Urlaub mit dem Haustier
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- Viktor Blau
- vor 8 Jahren
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1 Urlaub mit dem Haustier Viele Tierhalter lassen ihren Vierbeiner nur ungern allein und so begleiten vor allem Hunde ihre Halter oftmals mit in den Urlaub. Auch Katzen und andere Haustiere werden regelmäßig mit auf Reisen genommen, wovon jedoch in der Regel aufgrund des hohen Stressfaktors eher abzuraten ist. Bitte beachten Sie, dass auch manche Hunde rasseoder altersbedingt unter den klimatischen Bedingungen im Urlaubsziel leiden oder dort vorherrschende Krankheiten ein Gesundheitsrisiko für Ihr Tier darstellen können. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig vor der Buchung Ihres Urlaubsdomizil, ob Ihr Tier dort auch willkommen ist. Zusätzlich sollten Sie sich im Vorwege bei Ihrer Haftpflichtversicherung informieren, inwieweit mögliche durch das Tier verursachte Schäden im Hotelzimmer von dieser übernommen werden. Lassen Sie Ihr Tier rechtzeitig vor Reiseantritt tierärztlich untersuchen, impfen und sich vom Tierarzt einen EU-Heimtierausweis ausstellen. Zusätzlich sollte eine umfangreiche Reiseapotheke immer dabei sein. Wer mit seinem Haustier von Deutschland in ein anderes Urlaubsland verreisen möchte, hat je nach Landesvorschriften gewisse Voraussetzungen zur Einreise zu erfüllen und muss sich an die dortigen Gesetzesregelungen halten. Die folgenden Bestimmungen der EU-Verordnung zur Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten gelten ab dem 29. Dezember 2014 verbindlich: 1. Tiere, müssen über eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung verfügen. Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, müssen zwingend mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. 2. Tiere müssen über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen, welcher mindestens 21 Tage vor dem Verreisen durchgeführt und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden muss. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Herstellerangaben. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, dürfen Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen. 3. Tiere müssen einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen, in dem Angaben des Tierarztes zur Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres enthalten sein müssen. Der Halter hat den Ausweis als amtliches Dokument immer bei sich zu führen und jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen.
2 Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gelten vielerlei länderspezifische Einzelbestimmungen: In den meisten Ländern gilt vor allem an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Leinenpflicht sowie teilweise auch Maulkorbpflicht, bis hin zu einem Mitnahmeverbot. Insbesondere für die sogenannten gefährlichen Hunde gelten oft verschärfte Regelungen. Führen Sie daher grundsätzlich immer eine Leine und auch einen Maulkorb bei sich. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise ins Ausland grundsätzlich immer direkt bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten über die jeweiligen landesspezifischen Einreisebestimmungen für Tiere und berücksichtigen Sie die gesetzlichen Vorgaben auch bei Ihren Reisebuchungen. Dänemark: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Šarplaninac. Besonders zu beachten ist, dass Hunde nach dem dänischen Hundegesetz eingeschläfert werden können, wenn sie einen Menschen oder einen anderen Hund anfallen und ihnen Bissverletzungen zufügen. Inwieweit es sich um eine Bissverletzung handelt und ob diese so schwerwiegend ist, dass der Hund eingeschläfert werden muss, entscheidet die Polizei. Von dieser Regelung sind auch Hunde von Touristen nicht ausgenommen! Deutschland: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Weitere in den einzelnen Bundesländern gelistete Rassen sind Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pitbull Bandog, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorcin und Tosa Inu. Finnland:
3 Frankreich: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Boerboels (Mastiff), Tosa Inu. Rottweiler sind von dem Verbot teilweise ebenfalls betroffen. Großbritannien: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Irland: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Kroatien: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Hunde, die aufgrund angeborener Eigenschaften oder aggressiver Instinkte, bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen werden können. Besonders zu beachten ist, dass für Hunde der Rassen Dobermann, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und Kreuzungen derer eine verschärfte Leinenpflicht gilt. Malta: Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. behandelt werden. Der Name und Hersteller des Präparates sowie das Datum, die Dosier-
4 ung Schweden: Besonders zu beachten ist, dass Tiere beim Zoll angemeldet werden müssen und Hunde auf Empfehlung des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden sollten. Spanien: Die folgenden Hunderassen und Kreuzungen dieser dürfen je nach Gemeinde nicht einreisen: Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú. Ungarn: Besonders zu beachten ist, dass die Einreise von Tieren bei Verstoß gegen Rechtsvorschriften bis zur Erfüllung der Bedingungen verweigert oder das Tier unter Quarantäne gestellt werden kann. Des Weiteren ist das Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See verboten. Zypern: American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff. Besonders zu beachten ist, dass Tiere Stunden vor Einreise nach Zypern einer antiparasitären Behandlung unterzogen worden sein müssen, mit den aktiven Substanzen Fipronil gegen Ectoparasiten und Praziquantel gegen Echinococcus granulosus (Hydatidosis). Die Einreise von Tieren ist nur über bestimmte Grenzübergangsstellen möglich und das Veterinäramt ist mindestens 48 Stunden vor Ankunft des Tieres über Ankunftsdatum, Flugverbindung und Name des Tierhalters zu informieren.
5 Für gelistete (z.b. Island, Norwegen, Schweiz, Australien, Russland, USA) und nicht gelistete Drittländer (z.b. Serbien, Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien) gelten weitere und oft wesentlich schärfere länderspezifische Einzelbestimmungen zur Einreise von Tieren! Insbesondere in nicht gelisteten Ländern sind die dortigen Tollwutsituationen und ihre Überwachungen oft unklar oder sogar bedenklich. Eine Einreise mit dem Tier in eines dieser Länder ist dabei meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland und in die EU hingegen schon. Für die Einreise von Tieren aus nicht gelisteten Drittländern zurück in die EU gelten folgende Bestimmungen: 1. Die Tiere müssen vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. 2. Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. 3. Jungtiere sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist). Mehr Informationen zu den länderspezifischen Einreisebestimmungen mit oder ohne Haustieren erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes unter: sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter: Auf der Internetseite PETS ON TOUR erhalten Sie außerdem vielerlei weitere nützliche Informationen zum Thema Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen unter: Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrem Tierarzt.
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