ALLGEMEINE KUNDENINFORMATIONEN

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1 ALLGEMEINE KUNDENINFORMATIONEN EINSCHLIESSLICH INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZ Infrmatinen über die PEH Wertpapier AG Die PEH Wertpapier AG (nachflgend PEH ) ist eine Aktiengesellschaft eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Handelsregisternummer HRB mit Sitz in Frankfurt am Main. PEH Wertpapier AG (Zentrale: Frankfurt) Bettinastraße Telefn: 069 / Frankfurt Telefax: 069 / Gesetzliche Vertreter sind die Vrstände Martin Stürner und Sven Ulbrich. Hauptgeschäftstätigkeit, geschäftlicher Zweck Die PEH betreibt im Hauptgeschäft zu geschäftlichen Zwecken die Finanzprtfliverwaltung (Vermögensverwaltung) im Sinne des 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes (KWG), als die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, swie die Erbringung vn snstigen Finanzdienstleistungen, insbesndere die Anlagevermittlung vn Finanzinstrumenten (z. B. Vermögensanlagen, Investmentfnds) und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Str , Frankfurt Die uns vn der BaFin erteilte Erlaubnis umfasst flgende Finanzdienstleistungen: Anlagevermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) Anlageberatung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) Abschlussvermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) Finanzprtfliverwaltung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) Beschränkung der Zulassung Unsere Zulassung ist dahingehend beschränkt, dass wir nicht berechtigt sind, uns Eigentum der Besitz an Geldern der Wertpapieren vn Kunden zu verschaffen. Wir sind nicht zur Knten- und Deptführung berechtigt. Smit nehmen wir keine Gelder entgegen und verwahren keine Finanzinstrumente. Vertraglich gebundene Vermittler Zur Betreuung unserer Kunden beschäftigen wir vertraglich gebundene Vermittler. Alle in unserem Namen handelnden Vermittler sind in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Sie sind auf der Internetseite der BaFin abrufbar. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung Die PEH wird die Vermögenswerte nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien, welche Bestandteil dieser Vereinbarung sind, hne vrherige Einhlung vn Weisungen des Kunden verwalten. Sie ist insbesndere beauftragt, Finanzinstrumente im Rahmen der Anlagerichtlinien börslich der außerbörslich zu erwerben, zu veräußern, zu knvertieren, umzutauschen, Bezugsrechte auszuüben der in anderer Weise über diese zu verfügen der Rechte aus diesen Finanzinstrumenten wahrzunehmen bzw. sämtliche snstigen Maßnahmen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung zweckmäßig erscheinen. Einstufung Der Kunde wird vn der PEH im Rahmen dieses Vermögensverwaltungsvertrages als Privatkunde eingestuft. Diese Kategrie genießt gesetzlich das höchste Schutzniveau. Auf Antrag des Kunden der durch Festlegung durch die PEH können die Parteien festlegen, den Kunden als prfessinellen Kunden zu behandeln, sweit die erfrderlichen Vraussetzungen des 67 Abs. 6 Wertpapierhandelsgesetz (nachflgend das WpHG ) vrliegen. Zustandekmmen und Erfüllung des Vertrags Der Vermögensverwaltungsvertrag kmmt zustande und beginnt mit der Annahme des vm Kunden unterzeichneten Vertrags durch Unterzeichnung durch die PEH. Preis der Finanzdienstleistung Der Kunde trifft mit der PEH eine Hnrarvereinbarung, die insbesndere einen halbjährlichen Basispreis in Höhe eines Przentsatzes des verwalteten Vermögens, einen Festpreis und/der ein erflgsabhängiges Hnrar regeln kann. Die vereinbarten Preise enthalten auch die Umsatzsteuer, sfern diese anfällt. Mögliche weitere Steuern der Ksten, die nicht über die PEH abgeführt der vn ihr in Rechnung gestellt werden Dem Kunden können weitere Ksten und Gebühren, z. B. durch die Deptbank für die Deptführung und Verwahrung der Finanzinstrumente swie Transaktinsksten für den Kauf und Verkauf der Finanzinstrumente, entstehen. Deren Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis des betrffenen Instituts. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Dividenden der Veräußerungsgewinne unterliegen in Deutschland regelmäßig der sg. Kapitalertragsteuer. Risiken und Preisschwankungen vn Finanzinstrumenten Die auf Grundlage des Vermögensverwaltungsvertrags erbrachten Finanzdienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale der der durchzuführenden Vrgänge mit speziellen Risiken behaftet sind der deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die PEH keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind hierbei kein Indikatr für künftige Erträge. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infrmatinen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebte, insbesndere hinsichtlich des Preises Eine ausdrückliche Befristung der Gültigkeitsdauer vn zur Verfügung gestellten Infrmatinen besteht nicht. Vereinbarte Preise bleiben bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gültig. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung Sweit der Kunde eigene Zahlungen zu leisten hat, erhält er sweit nicht etwas anderes vereinbart wird vn der PEH eine Rechnung mit einem drt ausgewiesenen Zahlungsziel. Gegebenenfalls erflgt die Zahlung durch den Kunden aufgrund einer Sepa-Einzugsermächtigung (Wiederkehrende Lastschrift). Spezifische zusätzliche Ksten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkmmunikatinsmittels zu tragen hat Spezifische zusätzliche Ksten für die Benutzung vn Fernkmmunikatinsmitteln, die über die Ksten für die blße Nutzung des Fernkmmunikatinsmittels hinausgehen, wird die PEH ihren Kunden nicht berechnen. Widerrufsrecht Dem Kunden steht ggf. ein Widerrufsrecht zu. Besteht ein Widerrufsrecht, ergeben sich die Einzelheiten aus der gesnderten Widerrufsbelehrung.

2 Mindestlaufzeit des Vertrags, Kündigung Der Vermögensverwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlssen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit sfrtiger Wirkung schriftlich kündigen. Bei mehreren Kunden steht das Kündigungsrecht jedem Einzelnen mit Wirkung für alle zu. Die PEH kann den Vermögensverwaltungsvertrag unter Einhaltung einer Frist vn vier Wchen jeweils zum Ende des Kalendermnats zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt swhl für den Kunden als auch für die PEH unberührt. Vertragsstrafen Vertragsstrafen werden zwischen den Parteien nicht vereinbart. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Auf den Vertrag und die vrherige Vertragsanbahnung findet deutsches Recht Anwendung. Gegenüber Verbrauchern ergibt sich die Zuständigkeit der Gerichte aus dem Gesetz. ANGABEN ZUR UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION Kmmunikatinssprache Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kmmunikatin ist Deutsch. Kmmunikatinsmittel Sie erreichen uns über Telefn, Fax und unter den ben genannten Kntaktdaten. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen zu einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsräumen unter der ben genannten Adresse. Nach Absprache besuchen wir Sie auch in Ihren Geschäfts- der wunschgemäß in Ihren Privaträumen. Übermittlung und Empfang vn Aufträgen Ihre Aufträge über Geschäfte zum Erwerb der der Veräußerung vn Finanzinstrumenten können Sie uns per Fax der unter den ben genannten Kntaktdaten erteilen. Lediglich in Ausnahmefällen, in denen ein anderer Kmmunikatinsweg ausscheidet, wird die PEH telefnische Kauf- und Verkaufsaufträge entgegennehmen. Slche Aufträge wird die PEH ausschließlich unter der Nummer entgegen nehmen. Die PEH ist berechtigt, sämtliche unter dieser Nummer geführten Telefngespräche und alle anderen Telefngespräche mit dem Kunden, die auf die Erteilung einer Wertpapierrder gerichtet sind, auf Tn- der Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Der Kunde kann dieser Aufzeichnung telefnischer Kmmunikatin jederzeit widersprechen. Hat der Kunde einer Aufzeichnung widersprchen, wird die PEH keine telefnischen Kundenaufträge mehr entgegennehmen, wenn sich diese auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung vn Kundenaufträgen beziehen Gern nehmen wir Ihre Aufträge auch im persönlichen Beratungsgespräch entgegen. Reklamatinen und Beschwerden Eventuelle Reklamatinen der Beschwerden können Sie uns telefnisch, per Fax der unter den ben genannten Kntaktdaten mitteilen. Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kntaktdaten swie eine Beschreibung Ihres Anliegens an. Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax der eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamatin der Beschwerde. Sdann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sllte dies binnen 3 Wchen nicht möglich sein, erhalten Sie vn uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax der . Sllte Ihrem Anliegen nicht abgehlfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV wenden. Schlichtungsstelle des VuV Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.v. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Daher ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen die Schlichtungsstelle des VuV zuständig: VuV-Ombudsstelle Stresemannallee Frankfurt am Main Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Im Falle vn Streitigkeiten stehen dem Kunden je nach Gegenstand des Streits zwei Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung: 1. Bei Streitigkeiten (u. a.) aus der Anwendung der Vrschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann der Kunde bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank ein Schlichtungsverfahren anstrengen. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textfrm (z.b. Schreiben, , Fax) zu richten an: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle Pstfach Telefax: +49 (0) Frankfurt am Main schlichtung@bundesbank.de 2. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vrschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs der snstiger Vrschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach 1 Abs. 1 Satz 2 KWG der Finanzdienstleistungen nach 1 Abs. 1a Satz 2 des KWG betreffen, kann der Kunde bei der Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Schlichtungsverfahren anstrengen. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textfrm (z.b. Schreiben, , Fax) zu richten an: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat ZR 3 Graurheindrfer Straße 108 Telefax: Bnn schlichtungsstelle@bafin.de Bestehen eines Garantiefnds der anderer Entschädigungsregelungen, Maßnahmen zum Schutz des Kundenvermögens und EdW Die PEH ist flgender Entschädigungseinrichtung zugerdnet: Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ( EdW ) Behrenstraße 31 Telefn: Berlin-Mitte Telefax: mail@e-d-w.de Die PEH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Behrenstrasse 31, Berlin (nachflgend EdW ). Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vm 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche vn Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung vn Anlegern nach dem genannten Gesetz vrnimmt. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Gegenwertes entsprechender Frderungen aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalls, höchstens jedch EUR. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruches ist der Betrag der Einlagen der Gelder der der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen der Obergrenze auch Ansprüche auf Zinsen. Diese bestehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Inslvenzverfahrens. Der Entschädigungsanspruch mindert sich insweit, als der durch den Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust des Gläubigers durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtfrderung des Gläubigers gegen das Institut, unabhängig vn der Zahl der Knten, der Währung und dem Ort, an dem die Knten geführt der die Finanzinstrumente verwahrt werden. Die Entschädigung kann in EUR geleistet werden. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, sweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Eurpäischen Wirtschaftsraumes der auf EUR lauten. Vm Auftragnehmer ausgegebene Inhaber- der Orderschuldverschreibungen swie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden vn der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Nicht geschützt sind institutinelle Anleger, wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und grße Kapitalgesellschaften swie Unternehmen der öffentlichen Hand.

3 Sweit die EdW der ein vn ihr Beauftragter Zahlungen an einen Auftraggeber leistet, gehen dessen Frderungen gegen den Auftragnehmer in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen über. Wegen weiterer Einzelheiten des Entschädigungsanspruchs und des Sicherungsumfangs wird auf 3 und 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vm 16. Juli 1998 in seiner aktuellen Fassung verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird. Datenschutz und Vertraulichkeit Die PEH ist verpflichtet, das Datengeheimnis nach dem BDSG zu beachten. Der Kunde willigt jederzeit für die Zukunft widerruflich - in die maschinelle Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der vn ihm übermittelten Daten ein. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über Art und Umfang seiner gespeicherten persnenbezgenen Daten infrmiert zu werden und die sfrtige Löschung zu verlangen, sweit nicht gesetzliche Vrschriften entgegenstehen. Die PEH ist berechtigt, die vm Kunden übermittelten Daten an Dritte, insbesndere an die knt- und deptführende Bank weiterzugeben, sweit dies zur Erfüllung der Pflichten aus dem Vermögensverwaltungsvertrag erfrderlich ist Die PEH wird über alle vertraulichen Infrmatinen und persnenbezgene Daten, die sie vm Kunden erlangt, Stillschweigen bewahren und die vertraulichen Infrmatinen und persnenbezgenen Daten vr Missbrauch zu schützen. Vn den vrstehenden Regelungen unberührt bleiben die gesetzlichen Pflichten der PEH zur Auskunft gegenüber staatlichen Behörden. INFORMATIONEN ZUM UMGANG MIT INTERESSENSKONFLIKTEN Nach 63 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat sich jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen um Vermeidung vn Interessenknflikten zu bemühen und seinen Kunden Art und Herkunft möglicher Interessenknflikte swie seine Grundsätze zum Umgang mit diesen darzulegen. Unser Institut unterliegt der Kntrlle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) swie der Deutschen Bundesbank und ist verpflichtet, deren aufsichtsrechtliche Vrgaben zu beachten. Darüber hinaus sind wir Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.v. (VuV) und haben uns zur Einhaltung vn dessen Ehrenkdex verpflichtet. ART UND HERKUNFT MÖGLICHER INTERESSENKONFLIKTE W können Interessenknflikte auftreten? Interessenknflikte im Rahmen der Erbringung unserer Wertpapierdienstleistungen können auftreten: zwischen unserem Institut selbst und unseren Kunden, zwischen unseren Geschäftsleitern, Mitarbeitern swie vertraglich gebundenen Vermittlern und unseren Kunden der zwischen unseren Kunden untereinander. Wdurch können Interessenknflikte entstehen? Wie in jedem gewinnrientiert arbeitenden Unternehmen lassen sich Interessenknflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung vn Kundeninteressen nicht vllständig ausschließen. Diese können insbesndere flgende Ursachen haben: eigene unternehmerische Interessen unseres Instituts, insbesndere Umsatz- und Gewinnerzielungsbestreben die mit unseren Kunden vereinbarte erflgsabhängige Vergütung, z.b. durch Eingehung höherer Risiken für das verwaltete Vermögen mit dem Ziel, eine höhere Wertentwicklung und damit ein höheres Gesamthnrar aufgrund der erflgsabhängigen Kmpnente zu erzielen finanzielle Interessen in den vn uns selbst gemanagten der beratenen Investmentfnds, z.b. durch Vergütung in Abhängigkeit vm Fndsvlumen Annahme vn Geld- der Sachzuwendungen vn Seiten Dritter, z.b. Vermittlungs- und Bestandsprvisinen der Seminarangebte, sweit diese nicht an unsere Kunden ausgekehrt werden erflgsbezgene Vergütung vn Geschäftsleitern, Mitarbeitern und Vermittlern, swie Gewähr vn Geld- der Sachzuwendungen an diese Eigengeschäfte unseres Instituts zur Anlage unserer liquiden Mittel persönliche Geschäfte vn Geschäftsleitern, Mitarbeitern und Vermittlern der diesen nahestehenden Persnen Ferner könnten Interessenknflikte im Falle geschäftlicher der persönlicher Beziehungen unseres Instituts, seiner Geschäftsleiter, Mitarbeiter, Vermittler der verbundener Persnen zu Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten etc. entstehen. Dies betrifft insbesndere: Kperatinen mit slchen Einrichtungen Mitwirkung in Aufsichts- der Beiräten dieser Einrichtungen Mitwirkung an Emissinen vn Finanzinstrumenten Umgang mit Interessenknflikten Erlangung vn Infrmatinen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinfrmatinen) Um eine aus ptenziellen Interessenknflikten resultierende Gefahr der Beeinträchtigung vn Kundeninteressen zu vermeiden, haben wir flgende, für alle Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Vermittler verbindlichen Grundsätze festgelegt und Maßnahmen ergriffen: Allgemeine rganisatrische Maßnahmen Verpflichtung zur Einhaltung des Ehrenkdex des VuV swie der vn uns selbst aufgestellten ethischen Grundsätze Implementierung umfassender rganisatrischer Vrkehrungen zum Schutz der Kundeninteressen in unseren Organisatinsrichtlinien und Verpflichtung zu deren Einhaltung Einführung mehrstufiger przessintegrierter und przessunabhängiger Kntrllmechanismen Offenlegungs- und Zustimmungspflichten bei bestimmten geschäftlichen der persönlichen Beziehungen Knkrete Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Interessenknflikte Auswahl unserer Kperatinspartner (Deptbanken, andere ausführende Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, andere Prduktgeber und Emittenten) nach den Kriterien günstige Kstenstruktur und bestmögliche Auftragsabwicklung siehe Grundsätze für die Ausführung vn Aufträgen in Finanzinstrumenten Offenlegung der mit unseren Wertpapierdienstleistungen und den Finanzinstrumenten verbundenen Ksten und Nebenksten, s dass die Gesamtksten swie deren Auswirkung auf die Rendite der Vermögensanlage ersichtlich sind siehe Ex ante - Ksteninfrmatin Interne Überwachung der getrffenen Anlageentscheidungen auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung vn Geschäften mit einem höheren Risikgehalt, die auf die Erzielung einer höheren erflgsabhängigen Vergütung ausgerichtet sind. Eine ausschließlich variable Vergütung des Instituts ist nur in Ausnahmefällen auf besnderen Kundenwunsch möglich. Offenlegung unseres Vergütungsmdells bei vn uns selbst gemanagten der beratenen Investmentfnds, sfern wir diese an

4 unsere Kunden vermitteln bzw. in deren Vermögensverwaltung einsetzen Einführung eines an die Bedürfnisse unserer Kunden angepassten Prduktgenehmigungs- und -überwachungsverfahrens, um Interessenknflikte inflge eigener Umsatzinteressen unseres Instituts zu vermeiden und die Vermittlung vn Finanzprdukten an Kunden mit nicht dazu passenden Anlagezielen und Risikneigungen zu verhindern unmissverständliche Offenlegung vn Existenz, Art und Umfang der Zuwendungen, die wir vn Dritten erhalten, insbesndere vn Vermittlungs- und Bestandsprvisinen (sweit diese nicht an unsere Kunden ausgekehrt werden) siehe Infrmatinen über den Erhalt vn Zuwendungen strikte Beachtung des Verbts der Annahme vn Prvisinen im Rahmen unserer Vermögensverwaltung bzw. vllständige Weiterleitung vereinnahmter Zuwendungen (mit Ausnahme geringfügiger nichtmnetärer Vrteile) an unsere Kunden Ausgestaltung unserer Vergütungsmdelle für Geschäftsleiter und Mitarbeiter unter Beachtung der Institutsvergütungsverrdnung und snstigen Vrschriften, s dass keine Abhängigkeit vn variablen Vergütungsbestandteilen entsteht und keine Anreize zur Eingehung hher Risiken gesetzt werden keine Vrgabe vn Vertriebszielen im Wertpapierdienstleistungsgeschäft Aufstellung interner Regelungen für persönliche Geschäfte, Verpflichtung aller Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Vermittler zu deren Einhaltung swie zur Offenlegung vn Knten, Depts und persönlichen Geschäften, regelmäßige Kntrlle dieser durch den Cmpliance-Beauftragten Beschränkungen bzw. Verbt vn persönlichen Geschäften für bestimmte Wertpapiere mit geringer Marktkapitalisierung, strenges Verbt des Vr-, Mit- der Gegenlaufens zu Kundengeschäften regelmäßige Schulung unserer Mitarbeiter in Bezug auf mögliche Interessenknflikte, deren Vermeidung der Reduzierung Um der Best Executin-Verpflichtung nachzukmmen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen s aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesndere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis rientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument swie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Ksten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Ksten für Clearing und Abwicklung swie allen snstigen Gebühren, ergibt. Vr der Auswahl lassen wir uns die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleichen die Knditinen. Unsere Kriterien für die Auswahl sind: Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise) Gesamtksten der Auftragsabwicklung Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung Praktikabilität elektrnischer Abwicklungsplattfrmen Qualität des elektrnischen Datenaustauschs im Rahmen einer Schnittstelle swie der snstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und ptimale Zusammenarbeit zwischen uns und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Kunden gewährleisten Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, b die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vrnehmen. 3 Auswahl durch den Kunden Wenn die Auswahl der ausführenden Einrichtung durch den Kunden getrffen wird, z.b. durch ausdrückliche Kundenweisung für einen Auftrag der durch Auswahl einer Deptbank auf Wunsch des Kunden, sind wir nicht verpflichtet, ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen für die Ausführung der Wertpapieraufträge auszuwählen. Dem Kunden ist bekannt, dass in diesem Fall die Verpflichtung zur bestmöglichen Auftragsausführung keine Anwendung findet und die Wertpapieraufträge unter Umständen nicht bestmöglich ausgeführt werden. FRAGEN UND ERLÄUTERUNGEN Für auftretende Fragen und nähere Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und teilen Ihnen auf Wunsch jederzeit weitere Einzelheiten zu den vrstehenden Grundsätzen mit. AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE FÜR WERTPAPIERGESCHÄFTE Unser Institut leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter. Smit gelten für die Ausführung der Kundenaufträge die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen, z.b. der Deptbanken der snstiger ausführenden Stellen. Die vrliegenden Grundsätze über die Ausführung vn Aufträgen in Finanzinstrumenten gelten für flgende Dienstleistungen: Im Rahmen der Finanzprtfliverwaltung treffen wir unter Einhaltung der im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbarten Anlagerichtlinien Verfügungen über Finanzinstrumente, die zum verwalteten Vermögen gehören, insbesndere Käufe und Verkäufe vn Finanzinstrumenten (nachflgend kurz Verfügungen genannt). Im Rahmen der Anlagevermittlung nehmen wir Kundenaufträge zum Kauf der Verkauf vn Finanzinstrumenten an, die wir an ausführende Einrichtungen weiterleiten. 1 Best Executin-Verpflichtung Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind wir verpflichtet, unsere Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu erbringen. Dazu haben wir, wenn wir Verfügungen erteilen der Kundenaufträge weiterleiten, alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 2 Auswahl der ausführenden Einrichtungen ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AGBS) B ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen 1.1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und den inländischen Geschäftsstellen des Auftragnehmers Infrmatins- und Vertragssprache Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kmmunikatin ist Deutsch. 2 Datenschutz Der Auftragnehmer ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die für eine rdnungsgemäße und/der den gesetzlichen Bestimmungen genügende Auftragsdurchführung und/der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erfrderlichen persnenbezgenen Daten zu speichern und erfrderlichenfalls zu vervielfältigen und mindestens im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vrzuhalten und/der wiederherzustellen. Zur Weitergabe erlangter Infrmatinen und/der Daten an Dritte ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn dies der rdnungsgemäßen Auftragsdurchführung dient der gesetzlich vrgeschrieben ist. Gleiches

5 gilt für die Aufzeichnung vn Telefngesprächen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. 3 Haftung des Auftragnehmers 3.1. Haftungsgrundsätze Der Auftragnehmer haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter, vertraglich gebundener Vermittler und der Persnen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hinzuzieht. Sweit etwaige Snderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen der snstige Vereinbarungen Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vr. Hat der Auftragnehmer durch ein schuldhaftes Verhalten (z.b. durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Auftragnehmer und der Auftraggeber den Schaden zu tragen haben Störungen Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse der durch snstige vn ihm nicht zu vertretende Vrkmmnisse (z.b. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen vn hher Hand im In- der Ausland) eintreten. 4 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis mit dem Auftragnehmer Der Auftraggeber kann gegen Frderungen des Auftragnehmers nur aufrechnen, wenn seine Frderungen unbestritten der rechtskräftig festgestellt sind. 5 Verfügungsberechtigung über den Td des Auftraggebers hinaus Nach dem Td des Auftraggebers kann der Auftragnehmer zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vrlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvllstreckerzeugnisses der weiterer hierfür ntwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen des Auftragnehmers in deutscher Übersetzung vrzulegen. Der Auftragnehmer kann auf die Vrlage eines Erbscheins der eines Testamentsvllstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihm eine Ausfertigung der eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung, Testament, Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vrgelegt wird. Der Auftragnehmer darf denjenigen, der darin als Erbe der als Testamentsvllstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesndere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer bekannt war, dass der drt Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung der wegen Nichtigkeit des Testamentes) nicht verfügungsberechtigt war der wenn dem Auftragnehmer dies inflge Fahrlässigkeit nicht bekannt gewrden ist. 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 6.1. Änderungen vn Namen, Anschrift der einer gegenüber dem Auftraggeber erteilten Vertretungsmacht Zur rdnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erfrderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Änderungen seines Namens und seiner Anschrift swie das Erlöschen der die Änderung einer gegenüber dem Auftragnehmer erteilten Vertretungsmacht (insbesndere einer Vllmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.b. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen der ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird Klarheit vn Aufträgen Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig frmulierte Aufträge können Rückfragen zur Flge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vr allem hat der Auftraggeber bei Aufträgen zur Anschaffung und Veräußerung vn Finanzinstrumenten/Wertpapieren auf die Richtigkeit und Vllständigkeit des Namens des Zahlungsempfängers, der angegebenen Kntnummer und der angegebenen Institutsleitzahl swie der angegebenen Auftragswährung zu achten. Änderungen, Bestätigungen der Wiederhlungen vn Aufträgen müssen als slche gekennzeichnet sein. 7 Rückvergütungen und Zuwendungen Sweit im Rahmen der Vermögensverwaltung Investmentfnds der strukturierte Prdukte erwrben werden, die die Muttergesellschaft des Auftragnehmers PEH Wertpapier AG verwaltet der bei denen diese das Management berät, erhält sie für diese Tätigkeit eine sgenannte Managementfee in Höhe vn bis zu 1,5 % p. a. der Anteilswerte zzgl. einer erflgsabhängigen Vergütung (Perfrmance Fee), deren Fälligkeit und Höhe vn der Wertentwicklung des jeweiligen Finanzinstruments abhängt. Bemessungsgrundlage ist jeweils der Wert der Anteile zum mit der Kapitalanlagegesellschaft vereinbarten Bewertungsstichtag. Die Berechnungsweise der Perfrmance Fee, weitere Einzelheiten und die jeweils aktuellen Sätze können der Hmepage unter dem Navigatinspunkt Investmentfnds swie den Emissinsprspekten, die über die PEH der die Axxin S. A., 15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher/Luxemburg bezgen werden können, entnmmen werden. Die PEH erhält zudem Sachzuwendungen, beispielsweise in Frm prduktbezgener Frtbildungsmaßnahmen swie snstiges Infrmatinsmaterial. Die Höhe dieser Sachzuwendungen ist vm jeweiligen Prduktgeber der snstigen Dritten abhängig. Die PEH gewährt selbst flgende Zuwendungen an Dritte: Gegebenenfalls in der Kundenbeziehung eingesetzte sgenannte Vermittler erhalten für die Vermittlung eines Kunden eine Abschlussprvisin in Höhe vn bis zu 100 % der Einnahmen, die die PEH auf Grund dieses Vertrages in den ersten 24 Mnaten nach Vertragsabschluss erhält. Die PEH gewährt diesem Persnenkreis zum Teil Sachzuwendungen, beispielsweise in Frm prduktbezgener Frtbildungsmaßnahmen swie snstiges Infrmatinsmaterial. Die Höhe dieser Sachzuwendungen ist vm jeweiligen Empfänger abhängig. 8 Keine Abtretung vn Ersatzansprüchen Die Abtretung vn Ansprüchen des Auftraggebers auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlssen. Die gerichtliche Geltendmachung slcher Ansprüche durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlssen. WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb vn 14 Tagen hne Angabe vn Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedch nicht vr Vertragsschluss und auch nicht vr Erfüllung unserer Infrmatinspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, ) erflgt. Der Widerruf ist zu richten an: PEH Wertpapier AG (Zentrale: Frankfurt) Bettinastraße Telefn: 069 / Frankfurt Telefax: 069 / Widerrufsflgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung vn Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vr Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsflge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vr dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung vn Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vrzeitig, wenn der Vertrag vn beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vllständig erfüllt ist, bevr Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung vn Zahlungen müssen innerhalb vn 30 Tagen erfüllt werden. 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