Stadtsparkasse Völklingen 1,98 % Verbandsvorstand Der Verbandsvorstand besteht nach 8 der Satzung aus dem Verbandspräsidenten als dem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern. Weitere Mitglieder sind Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung, die Vorsitzende des Verwaltungsrates oder des Vorstandes von Sparkassen sind, sowie der Vorsitzende des Vorstandes der Bank, der Landesobmann und der Vorsitzende des Vorstandes der Saarland Versicherungen Aktiengesellschaften. Weiteres Mitglied kann auch der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates einer Zweckverbandssparkasse sein, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende nicht gleichzeitig weiteres Mitglied ist. Soweit es sich nicht um geborene Mitglieder handelt, setzen sich die weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes aus mindestens vier Vorsitzenden des Verwaltungsrates einschließlich etwaiger stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender gemäß Satz 3 und aus Vorsitzenden des Vorstandes zusammen. Der Verbandsgeschäftsführer nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verbandsvorstandes teil. Der Verbandsvorstand setzte sich zum wie folgt zusammen: Vorsitzende Frau Cornelia Hoffmann-Bethscheider Herr Hans Werner Sander, Sparkassendirektor Saarbrücken, 1. stellvertr. Verbandspräsident Herr Udo Recktenwald, Landrat, St. Wendel, 2. stellvertr. Verbandspräsident Herr Patrik Lauer, Landrat, Saarlouis, 3. stellvertr. Verbandspräsident Herr Sören Meng, Landrat, Neunkirchen Herr Dr. Theophil Gallo, Landrat, Saarpfalz-Kreis Herr Klaus Lorig, Oberbürgermeister, Völklingen Herr Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor Saarbrücken Herr Frank Jacobs, Sparkassendirektor Merzig-Wadern Herr Markus Groß, Sparkassendirektor Neunkirchen Herr Horst Hermann, Sparkassendirektor Saarlouis Seite 112

113 Herr Armin Reinke, Sparkassendirektor Saarpfalz Kreis Herr Klaus-Dieter Schmitt, Sparkassendirektor St. Wendel Herr Helmut Treib, Sparkassendirektor Völklingen Herr Werner Severin, Direktor Landesbank Saar Herr Dr. Dirk Hermann, Direktor Saarland Versicherungen Teilnehmer mit beratender Stimme: Herr Dr. Christian Molitor, Verbandsdirektor Saarbrücken Verbandsversammlung Nach 3 der Satzung sind alle im Verbandsgebiet bestehenden und neu entstehenden öffentlich-rechtlichen Sparkassen und ihre Träger Mitglieder des Sparkassenverbandes. Die Verbandsversammlung setzt sich nach 8 der Satzung aus den Verwaltungsratsvorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern der Sparkasse zusammen. Zur Vertretung des Trägers in der Verbandsversammlung ist der Leiter der Verwaltung des Trägers oder sein Vertreter im Amt berufen, bei Zweckverbänden der Verbandsvorsteher oder sein Vertreter. Zur Vertretung der Sparkasse ist eines der Vorstandsmitglieder berufen. Die Verbandsversammlung setzte sich zum wie folgt zusammen: Vorsitzende: Frau Cornelia Hoffmann-Bethscheider Stimmberechtigte Vertreter der Träger: Herr Udo Recktenwald, Landrat, St. Wendel, Herr Patrik Lauer, Landrat, Saarlouis, Herr Sören Meng, Landrat, Neunkirchen Frau Daniela Schlegel-Friedrich, Landrätin, Merzig-Wadern Herr Dr. Theophil Gallo, Landrat, Saarpfalz-Kreis Herr Klaus Lorig, Oberbürgermeister, Völklingen Herr Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor Saarbrücken Frau Charlotte Britz, Oberbürgermeisterin, Saarbrücken Stimmberechtigte Vertreter der Sparkassen: Herr Hans-Werner Sander Herr Uwe Kuntz Herr Frank Saar Herr Uwe Johmann Herr Horst Herrmann Herr Stephan Eisenbart Herr Udo Jost Herr Armin Reinke Herr Ralph Marx Herr Markus Groß Herr Dr. Sascha Ahnert Herr Frank Jakobs Herr Wolfgang Fritz Herr Klaus-Dieter Schmitt Herr Marc Klein Herr Rainer Hilcher Teilnehmer mit beratender Stimme: Herr Werner Severin Herr Dr. Dirk Hermann Seite 113

114 Ständiger Beauftragter der Aufsichtsbehörde: Herr Dominik Becker Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Kurzübersicht Jahresabschluss Der Verband hat insbesondere die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern, die Sparkassenaufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten und Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen. Der Verband ist zusammen mit dem Saarland Träger der Landesbank Saar. Dem Verband obliegen auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit im Einzelnen insbesondere: 1. die Fortentwicklung des Sparkassenwesens, vor allem durch die Förderung des Sparsinns, der allgemeinen Vermögensbildung und Kreditversorgung, des kommunalen Geld- und Kreditwesens sowie des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, 2. die Vertretung der Belange der Sparkassen, 3. die Unterrichtung und Beratung der Verbandsmitglieder in allen Sparkassenangelegenheiten, 4. die Förderung der Interessen der Sparkassen u.a. durch zweckmäßige Maßnahmen der Koordination und der Kooperation und die Überwachung ihrer Entwicklung, 5. die Förderung der fachlichen Ausbildung und Weiterbildung insbesondere der Beschäftigten der s-finanzgruppe Saar sowie die Errichtung und Unterhaltung der hierfür erforderlichen Schulungseinrichtung, 6. die regionale Gemeinschaftswerbung für die Sparkassen, die Bank und die Saarland Versicherungen Aktiengesellschaften (s- Finanzgruppe), 7. die Sicherung des Verbundes in der s-finanzgruppe, 8. die sachverständige Beratung der Sparkassenaufsichtsbehörde, insbesondere durch Erstattung von Gutachten, 9. die Prüfung der Sparkassen und deren verbundenen Unternehmen, 10. die Errichtung und Unterhaltung des regionalen Stützungsfonds als Teil eines Einlagensicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation (Haftungsverbund), 11. die Pflege des öffentlichen Bausparwesens und des Versicherungswesens, 12. die Durchführung besonderer Maßnahmen, die die Verbandsversammlung beschließt oder mit denen die Aufsichtsbehörde den Verband betraut T T Bilanzsumme Spareinlagen (insgesamt) Langfrist. Darlehen an Unternehmen u. Privatpers. Langfrist. Darlehen an öffentl. Haushalte Seite 114

115 Bilanzsumme Spareinlagen Anzahl 2016 Anzahl 2015 Kontenentwicklung Mitarbeiter-/innen (insg.) Sparkassenstellen (insg.) Wesentliche Verträge Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Personal Der Sparkassenverband Saar hat 2016 insgesamt 74 Mitarbeiter (2015 waren es 75 Mitarbeiter). Konjunktur und Geschäftsverlauf Nach zwei Jahren des Aufschwungs hat sich die saarländische Konjunktur im Jahr 2016 spürbar abgekühlt. Das reale Bruttoinlandsprodukt stagnierte, während die deutsche Wirtschaft insgesamt ein reales Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,9 Prozent verzeichnete. In der entsprechenden Rangliste der Bundesländer belegte das Saarland den letzten Platz. Die wirtschaftliche Abschwächung im Saarland ist damit stärker als erwartet. Ursächlich für diesen Rückschlag war die schwache Entwicklung industrieller Kernbereiche. Im Maschinenumbau sind die Umsätze im Jahr 2016 um 6,6 Prozent geschrumpft, vor allem die Auslandsnachfrage ging zurück. In der Automobilproduktion lag das Umsatzminus bei 3,3 Prozent, in der Stahlindustrie konnte bei sinkender Produktion der Umsatz mit einem Plus von 0,1 Prozent gerade gehalten werden. Insgesamt zeigte sich im Jahr 2016 einmal mehr die hohe Anhängigkeit der saarländischen Gesamtwirtschaft von der saarländischen Industrie und insbesondere von den drei oben genannten Branchen, die zusammen fast drei Viertel des Gesamtumsatzes im Verarbeitenden Gewerbe erzielen. Das Saarland hat eine hohe Industriedichte und ist daher stark vom Export abhängig. Insoweit ist nachvollziehbar, dass die Saarwirtschaft von außenwirtschaftlich getriebenen Auf- und Abschwüngen stärker beeinflusst wird als die deutsche Gesamtwirtschaft. Stabilisierend wirkte dagegen die Binnenwirtschaft. Die saarländische Wirtschaft verzeichnete vor allem im Bauhauptgewerbe für 2016 deutlich höhere Umsätze als im Vorjahr. Viele Dienstleistungsbereiche, z.b. Einzelhandel und Gastgewerbe, profitierten von der anhaltend hohen Konsumneigung der privaten Haushalte. Trotz der schwachen konjunkturellen Entwicklung präsentierte sich der saarländische Arbeitsmarkt 2016 weiterhin in ordentlicher Verfassung, auch wenn die Entwicklung deutlich schwächer ausfiel als im Bundesgebiet insgesamt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag zum Jahresende bei , 1,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Der Zuwachs beruhte auf steigender Beschäftigung im Dienstleistungsbereich und im Baugewerbe, in der Industrie nahm die Beschäftigung leicht ab. Die Arbeitslosenquote (Anzahl der Arbeitslosen Seite 115

116 im Verhältnis zu den zivilen Erwerbspersonen) lag zum Jahresende mit 6,7 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. Die Inflationsrate lag 2016 im Saarland im Jahresdurchschnitt bei 0,5 Prozent, bei deutlich höherer Preisdynamik im zweiten Halbjahr. Voraussichtliche Entwicklung In den ersten Monaten des Jahres 2017 haben sich die Stimmungsindikatoren zur Wirtschaftslage verbessert. Allgemein wird eine etwas dynamischere Entwicklung der Weltwirtschaft 2017 erwartet, in den meisten wichtigen Volkswirtschaften herrscht trotz erheblicher politischer Unsicherheiten Optimismus. Vor diesem Hintergrund dürfte auf ein konjunkturell schwaches Jahr 2016 in der Saarwirtschaft ein etwas stärkeres Jahr 2017 folgen. Mehrere Faktoren stützen ein positives gesamtwirtschaftliches Bild: Der immer noch relativ niedrige Ölpreis und die nach wie vor sehr expansive Geldpolitik wirken konjunkturbelebend. Auch die vergleichsweise niedrige Bewertung des Euro gegenüber vielen Währungen von Handelspartnern stärkt die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft der Eurozone. Die höhere Dynamik in wichtigen Absatzmärkten sollte zu einer erhöhten Nachfrage nach deutschen Produkten führen. Diese Effekte dürften der exportabhängigen Saarwirtschaft besonders nutzen. Der IHK- Lageindikator ist passend zu dieser Einschätzung in den ersten Monaten des Jahres angestiegen. Auch der sechs Monate nach vorne blickende IHK-Erwartungsindikator ist in den vergangenen Monaten gestiegen. Zwar sollte man diesen Indikator nicht überbewerten allen Schwankungen des realen Wachstums zum Trotz bewegt sich sein Wert seit einigen Jahren recht konstant im vorsichtig optimistischen Bereich. Aufgrund des stärkeren außenwirtschaftlichen Umfelds ist es aber realistisch, für 2017 eine Rückkehr zum Wachstum zu erwarten. Die IHK Saarland prognostiziert, dass das saarländische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 real um etwa 1,0 Prozent zunehmen wird. Dieser Wert liegt ungefähr einen halben Prozentpunkt unter dem für die bundesdeutsche Wirtschaft insgesamt zu erwarteten Wachstum. Zu dieser Prognose passt die Entwicklung einer weiterhin positiven Entwicklung am saarländischen Arbeitsmarkt. Diese Prognosen stehen wie üblich unter Vorbehalten, wobei sich die Risiken im Vergleich zu den Vorjahren verschoben haben: -Deflationsängste sind inzwischen vollständig verschwunden. Viel eher erscheint nun ein Risiko darin zu bestehen, dass stark anziehende Inflationsraten wichtige Zentralbanken dazu zwingen, die Leitzinsen schneller als erwartet zu erhöhen. Dies könnte perspektivisch zu steigenden Zinsen, gefolgt von konjunkturellen Einbrüchen und Turbulenzen an den Finanzmärkten führen -Noch gravierender sind die politischen Risiken: Massive Handelsbeschränkungen der US-Regierung und Gegenmaßnahmen davon betroffener Staaten könnten einen internationalen Handelskrieg und in der Folge eine Konjunkturschwäche auslösen. Ein ungeordneter EU- Austritt Großbritanniens könnte Verwerfungen an den Märkten zur Folge haben. -Weiterhin besteht die Gefahr von geopolitischen Verwerfungen (z.b. wegen Syrien, Nordkorea oder Ukraine) oder einer allgemeinen Wachstumsabschwächung wichtiger Emerging Markets (z.b. China). Vor allem bezüglich der weiteren Entwicklung großer Emerging Markets besteht hohe Unsicherheit. Das bedeutet aber, dass hier auch positive Überraschungen möglich wären. In einem Positivszenario würden außerdem die Inflationserwartungen nicht weiter ansteigen und den Zentralbanken eine behutsame Straffung der Geldpolitik ohne negative realwirtschaftliche Folgen erlauben. Seite 116

117 Beteiligungen an anderen Gesellschaften Anteil in % Sparkassen SRV Beteiligungsgesellschaft mbh, 100,00 % Saarbrücken SIZ GmbH, Bonn 0,99 % Sparkassenförderungsgesellschaft Saar mbh, 76,00 % Saarbrücken Landesbank Saar, Saarbrücken 25,10 % Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Berlin 2,74 % Deutscher Sparkassenverlag, Stuttgart 5,40 % Finanzinformatik, Frankfurt 1,60 % Bürgschaftsbank Saarland GmbH, SB, 10,70 % Kreditgem. für Industrie, Handel u. freie Berufe SCHUFA Schutzgemeinschaft für allg. 0,23 % Kreditsicherung Holding AG, Wiesbaden Concardis GmbH, Frankfurt 0,66 % Regionalverbands GmbH & Co. KG 1,60 % Deka Erwerbs GmbH & Co KG 0,86 % Deka Anteilseigner GmbH, Neuhardenberg 0,80 % S-Finanz Informatik Verwaltungsgesellschaft mbh, Frankfurt Sparkassen/SIKB Beteiligungsgesellschaft mbh, Saarbrücken 1,22 % 20,00 % Seite 117

118 5.3 Landesbank Saar (SaarLB) Anschrift Ursulinenstraße Saarbrücken Telefon: 0681/ Vorstand Werner Severin, Vorsitzender Gunar Feth, stv. Vorsitzender Frank Eloy Dr. Matthias Böcker Gründung 1941 Stammkapital ,03 Anteilsverhältnisse % Saarland 74,90 Sparkassenverband Saar 25,10 25,1 Saarland Sparkassenverband Saar 74,9 Verwaltungsrat 9 Abs. 1 bis 4 Satzung: Zusammensetzung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Dem Saarland stehen darin 5 Sitze, dem Verband 2 Sitze und der Bayern LB 1 Sitz zu. Die übrigen 4 Vertreter werden von den Beschäftigten der SaarLB gestellt. Zwei Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates werden von den Vertretern der Anteilseigner in der Hauptversammlung gewählt. Ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates wird in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Beschäftigten der SaarLB gemäß der von der Aufsichtsbehörde erlassenen Rechtsverordnung (Wahlordnung) gewählt. Für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates besteht ein Vorschlagrecht des Saarlandes in Abstimmung mit dem Verband. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende werden vom Verwaltungsrat gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist das Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Landesbank, Herr Jan Christian Dreesen. Stellvertretende Vorsitzende ist die Präsidentin des Sparkassenverbandes Saar, Frau Cornelia Hoffmann-Bethscheider. Hauptversammlung 10 Abs. 3 Satzung: Die Hauptversammlung setzt sich aus 9 Vertretern der Träger zusammen. Davon entsenden das Saarland 6 Vertreter und der Verband 3 Vertreter. Die Träger benennen die von ihnen in die Hauptversammlung zu Seite 118

119 entsendenden Vertreter. Vertreter eines Trägers können sich in der Hauptversammlung gegenseitig vertreten. Das Stimmrecht der Träger kann jeweils nur einheitlich ausgeübt werden. Erscheinen mehrere Vertreter eines Trägers, haben sie einen Stimmführer zu benennen. Der Vorsitzende und die drei stellvertretenden Vorsitzenden werden von den Vertretern der Träger in der Hauptversammlung gewählt, die auch die Reihenfolge der Vertretung bestimmen. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen der Hauptversammlung mit beratender Stimme teil. Vorsitzende der Hauptversammlung ist die Präsidentin des Sparkassenverbandes Saar, Frau Cornelia Hofmann-Bethscheider. Erster stellvertretender Vorsitzender ist der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der FC Bayern München AG, Herr Jan Christian Dreesen; zweite stellvertretende Vorsitzende ist die Landrätin des Landkreises Merzig Wadern, Frau Daniela Schlegel-Friedrich; dritter stellvertretender Vorsitzender ist der Minister für Finanzen des Saarlandes, Herr Stephan Toscani. Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Kurzübersicht Jahresabschluss Die SaarLB ist Zentralbank der Sparkassen. Sie ist Geschäfts-, Außenhandels- und Kommunalbank und betreibt Bankgeschäfte aller Art sowie sonstige Geschäfte, die ihren Zwecken dienen. Die SaarLB ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalobligationen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Die SaarLB unterhält eine öffentliche Bausparkasse (Landesbausparkasse). Sie kann weitere selbständige und unselbständige Einrichtungen errichten. Die SaarLB kann Beteiligungen gemäß 36 Abs. 1 und 2 SSpG eingehen und aufnehmen. Ferner kann sie Kapital nach 36 Abs. 3 SSpG aufnehmen. Die SaarLB kann Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern und belasten sowie Wirtschaftsgüter jeglicher Art erwerben, vermieten, verpachten und veräußern. Die SaarLB kann für den Bund, das Saarland, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und ihnen nahestehende Unternehmungen die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übernehmen. Die Geschäfte der SaarLB sind unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrages nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Dies gilt auch für Geschäfte mit Trägern Mio Mio. Bilanzsumme Geschäftsvolumen Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten Verbindlichkeiten geg. Kunden Eigenkapital Zins-, Provisions- und Handelsüberschuss ,8 Verwaltungsaufwand 85,5 79,8 Jahresüberschuss 10,4 20,3 Seite 119

120 Bilanzsumme Jahresüberschuss Personal 2012: 518 Mitarbeiter 2013: 539 Mitarbeiter 2014: 552 Mitarbeiter 2015: 552 Mitarbeiter 2016: 560 Mitarbeiter Geschäftsverlauf Vor dem Hintergrund eines herausfordernden finanzwirtschaftlichen Umfelds ist die SaarLB mit der Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 zufrieden. Das Neugeschäft hatte ein Volumen von 2,0 Mrd. EUR. Ihre Bilanzierung für 2016 hat die Bank auf HGB umgestellt. Der Jahresüberschuss nach Steuern vor Zuführung zur 340 f und 340 g HGB Reserve- erreichte 30,4 Mio. EUR. Nach Zuführung zu den Rücklagen ergab sich ein Jahresüberschuss von 10,4 Mio. EUR. Die harte Kernkapitalquote konnte auf 11,7 % gesteigert werden. Erneut wurde eine Dividende von 3,5 % gezahlt. Die Bank kann für 2015 auf einen positiven Neugeschäftsverlauf zurückblicken. Auch wenn sich das Neugeschäft nicht gleichmäßig auf die einzelnen Monate verteilte, sondern erst ab der Jahresmitte etwas zugelegt hat, konnte der für die Kundensegmente (ohne Verbundbank) gesetzte Planwert von rd. EUR 1,5 Mrd. um rund EUR 300 Mio. überschritten werden. Das Neugeschäft verteilt sich dabei zu rd. 60 % auf Deutschland und zu 40 % auf Frankreich. Der Wesentliche Treiber in Frankreich war das Segment Projekte. Alle Kundensegmente konnten die gesetzten Volumenziele überschreiten, besonders hervorzuheben sind hierbei jedoch die Segmente Kommunalbank und Projekte, die den Plan in Summe um rd. EUR 200 Mio. übertrafen. Die Portfolioqualität des Neugeschäfts entsprach den Erwartungen; die für das Neugeschäft gesetzten Margenziele konnten im Jahresverlauf hingegen nur leicht übertroffen werden. Die Bank kann für 2016 auf einen zufriedenstellenden Neugeschäftsverlauf zurückblicken. Auch wenn sich das Neugeschäft (inkl. Prolongationen) nicht gleichmäßig auf die einzelnen Monate verteilte, sondern erst ab der Jahresende zulegte, konnte der für die Kundensegmente (ohne Verbundbank) gesetzte Planwert von rd. EUR 2,0 Mrd. erreicht werden. Das Neugeschäft verteilt sich nahezu hälftig auf Deutschland (54%) und auf Frankreich (46%). Das französische Geschäft verteilte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu gleichverteilt auf die in Frankreich agierenden Segmente Immobilien, Firmenkunden und Projekte. Das deutsche Geschäft profitierte von einem sehr starken Kommunal- und kommunalnahen Geschäft, das rund 49% des Neugeschäftes ausmacht, gefolgt vom deutschen Immobiliengeschäft mit rund 31%. Insgesamt konnten die Segmente Firmenkunden und Kommunalbank, die in Summe runde 200 Mio. EUR mehr als geplant realisieren konnten, das etwas unter den Erwartungen zurückgebliebenen Neugeschäftsvolumen aus den Segmenten Immobilien und Projekte ausgleichen. Die für das Neugeschäft gesetzten Margenziele konnten im Jahresverlauf hingegen leicht übertroffen werden. In Summe hat die Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr ein gutes Seite 120

121 Ergebnis erreicht. Das Ergebnis vor Steuern und vor Zuführung zu den Vorsorgereserven nach HGB 340f und 340g liegt moderat über unseren Erwartungen, das Ergebnis nach Steuern konnte aufgrund einer Steuerrückerstattung unsere Erwartungen sogar deutlich übertreffen. Gegenüber unseren ursprünglichen Annahmen zum Ergebnis ergaben sich jedoch strukturelle Unterschiede in den einzelnen GuV-Positionen. Während im Wesentlichen der Zins- und Provisionsüberschuss die Erwartungen nicht erfüllen konnten, war das Bewertungsergebnis vor Zuführung zu Vorsorgereserven nach HGB 340f und 340g zum Teil deutlich besser als erwartet. Die Finanz- und Vermögenslage entspricht in Summe ebenfalls unseren Erwartungen. Im Juni 2016 hat die SaarLB ihren Kommanditanteil von 16,5% an der Deutsche Factoring Bank Deutsche Factoring GmbH & Co. KG, Bremen, (DFB) mit Wirkung zum 18. August 2016 veräußert. Der Zinsüberschuss der SaarLB ist im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um -6,8 Mio. EUR von 116,5 Mio. (ohne Sonderertrag aus Gewinnabführung) auf 109,7 Mio. EUR gefallen und bleibt somit deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der Rückgang entspricht einer Veränderung von - 5,8%. Hierbei wurde der Rückgang der Zinserträge von 308,7 Mio. EUR in 2015 auf 271,1 Mio. EUR in 2016 (entspricht -12,2%) durch einen Rückgang der Zinsaufwendungen von 203,3 Mio. EUR in 2015 auf 174,4 Mio. EUR (entspricht -14,2%) nur zum Teil kompensiert. Geprägt ist der Zinsüberschuss durch das weiter gesunkene, teils deutlich negative Zinsniveau und das im ersten und dritten Quartal sehr verhaltene Neugeschäftsvolumen. Der Provisionsüberschuss liegt mit 10,8 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (13,4 Mio. EUR). Damit bleibt der Provisionsüberschuss ebenfalls deutlich hinter unserer letztjährigen Prognose sowie den Entwicklungen der letzten Jahre zurück. Dabei konnte die angestrebte Ausweitung des Syndizierungsgeschäftes sowie die Ausweitung der Produktpalette und weiterer Dienstleistungen im Berichtsjahr nicht wie geplant umgesetzt werden. Begründet ist der Rückgang des Provisionsüberschusses im Wesentlichen durch das Provisionsergebnis aus dem Kreditgeschäft, das sich von 11,3 Mio. EUR in 2015 um -2,4 Mio. EUR auf 8,9 Mio. EUR verschlechterte, sowie durch das Provisionsergebnis aus dem Effektengeschäft, das sich von 4,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 3,8 Mio. EUR (-0,8 Mio. EUR) im abgelaufenen Geschäftsjahr verringerte. Gegenläufig wirkten primär leicht gesunkenen Provisionszahlungen aus dem Bauspargeschäft, die in 2016 eine Höhe von -4,3 Mio. EUR erreichten, was einer Reduzierung von rund -6,5% gegenüber dem Vorjahr bedeutet (Vorjahr -4,6 Mio. EUR). Verteilt auf die Segmente ist zu sagen, dass der im Vergleich zum Vorjahr und im Vergleich zur letztjährigen Prognose gestiegene Provisionsüberschuss im Beriech Immobilien die deutlich niedrigeren Provisionen in den Bereichen Projekte, Private und Institutionelle sowie Firmenkunden nicht kompensieren konnte. Die Zahlungsfähigkeit der SaarLB war im Geschäftsjahr 2016 jederzeit gewährleistet. Die SaarLB verfügt über eine Risikodeckungsmasse, die im Berichtsjahr jederzeit zur Deckung aller ICAAP-Risikokapitalbedarfe ausreichte. Die ökonomische Risikofähigkeit der SaarLB war daher im Berichtszeitraum jederzeit uneingeschränkt gegeben. IN der Sicht der COREP-Meldung zu den aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen überstiegen die Kennziffern im Berichtszeitraum die internen Zielvorgaben, sodass auch die aufsichtliche Risikotragfähigkeit jederzeit uneingeschränkt gegeben war. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. Seite 121

122 Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die Geschäftsplanung und Ergebnisentwicklung der SaarLB beruht auf Annahmen hinsichtlich der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf die für die SaarLB relevanten Märkte. Diese Annahmen sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet. Eine Abweichung der tatsächlichen Marktentwicklung kann zu entsprechenden negativen als auch positiven Abweichungen in der künftigen Ertragslage der Bank führen. Eine Änderung der Geschäftsstruktur bzw. des Geschäftsmodells der Bank als deutsch-französische Regionalbank ist grundsätzlich nicht geplant. Auf Basis der aufgezeigten wirtschaftlichen und geschäftlichen Entwicklung rechnet die SaarLB für das Jahr 2017 in etwa mit einem auf dem aktuellen Niveau liegenden Jahresüberschuss nach HGB. Insofern gegen wir auch für das kommende Jahr davon aus, eine Dividende in gleicher Höhe an unsere Anteilseigner zahlen zu können. Dabei gegen wir allerdings davon aus, dass wir keine Zuführungen in gleicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2016 zu den 340g-Reserven vornehmen können. Begründet ist diese vor allem in den nicht in gleicher Höhe zu erwartenden Sondererträgen aus Beteiligungen und Steuerrückerstattungen sowie den Mehrausgaben aufgrund der steigenden regulatorischen Anforderungen und dem bereits erwähnte Strategie- und Strukturprojekt der Bank. Darüber hinaus können wir nicht davon ausgehen, dass sich das Risikoergebnis in 2017 auf dem niedrigen Niveau der vergangenen Jahre bewegt. Für das kommende Jahr rechnen wir deshalb damit, dass sich die Risikovorsorge dem rechnerischen Erwartungswert wieder annähern wird. Der Return on Equity (vor Steuern) wird aufgrund der oben dargestellten Erwartungen voraussichtlich deutlich unter dem aktuellen Niveauverbleiben. Die Cost Income Ratio wird trotz der neu zu erwartenden Mehrausgaben auf dem aktuellen Niveau verbleiben. Auch bei der RWA-Rentabilität erwarten wir zum Jahresende 2017 ein gegenüber 2016 gleichbleibendes Niveau. Anteil Saarländische Investitionskreditbank 19,34 % LBS Gutachter GmbH, Saarbrücken 100,00 % LBS Immobilien GmbH, Saarbrücken 100,00 % LBS Vertriebs GmbH 100,00 % GEKOBA-Gesellschaft für Gewerbe- und 38,00 % Kommunalbauten mbh, Saarbrücken GSW-Saarländische Wohnungsbaugesellschaft 28,57 % mbh, Saarbrücken IVS Immobilien Verwaltungs-GmbH 25,10 % Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbh, Homburg Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbh Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Innovation und Stadtmarketing mbh, Völklingen Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land mbh, St. Wendel Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbh, Saarbrücken 5,00 % 5,00 % 4,78 % 2,00 % 33,33 % Seite 122

123 Saarländische Wagnisfinanzierungs-gesellschaft 30,44 % mbh, Saarbrücken Sparkassen/SKIB-Beteiligungsgesellschaft mbh, 9,00 % Saarbrücken M Cap Finance Deutsche Mezzanine Fonds Zweite 4,98 % GmbH & Co. KG, München Bayern Mezzaninekapital GmbH & Co. KG, München 8,33 % Artelis S.A. Luxemburg 10,00 % Seite 123

124 6. Eigenbetriebe 6.1 Tourismus- und Kulturzentrale des Landkreises Neunkirchen (TKN) Anschrift Am Bergwerk Reden Schiffweiler Telefon: 06824/ Werkleitung Herr Christian Rau Gründung 1999 Stammkapital ,94 Anteilsverhältnisse Landkreis Neunkirchen ,94 100% Werksausschuss 6 der Satzung: Der Landrat/die Landrätin führt den Vorsitz im Werksausschuss. Für den Werksausschuss gilt die Geschäftsordnung des Kreistages entsprechend, soweit nicht in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist. Vorsitzender: Landrat Sören Meng - ohne Stimmrecht Mitglieder des Werksausschusses im Geschäftsjahr 2016: Edeltrud Baltes Marina Brausch Sebastian Brüßel Achim Dirnberger Lothar Dietz Daniela Feld Karin Heidgen Sven Kley Otto Lauermann Klaus Dieter Woll Herr Thomas Schneider Beratende Mitglieder: Ute Maria Meiser Wolfgang Meiser Herr Manfred Schmidt Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Eigenbetrieb hat nach 4 seiner Satzung folgende Aufgaben: Regionale Fremdenverkehrsplanung und Fremdenverkehrsmarketing Koordination und Kontakte zu Leistungsträgern im Tourismusbereich Erhöhung des Bekanntheitsgrades und die Herausstellung der Vorzüge des Landkreises Neunkirchen und seiner Gemeinden als attraktives Reiseziel und als Tagungs- und Kongressplatz Organisation kultureller Veranstaltungen Entwicklung von Ziel- und Handlungskonzepten sowie deren Förderung und Umsetzung insbesondere im Bereich Industriekultur und Infrastruktur zur Bewältigung des Strukturwandels im Landkreis Neunkirchen Seite 124

125 Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen des Landkreises Neunkirchen Dem Betrieb obliegt der Ausbau des kreiseigenen Umwelt- und Freizeitzentrums Finkenrech in Eppelborn-Dirmingen zu einem überregionalen Zentrum und die Betriebsführung der zu diesem Zweck errichteten bzw. noch zu errichtenden Anlagen. Wesentliche Verträge Erbbaurechtsvertrag bezüglich des Objektes Finkenrech vom ; Laufzeit bis ; Erbbauzins jährlich , Mietvertrag Räumlichkeiten Schiffweiler (Reden) mit dem Landkreis Neunkirchen. Personal 2009: : : : : : : : 8 Kurzübersicht Jahresabschluss Anlagevermögen , ,68 Bilanzsumme , ,93 Jahresergebnis , , Bilanzsumme Jahresfehlbetrag Geschäftsverlauf Das Jahr 2016 war von personellen Umstrukturierungen bei der Tourismus- und Kulturzentrale des Landkreises Neunkirchen (TKN) geprägt. Die Qualitätssicherung der Wander- und Radwege im Landkreis, die Kooperation mit der Landesentwicklungsgesellschaft Saar (LEG Saar) bzgl. des Erlebnisortes Reden und die vielfältigen Veranstaltungen, vorwiegend im Erlebnisort Reden und im Freizeitzentrum Finkenrech, standen im Mittelpunkt der Tätigkeiten des TKN-Teams. ENTWICKLUNG UND UMFELD Die gesamttouristische Entwicklung im Saarland im vergangenen Jahr bestätigte nach der imposanten Steigerung im Jahr 2014 den weiterhin positiven Trend aus dem Jahr 2015 bei den Gäste- und Übernachtungszahlen. Die Gästezahlen legten im Vergleich zum Vorjahr um 3,8% auf (erst-mals über eine Million) zu, die Übernachtungen stiegen um 1,3% auf insgesamt (erstmals über drei Millionen). Spitzenreiter bei den Ankünften unter den Landkreisen war dabei erfreulicherweise erneut der Landkreis Neunkirchen mit +17,2% (61.520). Auch der Anstieg um +2,7% bei den Übernachtungen ( ) ist positiv zu bewerten. Seite 125

126 Insbesondere verbesserten sich die Zahlen in der Stadt Neunkirchen (Ankünfte +18,9%, Übernachtungen +3,1%) und in der Gemeinde Eppelborn (Ankünfte +19,1%, Übernachtungen +14,5%) deutlich. Ursache für diese überaus positive Weiterentwicklung ist die gute Auslastung des Hotels Holiday Inn Express in Neunkirchen - beeinflusst durch das attraktive Kulturprogramm im Alten HüttenAreal Neunkirchen sowie die touristischen Weiterentwicklung des Erlebnisortes Reden und die zahlreichen Seminare der prowin-akademie, deren Teilnehmer regelmäßig dort untergebracht werden. Der positive Trend in Eppelborn ist nicht zuletzt auf eine stärkere Auslastung des Landhotels Finkenrech zurückzuführen. Erstmals seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen durch die TKN im Jahr 1998 kamen mehr als Übernachtungsgäste in den Kreis Neunkirchen, und auch die Übernachtungen (insgesamt ) bilden den Höchststand seit PERSONAL UND SOZIALBEREICH Zum waren bei der TKN vier Vollzeitkräfte, zwei Teilzeitkräfte, eine Auszubildende und eine Arbeitskraft auf 450,00 EURO-Basis beschäftigt. Seit 18. Juli 2016 ist Frau Lisa Grandke bei der TKN als Vollzeitkraft zuständig für die Themen Aktivtourismus, Barockstraße SaarPfalz und Camping. Frau Celine Scheer absolviert seit dem 01. August 2016 ihre Ausbildung zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Die Personalkosten beliefen sich im Jahr 2016 auf ,42. Die Kostensteigerung im Personalbereich beruht im Wesentlichen darauf, dass die im Jahr 2015 entstandenen offenen Stellen (Weggang von Herrn Thomas, keine Auszubildende) im Laufe des Jahres 2016 wieder besetzt wurden. DIE PROJEKTE 2016 Tourismus Das kreiseigene Freizeitzentrum Finkenrech war nach dem sehr positiven Jahr 2015 auch im vergangenen Jahr ein Besuchermagnet. Die neu gestaltete und optisch ansprechendere Prospektlinie regte zu einem Aufenthalt in der Anlage an. Das Landhotel Finkenrech mit seinem Restaurant Orangerie war stark frequentiert, der behindertengerecht erweiterte Kinderspielplatz und das Gehege mit den Schafen, Eseln und Ziegen lockten zusätzliche Gäste aus Nah und Fern an. Die drei Großveranstaltungen Frühling auf Finkenrech, Klingende Gärten und vor allem Herbst auf Finkenrech waren erneut große Erfolge. Bis zu Gäste pro Tag besuchten die Events in der grünen Oase unseres Landkreises (trotz zwischenzeitlichen Schneefalls (!) bei Frühling auf Finkenrech ). Seit 2015 ist die TKN in Abstimmung mit dem Standortmanager Heinz- Peter Klein für die touristische Vermarktung und das Veranstaltungsmanagement im Erlebnisort Reden verantwortlich. Die von der TKN geplante und konzeptionierte SR 3-SommerAlm verzeichnete bei herrlichem Wetter erneut weit über Besucher. Weitere Events von externen Veranstaltern wie der Haldenlauf, der Künstler-treff und das Tanzritual Festival wurden ebenso von der TKN unterstützt wie die sehr erfolgreichen Premieren des Redener Autokinos und der Schlager-party La Fiesta auf der Bergehalde. Mit 28 Vermietungen wurde die Große Werkstatt deutlich häufiger als im Vor-jahr (20) für diverse Veranstaltungen, Firmen-Events, Filmaufnahmen, Fotoshootings und private Feiern gebucht. Seite 126

127 Erstmals seit einigen Jahren fanden im Juni und Oktober zwei geführte Landkreiswanderungen mit Landrat Sören Meng statt, an der trotz schlechten Wetters viele Wanderfreunde teilnahmen. Um die Qualität auf den Wander- und Radwegen im Landkreis Neunkirchen zu sichern und zu verbessern, wurde ein runder Tisch ins Leben gerufen, in dessen Rahmen künftig alle Wander- und Radexperten des Landkreises zusammenarbeiten. Seine Premiere feierte im vergangenen Jahr der Gastgeberstammtisch. Die TKN konnte wichtige Informationen vermitteln, und zwischen den Gastgebern fand ein reger Meinungsaustausch statt. Dieser Stammtisch soll in Zukunft ebenso weitergeführt werden wie der für die Gästeführer, der ebenfalls 2016 seine Premiere feierte. Ende 2016 erfolgten eine intensive Überarbeitung und ein optischer Relaunch der beiden Internetseiten und Die Freischaltung der Seiten ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Darüber hinaus wurden in 2016 weitere kleinere Projekte umgesetzt. Die vier Premiumwanderwege des Landkreises wurden vom Dt. Wanderinstitut nach-zertifiziert und konnten alle ihre Punktewertung verbessern. Gemeinsam mit den Kollegen der Tourist-Information Sankt Wendeler Land wurde die Tages-pauschale Blumige Aussichten konzipiert, die Angebote auf Finkenrech und in Tholey beinhaltet. In mehreren Schulungen wurden neue Gästeführer für die Gartenführungen und das Kinderprogramm auf Finkenrech ausgebildet. Die TKN war auf den Messen in St. Ingbert (März) und Neunkirchen (September) präsent. Außer-dem wurden u.a. der Neunkircher Zoo, das Neunkircher Musicalprojekt, der Illinger Mittelaltermarkt und das Illtaler Wanderwegefest unterstützt. Dank der entsprechenden Schulung sind drei Mitarbeiter der TKN weiterhin berechtigt, bis 2019 Ferienwohnungen nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes zu klassifizieren. Kultur Sieben Kreishauskonzerte fanden in 2016 (2015) statt. 36 (32) Personen hatten sich für ein Abonnement entschieden. Hinzu kamen 274 (284) verkaufte Einzelkarten. Insgesamt waren bei den Konzerten 526 (508) Zuhörer zu verzeichnen. Damit waren wie im Vorjahr alle Konzerte nahezu ausverkauft. Erstmals wurden im Jahr 2016 zwei Konzerte in Kooperation mit der Gemein-de Merchweiler durchgeführt. Insgesamt wurden hier 141 Tickets verkauft. Das Sonderkonzert mit der Hochschule für Musik lockte 51 Besucher in die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung in Ottweiler. Für Nachwuchsmusiker wurden zwei Gitarren-Workshops mit Ro Gebhardt durchgeführt. Freizeitzentrum Finkenrech (2.620) Personen haben in 2016 (2015) ein buchbares Angebot auf Finkenrech in Anspruch genommen. Dabei ist die Grillhütte mit insgesamt 72 (50) Buchungen am stärksten nachgefragt. Die Zahl der Gartenführungen blieb mit 31 in etwa gleich zum Vorjahr (34), die gebuchten Kinderprogramme erhöhten sich sehr stark auf 103 (61) Buchungen. Die Erlebnis-Wanderungen mit den Tieren erlebten in 2016 einen Seite 127

128 regelrechten Boom. Insgesamt wurde das Programm 46mal gebucht (16 Buchungen im Vorjahr). Ebenfalls beliebt waren die Programme Waldindianer mit 15 Buchungen und Bienenhotel mit 12 Buchungen. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Der Eigenbetrieb wird auch künftig auf die Verlustabdeckung durch den Haushalt des Landkreises angewiesen sein. Da das Objekt Hotel-Restaurant Finkenrech seit 2014 im Eigentum der TKN ist, fallen weiterhin Abschreibungen an, da eine Anschlussnutzung und der Abschluss eines normalen Pachtvertrages realisiert wurden. Rund um das Objekt ist die in 2016 erneuerte Außenbeleuchtung zur Sicherung der Verkehrswege an einigen Stellen zu ergänzen. Eine Erneuerung der Heizung ist erforderlich. Hierfür wurden für 2017 Mittel in Höhe von ,00 Euro eingeplant. Frau Luzia Beyer hat am 1. Februar 2017 ihren Ruhestand angetreten. Dies wird ebenso wie der verletzungsbedingte Ausfall von Herrn Rau zwischen Januar und April 2017 aller Voraussicht nach zu einer leichten Senkung der Personalkosten im Vergleich zum Jahr 2016 führen. Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2016 ausgewiesenen Jahresverlust von ,00 Euro beträgt der tatsächliche Jahresverlust für das Jahr ,34 Euro. Wasserversorgung Ostsaar-GmbH, Ottweiler ,22 VSE AG, Saarbrücken ,78 Seite 128

Besetzung der Ausschüsse und Gremien

Besetzung der Ausschüsse und Gremien für die Legislaturperiode 2014-2019 Besetzung der Ausschüsse und Gremien 05.08.2014) (Stand: Kreisausschuss Mitglieder Stellvertreter/-innen Edeltrud Baltes innerhalb der Hans Joachim Löhrhoff innerhalb

Mehr

Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien

Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien Kreisjugendhilfeausschuss 5 Mitglieder nach 7 Abs. Nr. KJHG Partei Mitglieder nach 7 Abs. Nr. 2 KJHG 2 Baltes Edeltrud SPD Weber - Pfaff Karin, Arbeiterwohlfahrt

Mehr

Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien

Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien Kreisjugendhilfeausschuss 15 Mitglieder nach 71 Abs. 1 Nr. 1 KJHG Partei Mitglieder nach 71 Abs. 1 Nr. 2 KJHG 2 Baltes Edeltrud SPD Weber - Pfaff Karin,

Mehr

Besetzung der Ausschüsse und Gremien für die Legislaturperiode (Stand: )

Besetzung der Ausschüsse und Gremien für die Legislaturperiode (Stand: ) Besetzung der Ausschüsse und Gremien für die Legislaturperiode 2014-2019 (Stand: 28.04.2017) Kreisausschuss Mitglieder Stellvertreter/-innen Edeltrud Baltes innerhalb der Hans Joachim Löhrhoff innerhalb

Mehr

Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien

Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien Übersicht über die Mitglieder in den weiteren Gremien Kreisjugendhilfeausschuss 15 Mitglieder nach 71 Abs. 1 Nr. 1 KJHG Partei Mitglieder nach 71 Abs. 1 Nr. 2 KJHG 2 Baltes Edeltrud SPD Weber - Pfaff Karin,

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue

S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue H 13 S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1974 (GV NW 1975

Mehr

Satzung für den Abfallzweckverband Eppelborn (AFZE)

Satzung für den Abfallzweckverband Eppelborn (AFZE) Satzung für den Abfallzweckverband Eppelborn (AFZE) Aufgrund der 2, 5 und 6 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 723)

Mehr

-ZWECKVERBAND. von Gemeinden des Landkreises Konstanz. - Sitz Rielasingen-Worblingen VERBANDSSATZUNG

-ZWECKVERBAND. von Gemeinden des Landkreises Konstanz. - Sitz Rielasingen-Worblingen VERBANDSSATZUNG -ZWECKVERBAND von Gemeinden des Landkreises Konstanz - Sitz Rielasingen-Worblingen VERBANDSSATZUNG Aufgrund von 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg

- 1 - Bürgerstiftung Stadt Weinsberg - 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Bürgerstiftung Stadt Weinsberg Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Weinsberg am 3. Juni 2008 folgende Änderung der

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG VERBANDSSATZUNG des Gemeindeverwaltungsverbandes Steinheim - Murr vom 19. Juni 1984 - mit Änderung vom 13. Juni 2002 - Verbandssatzung E 1 VERBANDSSATZUNG

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management

Mehr

L e s e f a s s u n g

L e s e f a s s u n g L e s e f a s s u n g Betriebssatzung für den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb Die Satzung ist in der nachfolgenden Fassung seit 01.01.2009 in Kraft. Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand des Eigenbetriebes

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) Stand: 10.12.2014 Inhaltsverzeichnis Eigenbetriebssatzung... 2 Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL)... 2 1 Eigenbetrieb,

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode G e s e t z Nr. 1 8 9 5 zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland Vom 15. Juni 2016 Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen:

Mehr

VERBANDSORDNUNG. des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ. - Neufassung -

VERBANDSORDNUNG. des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ. - Neufassung - VERBANDSORDNUNG des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ - Neufassung - INHALTSVERZEICHNIS KLAUSEL SEITE 1 Mitglieder, Name, Sitz, Verbandsgebiet... 3 2 Aufgaben und Haftung... 3 3 Organe... 4 4 Verbandsversammlung...

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 23. Jahrgang Potsdam, den 9. Januar 2012 Nummer 1 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz zur Stärkung der kommunalen

Mehr

vom 11. Januar 1995 Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg

vom 11. Januar 1995 Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg Neufassung der Betriebssatzung für den Tierkörperbeseitigungsbetrieb des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil

Mehr

Betriebssatzung. des Bauhof- und Friedhofsbetriebes der Gemeinde Kirkel

Betriebssatzung. des Bauhof- und Friedhofsbetriebes der Gemeinde Kirkel 1 Betriebssatzung des Bauhof- und Friedhofsbetriebes der Gemeinde Kirkel Aufgrund der 12 Abs. 1, 108 Abs. 2 und 109 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Satzung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Satzung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Gemäß 152 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

Beteiligungsbericht 2013

Beteiligungsbericht 2013 DER MAGISTRAT DER SCHÖFFERSTADT GERNSHEIM Beteiligungsbericht 2013 Herausgeber: Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim Stadthausplatz 1 64579 Gernsheim Telefon Telefax E-Mail Homepage 06258/108-0 06258/3027

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbandes Neanderthal-Museum und Wildgehege vom 19. Dezember Verbandsmitglieder

Verbandssatzung des Zweckverbandes Neanderthal-Museum und Wildgehege vom 19. Dezember Verbandsmitglieder Verbandssatzung des Zweckverbandes Neanderthal-Museum und Wildgehege vom 19. Dezember 1994 60.20 1 Verbandsmitglieder Der Kreis Mettmann, die Städte Düsseldorf, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Haan und der

Mehr

Satzung für den Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) 1

Satzung für den Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) 1 - 1 - Satzung für den Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) 1 Aufgrund der 2, 5 und 6 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt

Mehr

Satzung der Weser-Elbe Sparkasse in der Fassung vom 1. Juli 2015

Satzung der Weser-Elbe Sparkasse in der Fassung vom 1. Juli 2015 Satzung der Weser-Elbe Sparkasse in der Fassung vom 1. Juli 2015 Gemäß 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Neufassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Warstein und Rüthen aus Anlass der Aufnahme der Stadt Lippstadt als weiteres Mitglied

Neufassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Warstein und Rüthen aus Anlass der Aufnahme der Stadt Lippstadt als weiteres Mitglied Neufassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Warstein und Rüthen aus Anlass der Aufnahme der Stadt Lippstadt als weiteres Mitglied Aufgrund der 7 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Aufgrund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. F. vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Garbsen vom

Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Garbsen vom Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Garbsen vom 19.12.2011 Auf Grund der 10, 136 Abs. 4 und 140 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), in der zurzeit

Mehr

Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013

Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013 Eigenbetriebssatzung "Gebäudebetrieb Papenburg" Seite 1 von 5 Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital 2 Gegenstand des Eigenbetriebes

Mehr

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Dinslaken. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr STEAG Power Minerals GmbH. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

(...) 5. Teil Der Rat

(...) 5. Teil Der Rat Anhang 1: Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Auszug) - Die GO NRW ist durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) umfangreich geändert worden.

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 25.10.2016 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: SüdWERT - Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh (2)

Mehr

des Kreistages des Landkreises Leipzig

des Kreistages des Landkreises Leipzig Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage

Mehr

E N T W U R F. 1 Eigenbetrieb / Name

E N T W U R F. 1 Eigenbetrieb / Name 1 E N T W U R F 1 Eigenbetrieb / Name (1) Die Liegenschaften der Krankenhäuser Böblingen, Herrenberg und Leonberg des Landkreises Böblingen sowie die mit den Liegenschaften zusammenhängenden Verbindlichkeiten

Mehr

Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland

Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland Aufgrund der 10 und 140 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), 6 des Niedersächsischen Abfallgesetzes in der Fassung vom 14.07.2003 (Nds. GVBl. S. 273)

Mehr

Satzung. S Sparkasse. Osnabrück

Satzung. S Sparkasse. Osnabrück Satzung S Sparkasse Osnabrück Inhaltsübersicht 1 Name, Sitz und Träger 3 2 Aufgaben 3 3 Allgemeine Grundsätze der Geschäftspolitik der Sparkasse 4 4 Organe 4 5 Vorstand 4 6 Vertretung, Abgabe rechtsgeschäftlicher

Mehr

Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Oder-Spree

Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Oder-Spree Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Oder-Spree Gemäß 4 Abs. 1, 7 sowie 9 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

BETRIEBSSATZUNG. für das Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach

BETRIEBSSATZUNG. für das Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach BETRIEBSSATZUNG für das Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach Die Verbandsversammlung hat am 1. Juni 2016 die 2. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk des Wasserversorgungszweckverbandes

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Brauchwasserversorgung Werder (Havel) der Stadt Werder (Havel) vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Brauchwasserversorgung Werder (Havel) der Stadt Werder (Havel) vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters vom 06.10.2009 wird die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Werder (Havel) Brauchwasserversorgung

Mehr

Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln

Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln Inhalt Präambel 1 Mitglieder 2 Name und Sitz 3 Aufgaben 4 Haftung 5 Organe 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung 7 Ausschließungsgründe 8 Vorsitzender

Mehr

Betriebssatzung. für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22.

Betriebssatzung. für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22. Betriebssatzung für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar vom 14. August 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 22. Juli 2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

1 Name, Gegenstand, Aufgaben

1 Name, Gegenstand, Aufgaben Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Varel Auf Grund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom F 4 827-01 Internet Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom 16.12.2016. Der Verbandsgemeinderat Brohltal hat

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Leeraner Entwicklungs- und Erschließungsbetrieb (LEEB) Stand: 01.03.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital... 2 2 Gegenstand und Aufgabe

Mehr

SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN

SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN SATZUNG DES ZWECKVERBANDES BERUFLICHE SCHULEN BAD WÖRISHOFEN i.d.f. der RBek vom 16. August 1985 (RABl Schw 1985 S. 103), geändert durch Satzungen vom 25. April 1990 (RABl Schw 1990 S. 113), vom 04.Juli

Mehr

Aktuelle Lesefassung. Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz

Aktuelle Lesefassung. Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz Aktuelle Lesefassung Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz Auf Grund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV

Mehr

Satzung der Sparkasse Gera-Greiz. 1 Name, Sitz, Geschäftsgebiet

Satzung der Sparkasse Gera-Greiz. 1 Name, Sitz, Geschäftsgebiet Die Stadt Gera und der Landkreis Greiz erlassen auf Grundlage der 5 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 911 ff.) mit Beschluss des Stadtrates Gera vom 14.12.2000 und des Kreistages

Mehr

Gesetz über die Bayerische Landesstiftung (BayLStG) vom 27. März 1972 (GVBl S. 85) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.April 2015 (GVBl S. 72) Art.

Gesetz über die Bayerische Landesstiftung (BayLStG) vom 27. März 1972 (GVBl S. 85) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.April 2015 (GVBl S. 72) Art. Gesetz über die Bayerische Landesstiftung (BayLStG) vom 27. März 1972 (GVBl S. 85) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.April 2015 (GVBl S. 72) Art. 1 Errichtung Unter dem Namen Bayerische Landesstiftung

Mehr

Satzung der Sparkasse der Stadt Wilhelmshaven vom 11. Oktober 2006

Satzung der Sparkasse der Stadt Wilhelmshaven vom 11. Oktober 2006 90-01 Satzung der Sparkasse der Stadt Wilhelmshaven vom 11. Oktober 2006 1 Name, Sitz, Träger (1) Die Sparkasse mit dem Sitz in Wilhelmshaven hat den Namen Sparkasse der Stadt Wilhelmshaven. Sie führt

Mehr

der Stadtwerke Meppen Stand:

der Stadtwerke Meppen Stand: 1 der Stadtwerke Meppen Stand: 01.01.018 Inhaltsverzeichnis 1 6 7 8 9 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital Gegenstand und Aufgaben des Eigenbetriebes Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Betriebsleitung

Mehr

B/1.2.1/1-10 Betriebssatzung des Abwasserwerks der Kreisstadt Saarlouis in der Fassung des 4. Nachtrages vom

B/1.2.1/1-10 Betriebssatzung des Abwasserwerks der Kreisstadt Saarlouis in der Fassung des 4. Nachtrages vom B/1.2.1/1-10 Betriebssatzung des Abwasserwerks der Kreisstadt Saarlouis in der Fassung des 4. Nachtrages vom 09.02.2006 Auf Grund der 12 Abs. 1, 108 Abs. 2 und 109 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz

Mehr

Vom Rat der Stadt zu bestellende oder vorzuschlagende Vertreter/in in Gremien/Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen

Vom Rat der Stadt zu bestellende oder vorzuschlagende Vertreter/in in Gremien/Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen Anlage zur Drucksache 10/6 Vom Rat der Stadt zu bestellende oder vorzuschlagende Vertreter/in in Gremien/Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen 1. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke

Mehr

Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Lippstadt, Warstein und Ruthen

Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Lippstadt, Warstein und Ruthen bekannt gemacht am: 11. Juli 2014 2. Ausfertigung Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Lippstadt, Warstein und Ruthen Neufassung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Lippstadt,

Mehr

Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Gütersloh und des Kreises Gütersloh vom

Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Gütersloh und des Kreises Gütersloh vom Aufgrund der 7 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NW., S.

Mehr

Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh

Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2014 179 Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh 180 Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2014 Havelbus Verkehrsgesellschaft

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 20.12.2007 Nummer 45 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Südbrandenburgischer

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof Aufgrund der 6 (1), 116 (1) und (3) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568) zuletzt geändert am 05.12.2000 (GVBl.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom 1 Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh in der Fassung vom 20.12.2005 Übersicht 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Organe

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen

Mehr

Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Emsdetten und Ochtrup vom 2. Dezember 2002

Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Emsdetten und Ochtrup vom 2. Dezember 2002 - 1-8.4 Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Emsdetten und Ochtrup vom 2. Dezember 2002 Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienbetreuung Landkreis Ammerland

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Immobilienbetreuung Landkreis Ammerland Aufgrund der 10, 58 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576) i. V. m. der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 27.01.2011 (Nds. GVBl. S. 21)

Mehr

22/1 1. Satzung der Wartburg-Sparkasse vom

22/1 1. Satzung der Wartburg-Sparkasse vom 22/1 1 Satzung der Wartburg-Sparkasse vom 29.12.1997 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 17.12.2002 22/1 2 Aufgrund der 19 Abs. 1 Satz 1, 98 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

Satzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 12. Februar in der Fassung vom 12. Dezember (zuletzt geändert am 28.

Satzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 12. Februar in der Fassung vom 12. Dezember (zuletzt geändert am 28. Satzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 12. Februar 1959 in der Fassung vom 12. Dezember 2012 (zuletzt geändert am 28. Januar 2015) 1 Name und Zweck (1) Die deutschen Länder haben sich unter

Mehr

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz Satzung der Firma Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen in Mainz und Umgebung, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mainz 1 Name, Sitz 1) Die Gesellschaft führt den

Mehr

SATZUNG DER STIFTUNG "SCAHANINGI"

SATZUNG DER STIFTUNG SCAHANINGI SATZUNG DER STIFTUNG "SCAHANINGI" 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen "SCAHANINGI". (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Schöningen (Träger). (3) Das

Mehr

172 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh

172 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh 172 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2013 Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2013 173 Havelbus Verkehrsgesellschaft

Mehr

Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung Eigenbetriebssatzung Seite 1 von 5 Az: 10 20 03 Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom 17.12.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

Weisungsbeschlüsse zur Gesellschafterversammlung der Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Ostfildern mbh am

Weisungsbeschlüsse zur Gesellschafterversammlung der Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Ostfildern mbh am Vorlage 2011 Nr. 143 Finanzdienste 7.Juli 2011 VA 20.07.2011 nö Beratung GR 27.07.2011 ö Beschluss Thema Weisungsbeschlüsse zur Gesellschafterversammlung der Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Ostfildern

Mehr

Betriebssatzung für Eigenbetrieb Stadtforst Goslar vom

Betriebssatzung für Eigenbetrieb Stadtforst Goslar vom Ordnungs-Nr. 8/6 Betriebssatzung für Eigenbetrieb Stadtforst Goslar vom 21.12.2012 Seite 1 von 5 Betriebssatzung für Eigenbetrieb Stadtforst Goslar Aufgrund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

% Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH ,132 Stadt Sankt Augustin ,868

% Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH ,132 Stadt Sankt Augustin ,868 4.1 Wasserversorgungs-Gesellschaft mbh Sankt Augustin 4.1.1 Allgemeine Unternehmensdaten Wasserversorgungs-Gesellschaft mbh Sankt Augustin Mendener Straße 23 53757 Sankt Augustin Telefon: ( 2241) 233 -

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr R. STAHL LECTIO GmbH Waldenburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr R. STAHL LECTIO GmbH Waldenburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 R. STAHL LECTIO GmbH Waldenburg Bilanz der R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg, zum 31. Dezember 2015 Stand am Stand am 31.12.2015 31.12.2014 A k t i v a EUR EUR

Mehr

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine SPARKASSE H I L D E S H E I M P E I N E G O S L A R Satzung der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung Inhaltsübersicht 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages

Mehr

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung

Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Ziele des Vereins 3 Mittelverwendung 4 Mitgliedschaft 5 Organe 6 Mitgliederversammlung 7

Mehr

7.3 Seite Dürener Service Betrieb

7.3 Seite Dürener Service Betrieb 7.3 Seite - 1 - Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "" vom 7.3.1993, in Kraft getreten am 1.4.1993, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 15.10.1994, 1.7.1994, 12.1.1995, 9.8.2001,

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG 8.5 1 - Ortsrechtsammlung - 8.5 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Interkommunalen Grundstücks- und Projektgesellschaft perfekter Standort mit beschränkter Haftung 29.06.2009 8.5 2 Stand 18.11.99 Gesellschaftsvertrag

Mehr

Bilanz der BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbh, Berlin, zum 31. Dezember 2016

Bilanz der BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbh, Berlin, zum 31. Dezember 2016 Bilanz der BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbh, Berlin, zum 31. Dezember 2016 Aktivseite Passivseite 31.12.2015 31.12.2015 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle

Mehr

1 Rechtsform. 2 Bezeichnung des Betriebes. Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb der Mittelstadt St. Ingbert" (ABBS St. Ingbert Eigenbetrieb)

1 Rechtsform. 2 Bezeichnung des Betriebes. Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb der Mittelstadt St. Ingbert (ABBS St. Ingbert Eigenbetrieb) Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert "Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb der Mittelstadt St. Ingbert" (ABBS St. Ingbert - Eigenbetrieb) Aufgrund der 12, 108 Abs. 2 Nr. 1, 109 Abs. 1

Mehr

Betriebssatzung Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel vom , geändert in der Verbandsversammlung am ,

Betriebssatzung Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel vom , geändert in der Verbandsversammlung am , Betriebssatzung Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel vom 01.01.1991, geändert in der Verbandsversammlung am 16.09.1994, 06.12.1999 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Mehr

Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung

Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Hospiz Kieler Förde - Stiftung". Sie hat ihren Sitz in Kiel. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

für den Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems)

für den Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) 1 für den Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) in der Fassung vom 15.12.2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital... 2 2 Gegenstand des Eigenbetriebes... 2 3 Zusammensetzung

Mehr

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes

Mehr

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung

Mehr

FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg. ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015

FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg. ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 I. Allgemeine Angaben Die FAP Verwaltungsgesellschaft mbh ist eine 100%-ige Tochter der Projektierungsgesellschaft

Mehr

Rhein. Studieninstitut für kommunale Verwaltung

Rhein. Studieninstitut für kommunale Verwaltung 7.7 Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln Allgemeine Daten Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR Konrad-Adenauer-Str. 13 50996 Köln-Rodenkirchen Telefon:

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile

Mehr

Statut. der. Braunschweigischen Landessparkasse

Statut. der. Braunschweigischen Landessparkasse Statut der Braunschweigischen Landessparkasse Die Trägerversammlung der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - hat am 12.12.2007 folgendes Statut für die Braunschweigische Landessparkasse beschlossen:

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees" vom

Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees vom Betriebssatzung der Stadt Rees für den Eigenbetrieb Wasserversorgungsbetrieb Rees" vom 19.12.2017 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1, 95, 107 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G

B E T R I E B S S A T Z U N G Seite 1 B E T R I E B S S A T Z U N G des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes der Landeshauptstadt Saarbrücken (FBS) vom 20.12.1993 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27.05.1997 1 Bezeichnung des

Mehr

LANDKREIS GOSLAR Nr. 23. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

LANDKREIS GOSLAR Nr. 23. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler.

I. Allgemeines. 1 Name und Sitz. (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler. Verbandsordnung des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet 702 Seite 1 I. Allgemeines 1 Name und Sitz (1) Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband Entwicklungsgebiet Münchweiler. (2) Der Zweckverband hat

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3845

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3845 WERNER KALINKA Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion GERRIT KOCH Innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother, MdL Vorsitzender des Innenund Rechtsausschusses

Mehr