KreisNachrichten. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler beim DRK in Bitburg

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1 KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 35/2015 I Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler beim DRK in Bitburg v.l.: Lena Fink, Pflegedienstleiterin der DRK-Tagespflege LimbourgsGarten, Kreisgeschäftsführer Rainer Hoffmann und Brunhilde Hell, Referatsleiterin Pflege, freuen sich über den Besuch von Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Monika Fink, Vorsitzende des DRK-Kreisverbandes Bitburg-Prüm. Foto: DRK. Aus dem Inhalt: Deutschlands schönster Wanderweg 2015 I Seite 2 Wohneigentum und Modernisierung I Seite 2 Stellenausschreibung Kommunale Netze Eifel I Seite 3 Private Feuerwerke genehmigungspflichtig I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing- Lichtenthäler besuchte die teilstationäre DRK-Tagespflege LimbourgsGarten und nahm an einem Pflegestammtisch des Bitburg-Prümer Roten Kreuzes zum Thema Gemeindeschwesterplus teil. Vor zahlreichen Personen aus Politik, Wohlfahrtsverbänden und Institutionen machte Monika Schuster, Amtsleiterin Soziales in der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, einige Ausführungen zum Konzept. Die Gemeindeschwesterplus ergänzt das bestehende Angebot der Beratung und Pflege im Eifelkreis und fügt sich gut in die Pflegestrukturplanung ein. Gerade in unserem Flächenkreis soll die Gemeindeschwesterplus helfen, der Vereinsamung von alten Menschen vorzubeugen, indem Gespräche geführt und Kontakte initiiert werden, erläuterte sie. Der Eifelkreis ist eine von sieben landesweit ausgewählten kommunalen Regionen des Modellprojektes Gemeindeschwesterplus, daher werden zwei Gemeindeschwes- Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Kreisbereisung von Landrat Dr. Streit I Seite 7 und 8 Musical im Haus der Jugend I Seite 9 Aktionswoche der Energieagentur Trier I Seite 9 Bekanntmachung I Seite 10 und 11

2 Seite 2 Ausgabe 35/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm ternplus dort eingesetzt. Ziel ist es, hochaltrige Menschen ohne Pflegebedarf durch eine präventive und aufsuchende Beratung, Unterstützung sowie Begleitung in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Zudem wird ihre gesellschaftliche Teilhabe gesichert, Risiken von Pflegebedürftigkeit werden frühzeitig erkannt und gemindert. Dadurch wird der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützt. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den Fachkräften der Pflegestützpunkte und in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Bereich des regionalen Unterstützungs- und Versorgungssystems für ältere Menschen. Deutschlands schönster Wanderweg 2015 Mit einer deutlichen Mehrheit von über 53 Prozent der Stimmen haben sich Wanderfreunde bundesweit für den Eifelsteig als Deutschlands schönsten Wanderweg 2015 (Kategorie Routen) ausgesprochen. Wir freuen uns sehr über das Ergebnis. Immerhin sind es begeisterte Wanderer, die bei dieser Wahl für den Eifelsteig gestimmt haben. In diesem Ergebnis spiegelt sich auch die Zufriedenheit der Wanderfreunde wider, die letztendlich auf die erfolgreiche Teamarbeit zwischen den Wegepaten, den Kommunen, den Betrieben und der Eifel Tourismus GmbH beruht, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn, Aufsichtsratsvorsitzender der Eifel Tourismus GmbH. Für das Wegemanagement ist der Eifelverein verantwortlich, daher freut sich Manfred Rippinger, Geschäftsführer des Eifelvereins: Dieses tolle Ergebnis ist auch eine Anerkennung und Würdigung der Arbeiten unserer 26 Wegepaten, die fast alle Mitglied im Eifelverein sind und somit mit großem ehrenamtlichem Engagement bei der Sache sind. Überhaupt kann der Eifelverein stolz darauf sein, das Wegemanagement des Eifelsteigs und von den meisten anderen Qualitätswanderwegen in der Eifel unter seinem Dach zu vereinen. Eine unabhängige Jury von fünf Wanderexperten der Zeitschrift Wandermagazin hat 2014 unterschiedliche Weitwanderwege unter die Lupe genommen und neben dem Eifelsteig den Goldsteig, den Lahnwanderweg, den Neckarsteig und den Oberlausitzer Bergweg nominiert Wanderer, Leser und Internetnutzer der Zeitschrift Wandermagazin nahmen von Januar bis Juni 2015 an der Wahl teil und gaben jeweils eine Stimme für eine von zehn nominierten Tagestouren und eine von fünf nominierten Weitwanderwegen ab. Mehr als jeder zweite Teilnehmer der Abstimmung hat für den Eifelsteig abgestimmt. Dieses eindeutige Ergebnis spricht auch sechs Jahre nach Initiierung des Premiumweges für seine Attraktivität - für das Wandererlebnis in einer facettenreichen Landschaft wie der Eifel, für seine spannende Wegeführung und für den Service am Wanderer unserer Gastgeber Wanderbares Deutschland entlang der Strecke, betont Wolfgang Reh, Produktmanager der Eifel Tourismus GmbH. Ein weiterer Grund zur Freude in der Eifel: In der Kategorie Touren wurde der Traumpfad Pyrmonter Felsensteig auf Platz eins gewählt. Wandermagazin-Autor und bekennender Eifel-Fan Manuel Andrack wird die Urkunden am Samstag, 5. September 2015 im Rahmen der Wander- und Trekkingmesse Tour- Natur in Düsseldorf überreichen. Der Eifelsteig wurde am 4. April 2009 eröffnet. Die 313 Kilometer Gesamtlänge von Aachen-Kornelimünster nach Trier können idealerweise in 15 Etappen von je 14 bis 29 Kilometern erwandert werden. Schon vor seiner offiziellen Eröffnung im April 2009 gehörte der Eifelsteig zu den Top Trails of Germany, zu Deutschlands schönsten (Fern-) Wanderwegen. Der Premiumweg wurde gemäß den Kriterien des Deutschen Wandersiegels (Deutsches Wanderinstitut e.v.) sowie nach Maßgabe des Wanderwege-Leitfadens Rheinland-Pfalz konzipiert. Weitere Informationen zum Eifelsteig gibt es bei der Eifel Tourismus GmbH, Kalvarienbergstraße 1, Prüm, unter Telefon 06551/ 96560, per unter info@eifel. info und auf im Internet. Wohneigentum und Modernisierung Änderung der Konditionen bei ISB-Darlehen Seit Juli 2015 bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) geänderte Konditionen für die nachrangig gesicherten ISB-Darlehen Wohneigentum. Für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutzten Wohnimmobilien sind Zinsen in Höhe von jährlich 1,85 Prozent bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren zu zahlen; 2,05 Prozent und 2,15 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig Jahren. Jakob Schmid, Mitglied des Vorstandes der ISB, erklärt: Mit der Änderungen der Konditionen reagieren wir auf die aktuellen Entwicklungen am Markt und bieten weiterhin ein attraktives Finanzierungsprodukt für die Schaffung und Modernisierung von Wohneigentum. Neben den günstigen Zinsen für ein in der Regel nachrangig gesichertes Darlehen profitieren Interessenten auch von der Möglichkeit langer Zinsfestschreibungen. Mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum soll insbesondere jungen Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie ermöglicht werden. Beispielsweise kann ein Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von Euro das Darlehen beantragen, so Schmid. Bis zu Euro könne das Darlehen für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in der Stadt Mainz bis zu Euro. Neben dem Bau oder Erwerb werden die Verbesserung der energetischen Standards, die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen mit dem ISB-Darlehen Modernisierung in Höhe von bis zu Euro unterstützt. Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB wird eine Förderbestätigung benötigt, die die zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen ausstellen. Anträge für die ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt werden. Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Frau Christina Kraus, Trierer Str. 1, Bitburg, unter Telefon 06561/ , per unter kraus.christina@bitburg-pruem.de, im Internet auf oder telefonisch direkt bei der ISB unter 06131/

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 35/2015 Seite 3 Die KNE AöR stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: eine/einen Betriebselektriker/in mit der Ausbildung zum/zur Elektroniker/in für Geräte und Systeme oder vergleichbar sowie eine/einen Dipl.- Ing./-in / Bachelor of Engineering der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Die vollständigen Stellenausschreibungen finden Sie unter: ADD-Präsidentin Dagmar Barzen besucht DLR Eifel in Bitburg Landwirtschaftliche Kompetenz aus einer Hand Die Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Dagmar Barzen, hat das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel in Bitburg besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DLR erbringen eine unabhängige und kompetente Beratungsleistung, Dienstleistungs- und Bildungsangebote für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Das ist in einem Land wie unserem eine sehr wichtige und zukunftsorientierte Aufgabe, so die ADD-Präsidentin. Das DLR Eifel ist eines von insgesamt sechs Dienstleistungszentren in Rheinland-Pfalz. Zentrale Kompetenzen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums werden hier zusammengefasst. Beratungsgebiet des DLR Eifel sind der Eifelkreis Bitburg-Prüm, die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg,Vulkaneifel und die Stadt Trier. Zu den Schwerpunktaufgaben zählen die Landentwicklung und die ländliche Bodenordnung sowie die Beratung und Weiterbildung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Dabei geht es um produktionstechnische Fragen zur Tierhaltung, im Grünland, im Pflanzenbau und in der Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Ziel der Beratung und Weiterbildung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern und nachhaltig die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel und nachwachsender Rohstoffe unter umweltschonenden Bedingungen und in tiergerechten Haltungssystemen zu unterstützen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen so in die Lage versetzt werden, die Kulturlandschaft weiterhin flächendeckend zu bewirtschaften und zu erhalten. Das DLR ist außerdem in der Ernährungsberatung und der schulischen Aus- und Fortbildung des landwirtschaftlichen Berufsnachwuchses tätig. An der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern vermittelt die Ernährungsberatung die Grundsätze einer ausgewogenen Ernährung insbesondere für Schulen, Kindertagesstätten. Experten für Ernährung und Landwirtschaft arbeiten dabei eng zusammen und nutzen die Chance zur nachhaltigen Ernährungsbildung. Die Abteilung Schule des DLR umfasst die landwirtschaftliche Berufsschule sowie die ein- und zweijährige Fachschule Agrarwirtschaft. Die Einheit von Schule, Beratung und Versuchswesen gewährleistet einen schnellen Wissenstransfer in die Praxis und gibt dem DLR die Möglichkeit Fragestellungen aus dem Berufsalltag schnell in der eigenen Arbeit aufzugreifen. Die Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung ist für die Flurbereinigung, das Siedlungswesen und weitere Förderprogramme im Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Landkreis Vulkaneifel zuständig. Hier geht es um die Aufstellung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten, die nicht nur die Agrarwirtschaft und die Landwirtschaft einbeziehen, sondern eine Vernetzung mit regionalen Entwicklungsansätzen wie dem Tourismus, der gewerblichen und der kommunalen Entwicklung und den Arbeitsplätzen im ländlichen Raum erfordern. Beim DLR Eifel ist zudem das Arbeitsfeld Energie und Landwirtschaft als Sonderaufgabe angesiedelt. Hier erfolgt die landesweite Koordination für Landwirte und deren Partner in den Bereichen Bioenergie und nachwachsende Rohstoffe. Private Feuerwerke sind genehmigungspflichtig Nur zum Jahreswechsel (31. Dezember und 01. Januar) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung: Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden. Wenn eine Privatperson zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper abbrennen möchte, benötigt sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Behörde aus begründetem Anlass (z. B. runder Geburtstag, goldene Hochzeit) erteilt werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Auch kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen verbunden werden. Der Antrag ist rechtzeitig, d. h. möglichst vier Wochen vor der Veranstaltung, bei der Kreisverwaltung zu stellen und er muss mindestens den Namen und die Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Person sowie Angaben zum Anlass, zum Zeitpunkt und zum Ort des beabsichtigten Feuerwerks enthalten. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 02. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Weitere Informationen zum Thema erteilt Anita Reiter unter Tel / Kreisfeuerwehrverband Bitburg-Prüm e.v. Die diesjährige Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Bitburg-Prüm e.v. findet am Freitag, dem 18. September 2015 um 19:00 Uhr im Hotel Eifelbräu in Bitburg, Römermauer 36 statt. (Dienstkleidung erwünscht.) Schriftliche Anträge an die Verbandsversammlung müssen laut Satzung 14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand vorliegen.

4 Seite 4 Ausgabe 35/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel , Markus Klütsch Kluetsch.Markus@bitburg-pruem.de An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel , , , DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Postagentur im Supermarkt Plattner s, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Haus des Gastes, Hochstr. 19, Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld, Jucken, Kickeshausen, Lichtenborn, Neurath, Olmscheid, Üttfeld Daleiden, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Kesfeld, Leidenborn, Lützkampen, Reiff, Reipeldingen, Sengerich Dahnen, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Preischeid, Roscheid, Sevenig/Our Verbandsgemeinde Bitburger Land Erntehof, Etteldorf, Kyllburg, Neuheilenbach, St. Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach Mittwoch, 2. September Enzen, Halsdorf, Olsdorf, Stockem Badem, Pickließem Verbandsgemeinde Prüm Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Emmelbaum Burg, Mettendorf, Niehl, Utscheid Mittwoch, 2. September Ammeldingen/Our, Biesdorf, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Nusbaum, Roth/Our, Wallendorf Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Geichlingen, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Hüttingen/Lahr, Karlshausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Lahr, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig/Nbg., Sinspelt, Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein Ernzen, Ferschweiler, Irrel

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 35/2015 Seite 5 Graue tonne Bitburg-Stadt Bitburg-Stadt, Pützhöhe Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Euscheid, Strickscheid Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Verbandsgemeinde Prüm Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Mittwoch, 2. September Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Feuerscheid, Heisdorf Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Verbandsgemeinde Speicher Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/ Our, Utscheid, Wallendorf Was gehört zum Sperrmüll? Unter Sperrmüll versteht man alle sperrigen Abfälle aus privaten Haushaltungen, die auf Grund ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach einer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse eingefüllt werden können oder im Rahmen der Restmüllabfuhr den Entleerungsvorgang erschweren würden. Im Rahmen der Straßensammlung von Sperrmüll, die im Eifelkreis dreimal jährlich stattfindet, werden Mengen bis zu 2 m 3 je Haushalt und Abfuhrtag abgefahren. Eine vorherige Anmeldung von Mengen bei der hiesigen Stelle ist nicht erforderlich, da jedes Grundstück im Bereich der jeweiligen Sammeltour angefahren wird. Die für Ihre Ortsgemeinde bzw. Stadt festgelegten Entsorgungstage können Sie zum einen dem Anfang des Jahres zur Verfügung gestellten Entsorgungskalender entnehmen oder in den wöchentlich erscheinenden Kreisnachrichten nachlesen. Sonderregelung Stadt Bitburg / Stadtteile Lediglich für die Stadt Bitburg mit Stadtteilen gibt es seit 2013 eine Sonderregelung. Der Sperrmüll wird hier auf Anmeldung/Abruf entsorgt. Dazu ist es erforderlich, eine Abrufkarte (werden mit den jährlichen Gebührenbescheiden zugesandt) vollständig auszufüllen und an die angegebene Firma zu senden. Die Entsorgung erfolgt dann nach schriftlicher Benachrichtigung innerhalb von sechs Wochen. Zu den klassischen Sperrmüllgegenständen gehören: Betten, Sprungrahmen Matratzen und Lattenroste Tische, Stühle, Sofas Gartenmöbel Bügelbretter, Fahrräder etc. Die im Rahmen der Sammlung bereitgestellten Sperrmüllgegenstände dürfen einzeln nicht schwerer als 50 kg und nicht breiter als 1,70 Meter sein. Im Einzelfall ist daher eine Zerkleinerung der Gegenstände erforderlich. Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen: Gegenstände, die vormals wesentlicher Bestandteil eines Hauses waren wie beispielsweise Fenster, Türen, Rollläden, Fußleisten, sanitäre Anlagen, Fußböden, Paneelen etc. Bauholz (Schalungen etc.) Elektrogeräte, Papier und Kartonagen, Autoteile (Transportboxen, Sitze, Fußmatten etc.), Stacheldraht, Öfen, Silagefolien, Baum- und Heckenschnitt Es wird darauf hingewiesen, dass bereitgestellte Mehrmengen (über 2 m 3 ) sowie nicht zum Sperrmüll gehörende Abfälle von den Müllwerkern zurückgelassen werden. Der Besitzer dieser nicht entsorgten Abfälle ist für eine umgehende Entfernung von der Bereitstellungsörtlichkeit und ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Deponie-Gebühren neu ab September 2015 Neue Gebühren für die Anlieferung von unbelastetem Erdaushub ab : 6,00 /cbm.

6 Seite 6 Ausgabe 35/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm -

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 35/2015 Seite 7 Kreisbereisung des Landrats Dr. Joachim Streit beantwortet Fragen und Anliegen der Bürger Landrat Dr. Joachim Streit hat auch im Sommer seine Ortsgemeindebesuche fortgeführt. Informationen über die jeweilige Infrastruktur, Dorfentwicklung, das gesellschaftliche Miteinander, wirtschaftliche und soziale Anliegen sowie Besichtigungen von Gemeindeeinrichtungen und ansässigen Unternehmen/Betrieben vermitteln der Besucherdelegation bürgernah und unmittelbar die Situation vor Ort. Landrat Streit stößt bei seiner Bereisung immer wieder auf große Resonanz innerhalb der Bevölkerung. Bürgeranliegen können unmittelbar angesprochen und grundsätzlich einer schnellen Lösung zugeführt werden. In Begleitung der Bürgermeister bzw. Beigeordneten der jeweiligen Verbandsgemeinde sowie leitender Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden örtliche Anliegen in der Bürgerbesprechung diskutiert und als Anregungen in den Arbeitsalltag des Landrates mitgenommen und verwaltungsintern umgesetzt. Die am häufigsten angesprochenen Probleme in den Orten betreffen die Internetversorgung und den öffentlichen Personennahverkehr. Beim Thema Internet konnte Landrat Streit auf die großen Anstrengungen des Eifelkreises im Rahmen der Breitbandinitiative verweisen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes und der EU soll bis 2016 eine weitgehend flächendeckende Grundversorgung hergestellt werden. Zur Sicherstellung der Mobilität auf dem Lande werden in Zukunft neue Wege und innovative Ansätze erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Das in der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgreich angelaufene Bürgerbusmodell ist dafür ein Beispiel. Denkbar sind aber beispielsweise auch die Entwicklung von Internetplattformen zur Organisation von Mitfahrgelegenheiten oder die Erarbeitung ähnlicher Ansätze, sagt Landrat Streit. Nachfolgend Bilder besuchter Ortsgemeinden von Landrat Joachim Streit mit Vertretern der Verbands- und Ortsgemeinden seit Ende Juli 2015: Ortsgemeinde Großkampenberg Ortsgemeinde Jucken Ortsgemeinde Obergeckler Ortsgemeinde Plascheid Ortsgemeinde Lauperath Ortsgemeinde Bauler

8 Seite 8 Ausgabe 35/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr Ortsgemeinde Olmscheid Ortsgemeinde Altscheid Ortsgemeinde Zendscheid Ortsgemeinde Dauwelshausen Ortsgemeinde Emmelbaum Ortsgemeinde Burscheid Ortsgemeinde Niehl

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 35/2015 Seite 9 Musical Der Tomatenmaler Integrative Musik AG im Haus der Jugend Bitburg Im Herbst 2014 wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen der St.-Martin Schule Bitburg und dem Haus der Jugend Bitburg die integrative Musik-AG (kurz imag) gegründet. Mittlerweile hat sich aus der Idee ein Projekt entwickelt, das alle Erwartungen übertroffen hat. Seit Januar 2015 laufen die Vorbereitungen für die Aufführung des Musicals Der Tomatenmaler aus der Feder von Dirk Klinkhammer. Über 80 junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigung proben mit Begeisterung in den unterschiedlichen Sparten Band, Schauspiel, Gesang und Tanz und fiebern dem ersten Auftritt entgegen. Die Gruppe Technik kümmert sich u.a. um die Bühnengestaltung. Hierbei wird sie unterstützt durch kreative Schüler der St.-Martin Schule Bitburg und des St.-Willibrord-Gymnasiums Bitburg. Zum 1300-jährigen Jubiläum der Stadt Bitburg wird das Musical Der Tomatenmaler aufgeführt. Auf unserer Facebook-Seite informieren wir regelmäßig über Interessantes rund um das Projekt. Der Tomatenmaler Tom Color möchte roter Tomatenmaler werden. Er möchte rote Tomaten rot anmalen und das am liebsten den ganzen Tag. Er macht sich auf von Kuriosa, seinem Heimatland, nach Gran Coloria, dem Land der Farbtöne und Klangfarben. Doch das Land ist grau und tonlos. Es leidet unter der Herrschaft des Abbeizers Azeton und seinen Gesellen Nat, Ron und Lauge. Tom trifft auf seiner Reise durch das Land Michael Lost, der sich gerade selber sucht, und Sheng Yin Air, die Luftgitarristin. Gelingt es ihnen, dem Land die Farben und Töne zurückzubringen und die gefangen gehaltene farbenprächtige Prinzessin Gloriosa Colorata Melodia la Prima von Gran Coloria zu befreien? Spannend, witzig, tiefgründig mit mitreißend, bewegender Musik erzählt dieses Musical aus der Feder von Dirk Klinkhammer die Entwicklungswege der einzelnen Figuren. Und das für jedes Alter. Aufführungen im Haus der Jugend Bitburg Premiere: Sonntag, , Uhr. Zusatzvorstellungen: Samstag, , Uhr. Sonntag, , Uhr. Karten: 10 Euro, ermäßigt 7 Euro. Vorverkauf ab : Haus der Jugend Bitburg unter Telefon 06561/7809 und bei der Kulturgemeinschaft Bitburg unetr Telefon 06561/ Die Ansprechpartner: Gerd Wanken (Gesamtleitung), Haus der Jugend Bitburg Peter Klein (Öffentlichkeitsarbeit), pro(kiju) Bitburg Udo Gangolf (Band), St.-Martin-Schule Bitburg Dirk Klinkhammer (musikalische Leitung), Musikschule Klinkhammer Stephan Vanecek (Regie, künstlerische Leitung) Renate Butterweck (Tanz), Volkstanzgruppe Bitburg Gaby Wolsiffer (Gesang/Chor), St.-Willibrord-Gymnasium Rheinland-Pfalz: Ein Land voller Energie Aktionswoche der Energieagentur Trier im Eifelkreis Ob eine Besichtigung der neuen Nahwärmezentrale mit Holzvergaser in Neuerburg, Beratung zu moderner Energiespartechnik in Bitburg oder eine Radtour mit dem E- Bike durch den neuen Nationalpark im Hunsrück: Im Eifelkreis und der näheren Umgebung bieten sich während der Aktionswoche Rheinland-Pfalz: Ein Land voller Energie vom 11. bis 19. September viele Gelegenheiten, die Energiewende praktisch zu erleben. Zahlreiche Initiativen und Akteure nehmen an der Aktionswoche teil und öffnen ihre Türen in der Region für Besucher. Veranstaltungen im Eifelkreis: Besichtigung Nahwärmezentrale mit Holzvergaser Blockheitzkraftwerk am Sonntag, von 10:00 bis 16:00 Uhr, Am alten Friedhof 1, Neuerburg. Besucher können die Heizzentrale besichtigen, die für ein Nahwärmeprojekt mit drei Holzvergasern und zwei Hackschnitzelkesseln entsteht. Beratertag Energieeffizientes Bauen und Modernisieren am Dienstag, von 09:00 bis 18:00 Uhr, Römermauer 7, Bitburg. Energieberatung für interessierte Bauherren, Modernisierer und Energiesparer: Die Palette reicht von attraktiven Strom- und Erdgasprodukten über den Einsatz moderner Techniken wie Photovoltaikanlagen mit und ohne Elektrospeicher bis hin zu wertvollen Energiespartipps. Das komplette Programm der Aktionswoche ist auf der Webseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz unter www. energieagentur.rlp.de/veranstaltungen/aktionswoche/ abrufbar und auch als Online-Veranstaltungskalender mit Suchfunktion nach Datum und Region unter aktionswochenkalender.energieagentur.rlp.de/ verfügbar. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Jucken (Gr.L.Nr. 452/2015) Fl. 3, Nr. 30/17, LWFL, In der Paffendell 0,6533 ha - Gemarkung Bettingen (Gr.L.Nr. 459/2015) Fl. 7, Nr. 12, Waldfläche, Im Neuwiesberg 0,0551 ha Fl. 11, Nr. 84, LWFL., Waldfläche, 0,5200 ha Im Buchholzerberg - Gemarkung Meckel (Gr.L.Nr. 461/2015) Fl. 9, Nr. 29, Waldfläche, Paffend 0,5887 ha - Gemarkung Sefferweich (Gr.L.Nr. 462/2015) Fl. 4, Nr. 42, Waldfläche, In Flaas 0,9860 ha

10 Seite 10 Ausgabe 35/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm - Gemarkung Sevenig/Our (Gr.L.Nr.468/2015 Fl. 1, Nr. 2, LWFL., Waldfläche, 0,8481 ha Am Hätbüsch Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen. Amtliche BekAnntmAchungen Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21 - Bitburg-Prüm Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016; Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag einreichen wollen, werden gemäß 26 Landeswahlordnung (LWO) hiermit aufgefordert, dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises 21 - Bitburg-Prüm in Bitburg möglichst frühzeitig, spätestens am 75. Tag vor der Wahl - Dienstag, 29. Dezember bis Uhr, die Wahlkreisvorschläge mit den in 41 Abs. 2 Landeswahlgesetz (LWahlG) benannten Nachweisen schriftlich einzureichen ( 36 LWahlG - Einreichungsfrist). Die Wahlkreisvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt der Kreiswahlleiter Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der vorgenannten Einreichungsfrist zu beseitigen ( 41 Abs. 1 Satz 2 LWahlG). Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden ( 41 Abs. 2 LWahlG). Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Wahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbesondere die 32 bis 43 LWahlG sowie die 26 bis 32der Landeswahlordnung (LWO). Im Einzelnen ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Folgendes zu beachten: 1. Wahlvorschlagsrecht Nach 33 LWahlG können Wahlkreisvorschläge von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und auch von Stimmberechtigten eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen ( 33 Abs. 2 LWahlG). Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese enthalten. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten ist ein Kennwort anzugeben ( 33 Abs. 3 LWahlG). Der Wahlkreisvorschlag muss den Namen des Bewerbers enthalten. Neben dem Bewerber kann ein Ersatzbewerber aufgeführt werden ( 34 Abs. 1 LWahlG). In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden, die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson ( 33 Abs. 5 LWahlG). 2. Anforderungen an die Bewerber und Ersatzbewerber Als Bewerber oder Ersatzbewerber in einem Wahlkreisvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung kann nur vorgeschlagen werden, wer - nach 32 LWahlG wählbar ist, - nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung ist ( 37 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWahlG), - in einer Mitgliederversammlung oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach 37 Abs. 3 LWahlG einzeln in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist, - seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich ( 33 Abs. 4 LWahlG). Ein Bewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag benannt werden ( 34 Abs. 2 LWahlG). 3. Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge Der Wahlkreisvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 9 zur Landeswahlordnung eingereicht werden. Er muss nach 28 LWO in Maschinen- oder Druckschrift folgende Angaben enthalten - den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, den Tag der Geburt, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers sowie - den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kennwort. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht kein Landesverband, so müssen die Wahlkreisvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, gemäß dem vorstehenden Satz unterzeichnet sein. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten haben drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten. 4. Feststellung der Parteieigenschaft / Eigenschaft als Wählervereinigung 4.1 Satzung, Programm und satzungsgemäße Bestellung Mit der Einreichung von Wahlvorschlägen müssen Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, - ihre schriftliche Satzung, - ihr schriftliches Programm und - die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes spätestens zum Ablauf der Einreichungsfrist nachweisen. 4.2 Weitere Nachweise über die Parteieigenschaft / Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung Dem Wahlvorschlag einer Partei sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes und dem Wahlvorschlag einer Wählervereinigung Nachweise über die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählvereinigung beigefügt werden ( 33 Abs. 1 S. 3 LWahlG). 5. Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Landtag Rheinland-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, sowie Wahlkreisvorschläge von Stimmberechtigten müssen nach 34 Abs. 3 Satz 3 LWahlG i. V. m. 28 Abs. 4 LWO von mindestens 125 Stimmberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Stimmberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Wahlkreisvorschläge nachzuweisen. Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

11 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 35/2015 Seite 11 Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die von dem Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. - Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. - Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den Wahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien und Wählervereinigungen deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kennwort anzugeben. - Parteien und Wählervereinigungen haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach 37 LWahlG zu bestätigen. Die Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben ( 28 Abs. 4 Nr. 2 LWO). Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis stimmberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Stimmrechts sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Stimmrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Wahlkreisvorschlag unterstützt ( 28 Abs. 4 Nr. 3 LWO). Die gültigen Unterschriften und Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner müssen bei der Einreichung der Wahlkreisvorschläge vorliegen. Sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. Ein Stimmberechtigter darf nur einen Wahlkreisvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahlkreisvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlkreisvorschlägen ungültig ( 34 Abs. 3 LWahlG, 28 Abs. 4 Nr. 4 LWO). Den Wahlvorschlagsträgern wird empfohlen, über die gesetzlich geforderte Mindestzahl hinaus vorsorglich weitere Unterschriften für den Fall vorzulegen, dass nicht alle Unterschriften als gültig anerkannt werden können. 6. Verbot der Listenverbindung Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen ist gemäß 38 LWahlG nicht zulässig. 7. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag Dem Wahlkreisvorschlag sind gemäß 28 Abs. 5 LWO beizufügen - die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und dass er für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber gegeben hat, sowie bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen die nach 37 Abs. 5 Satz 3 und 4 LWahlG vorgeschriebene Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder Wählervereinigung ist, jeweils nach dem Muster der Anlage 11, - eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung nach dem Muster der Anlage 12 zur Landeswahlordnung, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, sowie - bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach 37 Abs. 5 Satz 2 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 13 zur Landeswahlordnung gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 14 zur Landeswahlordnung abgegeben werden. Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien, die im Landtag Rheinland- Pfalz oder im Deutschen Bundestag und von Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, und Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten sind außerdem beizufügen: - die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner, - die schriftliche Satzung der Partei oder Wählervereinigung, ihr schriftliches Programm und der Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes des Landesverbandes oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Vorstände der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, - die Nachweise über die Parteieigenschaft nach 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes oder die Nachweise über die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung. 8. Vordrucke zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Die zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung von dem Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert; dies kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen. 9. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl 2016 sind - das Landeswahlgesetz (LWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 2004 (GVBl. S. 519), zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 14. Juli 2015 (GVBl. vom , S. 165), - die Landeswahlordnung (LWO) vom 06. Juni 1990 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch die Sechste Landesverordnung zur Änderung der Landeswahlordnung vom 31. Juli 2015, (GVBl. vom , S. 241). 10. Dienststelle des Kreiswahlleiters Die Anschrift des Kreiswahlleiters lautet: Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 21 - Bitburg-Prüm Trierer Straße 1, Bitburg oder Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 21 - Bitburg-Prüm Postfach 13 65, Bitburg Bitburg, Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 21 - Bitburg-Prüm Thomas Kreutz, Regierungsrat EndE der BEkanntmachungEn Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / Fax 06561/ linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, Föhren Tel / Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich

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